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Sachgebiet: Bauvertrag

7528 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1666
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensgeneigte (Abdichtungs-)Arbeiten: Architekt haftet für Überwachungsfehler!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 56/15

1. Kann das geplante Werk (hier: Aufbringung einer KMB-Beschichtung) ordnungsgemäß, das heißt handwerklich mangelfrei ausgeführt werden, liegt kein gravierender Planungsfehler vor.

2. Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Bauunternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauüberwachung (lediglich) nicht erkannt hat, trifft den Bauunternehmer die zumindest überwiegende, regelmäßig sogar die alleinige Haftung. Denn der Bauunternehmer kann nicht einwenden, er sei nicht ausreichend überwacht worden. Allerdings ist eine Mithaftung des Architekten im Innenverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen.

3. Die Berücksichtigung eines Überwachungsfehlers im Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Architekten und dem bauausführenden Unternehmer ist auf besondere Ausnahmefälle beschränkt. Ausnahmsweise kommt eine Mithaftung aus einer verletzten Aufsichtspflicht in Betracht, wenn eine Überwachung - namentlich wegen einer besonderen Schadensgeneigtheit der Arbeiten - in besonderem Maße geboten war.

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IBRRS 2016, 1296
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fassadenbeschichtung beauftragt: Keine "dauerhafte Rissüberbrückung" geschuldet!

OLG München, Beschluss vom 15.10.2015 - 28 U 1494/15 Bau

1. Der mit der Beschichtung einer Fassade beauftragte Auftragnehmer schuldet als werkvertraglichen Erfolg keine "dauerhafte Rissüberbrückung". Seine Leistung ist deshalb mangelfrei, wenn er sich "von den Arbeitsschritten her exakt an die vertraglichen Vorgaben gehalten" hat.

2. Wird der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge Material zu verarbeiten und/oder eine bestimmte Mindestschichtdicke aufzutragen, besteht keine Hinweispflicht auf nicht verbrauchtes Material.

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IBRRS 2016, 1295
BauvertragBauvertrag
Fassadenbeschichtung beauftragt: Keine "dauerhafte Rissüberbrückung" geschuldet!

OLG München, Beschluss vom 03.09.2015 - 28 U 1494/15 Bau

1. Der mit der Beschichtung einer Fassade beauftragte Auftragnehmer schuldet als werkvertraglichen Erfolg keine "dauerhafte Rissüberbrückung". Seine Leistung ist deshalb mangelfrei, wenn er sich "von den Arbeitsschritten her exakt an die vertraglichen Vorgaben gehalten" hat.

2. Wird der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge Material zu verarbeiten und/oder eine bestimmte Mindestschichtdicke aufzutragen, besteht keine Hinweispflicht auf nicht verbrauchtes Material.

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IBRRS 2016, 1619
BauvertragBauvertrag
NZB (Vergaberecht)

OLG Naumburg, Urteil vom 11.03.2013 - 12 U 138/12

(Ergebnis fraglich: nicht veröffentlichungswürdig)

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IBRRS 2016, 1608
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftrag ohne Hinweis auf Bauherrn erteilt: Architekt wird selbst Vertragspartner!

OLG Köln, Urteil vom 24.07.2015 - 19 U 129/14

1. Der Vertragsschluss durch einen Architekten trägt regelmäßig die Vermutung eines Fremdgeschäfts im Namen des Bauherren in sich. Das gilt aber nicht, wenn der Architekt bei anderen Bauvorhaben ausdrücklich klargestellt hat, im Namen des jeweiligen Bauherrn zu handeln.

2. Wird das Bauvorhaben über mehrere (hier: acht bis zehn) Monate hinweg ohne Mängelrüge in Gebrauch genommen, kann von einer (konkludenten) Abnahme der Leistung ausgegangen werden. Das gilt auch im Fall der Vermietung.

3. Macht der Auftragnehmer die übliche Vergütung geltend, hat er die Behauptung des Auftraggebers, es sei eine (vorrangige) Vereinbarung zur Vergütung getroffen worden, zu widerlegen.

4. Als notwendiges Korrektiv für die negative Beweislast des Auftragnehmers sind jedoch erhöhte Substantiierungsanforderungen an den Vortrag des Auftraggebers zu stellen. Behauptet dieser eine bestimmte Vergütungsabrede, muss er die Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe der Vergütung konkret darlegen.

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IBRRS 2016, 1576
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Kostenvorschuss setzt keine Abnahme voraus!

OLG Celle, Urteil vom 03.03.2016 - 16 U 129/15

Verlangt der Besteller Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung, kommt es auf die Abnahme der Werkleistung nicht an.*)

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IBRRS 2016, 1540
BauvertragBauvertrag
Kartellabsprache: Schadenspauschale von 15% ist zu hoch!

LG Potsdam, Urteil vom 13.04.2016 - 2 O 23/15

1. Eine Schadenspauschalierung für den Fall einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ist - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - grundsätzlich zulässig. Eine solche Schadenspauschale darf aber den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen.

2. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer 15% der Auftragssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist unwirksam.

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IBRRS 2016, 1532
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungsänderung wegen Vorgaben der Bauaufsicht: Auftraggeber muss zahlen!

KG, Urteil vom 28.04.2015 - 7 U 141/14

1. Erklärt der vom Auftraggeber beauftragte Architekt, es sei dem Auftraggeber lästig, sich um Heizöllieferungen zu bemühen und der Auftragnehmer solle das Erforderliche veranlassen, steht dem Auftragnehmer für die Lieferung von Heizöl gegenüber dem Auftraggeber ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu.

2. Erfolgt die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers, schließt dessen Aufwendungsersatzanspruch eine Vergütung für die von ihm aufgewendete Zeit und Arbeitskraft ein.

3. Wird die Änderung der im Hauptauftrag vorgesehenen Planung der Regenentwässerung durch geänderte Anforderungen des Bauaufsichtsamts notwendig, steht dem Auftragnehmer ein Zahlungsanspruch zu, für den die Berechnungsgrundlagen für geänderte oder zusätzliche Leistungen gelten.

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IBRRS 2016, 1513
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB oder VOB/B? Privatem Bauherrn muss VOB-Text ausgehändigt werden!

OLG Hamburg, Urteil vom 01.10.2015 - 5 U 146/10

1. Im Verkehr mit einem Verbraucher genügt der bloße Hinweis auf die Geltung der VOB/B im Angebotsschreiben des Auftragnehmers nicht, um die VOB/B wirksam in den geschlossenen Bauvertrag einzubeziehen.

2. Der Auftraggeber kann den Bauvertrag kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Eine vorherige Fristsetzung und Kündigungsandrohung ist dann grundsätzlich nicht erforderlich.

3. Liegen ganz erhebliche Mängel an der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung vor und hat der Auftraggeber diese Mängel mehrfach gerügt und den Auftraggeber erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert, ist dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten.

4. Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen mangelhafter Werkleistung ist auch ein Mitverschulden des Auftraggebers zu berücksichtigen. So trifft ihn ein Mitverschulden, wenn er Mängel erst nach längerer Zeit zu dann gestiegenen Kosten beseitigen lässt oder wenn er baut, obwohl sich Gefahren der Planung des Architekten oder der Statik aufdrängen.

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IBRRS 2016, 1496
BauvertragBauvertrag
Auch ohne wirksamen Vertrag: Auftragnehmer kann übliche Vergütung verlangen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2013 - 21 U 162/12

1. Erbringt der Auftragnehmer Bauleistungen, zu denen er weder (wirksam) beauftragt worden noch in anderer Weise verpflichtet gewesen ist, können die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677 ff. BGB herangezogen und es kann ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht werden.

2. Die Vorschriften über die Geschäftsführung finden auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsführer (der Auftragnehmer) ein fremdes Geschäft wahrnimmt, weil er sich aufgrund eines nichtigen oder nicht zu Stande gekommenen Vertrags irrigerweise zur Geschäftsführung (der Ausführung der Leistung) für verpflichtet hält.

3. Steht dem Auftragnehmer bei nicht zustande gekommenem Vertrag ein Anspruchs auf Aufwendungsersatz zu, richtet sich dessen Höhe nach der üblichen Vergütung, soweit der Vertragspreis nicht niedriger ist.

4. Auch wenn die Leistung Mängel aufweist, scheidet ein Anspruch auf Minderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus, wenn der Auftraggeber die Leistung in Kenntnis dieser Mängel abgenommen hat.

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IBRRS 2016, 1486
BauvertragBauvertrag
Was nicht bestellt wurde, muss auch nicht bezahlt werden!

LG Bonn, Urteil vom 04.11.2015 - 30 O 3/15

Verlangt der Auftragnehmer Vergütung für von ihm außerhalb des ursprünglichen Auftrags ausgeführte (Zusatz-)Leistungen, muss er darlegen und beweisen, dass der Auftraggeber diese Leistungen beauftragt oder er sie nachträglich anerkannt hat bzw. ihre Ausführung zumindest dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprach.

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IBRRS 2016, 1483
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftrag über Montage von Thermostaten: Muss die Verkabelung geprüft werden?

OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2016 - 24 U 48/15

1. Für die Abgrenzung der Leistungspflichten mehrerer an der Herstellung eines Gesamtwerks auf Grund separater Werkverträge beteiligter Unternehmen, kann vorrangig auf die Ausschreibungen des Bauherrn (hier: durch den von ihm beauftragten Architekten) abgestellt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ausschreibungen zu einem gemeinsamen Verständnis der Beteiligten von dem Umfang der jeweils übernommenen Leistungen geführt haben.*)

2. Der funktionale Mangel- und Herstellungsbegriff führt demgegenüber nicht zu einer Erweiterung der Leistungspflichten des Unternehmers über das so ermittelte Leistungssoll hinaus, so dass er für die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage nur im Rahmen seines Leistungsanteils einzustehen hat und sich die von ihm geschuldete Funktionsfähigkeit darauf beschränkt, dass seine Werkleistung einen sachgerechten Beitrag zur Erstellung des Gesamtwerks darstellt.*)

3. Es verbleiben allerdings Aufklärungs- und Hinweispflichten gemäß § 13 Abs. 3, § 4 Abs. 3 VOB/B, die leistungsbezogen sind (Nebenleistungspflichten).*)

4. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Verantwortlichkeit des Auftragnehmers auch für Mängel führen, die zum unmittelbaren Leistungsbereich des anderen Unternehmers gehören.*)

5. Ein "Vorunternehmer" gemäß § 13 Abs. 3 VOB/B muss nicht zwingend zeitlich vor dem Auftragnehmer tätig geworden sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Leistung des anderen Unternehmers die sachlich-technische Grundlage für die Leistung des Auftragnehmers bildet. Das kann auch bei zeitlich nachgelagerten Arbeiten des anderen Unternehmers der Fall sein.*)

6. Eine Hinweispflichtverletzung setzt ein zunächst objektiv zu beurteilendes Informationsdefizit des Vorunternehmers voraus; es fehlt an der objektiven Pflichtverletzung, wenn dem Vorunternehmer alle Informationen vorliegen, die ihm bei Anwendung der grundlegenden Kenntnisse seines Fachgebiets die Vorbereitung bzw. Fertigstellung des funktionstüchtigen Gesamtwerks ermöglich.*)




IBRRS 2016, 1401
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheitsklauseln im HVA/B-StB sind unwirksam!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2016 - 22 U 34/15

1. Der Auftragnehmer ist unangemessen benachteiligt, wenn er über den Abnahmezeitpunkt hinaus, eine Sicherheit wegen Gewährleistungsansprüchen von mehr als 7% leisten muss.

2. Eine Klausel, aus der sich eine Sicherheitsleistung in unbestimmter Höhe ergeben kann, ist unwirksam.

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IBRRS 2016, 1434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ein Dach muss dicht und standsicher sein!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.12.2015 - 4 U 140/14

1. Ein saniertes Dach muss nicht nur dicht, sondern auch standsicher sein. Das gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber eine bestimmte Ausführungsart im Leistungsverzeichnis vorgibt, der werkvertraglich geschuldete Erfolg sich aber mit dieser Ausführungsart nicht erreichen lässt.

2. Der Auftragnehmer wird bei unzureichenden Vorgaben des Auftraggebers von seiner Mängelhaftung frei, wenn er seiner Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht nachgekommen ist.

3. Der Auftragnehmer muss auch dann nicht für Mängel seiner Leistung einstehen, wenn der Auftraggeber bestimmte Risiken der Beschaffenheit übernommen hat. Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber über das bestehende Risiko aufgeklärt und der Auftraggeber sich rechtsgeschäftlich mit der Risikoübernahme einverstanden erklärt hat.

4. Sind zwei Parteien erstinstanzlich als Gesamtschuldner verurteilt und erfüllt einer der Beklagten den Urteilsbetrag nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils vorbehaltslos, hat diese Leistung im Verhältnis zum mitverklagten Gesamtschuldner nur insoweit Erfüllungswirkung, als dieser ebenfalls Schuldner des Urteilsbetrags ist, § 422 Abs. 1 BGB. Ist diese Frage von dem mitverklagten Gesamtschuldner in Abrede gestellt, dann hat die Zahlung des Urteilsbetrags auf die Zulässigkeit seiner Berufung keinen Einfluss. Im Berufungsverfahren ist zu klären, ob die gesamtschuldnerische Verurteilung zu Recht erfolgt ist.*)

5. Der Kläger muss sich infolge der Inanspruchnahme der Beklagten als Gesamtschuldner so behandeln lassen, als dass der Ausgleich der titulierten Forderungen durch den einen Gesamtschuldner nach § 422 Abs. 1 S. 1 BGB auch für den anderen Gesamtschuldner wirkt. Er muss daher den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.*)




IBRRS 2016, 1449
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie berechnet sich die Höhe der Minderung?

LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2016 - 84 S 54/15

1. Die Höhe des Minderungsbetrags ist - soweit erforderlich - durch Schätzung zu ermitteln.

2. Erbringt der Auftragnehmer seine Leistung teilweise nicht, bestimmt sich die Minderung nach dem Wert des nicht erbrachten Teils. Die nicht erbrachten Teilleistungen sind dabei nach Maßgabe des Preisgefüges des Vertrags zu bewerten.

3. Die Berechnung der Minderung nach Maßgabe des geleisteten Pauschalpreises umgerechnet nach Tagessätzen ist sachgerecht.

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IBRRS 2016, 1436
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtrag wegen geänderter Leistung: Mehrkosten sind aus der Urkalkulation fortzuschreiben!

OLG Köln, Beschluss vom 26.10.2015 - 19 U 42/15

1. Im Fall einer Änderung der Bauausführung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B sind der Neufestlegung des Preises die Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen, die durch die Leistungs- und damit Preisgrundlagenänderung entstehen. Dazu ist eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der für den Hauptauftrag maßgebenden Kalkulationsmethoden anzustellen.

2. Im VOB-Vertrag genügt es nicht, wenn der Auftragnehmer nach einer Änderung des Bauentwurfs eine pauschale Preiserhöhung begehrt, sondern der kalkulatorische Ansatz ist für alle Mehr- und Minderkosten fortzuschreiben. Hierfür ist die gesamte Angebotskalkulation offenzulegen, weil alle Kostenarten betroffen sein können.

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IBRRS 2016, 1419
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Macht ein Kalkulationsirrtum die Auftragsdurchführung unzumutbar?

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2016 - 12 U 76/15

Zur Feststellung der Unzumutbarkeit einer Auftragsdurchführung wegen eines Kalkulationsirrtums des Bieters bei der Erstellung eines Angebots und einem in diesem Fall durch die Auftragserteilung begründeten Verstoß des Auftraggebers gegen das Rücksichtnahmegebot des § 241 Abs. 2 BGB (hier bejaht bei einer erheblichen Abweichung des Endpreises des Angebots des Bieters von den Endpreisen der übrigen Anbieter um 7,3% und einer erheblichen Unterschreitung des angesetzten Budgets).*)

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IBRRS 2016, 1403
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Kostenvorschuss wegen Mängeln schon vor Abnahme?

OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 7 U 164/15

Kostenvorschuss kann schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden, wenn der Werkunternehmer sich auf den Standpunkt stellt, er habe ein mangelfreies Werk abgeliefert, während der Auftraggeber die Abnahme wegen vorhandener Mängel objektiv zu Recht verweigert.*)

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IBRRS 2016, 1390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Herstellervorgaben nicht eingehalten: Leistung mangelhaft?

OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2015 - 12 U 199/14

1. Montageanleitungen eines Herstellers stehen den anerkannten Regeln der Technik nicht gleich. Daher stellt ein Verstoß gegen sie nicht zwangsläufig auch einen Ausführungsmangel dar.

2. Die Vorgaben des Herstellers gehören aber dann zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, wenn ihre Einhaltung vereinbart ist. Dabei ist von einer konkludenten Abrede auszugehen, wenn der Auftraggeber ein besonderes Interesse an der Einhaltung der Herstellervorgaben hat.

3. Übertreffen die Vorgaben des Herstellers die Anforderungen, die allgemein üblich sind oder den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, darf der Auftragnehmer nicht eigenmächtig entscheiden, ob das bei einer abweichenden Ausführung bestehende Risiko eingegangen werden soll. Eine solche Entscheidung steht nach entsprechender Aufklärung über das Risiko allein dem Auftraggeber zu.

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IBRRS 2016, 1298
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber haftet für fehlerhafte Planfreigaben!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2016 - 8 U 174/14

Darf der Auftragnehmer nur nach Prüfung und Freigabe seiner Werkpläne bauen, so muss sich der Auftraggeber gegenüber dem in Anspruch genommenen Auftragnehmer das Verschulden der von ihm mit der Prüfung und Freigabe eingesetzten Fachleute zurechnen lassen (Abweichung von OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013 - 12 U 75/12, IBR 2014, 1021 - nur online).*)

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IBRRS 2016, 1232
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kündigung wegen "Stückelung" der Vertragserfüllungsbürgschaft!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2014 - 5 U 9/14

1. Auf die Errichtung eines Bauwerks findet auch dann Werkvertragsrecht Anwendung, wenn das zu errichtende Gebäude einen Scheinbestandteil des Grundstücks bildet.

2. Die "Stückelung" einer vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft in vier Bürgschaften ist nicht vertragswidrig und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

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IBRRS 2016, 1228
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen Insolvenz: § 8 Abs. 2 VOB/B ist mit InsO vereinbar!

BGH, Urteil vom 07.04.2016 - VII ZR 56/15

1. Die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam.*)

2. Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (2009) sind nicht gemäß § 307 Abs. 1, 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)

3. Eine Vereinbarung, nach der die Auftragnehmerin eines Bauvertrags zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von zehn Prozent der Auftragssumme verpflichtet ist, weicht nicht vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB ab.*)




IBRRS 2016, 1222
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer muss die Echtheit von Quittungen beweisen?

OLG Bamberg, Urteil vom 09.10.2013 - 3 U 27/13

Wendet der Aufraggeber gegenüber der Werklohnforderung des Auftragnehmers ein, er habe verschiedene Zahlungen geleistet und legt er entsprechende Quittungen vor, muss er deren Echtheit im Bestreitensfall uneingeschränkt beweisen.

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IBRRS 2016, 1149
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Pauschalierter Schadensersatz" ist verschuldensabhängig zu zahlen!

KG, Urteil vom 04.12.2014 - 27 U 4/10

Aus dem gewählten Wortlaut "pauschalierter Schadensersatz" folgt nach allgemeinem Sprachverständnis, dass die Parteien eines Bauvertrags eine (verschuldensabhängig zu zahlende) Schadenspauschale vereinbart haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn den Vertragspartnern der Unterschied zwischen "Vertragsstrafe" und "pauschaliertem Schadensersatz" bekannt war und diese Differenzierung auch der Systematik des Gesamtvertragswerks entnommen werden kann.

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IBRRS 2016, 1138
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme kann nicht an Mieterzustimmung geknüpft werden!

OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2016 - 11 U 136/15

1. Die Klausel in einem vom Auftraggeber vorformulierten Bauvertrag zur Errichtung eines Fachmarktzentrums, der zufolge das Bauvorhaben im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht als abgenommen gilt, wenn die in die förmliche Abnahme einzubeziehenden Mieter ihre jeweilige Mieteinheit nicht abnehmen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.

2. Unwirksam ist in diesem Zusammenhang auch eine Sicherungsabrede, wonach der Auftraggeber dazu berechtigt ist, nach der förmlichen Abnahme einen Betrag in Höhe von fünf Prozent der Bruttoauftragssumme einzuhalten, den der Auftragnehmer gegen Vorlage einer Bürgschaft ablösen kann.




IBRRS 2016, 1122
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darf es auch mal etwas teurer werden?

OLG Celle, Urteil vom 28.05.2014 - 14 U 188/13

1. Beseitigt der Auftragnehmer einen Mängel trotz Fristsetzung nicht, kann der Auftraggeber einen Kostenvorschuss in Höhe der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen. Er darf dabei grundsätzlich den sichersten Weg der Mangelbeseitigung wählen und muss sich nicht auf die billigste Variante verweisen lassen.

2. Dessen ungeachtet ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Nachbesserungskosten in angemessenen Grenzen zu halten. Stehen zur Beseitigung eines Mangels mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ist bei gleicher Eignung diejenige zu wählen, den ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Auftraggeber bei sachkundiger Beratung beschreiten würde.

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IBRRS 2016, 1072
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Schadensersatz trotz DIN-Verstoßes!?

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2016 - 6 U 1271/15

1. Auch wenn die Leistung wegen eines Verstoßes gegen die einschlägigen DIN-Normen mangelhaft (hier: fehlende Parazentrizität von Schließzylindern) ist, setzt ein Anspruch auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten und Schadensersatz voraus, dass der Mangel ursächlich für den Schaden (hier: Manipulation der Schließanlage durch Einführen eines Kugelschreiberclips) ist.

2. Die Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers sind dort eingeschränkt, wo er sich darauf verlassen kann, dass die Planung von einem Fachingenieurbüro erstellt wird und der Auftragnehmer nicht über entsprechende weitergehende Fachkenntnisse für das in Betracht kommende Gewerk verfügt.

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IBRRS 2016, 1037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragsschreiben enthält Änderungen: Bauvertrag nicht zu Stande gekommen!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.10.2015 - 11 U 166/14

Auch wenn der Auftraggeber erklärt, er nehme das Angebot des Auftragnehmers verbindlich an, kommt kein Bauvertrag zu Stande, wenn in das Auftragsschreiben zwei zusätzliche Details handschriftlich aufgenommen worden sind und der Auftragnehmer mit diesen Ergänzungen nicht einverstanden ist.

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IBRRS 2016, 1046
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag wird "frei" gekündigt: Wagniszuschlag ist nicht in Abzug zu bringen!

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15

Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 222/96, BauR 1998, 185 = IBR 1998, 50).*)




IBRRS 2016, 1045
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Verschiebung" ist keine Kündigung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2015 - 12 U 152/14

1. Heißt es in einem Schreiben des Auftraggebers, dass "die Bauausführung um zwei Jahre verschoben" und "im Frühjahr noch einmal über die Planung und die Realisierung des Vertrags" gesprochen soll, liegt darin keine (freie) Kündigung des geschlossenen Bauvertrags.

2. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kein baureifes Grundstück zur Verfügung, kann der Auftragnehmer einen VOB-Bauvertrag unter den in § 9 Nr. 1 VOB/B (jetzt: § 9 Abs. 1 VOB/B) genannten Voraussetzungen kündigen.

3. Hat ein Bauunternehmer die Höhe der Vergütung von ihm zu erbringenden Planungsleistungen nach den Vorschriften der HOAI kalkuliert und ist sie auf diese Art und Weise in den vereinbarten Pauschalpreis mit eingeflossen, kann er diese Leistungen nach einer Kündigung auch nach der HOAI abrechnen.

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IBRRS 2016, 1024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträge sind kein Kündigungsgrund!

OLG München, Urteil vom 17.09.2013 - 9 U 4699/12 Bau

1. Die Geltendmachung eines Nachtrags wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, einen Pauschalpreisvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Die Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund ist im Regelfall dahingehend zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist.

3. Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber bereits vor Beginn der ersten Bauarbeiten frei gekündigt, steht dem Auftragnehmer für die bis dahin erbrachten Planungsleistungen kein nach den Vorschriften der HOAI zu berechnender Vergütungsanspruch zu.

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IBRRS 2016, 1018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anfechtung der Abnahme wegen arglistiger Täuschung: Jeder Mangel ist konkret nachzuweisen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.03.2016 - 2-24 O 15/08

1. Eine Anfechtung der Abnahmeerklärung (§ 123 BGB) wegen arglistiger Täuschung oder Organisationsverschulden muss konkret für jeden einzelnen Mangel dargelegt und nachgewiesen werden. Es gilt hinreichend darzulegen, dass bestimmte bekannte Mängel vorsätzlich verschwiegen (Arglist) oder der Kenntnis durch eine entsprechende Organisation entzogen (Organisationsverschulden) wurden.

2. Hierbei reicht das Rügen von Fehlen von Nachweisen ohne Angabe, welche Nachweise konkret begehrt werden und inwiefern das Fehlen der Nachweise auf einem Organisationsverschulden oder einer Arglist des Unternehmens beruhen soll, nicht aus.

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IBRRS 2016, 1012
BauvertragBauvertrag
Musterhaus als Anschauungsobjekt überlassen: Besteller muss Leitungen regelmäßig ablaufen lassen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2014 - 1 U 94/13

Wird dem Besteller ein Musterhaus als Anschauungsobjekt überlassen, kann der Unternehmer erwarten, dass er das Haus neuwertig zurück erhält. Der Besteller hat daher alles zu tun, um eine Verschlechterung des Hauses zu verhindern und dabei auch für Lüftung und Heizung sowie einen ausreichenden Wasserdurchsatz zu sorgen.

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IBRRS 2016, 1010
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stundenlohnarbeiten müssen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2013 - 1 U 59/12

1. Wird eine Vergütung nach Aufwand mit verabredeten Stundensätzen vereinbart, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus dem Produkt des jeweiligen Stundensatzes und der Zahl der geleisteten Stunden. Zur Begründung seines Vergütungsanspruchs muss der Auftragnehmer somit nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.

2. Verletzt der Auftragnehmer bei der Erbringung von Stundenlohnarbeiten seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Betriebsführung, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Herabsetzung der bereits gezahlten Stundenlohnvergütung zu.

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IBRRS 2016, 0985
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BauvertragBauvertrag
Lohngleitklausel in Form einer "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung!

OLG Dresden, Urteil vom 30.05.2013 - 9 U 1943/12

1. Eine Lohngleitklausel in Form einer sog. "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung nach § 3 Währungsgesetz, wenn sich lediglich die effektiv entstehenden Lohnkostenveränderungen anteilig auf den Werklohn (Preis des Endprodukts) auswirken (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 433).

2. Bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel dürfen Lohnanteile aus Nachunternehmerleistungen nur berücksichtigt werden, wenn auch mit dem Nachunternehmer eine Lohngleitung vereinbart wurde (im Anschluss an OLG Dresden, IBR 2008, 1107 - nur online).

3. Die Anrechnung einer Selbstbeteiligung (hier: Lohnmehrkosten in Höhe von 0,5% des Gesamtwerklohns) führt zu einer währungsrechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Änderungssätze (im Anschluss an OLG Schleswig, IBR 2009, 1047 - nur online; entgegen OLG Dresden, a.a.O.).

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IBRRS 2016, 0942
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ProzessualesProzessuales
Klage mit sechs Wochen Verzögerung zugestellt: Zustellung noch "demnächst"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2013 - 5 U 196/12

1. Die (verjährungshemmende) Zustellung der Klageschrift wirkt auf den Tag der Einreichung zurück, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt ist.

2. Die Zustellung ist noch "demnächst", wenn sie innerhalb eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums zwischen dem Ablauf der versäumten Frist und der (verspäteten) Zustellung erfolgt. Hierbei sind Verzögerungen von ein bis zwei Wochen noch als geringfügig und daher unschädlich anzusehen.

3. Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung einer Klage trotz einer von dem Kläger zu vertretenden Verzögerung noch "demnächst" erfolgt ist.

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IBRRS 2016, 0978
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BauvertragBauvertrag
Auf die Planung eines Sonderfachmanns darf sich der Auftragnehmer verlassen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2016 - 11 U 106/15

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist auch dann mangelhaft, wenn sie zwar mit den Vorgaben des Auftraggebers übereinstimmt, aber nicht funktionstauglich ist.

2. Im Fall einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung kann der Auftragnehmer der Mängelhaftung entgehen, wenn er seine Bedenkenhinweispflicht erfüllt hat. Für das Bestehen und den Umfang der Prüf- und Hinweispflicht kommt es wesentlich darauf an, ob das Werk auf nach verbindlichen Vorgaben etwa in Gestalt eines Leistungsverzeichnisses oder einer Fachplanung hergestellt werden sollte.

3. Beruht das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf den Planungen von Sonderfachleuten und erkennen diese eine bestehende Problematik nicht, muss der bauführende Auftragnehmer nicht klüger sein; er darf sich vielmehr auf die Aussagen der Sonderfachleute verlassen, soweit diese nicht offensichtlich unzutreffend sind.

4. Darf der Auftragnehmer der größeren Fachkenntnis des ihn Anweisenden vertrauen, ist er von der Verpflichtung zu eigener Prüfung und Mitteilung etwaiger Bedenken frei.

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IBRRS 2016, 0928
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BauvertragBauvertrag
Abnahme durch Sachverständigen vereinbart: Auftraggeber kann nicht "zurückrudern"!

OLG Köln, Urteil vom 26.02.2015 - 24 U 111/14

1. Die Werkleistung ist grundsätzlich erst bei der Abnahme fertig zu stellen und an den dann aktuellen Regeln der Technik zu messen. Daher sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme zugrunde zu legen. Werden nach der Abnahme noch Mängelbeseitigungsarbeiten vorgenommen, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich.

2. Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht verweigern, wenn vorhandene Mängel nur unwesentlich sind. Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten.

3. Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrags dahingehend, dass bestimmte Sanierungsarbeiten von einem Sachverständigen begleitet und abgenommen werden sollen, bindet die Abnahmeerklärung des Sachverständigen den Auftraggeber nur dann nicht, wenn sie offenkundig unbillig ist (hier verneint).

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IBRRS 2016, 0941
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BauvertragBauvertrag
Leistungen der Baustellenabsicherung: Vergütung wird ohne Abnahme fällig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2013 - 5 U 47/12

1. Erbrachte Leistungen in Form von Baustellenabsicherungen durch Sicherungsposten oder -aufsichten, mittels Gestellung automatischer Signalanlagen und von Lotsen, Bahnübergangsposten sowie Schwerkleinwagenfahrern werden ohne Abnahme fällig, weil eine Abnahme nach der Beschaffenheit der Leistung ausgeschlossen ist.

2. Ein Auftraggeber, dem Rechnungen und Stundenzettel jeweils zeitnah übermittelt wurden, muss seine einzelnen Baustellen kennen und daher wissen oder ermitteln, wer jeweils der zuständige Bauüberwacher ist bzw. war. Dass ihm später die Identifikation schwerfallen mag, ist kein tauglicher Einwand, den er dem Auftragnehmer entgegen halten kann.

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IBRRS 2016, 0931
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BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung im Stundenlohn: Auftraggeber muss Einsatzberichte vorlegen!

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016 - 16 U 109/15

1. Der Besteller, der Mängel der Unternehmerleistung berechtigt durch einen Drittunternehmer beseitigen lässt, muss die Kosten der Nachbesserung durch den Drittunternehmer so nachvollziehbar abrechnen, dass der Unternehmer und im Streitfall das Gericht in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, ob die Leistungen des Drittunternehmers der Mängelbeseitigung dienten und zur Mängelbeseitigung erforderlich waren.*)

2. Lässt der Besteller Mängel von Malerarbeiten durch einen Drittunternehmer auf Stundenlohnbasis nachbessern, gehört zur hinreichenden Abrechnung und Darlegung der Ersatzvornahmekosten regelmäßig die Vorlage der Stundenzettel des Drittunternehmers bzw. die Aufschlüsselung des Aufwands.*)

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IBRRS 2016, 0909
BauvertragBauvertrag
Reaktionsharzmörtel ist Reaktionsharz mit Mineralstoffen!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1743

Soll der Auftragnehmer Reaktionsharzmörtel für Kratzspachtelung liefern und wird das Nettogewicht der Gebinde in der Lieferform abgerechnet, sind unter der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses auch die für den Reaktionsharzmörtel zugehörigen Mengen des Mineralstoffs abzurechnen.

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IBRRS 2016, 0895
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BauvertragBauvertrag
Absturzsicherung wird nicht besonders vergütet!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.01.2016 - Fall 1746

Der Auftragnehmer ist gemäß ATV DIN 18330 (Mauerarbeiten) Nr. 4.1.4 dazu verpflichtet, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zum Arbeitsschutz vorzunehmen. Hierzu zählt auch die Absturzsicherung. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelt es sich um eine Nebenleistung, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehört.

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IBRRS 2016, 0896
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BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung wird nicht bezahlt: Keine Arbeitseinstellung ohne Nachfristsetzung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2014 - 4 U 296/11

1. Zahlt der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung nicht, darf der Auftragnehmer seine Leistung nur einstellen, wenn er dem Auftraggeber zuvor fruchtlos eine Nachfrist gesetzt hat.

2. Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten ein und droht eine Überschreitung der Herstellungsfrist, kann der Auftraggeber den Vertrag auch ohne eine Mahnung wegen Verzugs kündigen, wenn der Auftragnehmer mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit zum Ausdruck bringt, dass mit seiner Leistung erst nach Ablauf der als angemessen anzusehenden Nachfrist zu rechnen ist.

3. Kündigt der Auftraggeber wegen Verzugs, kann er Ersatz der Kosten beanspruchen, die ihm durch Beauftragung eines (teureren) Nachfolgeunternehmens zur Fertigstellung der Leistung entstehen. Bei der Mehrkostenberechnung sind die bis zur Kündigung an den Auftragnehmer geleisteten Zahlungen und die nach Kündigung an den Nachfolgeunternehmer auf der Grundlage des neuen Vertrags geleisteten Zahlungen zu addieren und hiervon derjenige Betrag in Abzug zu bringen, den der Auftraggeber infolge der vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags an Vergütung erspart hat.

4. Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 515).

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IBRRS 2016, 0720
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BauvertragBauvertrag
Weisung der zuständigen Behörde = Anordnung des Auftraggebers!

OLG Naumburg, Urteil vom 18.02.2016 - 2 U 17/13

1. Enthält die Baubeschreibung keine Leistungspositionen für eine vorübergehende Baustellenberäumung und -wiedereinrichtung, darf der Bieter und spätere Auftragnehmer davon ausgehen, dass ein vorübergehendes Beräumen der Baustelle vor Abschluss der Bauarbeiten nicht erforderlich ist. Das gilt auch dann, wenn die vorübergehende Einstellung der Arbeiten im Hinblick auf extreme Witterungsverhältnisse in die Einheitspreise einzukalkulieren ist.

2. Wird in der Baubeschreibung festgelegt, dass den Weisungen der für den Wasserstraßenverkehr zuständigen Behörde unbedingt Folge zu leisten ist, stellt deren Aufforderung, die Baustelle vorübergehend zu beräumen, eine "andere Anordnung" des Auftraggebers im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B dar.

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IBRRS 2016, 0713
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss nicht auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinweisen!

LG Darmstadt, Urteil vom 20.03.2015 - 14 O 226/14

1. Eine vertragliche Regelung, nach der die Verjährung so lange nicht eintreten soll, bis eine entsprechende Anzeige des Auftragnehmers an den Auftraggeber im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt ist, ist nichtig.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelung individualvertraglich vereinbart worden ist oder ob es sich um eine AGB-Klausel handelt.

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IBRRS 2016, 0828
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BauvertragBauvertrag
Bauzaun ist nur für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1744

1. Mit dem Begriff "Bauzaun" wird zum Ausdruck gebracht, dass der Zaun für einen begrenzten Zeitraum, eben für die Bauzeit, erstellt und anschließend wieder abgebaut und entfernt werden soll.

2. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn der Auftraggeber die Anweisung erteilt, einen Teil des Bauzauns auf unbestimmte Zeit stehen zu lassen.

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IBRRS 2016, 0770
BauvertragBauvertrag
Material soll später bestellt werden: Auftraggeber muss Mehrkosten tragen!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1745

1. Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen (§ 4 Abs. 2 VOB/B). Es ist deshalb grundsätzlich seine Entscheidung, wann er die von ihm mit dem Leistungsverzeichnis angebotenen Materialien bestellt.

2. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung, eine bestimmte Materialbestellung noch nicht vorzunehmen, liegt eine "andere" Anordnung im Sinne von § 2 Abs. 5 VOB/B vor.

3. Wird der Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch eine Anordnung des Auftraggebers festgelegt, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Berücksichtigung etwaiger Mehrkosten aus Materialpreissteigerungen zu.

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IBRRS 2016, 0796
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BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung aus § 642 BGB ohne konkrete bauablaufbezogene Darstellung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 - 12 U 222/14

1. Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen.

2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung aus § 642 BGB, muss er die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Vergütungsvereinbarung abzuleiten sind, darlegen und beweisen.

3. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, dass bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden sollen, liegt eine "freie" Teilkündigung vor. Dem Auftragnehmer steht somit die für diese (Teil-)Leistungen vereinbarte Vergütung (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu.

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IBRRS 2016, 0769
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mängel sind wertmindernd!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2016 - 21 U 106/15

1. Mängel einer von der Insolvenzschuldnerin erbrachten Werkleistung schmälern den Wert der in die Insolvenzmasse fallenden Werklohnforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.01.1986 - VII ZR 138/85, NJW 1986, 1176, 1177).*)

2. Eine zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Besteller getroffene Vereinbarung, wonach die Beseitigung der Mängel auf Kosten der Insolvenzschuldnerin im Wege der Ersatzvornahme erfolgen soll, stellt keine die Gläubiger benachteiligende Verfügung im Sinne von §§ 129, 131 InsO dar, weil ohne diese Vereinbarung und die daraufhin ausgeführte Ersatzvornahme der Werklohnforderung ein Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers in Höhe des Zweifachen der Mangelbeseitigungskosten gem. §§ 320, 641 Abs. 3 BGB hätte entgegengehalten werden können.*)

3. Die zur Herstellung der Aufrechnungslage in Bezug auf die Ansprüche auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten einerseits und Werklohnzahlung andererseits führende Verfügung der Insolvenzschuldnerin benachteiligt die Gläubiger nicht, wenn sie gleichzeitig erst zur vollen Durchsetzbarkeit der Werklohnforderung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03, IBRRS 2005, 2354 = NZBau 2005, 582).*)

4. Die wertmäßige Berücksichtigung der Gewährleistungsrechte des Bestellers, die der Durchsetzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Werklohnforderung entgegenstehen, im Rahmen der Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung stellt keine Vorteilsausgleichung nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen dar, sondern beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 191/12, IBRRS 2013, 2212 = NZI 2013, 694).*)

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IBRRS 2016, 0755
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BauträgerBauträger
"Nachzügler" ist nicht an bereits erfolgte Abnahme gebunden!

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 49/15

1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertragschließenden Erwerber ("Nachzügler") an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums bindet, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gemäß § 309 Nr. 8 b) ff) BGB unwirksam.*)

2. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.*)