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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1149
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Pauschalierter Schadensersatz" ist verschuldensabhängig zu zahlen!

KG, Urteil vom 04.12.2014 - 27 U 4/10

Aus dem gewählten Wortlaut "pauschalierter Schadensersatz" folgt nach allgemeinem Sprachverständnis, dass die Parteien eines Bauvertrags eine (verschuldensabhängig zu zahlende) Schadenspauschale vereinbart haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn den Vertragspartnern der Unterschied zwischen "Vertragsstrafe" und "pauschaliertem Schadensersatz" bekannt war und diese Differenzierung auch der Systematik des Gesamtvertragswerks entnommen werden kann.

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IBRRS 2016, 1138
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme kann nicht an Mieterzustimmung geknüpft werden!

OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2016 - 11 U 136/15

1. Die Klausel in einem vom Auftraggeber vorformulierten Bauvertrag zur Errichtung eines Fachmarktzentrums, der zufolge das Bauvorhaben im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht als abgenommen gilt, wenn die in die förmliche Abnahme einzubeziehenden Mieter ihre jeweilige Mieteinheit nicht abnehmen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.

2. Unwirksam ist in diesem Zusammenhang auch eine Sicherungsabrede, wonach der Auftraggeber dazu berechtigt ist, nach der förmlichen Abnahme einen Betrag in Höhe von fünf Prozent der Bruttoauftragssumme einzuhalten, den der Auftragnehmer gegen Vorlage einer Bürgschaft ablösen kann.




IBRRS 2016, 1122
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darf es auch mal etwas teurer werden?

OLG Celle, Urteil vom 28.05.2014 - 14 U 188/13

1. Beseitigt der Auftragnehmer einen Mängel trotz Fristsetzung nicht, kann der Auftraggeber einen Kostenvorschuss in Höhe der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen. Er darf dabei grundsätzlich den sichersten Weg der Mangelbeseitigung wählen und muss sich nicht auf die billigste Variante verweisen lassen.

2. Dessen ungeachtet ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Nachbesserungskosten in angemessenen Grenzen zu halten. Stehen zur Beseitigung eines Mangels mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ist bei gleicher Eignung diejenige zu wählen, den ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Auftraggeber bei sachkundiger Beratung beschreiten würde.

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IBRRS 2016, 1072
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Schadensersatz trotz DIN-Verstoßes!?

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2016 - 6 U 1271/15

1. Auch wenn die Leistung wegen eines Verstoßes gegen die einschlägigen DIN-Normen mangelhaft (hier: fehlende Parazentrizität von Schließzylindern) ist, setzt ein Anspruch auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten und Schadensersatz voraus, dass der Mangel ursächlich für den Schaden (hier: Manipulation der Schließanlage durch Einführen eines Kugelschreiberclips) ist.

2. Die Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers sind dort eingeschränkt, wo er sich darauf verlassen kann, dass die Planung von einem Fachingenieurbüro erstellt wird und der Auftragnehmer nicht über entsprechende weitergehende Fachkenntnisse für das in Betracht kommende Gewerk verfügt.

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IBRRS 2016, 1037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragsschreiben enthält Änderungen: Bauvertrag nicht zu Stande gekommen!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.10.2015 - 11 U 166/14

Auch wenn der Auftraggeber erklärt, er nehme das Angebot des Auftragnehmers verbindlich an, kommt kein Bauvertrag zu Stande, wenn in das Auftragsschreiben zwei zusätzliche Details handschriftlich aufgenommen worden sind und der Auftragnehmer mit diesen Ergänzungen nicht einverstanden ist.

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IBRRS 2016, 1046
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag wird "frei" gekündigt: Wagniszuschlag ist nicht in Abzug zu bringen!

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15

Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Abzug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 222/96, BauR 1998, 185 = IBR 1998, 50).*)




IBRRS 2016, 1045
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Verschiebung" ist keine Kündigung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2015 - 12 U 152/14

1. Heißt es in einem Schreiben des Auftraggebers, dass "die Bauausführung um zwei Jahre verschoben" und "im Frühjahr noch einmal über die Planung und die Realisierung des Vertrags" gesprochen soll, liegt darin keine (freie) Kündigung des geschlossenen Bauvertrags.

2. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer kein baureifes Grundstück zur Verfügung, kann der Auftragnehmer einen VOB-Bauvertrag unter den in § 9 Nr. 1 VOB/B (jetzt: § 9 Abs. 1 VOB/B) genannten Voraussetzungen kündigen.

3. Hat ein Bauunternehmer die Höhe der Vergütung von ihm zu erbringenden Planungsleistungen nach den Vorschriften der HOAI kalkuliert und ist sie auf diese Art und Weise in den vereinbarten Pauschalpreis mit eingeflossen, kann er diese Leistungen nach einer Kündigung auch nach der HOAI abrechnen.

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IBRRS 2016, 1024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträge sind kein Kündigungsgrund!

OLG München, Urteil vom 17.09.2013 - 9 U 4699/12 Bau

1. Die Geltendmachung eines Nachtrags wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, einen Pauschalpreisvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Die Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund ist im Regelfall dahingehend zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist.

3. Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber bereits vor Beginn der ersten Bauarbeiten frei gekündigt, steht dem Auftragnehmer für die bis dahin erbrachten Planungsleistungen kein nach den Vorschriften der HOAI zu berechnender Vergütungsanspruch zu.

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IBRRS 2016, 1018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anfechtung der Abnahme wegen arglistiger Täuschung: Jeder Mangel ist konkret nachzuweisen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.03.2016 - 2-24 O 15/08

1. Eine Anfechtung der Abnahmeerklärung (§ 123 BGB) wegen arglistiger Täuschung oder Organisationsverschulden muss konkret für jeden einzelnen Mangel dargelegt und nachgewiesen werden. Es gilt hinreichend darzulegen, dass bestimmte bekannte Mängel vorsätzlich verschwiegen (Arglist) oder der Kenntnis durch eine entsprechende Organisation entzogen (Organisationsverschulden) wurden.

2. Hierbei reicht das Rügen von Fehlen von Nachweisen ohne Angabe, welche Nachweise konkret begehrt werden und inwiefern das Fehlen der Nachweise auf einem Organisationsverschulden oder einer Arglist des Unternehmens beruhen soll, nicht aus.

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IBRRS 2016, 1012
BauvertragBauvertrag
Musterhaus als Anschauungsobjekt überlassen: Besteller muss Leitungen regelmäßig ablaufen lassen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2014 - 1 U 94/13

Wird dem Besteller ein Musterhaus als Anschauungsobjekt überlassen, kann der Unternehmer erwarten, dass er das Haus neuwertig zurück erhält. Der Besteller hat daher alles zu tun, um eine Verschlechterung des Hauses zu verhindern und dabei auch für Lüftung und Heizung sowie einen ausreichenden Wasserdurchsatz zu sorgen.

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IBRRS 2016, 1010
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stundenlohnarbeiten müssen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen!

OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2013 - 1 U 59/12

1. Wird eine Vergütung nach Aufwand mit verabredeten Stundensätzen vereinbart, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus dem Produkt des jeweiligen Stundensatzes und der Zahl der geleisteten Stunden. Zur Begründung seines Vergütungsanspruchs muss der Auftragnehmer somit nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.

2. Verletzt der Auftragnehmer bei der Erbringung von Stundenlohnarbeiten seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Betriebsführung, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Herabsetzung der bereits gezahlten Stundenlohnvergütung zu.

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IBRRS 2016, 0985
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lohngleitklausel in Form einer "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung!

OLG Dresden, Urteil vom 30.05.2013 - 9 U 1943/12

1. Eine Lohngleitklausel in Form einer sog. "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung nach § 3 Währungsgesetz, wenn sich lediglich die effektiv entstehenden Lohnkostenveränderungen anteilig auf den Werklohn (Preis des Endprodukts) auswirken (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 433).

2. Bei der Bestimmung des Lohnkostenanteils und des Änderungssatzes für eine Lohngleitklausel dürfen Lohnanteile aus Nachunternehmerleistungen nur berücksichtigt werden, wenn auch mit dem Nachunternehmer eine Lohngleitung vereinbart wurde (im Anschluss an OLG Dresden, IBR 2008, 1107 - nur online).

3. Die Anrechnung einer Selbstbeteiligung (hier: Lohnmehrkosten in Höhe von 0,5% des Gesamtwerklohns) führt zu einer währungsrechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Änderungssätze (im Anschluss an OLG Schleswig, IBR 2009, 1047 - nur online; entgegen OLG Dresden, a.a.O.).

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IBRRS 2016, 0942
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage mit sechs Wochen Verzögerung zugestellt: Zustellung noch "demnächst"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2013 - 5 U 196/12

1. Die (verjährungshemmende) Zustellung der Klageschrift wirkt auf den Tag der Einreichung zurück, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt ist.

2. Die Zustellung ist noch "demnächst", wenn sie innerhalb eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums zwischen dem Ablauf der versäumten Frist und der (verspäteten) Zustellung erfolgt. Hierbei sind Verzögerungen von ein bis zwei Wochen noch als geringfügig und daher unschädlich anzusehen.

3. Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung einer Klage trotz einer von dem Kläger zu vertretenden Verzögerung noch "demnächst" erfolgt ist.

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IBRRS 2016, 0978
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auf die Planung eines Sonderfachmanns darf sich der Auftragnehmer verlassen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2016 - 11 U 106/15

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist auch dann mangelhaft, wenn sie zwar mit den Vorgaben des Auftraggebers übereinstimmt, aber nicht funktionstauglich ist.

2. Im Fall einer fehlerhaften Leistungsbeschreibung kann der Auftragnehmer der Mängelhaftung entgehen, wenn er seine Bedenkenhinweispflicht erfüllt hat. Für das Bestehen und den Umfang der Prüf- und Hinweispflicht kommt es wesentlich darauf an, ob das Werk auf nach verbindlichen Vorgaben etwa in Gestalt eines Leistungsverzeichnisses oder einer Fachplanung hergestellt werden sollte.

3. Beruht das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf den Planungen von Sonderfachleuten und erkennen diese eine bestehende Problematik nicht, muss der bauführende Auftragnehmer nicht klüger sein; er darf sich vielmehr auf die Aussagen der Sonderfachleute verlassen, soweit diese nicht offensichtlich unzutreffend sind.

4. Darf der Auftragnehmer der größeren Fachkenntnis des ihn Anweisenden vertrauen, ist er von der Verpflichtung zu eigener Prüfung und Mitteilung etwaiger Bedenken frei.

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IBRRS 2016, 0928
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme durch Sachverständigen vereinbart: Auftraggeber kann nicht "zurückrudern"!

OLG Köln, Urteil vom 26.02.2015 - 24 U 111/14

1. Die Werkleistung ist grundsätzlich erst bei der Abnahme fertig zu stellen und an den dann aktuellen Regeln der Technik zu messen. Daher sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme zugrunde zu legen. Werden nach der Abnahme noch Mängelbeseitigungsarbeiten vorgenommen, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich.

2. Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht verweigern, wenn vorhandene Mängel nur unwesentlich sind. Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten.

3. Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrags dahingehend, dass bestimmte Sanierungsarbeiten von einem Sachverständigen begleitet und abgenommen werden sollen, bindet die Abnahmeerklärung des Sachverständigen den Auftraggeber nur dann nicht, wenn sie offenkundig unbillig ist (hier verneint).

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IBRRS 2016, 0941
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungen der Baustellenabsicherung: Vergütung wird ohne Abnahme fällig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2013 - 5 U 47/12

1. Erbrachte Leistungen in Form von Baustellenabsicherungen durch Sicherungsposten oder -aufsichten, mittels Gestellung automatischer Signalanlagen und von Lotsen, Bahnübergangsposten sowie Schwerkleinwagenfahrern werden ohne Abnahme fällig, weil eine Abnahme nach der Beschaffenheit der Leistung ausgeschlossen ist.

2. Ein Auftraggeber, dem Rechnungen und Stundenzettel jeweils zeitnah übermittelt wurden, muss seine einzelnen Baustellen kennen und daher wissen oder ermitteln, wer jeweils der zuständige Bauüberwacher ist bzw. war. Dass ihm später die Identifikation schwerfallen mag, ist kein tauglicher Einwand, den er dem Auftragnehmer entgegen halten kann.

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IBRRS 2016, 0931
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung im Stundenlohn: Auftraggeber muss Einsatzberichte vorlegen!

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016 - 16 U 109/15

1. Der Besteller, der Mängel der Unternehmerleistung berechtigt durch einen Drittunternehmer beseitigen lässt, muss die Kosten der Nachbesserung durch den Drittunternehmer so nachvollziehbar abrechnen, dass der Unternehmer und im Streitfall das Gericht in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, ob die Leistungen des Drittunternehmers der Mängelbeseitigung dienten und zur Mängelbeseitigung erforderlich waren.*)

2. Lässt der Besteller Mängel von Malerarbeiten durch einen Drittunternehmer auf Stundenlohnbasis nachbessern, gehört zur hinreichenden Abrechnung und Darlegung der Ersatzvornahmekosten regelmäßig die Vorlage der Stundenzettel des Drittunternehmers bzw. die Aufschlüsselung des Aufwands.*)

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IBRRS 2016, 0909
BauvertragBauvertrag
Reaktionsharzmörtel ist Reaktionsharz mit Mineralstoffen!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1743

Soll der Auftragnehmer Reaktionsharzmörtel für Kratzspachtelung liefern und wird das Nettogewicht der Gebinde in der Lieferform abgerechnet, sind unter der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses auch die für den Reaktionsharzmörtel zugehörigen Mengen des Mineralstoffs abzurechnen.

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IBRRS 2016, 0895
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Absturzsicherung wird nicht besonders vergütet!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.01.2016 - Fall 1746

Der Auftragnehmer ist gemäß ATV DIN 18330 (Mauerarbeiten) Nr. 4.1.4 dazu verpflichtet, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zum Arbeitsschutz vorzunehmen. Hierzu zählt auch die Absturzsicherung. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelt es sich um eine Nebenleistung, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehört.

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IBRRS 2016, 0896
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung wird nicht bezahlt: Keine Arbeitseinstellung ohne Nachfristsetzung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2014 - 4 U 296/11

1. Zahlt der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung nicht, darf der Auftragnehmer seine Leistung nur einstellen, wenn er dem Auftraggeber zuvor fruchtlos eine Nachfrist gesetzt hat.

2. Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten ein und droht eine Überschreitung der Herstellungsfrist, kann der Auftraggeber den Vertrag auch ohne eine Mahnung wegen Verzugs kündigen, wenn der Auftragnehmer mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit zum Ausdruck bringt, dass mit seiner Leistung erst nach Ablauf der als angemessen anzusehenden Nachfrist zu rechnen ist.

3. Kündigt der Auftraggeber wegen Verzugs, kann er Ersatz der Kosten beanspruchen, die ihm durch Beauftragung eines (teureren) Nachfolgeunternehmens zur Fertigstellung der Leistung entstehen. Bei der Mehrkostenberechnung sind die bis zur Kündigung an den Auftragnehmer geleisteten Zahlungen und die nach Kündigung an den Nachfolgeunternehmer auf der Grundlage des neuen Vertrags geleisteten Zahlungen zu addieren und hiervon derjenige Betrag in Abzug zu bringen, den der Auftraggeber infolge der vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags an Vergütung erspart hat.

4. Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 515).

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IBRRS 2016, 0720
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Weisung der zuständigen Behörde = Anordnung des Auftraggebers!

OLG Naumburg, Urteil vom 18.02.2016 - 2 U 17/13

1. Enthält die Baubeschreibung keine Leistungspositionen für eine vorübergehende Baustellenberäumung und -wiedereinrichtung, darf der Bieter und spätere Auftragnehmer davon ausgehen, dass ein vorübergehendes Beräumen der Baustelle vor Abschluss der Bauarbeiten nicht erforderlich ist. Das gilt auch dann, wenn die vorübergehende Einstellung der Arbeiten im Hinblick auf extreme Witterungsverhältnisse in die Einheitspreise einzukalkulieren ist.

2. Wird in der Baubeschreibung festgelegt, dass den Weisungen der für den Wasserstraßenverkehr zuständigen Behörde unbedingt Folge zu leisten ist, stellt deren Aufforderung, die Baustelle vorübergehend zu beräumen, eine "andere Anordnung" des Auftraggebers im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B dar.

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IBRRS 2016, 0713
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss nicht auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinweisen!

LG Darmstadt, Urteil vom 20.03.2015 - 14 O 226/14

1. Eine vertragliche Regelung, nach der die Verjährung so lange nicht eintreten soll, bis eine entsprechende Anzeige des Auftragnehmers an den Auftraggeber im Hinblick auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt ist, ist nichtig.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelung individualvertraglich vereinbart worden ist oder ob es sich um eine AGB-Klausel handelt.

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IBRRS 2016, 0828
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzaun ist nur für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1744

1. Mit dem Begriff "Bauzaun" wird zum Ausdruck gebracht, dass der Zaun für einen begrenzten Zeitraum, eben für die Bauzeit, erstellt und anschließend wieder abgebaut und entfernt werden soll.

2. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn der Auftraggeber die Anweisung erteilt, einen Teil des Bauzauns auf unbestimmte Zeit stehen zu lassen.

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IBRRS 2016, 0770
BauvertragBauvertrag
Material soll später bestellt werden: Auftraggeber muss Mehrkosten tragen!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1745

1. Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen (§ 4 Abs. 2 VOB/B). Es ist deshalb grundsätzlich seine Entscheidung, wann er die von ihm mit dem Leistungsverzeichnis angebotenen Materialien bestellt.

2. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung, eine bestimmte Materialbestellung noch nicht vorzunehmen, liegt eine "andere" Anordnung im Sinne von § 2 Abs. 5 VOB/B vor.

3. Wird der Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch eine Anordnung des Auftraggebers festgelegt, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Berücksichtigung etwaiger Mehrkosten aus Materialpreissteigerungen zu.

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IBRRS 2016, 0796
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung aus § 642 BGB ohne konkrete bauablaufbezogene Darstellung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 - 12 U 222/14

1. Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen.

2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung aus § 642 BGB, muss er die Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflicht, den Annahmeverzug und dessen Dauer sowie die Grundlagen der Entschädigung, die aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Vergütungsvereinbarung abzuleiten sind, darlegen und beweisen.

3. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, dass bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden sollen, liegt eine "freie" Teilkündigung vor. Dem Auftragnehmer steht somit die für diese (Teil-)Leistungen vereinbarte Vergütung (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu.

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IBRRS 2016, 0769
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mängel sind wertmindernd!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2016 - 21 U 106/15

1. Mängel einer von der Insolvenzschuldnerin erbrachten Werkleistung schmälern den Wert der in die Insolvenzmasse fallenden Werklohnforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.01.1986 - VII ZR 138/85, NJW 1986, 1176, 1177).*)

2. Eine zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Besteller getroffene Vereinbarung, wonach die Beseitigung der Mängel auf Kosten der Insolvenzschuldnerin im Wege der Ersatzvornahme erfolgen soll, stellt keine die Gläubiger benachteiligende Verfügung im Sinne von §§ 129, 131 InsO dar, weil ohne diese Vereinbarung und die daraufhin ausgeführte Ersatzvornahme der Werklohnforderung ein Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers in Höhe des Zweifachen der Mangelbeseitigungskosten gem. §§ 320, 641 Abs. 3 BGB hätte entgegengehalten werden können.*)

3. Die zur Herstellung der Aufrechnungslage in Bezug auf die Ansprüche auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten einerseits und Werklohnzahlung andererseits führende Verfügung der Insolvenzschuldnerin benachteiligt die Gläubiger nicht, wenn sie gleichzeitig erst zur vollen Durchsetzbarkeit der Werklohnforderung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03, IBRRS 2005, 2354 = NZBau 2005, 582).*)

4. Die wertmäßige Berücksichtigung der Gewährleistungsrechte des Bestellers, die der Durchsetzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Werklohnforderung entgegenstehen, im Rahmen der Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung stellt keine Vorteilsausgleichung nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen dar, sondern beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 191/12, IBRRS 2013, 2212 = NZI 2013, 694).*)

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IBRRS 2016, 0755
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
"Nachzügler" ist nicht an bereits erfolgte Abnahme gebunden!

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 49/15

1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertragschließenden Erwerber ("Nachzügler") an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums bindet, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gemäß § 309 Nr. 8 b) ff) BGB unwirksam.*)

2. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.*)




IBRRS 2016, 0631
BauträgerBauträger
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung setzt keine Abnahme voraus!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015 - 4 U 114/14

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums bereits erfolgt ist und der Verkauf nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart gilt", benachteiligt einen Nachzügler unangemessen und ist deshalb unwirksam. Hat keine (förmliche) Abnahme stattgefunden, haben die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auch noch nicht begonnen.

2. Die Vorschrift des § 637 BGB, wonach der Besteller wegen eines Mangels des (Bau-)Werks nach erfolglosem Fristablauf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, findet auch vor der Abnahme des Werks Anwendung.

3. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtlich geltend zu machen, wenn sie von ihrer Beschlusskompetenz Gebrauch macht.

4. Die Vereinbarung in einem Bauträgervertrag, dass eine Partei einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen kann, ist kein "vereinbartes Begutachtungsverfahren" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB und hemmt die Verjährung nicht.

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IBRRS 2016, 0743
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13

1. Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an.*)

2. Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22 = IBR 2008, 78).*)

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IBRRS 2016, 0671
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewerbe nicht angemeldet: Bauvertrag nichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2016 - 23 U 110/15

Ein einseitiger Verstoß gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (hier: keine Gewerbeanmeldung) führt jedenfalls dann nicht zur einer Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags, wenn der Vertragspartner (hier: der Auftraggeber) keine Kenntnis von dem Verstoß hat.

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IBRRS 2016, 0669
BauvertragBauvertrag
Gewerbe nicht angemeldet: Bauvertrag nichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2016 - 23 U 110/15

Ein einseitiger Verstoß gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (hier: keine Gewerbeanmeldung) führt jedenfalls dann nicht zur einer Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags, wenn der Vertragspartner (hier: der Auftraggeber) keine Kenntnis von dem Verstoß hat.

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IBRRS 2016, 0685
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauüberwachender Architekt und Unternehmer "patzen": Wen kann der Bauherr in Anspruch nehmen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2015 - 10 U 132/13

1. Es steht dem Auftraggeber bis zur Grenze der Treuwidrigkeit frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will.*)

2. Es ist nicht treuwidrig, den Architekten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Anspruch zu nehmen, wenn die mit ihm ggf. in einem einer Gesamtschuld ähnlichen Verhältnis haftenden Unternehmer ihre Einstandspflicht für Mängel des Bauwerks bestreiten.*)

3. Beseitigen Unternehmer Mängel ihres Werks nur gegen eine weitere Vergütung, weil sie ihre Einstandspflicht bestreiten, führt die Zahlung der weiteren Vergütung durch den Auftraggebers zu einem Mangelfolgeschaden, der vom Architekten, der den Mangel schuldhaft mit verursacht hat, zu ersetzen ist.*)

4. Der Architekt kann im Weg der Vorteilsausgleichung für seine Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug die Abtretung eventueller Rückforderungsansprüche wegen der unberechtigten Vergütung von Nachbesserungsleistungen verlangen. Dass damit das Prozessrisiko der Rückforderung der Zahlungen an die Unternehmer auf ihn als Schädiger übergeht, ist nicht unangemessen.

5. Ein Rückforderungsanspruch des Auftraggebers gegen einen Unternehmer, der eine Vergütung für Nachbesserungsarbeiten erhalten hat, ist nicht schon nach § 814 BGB ausgeschlossen, wenn die Einstandspflicht des Unternehmers für den Mangel an seinem Werk bei Zahlung ungeklärt war.*)

6. Einem Ingenieur, der mit der Objektüberwachung betraut ist, steht wegen des Umfangs der Mängel vor Abnahme und des Mängelbeseitigungsaufwands kein nachträglicher Anspruch auf eine gesonderte Vergütung zu, soweit seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung zu keiner Wiederholung bereits abgeschlossener Grundleistungen führt (vgl. Ziff. II. A. 3.19 der Gründe).*)

7. Das gilt auch, wenn zur Mängelbeseitigung an Unternehmer neue Aufträge erteilt werden, weil die Aufgaben des Ingenieurs/Architekten bei der Objektüberwachung sich nicht auf bestimmte Unternehmer, sondern auf die Herstellung eines bestimmten Werks beziehen.*)

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IBRRS 2016, 0683
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BauvertragBauvertrag
Auch VOB-Verträge können aus wichtigem Grund (fristlos) gekündigt werden!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2016 - 10 U 143/15

1. Auch wenn bei einem VOB/B-Vertrag die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 oder 3 VOB/B nicht vorliegen, ist der Auftraggeber bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.*)

2. Zur fristlosen Kündigung des Vertrags kann vor allem eine schuldhaft begangene Vertragsverletzung des Vertragspartners berechtigen, die den Vertragszweck so gefährdet, dass es dem vertragstreuen Vertragspartner nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um die Verletzung einer Haupt- oder Nebenpflicht handelt.*)

3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung fehlt, wenn der Auftraggeber in Kenntnis des Kündigungsgrundes dem Auftragnehmer eine Frist zur Fortführung der Arbeiten gesetzt hat, er also das Vertrauensverhältnis nicht schon als so zerstört angesehen hat, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten war.*)

4. In Fällen einer schwerwiegenden Vertragsverletzung kann eine vorherige Fristsetzung und Kündigungsandrohung entbehrlich sein (Anschluss an BGH, IBR 1996, 401).*)

5. Kündigt der Auftragnehmer die Arbeitseinstellung an, wenn der Auftraggeber eine geforderte (weitere) Abschlagszahlung nicht erbringt, obwohl diese ihm erkennbar nicht zusteht, kann dies zur fristlosen Kündigung berechtigen.*)

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IBRRS 2016, 0674
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BauvertragBauvertrag
Entsorgung von Abbruchmaterial nicht wörtlich erwähnt und trotzdem einzukalkulieren!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2016 - 4 U 65/15

Auch wenn eine Position des Leistungsverzeichnisses die Entsorgung von abzubrechendem Material nicht wörtlich erwähnt, kann sie bei einer Gesamtbetrachtung aller Vertragsbestandteile dahingehend zu verstehen sein, dass der Aufwand für die Entsorgung des Abbruchs in den für diese Position anzubietenden und später vereinbarten Einheitspreis einzukalkulieren ist.

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IBRRS 2016, 0668
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BauvertragBauvertrag
Minderungshöhe richtet sich nach den Netto-Mangelbeseitigungskosten!

OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2016 - 1 U 157/14

Werden zur Ermittlung der Minderung des Werklohns wegen eines Mangels des Bauwerks die Mangelbeseitigungskosten herangezogen, so kann zur Vermeidung einer Überkompensation nur der Nettobetrag berücksichtigt werden. Auch Nebenkosten wie die Kosten der Baustelleneinrichtung oder der Planung und Überwachung sind auszuscheiden.*)

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IBRRS 2016, 0636
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2013 - 1 U 1080/11

1. Die Abnahme ist in der Entgegennahme der Leistung und ihrer Billigung als in der Hauptsache vertragsgerecht zu sehen.

2. Eine förmliche Abnahme zeichnet sich dadurch aus, dass die Abnahme grundsätzlich von beiden Vertragspartnern durchgeführt, das Ergebnis protokolliert und die Niederschrift hierüber jeder Partei übergeben wird. Nicht erforderlich ist, dass die Abnahme im Abnahmeprotokoll als "förmliche" Abnahme bezeichnet wird.

3. Akzeptiert der Auftraggeber die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht, führt die Weigerung des Auftragnehmers, das Abnahmeprotokoll ebenfalls zu unterzeichnen, nicht zur Unwirksamkeit der förmlichen Abnahme.

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IBRRS 2016, 0618
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BauvertragBauvertrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt: Auftraggeber muss nicht zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 03.02.2016 - 17 U 101/14

Die Parteien eines (Bau-)Werkvertrag können vertraglich wirksam vereinbaren, dass dem Auftraggeber die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zusteht und er die Zahlung des (Rest-)Werklohns solange verweigern kann, bis ihm der Auftragnehmer die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vorlegt. Dem steht auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht entgegen.

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IBRRS 2016, 0604
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BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: In welcher Höhe kann gemindert werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2014 - 5 U 63/12

1. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Erfüllung des beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Werkvertrags nicht gewählt bzw. diese abgelehnt, ist eine auf Mängelbeseitigungskostenvorschuss, hilfsweise auf Schadensersatz statt der Leistung und weiter hilfsweise auf Nachbesserung gerichtete Klage des Auftraggebers abzuweisen.

2. Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Vertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers vom Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, weil es dem Insolvenzverwalter nicht zuzumuten ist, Erfüllung zu wählen (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 559).

3. Wird die Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert oder stehen die Nachbesserungskosten in einem Missverhältnis zum Gesamtauftragswert, richtet sich die Höhe der Minderung (ausnahmsweise) nicht nach dem Geldbetrag, der zur Mängelbeseitigung aufgewendet werden muss. In einem solchen Fall kann der Wert des mangelbehafteten Werks unter Zuhilfenahme des sog. Zielbaumverfahrens vom Gericht geschätzt werden.

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IBRRS 2016, 0609
BauvertragBauvertrag
Mängelrüge per E-Mail: Wird Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängert?

LG Meiningen, Urteil vom 19.02.2015 - 1 O 548/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0607
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BauvertragBauvertrag
Keine Überbürdung des "Baugrundrisikos" auf den Auftraggeber!

BGH, Urteil vom 28.01.2016 - I ZR 60/14

Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers, mit denen wie in Ziffer 20 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4 der AGB-BSK Kran und Transport 2008 dem Auftraggeber einschränkungslos und ohne Festlegung von Mitwirkungspflichten des Kranunternehmers die Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz und die Verpflichtung, auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Hohlräumen am Einsatzort unaufgefordert hinzuweisen, auferlegt werden, benachteiligen den Auftraggeber unangemessen und sind deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2016, 0556
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BauvertragBauvertrag
Auch der öffentliche Auftraggeber ist an ein gemeinsames Aufmaß gebunden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.09.2013 - 6 U 187/12

1. Ein gemeinsames Aufmaß dient dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Leistungen festzustellen.

2. Bei einem einverständlichen Aufmaß handelt es sich um einen Vertrag des Inhalts, die Aufmaßfeststellungen als Rechtsgrundlage anzuerkennen. Es muss nicht zusätzlich eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, dass das Aufmaß auch Bindungswirkung entfalten soll.

3. Auch der öffentliche Auftraggeber ist an ein gemeinsames Aufmaß gebunden.

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IBRRS 2016, 0555
BauvertragBauvertrag
Auch der öffentliche Auftraggeber ist an ein gemeinsames Aufmaß gebunden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2013 - 6 U 187/12

1. Ein gemeinsames Aufmaß dient dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Leistungen festzustellen.

2. Bei einem einverständlichen Aufmaß handelt es sich um einen Vertrag des Inhalts, die Aufmaßfeststellungen als Rechtsgrundlage anzuerkennen. Es muss nicht zusätzlich eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, dass das Aufmaß auch Bindungswirkung entfalten soll.

3. Auch der öffentliche Auftraggeber ist an ein gemeinsames Aufmaß gebunden.

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IBRRS 2016, 0533
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BauvertragBauvertrag
Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14

1. Erstattungsfähige Selbstvornahmekosten sind sämtliche Mangelbeseitigungskosten, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftig wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden musste. Der Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist erst dann gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind und der Bauherr bei der Auswahl des Drittunternehmers seine Schadensminderungspflicht verletzt hat. Hierbei trägt der Auftragnehmer das Prognoserisiko. Erstattungsfähig sind daher auch solche Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden.*)

2. Regelmäßig muss sich das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung mit dem Inhalt des dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens auseinandersetzen und erkennen lassen, dass es den abweichenden Vortrag des von der Partei hinzugezogenen Gutachters zur Kenntnis genommen hat und aus welchen Gründen es den Streit zwischen beiden sachverständigen Meinungen im Sinne des einen entschieden hat.*)

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IBRRS 2016, 0513
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Werklohn wird auch ohne Rechnung fällig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2014 - 24 U 184/13

1. Nimmt der Auftraggeber das Werk körperlich entgegen, wird die Werklohnforderung des Auftragnehmers auch ohne Abnahme fällig, wenn die Parteien einvernehmlich auf eine Abnahme verzichtet haben.

2. Im BGB-Bauvertrag ist die Rechnungsstellung keine Fälligkeitsvoraussetzung.

3. Der Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung von Schadensersatz wegen Mängeln setzt eine Fristsetzung zur Nachbesserung voraus. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.

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IBRRS 2016, 0512
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BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Werklohn wird auch ohne Rechnung fällig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.12.2014 - 24 U 184/13

1. Nimmt der Auftraggeber das Werk körperlich entgegen, wird die Werklohnforderung des Auftragnehmers auch ohne Abnahme fällig, wenn die Parteien einvernehmlich auf eine Abnahme verzichtet haben.

2. Im BGB-Bauvertrag ist die Rechnungsstellung keine Fälligkeitsvoraussetzung.

3. Der Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung von Schadensersatz wegen Mängeln setzt eine Fristsetzung zur Nachbesserung voraus. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.

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IBRRS 2016, 0497
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BausicherheitenBausicherheiten
§ 648a BGB-Sicherheit nach Kündigung: Einwendungen des Auftraggebers unbeachtlich!

KG, Beschluss vom 03.12.2015 - 27 U 105/15

1. Der Unternehmer kann auch nach einer Kündigung des Bauvertrags noch Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen, wenn er die ihm nach der Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darlegt.

2. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnungen des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Auf etwaige Einwendungen des Bestellers hinsichtlich Aufmaß, fehlender Abnahmefähigkeit und behaupteter Mängel kommt es nicht an.

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IBRRS 2016, 0509
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer Mängel verursacht, muss sie auch beseitigen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2013 - 24 U 143/12

Auch wenn der Aufwand für die Aufbringung der geschuldeten Wärmedämmung für den Auftragnehmer beträchtlich ist, hat der Auftraggeber gleichwohl einen Anspruch auf die Herstellung des geschuldeten Werks. Dass dies mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, hat allein der Auftragnehmer zu vertreten, sofern er grob fahrlässig falsche Wärmedämmplatten verwendet hat.*)

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IBRRS 2016, 0469
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Baubetreuer muss keine § 648a BGB-Sicherheit stellen!

OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.2015 - 1 U 1433/14

Lässt die Inhaberin eines einzelkaufmännischen Unternehmens im Auftrag der Bauherren die Herstellung eines Einfamilienhauses ausführen, ohne dass die Verfügung über die Finanzierungsmittel in den Händen eines Baubetreuers liegt, so bleibt sie gegenüber ihrem Subunternehmer von der Pflicht zur Bauhandwerkersicherung ausgenommen.*)

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IBRRS 2016, 0440
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BauvertragBauvertrag
Trotz fehlender Druckprüfungsprotokolle: Leistung ist abzunehmen!

OLG Köln, Urteil vom 07.08.2015 - 19 U 104/14

Druckprüfungsprotokolle sind nicht - wie etwa Schaltpläne oder Bedienungsanleitungen - für die Funktionstauglichkeit des Werks maßgeblich, sondern betreffen den Nachweis des Werkerfolges selbst. Fehlende Prüfprotokolle bezüglich Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung berechtigen den Auftraggeber deshalb nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.

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IBRRS 2016, 0425
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BauvertragBauvertrag
Umfasst der mangelbedingte Schadensersatz auch Hotelkosten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2015 - 21 U 162/14

1. Im Rahmen des mangelbedingten Schadensersatzes hat der Besteller einen Anspruch auf Ersatz der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Diese erstreckt sich nicht nur auf die erforderlichen Maßnahmen, um die mangelhafte Leistung nachträglich in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, sondern alles, was vorbereitend erforderlich ist, um den Mangel an der eigenen Leistung zu beheben. Hinzu kommen die Arbeiten, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mängelbeseitigung den davor bestehenden Zustand wieder herzustellen. Dazu gehören auch Kosten für Maßnahmen, die notwendigerweise im Zuge der Mängelbeseitigung vorzunehmen sind, um den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen. All diese Kosten können vom Besteller fiktiv geltend gemacht werden. Fiktive Kosten für ein Hotel, in das der Besteller umziehen muss, um die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung zu ermöglichen, sind allenfalls dann erstattungsfähig, wenn sie sicher anfallen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - 5 U 84/10, NZBau 2015, 98, 102 = IBRRS 2014, 3209).*)

2. Es stellt keinen beweisrechtlichen Verfahrensfehler dar, wenn der gerichtliche Sachverständige bei seinen Feststellungen auf Lichtbilddokumentationen eines Privatgutachters zurückgreift , wenn der gerichtliche Sachverständige keine eigenen Feststellungen vor Ort von dem baulichen Zustand der Werkleistung mehr hat treffen können, nachdem der Auftraggeber durch ein Drittunternehmen Mängelbeseitigungsarbeiten hat durchführen lassen. In einer solchen Verwertung eines Privatgutachtens liegt auch kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör, wenn der Privatgutachter seine Dokumentationen im Rahmen von Ortsterminen, zu denen der Werkunternehmer nicht geladen worden ist, erstellt hat.*)

3. Die Kosten für ein Gutachten über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und noch zu erwartenden Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich vom Bauunternehmer zu erstatten, wenn er für den eigentlichen Mangelschaden einstandspflichtig ist. Die Beauftragung muss im Einzelfall notwendig und erforderlich sein, um dem Auftraggeber über den eingetretenen Mangel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen. Der Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber ein selbstständiges Beweisverfahren hätte einleiten können.*)