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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 2500
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Skontoabzug kann auch bei nicht rechtzeitiger Zahlung zulässig sein!

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.08.2015 - 22 U 147/13

1. Eine Skontoregelung, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsverhandlungen ist, muss im Lichte der gesamten Vertragsverhandlungen ausgelegt werden. Dies ist der Fall, wenn sie kein reines Entgegenkommen des Auftragnehmers ist, sondern ein Preisnachlass, den der Auftragnehmer einräumt, um überhaupt den Auftrag zu erhalten, verbunden mit der bloßen Bedingung, dass eine kurzfristige Zahlung erfolgen sollte. Während den Verhandlungen getätigte mündliche Erläuterungen zum Sinn und Zweck der Regelung müssen dann bei der Auslegung der Skontoklausel berücksichtigt werden.*)

2. Macht der Auftragnehmer anschließend eine Forderung geltend, die sich lediglich daraus ergibt, dass er dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen andere Auskünfte über den Zeitrahmen der Skontoabzüge erteilt hat, so stellt dies widersprüchliches Verhalten im Sinne des Rechtsinstituts "venire contra factum proprium" dar und begründet eine Einwendung gemäß § 242 BGB mit der Folge eines Leistungsverweigerungsrechts.*)

3. Der Auftragnehmer verstößt weiter gegen seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn er dann den Auftraggeber nicht darauf hinweist, dass er die seines Erachtens verspäteten Skontoabzüge einzelner Abschlagszahlungen nicht akzeptiert.*)

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IBRRS 2015, 2468
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preisverfall absehbar: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen!

OLG München, Beschluss vom 20.08.2014 - 9 U 1184/14 Bau

1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien, dass auf den Preis für Spundwandstahl die Stoffpreisgleitklausel für "schwere Profile, Breitflanschträger, aus unlegiertem Stahl" Anwendung finden soll und wird dieser Index überraschender Weise nur bis Dezember 2008 fortgeführt, ist der ab Januar 2009 zum selben Warenkorb veröffentlichte Index als vereinbart anzusehen. Dieser ist der Sache nach der Nachfolgeindex.

2. Wird der vereinbarte Index einem starken Preisverfall ausgesetzt, während der Preis für Spundwandstahl sein Niveau hält, steht dem Auftragnehmer jedenfalls dann kein Anspruch auf Preisanpassung zu, wenn sich das Auseinanderdriften der Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits abgezeichnet hat.

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IBRRS 2015, 2455
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wärmedämmverbundsystem: Verklebung von zwei Dämmplatten verstößt gegen anerkannte Regeln der Technik!

LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2015 - 24 O 521/13

Es verstößt gegen die anerkannten Regeln der Technik, ein Wärmedämmverbundsystem durch Verklebung zweier Dämmplatten herzustellen, bei der eine der Platten eine Stärke von lediglich 20mm aufweist.*)

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IBRRS 2015, 2349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag "frei" gekündigt: Wagnis ist keine ersparte Aufwendung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2015 - 5 U 53/14

1. Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber "frei" gekündigt und verlangt der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, muss er sich den einkalkulierten Risikozuschlag (Wagnis) nicht als erspart anrechnen lassen (Abweichung von BGH, IBR 1998, 50).

2. Der Auftragnehmer ist nicht an seine einmal gestellte Schlussrechnung gebunden. Nur im VOB-Vertrag darf der Auftraggeber nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung darauf vertrauen, vor durchsetzbaren Nachforderungen des Auftragnehmers sicher zu sein.




IBRRS 2015, 2440
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einbehalt nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Auftragnehmer kann Auszahlung verlangen!

LG Duisburg, Urteil vom 19.08.2015 - 26 O 2/15

1. Auch wenn die Parteien eines VOB-Bauvertrags vereinbaren, dass der Auftraggeber einen 5%-igen Gewährleistungseinbehalt vornehmen darf, den der Auftragnehmer gegen eine Bürgschaft ablösen kann, muss der Auftraggeber den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen, wenn der Auftragnehmer dies verlangt.

2. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto nicht (fristgerecht) nach, kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen.

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IBRRS 2015, 2428
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht auf die Praxiserfahrung, sondern auf die anerkannten Regeln der Technik kommt es an!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 - 2 U 85/12

1. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Mangel vorliegt, kommt es nicht allein darauf an, ob und was die Parteien vereinbart haben. Im VOB-Vertrag ist neben der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit zugleich erforderlich, dass die Bauleistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Die Funktionstauglichkeit der Leistung kann nicht unabhängig von der Einhaltung technischer Normen gesehen werden. Werden diese nicht eingehalten, ist die Funktionstauglichkeit gerade nicht gegeben.

3. Für die Frage der Mangelhaftigkeit kommt es nicht auf die allgemein als richtig erkannte Praxiserfahrung, sondern darauf an, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik, zu denen regelmäßig auch die DIN-Normen gehören, eingehalten wurden.

4. Ein Auftrag zur Erstellung eines (Boden-)Gutachtens ist ein Werkvertrag.

5. Ein Bodengutachten, das zwar die Boden- und Wasserverhältnisse zutreffend darstellt, aber missverständliche Empfehlungen zur Abdichtung des zu erstellenden Bauwerks enthält, ist mangelhaft.

6. Die Haftung des Bodengutachters für ein mangelhaftes Gutachten entfällt nicht dadurch, dass die anderen am Bau Beteiligten die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens erkennen konnten bzw. sogar hätten erkennen müssen.




IBRRS 2015, 2419
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Es gilt ohne Wenn und Aber: Die anders als vereinbart ausgeführte Leistung ist mangelhaft!

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 70/14

1. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt.

2. Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies zwar die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Auftraggeber der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig. An dem Vorliegen eines Mangels in derartigen Fällen ändert dies allerdings nichts.

3. Behauptet der Auftragnehmer, Ursache für die aufgetretenen Mangelsymptome sei allein das Unterlassen einer dem Auftraggeber obliegenden Nachsandung, liegt darin zugleich die Behauptung, dass die Verwendung eines anderen als des verwendeten Kieses für die Mangelsymptome nicht ursächlich gewesen sei. Geht das Gericht auf diesen Vortrag nicht ein, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch des Auftragnehmers auf rechtliches Gehör.




IBRRS 2015, 2390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unmöglich: In welcher Höhe kann gemindert werden?

OLG München, Urteil vom 10.03.2015 - 9 U 2902/14 Bau

1. Wird vereinbart, dass eine Fußbodenheizung die Räume auf eine Innenraumtemperatur von 23 Grad Celsius bei einer Außentemperatur von minus 16 Grad Celsius erwärmen soll und kann diese Heizlast - egal mit welcher Fußbodenheizung - nicht erreicht werden, ist die Leistung mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn Ursache des Mangels die baulichen Gegebenheiten (hier: Gebäudekubatur, Fensterflächen, etc.) sind.

2. Lässt sich der Mangel - wie hier - nicht beseitigen, ist die Leistung unmöglich. Folge ist, dass die (Nach-)Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt und ein Abrechnungsverhältnis entsteht, in dem der Restwerklohn ohne Abnahme fällig wird.

3. Die Unmöglichkeit schließt neben dem Schadenersatz auch die Minderung nicht aus. Wegen der fehlenden Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen, richtet sich die Höhe der Minderung allerdings nicht an den Mangelbeseitigungskosten, sondern an dem Herstellungsbetrag und dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung.

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IBRRS 2015, 2328
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss Statik nur auf "ins Auge springende" Mängel überprüfen!

OLG Köln, Urteil vom 20.05.2015 - 11 U 116/14

Der Auftragnehmer kann sich grundsätzlich auf die Erkenntnisse eines Sonderfachmannes verlassen, er hat sie nur auf offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen. Das gilt insbesondere in Bezug auf eine ihm vorgegebene, von einem Statiker als Sonderfachmann erstellte statische Berechnung.

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IBRRS 2015, 2327
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung mehrfach gescheitert: Auftraggeber muss keine (weitere) Frist setzen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.02.2015 - 11 U 126/14

1. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Auftraggeber unzumutbar geworden ist.

2. Unzumutbar ist dem Auftraggeber die Nacherfüllung insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer durch sein vorheriges Verhalten das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft derart erschüttert hat, dass es dem Auftraggeber nicht zumutbar ist, diesen Auftragnehmer noch mit der Nacherfüllung zu befassen.

3. Der Auftraggeber kann im Regelfall nicht verlangen, dass der Mangel in einer bestimmten Art und Weise beseitigt wird. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich die Wahl, wie er den Mangel beseitigt.

4. Der Vorschussanspruch des Auftraggebers kann sich ausnahmsweise auf die Herstellung eines vom vertragsgemäßen Zustand abweichenden Zustands beziehen, etwa wenn sich dieser als zweckmäßiger zur Erreichung des mit dem Vertrag verfolgten Ziels erwiesen hat oder wenn nur so die nach dem Vertrag vereinbarte oder vorausgesetzte Funktionstauglichkeit zu erreichen ist.

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IBRRS 2015, 2429
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 52/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2015, 2270
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Der Auftraggeber trägt das (Mehr-)Mengenrisiko!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2013 - 24 U 19/12

1. Dass sich bei der Auskofferung der Baugrube ein größerer Aushub als der "am grünen Tisch" berechnete ergibt, ist nicht ungewöhnlich.

2. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags eine Abrechnung nach tatsächlich gelieferten Mengen, trägt der Auftraggeber das sog. (Mehr-)Mengenrisiko.

3. Der Auftraggeber kann die vom Auftragnehmer abgerechneten Mengen nicht bestreiten, wenn er diese zuvor durch die Unterzeichnung der Lieferscheine bestätigt hat.

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IBRRS 2015, 2109
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!

OLG Köln, Urteil vom 17.05.2013 - 19 U 194/11

1. Der mit der Ausführung von Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnikleistungen beauftragte Auftragnehmer muss nicht erkennen, dass die genehmigte Gesamthöhe des Gebäudes durch die Lüftungsanlage überschritten ist, selbst wenn die ihm überlassenen Pläne konkrete Angaben zur Gesamthöhe enthalten. Insoweit kann sich der Auftragnehmer auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen.

2. Ist ein Baumangel (hier: falsche Höhenlage der Lüftungsrohre) auf die Vorgaben des Fachplaners zurückzuführen, kommt eine gesamtschuldnerische Haftung des Auftragnehmers mit den "Planern" für die Beseitigung des Gesamtmangels "falsche Höhenlage Rohre" nicht in Betracht.

3. Die Entwicklung eines Alternativkonzepts zur Herstellung eines genehmigungsfähigen bau- und nachbarrechtlich zulässigen Zustands fällt in den Pflichtenkreis des Auftraggebers.

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IBRRS 2015, 2274
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugrund unzutreffend beschrieben: Anspruch auf Mehrvergütung?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.05.2015 - 4 U 101/13

Zu Fragen der Mehrvergütung bzw. des Schadensersatzes für den Auftragnehmer, wenn in dem der Ausschreibung von Erdarbeiten durch einen öffentlichen Auftraggeber zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnis die Bodenverhältnisse unzutreffend beschrieben waren.*)

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IBRRS 2015, 2299
BausicherheitenBausicherheiten
Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ausfall- und Rückbürgen: Vertragsanpassung möglich?

KG, Urteil vom 02.06.2015 - 6 U 34/13

1. Zu den Voraussetzungen einer Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, zwischen der Ausfallbürgin und dem Rückbürgen, die die Bürgschaftspflichten in den Jahren 1992/1993 zum Zwecke der Förderung der Errichtung von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus übernommen hatten.*)

2. Die Ausfallbürgin, die sich gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut in voller Höhe verbürgt hat, kann von dem Rückbürgen, der sich ihr gegenüber zu 50% verpflichtet hat, nicht nach § 313 BGB eine Anpassung der Rückbürgenhaftung auf 100% verlangen, wenn der Rückbürge die (zusätzliche) landeseigene Förderung mittels Aufwendungsbeihilfen nach dem Auslaufen des betr. Förderprogramms nicht fortführt und der Hauptschuldner anschließend zahlungsunfähig wird. Dem steht die Vorhersehbarkeit dieser eingetretenen Änderung für die Ausfallbürgin im vorliegenden Fall entgegen, wobei es insoweit maßgeblich auf die Umstände zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rückbürgschaftsvertrages ankommt.*)

3. Abgesehen davon setzt eine Anpassung voraus, dass die Vertragsbestimmung, deren Änderung begehrt wird, ursächlich auf der geltend gemachten Fehlvorstellung beruht, und dass es unzumutbar ist, an dem Rückbürgschaftsvertrag mit dem vertraglich festgelegten Inhalt festzuhalten. An beidem fehlt es.*)

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IBRRS 2015, 2272
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spielraum und Leistungstoleranz bei der Planung und Errichtung komplexer Anlagen!

OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2015 - 9 U 1777/08

1. Haben die Parteien keine Vereinbarung dazu getroffen, welche Leistungen eine zu errichtende Wasserkraftanlage erbringen soll, ist ein für den gewöhnlichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk zu errichten. Der geschuldete Erfolg besteht in einem solchen Fall darin, dass eine Anlage bereitzustellen ist, die die nach den örtlichen Gegebenheiten verfügbare Wasserkraft bestmöglich nutzt.

2. Kann die Funktion einer (Wasserkraft-)Anlage angesichts der Komplexität des Vorhaben nicht lediglich auf eine bestimmte Art und Weise erreicht werden, steht dem (planenden) Auftragnehmer ein Spielraum in der sachgerechten Konzeption der Anlage zu. Die Leistung ist erst mangelhaft, wenn dieser Spielraum überschritten wird (hier verneint).

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IBRRS 2015, 2108
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keinen deutschsprachigen Bauleiter gestellt: Keine Minderung des Werklohns möglich!

OLG Köln, Urteil vom 27.03.2013 - 16 U 51/11

1. Verlangt der Auftraggeber wegen eines Mangels Minderung bzw. Schadensersatz, kann er keine Mängelbeseitigung mehr verlangen. Denn die Geltendmachung sekundärer Mängelrechte (Minderung, Schadensersatz, Rücktritt) schließt die Nacherfüllung aus.

2. Der Auftraggeber kann auch dann keine Mängelbeseitigung mehr verlangen, wenn er die Minderung erklärt hat, über die Höhe des Minderungsbetrags aber (noch) Streit besteht. Die Minderung setzt keine Einigung über die Höhe des Abzugs voraus.

3. Die Minderung bestimmt sich nach dem Minderwert des Objekts aufgrund des Mangels. Dieser Minderwert entspricht regelmäßig den Kosten einer fachgerechten Nachbesserung.

4. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, einen deutschsprachigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter, der auf der Baustelle anwesend ist, zu stellen, ist kein Baumangel und berechtigt nicht zu einer Minderung der Vergütung. Eine solche Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch auslösen oder die Kündigung des Bauvertrags rechtfertigen.

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IBRRS 2015, 2256
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche verjährt: Auftraggeber darf Gewährleistungsbürgschaft nicht (mehr) zurückhalten!

BGH, Urteil vom 09.07.2015 - VII ZR 5/15

§ 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (2002) ist dahingehend auszulegen, dass der Auftraggeber eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit nicht (mehr) zurückhalten darf, wenn diese Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.*)

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IBRRS 2015, 2094
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss keine Baugrunduntersuchung vornehmen!

OLG Jena, Urteil vom 10.04.2013 - 2 U 571/11

1. Sind die Erdgeschossdecke und die Bodenplatte aufgrund der mangelnden Tragfähigkeit des Baugrunds nicht hinreichend tragfähig, liegt kein Mangel der Bauleistung vor. Denn das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Etwas anderes gilt, wenn der Auftragnehmer vertraglich dazu verpflichtet ist, den Baugrund zu prüfen (hier verneint) und er seine diesbezüglichen Prüf- und Hinweispflichten verletzt hat.

2. Mangelbeseitigungskosten kann der Auftraggeber - auch als Schadensersatz - erst geltend machen, wenn der Auftragnehmer eine ihm gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung ungenutzt hat verstreichen lassen.

3. Baut der Auftragnehmer eigenmächtig andere als die vertraglich vereinbarten Baumaterialen ein, rechnet er diese ab und werden sie vom Auftraggeber vorbehaltslos bezahlt, liegt darin eine Änderung des Vertrags mit der Folge, dass keine Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit vorliegt und der Auftraggeber insoweit keine Mängelansprüche geltend machen kann.

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IBRRS 2015, 2101
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GU-Leistung abgenommen: NU-Vergütung wird trotz wesentlicher Mängel fällig!

OLG Celle, Urteil vom 28.05.2014 - 14 U 171/13

1. Auch nach der Kündigung eines Bauvertrags wird die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung grundsätzlich nur nach der Abnahme dieser Leistung fällig.

2. Beim gekündigten VOB-Vertrag kommt eine fiktive Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B nicht in Betracht.

3. Im Rahmen einer sog. Leistungskette führen Handlungen des Auftraggebers (hier: der Bezug des Bauwerks) nur in Ausnahmefällen zugleich zu einer Abnahmewirkung im Verhältnis zwischen dem Hauptunternehmer bzw. Bauträger und einem Nachunternehmer.

4. Die Vergütung des Nachunternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Hauptauftragnehmer einem Dritten (Auftraggeber) versprochen hat, wird spätestens fällig, soweit das Werk des Hauptauftragnehmers abgenommen worden ist. Das gilt auch im VOB-Vertrag und zwar unabhängig davon, ob der Nachunternehmer seine Leistung abnahmereif erbracht hat ist oder nicht.

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IBRRS 2015, 2205
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ohne bauablaufbezogene Darstellung gibt es weder Schadensersatz noch Entschädigung!

LG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2015 - 23 O 251/14

1. Sowohl für den vergütungsgleichen Anspruch des § 642 BGB, der kein Verschulden voraussetzt, als auch für den Schadensersatzanspruch nach § 6 Abs. 6 VOB/B ist eine nachvollziehbare Darlegung des Annahmeverzugs und der hieraus folgenden konkreten Auswirkungen auf den Bauablauf, dokumentiert an einer baustellenbezogenen Darstellung der Soll- und Ist-Abläufe erforderlich.

2. Für die Darlegung des nachweislich entstandenen Schadens bzw. der angemessenen Entschädigung bedarf es einer konkreten bauablaufbezogenen Darstellung. Eine bauablaufbezogene Darstellung ist selbst dann notwendig, wenn feststeht, dass Ausführungspläne nicht rechtzeitig vorgelegt worden sind.

3. Im Rahmen des § 642 BGB hat der Anspruchsteller zudem vorzutragen, was er infolge des Verzugs an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben konnte.

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IBRRS 2015, 2203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausblühungen und Verfärbungen als Mängel einer Außentreppe?

KG, Urteil vom 11.03.2014 - 7 U 40/13

1. Ausblühungen und Verfärbungen der Stufen einer Außentreppe können unter Umständen nicht als Mangel gewertet werden, wenn sie sich bei der Verwendung des vertraglich vereinbarten Natursteins nicht verhindern lassen.*)

2. Wird - aus welchem Grund auch immer - eine einfachere oder preisgünstigere Bauweise vereinbart, die gewisse nicht vermeidbare Risiken in sich birgt, kann sich daraus auch unter dem Gesichtspunkten der eingesparten Kosten beim Werklohn kein Minderungsanspruch ergeben.*)

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IBRRS 2015, 2136
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsänderungsvorbehalt ist unwirksam!

LG Hildesheim, Urteil vom 11.06.2014 - 5 O 13/14

Die Klausel in einem vom Auftragnehmer gestellten Bauvertrag, wonach er berechtigt ist, "ohne Zustimmung des Bauherrn Änderungen in der Planungs- und Ausführungsart sowie der vorgesehenen Baustoffe und Einrichtungsgegenstände vorzunehmen, wenn sie sich nicht wert- und/oder gebrauchsmindernd auswirken, den Preis nicht verändern und baurechtlich oder technisch notwendig sind", ist unwirksam.

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IBRRS 2015, 2137
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge muss auf Verjährungseinrede hinsichtlich Hauptforderung verzichten: Klausel unwirksam!

OLG München, Urteil vom 11.06.2013 - 9 U 4959/12 Bau

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach der Bürge auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der Hauptforderung verzichtet, ist unwirksam. Der Bürge kann sich in einem solchen Fall auf die dem Auftragnehmer zustehende Verjährungseinrede berufen.

2. Versucht der Auftraggeber aufgrund von Mängeln Kontakt zum Auftragnehmer aufzunehmen und verweisen die Mitarbeiter des Auftragnehmers auf ihre fehlende Kompetenz und die diesbezügliche Zuständigkeit der Geschäftsleitung, werden dadurch keine verjährungsunterbrechenden Vergleichsverhandlungen aufgenommen oder fortgeführt.




IBRRS 2015, 2088
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreisvertrag "frei" gekündigt: Wie ist abzurechnen?

OLG Dresden, Urteil vom 20.03.2013 - 7 U 67/12

1. Verlangt der Auftragnehmer nach "freier" Kündigung eines Pauschalpreisvertrags die vereinbarte Vergütung (abzüglich ersparter Aufwendungen), hat er die ausgeführten von den nicht ausgeführten Leistungen abzugrenzen und die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ins Verhältnis zu der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu setzen.

2. Fehlt es bei einem Pauschalpreisvertrag an einem detaillierten Leistungsverzeichnis, muss der Auftragnehmer bei der Abrechnung seine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogene Kalkulation vorlegen; notfalls muss er sie im Nachhinein erstellen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der prozentuale Anteil der nicht (mehr) erbrachten Leistungen relativ geringfügig ist und dem Auftragnehmer deshalb der zeit- und personalintensive Aufwand für eine solche Nachkalkulation nicht zugemutet werden kann.

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IBRRS 2015, 2160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Umfang der Mängelbeseitigung konkret nachweisen!

BGH, Urteil vom 25.06.2015 - VII ZR 220/14

1. Verlangt der Auftraggeber Ersatz der von ihm aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten, so hat er darzulegen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten. Es besteht keine Vermutung, dass stets sämtliche von einem Drittunternehmer im Zuge einer Mängelbeseitigungsmaßnahme durchgeführten Arbeiten ausschließlich der Mängelbeseitigung dienen. Ein im Verhältnis zum Auftragnehmer schützenswertes Vertrauen des Auftraggebers, der Drittunternehmer werde nur Arbeiten zur Mängelbeseitigung durchführen, besteht nicht.*)

2. Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil im Rechtsmittelzug teilweise abgeändert, so besteht ein Schadensersatzanspruch des Schuldners aus § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur, soweit das Urteil zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden ist (Anschluss an BGH, Versäumnisurteil vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05, BauR 2007, 912 = NZBau 2007, 446 = IBR 2007, 349).*)




IBRRS 2015, 2153
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung verwendet: Leistung mangelhaft!

LG Mönchengladbach, Urteil vom 17.06.2015 - 4 S 141/14

1. Ein Unternehmer, der mit Bauleistungen im weiteren Sinne betraut ist, hat seine Arbeiten so auszuführen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden und die Errichtung in baupolizeilich ordnungsgemäßer Weise erfolgt, insbesondere bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig ist.*)

2. Verwendet der Unternehmer Bauprodukte, die entgegen § 20 Abs. 1 BauO-NW weder ein Übereinstimmungszeichen noch die Konformitätskennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft (CE-Kennzeichnung) tragen, stellt sich das Werk regelmäßig als mangelhaft dar. Ob die Produkte die Voraussetzungen für eine entsprechende Kennzeichnung erfüllen, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.*)

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IBRRS 2015, 2091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Abzug "Neu für Alt" bei verzögerter Mängelbeseitigung!

OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2014 - 1 U 600/12

1. Der wesentliche Mangel hat zwei Merkmale, ein objektives und ein subjektives. Das objektive Merkmal ist die allgemeine Verkehrsauffassung darüber, ob der vorliegende Mangel unter Zugrundelegung des Vertragszwecks als empfindlich und deswegen als beachtlich anzusehen ist. Bei dem subjektiven Merkmal ist das spezielle Interesse des Auftraggebers einer vertragsgerechten Leistung in Betracht zu ziehen.

2. Ein Abzug "Neu für Alt" wegen der verlängerten Lebensdauer ist nicht vorzunehmen, wenn diese auf einer verspäteten Mängelbeseitigung beruht, da sich der Auftraggeber während des Ausbleibens der Nacherfüllung mit einem mangelhaften Werk begnügen musste.

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IBRRS 2015, 3343
BauvertragBauvertrag
Keine Innenrohrsanierung mit Epoxitharz!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.02.2015 - 2-31 O 205/12

1. Die Innensanierung von Trinkwasserrohrleitungen mit dem Epoxidharz Typ LSE-001 NA entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik.

2. Der Hinweis im Angebot des Auftragnehmers, dass „das LSE-System als einziges Unternehmen die Zulassung nach Leitlinie A 1 des Umweltbundesamtes für das Epoxidharz Typ LSE-001 NA, besitzt.“ stellt eine vorvertragliche Pflichtverletzung dar.

3. Wurde mit den Arbeiten noch nicht begonnen, mithin noch kein Werk hergestellt, finden auf Leistungsstörungen nicht die §§ 633 ff. BGB Anwendung, sondern die allgemeinen Vorschriften der §§ 280 ff. BGB.

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IBRRS 2015, 2113
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planung unwirtschaftlich: Bauunternehmer muss keine Bedenken anmelden!

OLG Dresden, Urteil vom 23.06.2015 - 4 U 44/15

1. Die Bedenkenhinweispflicht nach § 4 Nr. 3 VOB/B hat den Sinn, den Auftragnehmer von der Haftung für ein mangelfreies Werk freizustellen, wenn er zuvor den Auftraggeber darauf hinweist. Der Rohbauer schuldet aber nicht die Erstellung eines Werks unter Abweichung gegen die ihm vorgelegte Planung, und zwar auch nicht unter Kostenersparnisgründen.

2. Selbst bei Unterstellung einer Bedenkenanmeldungspflicht wäre jedenfalls bei einem finanziellen Planungsmangel das Mitverschulden des Planers als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers derart weit überwiegend, dass eine Mithaftung des Auftragnehmers ausgeschlossen wäre.

3. Der Bestätigung im Rahmen der Bewehrungsabnahme, wonach die Bewehrung ordnungsgemäß eingebaut wurde, verbunden mit der Freigabe zum Betonieren, kommt eine Beweiswirkung dergestalt zu, dass der Auftraggeber vorzutragen und zu beweisen hat, welche Massen zutreffend sind bzw., dass die vom Unternehmer angesetzten Massen unzutreffend sind.




IBRRS 2015, 2092
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauen ohne Baugenehmigung: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Celle, Urteil vom 07.03.2013 - 16 U 147/12

1. Beginnt der Auftragnehmer mit den Bauarbeiten, obwohl noch keine Baugenehmigung vorliegt, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber den Hausbau durch ein KfW-Förderprogramm finanzieren will und der Auftragnehmer die Bauarbeiten bereits vor Antragstellung aufnimmt.

2. Wird ein Pauschalpreisvertrag vorzeitig (hier: durch Kündigung) beendet, hat der Auftragnehmer bei der Abrechnung die erbrachten Leistungen vorzutragen, diese von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung sowie des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darzulegen.

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IBRRS 2015, 2115
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BauvertragBauvertrag
Nutzung durch Auftraggeber = Abnahme der Nachunternehmerleistung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2015 - 12 U 14/14

1. Überlässt der Hauptauftragnehmer dem Auftraggeber die Leistung eines Nachunternehmers zur Benutzung und nutzt der Auftraggeber das Werk daraufhin, liegt darin eine (fiktive) Abnahme der Nachunternehmerleistung.

2. Die Verpflichtung zur Zahlung von Werklohn kann auch aufgrund einer Vertragsübernahme bestehen. Eine solche Vertragsübernahme wird entweder als dreiseitiger Vertrag zwischen den beiden alten Vertragsparteien und der neu eintretenden Partei oder als Vertrag zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Vertragspartei mit Zustimmung der Gegenpartei abgeschlossen.

3. Darlegungs- und beweisbelastet für das Zustandekommen einer Vertragsübernahme ist die Partei, die Rechte aus der Vertragsübernahme herleitet. Dies umfasst auch den Nachweis, dass dabei die ursprünglich vereinbarten Konditionen beibehalten wurden.

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IBRRS 2015, 2061
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BauvertragBauvertrag
Rechnung soll "umgeschrieben" werden: Schuldbeitritt des Rechnungsempfängers?

OLG Köln, Urteil vom 08.07.2014 - 24 U 175/13

Wird der Auftragnehmer darum gebeten, die an den Auftraggeber adressierte Rechnung auf eine andere Konzerngesellschaft "umzuschreiben", ist darin kein Antrag auf Abschluss eines Schuldbeitrittsvertrags zu sehen. Der Empfänger der Rechnung haftet deshalb nicht neben dem Auftraggeber für dessen Verpflichtung, dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

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IBRRS 2015, 2076
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BausicherheitenBausicherheiten
Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek kann nicht ausgeschlossen werden!

LG Berlin, Beschluss vom 04.06.2015 - 104 O 42/15

Der in bauvertraglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Ausschluss des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam.

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IBRRS 2015, 2019
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BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Klinkerarbeiten: Wie werden Öffnungen übermessen?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2014 - Fall 1713

Für die Anwendung der 2,5 m²-Regelung in Ziffer 5.2.1 der DIN 18330 bei der Übermessung von Öffnungen kommt es weder darauf an, wie groß die Öffnung insgesamt ist, noch darauf, ob die Klinkerflächen eine materialbezogene Verbindung miteinander haben.

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IBRRS 2015, 2084
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BauvertragBauvertrag
"Schwarz" bezahlter Auftragnehmer muss Vergütung nicht zurückerstatten!

BGH, Urteil vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13, IBR 2014, 327, BGHZ 201, 1).*)

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IBRRS 2015, 2075
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge kann gezahlten Bürgschaftsbetrag nicht zurückverlangen!

LG Mainz, Urteil vom 14.11.2014 - 2 O 33/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 2074
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge kann gezahlten Bürgschaftsbetrag nicht zurückverlangen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.03.2015 - 5 U 1480/14

Die Unwirksamkeit einer Sicherheitsabrede im Bauvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber führt nicht zur Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags zwischen Auftraggeber und dem Bürgen.

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IBRRS 2015, 2053
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BausicherheitenBausicherheiten
Bürge kann gezahlten Bürgschaftsbetrag nicht zurückverlangen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2015 - 5 U 1480/14

Die Unwirksamkeit einer Sicherheitsabrede im Bauvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber führt nicht zur Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags zwischen Auftraggeber und dem Bürgen.

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IBRRS 2015, 2039
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BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis vereinbart oder übliche Vergütung geschuldet? Auftragnehmer trifft Beweislast!

OLG Köln, Beschluss vom 10.04.2014 - 19 U 150/13

1. Durch den Werkvertrag wird der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart, wenn die Herstellung des Werks den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

2. Will der Unternehmer die übliche Vergütung berechnen, muss er beweisen, dass eine vom Besteller behauptete Pauschalpreisabrede nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2015, 2038
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis vereinbart oder übliche Vergütung geschuldet? Auftragnehmer trifft Beweislast!

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2014 - 19 U 150/13

1. Durch den Werkvertrag wird der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart, wenn die Herstellung des Werks den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

2. Will der Unternehmer die übliche Vergütung berechnen, muss er beweisen, dass eine vom Besteller behauptete Pauschalpreisabrede nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2015, 2147
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BauvertragBauvertrag
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen

BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - VII ZR 76/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 1891
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BauvertragBauvertrag
Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Auftragnehmer muss Mängelbeseitigungskosten nicht erstatten!

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2013 - 6 U 60/12

1. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mangelbehebung unter Androhung der Kündigung auf, ohne eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, steht dem Auftraggeber nach Ausspruch der Kündigung kein Anspruch auf Erstattung etwaiger Mängelbeseitigungskosten zu. Etwas anderes gilt nur, wenn die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich war (hier verneint).

2. Bei einem Bauvolumen von 300.000 Euro muss der Geschäftsführer eines Bauunternehmens damit rechnen, dass ein privater Bauherr dinglich gesicherte Fremdmittel für sein Bauvorhaben einsetzt und es sich bei den Werklohnzahlungen somit um Baugeld handelt. Verschafft er sich in einem solchen Fall keine näheren Informationen über die Finanzierung, verschließt er sich der Erkenntnis, Baugeld zu erhalten und findet sich mit dessen pflichtwidriger Verwendung zumindest ab.

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IBRRS 2015, 2018
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BauvertragBauvertrag
Wie lange ist die Baustelleneinrichtung vorzuhalten?

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2014 - Fall 1714

Hat der Auftragnehmer nach dem Leistungsverzeichnis eine Büro-Containeranlage und die Baustelleneinrichtung "für die gesamte Zeit der beauftragten Leistungen" vorzuhalten, besteht diese Verpflichtung für die Dauer der Gesamtbaustelle und nicht nur für den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer seine Leistungen auszuführen hat.

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IBRRS 2015, 2015
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BauvertragBauvertrag
Unklare Leistungsbeschreibung geht (hier) nicht zu Lasten des Auftragnehmers!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2015 - Fall 1721

1. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die Ergebnisse eines Bodengutachtens in das Leistungsverzeichnis zu übertragen und die Positionen entsprechend zu formulieren.

2. Das Ergebnis der Auslegung eines auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung zustande gekommenen Bauvertrags wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat.

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IBRRS 2015, 2016
BauvertragBauvertrag
Mehrere abgeschrägte oder profilierte Flächen: Keine Abrechnung nach Ziffer 5.1.1.3 DIN 18331!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2014 - Fall 1717

Weisen Bauteile (hier: Widerlager, Pfeiler und Überbau) mehrere abgeschrägte oder profilierte Flächen aus, kann Ziffer 5.1.1.3 DIN 18331 für die Abrechnung nicht herangezogen werden. Die Anwendung dieser Abrechnungsregel setzt voraus, dass es sich um Bauteile mit einem einheitlichen Querschnitt handelt.

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IBRRS 2015, 1990
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WerkvertragWerkvertrag
Immobilienverkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Mängelhaftung richtet sich nach Werkvertragsrecht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - 5 U 58/14

1. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Immobilie zur Erstellung eines neues Garagendachs mit neuem Dachstuhl, richtet sich die Mängelgewährleistung hinsichtlich der Arbeiten am Garagendach nach Werkvertragsrecht.

2. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrags für den Fall der Nichtdurchführung bestimmter Reparaturarbeiten die Zahlung einer Vertragsstrafe (hier: in Höhe von 10.000 Euro), ist die Vertragsstrafe verwirkt, wenn der Veräußerer die Arbeiten nicht den vertraglichen Festlegungen entsprechend ausführt.

3. Verlangt der Erwerber wegen vorhandener Mängel Schadensersatz, ist die vereinbarte Vertragsstrafe hierauf als Mindestschaden anzurechnen.

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IBRRS 2015, 1869
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Einwand der fehlenden Prüfbarkeit ausführlich begründen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.11.2012 - 8 U 106/09

1. Das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung dient den Interessen beider Parteien. Die Rechnung ermöglicht dem Auftraggeber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthalten sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung für ihn ausreichend ist oder ob er noch weitere Angaben benötigt.

2. Der Auftraggeber ist gehalten, alsbald nach Erhalt der Rechnung diese Beurteilung vorzunehmen und seine Bedenken gegen die Prüfbarkeit mitzuteilen. Die Rüge mangelnder Prüfbarkeit ist - ohne jeden Sachvortrag - allein nicht ausreichend. Vielmehr muss die Rüge den Auftragnehmer in die Lage versetzen, die fehlende Prüfbarkeit herzustellen.

3. Die Klausel eines Bauvertrags, wonach der Auftraggeber für den Abschluss einer Bauwesenversicherung 0,2% der Abrechnungssumme in Abzug bringen kann, unterliegt als Teil der Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltkontrolle nach den §§ 305 ff BGB (früher: §§ 9 ff AGB-Gesetz).

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IBRRS 2015, 1971
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BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit nach § 648a BGB setzt keine schriftliche Nachtragsbeauftragung voraus!

LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2015 - 328 O 291/14

1. Die Regelung "Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn insoweit dem Auftragnehmer vor Ausführung ein schriftlicher Zusatzauftrag erteilt worden ist" steht dem Anspruch auf Sicherung von Nachtragsforderungen nicht entgegen, wenn der Auftraggeber auf Basis des Vertrags zugleich berechtigt ist, Änderungen anzuordnen, die eine Anpassung der Vergütung nach sich ziehen.

2. Bei der Ermittlung der Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs ist ein vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt nicht abzuziehen.

3. Im Verfahren über die Leistung von Sicherheiten nach § 648a BGB haben rechtsvernichtende Einwendungen, wie zum Beispiel eine Skontoabrede, in entsprechender Anwendung von § 648a Abs. 1 Satz 4 BGB unberücksichtigt zu bleiben, wenn diese zwischen den Parteien streitig sind.




IBRRS 2015, 1970
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BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei genehmigungsbedingten Verzögerungen!

OLG Dresden, Urteil vom 26.05.2015 - 13 U 66/15

1. Gibt eine Auftragnehmerin zu erkennen, dass diese ihren Auftraggebern kein ungewöhnliches Wagnis zumuten will, ist damit gerade nicht ausgeschlossen, dass auch ein ungewöhnliches Wagnis infolge eines öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens Vertragsinhalt wird.

2. Eine Mehrvergütung kann allerdings erst dann ausgelöst werden, wenn die Verkehrsbehörde Maßnahmen anordnet, die nach den der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden und nach den der Auftragnehmerin bekannten Umständen so ungewöhnlich sind, dass sie nach Treu und Glauben nicht vom Vertragssoll erfasst sein können.

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