Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7677 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0275
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Wann kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelrechte geltend machen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2015 - 4 U 26/12

1. Die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte entstehen im BGB-Bauvertrag grundsätzlich erst mit Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber kann aber in Ausnahmefällen auch im BGB-Bauvertrag bereits vor der Abnahme Mängelrechte geltend machen, etwa dann, wenn der Auftragnehmer sein Werk als fertiggestellt ansieht, der Auftraggeber jedoch die Abnahme wegen Mängeln nicht erklärt und der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung endgültig verweigert.

2. Der Auftragnehmer hat die in Auftrag gegebenen Leistungen daraufhin zu überprüfen, ob sie geeignet sind, das Werk in der vorgesehenen und geschuldeten Weise zu erbringen.

3. Der Umfang der Prüfungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind das beim Auftragnehmer vorauszusetzende und branchenübliche Wissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung und des Leistungsobjekts sowie der Kenntnisstand des Auftraggebers oder seines Architekten. Hinsichtlich des Wissensstands kann vom Auftragnehmer das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen verlangt werden.

4. Der Auftragnehmer muss seiner Prüfungs- und Anzeigepflicht auch dann nachkommen, wenn ein Fachingenieur oder ein Architekt die Ausführung des Werks geplant hat. Auf eine solche Planung darf sich der Auftragnehmer nur verlassen, wenn er auf die größere Fachkunde des Planers vertrauen darf.

5. Wird der Auftragnehmer wegen Baumängeln in Anspruch genommen, kann er sich nicht darauf berufen, durch den vom Auftraggeber hierzu beauftragten Architekten nur unzureichend überwacht worden zu sein.

6. Die Haftung eines lediglich mit der Überwachung kritischer bzw. wichtiger Bauarbeiten auf Stundenbasis beauftragten Architekten richtet sich nicht nach der Höhe des Honorars, sondern nach dem vertraglichen Leistungssoll.

7. Erhält ein Architekt den Auftrag, bei "wichtigen Arbeiten" und "Schwerpunktarbeiten auf der Baustelle" nachzuschauen bzw. auf die "Knackpunkte der Bauausführung" zu achten, muss er die Ausführung von Abdichtungsarbeiten besonders intensiv überwachen.

8. Die handwerkliche Ausführung einer Bitumendickbeschichtung ist insbesondere bei "drückendem Wasser" oder "aufstauendem Sickerwasser" keine handwerkliche Selbstverständlichkeit, die nicht besonders überwacht werden muss.




IBRRS 2016, 0282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ursachen von mangelhafter Erstsanierung nicht festgestellt: Schadensersatz für Zweitsanierung beschränkt!

OLG Naumburg, Urteil vom 05.10.2015 - 1 U 46/15

Beauftragt der Besteller einen Unternehmer mit der misslingenden Sanierung der vom Besteller selbst hergestellten Sichtbetonelemente, sind die Kosten der Selbstvornahme durch Beauftragung eines weiteren Unternehmens mit der letztlich auch erfolglos bleibenden (Nach-)Sanierung wegen der Nähe des Bestellers zur Schadensursache unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens auf den an den nacherfüllungspflichtigen Erstbeauftragten gezahlten Werklohn beschränkt, wenn der Besteller den zweiten Sanierungsversuch in Auftrag gab, ohne zuvor die Ursachen der mangelhaften Sanierung festgestellt zu haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0258
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag gekündigt: Keine Ansprüche wegen nicht fertiggestellter Leistungen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2016 - 5 U 156/13

Wird der Bauvertrag vom Auftragnehmer berechtigter Weise gekündigt, stehen dem Auftraggeber zwar noch Beseitigungsansprüche im Hinblick auf Mängel an der bereits erbrachten Teilleistung zu. Das gilt jedoch nicht wegen noch nicht fertiggestellter Leistungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0242
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wegen fehlender Vorleistungen gekündigt: Auftragnehmer muss Mängel nicht (mehr) beseitigen!

OLG München, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 2856/11 Bau

1. Vorleistungen anderer Unternehmer oder planerische Vorleistungen, ohne die der Auftragnehmer "seinen" Mangel nicht beseitigen kann, sind Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers.

2. Kommt der Auftraggeber den ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer hierfür gesetzten angemessenen Frist nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Das gilt sowohl im BGB- als auch im VOB-Vertrag.

3. Kündigt der Auftragnehmer nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag, ist er nicht mehr zu Mängelbeseitigung verpflichtet und kann seine Leistungen endgültig abrechnen, wobei er allerdings nicht den vollen Werklohn verlangt kann. Vielmehr sind die vorhandenen Mängel insoweit zu berücksichtigen, als die Kosten der erforderlichen Mängelbeseitigung ohne Berücksichtigung eines Druckzuschlags in Abzug zu bringen sind.

4. Ein mündlicher Bedenkenhinweis kann - auch bei Vereinbarung der VOB/B - ausreichen, wenn in dem Hinweis die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben bzw. Planung konkret dargelegt werden, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird und angenommen werden kann, dass der hinreichend aufgeklärte Auftraggeber bewusst das Risiko von Mängeln übernimmt.

5. Der Hinweis des Auftragnehmers, "dass (bei der Ausführung von Putzarbeiten) Risse entstehen können, weil so viel Material drauf kommt", stellt keinen wirksamen Bedenkenhinweis dar.

6. Liegt nur ein optischer Mangel vor, der nicht auffällig ist und nur eine geringe Beeinträchtigung hat, kann die Nachbesserung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden. Für die Bemessung der Minderung ist aber dann nicht von den Mängelbeseitigungskosten auszugehen, sondern von einem merkantilen Minderwert.




IBRRS 2016, 0155
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverlängerung: BGK und AGK werden nur bei konkretem Nachweis ersetzt!

LG Mainz, Urteil vom 08.01.2016 - 2 O 328/14

1. Ein Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB kann nicht in der Weise berechnet werden, dass die umsatzbezogen ermittelten Baustellengemeinkosten und allgemeinen Geschäftskosten im Wege eines Dreisatzes von der ursprünglich vorgesehenen Bauzeit auf die tatsächlich benötigte Bauzeit linear hochgerechnet werden.

2. Vorzutragen ist, dass ein konkreter, bauablaufbezogener Nachteil entstanden ist oder jedenfalls ablaufbezogene Tatsachen, aus denen sich ein konkreter Nachteil des Unternehmers nach § 287 ZPO schätzen lässt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0219
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung ist nach 20 Monaten nicht mehr eilbedürftig!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.02.2015 - 13 U 2061/14

Die Eilbedürftigkeit für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB entfällt, wenn der Werkunternehmer ein bei ihm nicht vorhandenes vorläufiges Sicherungsinteresse dadurch zum Ausdruck bringt, dass er zwischen Abschluss der Arbeiten und/oder der Stellung der Schlussrechnung und der Antragstellung einen Zeitraum von 15 bzw. 20 Monaten verstreichen lässt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0192
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung vereinbart: Zusatzarbeiten sind nicht "ohne Auftrag" erbracht!

OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2013 - 5 U 177/13

1. Ist die vom Auftragnehmer eines VOB-Vertrags beabsichtigte Vergütungsvereinbarung für beauftragte Zusatzarbeiten nicht zu Stande gekommen, sind die Zusatzarbeiten nicht "ohne Auftrag" im Sinne von § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B durchgeführt worden.

2. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich vergütet werden müssen, ist der Inhalt der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C sowie das konkrete Leistungsverzeichnis (Abgrenzung zu BGH, IBR 2006, 605).

3. Ohne Vergütungsvereinbarung beauftragte Zusatzarbeiten sind nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung zu vergüten (§ 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 1 VOB/B). Erschwernisse und Zusatzarbeiten, mit denen der Auftragnehmer nach den vorvertraglich bestehenden allgemeinen und besonderen Erkenntnismöglichkeiten rechnen musste, gehen auch dann zu seinen Lasten, wenn er sich diese Kenntnisse nicht verschafft hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0193
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung vereinbart: Zusatzarbeiten sind nicht "ohne Auftrag" erbracht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2013 - 5 U 177/13

1. Ist die vom Auftragnehmer eines VOB-Vertrags beabsichtigte Vergütungsvereinbarung für beauftragte Zusatzarbeiten nicht zu Stande gekommen, sind die Zusatzarbeiten nicht "ohne Auftrag" im Sinne von § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B durchgeführt worden.

2. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich vergütet werden müssen, ist der Inhalt der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C sowie das konkrete Leistungsverzeichnis (Abgrenzung zu BGH, IBR 2006, 605).

3. Ohne Vergütungsvereinbarung beauftragte Zusatzarbeiten sind nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung zu vergüten (§ 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 1 VOB/B). Erschwernisse und Zusatzarbeiten, mit denen der Auftragnehmer nach den vorvertraglich bestehenden allgemeinen und besonderen Erkenntnismöglichkeiten rechnen musste, gehen auch dann zu seinen Lasten, wenn er sich diese Kenntnisse nicht verschafft hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0185
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Falsche" Leistung angeboten: Keine Kündigung wegen Annahmeverzugs!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2015 - 16 U 56/15

1. Bei einer aus natürlichen Personen bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einer Vertrautheit mit der VOB/B nicht ohne weiteres ausgegangen werden. Für die Vereinbarung der VOB/B ist es deshalb erforderlich, dass die Gemeinschaft vom Auftragnehmer vor Vertragsabschluss in die Lage versetzt wird, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB/B zu verschaffen.

2. Eine Kündigung des Bauvertrags durch den Auftragnehmer wegen Annahmeverzugs des Auftraggebers setzt voraus, dass dem Auftraggeber die Leistung so angeboten wird, wie sie sie nach dem Vertrag zu bewirken war (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0178
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung rügelos abgenommen: Auftragnehmer muss Mängelbeseitigungskosten nicht ersetzen!

OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2015 - 1 U 125/14

Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk trotz Kenntnis des Mangels ab, ohne sich die Mangelgewährleistungsrechte vorzubehalten, steht ihm nur noch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens zu. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen der Mangelbeseitigungskosten ist ausgeschlossen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0175
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch bei eindeutiger Vergütungvereinbarung: Gericht muss Beweis über Stundenlohnvereinbarung erheben!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2015 - 5 U 211/15

1. Hält das Gericht im Bauprozess eine mündliche Stundenlohnvereinbarung, durch die eine im schriftlichen Vertrag festgelegte Art der Vergütung abbedungen worden sein soll, für nicht hinreichend substantiiert, muss es den Anspruchsteller darauf unmissverständlich hinweisen. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber unzureichende Substantiierung gerügt hat, wenn der Auftragnehmer ersichtlich davon ausgeht, diese Beanstandung durch entsprechenden Prozessvortrag entkräftet zu haben.*)

2. Ob ein Verfahrensfehler vorliegt, richtet sich auch im Bauprozess nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Erstrichters, selbst wenn dessen Rechtsansicht verfehlt ist. Erst wenn aufgrund dieser materiellrechtlichen Beurteilung gleichwohl ein gerichtlicher Hinweis geboten war, aber versäumt wurde, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann (hier bejaht).*)

3. Die Beweiserhebung zu einer behaupteten mündlichen Stundenlohnvereinbarung darf auch dann nicht davon abhängig gemacht werden, zu Ort, Zeit und Umständen der behaupteten Abrede vorzutragen, wenn der schriftliche Bauvertrag hinsichtlich der abweichenden Vergütungsregelung (hier: Einheitspreis) scheinbar eindeutig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0186
BauvertragBauvertrag
Nicht veröffentlichungswürdig!

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.05.2013 - 4 U 19/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0181
BauvertragBauvertrag
Nicht veröffentlichungswürdig!

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.07.2013 - 4 U 19/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0121
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Schwarzgeld" muss nicht zurückgezahlt werden!

OLG Jena, Beschluss vom 26.05.2015 - 5 U 833/14

Ist ein Bauvertrag wegen einer "Ohne-Rechnung-Abrede" nichtig, steht dem Auftraggeber, der den Werklohn bereits ganz oder teilweise gezahlt hat, gegen den Auftragnehmer kein Rückzahlungsanspruch zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0120
BauvertragBauvertrag
"Schwarzgeld" muss nicht zurückgezahlt werden!

OLG Jena, Beschluss vom 26.03.2015 - 5 U 833/14

Ist ein Bauvertrag wegen einer "Ohne-Rechnung-Abrede" nichtig, steht dem Auftraggeber, der den Werklohn bereits ganz oder teilweise gezahlt hat, gegen den Auftragnehmer kein Rückzahlungsanspruch zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0148
BauvertragBauvertrag
Mangel arglistig verschwiegen: Ab wann läuft die Verjährung etwaiger Gewährleistungsansprüche?

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 30.06.2014 - 28 U 4245/13 Bau

1. Ein arglistiges Verschweigen eines Mangels liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer den Mangel zu irgendeinem Zeitpunkt während der Ausführung als solchen wahrgenommen und seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt, ihn aber dem Auftraggeber nicht mitgeteilt hat.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erheblichkeit arglistigen Verschweigens ist der Zeitpunkt der Abnahme. Soweit der Auftragnehmer positive Kenntnis vom Vorhandensein eines für die Entschließung des Auftraggebers zur Abnahme bedeutsamen Mangels hat, ist dieser Umstand spätestens bei der Abnahme zu offenbaren.

3. Die Verjährungsfrist bemisst sich im Falle einer arglistigen Täuschung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das gilt jedoch nicht bei Bauwerken. Etwaige Ansprüche wegen Baumängel verjähren bei arglistigem Verhalten nicht vor Ablauf der gesetzlichen Fünfjahresfrist bzw. nicht vor Ende der vereinbarten Gewährleistungsfrist.

4. Die Verjährungsfrist wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer wegen dieser Mängel Klage erheben kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0147
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangel arglistig verschwiegen: Ab wann läuft die Verjährung etwaiger Gewährleistungsansprüche?

OLG München, Beschluss vom 29.09.2014 - 28 U 4245/13 Bau

1. Ein arglistiges Verschweigen eines Mangels liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer den Mangel zu irgendeinem Zeitpunkt während der Ausführung als solchen wahrgenommen und seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt, ihn aber dem Auftraggeber nicht mitgeteilt hat.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erheblichkeit arglistigen Verschweigens ist der Zeitpunkt der Abnahme. Soweit der Auftragnehmer positive Kenntnis vom Vorhandensein eines für die Entschließung des Auftraggebers zur Abnahme bedeutsamen Mangels hat, ist dieser Umstand spätestens bei der Abnahme zu offenbaren.

3. Die Verjährungsfrist bemisst sich im Falle einer arglistigen Täuschung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das gilt jedoch nicht bei Bauwerken. Etwaige Ansprüche wegen Baumängel verjähren bei arglistigem Verhalten nicht vor Ablauf der gesetzlichen Fünfjahresfrist bzw. nicht vor Ende der vereinbarten Gewährleistungsfrist.

4. Die Verjährungsfrist wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer wegen dieser Mängel Klage erheben kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0046
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann sind Dachpfannen "hagelsicher"?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2015 - 11 U 86/15

1. Im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht können Werbeaussagen als Begleitumstände für die Vertragsauslegung erhebliche Bedeutung erlangen und zu einer stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung führen, wenn sie - dem Werkunternehmer erkennbar - für den Auftraggeber von erheblicher Bedeutung sind.

2. "Hagelsicher" bedeutet, dass Hagelschlag dem Material (hier: Metalldachpfannen) "nichts anhaben kann". Die Hagelsicherheit ist dabei nicht nur darauf beschränkt, dass die Eindeckung durch Hagel nicht "zerstört" wird. Die berechtigte Erwartungshaltung geht vielmehr dahin, dass Hagelschlag nicht zu einer Verschlechterung der Dachpfannen oder zu einer Verkürzung der "Lebenserwartung" führt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0126
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis vereinbart? Auftraggeber muss Angaben zu Ort, Zeit und Begleitumständen machen!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 - 5 U 212/15

1. Beim Werkvertrag bedarf es zwar grundsätzlich keiner Darlegungen zu Ort, Zeit und Umständen behaupteter Vertragsvereinbarungen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Auftraggeber einen Pauschalpreis behauptet. Nach der gesetzlichen Beweislastverteilung muss der Auftragnehmer eine solche, manipulativem Prozessvortrag zugängliche Behauptung widerlegen. Damit obliegt ihm der Beweis einer negativen Tatsache. Daher muss der Auftraggeber zunächst im Einzelnen darlegen, mit welchem genauen Inhalt, wann, wo, mit wem und unter welchen Umständen die behauptete Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden sein soll. Fehlt es daran, ist das Pauschalpreisvorbringen des Auftraggebers unschlüssig und damit zu Gunsten des beweisbelasteten Auftragnehmers unbeachtlich (hier bejaht).*)

2. Die unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids im Inland, die sich gegen eine Partei mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland richtet (hier: USA), kann gleichwohl zum Beginn der Verjährungshemmung führen, sofern nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Erschleichen des Vollstreckungstitels auszugehen ist (Anschluss an BGHZ 86, 313, 322 ff.; BGHZ 104, 268, 273; BGHZ 172, 42).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0106
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss der Auftraggeber den Bieter auf einen Kalkulationsfehler hinweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2015 - 5 U 140/15

1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei unterschiedlichen Materialangaben in der Ausschreibung eines Bauvorhabens, dem Angebot und der Annahme ein Dissens vorliegt.*)

2. Zur Frage, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, während des Ausschreibungsverfahrens Anbieter auf deren Kalkulationsirrtum hinzuweisen oder weitere Ermittlungen anzustellen (im Anschluss an BGH, IBR 1998, 419).*)

3. Beschränkt das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung des Urkunden-Bauprozesses auf einen materiell-rechtlichen Hinweis (hier: vermeintlicher Dissens), ohne zu verdeutlichen, dass es damit zugleich den Urkundenprozess wegen Ungeeignetheit der Beweismittel für unstatthaft hält, kann § 139 ZPO verletzt sein (hier bejaht).*)

4. Nimmt der Kläger den unvollständigen Hinweis gleichwohl zum Anlass, nach Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb der Spruchfrist vom Urkundenprozess abzustehen (§ 596 ZPO) und zum Vertragsinhalt ergänzenden Zeugenbeweis anzubieten, kann das die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gebieten.*)




IBRRS 2016, 0105
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedenken sind dem Auftraggeber (und nicht dem Architekten) mitzuteilen!

OLG Schleswig, Urteil vom 11.04.2014 - 1 U 10/13

1. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2. Adressat des Bedenkenhinweises ist grundsätzlich der Auftraggeber. Der vom diesem beauftragte Architekt kommt zwar auch als Empfänger in Betracht. Das gilt allerdings nicht, wenn sich der Hinweis gerade auf eine fehlerhafte Planung des Architekten bezieht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0053
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek: Keine einstweilige Verfügung 13 Monate nach Fertigstellung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.11.2015 - 13 U 1988/15

1. Stellt der Auftragnehmer einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der sein Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden soll, ist es nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Es besteht eine widerlegbare Vermutung, dass der zu sichernde Anspruch gefährdet ist.

2. Die für den Verfügungsgrund erforderliche Eilbedürftigkeit entfällt, wenn der Auftragnehmer nach Beendigung seiner Arbeiten und/oder Erstellung der Schlussrechnung geraume Zeit ins Land gehen lässt, bevor er sich zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung entschließt. Wartet der Auftragnehmer unangemessen lange, entfällt die gesetzliche Vermutung für die Gefährdung des Verfügungsanspruchs.

3. Ein Zeitraum von über 13 Monate zwischen der Fertigstellung der Arbeiten und dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ist unangemessen lang und lässt die für den Verfügungsgrund erforderliche Eilbedürftigkeit entfallen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0052
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelrüge per E-Mail: Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird nicht verlängert!

OLG Jena, Urteil vom 26.11.2015 - 1 U 209/15

1. Die Verlängerung der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen im VOB-Vertrag setzt eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber voraus.

2. Auch im Rahmen des Mängelbeseitigungsverlangens nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 VOB/B ist eine Stellvertretung zulässig. Erforderlich ist aber das Vorliegen einer Bevollmächtigung sowie die Erkennbarkeit, dass als Bevollmächtigter gehandelt wird.

3. Eine Mängelrüge per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B nicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Mit einer "einfachen" E-Mail kann deshalb die Verjährungsfrist für Mängel nicht wirksam verlängert werden (im Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2012, 386).




IBRRS 2016, 0033
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigung aus § 642 BGB: Auftragnehmer muss leistungsbereit und -fähig sein!

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2015 - 25 U 174/13

1. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Auftraggeber "durch das Unterlassen der Mitwirkung in Annahmeverzug" gekommen sein muss. Dabei trägt der Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Merkmale des Annahmeverzugs mit Ausnahme der Frage der Leistungsbereitschaft und des Leistungswillens.

2. Den Auftragnehmer trifft hinsichtlich seiner Leistungsbereitschaft und seines Leistungswillens die sekundäre Behauptungslast. Er muss also in einer Weise substantiiert vortragen, dass er leistungsfähig und leistungswillig war, so dass der Auftraggeber den ihm insoweit obliegenden Beweis überhaupt führen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0032
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann die Abnahme wegen fehlender Dokumentation verweigert werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2015 - 16 U 135/14

1. Eine fehlende Dokumentation stellt in der Regel lediglich einen unwesentlichen Mangel dar, der den Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

2. Der Auftraggeber ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit aufgrund einer nicht übergebenen Dokumentation ausgeschlossen, wenn er die Schlussrechnung insoweit geprüft hat.

3. Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung erlischt das Recht zur vorläufigen Abrechnung und damit auch die Berechtigung, eine vorläufige Abrechnung klageweise durchzusetzen. Der Kläger kann dann seine Klage umstellen und anstelle des Anspruchs auf Abschlagszahlung einen Anspruch auf Schlusszahlung fordern. Bei dieser Umstellung handelt es sich nicht um eine Klageänderung.




IBRRS 2016, 0045
BauvertragBauvertrag
Wann sind Dachpfannen "hagelsicher"?

LG Neuruppin, Urteil vom 31.03.2015 - 3 O 1/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0019
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nach Wasserschaden Maßnahmenprotokoll erstellt: Mangel dem Grunde nach anerkannt!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2015 - 12 U 176/13

1. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist (hier) ein Vertrag, der einen bestehenden Mängelanspruch dadurch verstärkt, dass tatsächliche und rechtliche Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Haftungsgrund ausgeschlossen sind.

2. Erstellt der Auftragnehmer nach einem Wasserschaden ein Maßnahmenprotokoll, in dem nicht nur festgehalten wird, dass der Schaden auf einem Materialfehler beruht, sondern auch die weitere Vorgehensweise der Schadensbeseitigung und eine grundsätzliche Kostenübernahme durch den Auftragnehmer festgelegt wird, liegt ein solches deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0016
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 - 12 U 34/15

1. Handelt es sich bei dem Bauherrn um eine Privatperson und nicht um einen Unternehmer, genügt der Hinweis auf die Geltung der VOB/B auf einem Kostenvoranschlag nicht, um die VOB/B wirksam in den Vertrag einzubeziehen.

2. Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaikanlage betreibt, ist unabhängig von der Größe der Anlage nicht deshalb Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.*)

3. Die Herstellungspflicht des Auftragsnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung bzw. Ausführungsart. Das Werk ist auch dann mangelhaft, wenn die vereinbarte Leistung bzw. Ausführungsart nicht zu einer zweckentsprechenden und funktionstauglichen Leistung führt.

4. Auch wenn Ausschreibungen, Planungsleistungen und sonstige Leistungsvorgaben des Auftraggebers oder Vorleistungen Dritter unzureichend sind und es deshalb zu einem Mangel kommt, ist der Auftragnehmer grundsätzlich haftbar. Er wird nur dann von der Mängelhaftung frei, wenn er seiner Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht nachgekommen ist.




Online seit 2015

IBRRS 2015, 3250
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Schadensersatz bei unzutreffender Vorgabe der Nacherfüllung!

OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013 - 14 U 21/13

Der Auftragnehmer haftet bei Vorliegen eines von ihm zu vertretenden Mangels nur, wenn die Voraussetzungen der Ersatzvornahme gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B vorliegen. Danach bedarf es einer wirksamen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und dem fruchtlosem Ablauf der Frist. Eine solche erfolgte jedoch nicht, da der Besteller einen Komplettaustausch verlangte, obwohl der Auftragnehmer diesen nicht schuldete. Der Auftraggeber kann keine bestimmte Art der Mängelbeseitigung oder der vertragsgerechten Herstellung verlangen, wenn der Vertrag auch auf andere Weise erfüllt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3320
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet: Indiz für Vertragsschluss!

BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - VII ZR 77/15

1. Die Verwendung der Schlussrechnung des Auftragnehmers für Zwecke des Vorsteuerabzugs ist ein Indiz für einen Vertragsabschluss zwischen den Parteien.

2. Eine Partei macht sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen. Das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses verletzt deshalb deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3286
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie weit reicht das Einverständnis mit der Mängelbeseitigung durch eine Fremdfirma?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015 - 22 U 84/15

1. Dem Werkunternehmer steht grundsätzlich ein Recht zur Selbstvornahme der Nacherfüllung zu, woraus eine entsprechende Obliegenheit des Auftraggebers folgt, dem Werkunternehmer die Ausübung dieses Rechts auch rechtzeitig und hinreichend und hinsichtlich aller gerügten Mangelsymptome bzw. -ursachen zu ermöglichen.*)

2. Bei der Frage nach dem Verlust des Selbstvornahmerechts durch ein in einem ersten Ortsermin erklärtes Einverständnis des Werkunternehmers mit einer Mängelbeseitigung durch eine andere Firma ist zu klären, worauf sich dieses Einverständnis konkret bezieht, zumal an die Annahme - konkludenter - Anerkenntnis- bzw. Verzichtserklärungen grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind.*)

3. Dies gilt insbesondere, wenn sich - über eine in einem ersten Ortstermin zunächst erörterte "kleine Variante" (hier: bloße Behebung von Luftundichtigkeiten im Bereich der Drempel im 1. OG und Kontrolle durch weiteren Blower-Door-Test) hinaus - erst in einem zweiten Ortstermin stufenweise bzw. sukzessive neue Erkenntnisse zu Mangelerscheinungen bzw. -ursachen anderer Art bzw. an anderer Stelle des Objekts (hier: fehlende Wärmedämmung und Schimmelbildung im 2.OG/ Spitzboden) und damit zugleich zu Art und Umfang notwendiger Mangelbeseitigungsmaßnahmen ergeben.*)

4. Wird eine Kostenerstattungsklage erhoben, nachdem Mängel ohne ein vorheriges Nacherfüllungsverlangen beseitigt worden sind, trifft den Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast, dass der Unternehmer auch bei einem unterstellten ordnungsgemäßen Nacherfüllungsverlangen endgültig nicht mehr bereit gewesen wäre, den Mangel zu beseitigen. Das spätere Prozessverhalten des Unternehmers entfaltet in solchen Fällen regelmäßig keine Indizwirkung, soweit es sich nach den Umständen als "prozesstaktisches Bestreiten" darstellt.*)

5. Auch die Missachtung wesentlicher Bestandteile eines Werkauftrages berechtigt den Auftraggeber im Rahmen von § 636 BGB regelmäßig nicht ohne weiteres, auf ein (weiteres) Nacherfüllungsverlangen zu verzichten; dies gilt erst recht, wenn die Werkvertragsparteien zuvor in ständiger Geschäftsbeziehung mit einem sechststelligen Umsatz im Vorjahr gestanden haben.*)

6. Folge der Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers durch Missachtung des Nacherfüllungsrechts des Werkunternehmers ist der vollständige Ausschluss jeglicher Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Erstattung der Kosten der unberechtigten Ersatzvornahme.*)




IBRRS 2015, 3284
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vor Abnahme die Aufrechnung erklärt: Kein Vertragsstrafenvorbehalt erforderlich!

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - VII ZR 43/15

Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 04.11.1982 - VII ZR 11/82, BGHZ 85, 240 = NJW 1983, 384).*)




IBRRS 2015, 3274
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag wegen Kalkulationsfehler erhalten: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2015 - 4 U 7/14

1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2002 (= § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012), wonach auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten des Bieters. Der Auftraggeber begeht deshalb keine vorvertragliche Pflichtverletzung, wenn er den Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt.

2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren ist an die Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters geknüpft. Diese ist gegeben, wenn zwischen dem Wert der für den Auftraggeber erbrachten Leistung und dessen Gegenleistung eine unbillige Diskrepanz herrscht, indem der Auftraggeber den irrig kalkulierten Preis billigerweise nicht mehr als auch nur im Ansatz äquivalentes Entgelt für die erbrachte Leistung auffassen kann.

3. Weist der abzubrechende Beton eine höhere Festigkeit auf als ausgeschrieben und "wünscht" der Auftraggeber den Abbruch auch dieses Betons, liegt eine Änderung des Bauentwurfs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber zuvor ein Nachtragsangebot des Auftragnehmers nicht angenommen hat.

4. Die Höhe der Nachtragsvergütung folgt aus einer Fortschreibung der Vertragspreise und ihrer Einzelbestandteile, wie sie sich aus der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers ergeben (sog. "vorkalkulatorische Preisfortschreibung"). Der Auftragnehmer ist deshalb an den von ihm angebotenen und bezuschlagten Einheitspreis selbst dann gebunden, wenn er sich verkalkuliert hat.

5. Lässt sich der Ausschreibung entnehmen, dass eine erhebliche Zahl von Aufbauten wie Lüfter etc. auf dem Dach vorhanden sind und dass diese (in Verbindung mit dem einleitenden Text) während des Ausführungszeitraums in Betrieb bleiben, darf der Bieter nicht von einer freien Dachfläche ausgehen und sein Angebot dementsprechend nicht unter dieser Prämisse bepreisen.




IBRRS 2015, 3266
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preisanpassung wegen Mehrmengen kann ohne zeitliche Beschränkung verlangt werden!

LG Paderborn, Urteil vom 23.09.2015 - 4 O 96/14

Das Anpassungsverlangen des Auftragsgebers wegen Mengenmehrungen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0497
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag "frei" gekündigt: Auftraggeber muss höhere Ersparnisse beweisen!

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 09.02.2015 - 16 S 72/13

Auch durch die Einfügung des § 649 Satz 3 BGB in das Gesetz bleibt es bei den bisherigen Beweislasten. Der Auftraggeber hat die Darlegungs- und Beweislast für höhere Ersparnisse des Auftragnehmers, wenn dieser seine Urkalkulation offengelegt hat. Ebenso liegt die Beweislast dafür, dass die Urkalkulation falsch ist, beim Auftraggeber.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3225
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein verbindlicher Bauzeitenplan vereinbart: Kein Anspruch wegen gestörten Bauablaufs!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.12.2015 - 11 U 102/12

1. Entfallen wegen der tatsächlichen Gegebenheiten Leistungspositionen ersatzlos (sog. Nullpositionen), kann der Auftragnehmer keinen Ausgleich der konkret einkalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten verlangen, soweit er durch die Erhöhung der Mengen bei anderen Positionen oder auf sonstige Weise einen Ausgleich erhält.

2. Die Kosten für die Erstellung eines Angebots und die hierfür notwendigen Vorarbeiten fallen regelmäßig dem Auftragnehmer zur Last. Das gilt auch für Nachtragsangebote im Rahmen einer bereits bestehenden bauvertraglichen Beziehung.

3. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen eines gestörten Bauablaufs scheiden aus, wenn kein verbindlicher Bauzeitenplan für die Arbeiten an Ort und Stelle vereinbart wurde.

4. Die erfolgreiche Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB setzt substanziierten Vortrag zum Anspruchsgrund voraus. Daran sind jedenfalls dann strenge Anforderungen zu stellen, wenn es um hochkomplexe technische Sachverhalte geht, bei denen durch das Zusammentreffen von Kausalverläufen aus unterschiedlichen Sphären eine Gemengelage entsteht; nicht ausreichend ist es, eine Vielzahl von Problemen und Störungen beim geordneten Bauablauf vorzutragen.




IBRRS 2015, 3210
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauleiter und Nachunternehmer stellen die Arbeiten ein: Auftraggeber kann kündigen!

OLG München, Urteil vom 11.02.2015 - 27 U 3407/14 Bau

Der Umstand, dass das Bauvorhaben mehrfach ins Stocken gerät, weil wechselnde Bauleiter des Auftragnehmers und mehrere Nachunternehmer ihre Arbeit trotz mehrerer Aufforderungen des Auftraggebers eingestellt haben, ist geeignet, die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers massiv in Frage zu stellen und das Vertrauen des Auftraggebers in eine zielstrebige Fortführung des Bauvorhabens nachhaltig zu erschüttern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0241
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauaufsichtliche Zulassung fällt weg: Balkonbauer trifft keine Hinweispflicht!

LG Aurich, Urteil vom 08.01.2015 - 2 O 157/10

Ein Balkonbauer ist nicht verpflichtet, auf den nachträglichen Wegfall der bauaufsichtlichen Zulassung hinzuweisen, wenn er sich mit dem Besteller auf das nachträgliche Bohren eines dritten Loches in der Balkonplatte verständigt, um einen Abfluss von Regenwasser gewährleisten zu können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3154
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss keine Schlussrechnung erstellen!

OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2014 - 24 U 65/13

1. Reicht der Auftragnehmer keine Schlussrechnung ein, ist der Auftraggeber nicht zur Erstellung einer prüfbaren Schlussrechnung verpflichtet, wenn der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzten Frist fruchtlos verstreichen lässt.

2. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Erstellung einer Schlussrechnung auf und erklärt er, dass er "die bis dato ausgezahlte Summe als Schlussrechnungssumme annehmen" werde, sollte der Auftragnehmer der Aufforderung nicht nachkommen, ist der Vergütungsanspruch verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Schlussrechnung erst fünf Jahre später erstellt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2983
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss keine Schlussrechnung erstellen!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2014 - 24 U 65/13

1. Reicht der Auftragnehmer keine Schlussrechnung ein, ist der Auftraggeber nicht zur Erstellung einer prüfbaren Schlussrechnung verpflichtet, wenn der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lässt.

2. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Erstellung einer Schlussrechnung auf und erklärt er, dass er "die bis dato ausgezahlte Summe als Schlussrechnungssumme annehmen" werde, sollte der Auftragnehmer der Aufforderung nicht nachkommen, ist der Vergütungsanspruch verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Schlussrechnung erst fünf Jahre später erstellt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3186
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vorformulierte Sicherheitsabrede wird abgeändert: Klausel ist "ausgehandelt"!

KG, Urteil vom 15.01.2015 - 27 U 192/13

1. Eine Vertragsbestimmung ist ausgehandelt, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt.

2. Die Bereitschaft, sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit zu erklären, schlägt sich in aller Regel in erkennbaren Änderungen des vorformulierten Textes nieder.

3. Der Umstand, dass eine vorformulierte Vertragsbedingung während der Vertragsverhandlungen aus dem Text entfernt wurde, begründet die Vermutung, dass die Entfernung auf Vertragsverhandlungen zurückzuführen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3175
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Bedeutung haben Herstellerempfehlungen?

OLG München, Urteil vom 08.07.2015 - 13 U 4157/14 Bau

Liegt bei der Installation einer Hebeanlage die ausgeführte unterhalb der vom Hersteller empfohlenen Anschlusshöhe und fällt die Anlage nach der Abnahme aus, scheidet eine Mängelhaftung des Auftragnehmers für den eingetretenen Wasserschaden aus, wenn nicht feststeht, dass sich die tatsächliche Anschlusshöhe negativ auf den Wartungsaufwand oder das Verstopfungsrisiko ausgewirkt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3119
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann mangelfrei gebaut werden, hilft ein Bedenkenhinweis nicht!

OLG Schleswig, Urteil vom 23.04.2015 - 7 U 128/14

1. Eine Bedenkenanzeige führt jedenfalls dann nicht zu einer Enthaftung des Auftragnehmers für Baumängel (hier: Wassereinbrüche), wenn die ausgeschriebene Leistung (hier: Anordnung von Stockschrauben in den wasserführenden Vertiefungen von Dachblechen) technisch durchaus mangelfrei ausgeführt werden kann, der Auftragnehmer hierzu aber fachlich nicht in der Lage ist.

2. Nimmt der Auftragnehmer an einem Ortstermin teil, in dessen Rahmen der Auftraggeber einen Anspruch (hier: wegen Baumängeln) geltend macht und klarstellt, worauf er ihn im Kern stützt, genügt für eine Hemmung der Verjährung jeder anschließende Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, es sei denn, dass der Auftragnehmer sofort erkennbar Verhandlungen ablehnt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3122
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trotz zeitlicher Abstimmungsprobleme: Mängel sind fristgerecht zu beseitigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2013 - 5 U 105/12

1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist dann wirkungslos, wenn die Erfüllung der Mängelbeseitigung für den Auftragnehmer unmöglich ist, weil der Aufraggeber notwendige Mitwirkungspflichten endgültig nicht erbringen kann.

2. Abstimmungsprobleme über die zu tragenden Hotelkosten und den Zeitpunkt der Mängelbeseitigung führen grundsätzlich nicht dazu, dass die Mängelbeseitigung für den Auftragnehmer unmöglich ist.

3. Weist die Leistung des Auftragnehmers Mängel auf, kann der Auftraggeber nicht nur angemessene, durchschnittliche oder übliche Kosten ersetzt verlangen; sein Erstattungsanspruch ist erst gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind oder er bei der Auswahl des Drittunternehmers seine Schadensminderungspflicht verletzt hat.

4. Der Auftraggeber muss nicht den billigsten Ersatzunternehmer beauftragen, sondern er kann einen Unternehmer seines Vertrauens auswählen und unter mehreren Nachbesserungsmethoden die sicherste auswählen.




IBRRS 2015, 3152
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

LG Hannover, Beschluss vom 13.07.2015 - 14 O 93/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3121
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie sind Nachträge beim Pauschalpreisvertrag abzurechnen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 21 U 155/13

1. Die Abrechnung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag setzt eine Abgrenzung der zusätzlichen von den vom Pauschalpreis abgegoltenen Leistungen voraus.

2. Dazu ist es erforderlich, die von dem Pauschalpreis umfassten Leistungen und die herauf entfallenden Preisanteile genau darzulegen, weiter, welche Leistungen als zusätzliche hinzugekommen sind und wie sich die daraus ergebenden Mehrkosten errechnen.

3. Wird im Bauvertrag festgelegt, dass die Parteien im Fall von Mehr- oder Zusatzleistungen schriftlich eine neue Terminvereinbarung treffen, steht dem Auftragnehmer jedenfalls dann kein Anspruch auf Bauzeitverlängerung zu, wenn er nicht zumindest auf eine verspätete Fertigstellung infolge beauftragter Zusatzleistungen hinweist, um so die neue Terminvereinbarung überhaupt erst zu ermöglichen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3095
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung heißt Kündigung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2015 - 3 U 19/15

1. Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Mängeln und/oder Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist.

2. Wird der Bauvertrag durch eine (hier freie) Kündigung des Auftraggebers beendet, scheidet eine Klage auf Abschlagszahlung aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3094
BauvertragBauvertrag
Kündigung heißt Kündigung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.04.2015 - 3 U 19/15

1. Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Mängeln und/oder Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist.

2. Wird der Bauvertrag durch eine Kündigung des Auftraggebers beendet, scheidet eine Klage auf Abschlagszahlung aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3084
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach VOB: Keine Fälligkeit/Verjährung ohne Schlussrechnung!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.09.2015 - 6 O 488/07

1. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers verjährt auch beim VOB-Bauvertrag in drei Jahren.

2. Der Auftragnehmer ist im VOB-Bauvertrag ebenfalls vorleistungspflichtig. Der Werklohn wird also nur nach Abnahme der Bauleistung fällig.

3. Im Gegensatz zum BGB-Bauvertrag setzt die VOB/B über die Abnahme hinaus die Vorlage einer prüfbaren Rechnung voraus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 3081
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelansprüche verjährt: Kann der Besteller trotzdem Geld zurückbehalten?

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - VII ZR 144/14

Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden konnte.*)

Dokument öffnen Volltext