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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2692
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahme oder der fehlende Abnahmefähigkeit: Keine Zug um Zug-Verurteilung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2014 - 1 U 283/12

1. Die Fälligkeit der Werklohns setzt die Abnahme oder die Abnahmefähigkeit des Werks voraus.

2. Die Abnahme ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, Minderung oder Schadensersatz verlangt, oder eine Ersatzvornahme durchgeführt hat.

3. Liegen wesentliche Mängel vor, fehlt es an der Abnahmefähigkeit.

4. Fehlt es an der Abnahme und der Abnahmefähigkeit, ist die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen.

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IBRRS 2014, 2676
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer hat das Risiko einer lückenhaften Leistungsbeschreibung zu tragen?

OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2014 - 17 U 185/12

1. Zu wessen Lasten die Lückenhaftigkeit des ursprünglichen Angebots geht, ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem vertraglich geschuldeten Erfolg und dem vertraglich vereinbarten Leistungssoll.

2. Das Leistungssoll ergibt sich grundsätzlich aus dem Leistungsverzeichnis, das dem Angebot zugrunde liegt. Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn die Parteien trotz eines Leistungsverzeichnisses die Leistungen funktional beschrieben haben, da sie dann das Risiko der Unvollständigkeit auf den Auftragnehmer verlagern.

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IBRRS 2014, 2627
BauvertragBauvertrag
Baustelle muss erst noch geräumt werden: Auftraggeber kann keine Vertragsstrafe verlangen!

OLG München, Beschluss vom 24.10.2011 - 9 U 2772/11 Bau

1. Die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung ist kein Selbstzweck. Der Auftraggeber kann sich deshalb nicht auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung berufen, wenn er sie mit Erfolg geprüft hat und in der Lage war, eventuelle Unrichtigkeiten nachzuweisen.

2. Hängt die Verbindlichkeit des Fertigstellungstermins vom Zeitpunkt des Baubeginns ab, wird der Endtermin und damit auch die Vertragsstrafe hinfällig, wenn mit der Ausführung der Leistung nicht fristgerecht begonnen werden kann, weil die Baustelle zunächst zeitaufwendig von Materialien der Vorgängerfirma geräumt werden muss.

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IBRRS 2014, 1635
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baustelle muss erst noch geräumt werden: Auftraggeber kann keine Vertragsstrafe verlangen!

OLG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 9 U 2772/11 Bau

1. Hängt die Verbindlichkeit des Fertigstellungstermins vom Zeitpunkt des Baubeginns ab, wird der Endtermin und damit auch die Vertragsstrafe hinfällig, wenn mit der Ausführung der Leistung nicht fristgerecht begonnen werden kann, weil die Baustelle zunächst zeitaufwendig von Materialien der Vorgängerfirma geräumt werden muss.

2. Die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung ist kein Selbstzweck. Der Auftraggeber kann sich deshalb nicht auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung berufen, wenn er sie mit Erfolg geprüft hat und in der Lage war, eventuelle Unrichtigkeiten nachzuweisen.

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IBRRS 2014, 2583
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Edelstahl statt feuerverzinktem Draht verwendet: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - 11 U 154/11

1. Auch wenn der Auftragnehmer meint, die zur Ausführung vorgesehene Leistung (hier: feuerverzinkte Drahtseilverspannung) berge das Risiko von Mängeln, darf er nicht einfach eine andere und erheblich teurere Leistung ausführen (hier: V2A-Edelstahl), ohne sich zuvor vergewissert zu haben, dass der Auftraggeber damit einverstanden ist.

2. Bringt der Auftragnehmer nicht ausgeschriebene Montageschienen auf, weil sich die Holzbeplankung durchbiegt, kann ihm ein Anspruch auf Vergütung zustehen, wenn er für den Mangel nicht verantwortlich ist. Denn in einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrags über die Beseitigung oder Vermeidung des Mangels in Betracht.

3. Die Vorschrift des § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B 2006 (VOB/B 2009 § 16 Abs. 5 Nr. 3), wonach der Auftragnehmer erst vom Ende einer nach Fälligkeit gesetzten Nachfrist an Verzugszinsen verlangen kann, hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist und die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart wurde.




IBRRS 2014, 2650
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauhandwerkersicherungshypothek bei Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr dringlich!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2014 - 23 U 7/14

1. Wurde der Erlass der einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung einer Sicherungshypothek durch Urteil abgelehnt, muss der Antragsteller auch das Berufungsverfahren beschleunigt betreiben.

2. Die gesetzlichen Fristen für die Einlegung und Begründung der Berufung dürfen dabei ausgeschöpft werden. Bittet der Antragsteller allerdings ohne das Vorliegen triftiger Gründe darum, die Berufungsbegründung um einen Monat zu verlängern, gibt er dadurch zu erkennen, dass die Rechtsverfolgung nicht eilig und die Angelegenheit folglich nicht dringlich ist.

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IBRRS 2014, 2649
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Müssen Stundenlohnarbeiten auch ohne Stundenlohnvereinbarung bezahlt werden?

LG Mannheim, Urteil vom 18.07.2014 - 8 O 271/13

1. Eine Vergütung nach Stundenlohn setzt eine ausdrückliche Stundenlohnvereinbarung voraus.

2. Fehlt eine schriftliche Stundenlohnvereinbarung müssen konkrete Umstände auf eine konkludente Stundenlohnvereinbarung schließen lassen.

3. Die Vorlage von einseitig unterzeichneten Stundenlohnzetteln ersetzt nicht die Pflicht zu substanziiertem Sachvortrag.

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IBRRS 2014, 2575
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Dienstvertrag zum Werkvertrag

LG Dortmund, Urteil vom 10.01.2013 - 7 O 259/10

1. Schuldet ein Bauunternehmer einem Dritten keinen klar umgrenzten Erfolg, kann darin ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen liegen.

2. Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht an einen bestimmten Erfolg anknüpft, kann sich eine Auslegung für den Vertragstyp ergeben.

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IBRRS 2014, 2578
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss "Umplanungen" prüfen und an die Gesamtplanung anpassen!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2014 - 5 U 40/13

1. Wurde ein Architekt mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI beauftragt und wird ein Teil der Leistung (hier: das oberste Parkdeck) von einem anderen Baubeteiligten "umgeplant", muss der Architekt den neuen Plan prüfen und für eine sach- und fachgerechte "Einpassung" an den Gesamtplan sorgen.

2. Der bauaufsichtsführende Architekt ist verpflichtet, insbesondere schadensträchtige Arbeiten genau zu überwachen, um rechtzeitig einen Mangel feststellen und beheben lassen zu können. Soll der bauausführende Auftragnehmer eine große Estrichdecke ohne Dehnungsfugen herstellen, muss der Architekt zumindest stichprobenartig prüfen, ob die vorgesehene Dicke nicht überschritten wird.

3. Die Planung des Architekten muss die ausführende Firma in die Lage versetzen, die Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Bei besonders "kritischen" Gewerke wie etwa Abdichtungsarbeiten gehören dazu Detailzeichnungen, die die genaue Art und Weise der Ausführung eindeutig beschreiben.

4. Der planende Architekt ist stets Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer. Dieser kann dem Bauherrn ein mitwirkendes Verschulden entgegenhalten, wenn die Planung fehlerhaft ist. Etwas anderes gilt aber, wenn Ursache des Baumangels neben der fehlerhaften Bauplanung auch der Umstand ist, dass der Auftragnehmer den Planungsfehler fahrlässig nicht erkannt hat oder zwar erkennt, aber keine Bedenken anmeldet oder Architekt und Auftragnehmer hinsichtlich der mangelbehafteten Leistung als Planer anzusehen sind.

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IBRRS 2014, 2545
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Treppenpodest weist ungleiches und zu hohes Gefälle auf: Leistung auch ohne DIN-Verstoß mangelhaft!

OLG München, Urteil vom 16.04.2013 - 27 U 219/10

1. Weist die Podestfläche einer Treppe ein ungleiches und zu hohes Gefälle auf, ist die Leistung aufgrund der damit verbundenen Rutsch- und Stolpergefahren auch dann mangelhaft, wenn weder ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften noch gegen die einschlägigen DIN-Normen vorliegt.

2. Soll der Auftragnehmer eine Stützmauer mit Garbionenwänden errichten und hierzu "Kies 63/x" verwenden, ist ein Anteil von ca. 5% "Unterkörnung" nicht vermeidbar und hinzunehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien die Befüllung der Drahtkörbe mit handverlesenen Steinen vereinbart haben.




IBRRS 2014, 2640
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann liegt eine endgültige Erfüllungsverweigerung vor?

BGH, Urteil vom 18.09.2014 - VII ZR 58/13

1. Eine endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Unternehmer während der vorprozessualen umfassenden Auseinandersetzung nachhaltig und beharrlich das Vorliegen von Mängeln verneint und eine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 373/99, BauR 2002, 310 = NZBau 2002, 89 = IBRRS 2002, 0045).*)

2. Eine in einem englischen Hauptinsolvenzverfahren eingetretene Restschuldbefreiung (discharge) hindert einen Gläubiger nicht, seine Forderung in einem vor Eintritt der Restschuldbefreiung im Inland eröffneten und noch nicht abgeschlossenen Sekundärinsolvenzverfahren anzumelden und in diesem Rahmen zu verfolgen.*)

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IBRRS 2014, 2543
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kellerräume nicht nutzbar: Keine Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile!

OLG Celle, Urteil vom 25.09.2013 - 7 U 86/12

1. Wird eine im Keller aufgestellte und an die vorhandenen Leitungen angeschlossene Hebeanlage erfolgreich auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass die Anlage keinen Fehler aufweist und sie in Zukunft einwandfrei funktionieren wird.

2. Eine Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile besteht nur für solche Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung sind. Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, gehören nicht dazu.

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IBRRS 2014, 2458
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lieferant nimmt bindendes Angebot zurück: Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen!

OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2014 - 11 U 10/14

Nimmt ein Nachunternehmer oder Lieferant sein bindendes Angebot zurück, ohne sich dies bei Angebotsabgabe vorbehalten zu haben, liegt darin eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Erhält der Auftraggeber aufgrund der Angebotsrücknahme einen nahezu sicheren Auftrag nicht, muss der Nachunternehmer/Lieferant dem Auftraggeber den hierdurch entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen.

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IBRRS 2014, 2548
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mengenminderung beim Pauschalpreisvertrag: Auftraggeber muss volle Vergütung zahlen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014 - 11 U 63/12

Wird als Vergütung einer detailliert beschriebenen Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, kann der Auftraggeber den Pauschalpreis bei geringeren Mengen grundsätzlich nicht kürzen.

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IBRRS 2014, 4442
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 2574
BauvertragBauvertrag
Terminkritische Baustelle: Fehlende Kooperation führt zur Kündigung!

OLG München, Beschluss vom 16.05.2014 - 27 U 1002/14

1. § 8 Abs. 3 VOB/B ist über seinen Wortlaut hinaus für den Fall grober Vertragsverletzungen anwendbar.

2. Dem Auftraggeber einer terminkritischen Baustelle ist es nicht zuzumuten, am Vertrag mit dem Auftragnehmer weiter festzuhalten, wenn dieser weder zu Baubesprechungen erscheint noch auf Anrufe oder Schreiben reagiert noch Beginnzusagen einhält. Die Gesamtbetrachtung eines solchen Verhaltens kann eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

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IBRRS 2014, 2573
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Terminkritische Baustelle: Fehlende Kooperation führt zur Kündigung!

OLG München, Beschluss vom 23.06.2014 - 27 U 1002/14

1. § 8 Abs. 3 VOB/B ist über seinen Wortlaut hinaus für den Fall grober Vertragsverletzungen anwendbar.

2. Dem Auftraggeber einer terminkritischen Baustelle ist es nicht zuzumuten, am Vertrag mit dem Auftragnehmer weiter festzuhalten, wenn dieser weder zu Baubesprechungen erscheint noch auf Anrufe oder Schreiben reagiert noch Beginnzusagen einhält. Die Gesamtbetrachtung eines solchen Verhaltens kann eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

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IBRRS 2014, 2510
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Hinweis- und Aufklärungspflicht bei sachkundigem Auftraggeber!

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2014 - 2 U 2205/12

1. Lässt sich der im Baugewerbe erfahrene Auftraggeber zwei Angebote über zwei verschiedene Putzarten vorlegen und entscheidet er sich ohne Nachfrage für eine von ihnen, ist davon auszugehen, dass er um deren Vor- und Nachteil weiß. Eine besondere Hinweis- und Aufklärungspflicht besteht für den Auftragnehmer bei dieser Sachlage nicht.

2. Bittet der Auftragnehmer den Auftraggeber darum, "die Belastungsanzeige bezüglich der Avalbürgschaft von unseren noch offenen Posten abzuziehen", liegt darin ein deklaratorisches Anerkenntnis der Erstattungspflicht. Der Auftragnehmer kann deshalb nicht einwenden, die Übernahme dieser Kosten sei nicht vereinbart gewesen.




IBRRS 2014, 2544
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
13 Drittunternehmer im Kündigungszeitpunkt tätig: Wie erfolgt die Abrechnung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014 - 5 U 139/13

Sind im Zeitpunkt der Kündigung nach § 8 Abs. 2 VOB/B noch 13 Drittunternehmer beschäftigt, sind die nicht erbrachten Leistungen auch dann nicht geringfügig, wenn der Umfang 3,04% des Gesamtauftragsvolumens ausmachen würde. Der Auftragnehmer muss nach Einzelleistungen aufgeschlüsselt abrechnen.




IBRRS 2014, 2533
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausführungsplanung widersprüchlich: Auftragnehmer kann kündigen!

OLG Celle, Urteil vom 01.11.2012 - 16 U 200/11

1. Der Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragte Architekt hat dem Auftragnehmer ausführungsreife Pläne zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört, dass die Pläne widerspruchsfrei sind.

2. Übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausführungsreifen Unterlagen, ist der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert und berechtigt, den Bauvertrag zu kündigen. Die Kündigung ist allerdings nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nicht in zumutbarer Weise den Bauablauf umstellen und andere Leistungsteile vorziehen kann.

3. Kann der Auftragnehmer seine Leistung aufgrund widersprüchlicher Pläne nicht ausführen, muss er mit der Kündigung nicht drei Monate warten (VOB/B § 6 Abs. 7). Die Regelung des § 9 Abs. 1 VOB/B enthält einen eigenständigen Kündigungstatbestand, der neben den aus § 6 Abs. 7 VOB/B tritt.

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IBRRS 2014, 2439
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bedenken gegen Abdichtungsplanung angemeldet: 50%-ige Haftung des Auftragnehmers!

OLG Naumburg, Urteil vom 08.05.2013 - 2 U 174/12

1. Wann die einer Bedenkenanzeige denknotwendig vorausgehende Prüfungspflicht des Auftragnehmers im Einzelfall gegeben ist und wie weit sie reicht, lässt sich nicht abschließend in einer generellen Formel festhalten. Es kommt auf die Verhältnisse und Umstände des Einzelfalls an. Die Ausgestaltung der Hinweis- und Prüfungspflicht hängt weiter davon ab, welcher Pflichtenbereich des Auftragnehmers betroffen ist.

2. Es gehört zu den wesentlichen und zentralen Pflichten eines Architekten, in der mit der Grundlagenermittlung beginnenden Planungsphase die Eignung des Baugrunds für das Bauvorhaben zu prüfen oder prüfen zu lassen und den Bauherrn entsprechend zu beraten.

3. Ein im Bereich der Gebäudeabdichtung tätiger und über einschlägige Spezialkenntnisse verfügender (Fach-)Auftragnehmer muss die Planung der Abdichtung prüfen und den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn sie nicht dazu geeignet ist, die Nutzung des Kellers als Büro zu ermöglichen. Verletzt der Auftragnehmer diese Verpflichtung, haftet er für 50% der Mängelbeseitigungskosten.

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IBRRS 2014, 2515
BauvertragBauvertrag
Zusatzvergütung trotz Pauschalpreises?

LG Halle, Urteil vom 11.01.2013 - 7 O 1012/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2457
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungen ohne Auftrag ausgeführt: Kann der Auftragnehmer trotzdem Vergütung verlangen?

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2013 - 7 U 96/13

Werden Bauleistungen ohne vertragliche Grundlage ausgeführt, steht dem Auftragnehmer ein auf Aufwendungsersatz gerichteter Vergütungsanspruch zu, sofern die Bauleistungen im Interesse und im wirklichen bzw. mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn lagen. Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass vergütungspflichtige Arbeiten nur dann ausgeführt werden sollen, wenn die Versicherung des Auftraggebers die entsprechenden Kosten übernimmt, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

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IBRRS 2014, 2460
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann keine Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge verlangen!

OLG Naumburg, Urteil vom 24.01.2014 - 10 U 7/13

Der Auftraggeber von Bauleistungen hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer ihm Bescheinigungen zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die bei ihm oder seinen Nachunternehmern auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer vorlegt. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine vertragliche Nebenpflicht zur Vorlage derartiger Unterlagen kann sich nur ausnahmsweise aus § 242 BGB ergeben.*)

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IBRRS 2014, 2361
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsfrist verlängert: Keine Mängelbeseitigung bei funktionstauglicher Leistung!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.10.2013 - 10 U 113/13

Wird die Abdichtung einer Kelleraußenwand abweichend von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ausgeführt und einigen sich die Parteien deshalb darauf, dass die Gewährleistungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert wird, steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Herstellung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Abdichtung zu, wen die eingebaute Abdichtung seit über zehn Jahren funktionstüchtig ist.

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IBRRS 2014, 2207
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsfrist verlängert: Keine Mängelbeseitigung bei funktionstauglicher Leistung!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2014 - 10 U 113/13

Wird die Abdichtung einer Kelleraußenwand abweichend von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ausgeführt und einigen sich die Parteien deshalb darauf, dass die Gewährleistungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert wird, steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Herstellung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Abdichtung zu, wenn die eingebaute Abdichtung seit über zehn Jahren funktionstüchtig ist.

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IBRRS 2014, 2366
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber reduziert Leistungsumfang: Auftragnehmer kann Preisanpassung verlangen!

OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2012 - 1 U 421/10

1. Die Parteien eines VOB-Vertrags können individualvertraglich vereinbaren, dass Art, Umfang und Ablauf der vom Auftragnehmer auszuführenden Reparaturarbeiten erst nach Vertragsschluss einvernehmlich festgelegt werden und der Auftraggeber sich vorbehält, ob und in welchem Umfang die Leistungen auszuführen sind. Kommen einzelne Positionen auf Anordnung des Auftraggebers nicht zur Ausführung, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu.

2. Wird der genaue Leistungsumfang erst nach Vertragsschluss festgelegt und kommt es aufgrund dessen zu einer Reduzierung des ursprünglich vorgesehenen Auftragsumfangs, muss sich der Auftragnehmer nicht an der Ausgangskalkulation seiner Preise festhalten lassen, sondern kann eine Preisanpassung nach Maßgabe des § 2 Abs. 5 VOB/B verlangen.

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IBRRS 2014, 2393
Mit Beitrag
AGBAGB
Möglichkeit der Aufrechnung kann durch AGB nicht ausgeschlossen werden!

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.08.2014 - 12 U 2119/13

1. Ein Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässt, die Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verbietet, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)

2. Dies gilt auch für eine Klausel, die gegenüber einem Unternehmer verwendet wird.*)

3. Dies gilt nicht nur im Bereich des Werkvertragsrechts, sondern auch für Werklieferungs- oder Kaufverträge (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, IBR 2011, 340).*)

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IBRRS 2014, 2419
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung nach Austausch von ungeeignetem Nachunternehmer!

OLG Celle, Urteil vom 31.07.2014 - 5 U 9/14

1. Teilt der Auftraggeber eines VOB-Vertrags dem Auftragnehmer mit, dass er den von diesem eingesetzten Nachunternehmer für ungeeignet hält, und verständigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber darauf, dass der Nachunternehmer ausgetauscht wird, kann der Auftragnehmer hieraus keine zusätzlichen Vergütungsansprüche ableiten.*)

2. Rechnet der Auftraggeber gegen die streitige Werklohnforderung des Auftragnehmers mit Mängelansprüchen auf, darf ein Vorbehaltsurteil nur ergehen, wenn die Gegenforderung bei Würdigung des Parteivortrages oder der bisherigen Beweisergebnisse wahrscheinlich nicht besteht oder im Verhältnis zur Werklohnforderung wahrscheinlich geringes Gewicht hat und die weitere Aufklärung voraussichtlich so lange dauern wird, dass es nicht mehr hinnehmbar ist, dem Aufragnehmer die Möglichkeit einer Vollstreckung vorzuenthalten.*)

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IBRRS 2014, 2373
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen für einen Vertragsschluss durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2012 - 5 U 1192/11

1. Widerspricht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dem Inhalt des Schreibens nicht unverzüglich, muss er dessen Inhalt gegen sich gelten lassen.

2. Ein solches Bestätigungsschreiben muss sich auf zwischen den Parteien getroffene Absprachen beziehen, das heißt, es müssen Vertragsverhandlungen vorangegangen sein. Auf die Bezeichnung des Schreibens kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob das Schreiben nach seinem Inhalt das Ergebnis früherer Verhandlungen verbindlich festlegt.

3. Ein Bestätigungsschreiben bleibt ohne Wirkung, wenn es inhaltlich soweit vom Vorbesprochenen abweicht, dass der Absender redlicherweise nicht mit dem Einverständnis des Empfängers rechnen kann. Ein 4%-iger Preisnachlass und eine 2%-ige Skontozahlung sind bei Geltung der VOB/B nicht als derart gravierend zu beurteilen, dass damit "vernünftigerweise" ein Einverständnis des Empfängers nicht mehr zu erwarten ist.

4. Im Rahmen des Erstattungsanspruchs aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ist der Auftraggeber berechtigt, vom gekündigten Auftragnehmer einen Vorschuss zu verlangen. Dieser Vorschussanspruch besteht in der einmaligen Zahlung der voraussichtlichen Mehrkosten für die Gesamtfertigstellung.




IBRRS 2014, 4440
BauvertragBauvertrag
Entschädigung nach § 642 BGB setzt keinen Schaden voraus!

LG Memmingen, Urteil vom 30.06.2014 - 22 O 1266/13

1. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 Abs. 1 BGB ist ein Vergütungsanspruch eigener Art. Er entsteht allein bereits aufgrund der fruchtlosen Bereitstellung der Kapazitäten an Mensch und Material und setzt den Nachweis eines Schadens durch den Unternehmer nicht voraus.

2. Anders als bei einem Schadensersatzanspruch ist das Vorliegen tatsächlicher Mehrkosten bei einem Entschädigungsanspruch unerheblich.

3. Der Auftraggeber muss darlegen und ggf. beweisen, dass durch den anderweitigen Einsatz der vorgesehenen Kolonnen tatsächlich ein zusätzlicher - kompensatorischer - anderweitiger Erwerb generiert wurde, der ohne den Einsatz des infolge des Annahmeverzugs freigewordenen Personals und Geräts nicht erzielt worden wäre.

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IBRRS 2014, 2403
BauvertragBauvertrag
ESG-Glasschreiben brechen: Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft!

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2013 - 21 U 59/12

Eine Hausfassade muss so beschaffen sein, dass von ihr keine ständigen, unbeherrschbaren und unabschätzbaren Gefahren für Sachgüter sowie insbesondere für Leib und Leben von Menschen ausgehen. Eine Fassade, die diesen Anforderungen nicht gerecht wird, ist mangelhaft.

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IBRRS 2014, 2381
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung wegen vermeintlicher Schwierigkeiten eingestellt: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Dresden, Urteil vom 02.08.2012 - 9 U 402/12

1. Der Auftragnehmer kann seine Leistung nicht mit der Begründung einstellen, das geborgene Baggergut bestehe zu fast 95% aus feinen organischen Stoffen, weshalb wasserdichte und verschlossene Containerfahrzeuge eingesetzt werden müssten, wenn aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgeht, dass ein hoher Anteil von Feinschlamm zu transportieren ist.

2. Ob die in der Leistungsbeschreibung getroffenen Aussagen (hier: in Bezug auf die Konsistenz zu transportierender Sedimente) eindeutig sind, ist eine Rechtsfrage, zu deren Beantwortung kein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

3. Stellt der Auftragnehmer seine Leistungen unberechtigter Weise ein, kann der Auftraggeber den Vertrag nach § 8 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 4 VOB/B kündigen.

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IBRRS 2014, 2374
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Andere als vereinbarte Abdichtungsbahn eingebaut: Leistung mangelfrei ausgeführt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2013 - 15 U 251/11

1. Nicht jede Produktbeschreibung der bei der Erstellung eines Werks zu verwendenden Materialien ist als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen. Dies ist vielmehr danach zu entscheiden, ob sich feststellen lässt, dass der Besteller erkennbar großen Wert gerade auf die genaue Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt.

2. Verwendet der Unternehmer bei der Ausführung von Abdichtungsarbeiten nicht das als Abdichtungsbahn vereinbarte, sondern ein anderes Produkt, begründet das jedenfalls dann keinen Mangel des Werks, wenn das verwendete mit dem vereinbarten Material technisch gleichwertig und im Einkaufspreis bis auf wenige Cent gleich teuer ist.

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IBRRS 2014, 2359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung erbracht und Vergütung erhalten: Ohne Vollmacht erstelltes Angebot wird genehmigt!

OLG Köln, Urteil vom 04.02.2014 - 3 U 156/13

1. Erstellt und unterzeichnet ein hierzu nicht bevollmächtigter Vertreter ein Angebot, wird dieses vollmachtlose Handeln jedenfalls dadurch genehmigt, dass in der Folgezeit Arbeiten ausgeführt, entsprechende Abschlagsrechnungen gestellt und die hierauf geleisteten Zahlungen entgegengenommen werden.

2. Die Zusage eines Nachunternehmers, "er werde sich persönlich um alles kümmern und garantiere, dass alles wunschgemäß erledigt werde, hierfür stehe er auch selbst gerade", reicht für die Annahme eines Schuldbeitritts angesichts der hiermit verbundenen erheblichen Konsequenzen nicht aus.

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IBRRS 2014, 2204
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Finanzierungsbestätigung" ist keine Bürgschaft!

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.04.2014 - 5 U 174/13

1. Ein Direktanspruch des Verkäufers/Bauunternehmers auf Zahlung aus der Finanzierungsbestätigung setzt voraus, dass diese entweder eine Bürgschaft oder ein abstraktes Schuldversprechen der finanzierenden Bank enthält. Dies ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Gegen die Annahme eines abstrakten Schuldversprechens spricht, wenn der Text lediglich mit "Finanzierungsbestätigung" überschrieben, die Erklärung nicht als Garantie oder Bürgschaft bezeichnet wird und die erklärende Bank für die Bestätigung keine Provision verlangt hat.*)

2. Ein auf Grundlage des Bauvertrags eingeholtes Schiedsgutachten ersetzt nicht die fehlende Zustimmung der Bauherren für Zahlungen aus einer Finanzierungsbestätigung.*)

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IBRRS 2014, 2183
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BauvertragBauvertrag
Streit über Nachträge: Keine Leistungsverweigerung bei absehbaren Erschwernissen!

LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2014 - 17 O 400/05

1. Der Auftragnehmer ist bei der Bewältigung von auftretenden Erschwernissen in besonderem Maße zur vertraglichen Kooperation verpflichtet, wenn diese Erschwernisse anhand der Vertragsgrundlagen abzusehen waren.

2. Diese gesteigerte Kooperationspflicht kann es gebieten, dass der Auftragnehmer auch ohne Anerkennung einer Nachtragsvergütung durch den Auftraggeber Maßnahmen zur Beseitigung der Erschwernisse erbringt und den Streit über eine Mehrvergütung hintanstellt.

3. Unterlässt der Auftragnehmer eine solche Kooperation, kann der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung berechtigt sein.

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IBRRS 2014, 2151
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachunternehmer sorgfältig ausgesucht: Keine Organisationspflichtverletzung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2012 - 22 U 119/10

1. Eine der Arglist gleichstehende Obliegenheitsverletzung kann auch dann vorliegen, wenn der Unternehmer die Nachunternehmer, denen er sich zur Erfüllung seiner Offenbarungspflicht bedient, unsorgfältig aussucht oder ihnen keine ausreichende Möglichkeit gibt, Mängel wahrzunehmen. Eine Verletzung der Organisationsobliegenheit liegt aber nicht vor, wenn der Unternehmer seine Nachunternehmer sorgfältig aussucht.

2. Die Grundsätze des Organisationsverschuldens finden auch auf den Architektenvertrag Anwendung, wenn der Architekt die Herbeiführung des von ihm geschuldeten Werkerfolgs arbeitsteilig organisiert hat.

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IBRRS 2014, 2195
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie ist der "erforderliche Mindestluftwechsel" nach EnEV zu bestimmen?

LG Heilbronn, Beschluss vom 01.08.2013 - 5 O 298/09

Bereits die EnEV 2007 regelte in § 6 Abs. 2, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, das der "erforderliche Mindestluftwechsel" zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung sichergestellt sein muss. Die EnEV 2009 übernahm die Regelung ebenfalls ohne Konkretisierung des Mindestluftwechsels oder Bezugnahme auf eine technische Norm.

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IBRRS 2014, 2157
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BauträgerBauträger
Keine Vergütung ohne Abnahme!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014 - 21 U 193/13

1. Die vom Besteller erklärte Abnahme ist grundsätzlich Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch. Unter Abnahme ist die mit der körperlichen Entgegennahme des Werks verbundene Erklärung des Bestellers zu verstehen, dass er die Werkleistung als in der Hauptsache vertragsgemäß anerkennt.

2. Der Einzug des Bestellers in ein weitgehend fertiggestelltes Gebäude stellt jedenfalls dann keine konkludente/stillschweigende Abnahmeerklärung dar, wenn der Besteller zuvor Mängel gerügt hat.

3. Der Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung bedarf es nicht mehr, wenn der Erfüllungsanspruch des Bestellers untergegangen ist. In einem solchen Fall wandelt sich das Leistungs- in ein reines Abrechnungsverhältnis um.

4. Bringt der Unternehmer zum Ausdruck, dass er keine Mängelbeseitigungsarbeiten mehr ausführen wird, führt dies nicht zur Entbehrlichkeit der Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung. Durch die Weigerung des Unternehmers, Mängel zu beseitigen, wird ein Übergang in das Abrechnungsstadium nicht bewirkt und zwar auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Mangelbeseitigung endgültig verweigert.

5. Verweigert der Besteller eine ordnungsgemäße Nacherfüllung durch den Werkunternehmer, führt dies dazu, dass sich der Besteller nicht (mehr) auf die fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung berufen kann. Scheitert die mangelfreie Herstellung des Werks allein daran, dass der Besteller das ordnungsgemäße Nacherfüllungsangebot des Unternehmers ausschlägt, kann der Unternehmer seine Vergütung nach Maßgabe des § 322 Abs. 2 BGB einklagen.

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IBRRS 2014, 2180
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BauvertragBauvertrag
Schreiben an Muttergesellschaft einer ARGE-Gesellschafterin hemmt die Verjährung nicht!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2014 - 1 U 103/13

1. Auch bei einer vermeintlichen Arglist des Werkunternehmers ist für die Berechnung der Verjährungsfrist auf die Abnahme und nicht auf das Schadensereignis abzustellen. Liegt die Abnahme des Werks vor dem 31.12.2001, ist bei Arglist aufgrund der Jahreshöchstfrist aus § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB grundsätzlich von einer Verjährung möglicher Ansprüche am 01.01.2012 auszugehen.

2. Ein Schreiben eines Bauherrn an die Muttergesellschaft einer an einer ARGE beteiligten Gesellschaft bewirkt keine Hemmung der Verjährung gegenüber der ARGE.




IBRRS 2014, 2192
BauvertragBauvertrag
Wann schließt vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnung Nachforderungen aus?

LG Marburg, Urteil vom 05.09.2012 - 2 O 226/11

(Ohne amtliches Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2160
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BauvertragBauvertrag
Bestimmung des Leistungssolls: Auftragnehmer muss örtliche Gegebenheiten berücksichtigen!

OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012 - 12 U 180/11

1. Bei der Bestimmung des vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungssolls ist der gewöhnliche Gebrauch zugrunde zu legen, wobei es ergänzend auf die örtlichen Gegebenheiten ankommt.

2. Ist die Leistungsbeschreibung in Bezug auf den gewöhnlichen Gebrauch unklar, ist auf die vorgesehene konkrete Nutzung der Leistung abzustellen. Insoweit gehen etwaige Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung jedenfalls dann zu Lasten des (auch planenden) Auftragnehmers, wenn er es versäumt hat, ihm zumutbare Ermittlungen zur Klärung des Leistungssolls durchzuführen.

3. Der Boden einer Produktions- und Lagerhalle ist mangelhaft, wenn er sich hinsichtlich der Radlasten nicht für den gewöhnlichen Gebrauch, dem die Halle im Betrieb des Auftraggebers dienen soll, eignet. Das gilt auch dann, wenn der Hallenboden die in der Auftragsbestätigung genannte Beschaffenheit aufweist und seine Ausführung den anerkannten Regeln der Technik für Böden in "normalen" Produktions- und Lagerhallen entspricht.




IBRRS 2014, 2138
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BauvertragBauvertrag
Kumulation von Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürge muss nicht zahlen

OLG Celle, Urteil vom 05.03.2014 - 7 U 114/13

1. Eine Vertragsklausel im Generalunternehmervertrag, wonach nur insgesamt 90% des vereinbarten Werklohns im Laufe des Bauvorhabens bis zu dessen Fertigstellung durch Abschlagszahlungen zu leisten ist, restliche 10% dagegen erst nach erfolgreichem Wirkprinzip-Test, Abnahme des Werks und Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft, kann in der Gesamtschau eine gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßende Übersicherung des Auftraggebers darstellen, wenn dieser zusätzlich durch eine vom Werkunternehmer gestellte Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert ist. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn nach den Vertragsklauseln noch weitere Belastungen des Werkunternehmers, wie die Überdeckung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, hinzukommen.*)

2. Die Inhaltskontrolle hat in der Gesamtschau abstrakt und ohne Rücksicht darauf zu erfolgen, ob der Bürgschaftsnehmer auf Rechte aus einzelnen Klauseln verzichtet. Auch können nicht einzelne Klauseln als unwirksam kassiert werden, um den verbleibenden Klauseln damit zur Wirksamkeit zu verhelfen. Denn es ist nicht die Sache des Gerichts auszusuchen, welche der betroffenen Klauseln bestehen bleiben soll.*)

3. Auf die aus § 307 Abs. 1 BGB folgende Unwirksamkeit einer Klausel kann sich der Bürge gegenüber dem Bürgschaftsnehmer gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB berufen, so dass er nicht aus der Bürgschaft leisten muss (BGH, NJW 2011, 2125, Rz. 11). Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich bei dem Bürgen um ein Kreditinstitut handelt und dieses bei Übernahme der Vertragserfüllungsbürgschaft keine rechtlichen Bedenken gegen die Sicherungsabrede erhoben hat.*)

4. Im Baurecht ist allgemein anerkannt, dass § 8 Abs. 2 VOB/B auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anwendbar ist und nicht gegen § 119 InsO verstößt. Daran hat sich durch das Urteil des BGH vom 15.11.2012 (IX ZR 169/11, IBRRS 2013, 0502) zu Energielieferungsverträgen nichts geändert.*)

5. Macht der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht wegen Insolvenz des Auftragnehmers nach § 8 Abs. 2 VOB/B Gebrauch, ist dieser berechtigt, den vom Auftragnehmer geltend gemachten Ansprüchen seine eigenen Ansprüche, die er im Falle der außerordentlichen Kündigung wegen Nichtstellung der nach § 648a BGB verlangten Sicherheit gehabt hätte, auch ohne Kündigung entgegenzusetzen, so dass die wechselseitigen Ansprüche dann zu saldieren sind. Es gibt insoweit keinen "Wettlauf der Kündigungen".*)




IBRRS 2014, 2045
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BauvertragBauvertrag
Nutzung beeinträchtigt: Mangel wesentlich!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2013 - 14 U 129/12

1. Ob ein Mangel wesentlich ist und eine Verweigerung der Abnahme rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Art des Mangels, seines Umfangs und seiner Auswirkungen ab.

2. Die unzureichende Qualität eines Betonbodens stellt einen wesentlichen Mangel dar, wenn die Nutzbarkeit der betroffenen Flächen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck (hier: Befahrung durch Hubwagen mit 2.200 kg Nutzlasten) beeinträchtigt wird.

3. Vereinbaren die Parteien eines VOB-Vertrags, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% der Auftragssumme zu stellen hat, ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, eine Bürgschaft nach Schweizer Recht anzunehmen.




IBRRS 2014, 2042
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BauvertragBauvertrag
Nachtragsvereinbarungen sind abschließend: Kein Nachtrag zum Nachtrag!

OLG München, Urteil vom 26.06.2012 - 9 U 3604/11 Bau

1. Enthält die Leistungsbeschreibung einen ausdrücklichen Hinweis auf "zulässige maximale Auflagerlasten", trägt der Auftragnehmer das Risiko, dass das von ihm für die Ausführung der Arbeiten vorgesehene Gerüst diese Maximalauflagerlasten nicht überschreitet. Das gilt auch dann, wenn die Tragkraft hätte höher angesetzt werden können.

2. Nachtragsvereinbarungen sind abschließende Regelungen. Der Auftragnehmer muss deshalb bei Leistungsnachträgen auch die bauzeitabhängigen Mehrkosten in sein Nachtragsangebot aufnehmen oder zumindest deutlich machen, dass diese Kosten darin nicht enthalten sind. Andernfalls ist er mit der Geltendmachung bauzeitabhängiger Mehrkosten ausgeschlossen.

3. Im VOB-Vertrag verwirkt der Auftragnehmer eine vereinbarte Vertragsstrafe nur, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat.

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IBRRS 2014, 2031
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BauträgerBauträger
Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

OLG München, Urteil vom 29.10.2013 - 9 U 773/13 Bau

1. Die Leistung wird auch dann insgesamt abgenommen, wenn in einer Anlage zum Abnahmeprotokoll Mängel aufgelistet werden.

2. Selbst wenn eine Abnahme wegen baulicher Mängel oder der Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Förmlichkeiten objektiv verfrüht erklärt wird, ist die Abnahme wirksam.

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IBRRS 2014, 2069
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BauvertragBauvertrag
Schaden erkannt, Unternehmer bekannt: Verjährungsfrist läuft!

OLG Köln, Urteil vom 14.05.2013 - 24 U 145/12

1. Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, die angesichts der alten dreißigjährigen Verjährungsfrist am 01.01.2002 unverjährt bestanden, unterliegen der seit diesem Zeitpunkt geltenden kürzeren regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

2. Der Stichtag des 01.01.2002 ist für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist aber nicht allein maßgeblich. Vielmehr muss der Anspruch außerdem zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sein und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder nur aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben.

3. Zeigen sich 1999 Rissen an einem 1986 eingebauten Leimbinder, ist mit diesem Schadenseintritt der Schadensersatzanspruch des Bestellers insgesamt entstanden und zwar gemäß dem Grundsatz der Schadenseinheit hinsichtlich aller - auch künftiger - Schäden, die auf die behaupteten Pflichtverletzungen im Jahr 1986 rückführbar sind.

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IBRRS 2014, 2105
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz: BRD kann Umsatzsteuer verlangen!

BGH, Urteil vom 18.03.2014 - VI ZR 10/13

1. Die in § 19 Abs. 3 Satz 2 der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (2. AVVFStr) vom 11. Februar 1956 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 38 vom 23. Februar 1956) enthaltene Anweisung, von ersatzpflichtigen Dritten keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn Leistungen zur Beseitigung von Schäden, für die Dritte ersatzpflichtig sind, von einem Unternehmer ausgeführt werden, entfaltet nur im Rahmen der Grundsätze über die Selbstbindung der Verwaltung Außenwirkung. Fehlt es an einer entsprechenden tatsächlichen Verwaltungspraxis, kann der ersatzpflichtige Dritte aus der genannten Vorschrift keine Rechte herleiten.*)

2. Auch die Bundesrepublik Deutschland kann als Geschädigte die ihr im Rahmen der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallene Umsatzsteuer vom Schädiger ersetzt verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dass ihr ein Teil des Umsatzsteueraufkommens zufließt, ändert daran nichts.*)

3. Der selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt seiner Obliegenheit zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB) auch dann nicht gehalten, Aufträge zur Instandsetzung der beschädigten Sache im Namen des vorsteuerabzugsberechtigten Schädigers zu erteilen, wenn dieser ihm die Abtretung sämtlicher Gewährleistungsansprüche anbietet.*)




IBRRS 2014, 2104
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BauvertragBauvertrag
Verzug: Steuermehreinnahmen kein Vorteilsausgleich für Mehrbelastung durch Steuererhöhung

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - VII ZR 67/13

Hat ein Land gegen einen Werkunternehmer einen Schadensersatzanspruch aus Verzug, weil es eine aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung der Umsatzsteuer eingetretene Mehrbelastung nach der vertraglichen Vereinbarung zu tragen hat, stellen die damit verbundenen Steuermehreinnahmen keinen im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnenden Vermögensvorteil dar (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.03.014 - VI ZR 10/13, und BGH, Urteil vom 14.09.2004 - VI ZR 97/04, NJW 2004, 3557).*

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