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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2026
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusatzarbeiten "netterweise" mit ausgeführt: Haftung des Auftragnehmers beschränkt!

OLG Celle, Urteil vom 03.04.2014 - 5 U 168/13

1. Montiert der mit dem Anbringen von Solarmodulen beauftragte Auftragnehmer auf Bitten des Auftraggebers ein im Zuge anderer Bauarbeiten abgehängtes Waschbecken wieder an, kommt dadurch kein (entgeltlicher) Werkvertrag zustande.

2. Führt der Auftragnehmer auf Bitten des Auftraggebers unentgeltliche Zusatzarbeiten aus, die in keinem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der ihm beauftragten Tätigkeit stehen, ist die Haftung des Auftragnehmers (konkludent) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

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IBRRS 2014, 2022
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Vertragspartei hat das Risiko von Glasbrüchen zu tragen?

BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - VII ZR 161/13

1. Ein Werk ist mangelhaft, wenn es mit Fehlern behaftet ist, die den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Welchen Gebrauch und damit welche Beschaffenheit des Werks die Parteien vereinbart haben, ist durch Auslegung des Werkvertrags zu ermitteln.

2. Zur vereinbarten Beschaffenheit gehören alle Eigenschaften des Werks, die nach der Vereinbarung der Parteien den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen. Dieser bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

3. Der bloße Umstand, dass Glasscheiben gebrochen sind, sagt nichts darüber aus, welche Vertragspartei dieses Risiko zu tragen hat. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Parteien als Funktion vereinbarten, dass keine Glasbrüche, außer durch Fremdeinwirkungen, auftreten dürfen.

4. In der Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten kann ein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis eines Mängelbeseitigungsanspruchs liegen. Das gilt aber nicht, wenn der Unternehmer zum Ausdruck bringt, die Arbeiten nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbringen zu wollen.

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IBRRS 2014, 2019
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer meldet sein Gewerbe ab: Auftraggeber kann zurücktreten!

AG Mettmann, Urteil vom 22.05.2014 - 20 C 420/13

1. Eine Gewerbeabmeldung führt nicht dazu, dass ein vor der Abmeldung geschlossener, aber noch nicht vollständig erfüllter Werkvertrag von Anfang an (ex tunc) nichtig ist. Denn für die Tatbestandserfüllung und damit die Rechtsfolge der Nichtigkeit ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen.

2. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund einer Abmeldung seines Gewerbes und der Austragung aus der Handwerksrolle nicht mehr gestattet, noch ausstehende, vertraglich geschuldete Werkleistungen als selbstständiger Handwerksbetrieb zu erbringen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

3. Ein Rücktritt ist auch dann wirksam, wenn in der Rücktrittserklärung kein Rücktrittsgrund angegeben wird.

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IBRRS 2014, 2006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOB-Vertrag: Auftraggeber kann im Insolvenzfall kündigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.2014 - 12 U 231/13

1. Der Regelung des § 8 Abs. 2 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist bzw. eröffnet wird, verstößt nicht gegen die Vorschriften der Insolvenzordnung und ist als wirksam anzusehen.

2. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage zu stellen, mag zwar „isoliert“ betrachtet insoweit unwirksam sein, führt aber nicht dazu, dass das Bürgschaftsversprechen mit seinem weiteren Inhalt hinfällig wird.




IBRRS 2014, 1947
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliches Preisrecht kann auch auf Bauverträge Anwendung finden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2014 - 4 U 230/13

1. Die Parteien eines nicht unter die Vorschriften des öffentlichen Preisrechts fallenden Bauwerksvertrags können vertraglich vereinbaren, dass der Auftragnehmer solche Zahlungen zu erstatten hat, die auf nicht dem öffentlichen Preisrecht entsprechenden Abrechnungen beruhen.

2. Die Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen einer überhöhten Schlussrechnung beginnt, sobald der Auftraggeber Kenntnis von den Unterlagen hat, aus denen die vertragswidrige Abrechnung und Masseermittlung ohne weiteres ersichtlich ist.

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IBRRS 2014, 1952
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit für Nachträge gestellt: Wann ist die Bürgschaft herauszugeben?

BGH, Urteil vom 26.06.2014 - VII ZR 289/12

Zur Auslegung einer Vereinbarung über die Stellung einer Sicherheit, die allein der Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts dient.*)

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IBRRS 2014, 1946
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsangebot enthält keine Übernahme der Planungsverantwortung!

OLG München, Urteil vom 24.06.2014 - 9 U 4193/11 Bau

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn sie nicht dauerhaft funktionsfähig ist, weil infolge einer falschen Materialwahl beim Wechsel von den ursprünglich geplanten Rohren auf die dann eingebauten Rohre bereits nach wenigen Jahren ein Korrosionsschaden auftritt.

2. Der funktionale Mangelbegriff gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer nicht mit Planungsleistungen beauftragt ist, sondern lediglich Bauleistungen auf der Grundlage eines vom Auftraggeber bzw. von dessen Planer erstellten detaillierten Leistungsverzeichnisses auszuführen hat.

3. Leitet der Auftragnehmer die an ihn herstellerseitig herangetragenen Bedenken unter Beifügung eines eigenen Nachtragsangebots an den Auftraggeber weiter, übernimmt er keine Planungsverantwortung, sondern erleichtert dadurch lediglich die Prüfung und Entscheidung des Auftraggebers.

4. Hat der Auftraggeber die angezeigten Bedenken geprüft und das ihm in diesem Zusammenhang vom Auftragnehmer unterbreitete Nebenangebot zur Ausführung freigegeben, ist der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet, gegen die Freigabe (erneut) Bedenken anzumelden.

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IBRRS 2014, 1908
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf § 770 Abs. 1 in AGB wirksam!?

LG Köln, Urteil vom 08.07.2014 - 27 O 16/14

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, nach der der Sicherheitseinbehalt nur durch eine Bürgschaft abgelöst werden kann, die den Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit (BGB § 770 Abs. 1), vorsieht, ist wirksam.

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IBRRS 2014, 1859
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie (und wo) ist auf die Ausschlusswirkung der Schlusszahlung hinzuweisen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2014 - 10 U 126/13

Die wirksame Erteilung der Schlusszahlungshinweise gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B setzt nicht zwingend voraus, dass die nach dieser Bestimmung vom Auftraggeber zu erteilenden Hinweise und der zur Bezahlung übersandte Scheck im Zeitpunkt der Übersendung getrennt sind. Die Schutz- und Warnfunktion von § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B ist auch dann erfüllt, wenn der Scheck mit den Hinweisen dergestalt verbunden wird, dass der Scheck mittels einer Perforation aus dem Schreiben mit den Hinweisen herauszutrennen ist.*)

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IBRRS 2014, 1949
BauvertragBauvertrag
Erklärungen haben nach Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr

BGH, Urteil vom 30.09.2005 - V ZR 197/04

Bei Verhandlungen besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass diese unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und dabei abgegebene Erklärungen nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr haben.

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IBRRS 2014, 1834
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entkoppelungssysteme entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik!

OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2012 - 2 U 62/11

1. Die Ausführung von Fliesenverlegearbeiten unter Einsatz von Entkoppelungssystemen entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik.

2. Entspricht ein Werk nicht den anerkannten Regeln der Technik, stellt dies grundsätzlich einen Mangel dar. Etwas anderes gilt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf diesen Umstand hingewiesen hat.

3. In Sanierungsfällen ist bei der vollständigen Erneuerung von Bauteilen auch ohne besondere Vereinbarung oder Hinweise davon auszugehen, dass das Werk den aktuellen anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss.

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IBRRS 2014, 1841
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Durch unterlassenen Widerspruch wird einer Abweichung vom LV nicht zugestimmt!

OLG Köln, Urteil vom 28.05.2014 - 11 U 99/10

1. Bringt der Auftragnehmer eine ausgeschriebene Grundierung nicht auf, entspricht die Ausführung nicht der vereinbarten Beschaffenheit und ist mangelhaft.

2. Widerspricht der bauleitende Architekt trotz vorheriger Beanstandung der weiteren Verwendung einer nicht mit den vertraglichen Vorgaben übereinstimmenden Ausführung nicht, liegt darin kein Verzicht auf die Aufbringung einer im Leistungsverzeichnisses vorgesehenen Grundierung.

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IBRRS 2014, 1855
BauvertragBauvertrag
Widerspruch zwischen Bauvertrag und Zahlungsplan: Was geht vor?

LG Koblenz, Urteil vom 24.09.2013 - 1 HK O 128/10

Wird im Bauvertrag ein Festpreis von 305.000 Euro vereinbart, muss sich der Auftragnehmer daran festhalten lassen, auch wenn sich aus dem Zahlungsplan eine Vertragssumme von 311.224,48 Euro ergibt.

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IBRRS 2014, 1842
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsschreiben enthält Änderungen: Nachlass nicht wirksam vereinbart!

OLG Naumburg, Urteil vom 26.06.2014 - 9 U 5/14

1. Wird das Angebot des Bieters im Zuschlagsschreiben unter Abänderungen angenommen, kommt (noch) kein Vertrag zustande.

2. Soll ein auf bestimmte Teile des Angebots begrenzter Nachlass nach den Zuschlagsschreiben des Auftraggebers für sämtliche Preise gelten und enthält der später schriftlich geschlossene Vertrag keine Nachlassvereinbarung, ist der Nachlass nicht wirksam vereinbart worden.

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IBRRS 2014, 1838
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsicht bei Verzicht auf Behinderungs- und Stillstandskosten im Nebenangebot!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.05.2014 - 3-10 O 92/11

1. Die schriftliche Vereinbarung - hier ein beauftragtes Nebenangebot - trägt die Vermutung der Richtig- und Vollständigkeit in sich.

2. Diese tatsächliche Vermutung ist widerlegbar. Es handelt sich weder um eine gesetzliche Vermutung, noch um einen Anscheinsbeweis. Derjenige, der sich auf zusätzliche bzw. abweichende Vereinbarungen beruft, muss diese beweisen.

3. Eine Vereinbarung, die einen Ausschluss von Ersatzansprüchen wegen Verzögerungsschadens enthält, ist rechtlich zulässig. Ersatzansprüche nach § 642 BGB und § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B können wirksam abbedungen werden.

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IBRRS 2014, 1856
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Anspruch auf optimale Bedingungen für den Abbau eines Gerüsts!

AG München, Urteil vom 09.05.2014 - 251 C 29343/13

Ein Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB setzt voraus, dass der Auftraggeber die angebotene Leistung - hier: den Abbau eines Gerüsts - nicht entgegennimmt und dadurch in Annahmeverzug gerät. Ist hingegen der Abbau des Gerüsts möglich, wenn auch nicht "problem- und reibungslos", kommt nur ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Dieser setzt wiederum voraus, dass dem Auftraggeber eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

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IBRRS 2014, 1747
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie ist ein gekündigter Pauschalpreisvertrag abzurechnen?

KG, Urteil vom 14.06.2013 - 7 U 124/12

1. Bei der Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags bedarf es keiner detaillierten Abrechnung, wenn der Werklohn für die gesamte Leistung geltend gemacht wird. Ob die Abrechnung sachlich richtig ist, weil die Leistung nicht vollständig erbracht sein soll, ist keine Frage der Prüfbarkeit, sondern der inhaltlichen Richtigkeit der Rechnung.

2. Bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag hat die Abrechnung grundsätzlich in der Weise zu erfolgen, dass der Auftragnehmer die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen muss. Das gilt aber nicht, wenn nur noch wenige Restleistungen auszuführen sind, deren Wert im Verhältnis zum Pauschalpreis als geringfügig anzusehen ist.

3. Der Auftragnehmer behält seinen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Werklohn, wenn er seiner Verpflichtung zur Fertigstellung des Werks nicht mehr nachkommen kann, weil sie ihm durch eine unberechtigte Selbstvornahme unmöglich gemacht wird.

4. Wird die Leistung des Auftragnehmers bei einer kalendermäßig bestimmten Frist für die Fertigstellung durch von ihm nicht zu vertretende Umstände verzögert, gerät er nicht bereits durch den Ablauf der Frist, sondern nur durch eine Mahnung in Verzug. Fehlt es an einer solchen Mahnung, kann der Auftraggeber keine Vertragsstrafe wegen Verzugs mit der Fertigstellung geltend machen.




IBRRS 2014, 1774
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen Herstellerrichtlinien: Leistung mangelhaft?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 205/11

1. Ein Verstoß gegen Herstellerrichtlinien stellt nicht zwangsläufig auch einen Ausführungsmangel dar. Herstellervorgaben sind allerdings zu beachten, wenn diese der Risikominimierung dienen und bei einem Verstoß gegen die Richtlinien des Herstellers nicht auszuschließen ist, dass sich hierdurch gerade das durch die Herstellervorgabe zu vermeidende Risiko realisiert. In diesem Fall führt der Verstoß gegen Herstellervorgaben zur Vermutung der Mangelhaftigkeit.

2. Eine Kündigungsandrohung verliert ihre Wirkung, wenn aufgrund der bis zum Ausspruch der Kündigung verstrichenen Zeit oder anhand sonstiger Umstände der Schluss gerechtfertigt ist, der Kündigende habe an der Androhung nicht festhalten wollen. Diese Voraussetzung ist aber nicht bereits deshalb erfüllt, weil zwischen dem Ablauf der gesetzten Frist und der Kündigungserklärung ein Zeitraum von drei Monaten liegt.




IBRRS 2014, 1773
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Behelfsbrücke weiter genutzt: Auftraggeber muss angemessene Vergütung zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 2 U 189/11

Die Regelung des § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B, wonach der Auftraggeber nach der Entziehung des Auftrags für die Weiterführung der Arbeiten die auf der Baustelle vorhandene Baustelleneinrichtung gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen kann, ist auch dann (entsprechend) anwendbar, wenn der Auftraggeber den Vertrag aufgrund der Insolvenz des Auftragnehmers gekündigt hat und die Parteien eine Vereinbarung über die Weiternutzung einer Behelfsbrücke getroffen haben.

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IBRRS 2014, 1708
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mitunter eine schwierige Frage der Vertragsauslegung: Wer ist eigentlich Vertragspartner geworden?

OLG Celle, Urteil vom 01.11.2012 - 5 U 201/11

Der Umstand, dass eine GmbH als (vermeintlicher) Auftragnehmer Abschlagsrechnung gestellt und der Auftraggeber diese bezahlt hat, schließt nicht aus, dass der Bauvertrag nicht mit der GmbH, sondern mit einem Dritten (hier: dem Geschäftsführer der GmbH) zu Stande gekommen ist.

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IBRRS 2014, 1748
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusätzliche Winterbaumaßnahmen werden auch im VOB-Vertrag nach ortsüblichen Preisen vergütet!

KG, Urteil vom 17.04.2012 - 7 U 149/10

1. Verschiebt sich die Ausführung der Leistung in eine ungünstigere Jahreszeit und werden dadurch (nicht kalkulierte) Winterbaumaßnahmen erforderlich, richtet sich die Vergütung dieser Maßnahmen auch im VOB-Vertrag nicht nach den Grundlagen der Preisermittlung. Der Auftragnehmer hat vielmehr Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Vergütung.

2. Macht der Auftragnehmer die ortsübliche Vergütung geltend, reicht es nicht aus, die Preise pauschal ins Blaue hinein zu bestreiten. Der Auftraggeber muss zumindest ansatzweise darlegen, warum er meint, die vom Auftragnehmer abgerechneten Preise entsprächen nicht der Ortsüblichkeit.

3. Die Regelung des § 2 Nr. 5 VOB/B kommt auch zur Anwendung, wenn die Verlängerung der Bauzeit auf eine Maßnahme des Auftraggebers zurückzuführen ist, die ihre Ursache in seinem Risikobereich hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sich die Bauzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber die von ihm geschuldete Statik und die Planung nicht rechtzeitig vorlegt.




IBRRS 2014, 1739
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer stellt Austauschbürgschaft: Auftraggeber muss Bareinbehalt auszahlen!

OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 21 U 169/12

1. Der Auftraggeber muss den Bareinbehalt nach der Entgegennahme einer Austauschbürgschaft an den Auftragnehmer auskehren. Das gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Überlassung einer Austauschbürgschaft bereits Mängel aufgetreten sind. Will er den Bareinbehalt nicht auszahlen, darf er die Bürgschaft erst gar nicht entgegennehmen.

2. Weigert sich der Auftraggeber, die Barsicherheit alsbald auszuzahlen, kann der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde herausverlangen. Gegenüber diesem Herausgabeanspruch steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Auftraggeber muss vielmehr alle Rechte aus der Bürgschaft aufgeben, das Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung herbeiführen und die Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer (und nicht etwa den Bürgen) zurückgeben.

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IBRRS 2014, 1777
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhandlungen über Vertragsfortsetzung: Anspruch aus § 649 BGB verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 05.06.2014 - VII ZR 285/12

Verhandeln die Parteien nach Kündigung eines Bauvertrags über dessen Fortsetzung, ist regelmäßig die Verjährung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB gehemmt.*)

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IBRRS 2014, 1764
BauvertragBauvertrag
Witterungsfeste Treppe geschuldet: Unternehmer muss auch das Mauerwerk abdichten

AG Bad Kreuznach, Urteil vom 22.03.2013 - 21 C 304/11

1. Ein Architekt, der einzelne Angaben in der Ausführungsplanung bewusst weglässt, weil er davon ausgeht, dass die entsprechenden Details aufgrund von Herstellerangaben und dem Regelwerk für einen erfahrenen Unternehmer selbstverständlich sind, handelt fahrlässig.

2. Ist eine zu errichtende Treppenanlage mangelhaft, ist ein Verursachungsbeitrag des planenden Architekten i.H.v. 12% angemessen, wenn die Ausführungsplanung nicht detailliert genug war, der Mangel jedoch größtenteils auf unsachgemäße Mörtelarbeiten zurückzuführen ist, deren ordnungsgemäße Ausführung im Verantwortungsbereich des Werkunternehmers liegt.

3. Der Besteller hat die Kosten für solche Leistungen zu tragen, die der Unternehmer nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht schuldet, dann aber, weil zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich, zusätzlich doch erbringen muss (Sowiesokosten). Das gilt nicht, wenn der Unternehmer vertraglich einen bestimmten Erfolg zu einem bestimmten Preis versprochen hat und die von der vorgesehenen abweichende Ausführung zur Erreichung dieses Erfolgs erforderlich ist.

4. Ist die errichtete Treppenanlage mangelhaft, weil Feuchtigkeit eindringt, muss der Unternehmer auch die notwendigen Abdichtungsarbeiten am Mauerwerk vornehmen, die zwar anfangs nicht geschuldet waren, die allerdings zur Erreichung des ursprünglichen Erfolgs einer hinreichend witterungsbeständigen Treppe erforderlich sind.

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IBRRS 2014, 1741
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auf Planungsfehler nicht hingewiesen: Auftragnehmer haftet in voller Höhe!

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.04.2014 - 10 U 127/13

1. Ein Mitverschulden des Auftraggebers an einem Werkmangel wegen eines ihm zuzurechnenden Planungsfehlers ist bei der Geltendmachung eines Vorschusses auf die Selbstvornahmekosten zu berücksichtigen und führt zu dessen Kürzung.*)

2. Der planende Architekt muss im Rahmen seines Planungsauftrags - jedenfalls ohne abweichende vertragliche Vereinbarung - dem Auftraggeber bzw. dem ausführenden Handwerker konkret mitteilen, ob und ggf. welche beispielhafte Detailzeichnungen oder andere Vorgaben aus einer Richtline unverändert übernommen werden können oder welche Änderungen erforderlich sind.*)

3. Hat der Unternehmer nach seinem eigenen Vortrag einen Planungsmangel erkannt und kann er seine Behauptung, er habe Bedenken angemeldet, nicht beweisen, kann er sich nach Treu und Glauben gegenüber dem Bauherrn auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn nicht berufen.*)

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IBRRS 2014, 1736
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber besteht trotz Bedenken auf die Ausführung: Auftragnehmer darf nicht einstellen!

OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012 - 21 U 95/11

1. Die Anmeldung von Bedenken stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung dar. Gleichwohl kommt der Auftragnehmer in Verzug, wenn der Auftraggeber unverzüglich auf die Bedenkenanmeldung reagiert, eine Durchführung der Arbeiten wünscht und der Auftragnehmer dessen ungeachtet die Arbeiten einstellt, obwohl dem weder behördliche noch gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

2. Sog. "Pro-forma-Fristen" von nur wenigen Stunden zur Aufnahme der Arbeiten sind grundsätzlich nicht angemessen. Etwas anderes gilt, wenn dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände eine längere Fristsetzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder wenn sich der Auftragnehmer dazu bereit erklärt, innerhalb der gesetzten Frist mit der Arbeit zu beginnen.

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IBRRS 2014, 1718
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber und Nachunternehmer einigen sich: Auftragnehmer muss zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 30.04.2014 - 19 U 88/13

1. Berechnet der Auftragnehmer die von einem Nachunternehmer erbrachten Leistungen an den Auftraggeber weiter, erkennt er dadurch die Leistungen des Nachunternehmers als berechtigt an, wenn der Auftragnehmer davon Kenntnis hat, dass sich der Nachunternehmer mit dem Auftraggeber über die Erbringung dieser Leistungen geeinigt hat.

2. Hat der Auftraggeber die vom Auftragnehmer weiterberechneten Leistungen eines Nachunternehmers anerkannt, kann der Auftragnehmer gegenüber dem Nachunternehmer nicht mehr einwenden, ihm liege keine "Bestellung" des Auftraggebers über diese Leistungen vor.

3. Das Gericht muss in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei übersehen oder für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten. Erteilt es diesen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.

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IBRRS 2014, 1732
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschal ist nicht immer pauschal!

OLG Hamburg, Urteil vom 10.09.2013 - 7 U 106/09

Enthält das Angebot auf Abschluss eines Pauschalpreisvertrags die Formulierung, dass "die Bewehrungsangaben aufgrund von Erfahrungswerten ermittelt wurden und Mehr- oder Mindermengen nach Stahllisten zu einem Einheitspreis abgerechnet werden", sind die Mehr- oder Mindermengen des Stahls nicht Gegenstand der mengenmäßigen Pauschalierung.

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IBRRS 2014, 1604
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Auch nach vollständiger Mängelbeseitigung verbleibt ein merkantiler Minderwert!

OLG München, Urteil vom 17.12.2013 - 9 U 960/13 Bau

1. Wohnungseigentumseinheiten in einer bevorzugten Wohngegend sind marktgängige und verwertbare Objekte, so dass nach der Beseitigung von Baumängeln grundsätzlich ein merkantiler Minderwert in Betracht kommt.

2. Ein merkantiler Minderwert kann auch dann eintreten, wenn aus technischer Sicht die Mängel vollständig beseitigt sind. Insofern bildet dieser Minderwert die - bautechnisch unzutreffende - Einschätzung der beteiligten Verkehrskreise ab. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass eine Reparatur nicht die fachliche Qualität einer von vorneherein richtigen Herstellung erreicht.

3. Bei der vollständigen Neuherstellung eines Daches handelt es sich um einen gravierenden Sanierungseingriff. Es besteht deshalb immer die theoretische Möglichkeit, dass sich die Mängelbeseitigung nachteilig auf den Bestand auswirkt.

4. Zur Schätzung der Höhe des merkantilen Minderwerts nach einer umfangreichen Dachsanierung beim Neubau.*)




IBRRS 2014, 1678
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bodenarbeiten und Wasserschäden: Greift der Beweis des ersten Anscheins?

BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 254/13

Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Ursachen für Leitungswasserschäden in Wohnungen anlässlich von Trockenestrich- und Parkettverlegearbeiten in Betracht kommen kann.*)

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IBRRS 2014, 1625
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt: Kein Organisationsverschulden des Bauträgers!

OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2012 - 12 U 49/12

1. Der Bauträger handelt arglistig, wenn er bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigt. Dieses Bewusstsein erfordert, dass der Mangel als solcher wahrgenommen wird. Hiernach ist positive Kenntnis erforderlich, grob fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus.

2. Beauftragt der Bauträger mit der Bauleitung und Bauüberwachung einen Architekten, muss er sich dessen etwaiges arglistiges Verhalten zurechnen lassen. Denn der mit der Bauleitung befasste Architekt hat in diesem Fall die Offenbarungspflichten des Bauträgers zu erfüllen.

3. Der mit der Bauleitung betraute Architekt hat organisatorisch sicherzustellen, dass die Ausführung auf etwaige Mängel überprüft wird und er hierzu organisatorisch in der Lage ist. Das obliegt ihm als eigene Organisationspflicht. Verletzt der Architekt diese Verpflichtung, kann das seinem Auftraggeber (hier: dem Bauträger) nicht als Obliegenheitsverletzung zugerechnet werden.

4. Vergibt der Bauträger die Bauausführung an einen Generalunternehmer und schaltet er zur Sicherstellung der Bauleitung und Bauüberwachung einen Architekten ein, gegen dessen fachliche und persönliche Eignung keine Bedenken bestehen, ist dem Bauträger ein Organisationsverschulden nicht anzulasten.

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IBRRS 2014, 1591
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preisbildung im VOB-Vertrag: Maßgeblich sind die kalkulierten, nicht die ortsüblichen Preise!

KG, Urteil vom 08.04.2014 - 27 U 105/13

1. Hat der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter die Schlussrechnung geprüft, die abgerechneten Mengen anerkannt und keine Preisanpassung gefordert, kann der Auftraggeber für die über 10% hinausgehende Überschreitung der Mengenansätze im Nachhinein keinen neuen Preis (mehr) verlangen.

2. Bei der Bildung eines neuen Preises wegen Mengenänderungen kommt es im VOB-Vertrag nicht darauf an, ob die zu berücksichtigenden Mehr- oder Minderkosten als angemessen im Sinne einer ortsüblichen und angemessenen Preisgestaltung anzusehen sind. Maßgeblich ist allein, ob sich aufgrund der Ursprungskalkulation eine Änderung der Preisermittlungsgrundlagen ergibt.

3. Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach die Schlussrechnungsforderung erst fällig wird, wenn sämtliche bei der Abnahme festgestellten Mängel beseitigt worden sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

4. Auch wenn die tatsächlich ausgeführte Leistung höherwertiger als die vertraglich vorgesehene ist, weist die Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf und ist mangelhaft.

5. Eine Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, wenn es aufgrund von statischen Änderungen, Nachträgen und Behinderungen zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist und dadurch die durchgreifende Neuorganisation des Bauablaufs erforderlich wurde.

6. Fehlende Behinderungsanzeigen spielen im Rahmen der Prüfung der Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe keine Rolle.




IBRRS 2014, 1546
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann kann die Mängelbeseitigung wegen (zu) hoher Kosten verweigert werden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2014 - 23 U 62/13

1. Verweigert der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung, weil er sie für unverhältnismäßig hält, ist eine Fristsetzung entbehrlich. Dabei ist es ohne Belang, ob sich der Auftragnehmer zu Recht oder zu Unrecht auf die Unverhältnismäßigkeit beruft.

2. Die Möglichkeit, den Schadensersatzanspruch wegen Mängeln anhand der Mängelbeseitigungskosten zu berechnen, gilt nicht uneingeschränkt. Einer solchen Schadensberechnung kann der Einwand entgegengehalten werden, dass die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung unverhältnismäßig seien.

3. Unverhältnismäßig sind die Aufwendungen für die Beseitigung des Werkmangels, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht und es dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann, vom Auftraggeber unnötigerweise gemachte Aufwendungen tragen zu müssen.

4. Im Falle einer spürbaren Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kann die Nachbesserung auch bei hohen Kosten in der Regel nicht verweigert werden.

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IBRRS 2014, 1623
BauvertragBauvertrag
VOB/C: Verbaumaßnahmen als Besondere Leistungen?

KG, Urteil vom 04.05.2012 - 7 U 108/11

1. Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es allein auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung und nicht auf die Unterscheidung in den DIN-Vorschriften zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen an.

2. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zugrunde zu legen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B und C vereinbart, gehören hierzu allerdings auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen.

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IBRRS 2014, 1611
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BauvertragBauvertrag
"Untergeschobene" Änderungen sind unbeachtlich!

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VII ZR 334/12

1. Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 Rn. 26 = NZBau 2010, 628 = IBRRS 2010, 3365).*)

2. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebots an Stelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese nur äußerst schwer erkennbar sind, und in einem Begleitschreiben der Eindruck erweckt wird, er habe das Angebot unverändert angenommen.*)

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IBRRS 2014, 1548
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BauvertragBauvertrag
Wann beginnt im VOB-Vertrag die Verjährung der Schlussrechnungsforderung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2014 - 6 U 124/13

1. Die Verjährung des Vergütungsanspruchs beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Fälligkeit eintritt. Voraussetzungen für die Fälligkeit im VOB-Vertrag sind die Abnahme, der Zugang einer prüfbaren Schlussrechnung und der Ablauf der zweimonatigen Prüffrist. Wird die Rechnung bereits vor Fristablauf geprüft und festgestellt, tritt die Fälligkeit entsprechend früher ein.

2. Die Schlussrechnung kann die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nicht auslösen, wenn sie nicht prüfbar ist. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Auftraggeber die fehlende Prüfbarkeit innerhalb der zweimonatigen Frist rügt. Sonst wird die Werklohnforderung auch bei nicht prüfbarer Rechnung fällig.

3. Prüft der Auftraggeber die Schlussrechnung und hält er die geltend gemachte Forderung für nicht berechtigt, liegt darin keine Rüge der mangelnden Prüfbarkeit. Die Rüge der fehlenden Prüfbarkeit muss dem Auftragnehmer vielmehr unmissverständlich verdeutlichen, dass der Bauherr nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat.

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IBRRS 2014, 1543
BauvertragBauvertrag
Duschtasse gemäß Montageanleitung eingebaut: Leistung trotzdem mangelhaft!

LG Berlin, Urteil vom 08.05.2014 - 57 S 112/13

1. Dringt Wasser durch eine undichte/gerissene Silikonfuge zwischen Wand und Duschtasse in das Mauerwerk ein, ist die vom Auftragnehmer eingebaute Duschtasse mangelhaft.

2. Der Auftragnehmer schuldet nicht nur den Einbau einer Duschtasse gemäß Montageanleitung. Ob diese eingehalten wurde und ob die Tasse sich bei Einbau (nicht) bewegt hat, ist unerheblich. Der Auftragnehmer schuldet vielmehr eine funktionsfähige Dusche, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist, also keine Undichtigkeiten aufweisen, die zur Durchfeuchtung von Mauerwerk führen.

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IBRRS 2014, 1580
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BauvertragBauvertrag
Funktionalität technisch nicht erreichbar: Als Mängelrecht nur Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 203/11

Ist die vereinbarte Funktionalität einer Glasfassade (hier: uneingeschränkte Bruchsicherheit) technisch nicht zu verwirklichen, steht dem Auftraggeber als Mängelrecht ausschließlich ein Schadensersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 311a Abs. 2 BGB zu.*)

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IBRRS 2014, 1545
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer ergänzt Schlussrechnung: Keine neue Schlusszahlungserklärung erforderlich!

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014 - 3 U 83/13

1. Wird die Schlussrechnung in einem Zeitraum von etwa einem Monat durch eine zweite Abrechnung ergänzt, muss der Auftraggeber den einmal erteilten Hinweis auf die Schlusszahlungswirkung in der zu Gunsten des Auftragnehmers korrigierten Abrechnung nicht wiederholen. Schlusszahlungserklärung und die Belehrung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B können durchaus zeitlich getrennt erfolgen. Das gilt jedenfalls dann, wenn mit der zweiten Abrechnung lediglich die Freigabe eines Einbehalts wegen fehlender Revisionsunterlagen sowie die Korrektur eines unstreitigen Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vertragsstrafenhöhe geltend gemacht wurde.

2. An eine Vorbehaltserklärung sind keine strengen Anforderungen zu stellen, sie kann insbesondere auch mündlich erfolgen. Eine bloße Bitte des Auftragnehmers um Prüfung des streitigen Rechnungsbetrags genügt hierfür jedoch nicht. Erforderlich ist, dass der Auftragnehmer deutlich macht, an seiner überschießenden Forderung festhalten zu wollen.

3. Die Ausschlusswirkung gemäß § 16 Abs. 3 VOB/B erstreckt sich auch auf Zusatz- bzw. Nachtragsaufträge im Rahmen desselben Bauvorhabens, selbst wenn diese vom Auftragnehmer getrennt abgerechnet wurden.




IBRRS 2014, 1542
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BauvertragBauvertrag
Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?

LG Berlin, Urteil vom 15.04.2014 - 14 O 171/13

Führt ein Unternehmer (Auftragnehmer) entgegen der Herstellerrichtlinien Leistungen aus, so sind diese mangelhaft. Verschweigt er diese Ausführung trotz Kenntnis vor Abnahme, so handelt er arglistig.

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IBRRS 2014, 1544
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BauvertragBauvertrag
Werklohn um 156% über Nachunternehmerpreisen: Vertrag sittenwidrig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2014 - 23 U 102/13

1. Auch wenn das vom Auftragnehmer verwendete Formular als "Vertrag" bezeichnet ist, handelt es sich nur um ein Angebot, wenn die Fälligkeit der Anzahlung von der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers abhängig ist. Allein mit der Unterzeichnung des Formulars durch den Auftraggeber kommt daher kein Vertrag zustande.

2. Werden mehrere zusammenhängende Bauverträge "frei" gekündigt, muss der Auftragnehmer, wenn er noch keine Leistungen erbracht hat, vortragen, welche Aufwendungen er erspart hätte. Dafür ist es nicht ausreichend, dass er lediglich für alle drei Verträge durch Bezugnahme auf die Angebote dargelegt, welche Aufwendungen ihm entstanden wären, hätte er die Werkleistungen ausgeführt.

3. Übersteigen die Nachunternehmerangebote den vereinbarten Werklohn um mehr als das Doppelte, nämlich um ca. 156%, liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor.

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IBRRS 2014, 1532
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BauvertragBauvertrag
Einzelne Fliesen lösen sich: Bodenbelag insgesamt mangelhaft?

OLG München, Urteil vom 03.09.2012 - 28 U 3473/10

1. Weisen verlegte Fliesen nicht oder nur stellenweise die notwendige Kontaktschicht zwischen Verlegemörtel und Oberbelag auf, weil der Verlegemörtel zum Teil bröselig ist, die Mindestanforderungen an seine Druckfestigkeit nicht eingehalten sind und weil die Betontragplatte stellenweise nicht ausreichend sauber (abgefräst oder sandgestrahlt) war, macht das eine Komplettsanierung des gesamten Bodenbelags erforderlich.

2. Werden auf einer Gesamtfläche von 700 qm acht Bodenöffnungen und 10 Probeentnahmen für Laboruntersuchungen vorgenommen und ist an keiner Probe ein mangelfreier Zustand gegeben, weisen die Bodenbelagsarbeiten nicht nur punktuelle Mängel auf, sondern sind insgesamt mangelhaft.

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IBRRS 2014, 1525
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BauvertragBauvertrag
Bedenken gegen Planung nur mündlich angemeldet: Auftragnehmer haftet zu 70%!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2012 - 23 U 167/11

1. Der Auftraggeber muss sich einen Mitverschuldensanteil von 30% anspruchsmindernd anrechnen lassen, wenn der Auftragnehmer mündlich Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung äußert, der Auftraggeber jedoch auf die geplante Ausführungsart besteht und der Auftragnehmer die fehlerhafte Planung falsch umsetzt und ausführt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegenüber dem Auftragnehmer den Anteil an der Mängelhaftung zu übernehmen, den er aufgrund seines eigenen oder eines ihm zuzurechnenden Mitverschuldens des planenden Architekten zu tragen hat.

3. Verfolgt der Auftraggeber zunächst den Nacherfüllungsanspruch, kann es dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden, ohne Absicherung in die Vorleistung zu gehen. Der Auftraggeber muss eine Sicherheit stellen, wenn der Auftragnehmer dies verlangt und den voraussichtlichen Instandsetzungsaufwand sowie die geltend gemachte Mitverursachungsquote substantiiert darlegt und gegebenenfalls sachverständig untermauert.

4. Verweigert der Auftraggeber eine Sicherheitsleistung, muss der Auftragnehmer nicht nachbessern.




IBRRS 2014, 1524
BauvertragBauvertrag
Bedenken gegen Planung nur mündlich angemeldet: Auftragnehmer haftet zu 70%!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2012 - 23 U 167/11

1. Der Auftraggeber muss sich einen Mitverschuldensanteil von 30% anspruchsmindernd anrechnen lassen, wenn der Auftragnehmer mündlich Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung äußert, der Auftraggeber jedoch auf die geplante Ausführungsart besteht und der Auftragnehmer die fehlerhafte Planung falsch umsetzt und ausführt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegenüber dem Auftragnehmer den Anteil an der Mängelhaftung zu übernehmen, den er aufgrund seines eigenen oder eines ihm zuzurechnenden Mitverschuldens des planenden Architekten zu tragen hat.

3. Verfolgt der Auftraggeber zunächst den Nacherfüllungsanspruch, kann es dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden, ohne Absicherung in die Vorleistung zu gehen. Der Auftraggeber muss eine Sicherheit stellen, wenn der Auftragnehmer dies verlangt und den voraussichtlichen Instandsetzungsaufwand sowie die geltend gemachte Mitverursachungsquote substantiiert darlegt und gegebenenfalls sachverständig untermauert.

4. Verweigert der Auftraggeber eine Sicherheitsleistung, muss der Auftragnehmer nicht nachbessern.

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IBRRS 2014, 1523
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BauvertragBauvertrag
Lackierarbeiten witterungsbedingt nicht ausführbar: Auftragnehmer muss Vertragsstrafe zahlen!

LG Hagen, Urteil vom 27.02.2014 - 8 O 362/06

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass dem Auftragnehmer bei Nichteinhaltung des Endfertigstellungstermins für jeden Tag des Verzugs 200,00 Euro abgezogen werden, ist die Vertragsstrafe verwirkt, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen (hier: Lackieren und Verleimen) witterungsbedingt (hier: bei Temperaturen von über 30 Grad) nicht ausführen kann. Derartige Hindernisse fallen in den Risikobereich des Auftragnehmers und führen nicht dazu, dass die Vertragsstrafe entfällt.

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IBRRS 2014, 1511
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BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafenregelung der Deutschen Bahn unwirksam!

KG, Urteil vom 25.03.2014 - 27 U 99/13

Die Vertragsstrafenregelung, wie sie die Deutsche Bahn für Bauaufträge in ihren Vertragsbedingungen verwendet, ist in vielen Fällen entweder nicht vereinbart oder verstößt gegen das Transparenzgebot.

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IBRRS 2014, 1486
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BauvertragBauvertrag
Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

OLG Nürnberg, Urteil vom 29.12.2011 - 13 U 967/11

1. Ein Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen. Dies ist bei einem Bauvertrag insbesondere dann der Fall, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass dem vertragstreuen Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zugemutet werden kann.

2. Die Kündigung aus wichtigem Grund muss in angemessener Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erfolgen. Wegen der Vielgestaltigkeit eines auf längere Zusammenarbeit angelegten Bauwerkvertrags ist es nicht möglich, diese Frist einheitlich zu bemessen. Welche Frist noch angemessen ist, hängt daher von den Umständen des Einzelfalles ab.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach sich die Ausführungsfrist verlängert, wenn der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen nicht binnen einer Woche nach Rechnungsstellung zahlt, ist unwirksam, weil der Auftraggeber keinen Einfluss darauf hat, wann der Auftragnehmer die Abschlagsrechnung fertigt und - wenn überhaupt - an den Auftraggeber übermittelt.




IBRRS 2014, 1483
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfingenieur haftet nicht für mangelhaften Standsicherheitsnachweis!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2014 - 14 U 202/12

1. Ein Prüfingenieur, der vom Auftraggeber mit der Prüfung der von der Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Genehmigungsverfahren geforderten bautechnischen Nachweise beauftragt wird, übt ein öffentliches Amt im haftungsrechtlichen Sinne aus. Für etwaige Mängel seiner statischen Berechnungen haftet er deshalb nicht persönlich, sondern grundsätzlich der Staat oder die Körperschaft, in deren Aufgabenbereich er tätig war.

2. Für den werkvertraglich geschuldeten Erfolg ist der Auftragnehmer und nicht der Auftraggeber verantwortlich. Der wegen eines mangelhaft errichteten Kellers in Anspruch genommene Auftragnehmer kann deshalb nicht einwenden, den Auftraggeber treffe an der Entstehung des Mangels ein "Mitverschulden", weil dieser als Baumaschinenführer für Tiefbauarbeiten mit den Druckverhältnissen an Erdhängen vertraut gewesen sei.




IBRRS 2014, 1391
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BauvertragBauvertrag
Gravierende Baumängel: Auftraggeber kann fristlos kündigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2013 - 5 U 909/12

1. Hat der Auftraggeber aufgrund von gravierenden Baumängeln und zahlreichen Verstößen gegen die anerkannten Regeln der Technik das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verloren, kann er den Bauvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen BGB- oder um einen VOB-Vertrag handelt.

2. Das Recht zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund ist nicht verwirkt, wenn die konkrete Beschaffenheit eines Baustoffs erst später sicher eingeschätzt werden kann (hier: Betonmörtel nach Durchtrocknung) und der Auftraggeber seine Zweifel alsbald sachverständig prüfen lässt und den Mangel beanstandet.

4. Benennt der Auftragnehmer seine Nachunternehmer nicht, obwohl er hierzu nach den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) verpflichtet ist, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, auch wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 8 VOB/B nicht vorliegen.

4. Auch wenn der Auftraggeber alle in Zusammenhang mit einem gestörten Bauablauf stehenden Zahlungsansprüche gekürzt und der Auftragnehmer daraufhin einen Sachverständigen mit der Darlegung seiner Mehrforderungen beauftragt hat, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer die hiermit verbundenen Kosten nicht erstatten. Denn Mehrforderungen muss der Auftragnehmer darlegen.




IBRRS 2014, 1510
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BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede am Bau: Weder Vergütungs- noch Mängelansprüche!

LG Mannheim, Urteil vom 16.05.2014 - 8 O 84/13

Wird über einen Teil der Vertragsleistung eine Schwarzgeldabrede getroffen, ist der gesamte Vertrag nichtig. Der Unternehmer hat in diesem Fall weder Werklohnansprüche noch bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen den Besteller. Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall ebenfalls nicht.

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