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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1497
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 23.04.2014 - 12 U 97/14

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede zu einer Mängelansprüchesicherheit ist wegen der konzeptionellen Einheit der zu stellenden Austauschsicherheit unwirksam, wenn sie darauf gerichtet ist, dem Bürgen formularmäßig die Einrede der Aufrechenbarkeit selbst unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu nehmen.

2. Das Austauschrecht des Auftragnehmers wird durch eine vom Auftraggeber in seinen AGB vorgegebene Sicherungsabrede unzulässig beschränkt, wonach der Auftragnehmer erst nach "Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche" die Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% der Auftragssumme in eine Gewährleistungsbürgschaft von 3% der Abrechnungssumme verlangen kann.

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IBRRS 2014, 1257
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Estrichleger plant die Anlegung der Fugen und haftet für auftretende Risse!

KG, Urteil vom 31.01.2014 - 7 U 30/13

1. Weist der eingebrachte Estrich erhebliche Risse auf, eignet er sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und weist nicht die Beschaffenheit auf, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werks erwarten kann.

2. Ein Estrichleger kann sich nicht auf eine etwa fehlerhafte Fugenplanung des Auftraggebers beziehungsweise des von diesem beauftragten Architekten berufen, wenn er die Anlegung der Fugen, die Schrumpfungen des Estrichs aufnehmen sollten, in den Zimmerdurchgängen selbst veranlasst und für ausreichend gehalten hat.

3. Die unterschiedliche Beheizung verschiedener Räume ist keineswegs ungewöhnlich, sondern eher die Regel. Ein Estrichleger muss den Auftraggeber deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, wenn die von ihm ausgeführten Estricharbeiten nur für den Fall einer gleichmäßigen Beheizung fachgerecht sind.

4. Ist die Leistung mangelhaft, hat der Besteller einen Anspruch auf Ersatz der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Die Nachbesserungspflicht des Auftragnehmers erstreckt sich dabei nicht nur darauf, die eigene mangelhafte Leistung nachträglich in einen mangelfreien Zustand zu versetzen. Sie umfasst alles, was vorbereitend erforderlich ist, um den Mangel an der eigenen Leistung zu beheben. Hinzu kommen die Arbeiten, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mängelbeseitigung den davor bestehenden Zustand wieder herzustellen.

5. Der Auftragnehmer muss auch für die Schäden am sonstigen Eigentum des Auftragnehmers einstehen, die im Zuge der Nachbesserung zwangsläufig entstehen. Dazu gehören auch die Kosten für solche Maßnahmen, die notwendigerweise im Zuge der Mängelbeseitigung vorzunehmen sind, um den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen, unter anderem auch die Kosten für ein Hotel, in das der Auftraggeber umziehen muss, um die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung zu ermöglichen.




IBRRS 2014, 1413
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOB/B nur zur Einsichtnahme ausgelegt: Wird sie dadurch Vertragsbestandteil?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.11.2011 - 2 U 11/11

1. Wird der Bauvertrag mit einem im Baugewerbe nicht tätigen beziehungsweise nicht bewanderten Auftraggeber in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen, ist es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag ausreichend, dass der Text der VOB/B am Ort und zur Zeit des Vertragsschlusses zur Einsicht ausgelegt ist.

2. Der Auftraggeber kann den Bauvertrag nicht wegen Verzugs mit der Fertigstellung kündigen, wenn der Auftragnehmer wegen des unterbliebenen Ausgleichs seiner Abschlagsrechnung zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Eine dennoch erklärte Kündigung ist als sog. frei Kündigung anzusehen.




IBRRS 2014, 1387
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie erfolgt die Preisermittlung für zusätzliche Leistungen?

KG, Urteil vom 21.02.2014 - 7 U 102/12

1. Die Vergütung für eine in einem VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung (VOB/B § 2 Abs. 6). Spielt die geforderte Zusatzleistung für die Erfüllung des Hauptauftrags keine Rolle und kommen zusätzliche Kostenelemente zum Tragen, sind allein diese für die Preisermittlung heranzuziehen.

2. Haben die Parteien sich bereits vor Ausführung der Leistung über die Höhe der zu zahlenden Vergütung geeinigt, kann der Auftraggeber nicht nachträglich einwenden, die getroffene Vereinbarung sei hinfällig, weil über die Zahlungsmodalität keine Einigung erzielt worden sei.

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IBRRS 2014, 1399
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Verjährung des Werklohnanspruchs beginnt mit der Abnahme!

OLG Köln, Urteil vom 18.01.2012 - 17 U 61/11

1. Der Beginn der Verjährung knüpft an die Entstehung des Anspruchs an. Entstanden ist ein Anspruch, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs.

2. Im BGB-Werkvertrag wird der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers erst mit der Abnahme seiner Leistung fällig. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch der Lauf der Verjährung, sofern die Parteien im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart haben.

3. Eine Abweichung von dem Grundsatz, dass die Fälligkeit des Werklohnanspruchs mit der Abnahme eintritt, bedarf einer eindeutigen Abrede. Eine Regelung, wonach die Schlussrechnung des Unternehmers von einem Ingenieurbüro zur Zahlung freizugeben ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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IBRRS 2014, 1262
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Architektenvollmacht" umfasst keine Änderung des vereinbarten Materials!

KG, Urteil vom 22.05.2012 - 7 U 215/11

1. Der Umfang der Architektenvollmacht ist im Zweifelsfall eng auszulegen, um den Auftraggeber vor ungewollten rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu schützen. Der Architekt ist deshalb grundsätzlich nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen berechtigt. Das gilt insbesondere dann, wenn im Bauvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen.

2. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf eine Anscheinsvollmacht der an einer Baubesprechung beteiligten Bauleiter und Fachplaner des Auftraggebers berufen, wenn es sich bei dieser Besprechung nicht um Vertragsverhandlungen, sondern nur um ein Gespräch zu den anstehenden Arbeiten, mithin um eine typische Baubesprechung handelt. Denn solche Baubesprechungen dienen lediglich dazu, die vertraglich geschuldete Leistung umzusetzen, nicht jedoch in den bestehenden Vertrag einzugreifen.

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IBRRS 2014, 1454
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Dachdeckerarbeiten 2001 abgenommen: Haftung für Schwammbefall in 2008?

OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2014 - 17 U 38/12

Zu Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die aus im Jahre 2001 abgenommenen Dachdeckerarbeiten folgen und zu den Voraussetzungen einer deliktischen Haftung des verklagten Dachdeckerbetriebs.*)

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IBRRS 2014, 1418
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann keine Ansprüche aus BauFordSiG herleiten!

LG Erfurt, Urteil vom 15.11.2013 - 10 O 1127/12

1. Der personelle Schutzbereich des Baugeldverwendungsgebots nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BauFordSiG erstreckt sich nicht auf den Bauherrn als Auftraggeber.

2. Einem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld gegen den Baugeldempfänger zu.

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IBRRS 2014, 1358
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Verdachtskündigung wegen "schlechter Presse"!

OLG Hamburg, Urteil vom 06.07.2012 - 11 U 150/11

1. Es ist Aufgabe des Bauherrn/Grundstückseigentümers, rechtzeitig vor der Vergabe von Aufträgen im Hinblick auf die Tragfähigkeit des Bodens und die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf eine Untersuchung des Bodens hinzuwirken.

2. Negative Erfahrungsberichten anderer Bauherrn rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Derartige Berichte mögen das Vertrauen des Bauherrn erschüttern, sie können aber jedenfalls solange kein Recht zur fristlosen Kündigung geben, als nicht deutlich wird, dass die angebotene Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat. Eine Verdachtskündigung wegen "schlechter Presse" sieht das Gesetz nicht vor.

3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund kann nur binnen angemessener Frist ausgesprochen werden, nachdem der Kündigungsberechtigte vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

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IBRRS 2014, 1416
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besondere Leistungen werden nicht immer zusätzlich vergütet!

BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 144/12

Enthält die Leistungsbeschreibung nach einer Unterposition einen Vermerk, wonach in die "Positionen dieses Unterloses" bauzeitliche Verbaue einzurechnen sind und folgen sodann weitere (Unter-)Positionen, ohne dass die Verbaue darin erneut erwähnt werden, kann für ihre Ausführung keine zusätzliche Vergütung verlangt werden. Das gilt auch dann, wenn es sich bei den Verbaumaßnahmen um Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C handelt.

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IBRRS 2014, 1356
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Führt eine Schmiergeldzahlung zur Nichtigkeit des (Haupt-)Vertrags? Nicht immer!

KG, Urteil vom 31.01.2012 - 27 U 109/11

1. Eine Schmiergeldvereinbarung ist grundsätzlich sittenwidrig und nichtig. Die Sittenwidrigkeit ist dabei unabhängig davon, ob dem Vertragspartner Nachteile entstanden sind, weil die Sittenwidrigkeit allein auf dem Vorwurf der Verheimlichung der Zuwendung beruht.

2. Die aus einer Schmiergeldabrede folgende Nichtigkeit erstreckt sich regelmäßig auch auf den durch das Schmiergeld zustande gekommenen Hauptvertrag.

3. Kann die Schmiergeldzahlung auf den Inhalt des Hauptvertrags keinen Einfluss haben, muss der Vertrag objektiv nachteilig sein, um als sittenwidrig angesehen werden zu können. Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Nachteil vorliegen, weil - wie etwa im Rahmen eines Architektenvertrags - unstreitig ist, dass das vereinbarte dem (nach HOAI) ohnehin geschuldeten Honorar entspricht.

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IBRRS 2014, 1352
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch in Zeiten des online-bankings: Nachfrist von nur einem Tag ist zu kurz!

OLG Köln, Beschluss vom 21.05.2012 - 19 U 162/11

1. Sind Rechnungen nach den Vertragsbedingungen an die Auftrag erteilende Dienststelle (und damit nicht an die Architekten) zu adressieren, schließt das die an sich übliche Regelung, dass Rechnungen auch an einen bevollmächtigten, hinreichend bestimmten Architekten zwecks Rechnungsprüfung zugehen können, aus. Für die Bestimmung der Länge der Zahlungsfristen kommt es deshalb auf den Zugang der (Abschlags-)Rechnung beim Auftraggeber an.

2. Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs im VOB-Vertrag sind das Setzen einer angemessenen Nachfrist und eine Kündigungsandrohung. Eine Nachfrist von nur einem Tag ist - auch unter Berücksichtigung der modernen Formen des online-bankings - nicht angemessen.

3. Hält der Auftragnehmer an einer unwirksamen Kündigung fest und stellt er die Arbeiten trotz der Aufforderung, sie binnen einer angemessenen Frist wieder aufzunehmen, ein, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt.

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IBRRS 2014, 1351
BauvertragBauvertrag
Auch in Zeiten des online-bankings: Nachfrist von nur einem Tag ist zu kurz!

OLG Köln, Beschluss vom 22.03.2012 - 19 U 162/11

1. Sind Rechnungen nach den Vertragsbedingungen an die Auftrag erteilende Dienststelle (und damit nicht an die Architekten) zu adressieren, schließt das die an sich übliche Regelung, dass Rechnungen auch an einen bevollmächtigten, hinreichend bestimmten Architekten zwecks Rechnungsprüfung zugehen können, aus. Für die Bestimmung der Länge der Zahlungsfristen kommt es deshalb auf den Zugang der (Abschlags-)Rechnung beim Auftraggeber an.

2. Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs im VOB-Vertrag sind das Setzen einer angemessenen Nachfrist und eine Kündigungsandrohung. Eine Nachfrist von nur einem Tag ist - auch unter Berücksichtigung der modernen Formen des online-bankings - nicht angemessen.

3. Hält der Auftragnehmer an einer unwirksamen Kündigung fest und stellt er die Arbeiten trotz der Aufforderung, sie binnen einer angemessenen Frist wieder aufzunehmen, ein, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt.

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IBRRS 2014, 1386
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbehalt von Gewährleistungsbürgschaft: Druckzuschlag zu berücksichtigen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2014 - 4 U 183/10

1. Die Regelung in einer Bürgschaftsurkunde, wonach "die Verpflichtung aus der Bürgschaft spätestens erlischt, wenn der Auftragnehmer nicht bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist in Anspruch genommen wird", ist nicht als Zeitbürgschaft, sondern als gegenständlich beschränkte Bürgschaft auszulegen.

2. Der Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft ist frühestens zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Gewährleistungsanspruch des Auftragnehmers, für den der Bürge einzustehen hat, fällig geworden, das heißt wenn der Sicherungsfall eingetreten ist. Ist die Gewährleistungsbürgschaft nicht auf Mangelbeseitigung, sondern auf Geld gerichtet, wird der Anspruch aus einer solchen Bürgschaft erst fällig, wenn gegen den Auftragnehmer ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht.

3. Der Auftraggeber darf einen entsprechenden Teil der Gewährleistungssicherheit zurückbehalten, wenn seine Mängelansprüche noch nicht erfüllt sind. Der zurückzuhaltende Teil der Sicherheit ist dabei nicht auf die Höhe der Mängelbeseitigungskosten beschränkt, sondern bestimmt sich danach, in welcher Höhe der Auftraggeber von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen darf. Auch bei dem Recht des Auftraggebers zum Einbehalt einer Gewährleistungsbürgschaft ist deshalb ein Druckzuschlag zu berücksichtigen (Abweichung von OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2000 - 2 U 124/00, IBRRS 2002, 1344).




IBRRS 2014, 1354
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohn "inklusive Mehrwertsteuer": Unternehmer muss Umsatzsteuer erstatten!

OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2012 - 19 U 104/11

Die Regelung eines Bauwerkvertrags, wonach sich die Vergütung inklusive Mehrwertsteuer versteht, ist nach ihrem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht geschuldet ist, wenn sie tatsächlich (wegen der Einheit von Grundstückskauf- und Bauwerkvertrag) nicht anfällt.

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IBRRS 2014, 1383
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!

BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu.*)




IBRRS 2014, 1259
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eine Heizungsanlage muss wärmen, gleichgültig, was im Vertrag vereinbart ist!

KG, Urteil vom 28.03.2014 - 7 U 54/13

1. Wird der Auftragnehmer damit beauftragt, in Werkstatt- und Lagerräume eine Heizungsanlage einzubauen, kann der Auftraggeber erwarten, dass eine Raumtemperatur erreicht wird, die bei Werkräumen den rechtlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Das gilt auch dann, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der diese Raumtemperatur nicht erreicht werden kann.

2. Lässt sich die geschuldete Funktionstauglichkeit mit der vereinbarten Ausführungsart nicht erreichen und macht dies die Ausführung zusätzlicher Leistungen erforderlich, kann der Auftraggeber die hiermit verbundenen Mehraufwendungen nicht vom Auftragnehmer ersetzt verlangen, wenn sie bei richtiger Planung sowieso angefallen wären.

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IBRRS 2014, 1339
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gekündigter Pauschalvertrag: Beweislast für den Umfang der erbrachten Leistung?

LG Frankenthal, Urteil vom 31.03.2014 - 3 O 506/13

1. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Leistung zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

2. Den Unternehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast, das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung darzulegen.

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IBRRS 2014, 1261
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufrechnung gegenüber Werklohnforderung: Schadensersatzanspruch "verbraucht"!

KG, Urteil vom 25.03.2014 - 7 U 106/13

Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen zwei Werkunternehmer als Gesamtschuldner erlischt dadurch, dass der Auftraggeber ihn durch Aufrechnung gegen einen (Rest-)Werklohnanspruch eines Werkunternehmers "verbraucht".

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IBRRS 2014, 1353
BauvertragBauvertrag
Werklohn "inklusive Mehrwertsteuer": Unternehmer muss Umsatzsteuer erstatten!

OLG Köln, Beschluss vom 03.11.2011 - 19 U 104/11

Die Regelung eines Bauwerkvertrags, wonach sich die Vergütung inklusive Mehrwertsteuer versteht, ist nach ihrem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht geschuldet ist, wenn sie tatsächlich (wegen der Einheit von Grundstückskauf- und Bauwerkvertrag) nicht anfällt.

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IBRRS 2014, 1337
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Klage auf Werklohn abzüglich Fertigstellungskosten zulässig!

BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 124/13

1. Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrags kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen werden.*)

2. Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend macht, dadurch benachteiligt zu sein.*)

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IBRRS 2014, 1331
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ungeeigneten Index für Stoffpreisgleitklausel vereinbart: Vertrag anzupassen?

LG München I, Urteil vom 26.02.2014 - 11 O 14485/13

1. Haben die Parteien für eine Stoffpreisgleitklausel einen bestimmten Index gewählt, so ist anzunehmen, dass sie einen anderen Index, der inhaltlich gleich ist mit dem gewählten, vereinbart hätten, wenn sie gewusst hätten, dass der gewählte eingestellt wird.

2. Ist den Vertragspartner bewusst, dass der gewählte Index nur ein Ersatzindex für Spundwandstahl ist und dieser nur von zwei Anbietern angeboten wird, so ist für die Parteien vorhersehbar, dass es zu Preisdifferenzen kommen kann. Eine Vertragsanpassung ist abzulehnen. Dies gilt erst recht, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein solches Auseinanderdriften bereits erkennbar war.

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IBRRS 2014, 1302
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung zur Verjährungsfrist trotz Anerkenntnis?

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.04.2014 - 6 U 167/13

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass "nach der Beseitigung eines gerügten Mangels die Gewährleistungsvorschriften nach VOB/B gelten", verjähren Mängelansprüche für diese Leistungen innerhalb von zwei Jahren. Das gilt auch dann, wenn in der Mängelbeseitigung ein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis liegt.

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IBRRS 2014, 1234
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mit Sanierung von feuchtem Keller beauftragt: Trockener Keller geschuldet!

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2013 - 16 U 160/12

1. Wird der Auftragnehmer mit der Sanierung eines feuchten Kelleranbaus beauftragt, schuldet er einen funktionalen Erfolg, also die Herstellung eines trockenen und bewohnbaren Kellers. Das gilt auch dann, wenn die Feuchtigkeit auf andere als die zunächst angenommenen Ursachen zurückzuführen ist.

2. Der mit Sanierungsarbeiten beauftragte Auftragnehmer darf bei Auftragserteilung davon ausgehen, dass bei der Errichtung des Bauwerks die zu diesem Zeitpunkt geltenden anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.

3. Stellt der Auftragnehmer während der Ausführung fest, dass das zu sanierende Bauwerk nicht entsprechend den damals geltenden anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, muss er den Auftraggeber auf diesen Umstand hinweisen.

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IBRRS 2014, 1207
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planung technisch nicht realisierbar: Auftraggeber muss umplanen!

OLG Bamberg, Urteil vom 29.05.2013 - 8 U 82/12

1. Der Auftragnehmer kann in der Angebotsphase davon ausgehen, dass das, was ausgeschrieben ist, auch technisch machbar ist.

2. Lässt sich die ausgeschriebene Leistung objektiv nicht realisieren, ist der Auftragnehmer in der Ausführung seiner Leistung behindert.

3. Kann die vom Auftraggeber ausgeschriebene Leistung nicht ausgeführt werden, ist der Auftraggeber zur Umplanung und Besprechung eines neuen Ausführungswegs verpflichtet.

4. Der Auftragnehmer muss nur dann eine vorherige Ortsbesichtigung durchführen, Einsichtnahme in Planunterlagen nehmen oder Rücksprache mit dem Auftraggeber halten, wenn die Ausschreibung Unklarheiten enthält.

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IBRRS 2014, 1199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB-Sicherheit nicht fristgerecht übergeben: Rechte des Auftraggebers?

OLG Jena, Urteil vom 06.03.2013 - 2 U 105/12

1. Eine Vertragsklausel, wonach die Schlusszahlung erst nach mängelfreier Abnahme erfolgt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.

2. Dem Auftraggeber stehen die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Mängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält, falls er das Werk abnimmt, obschon er den Mangel kennt. Dies setzt allerdings positive Kenntnis des konkreten Mangels voraus. "Kennen müssen" erfüllt diesen Tatbestand nicht.

3. Leistet der Auftraggeber eine Sicherheit nach § 648a BGB nicht fristgerecht, kann er nach Fristablauf die Zahlung des Werklohns nur bis zur einfachen Höhe der für die Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Kosten verlangen.

4. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ausreichend, dass die Berufungsbegründung auf den Streitfall zugeschnitten ist und deutlich macht, auf welche Punkte tatsächlicher oder rechtlicher Art sich die Angriffe erstrecken sollen. Weder Schlüssigkeit noch Vertretbarkeit der Begründung sind Zulässigkeitsvoraussetzungen.

5. Der Berufungsführer ist - bei zulässiger Berufung - mit den in der Berufungsbegründung nicht behandelten Gründen nicht ausgeschlossen, weil das Berufungsgericht hinsichtlich des Umfangs seiner Prüfung an die geltend gemachten Gründe nicht gebunden ist. Mit dem in einem Punkt zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte Prozessstoff in die Rechtsmittelinstanz.




IBRRS 2014, 1266
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einer GmbH als Auftraggeber muss der Text der VOB/B nicht ausgehändigt werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012 - 10 U 56/12

1. Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen. Soll die VOB/B gegenüber einem im Baugewerbe tätigen oder sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner einbezogen werden, genügt ausnahmsweise der bloße Hinweis auf die Geltung der VOB/B.

2. Auch wenn es sich bei der anderen Vertragspartei um ein Unternehmen handelt, das nicht im Baubereich bewandert ist, reicht es für die Einbeziehung der VOB/B aus, dass der Verwender im Vertrag auf die Geltung verweist. Erforderlich ist nur, dass das Unternehmen bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit gehandelt hat.

3. Von einem Unternehmen kann erwartet werden, dass es unbekannte Vertragsbedingungen anfordert oder sich beschafft. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Überlassung oder Einsicht in Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn es sich um gebräuchliche, leicht zugängliche Klauselwerke handelt. Diese Voraussetzung ist bei der VOB/B erfüllt. Denn der Text der VOB/B kann unschwer über das Internet oder in einer Buchhandlung besorgt werden.

4. Die Abnahme der Werkleistung keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütungsforderung, wenn zwischen den Parteien ein Abrechnungsverhältnis besteht. Ein Abrechnungsverhältnis wird begründet, wenn der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch hat und dem Auftraggeber allein auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche wegen der unvollständigen oder mangelhaften Fertigstellung des Werks zustehen.

5. Die Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags, kann ihm der Auftragnehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung verweigern.

6. Das mit der Vereinbarung einer bestimmten Ausführung bekundete Interesse des Auftraggebers an einer bestimmten Art der Leistung stellt sich als objektiv berechtigt dar und schließt eine Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung nicht mit der Begründung aus, dass die tatsächlich erbrachte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.




IBRRS 2014, 1205
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Andere Schadensursache möglich: Keine Mängelhaftung für Löschwasserschäden!

OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012 - 6 U 80/10

Erscheint es möglich, dass die Sprühwasserlöschanlage eines Gebäudes alleinursächlich durch elektrische Fehler in einer elektronischen Steuereinrichtung ausgelöst wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Mangel der Schwachstrominstallation, zu der auch die Brandmeldeanlage gehört, zumindest mitverantwortlich für den Schadensfall ist.

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IBRRS 2014, 1264
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahmeverweigerung nach Fertigstellung: Verzicht auf förmliche Abnahme!

KG, Beschluss vom 08.11.2013 - 7 U 103/13

1. Wird nicht innerhalb von zwölf Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung ein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert, ist davon auszugehen, dass auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet wird. Das gilt erst recht, wenn der Auftraggeber durch vollständige Bezahlung der restlichen Werklohnforderung unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er gegen die Werkleistung keine Einwände erhebt.

2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme endgültig und verlangt er auch keine Mängelbeseitigung mehr, entsteht ein Abrechnungsverhältnis und der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird ohne Abnahme fällig.

3. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entfaltet keine Wirkung, wenn es an einer konkreten Mängelrüge fehlt und lediglich allgemein auf ein Gutachten Bezug genommen wird, in dem auch solche Mängel aufgelistet sind, die Leistungen anderer Unternehmer betreffen.

4. Der Auftragnehmer kommt mit der Mängelbeseitigung nicht in Verzug, wenn er eine Sicherheit nach § 648a BGB gefordert hat und der Auftraggeber diese nicht fristgerecht stellt.

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IBRRS 2014, 1263
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahmeverweigerung nach Fertigstellung: Verzicht auf förmliche Abnahme!

KG, Beschluss vom 07.01.2014 - 7 U 103/13

1. Wird nicht innerhalb von zwölf Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung ein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert, ist davon auszugehen, dass auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet wird. Das gilt erst recht, wenn der Auftraggeber durch vollständige Bezahlung der restlichen Werklohnforderung unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er gegen die Werkleistung keine Einwände erhebt.

2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme endgültig und verlangt er auch keine Mängelbeseitigung mehr, entsteht ein Abrechnungsverhältnis und der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird ohne Abnahme fällig.

3. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entfaltet keine Wirkung, wenn es an einer konkreten Mängelrüge fehlt und lediglich allgemein auf ein Gutachten Bezug genommen wird, in dem auch solche Mängel aufgelistet sind, die Leistungen anderer Unternehmer betreffen.

4. Der Auftragnehmer kommt mit der Mängelbeseitigung nicht in Verzug, wenn er eine Sicherheit nach § 648a BGB gefordert hat und der Auftraggeber diese nicht fristgerecht stellt.

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IBRRS 2014, 1201
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ofenbauer muss Eignung des Schornsteins mit Rauchgaspatrone überprüfen!

OLG Naumburg, Urteil vom 13.09.2012 - 4 U 98/11

1. Ein Ofenbauer muss vor der Installation eines Kachelofens überprüfen, ob der zum Anschluss des Ofens vorgesehene Schornsteinzug auch zum Betrieb eines Kachelofens objektiv geeignet ist, das heißt die heißen Rauchgase gefahrlos ins Freie abführen kann.

2. Vor der Überprüfung der benötigten Förderleistung zur Abführung heißer Rauchgase ist in einem ersten Schritt - etwa mit Hilfe einer ungefährlichen Rauchgaspatrone - eine Prüfung notwendig, ob der Schornstein an sich zum Anschluss eines Kamin- oder Kachelofens konstruktiv geeignet ist.

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IBRRS 2014, 1204
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer zahlt direkt an Nachunternehmer: Sicherungsvertrag eigener Art!

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.05.2012 - 5 U 205/11

Eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Nachunternehmer, wonach der Auftraggeber auf die Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers nur noch 30% leistet und die übrigen 70% unmittelbar an den Nachunternehmer zahlt, stellt einen Sicherungsvertrag eigener Art und weder einen Schuldbeitritt noch eine Schuldübernahme dar.

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IBRRS 2014, 1202
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer zahlt direkt an Nachunternehmer: Sicherungsvertrag eigener Art!

OLG Bamberg, Beschluss vom 10.04.2012 - 5 U 205/11

Eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Nachunternehmer, wonach der Auftraggeber auf die Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers nur noch 30% leistet und die übrigen 70% unmittelbar an den Nachunternehmer zahlt, stellt einen Sicherungsvertrag eigener Art und weder einen Schuldbeitritt noch eine Schuldübernahme dar.

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IBRRS 2014, 1258
BauvertragBauvertrag
Tenorberichtigung

KG, Beschluss vom 14.02.2014 - 7 U 30/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1256
BauvertragBauvertrag
Tenorberichtigung

KG, Beschluss vom 03.01.2014 - 7 U 7/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1250
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BauvertragBauvertrag
Bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften in AGB wirksam?

BGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13

1. Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers

"Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen."

ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden.*)

2. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".

3. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.*)




IBRRS 2014, 1224
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BauvertragBauvertrag
Besteller kürzt Schlussrechnung: Werklohn wird auch ohne Abnahme fällig!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.01.2013 - 1 U 201/12

Ein die Fälligkeit des Werklohnanspruchs ohne Abnahme herbeiführendes Abrechnungsverhältnis entsteht auch dann, wenn der Besteller nach abschließender Prüfung eine Kürzung der Unternehmerrechnung vorgenommen hat.*)

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IBRRS 2014, 1193
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BauvertragBauvertrag
Baugrund ist anders als beschrieben: Auftragnehmer erhält Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 09.08.2012 - 5 U 34/12

1. Der Auftragnehmer darf sich auf die Angaben in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bodengutachten grundsätzlich verlassen.

2. Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage eines vom Auftraggeber erstellten Leistungsverzeichnisses mit der Ausführung von Bohrarbeiten beauftragt, fallen nicht erkennbare Erschwernisse in die Risikosphäre des Auftraggebers. Der damit verbundene Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn die Parteien als Vergütung einen Pauschalpreis vereinbart haben.

3. Die Klausel eines Bauvertrags, wonach "die vorliegende Baumaßnahme hinsichtlich ihrer Ausführung in der örtlichen Situation vom Auftragnehmer geprüft wurde und Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis ausgeschlossen sind", verpflichtet den Auftragnehmer nicht dazu, Bodenuntersuchungen vorzunehmen, wenn der Auftraggeber bereits ein Baugrundgutachten eingeholt hat und dieses Vertragsgrundlage ist.

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IBRRS 2014, 1220
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BauvertragBauvertrag
Feldaufmaßblätter als Nachweis für Stundenlohnarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 08.05.2013 - 7 U 18/12

1. Die Berufung des Hauptunternehmers auf fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Subunternehmers kann nachträglich zur unzulässigen Rechtsausübung werden, wenn der Hauptunternehmer aus vertraglicher Kooperationspflicht gehalten ist, dem Subunternehmer spätere Massenermittlungen mit der Bauherrin zur Verfügung zu stellen, die der Hauptunternehmer seiner eigenen Schlussrechnung zugrunde gelegt hat.*)

2. An eine Handhabung während der Bauzeit, tägliche Feldaufmaßblätter als Nachweis von Stundenlohnarbeiten des Subunternehmers entgegenzunehmen, die inhaltlich von den vertraglichen Nachweisanforderungen abweichen und zudem nur von Mitarbeitern einer seitens der Bauherrin beauftragten Bauleitungsfirma abgezeichnet sind, bleibt der Hauptunternehmer im Rechtsstreit mit dem Subunternehmer gebunden.*)




IBRRS 2014, 1178
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BauvertragBauvertrag
Barsicherheit nicht ausgezahlt: Auftraggeber muss Bürgschaft zurückgeben!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2014 - 4 U 201/13

1. Die Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft als Austauschsicherheit durch den Auftragnehmer ist in der Regel dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung eines Bareinbehalts alsbald nachkommen.

2. Weigert sich der Auftraggeber unter Verletzung seiner vertraglichen Pflicht, die Barsicherheit auszuzahlen, tritt die auflösende Bedingung ein, unter der die Bürgschaft gestellt worden ist. Der Rechtsgrund für die Gestellung entfällt damit und der Auftragnehmer kann die Bürgschaftsurkunde herausverlangen.

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IBRRS 1999, 0018
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BauvertragBauvertrag
VOB-Vertrag: Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1998 - 17 U 220/96

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung führt nicht zu einer missbräuchlichen Vertragsgestaltung, wenn für das nicht alltägliche Sanierungsobjekt von vornherein nur Spezialbaufirmen als Bieter in Betracht kommen und es diesen nicht zumutbar ist, vor Abgabe des Angebots die gesamte statische Berechnung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das erkennbar bestehende Risiko bei den betreffenden Angebotspositionen trifft den Bieter.

2. Durch den vereinbarten Pauschalpreis sind solche Mehraufwendungen, die auf falschen Angaben des Auftraggebers in seiner Leistungsbeschreibung beruhen, nicht mit abgegolten.

3. Die Nichtankündigung einer Mehrforderung ist unschädlich, wenn dem fachkundigen Auftraggeber nicht verborgen bleiben konnte, dass die von ihm geforderte Zusatzleistung vergütet werden musste und eine alternative Ausführungsart nicht ersichtlich war.




IBRRS 2014, 1179
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BauvertragBauvertrag
Tücken mündlicher Auftragserteilungen: Wer ist Vertragspartner?

KG, Beschluss vom 20.02.2014 - 27 U 126/13

Wer Vertragspartner des Bestellers wird, ist nach seinem objektiven Empfängerhorizont zu beurteilen. Vom Besteller als "sachlich und rechnerisch richtig" geprüfte Rechnungen lassen nicht den zwingenden Schluss zu, dass der Rechnungsaussteller als Vertragspartner anzusehen ist. Unbeachtlich ist, wer die Leistungen erbracht hat.

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IBRRS 2014, 1191
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BauvertragBauvertrag
Umfang der Sicherheit gemäß § 648a BGB nach Kündigung des Bauvertrags?

BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 349/12

1. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen.*)

2. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.*)

3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.*)




IBRRS 2014, 1676
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BauträgerBauträger
Verjährungsfrist für Mängel am Gemeinschaftseigentum wird individuell bestimmt!

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11

1. Der Veräußerer eines Grundstücks, der auch Bauleistungen vertraglich übernimmt (Bauträger), haftet für diese nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrags. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnet haben, oder ob das Objekt zum Zeitpunkt der einzelnen Veräußerungen nicht, teilweise, weitgehend oder auch vollständig fertig gestellt war.

2. Der Beginn der Verjährungsfrist für das Gemeinschaftseigentum wird nicht generell, sondern individuell bestimmt. Die Abnahme durch einzelne Erwerber oder durch eine Mehrheit von Erwerbern wirkt deshalb nicht für und gegen andere, hieran nicht beteiligte Erwerber.

3. Jeder Wohnungseigentümer, dessen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum noch nicht verjährt sind, kann vom Bauträger Vorschuss zur Mangelbeseitigung verlangen.

4. Klagt die Wohnungseigentümergemeinschaft in Prozessstandschaft für sämtliche Wohnungseigentümer, reicht es aus, wenn nur ein Wohnungseigentümer unverjährte Gewährleistungsansprüche innehat.

5. Mängel können einer konkludenten Abnahme entgegenstehen, wenn der Unternehmer nicht erwarten darf, der Besteller würde das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt hinnehmen. Hiervon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn die Mängel den Vertragsparteien bekannt bzw. durch den Besteller gerügt sind. Nicht bekannte Mängel stehen einer konkludenten Abnahme daher grundsätzlich nicht entgegen.

6. Vereinbaren die Vertragsparteien eine förmliche Abnahme, setzt eine konkludente Abnahme voraus, dass die Vereinbarung einvernehmlich aufgehoben wurde, was ebenfalls konkludent erfolgen kann. An die Voraussetzungen eines konkludenten Verzichts auf die vereinbarte förmliche Abnahme sind strenge Anforderungen zu stellen.




IBRRS 2013, 4709
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BauvertragBauvertrag
Fliesen lösen sich nach 2,5 Jahren: Leistung des Fliesenlegers mangelhaft?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2013 - 12 U 96/12

Löst sich ein Fliesenbelag nach zwei Jahren und sechs Monaten nach Beendigung der Arbeiten vom Untergrund, besteht immer noch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der ausgeführten Werkleistung und dem Auftreten des Mangels. Aufgrund dessen wird vermutet, dass die Leistung nicht fachgerecht war. Will der Auftragnehmer diese Vermutung widerlegen, muss er im Einzelnen darlegen, welche anderweitigen Umstände als Mangelursache ernsthaft in Betracht kommen.

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IBRRS 2011, 5371
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!

OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2011 - 9 U 1050/11

1. Mit der Unterzeichnung eines mit "Mängelliste für Bauabnahme" überschriebenen Dokuments wird die Abnahme erklärt.

2. Bezieht der Auftraggeber das Haus und zahlt er einen Monat später die noch ausstehende Restvergütung, gibt er dadurch zu erkennen, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert.

3. Einer konkludenten Abnahme steht die Vereinbarung der förmlichen Abnahme im Vertrag nicht entgegen. Eine Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnahme ist auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung möglich, wenn feststellbar ist, dass die Parteien auf die vereinbarte Abnahme verzichtet haben.

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IBRRS 2014, 0719; IBRRS 2012, 4765
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BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!

OLG Dresden, Beschluss vom 13.02.2012 - 9 U 1050/11

1. Mit der Unterzeichnung eines mit "Mängelliste für Bauabnahme" überschriebenen Dokuments wird die Abnahme erklärt.

2. Bezieht der Auftraggeber das Haus und zahlt er einen Monat später die noch ausstehende Restvergütung, gibt er dadurch zu erkennen, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert.

3. Einer konkludenten Abnahme steht die Vereinbarung der förmlichen Abnahme im Vertrag nicht entgegen. Eine Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnahme ist auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung möglich, wenn feststellbar ist, dass die Parteien auf die vereinbarte Abnahme verzichtet haben.

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IBRRS 2014, 1133
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Tragwerksplaner muss besonders schadensträchtige Details zeichnerisch vorgeben!

OLG Naumburg, Urteil vom 06.03.2014 - 1 U 95/13

1. Aufgabe des Tragwerksplaners ist es vor allen Dingen, die Standfestigkeit der ihm übertragenen Konstruktion sicherzustellen. Wird dieser Zweck nicht erreicht, weil die geplante Konstruktion nicht standfest ist, liegt ein Mangel vor.

2. Zu den Leistungspflichten eines Tragwerksplaners gehört es, die Einhaltung der Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik an das Tragwerk sicherzustellen. Das kann es im Einzelfall erforderlich machen, dem Auftragnehmer die auszuführenden Maßnahmen so detailliert vorzugeben, dass die Tragfähigkeit der Konstruktion auch tatsächlich erreicht wird.

3. Der mit der Tragwerksplanung beauftragte Ingenieur hat dem ausführenden Unternehmen besonders schadensträchtige Details, zu denen der Umfang des Ausnagelns hier unzweifelhaft gehörte, in einer jedes Risiko ausschließenden Weise zu verdeutlichen.

4. Enthält die Statik keine Vorgabe zum Ausnageln, heißt das nicht, dass keinerlei Nägel einzubringen sind. Es obliegt dann dem Fachbauunternehmen, die Anzahl der Nägel zu bestimmen. Fragt das Unternehmen nicht nach, nagelt es also nach seinen Vorstellungen, übernimmt es die Verantwortung für diesen Teil der Leistung und zwar unabhängig von der Planung.

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IBRRS 2014, 1164
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BauvertragBauvertrag
Eigentümer ist nicht immer auch der Auftraggeber: Auftragnehmer geht leer aus!

KG, Urteil vom 04.12.2012 - 27 U 174/11

1. Zwischen dem Auftragnehmer und dem Eigentümer des Baugrundstücks kommt nicht allein dadurch ein Bauvertrag zustande, dass der Auftragnehmer auf Verlangen eines Dritten Bauleistungen für den Eigentümer erbringt.

2. Führt der Auftragnehmer Bauleistungen auf einem fremden Grundstück aus, ohne hierzu wirksam beauftragt worden zu sein, ist der Grundstückseigentümer, wenn die Beseitigung der Leistung nicht verlangt wird, grundsätzlich zum Ausgleich verpflichtet. Eine Ausnahme hiervon besteht aber dann, wenn Auftragnehmer die Wertsteigerung unter Verletzung der erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt hat.

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IBRRS 2014, 1094
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Doppelhaushälften: Erhöhte Überwachungspflicht im Bereich Schallschutz!

OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 21 U 159/12

1. Den Architekten treffen im Bereich des Schallschutzes gerade bei der Errichtung von Doppelhaushälften erhöhte Überwachungspflichten.

2. Auch im Bereich der Architektenhaftung ist die Haftung wegen mangelhafter Bauüberwachung unter dem Gesichtspunkt des Anscheinsbeweises möglich.

3. Bindet das Gericht trotz entsprechenden Hinweises einer Partei einen mit dem Sachverhalt und auch den Örtlichkeiten bereits umfassend vertrauten Sachverständigen aus einem Vorprozess nicht in den neuen Rechtsstreit ein, stellt dies einen Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar.