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Sachgebiet: Bauvertrag

7561 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2183
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigung aus § 642 BGB: Wie wird die Anspruchshöhe ermittelt?

KG, Urteil vom 28.05.2013 - 7 U 12/12

1. Über § 642 BGB werden wartezeitbedingte Mehrkosten des Unternehmers entschädigt, die er bei Angebotsabgabe nicht kalkulieren konnte. Zur Anspruchsdarstellung muss konkret vorgetragen werden, welche Differenz sich bei einem Vergleich zwischen einem ungestörten und dem verzögerten Bauablauf ergibt.

2. Witterungsbedingte Verlängerungen der Bauzeit begründen keinen Annahmeverzug des Auftraggebers.

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IBRRS 2013, 2180
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehler des Prüfsachverständigen: Mitverschulden des AG?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013 - 12 U 75/12

1. Gibt der vom Auftraggeber beauftragte Prüfsachverständige eine Werkstattzeichnung frei, obwohl die Zeichnung mangelhaft ist, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden geltend machen, wenn ein Schaden entsteht.

2. Unterlassen es Architekt und Tragwerksplaner des Auftraggebers, Werkstattpläne des Auftragnehmers zu überprüfen, und entsteht daraufhin ein Schaden, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden einwenden.




IBRRS 2013, 2173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsabreden im VHB unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.04.2013 - 10 O 213/12

1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft keine Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung.

2. Eine Sicherungsabrede benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen und ist unwirksam, wenn nach Abnahme eine Sicherheit in Höhe von 8% zu stellen ist, die Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelansprüche sichert, nicht aber Ansprüche aus Überzahlung.

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IBRRS 2013, 2170
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt: Keine Haftung für Mängel!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2013 - 4 U 5/11

1. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit ein Fehler ist anzunehmen, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllen kann. Das gilt unabhängig davon, ob die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben oder die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer gleichwohl die vereinbarte Funktionstauglichkeit.

2. Ein Werk ist auch dann mangelhaft, wenn es die vereinbarte Funktion - hier: Gebrauch des Kamins im geschlossenen und offenen Betrieb - nur deshalb nicht erfüllt, weil die vom Besteller zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit des Werkes abhängt, unzureichend sind. Der Unternehmer kann in diesen Fällen aber der Verantwortlichkeit für den Mangel seines Werkes durch Erfüllung seiner Prüfungs- und Hinweispflicht entgehen; Rahmen und Grenzen der Prüfungs- und Hinweispflicht ergeben sich aus dem Grundsatz des Zumutbaren, wie sie sich nach den Umständen des Einzelfalls darstellt.

3. Der Auftraggeber kann erwarten und verlangen, dass der von ihm mit der Errichtung von Kaminen unter Verwendung geprüfter Kamineinsätze beauftragte Fachunternehmer nicht von Vorgaben des Herstellers abweicht, die den Verlust der Herstellergewährleistung nach sich ziehen können.

4. Die Gebrauchsabnahme eines Kamins durch den Schornsteinfeger ist nicht mit der werkvertraglichen Abnahme gleichzusetzen.

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IBRRS 2013, 2165
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauüberwachung übernommen: Energieberater haftet!

LG Koblenz, vom 01.03.2013 - 8 O 134/12

Der Energieberater, der ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung die Umsetzung der von ihm empfohlenen energetischen Maßnahmen begleitet, haftet dem Bauherr wie ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt.

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IBRRS 2013, 2133
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abwehr von Vertragsstrafe: AN muss Bauablaufstörungen darlegen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2012 - 13 U 116/09

1. Die Vertragsstrafenklauseln eines vorgedruckten Vergabeverhandlungsprotokolls können nicht ohne Weiteres als Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen werden, wenn das Protokoll insoweit ausfüllungsbedürftige Leerräumen enthält und diese "Lücken" handschriftlich ausgefüllt werden.

2. Eine Vertragsstrafenregelung, wonach die Obergrenze "maximal insgesamt 5%" der Nettoauftragssumme beträgt, ist dahin auszulegen, dass bei Verwirkung von Vertragsstrafen für mehrere Termine insgesamt die Obergrenze von 5% der Nettoauftragssumme gilt.

3. Ein Vertragsstrafenanspruch wegen Verzugs entfällt, wenn der Auftragnehmer darlegen und beweisen kann, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Hierfür ist die Darlegung erforderlich, dass und in welchem zeitlichen Umfang (Beginn und Ende) der Auftragnehmer an der Erbringung seiner Leistungen gehindert war.

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IBRRS 2013, 2116
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geld vom AG erhalten: AN muss NU bezahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2011 - 22 U 165/10

1. Die Vorschrift des § 641 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass eine vollständige Leistungsidentität der Arbeiten des Nachunternehmers mit den vom Auftragnehmer an den Auftraggeber geschuldeten Arbeiten besteht. Eine partielle Identität der Leistungen ist ausreichend.

2. Die Fälligkeit der Vergütungsforderung tritt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 641 Abs. 2 Satz 1 BGB unabhängig von einer Abnahme im Verhältnis Auftragnehmer - Nachunternehmer ein.

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IBRRS 2013, 2077
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelfreie Abnahme bei Inbesitznahme: Klausel unwirksam!

LG Duisburg, Urteil vom 18.10.2012 - 8 O 227/10

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, die den Erwerber für den Fall der eigenmächtigen Inbesitznahme unabhängig von bestehenden Mängeln zur Einzahlung des Rest-"Kaufpreises" auf ein Notaranderkonto verpflichtet, ist wegen der Einschränkung des dem Erwerber gegebenenfalls zustehenden Leistungsverweigerungsrechts unwirksam.

2. Gegen eine Klausel, die an die eigenmächtige Inbesitznahme die Fiktion einer mängelfreien Abnahme und die Verlagerung der Beweislast für Mängel auf den Erwerber knüpft, bestehen keine Bedenken.




IBRRS 2013, 2058
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Errichtung einer Solaranlage: Bauwerk i.S.v. § 648 Abs. 1 BGB!

OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2013 - 12 U 1297/12

1. Bei Arbeiten zur Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung nebst der Durchführung zugehöriger Sanitärarbeiten handelt es sich ein Bauwerk im Sinne des § 648 Abs. 1 BGB.

2. Ein Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, der erst 3,5 Jahre nach Erstellung der Schlussrechnung geltend gemacht wird, ist nicht mehr eilbedürftig.

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IBRRS 2013, 2042
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie lange sind Behelfsbrücken vorzuhalten?

KG, Urteil vom 23.04.2013 - 21 U 186/11

Fehlt eine ausdrückliche vertragliche Regelung über den Verbleib von Behelfsbrücken ist weder davon auszugehen, dass der Auftragnehmer diese zeitlich unbegrenzt vorzuhalten, noch dass er sie nach Beendigung seiner Bauleistung kostenlos Dritten zur Verfügung zu stellen hat.

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IBRRS 2013, 1980
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Eilbedürfnis!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013 - 21 U 123/12

1. Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Anordnung der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist nicht nur ein Verfügungsanspruch, sondern auch ein Verfügungsgrund. Unter dem Verfügungsgrund ist die besondere Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit des Anspruchs zu verstehen, der kurzfristig im Verfügungsverfahren durchgesetzt werden soll.

2. Die Eilbedürftigkeit für die Eintragung einer Vormerkung entfällt, wenn der Werkunternehmer ein bei ihm nicht vorhandenes vorläufiges Sicherungsinteresse dadurch zum Ausdruck bringt, dass er zwischen Abschluss der Arbeiten und/oder der Stellung der Schlussrechnung und der Antragstellung einen längeren Zeitraum (hier: knapp zwei Jahre) verstreichen lässt.

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IBRRS 2013, 1947
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur die Nachtragshöhe nicht akzeptiert: Forderung anerkannt!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2013 - 22 U 94/11

Eine auftragslos erbrachte Leistung kann auch durch eine Schlussrechnungsprüfung nachträglich anerkannt werden, wenn der Auftraggeber nicht die Leistungsposition insgesamt, sondern lediglich die Preisangabe streicht und damit die Vergütung nur der Höhe nach streitig stellt.

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IBRRS 2013, 1923
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmten Wärmeschutz gefordert: Anordnung nach § 13 Nr. 3 VOB/B?

OLG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2013 - 2 U 46/12

Keine Anordnung des Auftraggebers nach § 13 Nr. 3 VOB/B, wenn dieser lediglich einen bestimmten Schallschutzwert verlangt hat, der sich aber nur mit Glas erreichen ließ, das später sog. Delaminationserscheinungen zeigte, wobei dieses Problem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unbekannt war.*)




IBRRS 2013, 1868
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung um 1,5% gekürzt: Arbeitseinstellung unzulässig!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.2009 - 15 O 75/08

1. Die geringfügige Kürzung von Abschlagsrechnungen (hier: in Höhe von 1,5% des Rechnungsbetrags) berechtigt den Auftragnehmer nicht dazu, seine Arbeiten einzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber bei einem früheren Bauvorhaben bereits Abzüge vorgenommen hat, die zu einem langwierigen Rechtsstreit geführt haben.

2. Stellt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne rechtfertigenden Anlass ein, steht ihm gegen den Auftraggeber kein Anspruch auf Ersatz des daraus resultierenden Stillstandsschadens zu.

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IBRRS 2013, 1866
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Halle 18 cm zu kurz: Unternehmer kann Mängelbeseitigung verweigern!

OLG München, Urteil vom 24.04.2013 - 13 U 1800/12 Bau

1. Weist die Werkleistung Mängel auf und bietet der Unternehmer geeignete Mängelbeseitigungsmaßnahmen an, muss der Besteller dem Unternehmer die Durchführung dieser Mängelbeseitigungsarbeiten gestatten.

2. Der Unternehmer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, soweit dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das ist der Fall, wenn der Erfolg der Mangelbeseitigung in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwands steht. Wird eine Halle, in der schwere Maschinen abgestellt werden, um 18 cm zu kurz ausgeführt, muss der Unternehmer die Beseitigung des Mangels durch Abriss und Neuherstellung der Halle nicht anbieten.

3. Auch nach einer Kündigung ist die Abnahme grundsätzlich Voraussetzung für die Fälligkeit der Werklohnforderung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Besteller grundlos und endgültig erforderliche Mitwirkungshandlungen verweigert.

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IBRRS 2013, 1844
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kündigt den Vertrag "frei": Wagnis nicht erspart!

OLG München, Urteil vom 26.02.2013 - 9 U 2340/11

1. Zur Abgrenzung von Vorbereitungsmaßnahmen des Auftragnehmers zu vergütungspflichtigen, erbrachten Teilleistungen.*)

2. Die Verjährung der Forderung eines Lieferanten gegen den Auftragnehmer führt zu keiner Ersparnis "infolge" der Kündigung.*)

3. Zur erhöhten Darlegungs- und Beweislast und zur Abgrenzung von Ansprüchen nach § 642 BGB, wenn die Kündigung nach einem mehrjährigen Baustopp erfolgt ist.*)

4. Wagnis steht dem Gewinn gleich und kann nicht erspart werden (Abweichung von BGH, IBR 1998, 50).*)

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IBRRS 2013, 1825
BauvertragBauvertrag
Nachbesserungsarbeiten im Gang: Teilvorschussklage zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2013 - 3 W 222/13

Erachtet der Bausachverständige für die weitere Begutachtung die Erbringung von Nachbesserungsarbeiten durch den Bauunternehmer (Dachöffnungsarbeiten) für erforderlich, weil ansonsten bei Durchführung eines Blower-Door-Tests eine gefährliche Kontamination mit Schimmelpilzsporen auch in die unbelasteten Räume des mikobiell befallenen Hausanwesens erfolgen kann, ist der Bauherr nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe berechtigt, eine Teilvorschussklage einzureichen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt schon Nachbesserungsarbeiten vorgenommen wurden, die Ordnungsgemäßheit dieser Arbeiten erst nach Abschluss einer Freimessung und Sanierungskontrolle durch die Baubiologin festgestellt werden kann. Der Bauherr muss nicht die Vorlage des baubiologischen Gutachtens abwarten.*)

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IBRRS 2013, 1823
BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsverbot umfasst auch Vertragsstrafe!

KG, Beschluss vom 30.05.2011 - 21 U 64/10

1. Sowohl individualvertraglich als auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Aufrechnungsverbote können - wenn möglich - einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass sie keine Mängelansprüche erfassen, die zur Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.

2. Eine Vertragsstrafe dient nicht selbst der Herstellung der vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern stellt ein unselbstständiges, an die Hauptverbindlichkeit lediglich angelehntes Strafversprechen dar. Der Anspruch wegen Verwirkung einer Vertragsstrafe wird deshalb von einem Aufrechnungsverbot erfasst, wonach eine Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig ist.

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IBRRS 2013, 1822
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsverbot umfasst auch Vertragsstrafe!

KG, Beschluss vom 12.08.2011 - 21 U 64/10

1. Sowohl individualvertraglich als auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Aufrechnungsverbote können - wenn möglich - einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass sie keine Mängelansprüche erfassen, die zur Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.

2. Eine Vertragsstrafe dient nicht selbst der Herstellung der vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern stellt ein unselbstständiges, an die Hauptverbindlichkeit lediglich angelehntes Strafversprechen dar. Der Anspruch wegen Verwirkung einer Vertragsstrafe wird deshalb von einem Aufrechnungsverbot erfasst, wonach eine Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig ist.

3. Die Vorschriften der §§ 307 ff BGB dienen dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders. Der Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung kann sich deshalb nicht auf die etwaige Unwirksamkeit einer im Streitfall für ihn ungünstigen Klausel berufen.

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IBRRS 2013, 1778
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen verspäteter Zuschlagserteilung

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.01.2011 - 12 U 76/08

1. Verzögert sich die Erteilung des Zuschlags aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens und stimmt der (spätere) Auftragnehmer der Bindefristverlängerung nur unter dem Hinweis zu, dass "eine Anpassung des Vertrags nach den Regeln der VOB/B auf der kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots herbeigeführt werde", steht dem Auftragnehmer für stahlpreisbedingt erhöhte Beschaffungskosten ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu.

2. Die Beweislast für eine Vereinbarung, wonach ein bestimmter Nachtrag solange nicht gerichtlich geltend gemacht wird, bis das Gericht über einen anderen Nachtrag entschieden hat, trägt die Vertragspartei, die ein solches Stillhalteabkommen behauptet.

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IBRRS 2013, 1777
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gerüstbau: § 2 Nr. 3 VOB/B bei Bauzeitverlängerung anwendbar!

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - VII ZR 201/12

1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, schuldet ein Gerüstbauer die Vorhaltung des Gerüstes so lange, wie es für die Ausführung der Bauarbeiten am Bauwerk benötigt wird.*)

2. Haben die Parteien eines Gerüstbau- und -vorhaltevertrages Einheitspreise nach Gerüstmaß und Zeit vereinbart, kann die in den Vertrag von den Parteien einbezogene VOB/B und damit die Vergütungsregelung in § 2 Nr. 3 bei Überschreitung des vertraglichen Zeitmaßes anwendbar sein.*)




IBRRS 2013, 1770
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Angaben zu Kontaminationen: Boden schadstofffrei!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)

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IBRRS 2013, 1725
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baubeginn „in ca. vier Wochen“: Kein verbindlicher Vertragstermin!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2013 - 3 U 838/12

1. Vereinbaren die Parteien im Bauvertrag, dass die Arbeiten "ab sofort innerhalb von 90 Arbeitstagen" auszuführen sind, und sollen die Arbeiten "in ca. vier Wochen" beginnen, genügt dies nicht für eine kalendermäßige Bestimmtheit des Arbeitsbeginns (in Anknüpfung an BGHZ 149, 283 ff. = Entscheidung vom 13.12.2001 - VII ZR 432/00 - IBR 2002, 242 = NJW 2002, 1274 ff. = WM 2002, 865 ff. = MDR 2002, 575 f. = ZIP 2002, 55 ff., Juris Rn.21).*)

2. Die Vetragswendung "in ca. vier Wochen" lässt die gebotene kalendermäßige Fixierung vermissen. Sie bringt nämlich zum Ausdruck, dass es sich um eine ungefähre Zeitangabe handelt, die der Schuldner wenigstens in einem gewissen Umfang überschreiten darf, ohne in Verzug zu geraten (in Anknüpfung an OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.2002 - 1 U 897/01-202 - OLGR Saarbrücken 2002, 295 f. = IBR 2002, 599 = MDR 2002, 1300 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.05.1985 - VII ZR 324/85 - NJW 1986, 2049 f. = QM 1985, 576 ff. = MDR 1985, 924 f. = BauR 1985, 214).*)

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IBRRS 2013, 1716
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einheitspreis sittenwidrig: Vergütung nach üblichen Preisen!

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2013 - 12 U 74/12

1. Weichen die tatsächlich angefallen Mengen in erheblichem Umfang von den Ansätzen im Leistungsverzeichnis ab und ist diese Abweichung für den Bieter offensichtlich, sind 28-, 41- und 53-fach überhöhte Einheitspreise als sittenwidrig anzusehen. Demgegenüber ist eine Überschreitung des Einheitspreises um das 2,86-fache noch nicht so ungewöhnlich, dass der Schluss auf ein zu missbilligendes Gewinnstreben naheliegt.

2. Bei einem überhöhten Einheitspreis ist die Sittenwidrigkeit nicht auf diejenigen Mehrmengen beschränkt, die über 110% der im Leistungsverzeichnis veranschlagten Mengen hinausgehen. Sie erstreckt sich vielmehr in vollem Umfang auf den ursprünglichen Angebotspreis. Die tatsächliche Gesamtmenge ist insgesamt mit dem üblichen Einheitspreis zu multiplizieren.

3. Zwar ist beim Einheitspreisvertrag das Werk als solches Vertragsgegenstand, ohne dass sich aus den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses eine Begrenzung des Leistungsumfangs ergibt. Das gilt aber nicht uneingeschränkt. Werden die im Leistungsverzeichnis veranschlagten Mengen erheblich überschritten, kann hinsichtlich der unvorhergesehenen Mehrmengen jedenfalls dann nicht von einer vertraglichen Bindung der Parteien ausgegangen werden, wenn eine Preisvereinbarung nach § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B nicht zustande kommt und die Leistung ohne weiteres vom Restwerk und auch in sich teilbar ist. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber frei, die Mehrmengen anderweitig zu vergeben.




IBRRS 2013, 1714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Fälligkeit der Bürgschaftsforderung wirksam?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 417/11

1. Der Anspruch aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft entsteht zwar grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld und wird damit auch fällig. Den Parteien steht es aber frei, die Geltendmachung der Forderung als vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung zu vereinbaren.

2. Die Klausel:

"Sind die durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche der Bank fällig und erfüllt der Hauptschuldner diese Ansprüche nicht, kann sich die Bank an den Bürgen wenden, der dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Aufforderung durch die Bank Zahlung zu leisten hat."

lässt die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger eintreten und kann in AGB wirksam vereinbart werden.

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IBRRS 2013, 1713
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Achtfach überhöhter Nachtragspreis ist sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 68/10

1. Steht die nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu bestimmende Vergütung für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zu diesen Leistungen, kann die der Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)

2. Beträgt die nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu bestimmende Vergütung nahezu das Achtfache des ortsüblichen und angemessenen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)

3. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Vergütung tritt die Vereinbarung, die Leistungen nach dem üblichen Preis zu vergüten (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213).*)




IBRRS 2013, 1712
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer bestimmt Art und Weise der Mängelbeseitigung!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 119/10

1. Der Auftraggeber kann gemäß § 4 Nr. 7 Satz 1 (jetzt § 4 Abs. 7 Satz 1) VOB/B vor der Abnahme verlangen, dass bereits vorhandene Mängel beseitigt und das Werk vertragsgerecht hergestellt wird. Er kann jedoch, wie nach der Abnahme, keine bestimmte Art der Mängelbeseitigung oder vertragsgerechten Herstellung verlangen, wenn der Vertrag auch auf andere Weise erfüllt werden kann. Neuherstellung kann der Auftraggeber nur dann fordern, wenn die vertragsgerechte Erfüllung auf andere Weise nicht möglich ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 28/10, BauR 2011, 1336 = NZBau 2011, 413 = ZfBR 2011, 550).*)

2. Der sachkundig beratene Auftraggeber kann regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen, die ihm aufgrund dieser Beratung entstanden sind. Der Auftragnehmer hat die Kosten selbst dann zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen.*)




IBRRS 2013, 1710
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Extrem überhöhte Einheitspreise sind nicht durchsetzbar!

BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 116/12

1. Steht die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)

2. Beträgt die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung das 22-fache des üblichen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)

3. Hat der Auftragnehmer diese Vermutung durch den Nachweis entkräftet, ihm sei bei der Preisbildung zu seinen Gunsten ein Berechnungsfehler unterlaufen, so verstößt es gegen Treu und Glauben und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn er den hierauf beruhenden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung stehenden Preis für Mehrmengen oder geänderte Leistungen verlangt.*)

4. Vorbehaltlich anderer Anhaltspunkte zum mutmaßlichen Parteiwillen ist in diesen Fällen entsprechend § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung geschuldet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 68/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)




IBRRS 2013, 1690
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angebotene Nachtragsleistung entgegengenommen: Preis akzeptiert!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.02.2011 - 12 U 1543/07

1. Die Parteien eines VOB-Vertrags sollen sich über die Vergütung für eine zusätzliche Leistung möglichst einigen (VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 2). Werden zusätzliche Leistungen in einem Nachtrag angeboten und diese dann mit Willen des Auftraggebers ausgeführt, liegt darin die stillschweigende Annahme des Nachtragsangebots.

2. Nach § 2 Nr. 8 VOB/B steht dem Auftragnehmer eine Vergütung zu, wenn der Auftraggeber eine abweichend vom Vertrag ausgeführte Leistung nachträglich anerkennt. Ein derartiges Anerkenntnis kann darin liegen, dass der Auftraggeber die Einbringung von abweichendem Material nicht unterbindet, sondern die geänderte Leistung verwertet.

3. Das in der VOB/B aufgestellte Erfordernis der Prüfbarkeit der Schlussrechnung ist kein Selbstzweck. Es kommt in jedem Einzelfall darauf an, ob das berechtigte Interesse des Auftraggebers noch die Herstellung der Prüfbarkeit fordert. Zudem muss die mangelnde Prüfbarkeit der Rechnung von der Frage ihrer Richtigkeit oder Unrichtigkeit unterschieden werden.

4. Ein gemeinsames Aufmaß ist keine zwingende Voraussetzung für die Berechtigung einer Vergütungsforderung.

5. In einem VOB-Vertrag führt eine fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung dazu, dass die Klage wegen mangelnder Fälligkeit als "derzeit" unbegründet abzuweisen ist. Allerdings muss in diesem Fall jedes neue Vorbringen, mit dem die Fälligkeitsvoraussetzungen geschaffen werden sollen, zugelassen werden. Die Präklusionsvorschriften des Berufungsrechts gelten insoweit nicht.




IBRRS 2013, 1674
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangel wird nur "versteckt": Auftragnehmer muss MWSt. erstatten!

LG Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2013 - 15 S 6/12

Lässt der Auftraggeber nicht die vom Sachverständigen vorgeschlagene Art der Mängelbeseitigung vornehmen (hier: die Durchführung umfangreicher Abdichtungsmaßnahmen), sondern wird stattdessen ein zusätzliches Bauwerk errichtet (hier: eine Stützmauer aus Betonpalisaden) und der Mangel dadurch dauerhaft "versteckt", hat der Auftragnehmer auch den auf die hiermit verbundenen Kosten entfallenden Umsatzsteuerbetrag zu ersetzen.

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IBRRS 2013, 1672
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Abdichtung mangelhaft: AG erhält auch Eigenleistungen erstattet!

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2012 - 10 U 134/12

Die dem Auftraggeber im Rahmen der Ersatzvornahme nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (2002) zu ersetzenden Aufwendungen für die Mangelbeseitigung bemessen sich danach, was der Auftraggeber im Zeitpunkt der Beseitigung der Mängel als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss*)

Der Kostenerstattungsanspruch beschränkt sich nicht auf die Kosten einer Ersatzlösung, die mit dem vertraglich geschuldeten Werk nicht gleichwertig ist, auch wenn die Kosten hierfür geringer sind. Der Bauherr darf dabei auf die sachkundige Beratung eines Sachverständigen vertrauen, wenn sich ihm keine vernünftigen Zweifel an der Notwendigkeit der angeratenen Maßnahmen aufdrängen.*)

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IBRRS 2013, 1669
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BauvertragBauvertrag
Fugen mangelhaft: Baustoffverkäufer haftet für Verarbeitungshinweis!

BGH, Urteil vom 20.02.2013 - VIII ZR 339/11

1. Zur Frage der Doppelkausalität bei einer Schadensverursachung durch Mängel eng zusammengehöriger Arbeitsvorgänge zur Herstellung eines Bodenbelags (Bestätigung von BGH, Urteil vom 07.05.2004 - V ZR 77/03, IBR 2004, 648 = NJW 2004, 2526).*)

2. Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile nach § 254 BGB können nur solche Umstände zu Lasten des Geschädigten anspruchsmindernd berücksichtigt werden, von denen feststeht, dass sie eingetreten und für die Entstehung des Schadens (mit)ursächlich geworden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 3/11, ibr-online, VersR 2012, 865).*)




IBRRS 2013, 1577
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BauvertragBauvertrag
10% Vertragserfüllungsbürgschaft plus Stundung: AGB unwirksam!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2013 - 5 U 77/12

1. Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung in Generalunternehmervertrag wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.*)

2. Zu den Voraussetzungen der Vorformulierung in Mehrfachverwendungsabsicht bei Vertragsklauseln eines Generalunternehmervertrages.*)

3. Gibt ein Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftragnehmer vor, dass dieser eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% zu stellen hat, und regelt der Vertrag außerdem zu Lasten des Auftragnehmers einen Einbehalt von 5% sowie - individuell vereinbart - eine Stundung des Werklohns in verzinslicher Form in Höhe von 10%, ist die auf die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft bezogene AGB-Klausel unwirksam.

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IBRRS 2013, 1575
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BauvertragBauvertrag
Reduzierte Vergütung spricht gegen erweiterten Leistungsumfang!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2011 - 3 U 48/10

1. Eine erhebliche Reduzierung des angebotenen Preises (hier: von 19.576 Euro auf 14.000 Euro) spricht gegen eine gleichzeitig vereinbarte Erweiterung des Leistungsumfangs.

2. Die Leistung des Auftragnehmers ist auch dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Funktion nur deshalb nicht erfüllt, weil die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer unzureichend sind. Die Haftung des Auftragnehmers für eine solche Mangelhaftigkeit ergibt sich dabei aus der Verletzung seiner Prüfungs- und Hinweispflichten.

3. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Mangelhaftigkeit des gesamten Werks besteht nur insoweit, als ihn eine Prüfungs- und Hinweispflicht trifft. Deren Umfang ist nicht in allgemeingültiger Weise festgelegt. Der Rahmen und die Grenzen der Prüfungs- und Hinweispflicht ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den Umständen des Einzelfalls darstellt.

4. Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers entfällt nicht von vornherein dadurch, dass der Auftraggeber einen Architekten eingeschaltet hat. Allerdings führt sie nicht dazu, die absehbaren Folgen eines bewusst und vermeidbar vom Auftraggeber eingegangenen Risikos auf den mit Einzelleistungen beauftragten Auftragnehmer abzuwälzen.




IBRRS 2013, 1570
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BauvertragBauvertrag
Vergütung geänderter Leistung: Geänderte Position maßgeblich!

BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 142/12

1. Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Berechnung des neuen Preises im Wege einer Fortschreibung der dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation des Auftragnehmers (und nicht anhand tatsächlicher oder üblicher Kosten) zu erfolgen hat, ist das Gericht daran gebunden.*)

2. Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt in diesem Fall in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird. Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf die Auftragskalkulation der geänderten Position.*)

3. Eine Bezugsposition ist heranzuziehen, wenn die Auftragskalkulation die Kostenelemente nicht enthält, die aufgrund der Änderung der Leistung nunmehr für die Preisbildung maßgebend sind.*)

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IBRRS 2013, 1556
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber rechnet nicht prüfbar ab: Forderung trotzdem fällig!

OLG Jena, Urteil vom 28.11.2012 - 7 U 348/12

Selbst wenn der Auftragnehmer nicht prüfbar abrechnet und darüber hinaus auch die Abrechnung des Auftraggebers nicht prüfbar ist, kann der Auftragnehmer sich auf die Abrechnung des Auftraggebers berufen und damit die Fälligkeit der Forderung herbeiführen.

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IBRRS 2013, 1547
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BauvertragBauvertrag
Wie sind die Mehrkosten nach verzögertem Zuschlag nachzuweisen?

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 16 U 831/11

1. Der Auftragnehmer kann Vergütung seiner Mehraufwendungen verlangen, wenn ein verzögerter Zuschlag eine Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit verursacht und diese Verschiebung Mehrkosten verursacht. Beruft sich der Auftragnehmer dabei auf § 2 Nr. 5 VOB/B, muss er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und diejenigen (hypothetischen) Kosten andererseits, die ihm bei Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit entstanden wären, darlegen und nachweisen.

2. Zur Darlegung der hypothetischen Kosten reicht es nicht aus, allein auf die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation zu verweisen. Der Auftragnehmer muss vielmehr beweisen können, dass er für die kalkulierten Preise über verbindliche Preiszusagen verfügt.

3. § 2 Nr. 5 VOB/B billigt dem Auftragnehmer eine Mehrkostenvergütung unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der ursprünglichen Preiskalkulation zu, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer über den Nachtrag weder einen nichtkalkulierten zusätzlichen Gewinn erzielt noch einen zusätzlichen Verlust erleidet. Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten.




IBRRS 2013, 1524
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BauvertragBauvertrag
Wann muss der Kostenvorschuss zurückgezahlt werden?

LG Stade, Urteil vom 09.01.2013 - 2 O 141/12

Bei nicht vorwerfbarer Verzögerung der Sanierung durch den Besteller ist der Vorschuss auch dann nicht an den Unternehmer zurückzuzahlen, wenn seit seiner Zahlung mehr als fünf Jahre vergangen sind.

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IBRRS 2013, 1500
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BauvertragBauvertrag
Gravierende Baumängel: Auftraggeber kann fristlos kündigen!

OLG Bremen, Urteil vom 21.01.2011 - 2 U 133/07

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Werkleistung derartig gravierende Mängel aufweist, dass das Vertrauen des Auftraggebers in die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Auftragnehmers nachhaltig erschüttert ist.

2. Eine außerordentliche Kündigung ist auch wirksam, wenn sie (nur) mündlich erklärt wird.

3. Nach einer Kündigung aus wichtigem Grund wegen Mängeln steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Für die Bemessung der Schadenersatzhöhe ist von den Mängelbeseitigungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten auszugehen, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um vertretbare Maßnahmen der Schadenbeseitigung handeln muss.

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IBRRS 2013, 1479
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sind NU-Arbeiten durch eigenes Personal zu überwachen?

OLG Köln, Urteil vom 29.08.2012 - 16 U 30/11

1. Einen Generalübernehmer, der selbst keine eigenen Bauleistungen ausführt, dem aber im Zuge der ihm ebenfalls übertragenen Architektenleistungen auch die Objektüberwachung obliegt, trifft daneben zur Vermeidung der Arglistverjährung keine weitere Organisationsobliegenheit zur Überwachung der Leistungen der von ihm beauftragten Unternehmer auf mängelfreie Ausführung.*)

2. Ein Unternehmer muss sich die Verletzung der Organisationsobliegenheit des von ihm beauftragten Nachunternehmers nicht nach § 278 BGB zurechnen lassen.*)

3. Die sog. Sekundärhaftung des Architekten, der sich bei Verletzung der aus seiner Sachwalterstellung herrührenden Pflicht, den Bauherrn über ihm bekannte Mängel auch insoweit aufzuklären, als er selbst für den Mangel verantwortlich ist, nicht auf die Verjährung der gegen ihn gerichteten Mängelansprüche berufen kann, setzt voraus, dass sich in nicht verjährter Zeit ein Mangel am Bauwerk zeigt, für den der Architekt mit verantwortlich ist. Die fahrlässige Unkenntnis vom Baumangel löst keine Sekundärhaftung aus, vielmehr knüpft die sog. Sekundärhaftung an die Verletzung der Pflicht des Architekten an, die Ursache bereits erkannter Mängel zu suchen und seinem Auftraggeber mitzuteilen.*)




IBRRS 2013, 1478
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BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Ohne Leistungsfeststellung keine Vergütung!

OLG München, Urteil vom 24.05.2011 - 9 U 3990/10

Die Geltendmachung eines (Rest-)Vergütungsanspruchs nach vorzeitiger Beendigung eines Pauschalpreisvertrags setzt voraus, dass der ausgeführte Leistungsumfang - zumindest schätzweise - festgestellt und zur vereinbarten Gesamtleistung ins Verhältnis gesetzt wird. Lässt sich nicht mehr ermitteln, welche Leistungen vor der Kündigung des Vertrags erbracht wurden, steht dem Auftragnehmer kein (weiterer) Zahlungsanspruch zu.

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IBRRS 2013, 1432
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BauvertragBauvertrag
Leistung funktional beschrieben: Kein Vorrang der Detailfestlegung!

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.11.2012 - 2 U 122/11

1. Für Leistungen, die von der Leistungsbeschreibung bereits umfasst sind, kann der Auftragnehmer über den vereinbarten Werklohn hinaus keine zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Enthält eine funktionale Leistungsbeschreibung bestimmte Detailfestlegungen, gehen diese Detailregelungen der globalen (zieldefinierten) Regelung grundsätzlich vor. Das gilt allerdings nicht, wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass der funktionale Leistungserfolg mit der im Detail vorgesehenen Ausführungsart erreicht werden kann.

3. Der Vorbehalt wegen bekannter Mängel kann ausnahmsweise auch dadurch geltend gemacht werden, dass kurz vor der Abnahme eine Mängelrüge erhoben und deutlich erkennbar aufrechterhalten wird. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn zwischen der Mängelrüge und der Abnahme ein Zeitraum von über einem Monat liegt.

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IBRRS 2013, 1380
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BauträgerBauträger
Abnahme der Bauträger-Leistung: Auch GU-Leistung abgenommen!

OLG Naumburg, Urteil vom 08.02.2013 - 1 U 76/12

1. Erfolgt bei einem Bauträgervertrag mit Generalübernehmervertrag eine Abnahme unter Beteiligung von Bauträger, späterem Nutzer und Generalübernehmer, so ist in Ermangelung entgegenstehender Erklärungen von einer Abnahme im Verhältnis aller Beteiligter auszugehen.*)

2. Zur Täuschung der Finanzbehörden geeignete Angaben in einem Vertrag führen nicht zur Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB, wenn die dahinter stehende Absicht kein alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist.*)




IBRRS 2013, 1378
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BauträgerBauträger
PVC-Dachabdichtung ohne Kiesschicht: Arglisthaftung des Bauträgers?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2013 - 3 U 916/12

1. Haben die Parteien im notariellen Kaufvertrag (Bauträgervertrag) die Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts bestimmt, wobei der Erwerber zunächst auf Nacherfüllung beschränkt ist, verjähren Mängelansprüche an einem Bauwerk innerhalb von 5 Jahren ab Abnahme bzw. Übergabe des Werkes.*)

2. Die regelmäßige Verjährungsfrist findet demgegenüber gemäß § 634 a Abs. 3 i.V.m. §§ 195, 199 Anwendung, wenn der Unternehmer bzw. Bauträger den Mangel arglistig verschwiegen hat.*)

3. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 24.01.und vom 25.02.2013 -3 U 846/12 -; vom 04.10.2012 und 13.12. 2012 - 2 U 1020 /11 - BeckRS 2013, 00609; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491). Die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung trägt derjenige, der sich darauf beruft.*)

4. Sieht die Baubeschreibung des Bauträgers für Zimmerarbeiten, Dacheindeckung und -abdichtung eine Schweißbahn als Dampfsperre auf stahlbetondeckenden Flachdächern sowie eine druckfeste Wärmedämmung, Abdichtungsfolie auf Wärmedämmung vor, findet sich in der Baubeschreibung aber kein Hinweis auf eine Kiesschicht, kann eine arglistige Täuschung des Bauträgers nicht angenommen werden, wenn eine Kunststoff-Dachbahn aus weichmacherhaltigem Polyvenylchlorid (PVC-) mit Verstärkung aus synthetischen Fasern, nicht bitumenverträglichen Anforderungen gemäß DIN 16734 infolge der Sonneinstrahlung Materialschwund und Porösität erleidet, was zu einem Aufreißen der Dachbahn führt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06 - NJW 2007, 2983).*)

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IBRRS 2013, 1362
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BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011 - 7 U 62/10

1. Von einem Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln sind auch solche Aufwendungen umfasst, die dadurch anfallen, dass der Besteller das Werk nicht nutzen kann und deshalb in eine Mietwohnung ziehen muss.

2. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der - wie die Aufwendungen für den Bezug einer Mietwohnung - neben dem schadenstiftenden Mangel des Werks entstanden ist, bedarf keiner Fristsetzung. Denn deren Zweck, dem Auftragnehmer eine letzte Gelegenheit einzuräumen, das noch mit Mängeln behaftete Werk in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, kann in einem solchen Fall nicht mehr erreicht werden.

3. Auch ohne Abnahme des Werks kann der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung jedenfalls dann verlangen, wenn die Voraussetzungen der §§ 634, 635 BGB a.F. vorliegen und der Besteller die Abnahme ohne Verstoß gegen Treu und Glauben verweigert.

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IBRRS 2013, 1299
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Werkmangel!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 134/12

Allgemein anerkannte Regeln der Technik für handwerkliche Gewerke (hier: Holztreppen) können vorsehen, dass entweder bei bestimmten Bauteilen eine Mindeststärke eingehalten oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorgelegt werden muss.*)

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IBRRS 2013, 1282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 1281
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 1184
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erschließungsvertrag: Umfang von Vertragserfüllungsbürgschaft?

OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2012 - 19 U 49/12

1. Die Auslegung einer Bürgschaftsurkunde gegen den ausdrücklich Wortlaut dahingehend, dass sich der Bürge für einen anderen als in der Bürgschaft genannten Hauptschuldner verbürgen wollte, kommt nur in Betracht, wenn die Falschbezeichnung offensichtlich ist.

2. Sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft nur den Anspruch auf Erfüllung eines Erschließungsvertrags, sind Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht von der Bürgschaft erfasst.

3. Für Ansprüche aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft, die einen öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag besichern soll, ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet. Das gilt auch dann, wenn Einwendungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften erhoben werden.

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IBRRS 2013, 1153
BauvertragBauvertrag
Weißzement mit 4% Pigmentanteil: Vereinbarte Beschaffenheit!

LG Köln, Urteil vom 08.03.2013 - 18 O 43/12

1. Zur Beurteilung der Frage, ob die Bauvertragsparteien eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben, ist maßgeblich auf den durch Auslegung zu ermittelnden Parteiwillen abzustellen. Für dessen Bestimmung ist insbesondere das Leistungsverzeichnis heranzuziehen, welches dem Vertragsschluss zugrunde liegt.

2. Nimmt der Auftraggeber die erbrachten Teilleistungen nach der Kündigung nicht ab, so entsteht ein Abrechnungsverhältnis, in welches der Auftragnehmer seine ihm für die erbrachten Leistungen zustehende anteilige Vergütung einstellen kann. Eine endgültige (berechtigte oder unberechtigte) Abnahmeverweigerung führt in ein endgültiges Abrechnungsverhältnis und somit stets zu einer Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers.

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