Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0476OLG Naumburg, Urteil vom 23.05.2012 - 5 U 18/12
Kann nicht aufgeklärt werden, ob die Ausführung einer bestimmten Leistung (hier: der Einbringung von 306 zusätzlichen Pfählen) vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst und deshalb zusätzlich zu vergüten war oder ob sie der Beseitigung von Mängeln vor Abnahme gedient hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Auftragnehmers.
VolltextIBRRS 2013, 0466
LG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2013 - 329 O 283/10
Eine Drittwiderklage, die ein Generalunternehmer aus einem Ausgangsprozess, in dem er von seinem Nachunternehmer auf Zahlung von Werklohn verklagt wird, gegen den Bauherrn erhebt, ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2013, 0462
OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2011 - 13 U 273/10
1. Eine Abnahme ist bei einem gekündigten Werkvertrag ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr die Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt wird oder der Auftraggeber die Abnahme des Werks ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Außerdem kann sich der Auftraggeber nicht mehr darauf berufen, die Abnahme ursprünglich zu Recht verweigert zu haben, sobald die Ersatzvornahme erfolgreich durchgeführt wurde.
2. Lässt der Auftraggeber angebliche Mängel vor Abnahme im Wege der Ersatzvornahme ohne ausreichende Dokumentation beseitigen, trägt er die Beweislast für das Vorhandensein dieser Mängel, wenn er dem Auftragnehmer keine Gelegenheit gibt, eine Beweissicherung vorzunehmen.
VolltextIBRRS 2013, 0389
BGH, Urteil vom 20.12.2012 - VII ZR 187/11
Die Baugeldverwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich nicht auf bewilligte Darlehensbeträge, auf deren Auszahlung zwar ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch des Darlehensnehmers besteht, die aber von ihm nicht abgerufen werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0384
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2013 - 21 U 14/12
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche dem Auftragnehmer lediglich die Möglichkeit einräumt, den Gewährleistungseinbehalt durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder eines Kreditversicherers abzulösen, ist gemäß § 307 BGB unwirksam, weil dem Auftragnehmer hierdurch das nach dem Gesetz bestehende Wahlrecht genommen wird.
2. Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher gemäß § 307 BGB wegen Unklarheit unwirksam: "0,75% des Schlussrechnungsbetrags als Kostenanteil für Baunebenkosten (Schutt und Abfälle müssen vom Auftragnehmer selbst entsorgt werden)."
IBRRS 2013, 0368
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 24 U 52/12
1. Besteht keine Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, ein Bauunternehmen für die Renovierung des Objekts zu vermitteln, so besteht kein Schadensersatzanspruch wegen nicht erbrachter Bauleistungen gegen den Verkäufer, weil der Bauunternehmer inzwischen insolvent geworden ist.
2. Sind in einem Werbeprospekt ausdrücklich die Kosten für Kauf und Renovierung unterschieden und wird der Bauunternehmer lediglich als Kooperationspartner bezeichnet, der auf den Kauf abgestimmte Leistungen anbietet, so rechtfertig dies nicht die Annahme einer Geselschaft, die auf Schadensersatz haftbar wäre.
VolltextIBRRS 2013, 0365
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.10.2012 - 9 U 90/11
1. Zwischen planendem Architekten und Unternehmer ist ein Gesamtschuldverhältnis anzunehmen, wenn der Baumangel auf einen Planungsfehler des Architekten und einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen ist.
2. Der Unternehmer kann dem Bauherrn gegebenenfalls ein mitwirkendes Verschulden nach § 254 BGB entgegenhalten, wenn der Bauherr dem Unternehmer eine mangelfreie Planung für die Bauausführung zur Verfügung zu stellen hat, jedoch Planungsfehler vorliegen. Der Unternehmer haftet im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung dann lediglich in Höhe einer Quote.
3. Ausnahmsweise haftet der Unternehmer trotz eines Planungsfehlers des Architekten gesamtschuldnerisch auf die gesamten Mängelbeseitigungskosten, wenn der Schaden sowohl durch Planungsfehler des Architekten als auch durch Ausführungsfehler des Unternehmers entstanden ist, und der Ausführungsfehler auch ohne den Planungsmangel selbstständig zum vollen eingetretenen Schaden beigetragen hat.
IBRRS 2013, 0361
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1320/11
1. Besteht zwischen Bauunternehmer und Bauherr Streit darüber, ob Schlusszahlungsreife eingetreten ist und ob der Außenputz zur Fertigstellung des Bauvorhabens noch aussteht, kann der Bauunternehmer die noch ausstehenden Abschlagszahlungen verlangen und ist nicht verpflichtet, eine Schlussrechnung zu erstellen.*)
2. Die Voraussetzungen des § 448 ZPO liegen nicht vor, wenn es an einem Anfangsbeweis für die Behauptung fehlt, es seien insgesamt 21 Türöffnungen nicht ausreichend dimensioniert gewesen und hätten nachgearbeitet werden müssen und keine Beweissituation vorliegt, wonach nur restliche Zweifel hinsichtlich des Beweisergebnisses ausgräumt werden müssen (in Anknüpfung an BGH NJW 1997, 3230; NJW 1998, 814).*)
VolltextIBRRS 2013, 0350
BGH, Urteil vom 20.12.2012 - VII ZR 182/10
1. Bei der Erneuerung eines Trainingsplatzes mit Rollrasen, Rasentragschicht, Bewässerungsanlage, Rasenheizung und Kunstfaserverstärkung handelt es sich um Arbeiten bei einem Bauwerk im Sinne des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.*)
2. Bei Untersuchungen von Proben der Rasentragschicht bei einem solchen Trainingsplatz, die für den Unternehmer erkennbar dazu dienen, die Funktionalität des Trainingsplatzes in seiner Gesamtheit sicherzustellen, handelt es sich ebenfalls um Arbeiten bei einem Bauwerk im Sinne des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.*)
VolltextIBRRS 2013, 0337
LG Berlin, Urteil vom 22.04.2009 - 23 O 412/07
1. Die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs aus einem Werkvertragsverhältnis wird erst dann gehemmt, wenn sich der Unternehmer der Untersuchung des Mangels unterzieht. Der Zugang der Mängelbeseitigungsaufforderung reicht hierzu nicht aus.
2. Gibt der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft zurück, ohne dass seine Gewährleistungsansprüche erfüllt sind, darf er keinen entsprechenden Teil der Sicherheit einbehalten.
VolltextIBRRS 2013, 0333
EuGH, Urteil vom 17.01.2013 - Rs. C-543/11
Art. 135 Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer einen Vorgang wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden - die Lieferung eines unbebauten Grundstücks nach Abriss des darauf befindlichen Gebäudes - nicht erfasst, selbst wenn zum Zeitpunkt dieser Lieferung außer dem Abriss keine weiteren Arbeiten zur Erschließung des Grundstücks durchgeführt worden waren, falls eine Gesamtwürdigung der mit diesem Vorgang verbundenen und zum Zeitpunkt der Lieferung gegebenen Umstände einschließlich der Absicht der Parteien, sofern sie durch objektive Anhaltspunkte bestätigt wird, ergibt, dass zu diesem Zeitpunkt das in Rede stehende Grundstück tatsächlich zur Bebauung bestimmt war; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)
VolltextIBRRS 2013, 0323
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2011 - 8 U 171/09
1. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, den Auftraggeber vor Unterzeichnung des Vertrags darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Auftragsverhandlung vereinbarte Änderungen nicht vollständig in der abgesprochenen Weise in die Vertragsurkunde aufgenommen und für den Auftraggeber wesentliche Formulierungen weggelassen wurden.
2. Verletzt der Auftragnehmer eine bestehende Aufklärungspflicht, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zur Seite, der auf Rückgängigmachung des geschlossenen (Architekten-)Vertrags gerichtet ist.
3. Die Rückgängigmachung eines Vertrags unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss setzt einen Vermögensschaden voraus. Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrags ein, sondern bedingt, dass der Vertragsschluss für den Betroffenen wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.
VolltextIBRRS 2013, 0257
KG, Beschluss vom 21.06.2011 - 6 U 110/09
Die pauschale Behauptung, dass ein Urteil nicht nachvollziehbar sei - ohne inhaltliches Eingehen auf die Argumente des Gerichts - genügt als Berufungsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen.
VolltextIBRRS 2013, 0231
OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2012 - 2 U 1001/11
Der Auftraggeber einer Werkleistung ist mit Einwendungen gegen die Schlussrechnung nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine Prüfung derselben gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B innerhalb von 2 Monaten unterblieben ist. Die Prüfungsfrist ist lediglich Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnung, führt jedoch nicht zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Schlussrechnung. Es findet eine Sachprüfung statt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03 - IBR 2004, 675 = NZBau 2005, 40).*)
VolltextIBRRS 2013, 0230
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 U 1001/11
Der Auftraggeber einer Werkleistung ist mit Einwendungen gegen die Schlussrechnung nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine Prüfung derselben gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B innerhalb von 2 Monaten unterblieben ist. Die Prüfungsfrist ist lediglich Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnung, führt jedoch nicht zum Ausschluss von Einwendungen gegen die Schlussrechnung. Es findet eine Sachprüfung statt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03 - IBR 2004, 675 = NZBau 2005, 40).*)
VolltextIBRRS 2013, 0217
LG Münster, Urteil vom 05.11.2012 - 2 O 465/11
1. Der Besteller hat kein berechtigtes Interesse im Sinne von § 256 ZPO an der Feststellung, es handle sich bei bereits durchgeführten Arbeiten um Mängelbeseitigungsarbeiten.
2. Alleine die Unsicherheit im Hinblick auf einen möglichen Neubeginn der Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt nicht zu einem Feststellungsinteresse.
3. Der Neubeginn der Verjährung tritt gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht bereits mit der Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten, sondern nur durch ein von der Beklagten erklärtes Anerkenntnis ein.
4. Der Feststellungsantrag des Bestellers ist nach Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten regelmäßig unzulässig.
VolltextIBRRS 2013, 0207
OLG München, Urteil vom 21.04.2011 - 9 U 1712/09
Bestehen erhebliche Sicherheitsmängel an der Leistung des Auftragnehmers (hier: Einbau von elektrisch betätigten Dachgleitfenstern), ist dem Auftraggeber eine Mängelbeseitigung unter Verwendung der bestehenden Elemente und der Beifügung der erforderlichen Sicherheitskomponenten jedenfalls dann nicht zuzumuten, wenn die vom Auftragnehmer angebotenen Nachbesserungsmaßnahmen keine gefahrlose Nutzung erwarten lassen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, ein anderes System einbauen zu lassen.
VolltextIBRRS 2013, 0201
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 - 7 U 10/12
1. Das Berufungsgericht ist bei der Beurteilung eines Schadensersatzanspruchs nicht an die Rechnungsposten gebunden, die das Ausgangsgericht seiner Verurteilung zu Grunde gelegt hat.
2. Es darf den Schadensersatzanspruch mit anderen Rechnungsposten begründen, ohne gegen das Verschlechterungsverbot zu verstoßen; einer Anschlussberufung des Berufungsbeklagten bedarf es nicht.
IBRRS 2013, 0193
OLG Köln, Urteil vom 07.11.2012 - 17 U 128/11
1. Die Erklärung des Auftraggebers, sein Bauleiter sei zur "allumfänglichen Vertretung" berechtigt, beinhaltet eine umfassende rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung einschließlich der Beauftragung von Nachtragsleistungen.
2. Der Prüfvermerk eines bauleitenden Architekten entfaltet keine Bindungswirkung zulasten des Auftraggebers. Bestreitet der Auftraggeber die vom Auftragnehmer einseitig ermittelten und durch einen Prüfvermerk des Architekten bestätigten Massen, so obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast für die eingebauten Mengen, wenn eine Überprüfung der Mengen nicht mehr möglich ist.
3. Es ist von einer Abnahme in schlüssiger Form ist auszugehen, wenn die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Werks erfolgt oder das Werk rügelos seiner Bestimmung gemäß in Benutzung genommen worden ist. Dabei ist dem Auftraggeber vom Zeitpunkt der ersten Nutzungshandlung an eine Prüfungszeit zuzubilligen, deren Länge von den Umständen des Einzelfalles abhängt.
VolltextIBRRS 2013, 0170
KG, Urteil vom 11.03.2011 - 6 U 128/08
1. Zeitlich gestreckte Abnahmen einzelner Bauteile beziehungsweise einzelner Leistungsteile über einen längeren Zeitraum führen zu einer wirksamen Gesamtabnahme, wenn mit den Abnahmeerklärungen alle erbrachten Leistungen erfasst werden.
2. Im Rahmen eines Großbauvorhabens ist es unvermeidlich, dass bei den Abnahmebegehungen eine Vielzahl von Mängeln festgestellt werden. Aus der Anzahl der in den Begehungsprotokollen aufgelisteten Mängel kann deshalb keine Aussage über die (fehlende) Abnahmefähigkeit der Leistung getroffen werden.
VolltextIBRRS 2013, 0154
OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2012 - 22 U 58/12
1. Die abschließende Begutachtung von Mängelbeseitigungsarbeiten durch einen Sachverständigen dient nicht der Durchführung der Mangelbeseitigung, sondern der nachfolgenden Kontrolle auf eventuell noch vorhandene Mängel. Der Auftraggeber hat deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der hiermit verbundenen Kosten.
2. Der Umstand, dass der Auftragnehmer in der Vergangenheit mangelhaft gearbeitet hat, rechtfertigt keine vorbeugende Einschaltung eines Sachverständigen, die einen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten begründet.
VolltextIBRRS 2013, 0153
OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2012 - 22 U 58/12
1. Die abschließende Begutachtung von Mängelbeseitigungsarbeiten durch einen Sachverständigen dient nicht der Durchführung der Mangelbeseitigung, sondern der nachfolgenden Kontrolle auf eventuell noch vorhandene Mängel. Der Auftraggeber hat deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der hiermit verbundenen Kosten.
2. Der Umstand, dass der Auftragnehmer in der Vergangenheit mangelhaft gearbeitet hat, rechtfertigt keine vorbeugende Einschaltung eines Sachverständigen, die einen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten begründet.
VolltextIBRRS 2013, 0152
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.08.2012 - 2/26 O 77/12
Auch der Architekt ist Unternehmer eines Bauwerkes und kann nach dem Gesetz eine Bauhandwerkersicherung für nicht gezahlte Vergütung verlangen.
VolltextIBRRS 2013, 0150
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 84/10
Zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen im Innen- und Außenputz.*)
VolltextIBRRS 2013, 0142
OLG Celle, Urteil vom 25.08.2011 - 6 U 33/11
Ein mit echtem Hausschwamm befallener Anbau weist nicht die für die Verwendung gewöhnliche Beschaffenheit auf und ist mangelhaft.
VolltextIBRRS 2013, 0141
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2012 - 13 U 146/10
1. Der Ausgleichsanspruch eines Architekten gegen den bauausführenden Unternehmer wegen Baumängeln entsteht bereits in dem Augenblick, in dem Architekt und Unternehmer dem Auftraggeber ersatzpflichtig werden, also mit der Begründung der Gesamtschuld.
2. Der Ausgleichsanspruch besteht zunächst als Mitwirkungs- und Befreiungsanspruch und wandelt sich erst nach Befriedigung des Auftraggebers in einen Zahlungsanspruch um. Hieraus folgt, dass der Ausgleichsanspruch unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung unterliegt. Auch soweit er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld entstanden.
VolltextIBRRS 2013, 0140
KG, Urteil vom 20.01.2012 - 6 U 89/08
1. Gehen von der beauftragten Leistung nach Fertigstellung ungewöhnliche belastende Auswirkungen (hier: laute und störende Knackgeräusche) aus, ist die Leistung auch ohne besondere vertragliche Absprache mangelhaft.
2. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Beseitigung der Mängel zweifelsfrei und endgültig verweigert.
3. Der Verlust von Gewährleistungsansprüchen durch vorbehaltlose Abnahme tritt nur ein, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Abnahme positive Kenntnis von einem Mangel hat. Nicht ausreichend ist ein bloßes Kennenmüssen des Mangels. Der Auftraggeber verliert seine Gewährleistungsansprüche deshalb nicht, wenn ein bestimmtes Mangelsymptom Gegenstand einer Baubesprechung war, die Mangelverantwortung aber noch nicht feststand.
4. Der Verkauf von Wohnungen durch eine Wohnungsbaugesellschaft führt nicht dazu, dass diese ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem bauausführenden Auftragnehmer verliert.
VolltextIBRRS 2013, 0062
LG Rostock, Beschluss vom 09.11.2012 - 10 O 1097/12
Auch wenn die zu sichernde Werklohnforderung ihren Ursprung in einem Werkvertrag über Werkleistungen am Gemeinschaftseigentum hat, ist eine Besicherung der Werklohnforderung in einem einzelnen Wohnungsgrundbuchblatt möglich.
VolltextIBRRS 2013, 0058
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 12.09.2012 - 61 C 141/12
Eine Berufung des kaufmännischen Vertragspartners auf Unwirksamkeit einer Sicherheitenabrede kann treuwidrig sein und selbst dann scheitern, wenn die Bürgschaft eines Kreditversicherers bei entsprechender Wahl des Auftragnehmers nach dem Vertrag "auf erstes Anfordern" lauten muss.
VolltextIBRRS 2013, 0056
OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2012 - 11 U 146/12
Im BGB-Bauvertrag hat der Besteller grundsätzlich erst nach der Abnahme einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
VolltextIBRRS 2013, 0039
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung.*)
VolltextIBRRS 2013, 0038
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 133/11
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2013, 0035
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2012 - 9 U 7/11
Die Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans durch den Bauherrn bzw. durch ein von ihm hiermit beauftragtes Unternehmen begründet keine vertraglichen Ansprüche eines Mitarbeiters eines am Bau tätig gewordenen Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.*)
VolltextIBRRS 2013, 0008
OLG Celle, Urteil vom 29.11.2012 - 5 U 70/12
1. Wird von den Verarbeitungsrichtlinien abgewichen, ist dafür das Einverständnis des Herstellers einzuholen und ggf. für die Abweichung vom geprüften System eine erneute Funktionsprüfung durchzuführen.
2. Schaltet der Bauherr wegen eines nach Abnahme entdeckten Mangels des Bauwerks einen Fachplaner ein, der die Mängelbeseitigung betreut, muss der bauüberwachende Architekt die vom Fachplaner geplanten Mängelbeseitigungsmaßnahmen überprüfen. Durch die Beauftragung des Fachplaners wird er nicht von der Haftung freigestellt.
3. Die fehlerhafte Planung des Fachplaners ist dem Bauherrn nicht als anspruchsminderndes Mitverschulden eines Erfüllungsgehilfen entgegenzuhalten.
VolltextOnline seit 2012
IBRRS 2012, 4760BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12
Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4688
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZR 21/12
Die Lageplanerstellung und die Gebäudeeinmessung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden im Land Berlin nicht als öffentliche Aufgabe durchgeführt. Die Haftung für Vermessungsfehler gegenüber dem Auftraggeber bestimmt sich insoweit nach werkvertraglichen Grundsätzen und nicht nach Maßgabe des § 839 BGB.*)
VolltextIBRRS 2012, 4677
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2012 - 22 U 159/11
Der Werkunternehmer, der auf Grundlage einer wirksamen Sicherheitsabrede zur Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet ist, ist insoweit nicht vorleistungspflichtig. Der Unternehmer muss die Gewährleistungsbürgschaft daher nur Zug um Zug gegen die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts übergeben.
VolltextIBRRS 2012, 4676
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2011 - 12 U 125/08
1. Die Vereinbarung über eine zu erstellende Machbarkeitsstudie, in der die Auswirkungen einer geplanten Erweiterungs- und Baumaßnahme auf den Naturhaushalt erfasst, bewertet und auf ihre Realisierbarkeit im Vorfeld eines Raumordnungsverfahrens hin untersucht werden soll, ist als Werkvertrag zu qualifizieren.
2. Eine Machbarkeitsstudie ist einer Prüfung und Bewertung in gleichem Maße zugänglich wie vergleichbare Planungs- und Ausführungsarbeiten von Architekten oder Ingenieuren und damit ebenso abnahmefähig.
3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz vorhandener Mängel ab, ist eine vor der Abnahme zur Mängelbeseitigung gesetzte Frist quasi verbraucht. Der Auftraggeber kann deshalb nach Fristablauf wegen dieser Mängel nicht vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Auftragnehmer ist auch nach Kündigung des Werkvertrags dazu berechtigt, die Mängel seiner erbrachten Leistung zu beseitigen. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer daher grundsätzlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Unterlässt er dies, hat er trotz vorhandener Mängel den vollen Werklohn ohne Kürzungen zu zahlen.
IBRRS 2012, 4655
OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2010 - 19 U 1/10
1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftraggeber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, bedarf es für einen Rücktritt keiner weiteren Voraussetzungen.
2. Zu welchem Zeitpunkt das Scheitern der Finanzierung feststeht, ist grundsätzlich ohne Belang. Dies gilt jedenfalls, solange ein angemessener zeitlicher Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags gewahrt ist.
VolltextIBRRS 2012, 4632
OLG Celle, Urteil vom 13.12.2007 - 8 U 66/07
Der Anscheinsbeweis kann auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzgut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können. Auch hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs muss der Brand nicht zwingend noch während der Arbeiten ausbrechen. Es kann vielmehr genügen, wenn nach Schweißarbeiten in der Nähe von Holzbalken erst in der darauffolgenden Nacht ein Feuer ausbricht.
VolltextIBRRS 2012, 4625
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11
1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.
3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.
IBRRS 2012, 4563
OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2012 - 12 U 58/12
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbebauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2012, 4549
LG Schwerin, Urteil vom 29.11.2012 - 4 O 270/12
1. Es ist keine Teilkündigung, wenn sich die Dauer einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Leistung gegenüber den vertraglichen Grundlagen erheblich verkürzt.
2. Eine lediglich rein faktische Auswirkung auf die Bauzeit des Auftragnehmers, die Folge einer Beschleunigungsanordnung gegenüber dritten Gewerken ist und lediglich zu einer Verkürzung der Vorhaltedauer beim klagenden Auftragnehmer führt, zieht keine Vergütungsansprüche nach § 2 Abs. 5 VOB/B nach sich.
IBRRS 2012, 4528
OLG München, Urteil vom 05.05.2011 - 9 U 5060/09
1. Steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zu, kann er den Ersatz aller Kosten verlangen, den er bei verständiger Würdigung für erforderlich halten darf. Das mit dieser Beurteilung verbundene Risiko trägt der Auftragnehmer. Eine Einschränkung ergibt sich erst dann, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind.
2. Dem Auftragnehmer, der mangelhaft gebaut und seine Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht erfüllt hat, muss die Höhe der Kosten nicht nach den gleichen Maßstäben nachgewiesen werden, wie sie an die Berechtigung einer Werklohnforderung anzulegen sind.
3. Zu den Mängelbeseitigungskosten gehören auch die Kosten der Planung und Bauleitung im Rahmen der Mängelbeseitigung. Beauftragt der Auftraggeber mit diesen Leistungen einen Architekten, kann der Auftragnehmer nicht einwenden, das Honorar liege über den Mindestsätzen der HOAI und es fehle an einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Die Formvorschriften der HOAI dienen dem Schutz des Auftraggebers und nicht demjenigen, der für die zu beseitigenden Mängel verantwortlich ist.
IBRRS 2012, 4519
OLG Bremen, Urteil vom 20.06.2011 - 3 U 66/10
Der Auftragnehmer kann einem Anspruch des Bauträgers auf Erstattung von Zinsen auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nicht entgegenhalten, der Bauträger habe es unterlassen, berechtigte Mängelansprüche der Erwerber anzuerkennen und damit gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn der Auftragnehmer die Mängel zuvor vehement in Abrede gestellt hat.
VolltextIBRRS 2012, 4515
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - VII ZR 191/12
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.*)
VolltextIBRRS 2012, 4506
OLG Köln, Beschluss vom 28.11.2011 - 17 U 141/10
1. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B setzt voraus, dass der Auftragnehmer diesen vor der Leistungserbringung ankündigt.
2. Die Entbehrlichkeit der Ankündigungspflicht ist ein vom Auftragnehmer dezidiert darzulegender und gegebenenfalls zu beweisender Ausnahmetatbestand, der nur dann greift, wenn die Zusatzarbeiten offenkundig vergütungspflichtig sind und/oder den Auftragnehmer an der Versäumung der Ankündigung keine Schuld trifft.
3. Versäumt es der Auftragnehmer, seinen zusätzlichen Vergütungsanspruch anzukündigen, kann er Werklohnansprüche nicht auf andere rechtliche Gesichtspunkte, insbesondere nicht auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage stützen.
VolltextIBRRS 2012, 4500
OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2012 - 9 U 1063/12
1. Haben die Parteien eine Absprache zu einer bestimmten Art und Weise des Einschwimmvorgangs getroffen, so ist auch dieser Vorgang selbst Bestandteil ihrer Vereinbarung.
2. Legt der Auftragnehmer das Angebot eines Nachunternehmers offen und fügt es seinem Angebot bei, so macht er sich dieses mit dem dort beschriebenen Montagevorgang zu eigen und bringt es in das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber ein.
3. Einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruches können nicht Inhalt eines Feststellungsurteils sein.
4. Der Antrag auf Feststellung, in der sog. Stahlbauvereinbarung liege keine Übereinkunft der Parteien über einen bestimmten Einschwimmvorgang, ist zulässig. Er dient der Klärung der Frage, ob das die Parteien verbindende Rechtsverhältnis auch eine Vereinbarung über die Art des Einschwimmvorgangs als selbständige Grundlage für Ansprüche des Auftraggebers enthält. Damit zielt der Antrag auf die gerichtliche Feststellung des Umfanges einer Leistungspflicht, wie sie grundsätzlich Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO sein kann.
IBRRS 2012, 4499
OLG München, Urteil vom 25.09.2012 - 9 U 4534/11 Bau
1. Wird der Auftrag auf Grund eines Angebots erteilt, gelten in der Regel die Angebotsbedingungen, selbst wenn das Angebot von einer vorangegangenen Besprechung abweicht.*)
2. Der Besteller schuldet deshalb Werklohn auf der Basis der vertraglichen Einheitspreise auch dann, wenn ursprünglich die Erstellung eines Pauschalpreisangebots besprochen worden war.
VolltextIBRRS 2012, 4498
LG München I, Urteil vom 28.10.2011 - 24 O 15106/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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