Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 4472OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2012 - 21 U 74/10
1. Bei Dachdeckerarbeiten unter Verwendung von Heißbitumen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr aufgrund der Beschaffenheit des Daches (hier: papierkaschierter, leicht entflammbarer Dämmstoff) besteht, hat der Dachdecker besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Er muss die Beschaffenheit des gesamten Daches untersuchen und dafür Sorge tragen, dass keine heißen Bitumentropfen auf den leicht entflammbaren Dämmstoff tropfen können. Unterlässt er dies und kommt es bei den Arbeiten zu einem Brand, ist der Dachdecker zum Schadenersatz verpflichtet.
2. Hat der Hauseigentümer keine Kenntnis von der Dachbeschaffenheit, muss er sich vor Vergabe von gefährlichen Arbeiten diese Kenntnis verschaffen, um gegebenenfalls Vorkehrungen gegen drohende Schäden treffen zu können. Kommt er dem nicht nach, trifft ihn im Schadensfall ein Mitverschulden.
IBRRS 2012, 4457
OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2011 - 16 U 132/10
1. Liegt ein Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen vor, ist die Mängelbeseitigung auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn die Leistung gebrauchstauglich ist.
2. Der Umstand, dass eine DIN-gerechte Sanierung mangelbehafteter Arbeit unmöglich ist, führt nicht dazu, dass eine Sanierung auch insoweit unterbleibt, als sie möglich und notwendig ist.
3. Die Verurteilung zur Vorschusszahlung umfasst regelmäßig die unausgesprochene Feststellung, dass - falls der Vorschuss nicht auskömmlich ist - auch der übersteigende Betrag geschuldet ist. Diese Feststellungswirkung führt dazu, dass der Anspruch auf die übersteigenden Kosten der Mängelbeseitigung erst 30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils verjährt. Dabei ist unerheblich, ob neues oder altes Verjährungsrecht Anwendung findet.
VolltextIBRRS 2012, 4455
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2011 - 2 U 363/10
Vereinbaren die Parteien die Herstellung von Kunststoffteilen in einem kostengünstigeren Spritzgussverfahren anstatt in einem kostenintensiveren TSG-Verfahren (thermoplastischer Schaumguss), ist der Besteller der Leistung nicht berechtigt, die Abnahme der Leistung zu verweigern, weil die gelieferten Teile optisch sichtbare Einfall- und Fließstellen aufweisen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4436
OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2012 - 17 U 170/11
Die Werkleistung des Unternehmers kann auch dann mangelhaft sein, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, aber nicht funktionstauglich ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 4432
KG, Urteil vom 22.08.2012 - 21 U 84/11
1. Der Auftraggeber, der einen Schadensersatzanspruch wegen Organisationsverschuldens verfolgt, hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Mangelhaftigkeit der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich die Verantwortlichkeit des Unternehmers ergibt. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Auftraggeber aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden Schlüsse zieht.
2. Die Rechtsunkenntnis des Auftraggebers kann nur ausnahmsweise den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag.
IBRRS 2012, 4420
LG Duisburg, Urteil vom 21.06.2012 - 21 O 27/12
1. Die Verpflichtung des Bestellers zur Leistung von Sicherheit setzt grundsätzlich eine wirksame Geltendmachung des Unternehmers voraus, d. h. ein Verlangen, dass die Berufung auf § 648a BGB erkennen lässt und die Höhe der begehrten Sicherheit angibt, nicht aber deren Art.
2. Der Unternehmer kann auch noch nach Abnahme für die noch nicht bezahlten Leistungen Sicherheit verlangen, selbst wenn keine weiteren Leistungen mehr zu erbringen sind, für die er vorleistungspflichtig wäre.
3. Selbst eine Kündigung des Vertrags lässt das Sicherungsrecht des Unternehmers für die dann entstehenden Vergütungsansprüche nicht entfallen; dies gilt erst recht für das Bestehen einer nicht ausgeübten Kündigungsmöglichkeit.
4. Die Annahme eines nach § 242 BGB treuwidrigen Verhaltens kommt allenfalls unter äußerst engen Voraussetzungen in Betracht, weil eine von § 648a BGB abweichende Vereinbarung grundsätzlich unwirksam ist (§ 648a Abs. 5 BGB).
5. Die sich aus dem Verzug mit der Mängelbeseitigung etwaig ergebenden Ansprüche des Bestellers können nicht dazu führen, dass sie dem Sicherungsverlangen entgegengehalten werden können.
6. Der Einwand eines Sicherungseinbehaltes wegen etwaige Gewährleistungsansprüche kann nur der Werklohnforderung als solcher, nicht aber dem Sicherungsverlangen entgegengehalten werden.
7. Eine Aufrechnung des Bestellers mit streitigen Forderungen gegenüber Vergütungsansprüchen des Unternehmers kann für die Frage der Höhe des Sicherungsrechts keine Berücksichtigung finden.
VolltextIBRRS 2012, 4404
OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012 - 1 U 80/11
1. Der Rückbau von (alten) Fenstern und Türen und die Lieferung und der Einbau industriell gefertigter (neuer) Fenster und Türen ist als Werkvertrag, nicht als Werklieferungsvertrag zu qualifizieren.
2. Für die Beantwortung der Frage, ob der Auftraggeber die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise erlangt hat (InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), ist nicht auf den Vertragsschluss als Rechtshandlung des Auftragnehmers abzustellen, sondern darauf, inwieweit der Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch durch Erbringung von Bauleistungen werthaltig gemacht hat.
VolltextIBRRS 2012, 4388
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011 - 10 U 4/11
1. Meldet der Auftragnehmer Bedenken wegen ungeeigneter Vorarbeiten an (hier: bei Bodenbelagsarbeiten befürchtete Blasenbildung aufgrund fehlender Verlegereife des Estrichs) und ordnet hierauf der Auftraggeber die Ausführung der Arbeiten unter Freistellung von der Gewährleistung wegen der angezeigten Umstände an, ist der Auftragnehmer von einer Haftung wegen späterer, vor Abnahme entstandener Schäden wegen der angezeigten Ungeeignetheit der Vorarbeiten befreit. Zu diesen vom Auftraggeber zu verantwortenden Folgen gehört auch die Beweisnot des Auftragnehmers, in die ihn die Anordnung des Auftraggebers gebracht hat, weil er nicht beweisen kann, in welchem Umfang ein Schaden durch die angezeigte Ungeeignetheit der Vorarbeiten oder durch eine Schädigung eines Dritten (hier: zu nasse Reinigung) verursacht wurde. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Beseitigung dieser Schäden an dem noch nicht abgenommenen Werk, so sind auch diese Arbeiten vergütungspflichtig.*)
2. Soweit kein Vergütungsanspruch besteht, kommt auch ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Erstattung seiner Reparaturaufwendungen gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Werkvertrag in Betracht. Der Auftraggeber kann seine vertraglichen Pflichten dadurch verletzen, dass er den Auftragnehmer mit der Anordnung, ein mangelgefährdetes Werk herzustellen, in Beweisschwierigkeiten gebracht hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 4316
OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2012 - 5 U 842/11
1. Auch wenn Doppelbohlen mit Eckprofilen in einer LV-Position ausgeschrieben sind, kann die Auslegung ergeben, dass lediglich die Eckprofile zu vergüten sind.
2. Bei der Ausschreibung erkennbar werdende Widersprüche und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hat der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots zu klären. Ergeben sich zwischen dem Textteil, der Angabe des Gesamtgewichts und der Stückzahl Widersprüche, darf dies ein Bieter nicht hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären.
VolltextIBRRS 2012, 4296
LG Mannheim, Urteil vom 08.10.2012 - 24 O 33/12
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Vereinbarung zur Bürgschaftsgewährung zwischen Auftraggeber und Bürgen.
VolltextIBRRS 2012, 4283
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2012 - 10 U 192/12
Soweit es um die Sicherheit der beauftragten Arbeiten geht, ist allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich und nicht etwa der Auftraggeber.*)
VolltextIBRRS 2012, 4252
AG Köln, Urteil vom 29.06.2010 - 147 C 80/10
1. Werden dem Auftraggeber Gerüste auf der Baustelle vollständig überlassen, sind von diesem Sicherungsmaßnahmen gegen einen möglichen Diebstahl der Gerüste zu treffen.
2. Unterlässt der Auftraggeber geeignete Sicherungsmaßnahmen und kommen Gerüstteile auf der Baustelle durch das Verhalten Dritter abhanden, ist der Auftraggeber dem Gerüstbauer zum Schadensersatz verpflichtet.
VolltextIBRRS 2012, 4251
LG Essen, Urteil vom 26.05.2011 - 4 O 286/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4245
OLG München, Urteil vom 13.11.2012 - 13 U 1624/12 Bau
Voraussetzung für eine Haftung auf Schadensersatz wegen der zweckwidrigen Verwendung von Baugeldern ist, dass der Baugeldempfänger zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.
VolltextIBRRS 2012, 4244
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2011 - 19 U 24/11
1. Die Verwendung des Begriffs "Schlussrechnungssumme" führt nicht zur Intransparenz einer Vertragsstrafenklausel, wenn sich die geschuldete und durch Schlussrechnung auszuweisende Vergütung ohne Umsatzsteuer versteht. Mit Anknüpfung an die "Schlussrechnungssumme" bemisst sich die Vertragsstrafe eindeutig nach dem Nettobetrag.
2. Eine Vertragstrafenregelung mit einem Tagessatz von 0,1% und einer Obergrenze von 5% benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen. Das gilt auch dann, wenn diese Obergrenze bei einem Großbauvorhaben zu einer außerordentlich hohen Vertragsstrafe (hier: über 8.675.000 Euro) führt.
VolltextIBRRS 2012, 4225
OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2012 - 10 U 336/11
1. Steht aufgrund von geotechnischen Untersuchungen fest, dass bei der Ausführung von Erdarbeiten kontaminiertes Erdaushubmaterial entsorgt werden muss, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein systematisches Rückbaukonzept vorzulegen.
2. Zu den vom Auftraggeber herbeizuführenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen im Sinne von § 4 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B gehören auch die nach den Richtlinien der LAGA und dem Stand der Technik erforderlichen LAGA-Analysen.
3. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen keinen eindeutigen Hinweis darauf, dass der Auftragnehmer die nach den LAGA-Richtlinien notwendigen Analysen einzuholen hat, darf der Auftragnehmer die Ausschreibung dahingehend verstehen, dass der Auftraggeber die LAGA-Analysen einholen wird.
4. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Weigert sich der Auftraggeber, die von ihm herbeizuführenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen zur Verfügung zu stellen, kann der Auftragnehmer den Vertrag nach § 9 Nr. 1a VOB/B kündigen.
VolltextIBRRS 2012, 4218
LG Mainz, Urteil vom 21.02.2011 - 5 O 103/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4207
OLG Celle, Urteil vom 09.08.2012 - 16 U 197/11
1. Kommt es im Rahmen der Ausführung gegenüber den im Vertrag angenommen Massen zu erheblichen Mehrmengen, darf der Unternehmer nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Besteller mit der Erbringung der Mehrarbeiten einverstanden ist.
2. Führt der Unternehmer solche Leistungen ohne Einverständnis des Bestellers aus, kann er hierfür lediglich nach den Massen im Bauvertrag eine Vergütung verlangen. Darüber hinaus steht dem Unternehmer weder ein vertraglicher Vergütungsanspruch noch ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.
VolltextIBRRS 2012, 4199
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2012 - 5 U 116/10
1. Weigert sich der Auftraggeber nach Ablauf der zweimonatigen Prüffrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B, die Schlussrechnungsforderung zu bezahlen, ohne zuvor Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben zu haben, tritt Fälligkeit ein.
2. Die Vorschriften der HOAI sind grundsätzlich nicht auf solche Architekten- oder Ingenieurleistungen anwendbar, die der Unternehmer neben oder zusammen mit Bauleistungen zu erbringen hat.
3. Eine Vereinbarung über die Abtretung einer Werklohnforderung ist hinreichend bestimmt, wenn die Forderung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist, wobei zur Ausräumung von Zweifeln auch auf Umstände außerhalb der Abtretungsvereinbarung zurückgegriffen werden darf.
4. Die Abtretung ist auch dann wirksam, wenn die Feststellung der abgetretenen Forderungen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert, solange die abgetretenen Forderungen aus den Geschäftsunterlagen zweifelsfrei ersichtlich sind.
5. Umstände, die zur Begründung einer abgetretenen Forderung geführt haben, kann der Abtretungsempfänger nicht mit Nichtwissen bestreiten.
VolltextIBRRS 2012, 4188
LG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2012 - 13 S 161/11
Verletzt ein Bauunternehmer die Pflicht zur Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vor dem Beginn der Bauarbeiten (§ 45 Abs. 6 Satz 1 StVO), kann dies seine Haftung gegenüber einem Verkehrsteilnehmer begründen, der infolge einer unklaren Beschilderung einen Unfall erleidet.*)
VolltextIBRRS 2012, 4154
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.10.2012 - 7 U 252/11
1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit eines Nachbesserungsverlangens ist gerechtfertigt, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht.
2. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Leistungsinteresse an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann die Nachbesserung regelmäßig nicht wegen hoher Kosten verweigert werden.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber hat bereits deshalb ein objektives Interesse an der Einhaltung der Vertragsbedingungen, weil eine wesentliche Abweichung vom Vertrag vergaberechtlich als Neuvergabe zu werten ist.
VolltextIBRRS 2012, 4109
LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2012 - 321 O 87/11
1. Durch den formularmäßigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. Zwar muss derjenige, der sich auf den Schutz der §§ 305 ff BGB beruft, beweisen, dass die zum Vertragsbestandteil gemachten Klauseln AGB im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB sind. Allerdings greift zu Gunsten des Vertragspartners des Klauselverwenders ein Anscheinsbeweis. Das Vorliegen von AGB ist nämlich prima facie anzunehmen, wenn ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk oder Muster des anderen Teils verwandt worden.
3. Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein ergeben, dass die Klauseln zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind.
4. Macht der Verwender geltend, seine AGB seien im konkreten Fall nicht bloß einbezogen, sondern ausgehandelt worden, trifft ihn die Beweislast.
VolltextIBRRS 2012, 4103
OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2012 - 10 U 223/12
Die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage durch den Nachunternehmer erfolgte Dachbeschädigung ist nicht als Eigentumsverletzung des Nachunternehmers separat verfolgbar.
VolltextIBRRS 2012, 4099
BGH, Urteil vom 02.11.1995 - X ZR 81/93
Projektiert ein Anlagenbauer eine Anlage und beschreitet dabei neue, vom Stand der Technik abweichende Wege, dann ist ein für bestimmte Komponenten der Anlage einbezogenes Fachunternehmen aufgrund seines Fachwissens verpflichtet, zu prüfen, ob die bei ihm in Auftrag gegebene Komponente der Anlage den gedachten Aufgaben gerecht werden kann.
VolltextIBRRS 2012, 4091
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2012 - 23 U 122/11
1. Ein Werkvertrag kann vom Auftraggeber auch auch in der Schwebephase vor Eintritt einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 158 Abs. 1 BGB gemäß § 649 Satz 1 BGB wirksam gekündigt werden. Dadurch verliert der Werkvertrag in einem Zeitpunkt seine Wirksamkeit, in dem ein vollwirksamer Vergütungsanspruch des Auftragnehmers i.S.v. § 649 Satz 2 BGB noch nicht entstanden war, so dass ihm keinerlei Vergütungsansprüche zustehen.*)
2. Die im Zeitraum vor Bedingungseintritt seitens des Auftraggebers erklärte freie Kündigung der Verträge ist im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob sie als - vom Auftragnehmer darzulegende bzw. zu beweisende - Verhinderung des Bedingungseintritts i.S.v. § 162 Abs. 1 BGB bzw. als treuwidriges Verhalten des Auftraggebers bewertet werden kann. Dazu bedarf es im Einzelfall einer umfassenden Würdigung des Verhaltens des den Bedingungseintritt beeinflussenden Auftraggebers nach Anlass, Zweck und Beweggrund sowie nach Zweck des Rechtsgeschäfts und aller sonstigen Umstände. Bei dieser Gesamtwürdigung kann auch von Bedeutung sein, ob der Auftraggeber wirtschaftliche Gründe hatte, auf Eintritt bzw. Ausbleiben der Bedingung Einfluss zu nehmen.*)
3. § 649 BGB ist für die Kündigung eines Werkvertrages eine abschließende Regelung, die anderweitige Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers - insbesondere aus § 280 BGB - ausschließt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4068
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012 - 23 U 150/11
1. Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab. Je gewichtiger die Terminverschiebung ist, um so weniger ist davon auszugehen, dass die frühere Vereinbarung einer Vertragsstrafe gleichwohl Bestand behalten soll.
2. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird insgesamt hinfällig, wenn durch den Auftraggeber bedingte Verzögerungen den Zeitplan völlig aus dem Takt gebracht haben und den Auftragnehmer zu einer durchgreifenden Neuordnung des ganzen Zeitablaufs zwingen. Das gilt insbesondere im Fall von verzögerten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers bzw. von ihm zu stellender Vorgewerke.
VolltextIBRRS 2012, 4047
BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 180/11
1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.*)
2. Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 4046
BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11
1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.*)
2. Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.*)
IBRRS 2012, 4039
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11
1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)
2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)
3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)
IBRRS 2012, 4019
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 11 U 102/11
1. Die Anzeige von Bedenken führt grundsätzlich nur dann zur Haftungsbefreiung, wenn sie schriftlich erfolgt ist.
2. Eine lediglich mündliche Anzeige von Bedenken reicht nur ausnahmsweise aus. Befolgt der Auftraggeber trotz ausreichender und zuverlässiger mündlicher Belehrung die Hinweise des Auftragnehmers nicht, so kann sich der Auftragnehmer hinsichtlich der hieraus ergebenden Mängel der Leistung auf dessen mitwirkendes Verschulden berufen.
3. Richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige ist der Auftraggeber. Zwar können die Bedenken auch dem Architekten des Auftraggebers mitgeteilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um Fehler handelt, die der Architekt begangen hat oder wenn sich dieser mitgeteilten Bedenken verschließt.
4. Die Regelung eines Bauvertrags, wonach der Auftraggeber die Umwandlung einer 5%-igen Vertragserfüllungsbürgschaft in eine 3%-ige Gewährleistungsbürgschaft von der Erfüllung aller bis zur Schlusszahlung erhobenen Ansprüche abhängig macht, so dass nach Abnahme vorübergehend eine Erhöhung der Sicherheit auf 8% eintreten kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen.
VolltextIBRRS 2012, 3953
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2010 - 1 U 380/09
1. Die geringfügige Kürzung von Abschlagsrechnungen (hier: in Höhe von 1,5% des Rechnungsbetrags) berechtigt den Auftragnehmer nicht dazu, seine Arbeiten einzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber bei einem früheren Bauvorhaben bereits Abzüge vorgenommen hat, die zu einem langwierigen Rechtsstreit geführt haben.
2. Stellt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne rechtfertigenden Anlass ein, steht ihm gegen den Auftraggeber kein Anspruch auf Ersatz des daraus resultierenden Stillstandsschadens zu.
VolltextIBRRS 2012, 3934
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2012 - 4 U 54/11
1. Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird - ungeachtet der Frage, ob eine Abnahme stattgefunden hat oder nicht - jedenfalls dann fällig, wenn nach durchgeführter Ersatzvornahme eine Nacherfüllung unmöglich ist und sich der Auftraggeber aus diesem Grund auf eine fehlende Abnahme nicht berufen kann.
2. Voraussetzung eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für eine durchgeführte Mängelbeseitigung ist stets eine Aufforderung zur Beseitigung dieser Mängel.
VolltextIBRRS 2012, 3923
LG München I, Urteil vom 20.12.2011 - 5 O 4184/11
1. Die Beschreibung einer Doppelhaushälfte "für gehobene Ansprüche" und "anspruchsvolles Ambiente" reicht nicht aus, um die berechtigte Erwartung zu wecken, man werde in einem Zug in die zugehörige Einzelgarage einbiegen können.
2. Es existieren für Einzelgaragen auf Privatgrundstücken keine anerkannten Regeln der Technik, die ein Einfahren in einem Zug vorsehen.
VolltextIBRRS 2012, 3916
KG, Urteil vom 10.09.2012 - 23 U 161/11
1. Eine Klausel in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Konzessionsvertrages im Bundesfernstraßenbau, die vorsieht, dass der Auftragnehmer mit Ansprüchen auf Erstattung von Mehrkosten allein schon wegen der Verletzung von Anzeigepflichten ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB.*)
2. Eine Regelung, durch die dem Konzessionsnehmer das "Baugrundrisiko" auferlegt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 1 BGB, wenn das Boden- und Wasserrisiko in unangemessener Weise auf den Auftraggeber übergewälzt wird. Das ist nicht der Fall, wenn der Auftraggeber auch die für den Bau erforderlichen Planungsleistungen übernimmt und das Risiko für nicht erkennbare Risiken beim Auftraggeber verbleibt.*)
IBRRS 2012, 3913
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2010 - 14 U 31/04
1. Zu den Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers gehört es insbesondere, dem Unternehmer zuverlässige Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sind die überlassenen Pläne mangelhaft, muss der Auftraggeber sich ein Verschulden der von ihm beauftragten Planer als seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.
2. Übernimmt ein Unternehmer über die Werkleistung hinaus auch Planungsleistungen, ist er bei dieser Planung zu einer eigenverantwortlichen Prüfung verpflichtet und hat die ihm zur Verfügung gestellte (Entwurfs-)Planung zu überprüfen. Fehler der Entwurfsplanung muss sich der Auftraggeber als Mitverschulden aber auch dann entgegen halten lassen, wenn der Auftragnehmer diese Fehler bei pflichtgemäßer Überprüfung der Entwurfsplanung hätte feststellen können und auf sie hätte reagieren müssen.
3. Ein mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragter TGA-Planer muss in seiner Planung die Festlegungen treffen, die für eine änderungsfreie Weiterplanung notwendig sind. Hierzu gehören unter anderem sämtliche Angaben zu notwendigen Rohr- und Leitungsdurchführungen, um deren Berücksichtigung bei der weiteren Tragwerksplanung zu ermöglichen.
IBRRS 2012, 3882
OLG Naumburg, Urteil vom 23.08.2012 - 2 U 133/11
1. Hat sich ein Unternehmen vertraglich zur Errichtung einer Kälteanlage verpflichtet, einschließlich der Information über die Spezifikation der elektrischen Anschlüsse nach den Anforderungen der Kältetechnik, so gehört ohne ausdrückliche Vereinbarung zum vertraglichen Leistungsumfang nicht die Überprüfung der Dimensionierung der elektrotechnischen Anlage vom Grundstücksanschluss bis zu den Anschlusspunkten der Kälteanlagen.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch, der auf einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Mitteilung von Bedenken gegen die Leistungserbringung Dritter im Gewerk ELT gestützt wird, setzt den Nachweis der positiven Kenntnis des Mangels bzw. eines - dem gleich stehenden - Sichverschließens vor der sich aufdrängenden Erkenntnis voraus.*)
3. Ist bei der Planung der Neuerrichtung einer elektrotechnischen Anlage bereits bekannt, dass dem aktuellen Bauabschnitt 1 ein Bauabschnitt 2 folgen wird, bei dem weitere Kälteanlagen angeschlossen werden, dann ist bei der Dimensionierung der Kabeltrassen das Anforderungsprofil der Gesamtanlage zugrunde zu legen.*)
4. Es entlastet den Planer einer elektrotechnischen Anlage bei einer Unterdimensionierung der Kabelquerschnitte mangels Berücksichtigung von Reduktionsfaktoren nicht, dass ihm Kabellisten des Errichters der Kälteanlagen nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegen haben sollen.*)
IBRRS 2012, 3877
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 4/10
Wird die Entwässerungsplanung im Baugenehmigungsverfahren ohne Einschränkungen und/oder Hinweise genehmigt und bestehen keine sonstigen Anhaltspunkte gegen die Nutzbarkeit eines vorhandenen öffentlichen Kanals, ist der mit der Planung und Errichtung des Bauvorhabens beauftragte Auftragnehmer nicht gehalten, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob der für die Schmutzwasserentsorgung vorgesehene öffentliche Kanal tatsächlich zur Nutzung freigegeben ist.
VolltextIBRRS 2012, 3853
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2012 - 5 U 7/12
Zu der Frage, welche Auswirkungen es hat, wenn die Sicherungsabrede zu einer Mängelbürgschaft in AGB den Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB vorgibt.
VolltextIBRRS 2012, 3852
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2012 - 2 W 14/12
1. Die Beweislast für die Frage, ob das vom Werbenden beworbene Gerät die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung hat, liegt bei diesem.
2. Stützt sich der Werbende auf eine fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Angaben übernommen und muss sie dann im Streitfall beweisen.
VolltextIBRRS 2012, 3845
LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 07.09.2012 - 3 O 11/10 KfH
1. Liefert der Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen Unternehmern eine mangelhafte Sache, so haftet er auch ohne Verschulden für die Ein- und Ausbaukosten im Zusammenhang mit der Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 Abs. 1 BGB.
2. Auch wenn die Ein- und Ausbaukosten den Kaufpreis um das Vierfache übersteigen, muss die Belastung für den Verkäufer nicht unverhältnismäßig sein.
VolltextIBRRS 2012, 3804
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.06.2012 - 14 U 1/12
1. Wird der Werklohn gemeinsam mit dem Anspruch auf Übergabe einer Sicherheit für den Vergütungsanspruch aus dem Hauptvertrag eingeklagt, kann über die Sicherheitsklage im Wege des Teilurteils entschieden werden.
2. Für den Erlass eines Teilurteils ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber den Werklohnanspruch anerkannt hat.
VolltextIBRRS 2012, 3782
OLG Koblenz, Urteil vom 04.04.2012 - 5 U 1229/11
1. Die erweiterte Haftung nach §§ 634 Nr. 4, 281 Abs. 1 BGB oder nach §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB verlangt stets eine fruchtlose Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels, falls nicht die Voraussetzungen des § 281 Abs. 2 BGB oder des § 637 Abs. 2 BGB vorliegen.
2. Soweit es im Mängelgewährleistungsprozess zwischen General- und Subunternehmer um dessen Haftung für von ihm zu vertretende Werkmängel geht, ist grundsätzlich kein Raum für den Mitverschuldenseinwand.
3. Im Verhältnis zwischen General- und Subunternehmer ist der Betreiber der errichteten Biogasanlage nicht Bewahrungsgehilfe des Generalunternehmers. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Schadenspositionen der Subunternehmer dem Generalunternehmer eine Fehlbedienung durch den Anlagenbetreiber entgegenhalten kann.
4. Mangelhaft sind die Rührwerke im Nachgärer einer Biogasanlage auch dann, wenn der zum Betrieb erforderliche Explosionsschutznachweis fehlt. Dass die Anlage tatsächlich explosionsgeschützt ist, bleibt bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises unerheblich.
IBRRS 2012, 3771
OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2010 - 17 U 146/09
Die Parteien eines Werkvertrages sind bei der Ausgestaltung eines Rücktrittsrechts grundsätzlich frei; die Auslegung einer entsprechenden Vereinbarung richtet sich deshalb nach den allgemeinen für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen.
VolltextIBRRS 2012, 3770
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2012 - 5 U 1224/11
1. Enthält der notarielle Kaufvertrag über ein Hausgrundstück neben einem allgemeinen Gewährleistungsausschluss die Erklärung, das Haus sei nach den Regeln der Technik, den DIN - Vorschriften und den handwerklichen Erfordernissen gebaut, liegt darin keine Garantie für die Freiheit von Hausbockkäferbefall. Dass der Verkäufer dem Erwerber sämtliche den Grundbesitz betreffenden Unterlagen übergeben hat, spricht gegen eine Garantiehaftung.
2. Sind die Fressgeräusche der Larve des Hausbockkäfers einige Zeit nach Gefahrübergang wahrnehmbar, ist das kein ausreichendes Indiz für ein arglistiges Verhalten des Verkäufers, da die Entwicklung der Larven Jahre dauert und die Wahrnehmbarkeitsschwelle erst nach dem Verkauf überschritten worden sein kann.
3. Zur Frage, ob ein Bauträger und der von ihm eingeschaltete Handwerker dem Zweiterwerber wegen des Schädlingsbefalls schadensersatzpflichtig sind.
VolltextIBRRS 2012, 3714
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11
Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.
VolltextIBRRS 2012, 3672
OLG Schleswig, Urteil vom 03.08.2012 - 1 U 78/11
Bei einem Wasserschaden aufgrund behaupteter Mängel im Leitungssystem einer Heizungsanlage hat nach Abnahme der Auftraggeber bzw. die aus übergeleitetem Recht Regress nehmende Versicherung den Vollbeweis für eine Pflichtverletzung des Unternehmers zu tragen.
VolltextIBRRS 2012, 3669
OLG Dresden, Urteil vom 31.03.2011 - 9 U 1633/10
Eine Bürgschaft für Ansprüche, "die der Unternehmer gegenüber dem Kunden der Bank gegenwärtig hat oder künftig erwerben wird", ist hinreichend bestimmt und genügt dem Sicherungszweck des § 648a BGB in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung.
VolltextIBRRS 2012, 3651
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2010 - 5 U 95/09
1. Auch im VOB-Vertrag hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines auf vertragswidrige Leistung zurückzuführenden Mangels und ferner, dass der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen ist.
2. Im Rahmen einer Vorschussklage können die Kosten der Mängelbeseitigung geschätzt werden, wenn hierfür eine ausreichende Grundlage vorhanden ist.
3. Der Auftragnehmer hat Planungen und sonstige Ausführungsunterlagen grundsätzlich als Fachmann zu prüfen und Bedenken mitzuteilen. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Planung zur Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist. Für eine unterlassene Prüfung und Mitteilung ist der Auftragnehmer verantwortlich, wenn er Mängel mit den bei einem Fachmann seines Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können.
4. Ein Mitverschulden des Auftraggebers für das Planungsverschulden des Architekten kommt nicht in Betracht, wenn der Auftragnehmer erkannte Planungsmangel nicht mitteilt. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer allein für den Schaden verantwortlich.
5. Ein Sachverständiger im Bereich des Gasfachs, der die Ursache von Korrosionserscheinungen in geschweißten Wasserrohren zu beurteilen hat, ist als sachkundig anzusehen, wenn der Gutachtenauftrag nicht die Beurteilung der Wasserqualität, sondern den Zusammenhang zwischen der Ausführung der Schweißnähte und den Korrosionserscheinungen umfasst.
6. Eine Klage, mit der der Auftraggeber nicht nur im Wege bezifferter Leistungsklage Vorschuss für die Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten, sondern darüber hinaus die Feststellung begehrt, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, auch alle über den eingeklagten Betrag hinausgehenden Aufwendungen und Kosten zu erstatten, ist als Feststellungsklage zulässig.
IBRRS 2012, 3645
BGH, Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 72/10
Ein Hauptunternehmer ist nicht berechtigt, die Zahlung des dem Nachunternehmer zustehenden Werklohns so lange zu verweigern, bis in einem Rechtsstreit zwischen ihm und seinem Auftraggeber geklärt ist, ob der Auftraggeber gegen den Werklohnanspruch des Hauptunternehmers zu Recht mit einer von diesem bestrittenen Vertragsstrafe aufrechnet, die der Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Nachunternehmerleistung geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2012, 3643
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.06.2011 - 2 U 1369/10
1. Der Vertreiber eines Fertighauses, das in einem Hanggrundstück errichtet werden soll, darf seiner Planung nicht ungeprüft erkennbar vage Angaben des Bestellers über die Hangsituation zu Grunde legen.*)
2. Er muss den Besteller vielmehr vor Vertragsschluss darauf hinweisen, dass nur auf der Grundlage einer Höhenvermessung zuverlässig beurteilt werden kann, wie das Haus im Hang liegt und welche gesonderten Kosten durch die Hangbebauung zu erwarten sind.*)
3. Unterlässt er diesen Hinweis und sind die tatsächlichen Hangverhältnisse erheblich ungünstiger für die Bebauung als angenommen, ist er dem Besteller gegenüber zum Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung verpflichtet.*)
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