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Sachgebiet: Bauvertrag

7586 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 3629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anschluss an Abwassersystem nur mit Hebewerk: Haftet Auftragnehmer?

OLG Naumburg, Urteil vom 16.02.2012 - 1 U 89/11

1. Die Tatsache, dass ein Anschluss der Entwässerungsleitung an den nachträglich noch zu errichtenden Übergabeschacht später nicht möglich ist, kann dann keine Schadensersatzpflicht des Bauunternehmers zur Folge haben, wenn dieser nach dem Werkvertrag weder für die Planung noch für die Ausführung der Zuführungsleitungen noch für sonstige Hausanschlüsse verantwortlich ist, weil die Bauherren diese Anschlüsse in Eigenregie errichten wollten.*)

2. Daran ändert auch nichts, dass die Anschlussatzung der Stadt bestimmt, dass die Zuführungsleitungen erst verlegt werden dürfen, nachdem der Übergabeschacht errichtet worden ist, denn für die Einhaltung dieser Vorschrift ist zunächst der Normadressat, also der Grundstückseigentümer und Bauherr verantwortlich.*)

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IBRRS 2012, 3625
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rissbildung durch Straßenbauarbeiten: Haftung kann entfallen!

OLG Naumburg, Urteil vom 15.03.2012 - 4 U 68/11

Wird durch Straßenbauarbeiten mit schwerem Gerät ein sieben Jahre zuvor errichtetes Wohnhaus beschädigt (Rissbildung im Außenputz und Mauerwerk), kann eine Haftung mangels Verschuldens entfallen, wenn die einschlägigen DIN-Normen beachtet wurden und auch nach den konkreten Umständen des Einzelfalls keine darüber hinausgehenden Vorsichtsmaßnahmen angezeigt waren.*)

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IBRRS 2012, 3624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag mit veränderter Bauzeit: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

BGH, Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 193/10

1. Erteilt der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist, liegt darin gemäß § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot des Auftraggebers.*)

2. Enthält das neue Angebot wegen der Verzögerung des Vergabeverfahrens eine neue Bauzeit und bringt der Auftraggeber eindeutig und klar zum Ausdruck, dass er den Vertrag mit diesen Fristen zu dem angebotenen Preis bindend schließen will, kann es nicht dahin ausgelegt werden, der Zuschlag sei auf eine Leistung zur ausgeschriebenen Bauzeit erteilt worden (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 und VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 = NZBau 2010, 628 = ZfBR 2010, 810; Urteil vom 25. November 2010 - VII ZR 201/08, BauR 2011, 503 = NZBau 2011, 97 = ZfBR 2011, 235).*)

3. Ein solches modifiziertes Angebot des Auftraggebers kann regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass stillschweigend das Angebot unterbreitet wird, die Vergütung wegen dem Auftragnehmer infolge der Bauzeitänderung etwa entstehender Mehrkosten in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.*)

4. Nimmt der Bieter das modifizierte Angebot an, muss er die Leistung in der neuen Bauzeit zu den vereinbarten Preisen erbringen.*)

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IBRRS 2012, 3621
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensfälle am gleichen Maschinentyp: Werk mangelhaft!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.09.2012 - 10 U 34/12

1. Ein Werk (hier: Personenaufzug) ist mangelhaft, wenn wegen Schadensfällen an Maschinen der gleichen Bauart zum Fortbestehen der Betriebserlaubnis Sonderprüfungen angeordnet werden.*)

2. Ob ein Mangel vorliegt, ist nach den Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der Selbstvornahme zu beurteilen. Spätere Erkenntnismöglichkeiten durch einen Fortschritt der Wissenschaft, die das Vorliegen eines Mangels in Frage stellen, stehen einem Kostenerstattungsanspruch nicht entgegen.*)

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IBRRS 2012, 3613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Liegt in der Zahlung zugleich die konkludente Abnahme der Leistung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2011 - 10 U 66/10

1. Einer Zahlung wohnt in der Regel nur dann eine stillschweigende Abnahmeerklärung inne, wenn der Besteller zuvor die Gelegenheit hatte, das Werk auf seine vollständige und vertragsgerechte Herstellung zu untersuchen. Ohne die Möglichkeit einer Prüfung des Werks durch den Besteller kann der Auftragnehmer redlicherweise nicht erwarten, dass sein Werk mit der Zahlung abgenommen sein soll (Abgrenzung Senat, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09, IBR 2010, 381).*)

2. Für eine Aushändigung der Abtretungsurkunde im Sinn des § 410 BGB genügt die Aushändigung eines Telefax der Abtretungsurkunde, wenn die Echtheit der vorgelegten Fotokopie bzw. des Telefax nicht angezweifelt wird (nachgehend BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11, ibr-online).*)

3. Beim Anspruch auf Erstattung von Mangelbeseitigungskosten trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Leistungen nach der Kündigung ausgeführt wurden und wie hoch die mangelbedingten Mehrkosten sind.*)

4. Hat der Auftraggeber keinen Anlass, dem Gutachten eines Sachverständigen zu misstrauen, kann er die von ihm vorgeschlagene Mängelbeseitigung durchführen und deren Kosten geltend machen. Der Besteller kann nicht auf die niedrigere Kostenschätzung eines Sachverständigen verwiesen werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen erforderlich waren.*)

5. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst Aufwendungen für vertraglich vom Unternehmer nicht geschuldete Leistungen nicht, soweit der geschuldete Erfolg mit den vom Unternehmer vorgesehenen Materialien und der vorgesehenen Konstruktion erreicht werden kann.*)




IBRRS 2012, 3597
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft: Streitwert?

LG Paderborn, Beschluss vom 30.08.2012 - 3 O 103/12

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf 1/3 der Bürgschaftssumme, wenn etwaige Gewährleistungsmängel nicht streitgegenständlich sind und eine volle Inanspruchnahme der Bürgschaft konkret nicht droht.

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IBRRS 2012, 3586
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft: Streitwert?

LG Paderborn, Beschluss vom 17.09.2012 - 3 O 103/12

Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf 1/3 der Bürgschaftssumme, wenn etwaige Gewährleistungsmängel nicht streitgegenständlich sind und eine volle Inanspruchnahme der Bürgschaft konkret nicht droht.

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IBRRS 2012, 3580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Schlusszahlung trotz Schlussrechnungsprüfung und Fälligkeit!

OLG München, Urteil vom 09.11.2010 - 28 U 4905/08

1. Der Auftraggeber ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn er die Schlussrechnung tatsächlich geprüft hat. Die Schlussrechnungsforderung ist dann fällig.

2. Die Fälligkeit der Schlussrechnungsforderung führt nicht dazu, dass - gleichsam automatisch - ein Zahlungsanspruch des Auftragnehmers aus der Schlussrechnung gegeben ist. Vielmehr muss der Auftragnehmer im Vergütungsprozess zu den einzelnen Positionen schlüssig vortragen, damit diese für den Auftraggeber und das Gericht nachvollziehbar sind.

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IBRRS 2012, 3486
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch geringfügige Mängel sind zu beseitigen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.04.2010 - 4 U 146/08

1. Der Auftraggeber hat auch dann einen Anspruch auf Mängelbeseitigung und kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn es sich um geringfügige Mängel handelt.

2. Sowieso-Kosten sind nicht abzusetzen, wenn bei ordnungsgemäßer Ausführung der Leistung gegenüber den tatsächlichen Aufwendungen keine höheren Kosten entstanden wären.

3. Für die Ausführung von Leistungen, die in einem detaillierten Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, steht dem Auftragnehmer unter den in § 2 Nr. 5, 6 und Nr. 8 VOB/B genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zu. Das gilt auch dann, wenn die Parteien einen Pauschalpreisvertrag geschlossen haben.




IBRRS 2012, 3460
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann kann sich der Auftraggeber nicht auf Verjährung berufen?

OLG Jena, Urteil vom 13.07.2011 - 7 U 689/10

1. Die Einrede der Verjährung ist auch dann wirksam, wenn ihre Erhebung als anstößig oder sogar standeswidrig erscheint.

2. Im Einzelfall kann das Verhalten des Schuldners in einem derartigen Maße gegen Treu und Glauben verstoßen, dass der Verjährungseinrede unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung die Wirksamkeit zu versagen ist. Voraussetzung ist ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben.

3. Der Schuldner kann sich auf die Einrede der Verjährung nicht berufen, wenn er in seiner Funktion als Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der Auftragnehmer-GmbH die Bezahlung einer gegen ihn als Auftraggeber gerichteten Werklohnforderung der GmbH nicht geltend gemacht und nicht durchgesetzt hat.

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IBRRS 2012, 3446
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gerüst ohne Auftrag aufgestellt: Auftragnehmer erhält Vergütung!

OLG Celle, Urteil vom 16.02.2011 - 7 U 167/10

1. Der Auftragnehmer von Putzarbeiten hat Anspruch auf Erstattung der üblichen Kosten für die Aufstellung und das Bereithalten eines Gerüsts, wenn das Gerüst zur Ausführung der Putzarbeiten notwendig ist und dies dem Willen des Auftraggebers entspricht. Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Vertragsparteien ursprünglich davon ausgegangen sind, die Arbeiten könnten mit Hilfe eines bereits von einem Vorunternehmer aufgebauten Gerüsts durchgeführt werden, dieses "erste" Gerüst aber wider Erwarten bei Beginn der Arbeiten des Auftragnehmers schon abgebaut war.

2. Die für einen Vergütungsanspruch wegen auftragslos erbrachter Leistungen grundsätzlich erforderliche unverzügliche Anzeige (VOB/B § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2) ist entbehrlich, wenn der Bauleiter des Auftraggebers von der Aufstellung des Gerüsts durch den Auftragnehmer und deren Notwendigkeit Kenntnis hat.

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IBRRS 2012, 3435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund: Nicht ohne Abmahnung!

OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.2010 - 16 U 16/06

1. Eine fristlose Kündigung wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung ist grundsätzlich nur nach einer Abmahnung zulässig.

2. Eine Abmahnung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie entweder keinen Erfolg verspricht oder wenn das Vertrauensverhältnis so schwerwiegend gestört ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint.

3. Eine schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses liegt nicht vor, wenn an bestehenden Problemen offen gearbeitet wird.

4. Eine auf die Insolvenz des Vertragspartners gestützte Kündigung kann ohne Abmahnung ausgesprochen werden, weil diese angesichts der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung und der sich daraus ergebenden Verpflichtung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, keinen Erfolg verspricht. Dabei ist unerheblich, ob der Kündigende Kenntnis vom Eröffnungsgrund hat.

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IBRRS 2012, 3431
BauvertragBauvertrag
Ofenmontage: Gerät muss eingepasst und angeschlossen werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2012 - 5 U 492/12

1. Zur vertraglichen Beschaffenheit gehört, dass die gelieferte und eingebaute Sache den technischen Vorschriften entspricht und nicht von der erteilten Zulassung abweicht.*)

2. Der Vertrag zur Lieferung und Montage eines Specksteinofens verpflichtet den Auftragnehmer zur Einpassung in das Gebäude und zum fachgerechten Anschluss an den Kamin. Das geht über die Montage i.S.v. § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB hinaus. Mängelansprüche des Bestellers verjähren daher nach § 634a BGB.*)

3. Bei der Rückabwicklung eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines derartigen Ofens wird ein vom Besteller zu leistendes Nutzungsentgelt nicht von Amts wegen berücksichtigt; das Gericht trifft insoweit auch keine Hinweispflicht.*)

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IBRRS 2012, 3430
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelanspruch abgetreten: Beseitigung nur gegen Abtretungsurkunde?

BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11

Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.*)




IBRRS 2012, 3423
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Montage von Specksteinofen: Zwei oder fünf Jahre Gewährleistung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2012 - 5 U 492/12

1. Zur vertraglichen Beschaffenheit gehört, dass die gelieferte und eingebaute Sache den technischen Vorschriften entspricht und nicht von der erteilten Zulassung abweicht.*)

2. Der Vertrag zur Lieferung und Montage eines Specksteinofens verpflichtet den Auftragnehmer zur Einpassung in das Gebäude und zum fachgerechten Anschluss an den Kamin. Das geht über die Montage i.S.v. § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB hinaus. Mängelansprüche des Bestellers verjähren daher nach § 634a BGB.*)

3. Bei der Rückabwicklung eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines derartigen Ofens wird ein vom Besteller zu leistendes Nutzungsentgelt nicht von Amts wegen berücksichtigt; das Gericht trifft insoweit auch keine Hinweispflicht.*)

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IBRRS 2012, 3420
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklieferung - Speziell gefertigte Maschine ist bei Ablieferung zu untersuchen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 U 79/04

1. Ein Vertrag über die Herstellung einer den Wünschen des Auftraggebers entsprechenden technischen Anlage stellt einen Werklieferungsvertrag dar.

2. Auf einen Werklieferungsvertrag über die Herstellung einer nicht vertretbaren Sache (Einzelanfertigung) findet die Vorschrift des § 377 HGB über die Untersuchungs- und Rügepflicht Anwendung.

3. Handelt es sich bei dem Erwerber einer Anlage um einen Kaufmann, muss dieser die Ware einer genauen Untersuchung unterziehen, auch wenn diese zeitraubend und/oder tatsächlich oder technisch schwierig ist, und vielleicht sogar besondere betriebliche Einrichtungen und Fachkenntnisse voraussetzt. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Untersuchung mit fachmännischer Sorgfalt durchzuführen. Das Fehlen eines ganzen Anlagenteils ist bei ordnungsgemäßer Prüfung unschwer feststellbar.

4. Von dem Erwerber einer Maschine kann verlangt werden, dass diese nach der kompletten Montage alsbald in Gang gesetzt und erforderlichenfalls längere Zeit beobachtet wird. Hierbei sind auch die mit der Maschine herzustellenden Erzeugnisse stichprobenweise zu fertigen.

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IBRRS 2012, 3414
BauvertragBauvertrag
Werklieferung - Fachunternehmen muss nicht nur liefern, sondern auch beraten!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2011 - 5 U 1004/10

1. Bestehen verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Erfolgschancen, muss ein Fachunternehmen den Auftraggeber bei den vorvertraglichen Verhandlungen darauf hinweisen und darf typische Risiken einer bestimmten Lösung nicht verschweigen (hier: Anodenschutzanlage in Heizöltank zur Eindämmung von Korrosion).*)

2. Zu Gunsten des Auftraggebers wird vermutet, dass er sich beratungsgemäß verhalten hätte.*)

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IBRRS 2012, 3412
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Berücksichtigung von Sowiesokosten und Vorteilsausgleichung

OLG Köln, Urteil vom 14.08.2012 - 3 U 109/09

1. Bei der Berechnung der Höhe der im Rahmen der Mangelbeseitigung zu berücksichtigenden Sowieso-Kosten ist nicht auf den Zeitpunkt der Mangelbeseitigung, sondern auf den des schädigenden Ereignisses (hier: unterlassener Bedenkenhinweis) abzustellen.

2. Zinsersparnisse können grundsätzlich im Wege des Vorteilsausgleichs anrechenbar sein. Denn die Frage einer Vorteilsausgleichung beurteilt sich danach, ob der Geschädigte durch das den Schaden auslösende Ereignis Vermögensvorteile erlangt, die in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit diesem Ergebnis stehen, und ob die Anrechnung des Vorteils dem Zweck des Schadensersatzes sowie der Billigkeit entspricht. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn sich die Zinsbelastung auf einen zukünftigen Zeitraum - den der Mangelbeseitigung - verschiebt.

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IBRRS 2012, 3401
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stellung einer Sicherheit noch nach Gewährleistungsende?

OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012 - 24 U 41/12

1. Zur Mehrfachverwendungsabsicht im Rahmen der Prüfung, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, sofern die möglichen Verwendungen der Klausel in größerem zeitlichen Abstand erfolgt sind.*)

2. Der Sicherungszweck einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt nicht schon dadurch, dass der Auftraggeber in einem Vorprozess rechtskräftig zur Zahlung von Werklohn lediglich Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung verurteilt worden ist.*)

3. Der Ablauf der vereinbarten Sicherungszeit steht der Pflicht des Auftragnehmers zur Stellung der Gewährleistungsbürgschaft nicht entgegen, sofern die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft vor Fristablauf vorlagen.*)

4. Ist dem Auftraggeber ein eigener Anspruch auf Erteilung einer Gewährleistungsbürgschaft eingeräumt worden, kann anders als beim Austauschrecht gemäß § 17 VOB/B grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Stellung der Bürgschaft unter der Bedingung vereinbart worden ist, dass der Auftraggeber den restlichen ausstehenden Werklohn zahlt (Abgrenzung zu BGH NJW 1997, 2958).*)

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IBRRS 2012, 3393
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Mangelbeseitigung" unter Hinweis auf Mangelfreiheit: Anerkenntnis?

BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZR 155/10

Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2012, 3392
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Direktzahlung an Nachunternehmer: Gläubigerbenachteiligung?

OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2011 - 8 U 199/10

Eine zur Vorsatzanfechtung berechtigende Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO liegt vor, wenn der Auftraggeber aufgrund einer Vereinbarung mit der späteren Insolvenzschuldnerin in Kenntnis ihres Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes eine Direktzahlung an Nachunternehmer der Insolvenzschuldnerin leistet. Diesen kommt im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Insolvenzschuldnerin keine Erfüllungswirkung zu, wenn der Insolvenzverwalter die Direktzahlungsvereinbarung anficht. Auf die Frage, ob die Ausführung des Werkvertrages erst infolge der vom Auftraggeber geleisteten Direktzahlung möglich geworden ist, kommt es nicht an. Ein hypothetischer Kausalverlauf ist im Rahmen des Anfechtungsrechtes nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2012, 3391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe in Höhe von 2 x 5%: Klausel in AGB unwirksam!

OLG Bamberg, Urteil vom 17.01.2011 - 4 U 185/10

1. Eine Vertragsstrafenklausel ist auch dann eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn der Verwender die im Formular zunächst offen gelassene Höhe der Vertragsstrafe erst vor Vertragsschluss ausfüllt.

2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Vertragsstrafe muss sowohl hinsichtlich des Tagessatzes als auch hinsichtlich der Obergrenze angemessen begrenzt sein. Eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt zur Nichtigkeit der Vertragsklausel; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.

3. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags wird unangemessen benachteiligt, wenn die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel eine Höchstgrenze von über 5% der Auftragssumme vorsieht. Aufgrund dessen ist eine Regelung, wonach der Auftragnehmer im Fall des Verzugs mit der Errichtung von zwei Anlagen jeweils 5% der Gesamtauftragssumme zu zahlen hat, unwirksam.

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IBRRS 2012, 3388
BauvertragBauvertrag
Vorgesehene Verarbeitungsweise nicht eingehalten: Neuherstellung!

LG Duisburg, Urteil vom 19.06.2012 - 1 O 354/11

1. Der Besteller einer Werkleistung kann erwarten, dass die Leistung entsprechend der in der Zulassung vorgesehenen Verarbeitungsweise ausgeführt wird, soweit die Parteien nicht konkret etwas anderes vereinbart haben.

2. Auf eine Nachbesserung, mit der der Mangel einer nicht fachgerechten Ausführung nicht beseitigt wird, muss sich der Besteller nicht verweisen lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn hierfür kein allgemeingültiges Regelwerk existiert und die Wirkungsdauer der Maßnahme entscheidend von der Erfahrung und den Fähigkeiten des ausführenden Unternehmers abhängt, so dass damit einhergehende Versagensrisiken verbleiben.

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IBRRS 2012, 3375
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kostenerstattung nach Kündigung: Abrechnung erforderlich?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.07.2012 - 5 U 497/12

Der gekündigte Auftragnehmer kann entgegen des Wortlauts von § 8 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B nicht die Übersendung der Abrechnung mit dem Dritten verlangen, wenn sein Kontroll- und Informationsinteresse anderweitig hinreichend befriedigt ist.

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IBRRS 2012, 3370
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Bedenkenhinweis trotz Planungsmangels: Baufirma haftet zu 1/3!

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2012 - 5 U 843/11

1. Dass die Planung und Objektüberwachung dem vom Bauherrn beauftragten Architekt obliegen, enthebt eine Baufirma nicht der Verpflichtung, auf unzulängliche Vorarbeiten und offen zutage liegende Planungs- und sonstige Fehler hinzuweisen und insoweit Bedenken anzumelden.*)

2. Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge, wenn der Architekt mit dem geschädigten Bauherrn außergerichtlich einen Abfindungsvergleich geschlossen hat und bei der Baufirma Rückgriff nimmt (hier: 1/3 zu Lasten der Baufirma).*)

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IBRRS 2012, 3369
BauvertragBauvertrag
Kein Bedenkenhinweis trotz Planungsmangels: Baufirma haftet zu 1/3!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.06.2012 - 5 U 843/11

1. Dass die Planung und Objektüberwachung dem vom Bauherrn beauftragten Architekt obliegen, enthebt eine Baufirma nicht der Verpflichtung, auf unzulängliche Vorarbeiten und offen zutage liegende Planungs- und sonstige Fehler hinzuweisen und insoweit Bedenken anzumelden.*)

2. Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge, wenn der Architekt mit dem geschädigten Bauherrn außergerichtlich einen Abfindungsvergleich geschlossen hat und bei der Baufirma Rückgriff nimmt (hier: 1/3 zu Lasten der Baufirma).*)




IBRRS 2012, 3367
BauvertragBauvertrag
Fälligkeitsvoraussetzung nach § 8 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2012 - 5 U 497/12

Der gekündigte Auftragnehmer kann entgegen des Wortlauts von § 8 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B nicht die Übersendung der Abrechnung mit dem Dritten verlangen, wenn sein Kontroll- und Informationsinteresse anderweitig hinreichend befriedigt ist.

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IBRRS 2012, 3308
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Verbrauchsgüterkauf: Keine Einbau- und Ausbaukosten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 15 U 147/11

1. Keine richtlinienkonforme Auslegung von § 439 BGB bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern.*)

2. Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, weil sich die Pflichten des Verkäufers nicht auf die Herstellung der Sache erstrecken.

3. Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, wenn er auf Veranlassung des Käufers die Kaufsache untersucht und diesem eine falsche Auskunft gibt.




IBRRS 2012, 3307
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anerkannte Regeln der Technik zur Ausführung einer Garagenzufahrt?

OLG München, Beschluss vom 07.08.2012 - 9 U 601/12

1. Die Beschreibung einer Doppelhaushälfte "für gehobene Ansprüche" und "anspruchsvolles Ambiente" reicht nicht aus, um die berechtigte Erwartung zu wecken, man werde in einem Zug in die zugehörige Einzelgarage einbiegen können.

2. Es existieren für Einzelgaragen auf Privatgrundstücken keine anerkannten Regeln der Technik, die ein Einfahren in einem Zug vorsehen.




IBRRS 2012, 3297
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch bei VOB/B-Vertrag: Sicherheitsbedürfnis nach § 648a BGB!

LG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2011 - 34 O 50/11 KfH

1. Auch beim VOB/B-Vertrag hat der Unternehmer einen klagbaren Anspruch auf Bestellung einer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB.

2. Das Sicherheitsverlangen wird nicht durch die Abnahme der Leistung ausgeschlossen (BGB § 648a Abs. 1, Satz 3).

3. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere nicht darin, dass Sicherheit verlangt wird, obwohl (strittige) Gegenansprüche erhoben werden.

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IBRRS 2012, 3290
BauvertragBauvertrag
Versteckter Einigungsmangel: Kein wirksamer Vertragsschluss!

AG Bühl, Urteil vom 01.02.2012 - 3 C 148/09

1. Zu den Voraussetzungen des versteckten Einigungsmangels gemäß § 155 BGB.*)

2. Kein Ersatz aufgrund von Rechtsverfolgungskosten aufgrund von Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wenn Erfüllung verlangt wird.*)

3. Zu den Voraussetzungen des Ersatzes eines aufgrund der Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse der Rechtschutzversicherung entstandenen Schadens bei ungerechtfertigter gerichtlicher Inanspruchnahme.*)

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IBRRS 2012, 3284
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann sind Sowiesokosten und Vorteilsausgleich in Abzug zu bringen?

OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2010 - 4 U 3/02

1. Von den Kosten einer Mangelbeseitigung sind die Sowiesokosten in Abzug zu bringen. Das sind die Mehrkosten, um die die Bauleistung (hier: ein Lagerhallenfußboden) bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre.

2. Auf einen Vorteilsausgleich "neu für alt" kann sich der Auftragnehmer nicht berufen, wenn er von Anfang an seine Einstandspflicht zur Mängelbeseitigung bestritten hat. Der sich daraus ergebende Zeitraum für die Nachbesserung kann nicht zu seinen Gunsten gehen.

3. Die Regelung des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B, wonach nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung für diese Leistung eine zweijährige Verjährungsfrist neu beginnt, ist auch auf solche Mängelbeseitigungsleistungen anzuwenden, die der Auftragnehmer erbracht hat, obwohl die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bereits verjährt waren.

4. Der Auftragnehmer verschweigt einen Mangel arglistig, wenn der sich darüber bewusst ist, dass ein bekannter Mangel für die Entschließung des Auftraggebers erheblich ist, ihn also von einer Abnahme abhalten würde, und er diesen Umstand nicht offenbart, obwohl er nach Treu und Glauben hierzu verpflichtet ist.

5. Betonarbeiten, die für einen weiteren Aufbau geeignet sein sollen, stellen einen wichtigen Bauabschnitt dar. Hat der Architekt Kenntnis davon, dass eine verregnete Oberfläche (mit Absandungen) gegeben war, muss er sich davon überzeugen, ob Belegreife gegeben ist und die notwendige Festigkeit selbst feststellen.

6. Eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten des Architekten ist insbesondere dann gegeben, wenn die Ausführung des Bauwerks nach Vorgaben Dritter, nicht aber eigenen Angaben des Architekten erfolgt.




IBRRS 2012, 3274
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungshonorar für die Erstellung von Nachtragsangeboten?

OLG Köln, Urteil vom 12.07.1994 - 22 U 266/93

1. Die Vorarbeiten eines Auftragnehmers (z.B. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses) für die Erlangung eines Nachtragsauftrages sind regelmäßig nicht vergütungspflichtig.

2. Der Auftragnehmer kann solche Vorarbeiten entweder in die Preise der Nachtragsaufträge einkalkulieren oder er muß derartige Planungsleistungen gesondert anbieten, um ein Entgelt hierfür zu erhalten.

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IBRRS 2012, 3261
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BauvertragBauvertrag
Mit Abschlagszahlung in Verzug: Wann kann Auftragnehmer kündigen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 5 U 178/12

1. Eine mit Kündigungsandrohung verbundene letzte Zahlungsfrist von 5 Tagen kann auch bei dazwischen liegendem Wochenende ausreichend bemessen sein, wenn der öffentliche Auftraggeber zuvor hinlänglich Gelegenheit hatte, die Abschlagsrechnung zu prüfen.*)

2. Dass die AGB des öffentlichen Auftraggebers für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zeitpunkt der Leistungshandlung und nicht auf den Zahlungseingang beim Auftragnehmer abstellen, ist ohne Belang, wenn die Leistung wegen einer fehlerhaften Tilgungsbestimmung des Schuldners beim Gläubiger einer anderen als der maßgeblichen Forderung zugeordnet wurde.*)

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IBRRS 2012, 3255
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BauvertragBauvertrag
Fliesenarbeiten zum Pauschalpreis: Komplett-Leistung geschuldet!

OLG Schleswig, Urteil vom 03.08.2012 - 1 U 66/11

Bei der Anfrage von Fliesenarbeiten mit dem Hinweis auf "ansonsten komplette Leistungen" und angebotenen Leistungen mit pauschalen Preisangaben beinhaltet der vereinbarte Preis alle erforderlichen Arbeiten, auch in Erschwerniszonen, sowie die Vorbereitung des Untergrunds.

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IBRRS 2012, 3241
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BauvertragBauvertrag
Keine Mängelansprüche trotz mangelhafter Leistung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2012 - 21 U 150/09

1. Weicht der Auftragnehmer von den vereinbarten planerischen Vorgaben ab, ist die Leistung auch dann mangelhaft, wenn keine Wert- oder Tauglichkeitsminderung vorliegt. Allein aufgrund der Beschaffenheitsabweichung liegt ein Mangel vor.

2. Der Auftraggeber kann trotz einer bestehenden Abweichung zwischen erbrachter und geschuldeter Leistung keine Mängelrechte geltend machen, wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführung aus fachlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, sie weder optische noch bautechnische Nachteile hat und es dem Auftraggeber erkennbar nicht auf eine bestimmte, sondern (lediglich) auf eine geeignete Ausführungsart ankommt.

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IBRRS 2012, 3225
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitwert für Feststellungsantrag wegen Baumängeln?

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VII ZR 134/11

Der Streitwert für die Feststellung einer Ersatzpflicht für etwaige über die Kosten der Mangelbeseitigung hinausgehende Aufwendungen ist nach freiem Ermessen (ZPO § 3) zu ermitteln. Er beläuft sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags auf 80% der über die bereits konkret entstandenen Mangelbeseitigungskosten hinausgehenden Aufwendungen für die Beseitigung vorhandener Mängel.

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IBRRS 2012, 3207
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BauvertragBauvertrag
Auftraggeber fachkundig: Keine Prüfungs- und Hinweispflicht!

OLG Celle, Urteil vom 23.03.2011 - 14 U 89/09

1. Ein Verstoß gegen Herstellervorgaben stellt jedenfalls dann keinen Mangel dar, wenn der Auftraggeber kein einheitliches System eines einzigen Herstellers vorgibt, sondern Materialien verschiedener Hersteller zur Ausführung kommen.

2. Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers ist eine leistungsbezogene Verpflichtung und folgt unmittelbar aus der Herstellungspflicht der §§ 631, 633 Abs. 2 BGB. In diesem Rahmen kann ein Unternehmer grundsätzlich auch verpflichtet sein, auf Bedenken gegen die vom Auftraggeber vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Brauchbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Vorleistungen hinzuweisen. Der Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht hängt allerdings entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab.

3. Die Prüfungs- und Hinweispflicht folgt dem vom Auftragnehmer übernommenen Leistungsumfang und wird hierdurch begrenzt. Die Prüfungspflicht reicht deshalb nicht über die vertragliche Leistungspflicht und deren Ordnungsgemäßheit hinaus.

4. Eine Prüfungs- und Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der Auftraggeber selbst erkennbar hinreichend fachlich in der Lage ist, die Unzulänglichkeiten und Abweichungen von der an sich notwendigen Art der Ausführung zu erkennen.

5. Eine Einstandspflicht des Unternehmers wegen eines unterlassenen Hinweises auf eine mangelnde Eignung der ihm zur Verfügung gestellten Materialien besteht nicht, wenn aufgrund des Prozessverhaltens des Auftraggebers feststeht, dass dieser aus einem etwaigen Hinweis keine Konsequenzen gezogen hätte.




IBRRS 2012, 3169
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BauvertragBauvertrag
Sanitärinstallationen mangelhaft: Wann tritt Verjährung ein?

OLG Jena, Urteil vom 11.07.2012 - 7 U 95/12

1. Auch nach der Schuldrechtsmodernisierung ist eine Anspruchskonkurrenz von Gewährleistungs- und Deliktshaftung denkbar.*)

2. Ein deliktischer Anspruch besteht nur dann, wenn der Mangelunwert und der entstandene Schaden nicht stoffgleich sind. Dies darzulegen ist Sache des Anspruchstellers.*)

3. Wird wegen undicht eingebauter Wasserablaufrinnen in einem Fußboden dieser durchfeuchtet, so ist ein deliktischer Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu verneinen, da Stoffgleichheit besteht.*)

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IBRRS 2012, 3146
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BauvertragBauvertrag
Abweichende Bodenverhältnisse: Wer trägt das Baugrundrisiko?

OLG Jena, Urteil vom 25.05.2010 - 5 U 622/09

1. Das Baugrundrisiko realisiert sich, wenn die tatsächlichen Bodenverhältnisse nicht mit den Vorgaben des Baugrundgutachtens übereinstimmen. Die Vertragspartei, die das Baugrundrisiko trägt, muss auch den mit der Abweichung zwischen tatsächlichen und beschriebenen Bodenverhältnissen verbundenen finanziellen Mehraufwand tragen.

2. Grundsätzlich trägt der Auftraggeber das Baugrundrisiko, weil es sich beim Baugrund um einen von ihm zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt. Das Baugrundrisiko kann durch Vertrag wirksam auf den Auftragnehmer übertragen werden. Die Übertragung des Baugrundrisikos ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur dann unwirksam, wenn dem Auftragnehmer dadurch Ansprüche abgeschnitten werden, die sich durch Erschwernisse ergeben, die erst nach Abgabe des Angebots erkennbar werden.

3. Wird das Baugrundrisiko auf den Auftragnehmer übertragen und trifft das Baugrundgutachten keine Aussage zu den Bodenverhältnissen am Standort eines vom Auftragnehmer selbst örtlich zu bestimmenden Traggerüsts, trägt der Auftragnehmer das Risiko, dass die tatsächlichen von den erwarteten Bodenverhältnissen abweichen. In einem solchen Fall muss der Auftragnehmer eigene Baugrunduntersuchungen veranlassen.

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IBRRS 2012, 3129
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überflutungsgefahr: Gebäude nicht funktionstauglich und mangelhaft!

OLG Bremen, Urteil vom 08.12.2011 - 5 U 38/10

1. Wird die Sohle eines Gebäudes unterhalb der Oberkante einer angrenzenden Straße errichtet und besteht aufgrund der Lage der Entwässerungsschächte die Gefahr einer Überflutung des Gebäudes, ist die Leistung nicht funktionstauglich und mit einem wesentlichen Mangel behaftet. Das gilt aufgrund der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers auch dann, wenn die vom Auftragnehmer ausgeführte Bauweise mit der vertraglichen Vereinbarung der Parteien übereinstimmt.

2. Auf unverständliche, missverständliche oder widersprüchliche Planungsunterlagen muss der Auftragnehmer den Auftraggeber hinweisen.

3. Der Auftraggeber hat den ausführenden Unternehmen einwandfreie Pläne und Unterlagen zur Verfügung stellen. Kommt es aufgrund von Planungsfehlern zu Baumängeln, muss sich der Auftraggeber das Verschulden des von ihm beauftragten Architekten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen.

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IBRRS 2012, 3123
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BauvertragBauvertrag
Verlangen nicht geschuldeter Abschlagszahlung: Vertragsverletzung!

OLG München, Urteil vom 22.02.2011 - 9 U 1731/10

Die Ankündigung des Auftragnehmers, das Montagepersonal stark zu reduzieren, wenn der Auftraggeber nicht kurzfristig eine (erhebliche) Abschlagszahlung leistet, stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Auftragnehmer kein Anspruch auf eine solche Zahlung zusteht. Ein derartiger Vertragsverstoß berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

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IBRRS 2012, 3118
BauvertragBauvertrag
Sind verrußte Glasscheiben eines Warmluftkamins ein Mangel?

LG Köln, Urteil vom 03.02.2012 - 17 O 92/11

1. Eine Verrußung der Glasscheiben eines "Heizkamins" bei einer Heizdauer von drei bis fünf Stunden kann jederzeit sein, ist branchenüblich und stellt keinen Mangel dar. Eine starke Verrußung der Glaskeramikscheiben nach fünf Stunden ist nicht unüblich und stellt ebenfalls keinen Mangel dar.

2. Es ist als allgemein bekannt zu unterstellen, dass Glasscheiben eines Kamins bei dessen Nutzung verrußen können und gereinigt werden müssen, weshalb es keines allgemeinen Hinweises auf die Reinigungsbedürftigkeit bedarf.

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IBRRS 2012, 3117
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BauvertragBauvertrag
Sind verrußte Glasscheiben eines Warmluftkamins ein Mangel?

OLG Köln, Beschluss vom 25.06.2012 - 19 U 35/12

1. Eine Verrußung der Glasscheiben eines "Heizkamins" bei einer Heizdauer von drei bis fünf Stunden kann jederzeit sein, ist branchenüblich und stellt keinen Mangel dar. Eine starke Verrußung der Glaskeramikscheiben nach fünf Stunden ist nicht unüblich und stellt ebenfalls keinen Mangel dar.

2. Es ist als allgemein bekannt zu unterstellen, dass Glasscheiben eines Kamins bei dessen Nutzung verrußen können und gereinigt werden müssen, weshalb es keines allgemeinen Hinweises auf die Reinigungsbedürftigkeit bedarf.

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IBRRS 2012, 3107
BauvertragBauvertrag
Gekündigter Pauschalpreisvertrag: Wie ist prüfbar abzurechnen?

LG Köln, Urteil vom 06.10.2011 - 8 O 304/10

1. Ein Auftragnehmer, dem der Auftrag nach § 8 VOB/B entzogen worden ist, kann den Anteil der vereinbarten Vergütung verlangen, der seinen bisher erbrachten Leistungen entspricht.

2. Die Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages muss gewährleisten, dass der Unternehmer durch die Aufhebung des Vertrages keine Vorteile und auch keine Nachteile erfährt. Erforderlich ist daher, dass der Schuldner zunächst die erbrachten Leistungen darlegt und von den nicht erbrachten Leistungen abgrenzt. Sodann muss er den für die erbrachten Leistungen geschuldeten Werklohn in Relation zum Pauschalpreis errechnen.

3. Der Prüfvermerk des Bauherrn unter der Schlussrechnung gilt lediglich als Wissenserklärung, der grundsätzlich kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zuerkannt wird.

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IBRRS 2012, 3101
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BauvertragBauvertrag
Urkalkulation verschlossen hinterlegt: Auswirkung auf die Preise?

OLG Naumburg, Urteil vom 02.11.2010 - 9 U 22/08

1. Nach dem im Baugewerbe allgemein üblichen Verständnis belegt die Urkalkulation die mit dem Angebot zugrunde liegende Kalkulation der Preise. Wird sie in einem verschlossenen Umschlag hinterlegt, wird damit regelmäßig die bis zum Bedarfsfall geheim zuhaltende Preisermittlung offen gelegt. Der Bedarfsfall sind Nachträge, Mengenveränderungen oder andere Umstände, die dazu führen, dass die Vertragspreise verändert werden.

2. Die Hinterlegung der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag dient jedenfalls dann nicht der Festlegung neuer Vertragspreise, wenn der Auftraggeber keine Kenntnis von diesen Preisen hat.

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IBRRS 2012, 3088
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BauvertragBauvertrag
Optischer Nachteil: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2011 - 6 U 125/10

1. Wegen eines nur geringfügigen optischen Mangels (hier: kein bündiger Abschluss einer Außentreppe mit der Außenwand) kann die Mangelbeseitigung vom Auftragnehmer wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden.

2. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer nicht vorschrieben, wie vorhandene Mängel zu beseitigen sind. Auf welche Art und Weise die Mängelbeseitigung erfolgt, bestimmt grundsätzlich allein der Auftragnehmer.

3. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber nicht darüber aufklären, dass die vom Auftraggeber zur Verlegung auf einer Terrasse ausgewählten Steinplatten Eisen enthalten, das unter Witterungseinfluss oxidiert. Die unvermeidliche Bildung von Rostflecken ist auch kein Mangel der Platten.

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IBRRS 2012, 3083
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BauvertragBauvertrag
§ 648a: Sicherungsbedürfnis auch für bereits erbrachte Leistungen!

LG Freiburg, Urteil vom 05.04.2012 - 2 O 350/11

1. Das Sicherungsbedürfnis nach § 648a Abs. 1 BGB besteht auch für bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht bezahlt sind.

2. Im Rahmen eines Anspruchs nach § 648a BGB hat der Kläger als Unternehmer das Bestehen eines Werkvertrags und dessen Inhalt einschließlich etwaiger Zusatzaufträge sowie die Höhe des Vergütungsanspruchs zu beweisen.

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IBRRS 2012, 3069
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BauvertragBauvertrag
Einzelne Dielen schlecht verklebt: Komplettaustausch des Bodens!

LG Osnabrück, Urteil vom 12.04.2012 - 4 O 533/10

Der Besteller von Dielen, die eine unzureichende Verklebung aufweisen und sich daher von der Tragschicht lösen, kann Kostenvorschuss für den kompletten Austausch der Dielen von dem Unternehmer verlangen, wenn eine weitere Rissbildung auch der bislang unbeschädigten Dielen nicht ausgeschlossen ist und es durch den Austausch der beschädigten Dielen zu Farbabweichungen im Parkett kommen würde.*)

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IBRRS 2012, 3059
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BauvertragBauvertrag
Werklohnforderung anerkannt: Mängeleinwand ausgeschlossen!

OLG Jena, Urteil vom 12.03.2012 - 9 U 470/11

1. Die Erklärung, dass Forderungen aus der Errichtung eines Bauvorhabens ausschließlich gegen den Erklärenden bestehen und dass er noch offene Rechnungen begleichen wird, ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Das gilt auch dann, wenn die Erklärung den Vorbehalt der Rechnungsprüfung enthält, in einem späteren Schreiben jedoch die vorbehaltlose Zahlung in Aussicht gestellt wird.

2. Nach Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist der Schuldner in der Regel mit allen Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur ausgeschlossen, die er bei Abgabe bereits kannte oder mit denen er rechnen musste. Der Schuldner kann deshalb nicht einwenden, die geltend gemachte (Werklohn-)Forderung bestehe nicht, weil die in Rechnung gestellten Leistungen nur teilweise erbracht seien.

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