Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 2996LG Paderborn, Urteil vom 10.11.2011 - 4 O 140/11
1. Selbst eine langjährige Berufserfahrung entbindet den Auftragnehmer nicht davon, sich vor Beginn der Verwendung eines bestimmten Rohrsystems über die örtliche Wasserqualität zu informieren.
2. Ansprüche wegen fehlerhafter Planung sind zu verneinen, wenn sich der Bauherr mit der Planung und Ausführung einverstanden erklärt. Dies setzt voraus, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannte. In der Regel kann das nur angenommen werden, wenn der Planer den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hat. Der Planer ist auch verpflichtet, einen Bauherrn auf negative Konsequenzen eines für die Planung geäußerten Wunsches hinzuweisen.
VolltextIBRRS 2012, 2988
AG Mainz, Urteil vom 17.12.2010 - 70 C 53/10
Der Unternehmer ist für die vertragsgemäße Ausführung darlegungs- und beweispflichtig.
VolltextIBRRS 2012, 2985
OLG Schleswig, Urteil vom 11.03.2011 - 5 U 123/08
1. Weisen die Bauzeichnungen eine bestimmte Breite der Aufzugskabine aus und erfüllt ein kostengünstiges Aufzugsfabrikat diese Anforderungen nicht, kann der Auftraggeber auch dann den Einbau eines maßgerechten Aufzugs ohne Mehrkosten verlangen, wenn das Leistungsverzeichnis keine Angabe zu den Kabinenmaßen enthält.
2. Die Zurückweisung von berechtigten Mehrkostenanzeigen kann eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung des Auftraggebers darstellen, die den Auftragnehmer zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund berechtigt. In der unberechtigten Zurückweisung von Mehrkosten, deren Höhe 1,5% der Nettovertragssumme nicht übersteigt, liegt keine Gefährdung des Vertragszwecks, so dass der Auftragnehmer den Vertrag nicht aus wichtigem Grund kündigen kann.
3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zulässig. Die außerordentliche Kündigung des Auftragnehmers, die erst zwei Monate nach Zurückweisung einer berechtigten Mehrkostenanmeldung erklärt wird, ist deshalb verfristet.
4. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf eine fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berufen und den Vertrag kündigen, wenn er ungeachtet der unterbliebenen Mitwirkung in Vorleistung getreten ist und die Leistung ausgeführt hat.
5. In unternehmerischen Geschäftsverkehr sind Vertragsbedingungen bereits dann im Einzelnen ausgehandelt, wenn der Verwender dem anderen Teil Verhandlungsmöglichkeiten einräumt und dieser seine Rechte in der konkreten Verhandlungssituation mit zumutbarem Aufwand selbst wahrnehmen kann.
6. Bei Verträgen zwischen Unternehmern kann ein Aushandeln einzelner Klauseln auch auf sachlich zusammengehörende Regelungen "ausstrahlen" und eine erweiterte Anwendung des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB rechtfertigen.
IBRRS 2012, 2981
LG Mainz, Beschluss vom 15.12.2011 - 3 S 19/11
Der Unternehmer ist für die vertragsgemäße Ausführung darlegungs- und beweispflichtig.
VolltextIBRRS 2012, 2978
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2011 - 9 U 16/05
1. Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers geht durch eine von ihm ausgesprochene Kündigung des Bauvertrags nicht unter. Unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung lässt die Kündigung die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung unberührt.
2. Das Gewährleistungsrecht der VOB/B stellt den Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers gegenüber anderen Gewährleistungsrechten in den Vordergrund. Dem Auftragnehmer soll durch eigene Nachbesserung die Möglichkeit gegeben werden, den durch ihn verursachten Mangel selbst zu beheben. Nur ausnahmsweise steht dem Auftraggeber als "Ersatzrecht" der Minderungsanspruch zu, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich oder unzumutbar ist oder einen zu hohen Aufwand erfordert.
3. Von einer Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen auszugehen und lässt sich nicht allein mit dem Vorhandensein von Mängeln rechtfertigen. Vielmehr muss das Vertrauen des Auftraggebers in die ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert sein.
4. Mängel in einer Größenordnung von insgesamt 5% des Gesamtauftragsvolumens Auftragssumme gewähren dem Auftraggeber nicht das Recht, den Bauvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
5. Hat der Auftragnehmer das Bauvorhaben "schlüsselfertig, mängelfrei, gebrauchsfertig und funktionsgerecht" herzustellen und ist in der Baubeschreibung vorgesehen, dass die Heizkostenerfassung für Heizung und Warmwasser je Wohnung über Wärmezähler zu erfolgen hat, gehört die Lieferung von Warmwasser- und Wärmemengenzählern auch dann zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, wenn in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht explizit ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer diese Leistungen auszuführen hat.
IBRRS 2012, 2964
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 21.07.2011 - 2 O 311/10
1. Ein Vertrag über die Herstellung bzw. Werkserneuerung einer technischen Anlage einschließlich der Inbetriebnahme der hierfür nötigen Hard- und Softwarekomponenten sowie der Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers geht über eine bloße Lieferung mit Montageverpflichtung hinaus und ist als Werkvertrag zu qualifizieren.
2. Der Begriff der Werksüberholung einer gebrauchten technischen Anlage ist mit demjenigen der Generalüberholung vergleichbar. Eine generalüberholte Maschine muss deshalb eine Beschaffenheit aufweisen, die über die bloße Funktionstüchtigkeit, bei der es sich um die ohnehin geschuldete Normalbeschaffenheit handelt, deutlich hinausgeht.
3. Die stillschweigende Anerkennung einer Werkleistung als im Wesentlichen mangelfrei ist trotz Nutzung der Leistung regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten, insbesondere durch umgehende Mängelanzeigen zu verstehen gibt, das Werk nicht als vertragsgerecht gelten lassen zu wollen.
4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach die letzten 10% des vereinbarten Werklohnes nach dem Funktionsnachweis, aber ausdrücklich vor der vereinbarten Übergabe fällig werden, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.
IBRRS 2012, 2955
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2010 - 3 U 101/10
1. Der Auftraggeber kann trotz eines erheblichen Mangels (hier: zu hohe Gründung) den Abriss des Bauwerks nicht verlangen, wenn er sich nach Kenntnis des Mangels eigenverantwortlich dazu entschließt, weiterbauen zu lassen und das Bauvorhaben trotz der Mangelproblematik fertigzustellen.
2. Im Bauprozess besteht für eine Feststellungsklage in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen (Schadenshöhe, Möglichkeit der Beseitigung des Mangels, Unverhältnismäßigkeit etc.) nicht in einem Prozess geklärt werden können und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.
IBRRS 2012, 2940
OLG München, Urteil vom 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsvereinbarung, wonach der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 15% des vereinbarten Netto-Pauschalpreises zu übergeben hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2012, 2939
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZR 63/10
Bestreitet der Auftraggeber die der Schlussrechnung des Auftragnehmers zugrunde liegenden Mengenermittlungen und gibt er unmissverständlich zu erkennen, die vom Auftragnehmer für die Abrechnung der Arbeiten in Ansatz gebrachten Mengen insgesamt nicht akzeptieren zu wollen, können die Mengenangaben des Auftragnehmers nicht als Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung herangezogen werden.
VolltextIBRRS 2012, 2927
OLG München, Urteil vom 17.07.2012 - 3 U 658/11 Bau
1. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Vorunternehmers, auf eine hinreichende Koordinierung der nachfolgenden Arbeiten hinzuwirken.
2. Der Vorunternehmer muss allerdings auf die Beschaffenheit der eigenen Leistung hinweisen, wenn erkennbar die Gefahr besteht, dass der Nachfolgeunternehmer auch bei Anwendung der anerkannten Regeln der Technik nicht erkennen kann, ob die Vorleistung für ihn eine geeignete Arbeitsgrundlage ist.
VolltextIBRRS 2012, 2862
OLG Naumburg, Urteil vom 29.03.2012 - 1 U 84/11
Hat das Erstgericht von Anfang an die Auslegung des Vertragsformulars durch den Kläger geteilt, bestand für diesen keine Notwendigkeit weiteren Sachvortrag dazu zu halten und Beweismittel dafür zu benennen, dass seine Auslegung auch dem beiderseitigen Willen der Vertragsparteien entspricht. Wird die Auslegung erstmals im Berufungsrechtszug als zweifelhaft diskutiert, ist die Benennung eines Zeugen für den Parteiwillen zwar neues Vorbringen, aber zuzulassen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2841
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2012 - 13 U 11/12
Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungssicherheit sowie eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von jeweils 5% der Auftragssumme zu leisten hat, ist unwirksam, wenn der Auftragnehmer eine Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit in eine Mängelansprüchesicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche verlangen kann.
VolltextIBRRS 2012, 2835
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2012 - 23 W 30/12
Der Streitwert ist zu addieren, wenn zugleich ein Antrag auf Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB und der Antrag auf Zahlung des Werklohnes gestellt werden.
VolltextIBRRS 2012, 2820
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012 - 9 U 138/11
1. Ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB besteht, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die zwar rechtswidrig und nicht zu dulden sind, die der betroffene Eigentümer jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht unterbinden kann, und die dadurch entstehenden Nachteile das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überschreiten.
2. Der Ausgleichsanspruch ist nicht auf die Folgen der Zuführung unwägbarer Stoffe beschränkt, sondern hat auch andere Störungen, insbesondere Schädigungen wegen einer unzulässigen Vertiefung und Erschütterungen (hier: durch Setzen einer Bohrpfahlwand), zum Gegenstand.
3. Anspruchsberechtigt sind nicht nur die unmittelbaren Nachbarn, sondern der Kreis derjenigen, die in einer räumlichen und zeitlichen Beziehung zum emittierenden Grundstück stehen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 22.12.1953 - V ZR 175/52, BGHZ 12, 75).
VolltextIBRRS 2012, 2757
OLG München, Urteil vom 26.06.2012 - 13 U 4950/11
1. Treten im Zuge von Ausschachtungsarbeiten Risse am Nachbargebäude auf, ist ein Zurechnungszusammenhang auch gegeben, wenn das Ausschachten der Baugrube den Schaden nicht allein, sondern nur im Zusammenwirken mit einer anderen Ursache herbeiführen konnte (sog. Doppelkausalität).
2. Kommen mehrere Ursachen für die Rissschäden in Betracht, muss der Nachbar wenigstens einen Ursachenanteil durch den Baugrubenaushub nachweisen können.
VolltextIBRRS 2012, 2751
BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 10 AZR 190/11
Ein Bauträger, der Gebäude im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten lässt, um sie während oder nach der Bauphase zu veräußern, ist Unternehmer i.S.v. § 1a AEntG a.F.*)
VolltextIBRRS 2012, 2749
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 9 U 74/11
1. Verpflichtet sich der Unternehmer zur Lieferung und Montage einer Einbauküche, die für die Bedürfnisse des Kunden konzipiert wird, liegt ein Werkvertrag vor. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers, wonach der Kunde zur vollständigen Zahlung bei der "Lieferung" (also vor der Montage) verpflichtet sein soll, verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, und ist unwirksam.*)
2. Die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel stellt grundsätzlich eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Unternehmers dar. Treffen die Parteien später eine Individualvereinbarung, in der die unwirksame AGB-Klausel teilweise bestätigt wird, kann der Unternehmer im Wege des Schadensersatzes verpflichtet sein, den Kunden von den Verpflichtungen aus der Individualvereinbarung zu befreien, wenn es zu der Individualvereinbarung ohne die vorausgegangene unwirksame AGB-Klausel nicht gekommen wäre.*)
3. Macht der Unternehmer eine Mängelbeseitigung zu Unrecht von einer vollständigen Zahlung des Werklohns abhängig, kann darin unter Umständen eine endgültige Leistungsverweigerung im Sinne von § 281 Abs. 2 BGB liegen.*)
4. Mängel einer Einbauküche können einen Anspruch auf den sogenannten großen Schadensersatz rechtfertigen, wenn es sich um eine größere Anzahl von Mängeln handelt, und wenn zur Beseitigung der Mängel ein vollständiger Ausbau und ein neuer Einbau der Küche erforderlich wäre.*)
IBRRS 2012, 2737
LG Münster, Urteil vom 20.06.2012 - 08 O 80/10
1. Ein zu hoch gegründeter Carport ist mangelhaft.
2. Der Abriss und die Neuerrichtung eines zu hoch gegründeten Carports sind nicht unverhältnismäßig, auch wenn der Carportanlage baubehördlich geduldet wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn am Carport weitere (Bau-)Mängel vorliegen.
VolltextIBRRS 2012, 2734
BFH, Urteil vom 28.03.2012 - II R 57/10
1. Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Dies gilt auch, wenn das Angebot nach Abschluss des Kaufvertrags unwesentlich geändert wird.*)
2. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand kann aufgrund besonderer Umstände auch vorliegen, wenn der Käufer das Angebot erst 19 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags annimmt.*)
3. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine durchgreifenden unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (entgegen Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. August 2011 7 K 192/09, 7 K 193/09, EFG 2012, 730).*)
VolltextIBRRS 2012, 2644
OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2012 - 21 U 89/11
1. Kann eine Leistung (hier: die Verlegung von Naturstein) auf mehrere Arten ausgeführt werden (hier: übliches Verlegen oder Verlegung kalibrierter Natursteine), ist der Auftragnehmer jedenfalls dann zu einer umfassenden Beratung des Auftraggebers verpflichtet, wenn dieser besondere Qualitätserwartungen an die auszuführende Leistung hat und selbst nicht fachkundig ist.
2. Kommt der Auftragnehmer dieser Beratungspflicht nicht nach und entspricht die Ausführung nicht den erkennbaren Qualitätserwartungen des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer selbst dann zum Schadensersatz in Höhe der Kosten einer erneuten Verlegung verpflichtet, wenn die ausgeführte Leistung handwerklich weitestgehend mangelfrei ist.
VolltextIBRRS 2012, 2642
BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 130/10
Der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht umfasst auch solche Schäden des Neugläubigers, die durch eine fehlerhafte Bauleistung der insolvenzreifen Gesellschaft am Bauwerk verursacht werden und von dieser wegen fehlender Mittel nicht mehr beseitigt werden können.*)
VolltextIBRRS 2012, 2632
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.03.2012 - 6 O 3415/07
1. Der Werklohn ist kein einigungsnotwendiger Vertragspunkt.
2. Auch bei fehlender Einigung über die Höhe des Werklohns ist ein Vertragsschluss zu bejahen, wenn sich die Parteien trotz des noch offenen Punkts erkennbar vertraglich binden wollen. Anzeichen für einen dahingehenden Bindungswillen kann die begonnene Vertragsdurchführung sein.
VolltextIBRRS 2012, 2621
BGH, Urteil vom 14.06.2012 - VII ZR 148/10
1. Ein Gläubiger kann nicht gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Frist zur Leistung vor deren Fälligkeit gesetzt hat. Das gilt auch dann, wenn bereits vor Fälligkeit ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder der Leistungswilligkeit des Schuldners bestehen.*)
2. Allein die Erklärung des Schuldners, er werde zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leisten können, begründet keine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
3. Der Gläubiger kann nach Fälligkeit der Leistung ohne Setzen einer Nachfrist gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB sofort zurückzutreten, wenn feststeht, dass die gemäß § 323 Abs. 1 BGB dem Schuldner zu setzende angemessene Frist zur Leistung nicht eingehalten werden wird.*)
4. Das Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 4 BGB kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn die Leistung fällig geworden ist. Die Wirksamkeit eines Rücktritts bestimmt sich ab diesem Zeitpunkt nach § 323 Abs. 1 und 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2012, 2614
OLG Celle, Urteil vom 06.10.2011 - 6 U 61/11
1. Die Klausel eines Bauvertrags, wonach der Auftragnehmer im Fall einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% der Auftragssumme zu zahlen hat, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird, ist wirksam.
2. Der angestrebte echte Bieterwettbewerb setzt voraus, dass jedes Angebot geheim bleibt. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede liegt deshalb bereits vor, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis desjenigen eines Mitbewerbers abgibt. Es kommt nicht darauf an, ob der Bieter oder der Mitbewerber den Auftraggeber schädigen wollen.
VolltextIBRRS 2012, 2605
LG Köln, Urteil vom 15.06.2012 - 32 O 48/12
Die Abnahme ist auch bei der Kündigung eines Pauschalvertrags Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns.
VolltextIBRRS 2012, 2601
OLG Celle, Urteil vom 14.04.2011 - 6 U 112/10
Beauftragt der Auftraggeber ein Unternehmen mit dem Abdecken und Entsorgen des alten Daches und ein anderes Unternehmen mit der Neueindeckung, muss er entweder selbst für eine Abplanung zum Schutz vor Feuchtigkeit sorgen oder die Koordination der Abplanung einem der Unternehmen übertragen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eindringendes Regenwasser entsteht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten auf das Erfordernis einer Notabplanung hingewiesen wurde und er darauf verzichtet hat.
VolltextIBRRS 2012, 2588
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 13 U 63/08
1. Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer 0,20% der Nettoabrechnungssumme für jeden Werktag der Verspätung, höchstens jedoch 10% der Nettoabrechnungssumme zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
2. Der Einschätzung als Allgemeiner Geschäftsbedingung steht nicht entgegen, dass die Parteien den im Vertragsformular vorgesehenen Text gestrichen und handschriftlich die gleiche Regelung mit dem Hinweis, die Vertragsstrafe sei verhandelt worden und gelte "zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart", eingefügt
3. Allein der Umstand einer zeitlich späteren Fertigstellung der Leistungen belegt noch nicht das für die Verwirkung einer Vertragsstrafe nötige Verschulden des Auftragnehmers.
4. Das Fehlen vertraglich vereinbarter Revisionsunterlagen stellt einen Mangel dar, der den Auftraggeber dazu berechtigt, einen Betrag in Höhe des Doppelten der für die Erstellung der Unterlagen erforderlichen Kosten zurückzubehalten.
IBRRS 2012, 2523
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2010 - 12 U 24/10
Weicht ein Privatgutachter in Bezug auf die entscheidenden Fragen des Rechtsstreits von den Ausführungen des Gerichtsgutachters ab, ohne sich mit dessen Argumentation inhaltlich auch nur ansatzweise zu befassen, muss das Gericht - auch unter Berücksichtigung des Gebots, Widersprüche zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlich eingeholten Gutachten mit der gebotenen kritischen Distanz zu würdigen - den Gerichtsgutachter nicht noch einmal hören oder ein weiteres Gutachten einholen.
VolltextIBRRS 2012, 2521
OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011 - 6 U 1798/10
Sind in zwei Positionen eines Leistungsverzeichnisses vergleichbare Leistungen beschrieben und ist die Abgrenzung dieser Positionen zueinander unklar, muss der Auftragnehmer die Unklarheit bereits bei der Kalkulation durch Heranziehung der Pläne klären.
VolltextIBRRS 2012, 2506
KG, Urteil vom 19.11.2010 - 7 U 97/10
1. Eine von der Lohnentwicklung abgekoppelte Lohngleitklausel, die aufgrund überhöhter Änderungssätze zu einer unangemessen Kostenumlage auf den öffentlichen Auftraggeber führt, ist ohne Devisengenehmigung nichtig.
2. Die dreijährige Verjährung von Rückzahlungsansprüchen des öffentlichen Auftraggebers gegen den überzahlten Bauunternehmer hängt nicht vom Zugang einer Mitteilung der Rechnungsprüfungsbehörde ab. Der öffentliche Auftraggeber hat vielmehr bereits dann Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen, wenn er die vertragswidrige Abrechnung bei der Schlussrechnungsprüfung aus den vorliegenden Unterlagen erkennen kann (entgegen OLG Dresden, IBR 2007, 67).
3. Der Auftraggeber handelt mindestens grob fahrlässig im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn er weiß oder wissen muss, welche Unterlagen er für die genaue Rechnungsprüfung benötigt, diese aber vom Auftragnehmer nicht anfordert.
4. Der Antragsteller hat im Mahnverfahren alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare zu tun. Dazu gehören nicht nur die Antragstellung und die Bezeichnung des Prozessgerichts, sondern auch die zeitnahe Beantwortung einer Anfrage des Mahngerichts.
IBRRS 2012, 2494
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10
1. Für den Umfang der Mängelbeseitigung und damit auch für die Bemessung der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Selbstvornahme sind die Aufwendungen maßgeblich, die für die ordnungsgemäße Herstellung des vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Werks erforderlich sind. Dies gilt sowohl für den Anspruch auf Schadensersatz als auch für den Erstattungsanspruch bei Selbstvornahme.
2. Hinsichtlich der Erforderlichkeit ist auf den Aufwand und die Kosten abzustellen, die der Besteller bei verständiger Würdigung im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte und konnte, wobei es sich insgesamt um vertretbare Maßnahmen der Schadensbeseitigung oder Mängelbeseitigung handeln muss.
3. Das Risiko, dass im Rahmen der durch den Auftraggeber veranlassten Mängelbeseitigung auch Maßnahmen getroffen werden, die sich in der nachträglichen Bewertung als nicht erforderlich erweisen, trägt der Auftragnehmer. Erstattungsfähig sind damit auch die Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Mangelbeseitigungsversuch aufgewendet wurden.
4. Kosten, die dem Auftraggeber im Rahmen der Komplettsanierung einer Flachdachabdichtung durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstanden sind, sind erstattungsfähig. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer des mit der Mangelbeseitigung beauftragten Unternehmens in besonderem Maße fachkompetent ist.
IBRRS 2012, 2476
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2011 - 2 U 922/10
Der Unternehmer kann von dem Besteller der Werkleistung für in sich abgeschlossene Teile der Werkleistung Abschlagszahlungen verlangen. In der Forderung weiterer Abschlagszahlungen liegt keine Erfüllungsverweigerung des Unternehmers, die zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers führen könnte.*)
VolltextIBRRS 2012, 2474
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - VII ZR 34/11
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch dann Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber geforderte zusätzliche Leistung unter den Voraussetzungen des § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B zu fordern, wenn eine Einigung über deren Vergütung nicht stattgefunden hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 2465
OLG Celle, Urteil vom 14.06.2012 - 13 U 11/12
Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungssicherheit sowie eine Mängelansprüchesicherheit in Höhe von jeweils 5% der Auftragssumme zu leisten hat, ist unwirksam, wenn der Auftragnehmer eine Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit in eine Mängelansprüchesicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche verlangen kann.
VolltextIBRRS 2012, 2453
OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2012 - 11 U 203/11
Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann ausnahmsweise auch dann erfolgen, wenn feststeht oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und diese Vertragsverletzung für den Auftraggeber von so erheblichem Gewicht ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.
VolltextIBRRS 2012, 2449
KG, Urteil vom 14.03.2012 - 21 U 39/11
Der Unternehmer, der eine Bauleistung erbringt, kann gegen den willentlichen Empfänger dieser Leistung einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Wertersatz haben.*)
VolltextIBRRS 2012, 2416
OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2010 - 17 U 67/09
Vereinbart der Nachunternehmer mit dem Bauherrn im Falle einer mangelhaften Werkleistung einen Gewährleistungs- und Einwendungsverzicht auch mit Wirkung für den Hauptunternehmer, ist der Hauptunternehmer nicht berechtigt, der Werklohnklage des Nachunternehmers Gewährleistungsansprüche entgegenzuhalten.
IBRRS 2012, 2408
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.05.2011 - 7 U 77/09
1. Ein Werkunternehmer ist grundsätzlich nur verpflichtet, die Leistungen des Vorunternehmers dahingehend zu überprüfen, ob sie eine ordnungsgemäße Erstellung seines Werkes möglich machen.
2. Die Leistungen eines Nachfolgeunternehmers muss der Werkunternehmer nur überprüfen und dem Auftraggeber Bedenken mitteilen, wenn ihm aufgrund eines überlegenen Fachwissens klar sein muss, dass die Leistungen des Nachfolgeunternehmers zu einem Schaden am eigenen Gewerk führen. Von einem überlegenen Fachwissen kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber von einem Baufachmann vertreten wird, der über ein entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
3. Gibt der Auftragnehmer in seiner Rechnung einen bestimmten Leistungsumfang an (hier: die Dicke des ausgeführten Estrichs), kann daraus nicht der Rückschluss gezogen werden, dass der genannte Leistungsumfang vertraglich vereinbart war. Stimmt der ausgeführte nicht mit dem in der Rechnung genannten Leistungsumfang überein, liegt deshalb kein Werkmangel vor, wenn die ausgeführte Leistung den einschlägigen technischen Bestimmungen gerecht wird.
VolltextIBRRS 2012, 2404
OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2012 - 11 U 203/11
Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann ausnahmsweise auch dann erfolgen, wenn feststeht oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und diese Vertragsverletzung für den Auftraggeber von so erheblichem Gewicht ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.
VolltextIBRRS 2012, 2396
OLG Dresden, Urteil vom 16.05.2011 - 9 U 794/09
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftragnehmer sämtliche als mangelhaft erkannten und als solche gerügte Leistungen reparieren lässt, bildet diese Absprache keine Anspruchsgrundlage für den Ersatz solcher Kosten, die durch eine Reparatur an später als mangelhaft erkannten Leistungen entstanden sind.
VolltextIBRRS 2012, 2389
BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - VII ZR 113/11
Bietet der Auftragnehmer eine Vorabreinigung und eine Endreinigung inklusive Glasreinigung an, umfasst die Position „Baureinigung“ in der Auftragsbestätigung eine Vorab- und Endreinigung, wenn sich der Pauschalpreis für die Baureinigung nachvollziehbar aus einer Absummierung der Preise für die Vorabreinigung und die Endreinigung ergibt.
VolltextIBRRS 2012, 2385
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - 12 U 234/11
Eine Abnahme ist als Voraussetzung der Fälligkeit des Werklohnanspruchs nicht mehr erforderlich, wenn sich der Auftraggeber gegen die Werklohnforderung allein mit auf Geldzahlung gerichteten Gewährleistungsansprüchen verteidigt, aber keine Nacherfüllung mehr verlangt, da in diesem Fall ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien eingetreten ist. Gleiches gilt, wenn Mängel, die zur Begründung einer Abnahmeverweigerung herangezogen worden sind, zwischenzeitlich anderweitig behoben worden sind oder es sich um unwesentliche Mängel handelt.
VolltextIBRRS 2012, 2308
OLG Jena, Urteil vom 18.04.2012 - 7 U 762/11
Der Baugeldempfänger hat bis auf jeden einzelnen Cent anhand geeigneter Belege nachzuweisen, dass er empfangenes Baugeld zweckentsprechend verwendet hat. Pauschale Behauptungen und nicht ausreichend konkretisierter Vortrag genügen diesen Anforderungen nicht.
VolltextIBRRS 2012, 2306
LG Rottweil, Urteil vom 23.03.2011 - 1 S 131/10
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die zu zahlende Gesamtvergütung als Vorkasse an einen Treuhänder des Auftragnehmers zu bezahlen, benachteiligt den Auftraggeber entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2012, 2272
LG Darmstadt, Urteil vom 31.05.2012 - 13 O 61/12
1. Der Auftragnehmer hat auch nach Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber, Abnahme der Leistungen und Stellung der Schlussrechnung einen Anspruch auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB.
2. Auch der Subunternehmer hat einen Anspruch auf die Sicherheit nach § 648a BGB.
VolltextIBRRS 2012, 2216
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.05.2012 - 1 U 376/10
1. Aus der maßgeblichen Sicht des Kunden beinhaltet ein Angebot: "1 qm Stabparkett - fix und fertig" neben der vollständigen Verlegung des Parketts auch sämtliche Kosten einer Herstellung der Verlegereife des Untergrunds.
2. Das gilt auch für gewerksfremde Leistungen, auf die der Parkettlegerbetrieb nicht eingerichtet ist (Abfräsen im Blastrac-Kugelstrahlverfahren, Reprofilierung der Estrichoberfläche).
3. Die Verkehrssitte und, als deren Ausdruck, DIN 18 356 - Parkettarbeiten - sind für die Auslegung der Preisvereinbarung nicht maßgeblich.
VolltextIBRRS 2012, 2191
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.08.2011 - 5 U 209/09
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, wobei das Stellen nicht voraussetzt, dass ein Ungleichgewicht zwischen den Vertragsbeteiligten hinsichtlich der vertraglichen Durchsetzungsmacht besteht, weil Verwender im vorgenannten Sinne auch eine Vertragspartei sein kann, die der anderen weder wirtschaftlich noch sonst überlegen ist.
2. An der für allgemeine Geschäftsbedingungen charakteristischen Einseitigkeit ihrer Auferlegung fehlt es, wenn die Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der von dem anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird, wofür erforderlich ist, dass er zumindest in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.
VolltextIBRRS 2012, 2170
OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2010 - 6 U 79/09
1. Durchstößt der Werkunternehmer bei der Ausführung seiner Leistung (hier: dem Einbau von Rinnen) die Abdichtungsebene, so dass Wasser in die Bodenkonstruktion eindringen kann, beschädigt er nicht nur das erbrachte Werk eines anderen Gewerks. Auch das eigene Werk selbst ist mangelhaft.
2. Der Unternehmer verschweigt einen Mangel arglistig, wenn er einen Mangel positiv kennt und davon ausgeht, ein anderer Unternehmer werde den Mangel beseitigen.
VolltextIBRRS 2012, 2113
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.01.2012 - 6 W 38/11
Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an den Modulen einer Freiland-Photovoltaikanlage verjähren in fünf Jahren.
VolltextIBRRS 2012, 2108
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2011 - 23 U 137/10
1. Die gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B im Sinne von Obliegenheiten bzw. Mitwirkungshandlungen dem Auftraggeber zugewiesene Aufgabe geht dahin, die erforderlichen Anträge nicht nur überhaupt, sondern insbesondere so rechtzeitig und ordnungsgemäß zu stellen und sie ggf. unter Ausschöpfung von Rechtsmitteln bzw. - behelfen weiterzuverfolgen, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, seine Werkleistung vertragsgetreu und rechtzeitig zu erfüllen.*)
2. Regelmäßig - indes abhängig von den Umständen des Einzelfalles - trägt der Auftraggeber daher das Risiko für die Genehmigung auch für den Fall, dass er den Werkvertrag mit dem Auftragnehmer vor Erteilung der Genehmigung abschließt.*)
3. Nur in besonderen Einzelfällen kann den Auftragnehmer - kraft überlegener Fachkunde - eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Auftraggeber treffen, sofern er eine Spezialbaumaßnahme mit besonderen Genehmigungen zu erbringen hat, bei der der Auftraggeber keinen Architekten oder Sonderfachmann mit der Planung der Spezialbaumaßnahme beauftragt hat und auch sonst nicht fachkundig bzw. fachkundig beraten ist.*)
4. Beginnt der Auftragnehmer in Kenntnis des Fehlens der (Bau-) Genehmigung mit der Ausführung der vertraglichen Werkleistung, kann - jedenfalls bei seinen Ansprüchen, die über den reinen Vergütungsanspruch für geleistete Arbeiten hinausgehen - ein Mitverschulden des Auftragnehmers im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 VOB/B in Betracht kommen. Allerdings scheidet in solchen Fällen eine (Mit-)Verantwortlichkeit des Auftragnehmers aus, in denen er annehmen durfte, dass einer Genehmigung etwaig entgegenstehende Hindernisse beseitigt seien bzw. beseitigt würden.*)
5. Die Zulässigkeit einer in der Berufungserwiderung vorgenommenen Klageerweiterung als Anschlussberufung folgt aus §§ 533, 264 Nr. 2 ZPO. Der Zulässigkeit der Klageerweiterung steht auch nicht § 529 ZPO bzw. § 531 ZPO entgegen, wenn die dem geänderten bzw. erweiterten Klageantrag zugrundeliegenden Tatsachen unstreitig und im Berufungsverfahren daher jedenfalls zu berücksichtigen sind bzw. es sich dabei um zulässige Noven im Sinne von §§ 529, 531 ZPO handelt.*)
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