Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 2103OLG Celle, Urteil vom 25.04.2012 - 7 U 234/11
Der Unternehmer kann auch dann noch Sicherheit gemäß § 648a BGB verlangen, wenn das Vertragsverhältnis vom Besteller durch wirksame Kündigung beendet worden und der Unternehmer in Insolvenz geraten ist.
VolltextIBRRS 2012, 1988
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2011 - 3 U 101/10
1. Grundsätzlich ist es Sache des Auftragnehmers darüber zu entscheiden, auf welche Weise er im Wege der Mängelbeseitigung einen vertragsgemäßen Zustand erreicht. Die Vertragspartner können sich aber auch auf eine bestimmte Art und Weise der Nacherfüllung einigen und eine Nacherfüllung vereinbaren, die von der ursprünglich vereinbarten Leistung abweicht.
2. Treffen die Vertragsparteien keine Vereinbarung über die hiermit verbundenen Mehrkosten, sind diese vom Auftragnehmer zu tragen.
3. Zur Erhaltung der Mängeleinrede genügt auch unter Geltung der VOB/B eine mündliche Mängelanzeige. Das gilt nicht für die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B.
4. Schweben zwischen den Vertragsparteien Verhandlungen über den Anspruch auf Mängelbeseitigung und sind Beginn und Ende der Verhandlungen streitig, muss der Auftraggeber nur den Beginn der Verhandlungen beweisen und der Auftragnehmer ihr Ende. Haben wiederholt Verhandlungen stattgefunden, trägt der Auftragnehmer auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende gekommen ist.
VolltextIBRRS 2012, 1972
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2011 - 3 U 92/11
1. Die Erklärung des Unternehmers, er werde die Mängel im Wege der Nachbesserung beseitigen lassen, stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar.
2. Die Wirkung eines solchen deklaratorischen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und ist gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln. In der Regel schließt es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft aus, die der Unternehmer bei der Abgabe kannte oder mit denen er mindestens rechnete.
VolltextIBRRS 2012, 1965
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 U 269/11
Eine Mangelrüge per E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt. Mit einer E-Mail kann deshalb die Verjährungsfrist für Mängel nicht wirksam verlängert werden.
VolltextIBRRS 2012, 1964
LG Hanau, Urteil vom 01.12.2011 - 7 O 316/11
1. Eine Mangelrüge per E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.
2. Zur Entbehrlichkeit einer Mangelrüge.
3. Zum Verstoß gegen Treu und Glauben bei Erhebung der Verjährungseinrede.
VolltextIBRRS 2012, 1941
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.04.2012 - 10 W 17/12
1. Die Einigung von Bauvertragsparteien über die Mängelbeseitigungspflicht nach Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren macht eine Klageerhebung des Bestellers (Antragsteller) binnen einer vom Gericht gesetzten Pflicht nach § 494a ZPO nicht unnötig.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Frage der Kostentragung zwischen den Beteiligten noch nicht abschließend geklärt ist.
VolltextIBRRS 2012, 1939
LG Kiel, Urteil vom 05.04.2012 - 9 O 180/11
1. Die Klausel: "Der Auftragnehmer hat eine Summe in Höhe von 5% der Abrechnungssumme auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme an, zu leisten. Der Auftraggeber behält sich vor, eine andere geeignete Sicherheit zuzulassen" ist unwirksam.
2. Geringfügige Abänderungen im zur Verwendung gestellten Klauselwerk des Auftraggebers führen nicht zu einem ausgehandelten Vertragswerk.
VolltextIBRRS 2012, 1933
OLG Dresden, Urteil vom 20.03.2012 - 5 U 765/11
1. Die Weiterleitung von Nachträgen des Nachunternehmers an den eigenen Auftraggeber ist nicht als Billigung dieser Nachtragsforderung zu bewerten. Dies gilt jedenfalls, solange vom Auftraggeber keine Zahlungen auf diese Nachtragsforderung geleistet wurden.
2. Circa-Angaben in einem Leistungsverzeichnis beinhalten keine abschließende, verbindliche Größe für die Kalkulation des Auftragnehmers.
VolltextIBRRS 2012, 1927
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextIBRRS 2012, 1912
OLG Köln, Urteil vom 22.02.2011 - 15 U 147/10
1. Sind die Arbeiten nach dem Leistungsverzeichnis "einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Befestigungs- und Füllmittel entsprechend den Brandschutz- und Rauchschutzanforderungen" zu erbringen, sind die damit verbundenen Kosten in die Einheitspreise einzureichen und mit diesen abgegolten. Das gilt auch dann, wenn es sich bei hierbei um Besondere Leistungen i.S. der ATV DIN 18360 handelt.
2. Werden die auszuführenden Leistungen im Leistungsverzeichnis eindeutig beschrieben, bedarf es vor Ausführung keiner gesonderten Freigabe durch den Auftraggeber.
VolltextIBRRS 2012, 1808
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2010 - 22 U 135/08
1. Ist kein fester Termin für die Leistungserbringung bestimmt, bedeutet dies nicht, dass sie auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden kann. Vielmehr ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Leistung zu ermöglichen; sie mithin bei fehlender Fristvereinbarung auf Verlangen des Auftragnehmers abzurufen.
2. Das Unterlassen des Abrufs der Leistungen berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung nach § 9 Nr. 1 a oder § 6 Nr. 7 VOB/B 2006.
VolltextIBRRS 2012, 1794
LG Kleve, Urteil vom 14.03.2012 - 2 O 272/11
Die Begrifflichkeit Auftragssumme als Bezugsgröße der Vertragsstrafe kann mehrere Deutungen zulassen, so dass die Vertragsstrafenklausel unwirksam ist.
VolltextIBRRS 2012, 1781
KG, Urteil vom 23.04.2010 - 7 U 117/09
1. Bestätigt der Auftragnehmer auf dem vorformulierten Verhandlungsprotokoll des Auftraggebers "durch rechtsverbindliche Unterschrift", dass die Vertragsbedingungen individuell ausgehandelt wurden, und wird von der hervorgehobenen Möglichkeit, die Formulierung zu streichen, falls sie unzutreffend sein sollte, kein Gebrauch gemacht, ist jedenfalls dann von einer Individualvereinbarung auszugehen, wenn das Verhandlungsprotokoll eine Vielzahl handschriftlicher Streichungen, Ergänzungen und Änderungen enthält.
2. Setzt der klagende Auftragnehmer dem Auftraggeber in einem Schriftsatz eine Frist zur Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts, wird der Lauf der Frist erst mit dem Zugang der Fristsetzung beim Auftraggeber in Gang gesetzt, wenn die Auszahlung dieses Einbehalts bis dahin nicht Gegenstand des Rechtsstreits war.
VolltextIBRRS 2012, 1770
OLG Celle, Urteil vom 28.01.2010 - 6 U 132/09
1. Zeigen sich an der Sohlplatte Risse und Abplatzungen, muss sich der bauüberwachende Architekt vergewissern, dass die von ihm zur Mängelbeseitigung angeordneten Maßnahmen ausreichen, um die Standsicherheit der Platte zu gewährleisten.
2. Zieht der Bauherr zu einer Besprechung über die Beseitigung eines Baumangels einen Ingenieur hinzu, ist dieser kein Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum bauüberwachenden Architekten.
VolltextIBRRS 2012, 1769
OLG Naumburg, Urteil vom 29.03.2011 - 9 U 108/10
1. Der Auftragnehmer schuldet die Errichtung eines funktionstauglichen und zweckentsprechenden Werks. Macht der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung keine konkreten planerischen Vorgaben (hier: zur Ausführung eines Fußbodens in einer LKW-Werkstatt), bestimmen sich die Anforderungen an die Leistung nach der im Vertrag vorausgesetzten Beschaffenheit.
2. Ist die im Vertrag in Aussicht genommene Ausführung nicht geeignet, den vorgesehenen Belastungen standzuhalten, muss der Auftragnehmer Bedenken anzeigen.
VolltextIBRRS 2012, 1754
OLG Dresden, Urteil vom 06.01.2012 - 1 U 13/10
Der Auftragnehmer muss sowohl im Rahmen des § 642 Abs. 1 BGB als auch im Rahmen des § 6 Nr. 6 VOB/B den ihm konkret entstandenen Schaden nachweisen. Das macht eine vergleichende Darstellung zwischen der Vermögenssituation ohne Verzug und der tatsächlichen Vermögenssituation infolge des Verzugs erforderlich. Dabei wird die Höhe der Entschädigung von der Urkalkulation beeinflusst.
VolltextIBRRS 2012, 1696
OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2010 - 1 U 51/08
1. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Inhalt der Baubeschreibung und Ansichtszeichnungen kommt der Baubeschreibung kein Vorrang gegenüber den Plänen zu, weil alle Bestandteile der Leistungsbeschreibung als gleichrangig anzusehen sind. Für die Bestimmung des Leistungsumfangs ist vielmehr die konkretere Darstellung maßgeblich.
2. Erstellt ein Generalunternehmer entgegen den Regelungen im Bauvertrag die Ausführungsplanung nicht oder nicht vollständig, führt das zum Verlust oder zur Minderung der Vergütung, wenn der Tatbestand einer allgemeinen Leistungsstörung oder der werkvertraglichen Gewährleistung erfüllt ist.
3. Wird die vereinbarte Ausführungsart (hier: Erstellung einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen) aufgrund unrichtiger statischer Vorgaben nicht realisiert, kann der Auftraggeber jedenfalls dann Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen, wenn ihm der Auftragnehmer keine Alternativen aufgezeigt hat.
4. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer keine Überwachung oder Aufsicht hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen. Das kann anders zu beurteilen sein, wenn im Rahmen der Bauleitung gleichzeitig Planungsanordnungen erteilt werden, die zu einem Mangel führen oder wenn sich ein Mangel in der Leistung des Auftragnehmers aufdrängt.
5. Eine Vertragsstrafenregelung ist nicht individuell ausgehandelt, wenn der Tagessatz auf Wunsch des Auftragnehmers reduziert wird, die unangemessene Vertragsstrafenobergrenze aber nicht Gegenstand der Verhandlungen war.
IBRRS 2012, 1601
BGH, Urteil vom 12.04.2012 - VII ZR 13/11
Allein das Ausstellen einer Rechnung auf einen am Werkvertrag nicht beteiligten Dritten und deren Begleichung durch diesen stellt keine Schuldübernahme durch den Dritten dar.*)
VolltextIBRRS 2012, 1586
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2012 - 13 U 150/10
1. Auch bei Zugrundelegung der im Jahre 1991 geltenden Fassung der VOB/B (DIN 1961 - Fassung August 1988) liegt ein Kündigungsgrund dann vor, wenn in einem Bauvertrag mit einem ausländischen Bauunternehmen ein staatlich überwachtes Verfahren eingeleitet wird, das einem Insolvenzverfahren gleichsteht.*)
2. Das Wahlrecht des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters nach französischem Insolvenzrecht entsprechend § 17 KO bzw. § 103 InsO kann ein auf vertraglicher Vereinbarung beruhendes Kündigungsrecht nicht ausschließen, wenn das Vertragsverhältnis deutschem Recht unterliegt. Es ist dabei unerheblich, dass nach französischem Insolvenzrecht (hier: Art. 37 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Januar 1985) Vertragsbestimmungen, die im Fall der Insolvenz des Vertragspartners die Auflösung oder Kündigung des Vertrags vorsehen, unwirksam sind.*)
3. Die Erklärung der Kündigung erfordert nicht den Gebrauch des Begriffs "Kündigung"; der Auftragnehmer muss nur aus ihr eindeutig erkennen können, dass der Auftraggeber den Vertrag beenden will und ob es sich um eine freie oder außerordentliche Kündigung handelt. Ist das Kündigungsschreiben nicht eindeutig, ergeben aber die Gesamtumstände, dass dem Auftraggeber ein "außerordentlicher" Kündigungsgrund zur Seite steht, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Kündigung aus diesem wichtigen Grunde ausgesprochen wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 1572
KG, Urteil vom 05.10.2010 - 21 U 38/09
1. Der Tragwerksplaner und das ausführende Bauunternehmer haften für Risse am Nachbargebäude als Gesamtschuldner, wenn der Schaden auf eine falsche Planung und auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen ist.
2. Hat der Tragwerksplaner mit der fehlerhaften Planung die wesentliche Ursache für den eingetretenen Schaden gesetzt, kann sein Haftungsanteil mit 75% bewertet werden.
3. Ein Architekt muss über keine besonderen Kenntnisse im Bereich der Tragwerksplanung verfügen.
VolltextIBRRS 2012, 1547
OLG München, Urteil vom 12.10.2010 - 9 U 5711/09
Selbst der aufwändige Unterbau eines Fußball-Trainingsplatzes macht diesen nicht zum Bauwerk. Es handelt sich um Arbeiten an einem Grundstück.*)
VolltextIBRRS 2012, 1538
OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2011 - 5 U 934/11
1. Bei erheblicher Überschreitung der vertraglich vereinbarten Massen muss der Einheitspreis auf der Grundlage der Kalkulation des Auftragnehmers neu bestimmt werden. Dabei ist ausschlaggebend, ob die Massenmehrung die Kosten je Leistungseinheit gesenkt oder gesteigert hat, so dass es unangemessen wäre, den alten Einheitspreis fortzuschreiben.
2. Zur Substantiierungspflicht des Auftragnehmers in einem derartigen Fall (Gemeinkosten).
VolltextIBRRS 2012, 1530
OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2012 - 24 U 148/10
1. Macht der Auftraggeber wegen Mängeln Schadensersatz statt der Leistung geltend, darf durch die Ausgleichszahlung keine Überkompensation des eingetretenen Schadens erfolgen. Kann der Auftraggeber - weil keine Mängelbeseitigung durchgeführt wurde - noch frei darüber entscheiden, ob er den Schadensersatzbetrag (ganz oder teilweise) für die Sanierung aufwendet oder anderweitig damit verfährt, kann er keine Umsatzsteuer geltend machen.
2. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverfolgung, die dadurch entstanden sind, dass der Auftraggeber einen Rechtsanwalt beauftragt hat, den Mangelbeseitigungsanspruch außergerichtlich zu verfolgen und durchzusetzen.
IBRRS 2012, 1517
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2011 - 11 AR 59/11
Im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann ausnahmsweise auch ein Gericht bestimmt werden, an dem keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat und das nur mit einem Streitgenossen als Gerichtsstand vereinbart ist.
VolltextIBRRS 2012, 1444
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2012 - 8 U 172/10
An den Inhalt einer Mängelrüge nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Ausreichend ist es, wenn das Schreiben so abgefasst ist, dass der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird und dass von ihm Abhilfe erwartet wird.
VolltextIBRRS 2012, 1434
OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011 - 2 U 106/11
Der Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG kann im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens auch insoweit durchgesetzt werden, als es nicht um ein Verbot der Einbeziehung in künftige, sondern um die Verwendung unzulässiger allgemeiner Geschäftsbedingungen in bereits abgeschlossenen Verträgen geht.*)
VolltextIBRRS 2012, 1428
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 AR 15/11
1. Die Gerichtsstandsvereinbarung in einer Bürgschaftsurkunde "Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle", ist bei privaten Auftraggebern unwirksam.
2. Die Gerichtsstandsklausel begründet auch bei Verwendung durch den Bürgen keine Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Bürgschaftsgläubigers.
VolltextIBRRS 2012, 1427
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 177/11
Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).*)
IBRRS 2012, 1425
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 202/09
1. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47).*)
2. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, IBR 2009, 628 = BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89).*)
3. Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.*)
VolltextIBRRS 2012, 1411
LG Magdeburg, Urteil vom 23.08.2011 - 9 O 1935/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1386
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011 - 21 U 9/11
Die zeichnerische Darstellung der Bauleistung durch einen Architekten ist nicht grundsätzlich vorrangig gegenüber dem Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung ist der geschuldete Leistungsumfang vielmehr in erster Linie aus dem objektiven Empfängerhorizont durch Auslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte zu beurteilen.
VolltextIBRRS 2012, 1266
OLG Bremen, Urteil vom 16.03.2012 - 2 U 94/09
1. Die Zustimmung zur mustergültigen Ausführung des Werkes ist nach Treu und Glauben nur unter der Voraussetzung als erteilt zu verstehen, dass die Ausführung technisch in Ordnung ist. Durch die Zustimmung verzichtet der Auftraggeber nicht auf die Gebrauchstauglichkeit des bemusterten Bauteils.
2. Sind im Rahmen der Bemusterung unerhebliche Abweichungen vom Leistungsverzeichnis unbeanstandet geblieben, darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass diese vom Auftraggeber hingenommen wurden.
VolltextIBRRS 2012, 1263
LG Aurich, Urteil vom 28.10.2011 - 5 O 854/11
Gemäß § 809 BGB kann derjenige, der gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.
VolltextIBRRS 2012, 1259
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 118/10
1. Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Vertrags wegen Verzugs, ohne dass die Voraussetzung hierfür vorliegen, kann der Auftragnehmer seinerseits den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen.
2. Der Schaden des Auftragnehmers besteht in der für die nicht erbrachten Leistungen vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerbs.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen den Auftragnehmer ein Mitverschulden an der Entstehung des Schadens trifft.
VolltextIBRRS 2012, 1255
OLG München, Urteil vom 24.01.2012 - 9 U 3012/11
1. Subjektive Unmöglichkeit setzt voraus, dass das Leistungshindernis für den Schuldner unüberwindbar ist. Der Umstand, dass die Leistung ohne die Mithilfe Dritter nicht erbracht werden kann, reicht für sich genommen nicht aus.
2. Ist die geschuldete Leistung unmöglich, kann dem Auftraggeber ein Anspruch auf eine technisch nahezu gleichwertige Art der Nachbesserung zustehen.
3. Bei spürbarer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Werkes besteht regelmäßig kein Leistungsverweigerungsrecht gemäß §§ 275 Abs. 2, 635 Abs. 3 BGB.
VolltextIBRRS 2012, 1230
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - U (Kart) 12/11
1. Personalvorhaltekosten des Auftragnehmers wegen verzögerter Zuschlagserteilung sind vom Auftraggeber nur dann zu ersetzen, wenn sich die Verzögerung als Verletzung einer Verhaltenspflicht darstellt. Das setzt voraus, dass der Auftragnehmer auf eine unmittelbar zu erwartende Beauftragung vertrauen darf.
2. Die Mitteilung der Absicht, das Angebot des Auftragnehmers annehmen zu wollen, begründet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung keinen Vertrauenstatbestand. Der Auftragnehmer muss vielmehr damit rechnen, dass sich die Zuschlagserteilung aufgrund eines Nachprüfungsantrags verzögern kann.
3. Das Risiko, dass infolge einer Verzögerung des Vergabeverfahrens Material und Fremdleistungen zu höheren Preisen eingekauft werden müssen, trägt der Bieter.
4. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aus einer Vergabeverzögerung und aus Bauzeitverschiebungen aufgrund von Bauentwurfsänderungen geltend, ist eine gestaffelte Mehrkostenermittlung vorzunehmen.
IBRRS 2012, 1225
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2012 - 10 U 102/11
1. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt.
2. Skonto kann gezogen werden, wenn die Versendung eines Verrechnungsschecks innerhalb der Skontierungsfrist erfolgt. Auf den Eingang des Verrechnungsschecks beim Auftragnehmer kommt es nicht an.
3. Zahlt der Auftraggeber auf eine Rechnung innerhalb der Skontierungsfrist nicht den fälligen Gesamtbetrag, hat er keinen Anspruch auf einen Skontoabzug. Das gilt auch, wenn der Fehlbetrag niedriger als 0,5% der fälligen Rechnungssumme ist.
VolltextIBRRS 2012, 1219
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 116/10
Ein Bauunternehmer verschweigt einen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1165
LG Dresden, Urteil vom 15.03.2012 - 9 O 2458/11
Keine Sicherheit gemäß § 648a BGB n.F. für nach dem 01.01.2009 begründete Nachträge, die auf einem vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Vertrag beruhen.
VolltextIBRRS 2012, 1149
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012 - 23 U 59/11
1. Bei der Durchführung von Arbeiten im Stundenlohn hat der Werkunternehmer die Grundsätze wirtschaftlicher Betriebsführung zu beachten.
2. Die Grundsätze wirtschaftlicher Betriebsführung sind gleichermaßen auf den Einkauf von Materialien anzuwenden, die der Besteller sodann auf Nachweis dem Werkunternehmer vergüten soll.
3. Die Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten ist in aller Regel nur bei Werkleistungen, die in ein oder zwei Stunden auszuführen sind, allgemein üblich, auch dann, wenn sich der Leistungsort am Ort des Bauvorhabens befindet.
4. Bei über einen Zeitraum von mehreren Wochen zu erbringenden Werkleistungen ist eine Berechnung der An- und Abfahrtszeiten nach Stunden nicht üblich.
5. Die Prüf- und Hinweispflicht des Werkunternehmers gilt in gleichem Umfang wie bei Vorunternehmerleistungen, auch wenn der Besteller die Vorgewerke selbst ausgeführt hat.
IBRRS 2012, 1148
OLG Schleswig, Urteil vom 10.02.2012 - 1 U 20/11
1. Bewitterungsspuren an Leimholzbindern in einem Supermarkt sind keine Mängel.
2. Auch freiliegende Dachträgerstrukturen sind ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit keine besonders herausgehobenen ästhetischen Bestandteile eines Bauvorhabens.
VolltextIBRRS 2012, 1133
OLG Köln, Urteil vom 18.03.2011 - 19 U 5/10
Führen Mängel an der Leistung des Auftragnehmers (hier: Mängel an der Aufhängung einer Heiz-/Kühldecke) zu Schäden an einem anderen Gewerk (hier: einer Gipskartondecke), liegt ein Mangelfolgeschaden vor, den der Auftragnehmer nach § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B zu ersetzen hat.
IBRRS 2012, 1084
OLG Köln, Urteil vom 20.10.2011 - 7 U 32/11
1. Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette fest, dass der Hauptunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln nicht mehr in Anspruch genommen wird, kann er nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Nachunternehmer geltend zu machen.
2. Der Gedanke der Vorteilsausgleichung kann keine Geltung beanspruchen, wenn der Hauptunternehmer seine gegenüber dem Nachunternehmer bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abgetreten hat.
VolltextIBRRS 2012, 1073
OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2011 - 21 U 111/10
1. Im VOB-Vertrag ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine geänderte oder zusätzliche Leistung ausführen, wenn sie wirksam angeordnet wird (VOB/B § 1 Nr. 3 und Nr. 4).
2. Mit einer wirksamen Anordnung entsteht ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine geänderte Vergütung (VOB/B § 2 Nr. 5 und Nr. 6). Daraus folgt, dass der Auftragnehmer die Leistung nicht allein deshalb verweigern darf, weil eine Vereinbarung über die zusätzliche Vergütung noch nicht getroffen worden ist.
3. Auch ein Streit über die sich aus § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B ergebende Vergütung berechtigt grundsätzlich nicht zur Leistungsverweigerung.
4. Stellt der Auftragnehmer die Arbeiten ein und macht er die Fortführung von einer Einigung über eine Zusatzvergütung abhängig, kommt dieses Verhalten einer Erfüllungsverweigerung gleich und der Auftraggeber ist zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund berechtigt.
5. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass es sich bei der Vergütung um einen "Festpreis" handelt, trägt der Auftragnehmer das Risiko steigender bzw. fallender Marktpreise. Realisiert sich dieses Risiko, besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung unter dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage.
VolltextIBRRS 2012, 1072
OLG Celle, Urteil vom 25.08.2011 - 13 U 115/10
1. Der Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem im Hauptschuldverhältnis ein auf Geld gerichteter Anspruch geltend gemacht werden kann.
2. Der Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers wird mit Ablauf der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist fällig. Einer Zahlungsaufforderung des Auftraggebers bedarf es nicht.
3. Die Verjährung der Bürgenschuld wegen eines im Hauptschuldverhältnis bestehenden Kostenvorschussanspruchs beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.
VolltextIBRRS 2012, 1070
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2010 - 3 U 181/09
1. Wird ein Fachunternehmer mit der Inbetriebnahme eines Wasserleitungsnetzes beauftragt, ist er auch dann zur Überprüfung der Dichtigkeit verpflichtet, wenn er nicht der Ersteller des Leitungsnetzes war.
2. Kommt es aufgrund der unterlassenen Dichtigkeitsprüfung zu einem Wasserschaden, ist der Unternehmer dem Besteller zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
3. Der Besteller muss sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn der den Unternehmer vor der Inbetriebnahme der Leitungen nicht darauf hingewiesen hat, dass eine Druckprüfung bislang nicht stattgefunden hat.
VolltextIBRRS 2012, 1053
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012 - 1 U 93/11
1. Eine Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung muss den Besteller in die Lage versetzen können, die Berechtigung der Forderung dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Daher muss diese die aus der Sicht des Bestellers hinreichenden Angaben zum Schuldgrund und zur Höhe der Forderung sowie zum Zeitpunkt der Fälligkeit enthalten.
2. Enthält eine solche Vereinbarung keine Angaben zur Fälligkeit der Forderung und wird aus ihr selbst nicht ersichtlich, wann die festgehaltene Summe zu begleichen ist, handelt es sich nur um eine Einigung über die Höhe der Schuld. Ein Verzug kann daher nicht eintreten.
VolltextIBRRS 2012, 1050
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.01.2011 - 6 U 6/08
1. Der Auftragnehmer muss Grund und Höhe seines Werklohnanspruchs darlegen und gegebenenfalls beweisen.
2. Behauptet der Auftraggeber, dass es sich bei der vereinbarten Pauschalvergütung um einen Maximalpreis handelt, und kann er diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe der Vergütung substantiiert darlegen, ist es Sache des Auftragnehmers, die geltend gemachten Umstände zu widerlegen.
VolltextIBRRS 2012, 0992
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
VolltextIBRRS 2012, 0991
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
Volltext