Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 0991FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
VolltextIBRRS 2012, 0987
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2009 - 9 U 18/09
1. Der Auftragnehmer hat Grund und Höhe seines Werklohnanspruchs in jeder Hinsicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber aufgrund von Mängeln eine Ersatzvornahme durchgeführt hat und der genaue Umfang der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung deshalb nicht mehr nachvollzogen werden kann.
2. Grundsätzlich legt der Auftragnehmer fest, wie er einen Mangel beseitigt. Kann der Mangel objektiv nur auf eine bestimmte Art und Weise beseitigt werden, muss der Auftraggeber keine andere Form der Mangelbeseitigung akzeptieren. Das dabei bestehende Risiko einer Fehlbeurteilung trägt der Auftragnehmer.
IBRRS 2012, 0977
OLG Naumburg, Urteil vom 11.01.2012 - 5 U 173/11
Das Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrundes, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn (Auftraggebers) oder des Auftragnehmers feststellbar wäre, während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- oder Grundwasserbereich auftreten und diese unvorhersehbaren Erschwernisse zu Leistungsänderungen und Bauverzögerungen führen.
VolltextIBRRS 2012, 0952
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 48/10
1. Etwaige Vorbehalte des Bieters gegen die Bedingungen der Ausschreibungen müssen eindeutig sein. Anderenfalls kommt der Vertrag mit dem ausgeschriebenen Inhalt zustande.
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung darf jeder Beteiligte darauf vertrauen, dass sich der jeweils andere vergaberechtskonform verhalten will.
3. Da Änderungen der Vergabeunterlagen vergaberechtswidrig sind und zwingend zum Ausschluss des Angebots führen, sind nachträgliche Erklärungen des Bieters im Zweifelsfall dahingehend auszulegen, dass sie keine Änderungen des ursprünglichen Angebots enthalten.
VolltextIBRRS 2012, 0941
OLG Jena, Urteil vom 14.07.2009 - 5 U 736/06
1. Bei einer konkludenten Abnahme durch Ingebrauchnahme ist dem Auftraggeber von der Aufnahme der Nutzung an eine gewisse Prüfungszeit zuzubilligen.
2. Maßgebend für die Angemessenheit der Länge der Prüfungszeit sind stets die Umstände des Einzelfalls. In der Regel ist ein von Zeitraum von 6 - 8 Wochen angemessen.
VolltextIBRRS 2012, 0938
OLG München, Urteil vom 22.12.2010 - 9 U 5082/09
1. Ein Anspruch des Bestellers auf Kostenvorschuss zur Selbstvornahme aufgrund von Mängeln besteht beim BGB-Bauvertrag bereits vor der Abnahme.
2. Im Bestreiten von Mängeln im Prozess liegt nicht stets die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nachbesserung. Sind jedoch in einem selbständigen Beweisverfahren Mängel festgestellt worden und erklärt sich der Auftragnehmer dessen ungeachtet nicht zur Mängelbeseitigung bereit, sondern bestreitet die Mängel zum großen Teil, ist dies als endgültige Verweigerung einer Mängelbeseitigung anzusehen.
VolltextIBRRS 2012, 0930
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011 - 5 U 141/10
1. Beansprucht der Auftragnehmer Abschlagszahlungen, ist er vertraglich verpflichtet, nach Fertigstellung bzw. Beendigung des Auftrags seine Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Macht der Auftraggeber eine Überzahlung geltend, ist es Sache des Auftragnehmers, den ihm zustehenden Werklohnanspruch darzulegen und zu beweisen.
2. Mängel der Leistung führen nicht zu einer unmittelbaren Kürzung der Vergütung. Erbringt der Auftragnehmer eine mit Mängeln behaftete Leistung, so entsteht der Vergütungsanspruch gleichwohl in voller Höhe und wird mit Abnahme fällig. Weist die Leistung Mängel auf, kann der Auftraggeber dem Vergütungsanspruch lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten oder den Vergütungsanspruch durch Aufrechnung zum Erlöschen bringen.
VolltextIBRRS 2012, 0926
OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2010 - 5 U 923/06
1. Nimmt ein Unternehmer über einen längeren Zeitraum Mängelanzeigen des Auftraggebers entgegen und leitet diese an den Nachunternehmer des Auftragnehmers weiter, ohne den Auftraggeber auf die eigene Unzuständigkeit hinzuweisen, behandelt der Unternehmer die Gewährleistungsansprüche als eigene Angelegenheit und haftet deshalb für die vom Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmer verursachten Mängel.
2. Die Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruchs endet nicht bereits mit der Erklärung des Auftragnehmers, er habe die angezeigten Mängel beseitigt. Es bedarf vielmehr einer Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung, um die Hemmung der ursprünglichen Verjährungsfrist zu beseitigen und eine neue Verjährungsfrist in Lauf zu setzen.
3. Die Klausel eines formularmäßigen Bauvertrags, wonach die Gewährleistungsfrist 5 Jahre und 4 Wochen beträgt, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist daher in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wirksam.
IBRRS 2012, 0893
LG Köln, Urteil vom 29.02.2012 - 85 O 38/11
1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass eine Kündigung des Vertrags durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat, beinhaltet dies die Abrede der Schriftform für die Kündigungserklärung und zusätzlich die Vereinbarung der besonderen Übersendungsart durch einen eingeschriebenen Brief.
2. Bei einer solchen Klausel hat die Schriftform konstitutive Bedeutung, während die Versendung als Einschreibebrief nur den Zugang der Kündigungserklärung sichern soll. Deswegen ist regelmäßig nur die Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart, dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch eingeschriebenen Brief wirksam erfolgen.
VolltextIBRRS 2012, 0888
OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2012 - 21 U 93/11
1. Eine Schlussrechnung entfaltet - von den Fällen des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B abgesehen - keine Bindungswirkung zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer ist deshalb nicht gehindert, auch noch nach Stellung der Schlussrechnung solche Forderungen geltend zu machen, die nicht in die Schlussrechnung aufgenommen worden sind, aber in ihr hätten enthalten sein können.
3. Derartige Ansprüche werden allerdings gemeinsam mit den in der Schlussrechnung enthaltenen Forderungen fällig und unterliegen der Regelverjährung der §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
VolltextIBRRS 2012, 0886
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2010 - 21 U 159/09
1. Gegenüber einem weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner kann die VOB/B grundsätzlich nicht durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden.
2. Widerspricht jedoch der Auftraggeber dem Vortrag des Auftragnehmers, das Vertragsverhältnis sei im Geltungsbereich der Bestimmungen der VOB/B geschlossen worden, nicht, und stützt der Auftraggeber die von ihm geltend gemachten Ansprüche ausdrücklich auf die Regelungen der VOB/B, wird sie Vertragsgrundlage.
3. Die §§ 4 Nr. 7 und 8 Nr. 3 VOB/B enthalten eine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln, die sich schon vor Vollendung und vor Abnahme des Baus gezeigt haben. Der Auftraggeber ist danach jedenfalls im Regelfall nicht ohne Einhaltung des in § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B vorgeschriebenen Vorgehensweise befugt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer beseitigen zu lassen.
4. Ohne Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf den Auftrag zu entziehen, und vor Auftragsentziehung kann der Auftraggeber die ihm aus der Beauftragung eines anderen Unternehmers entstandenen Mängelbeseitigungskosten deshalb regelmäßig nicht vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.
IBRRS 2012, 0883
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011 - 5 U 17/10
1. Der Auftraggeber kann die Kosten einer Mangelbeseitigung grundsätzlich auch dann noch auf der Basis eines fachlich fundierten Schätzgutachtens abrechnen, wenn er die Reparatur zu einem geringeren Preis hat durchführen lassen.
2. Das gilt allerdings nicht, wenn sich der tatsächlich aufgewendete Preis als bessere Erkenntnisquelle für den zur Schadensbeseitigung "erforderlichen" Aufwand herausgestellt hat als die vorangegangene Ermittlung des Sachverständigen oder wenn sie durch einen zwischenzeitlichen Preisverfall überholt worden ist.
VolltextIBRRS 2012, 0881
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2009 - 4 U 160/08
1. Ein Bauträger schuldet wie jeder andere Werkunternehmer den einzelnen Erwerbern im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. Dies gehört zu der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.
2. Sind nach der Baubeschreibung einer Senioren-Wohnanlage sämtliche Wohnungen barrierefrei und bequem über einen Aufzug erreichbar und keine Schwellen sowie Stolperfallen vorhanden, müssen auch die Zugänge zu Terrassen und Balkonen schwellenfrei ausgestaltet werden.
3. Eine Falschlieferung ist mit einem Mangel gleichzusetzen und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung, ohne dass es darauf ankommt, dass der verwendete Baustoff gegenüber dem vertraglich vereinbarten Baumaterial in technischer Hinsicht nicht unterlegen ist. Denn Begriff des Mangels darf nicht rein objektiv - funktionsbezogen - verstanden werden. Er wird vielmehr subjektiv vom Vertragswillen der Parteien ("geschuldeter Werkerfolg") mitbestimmt. Nach dem subjektiven Fehlerbegriff können daher auch unerhebliche Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, einen Mangel darstellen.
4. Eine Klausel: "Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten.", ist in einem Bauträgervertrag unwirksam.
5. Der Verlust von Gewährleistungsansprüchen tritt nur ein, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Abnahme positive Kenntnis von einem Mangel hat. Auf ein "Kennenmüssen" kommt es nicht an. Deshalb reicht es nicht aus, wenn der Auftraggeber das äußere Erscheinungsbild des Mangels wahrnimmt. Entscheidend ist das Wissen um die Fehlerhaftigkeit des Werks.
6. Loggien- oder Balkontüren sind stets Gemeinschaftseigentum und nicht sondereigentumsfähig. Dazu gehören auch die Bestandteile der nicht sonderrechtsfähigen Balkontüren, die diesen funktional zuzuordnen sind (hier: Türschwellen).
IBRRS 2012, 0880
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2010 - 19 U 109/09
1. Verständigen sich die Bauvertragsparteien darauf, dass eine andere als die vertraglich vereinbarte Variante zur Ausführung kommen soll, ohne allerdings eine Regelung über die dafür zu zahlende Vergütung zu treffen, scheidet eine Preisbildung nach § 2 Nr. 5 oder Nr. 8 Abs. 2 VOB/B aus. Denn eine solche Vertragsänderung beruht weder auf einer (einseitigen) Anordnung der Auftraggebers noch stellt sie eine auftragslose oder in eigenmächtiger Abweichung vom Auftragnehmer erbrachte Leistung dar.
2. Die fehlende vertragliche Regelung über die Höhe der Preise für die erbrachte Leistung ist vielmehr (vorrangig) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln. Ansonsten ist (nachrangig) § 632 Abs. 2 BGB als gesetzliche Auslegungsregel heranzuziehen.
VolltextIBRRS 2012, 0854
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 4 U 148/11
Beseitigt ein Subunternehmer, der in einer Leistungskette mehrerer Auftragnehmer tätig war, auf Verlangen seines Auftraggebers einen Mangelfolgeschaden, für den er tatsächlich nicht verantwortlich war, so kann er ohne vertragliche Vereinbarung von seinem Auftraggeber Ersatz seines Reparaturaufwandes nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen verlangen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0848
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.01.2012 - 4 U 152/11
Verlangt der Werkunternehmer von dem die Leistung wegen eigener Kündigung ablehnenden Besteller zunächst statt der Leistung Schadensersatz, so wird dadurch nicht die spätere Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung der Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen aus § 649 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Dieser Anspruch stellt keinen "Anspruch auf die Leistung" im Sinne des § 281 Abs. 4 BGB dar.*)
VolltextIBRRS 2012, 0713
BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08
1. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort genannte Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 - Gebr. Weber GmbH/Jürgen Wittmer und Ingrid Putz/Medianess Electronics GmbH).*)
2. Das in § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB dem Verkäufer eingeräumte Recht, die einzig mögliche Form der Abhilfe wegen (absolut) unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, ist mit Art. 3 der Richtlinie nicht vereinbar (EuGH, aaO). Die hierdurch auftretende Regelungslücke ist bis zu einer gesetzlichen Neuregelung durch eine teleologische Reduktion des § 439 Abs. 3 BGB für Fälle des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu schließen. Die Vorschrift ist beim Verbrauchsgüterkauf einschränkend dahingehend anzuwenden, dass ein Verweigerungsrecht des Verkäufers nicht besteht, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich ist oder der Verkäufer die andere Art der Nacherfüllung zu Recht verweigert.*)
3. In diesen Fällen beschränkt sich das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung in Gestalt der Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, auf das Recht, den Käufer bezüglich des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache und des Einbaus der als Ersatz gelieferten Kaufsache auf die Kostenerstattung in Höhe eines angemessenen Betrags zu verweisen. Bei der Bemessung dieses Betrags sind der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen. Zugleich ist zu gewährleisten, dass durch die Beschränkung auf eine Kostenbeteiligung des Verkäufers das Recht des Käufers auf Erstattung der Aus- und Einbaukosten nicht ausgehöhlt wird.*)
IBRRS 2012, 0671
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 19/11
In ergänzender Auslegung eines VOB/B-Einheitspreisvertrages kann der Auftragnehmer eine Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen (Nullpositionen) nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B verlangen, wenn ein Fall der vom Regelungsgehalt dieser Vertragsklausel erfassten Äquivalenzstörung vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0653
BFH, Urteil vom 10.11.2011 - V R 41/10
1. Gestattet eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder --im Wettbewerb zu Privaten-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt.*)
2. Gleiches gilt für die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Halle an eine Nachbargemeinde für Zwecke des Schulsports. Auch eine sog. Beistandsleistung, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt erbracht wird, ist steuerbar und bei Fehlen besonderer Befreiungstatbestände steuerpflichtig.*)
VolltextIBRRS 2012, 0642
OLG Koblenz, Urteil vom 15.02.2012 - 5 U 816/11
1. Ob das benötigte Baumaterial verfügbar ist, muss der Auftragnehmer im Vorfeld des Vertrages klären. Verpflichtet er sich in Kenntnis eines insoweit bestehenden Problems zur Fertigstellung binnen einer bestimmten Frist, ist er mit dem Einwand präkludiert, dem Auftraggeber sei das Problem der Materialbeschaffung bekannt gewesen.*)
2. Der Behinderungseinwand des Bauunternehmers ist unerheblich, wenn der Bauherr substantiiert dartun kann, dass er bei Anzeige des konkreten Arbeitsbeginns das Hindernis binnen weniger Stunden beseitigt hätte.*)
3. Zusatzkosten einer außerhalb der ursprünglichen vertraglichen Leistungspflichten beauftragten Ersatzvornahme erhält der Auftraggeber nicht nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B, sondern nur unter den Voraussetzungen der §§ 280, 281 BGB erstattet, sofern die Arbeiten erforderlich waren (hier verneint für einen Estrichbeschleuniger). Dafür ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig.*)
VolltextIBRRS 2012, 0627
LG Hamburg, Urteil vom 03.02.2012 - 317 O 181/11
1. Die Frage einer Bauzeitverlängerung darf nicht Gegenstand einer isolierten Feststellung sein.
2. Eine Feststellungsklage zur Feststellung des Verzugsschadensersatzes ist zulässig, wenn der Schuldner angekündigt, erst deutlich später als vertraglich vereinbart zu leisten.
3. Auch zu einer Feststellungsklage dürfte ein Zwischenfeststellungsantrag zulässig sein. Er muss sich aber auf ein Rechtsverhältnis beziehen und darf nicht bloße Elemente oder Vorfragen des Rechtsverhältnisses betreffen.
VolltextIBRRS 2012, 0556
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012 - 4 U 7/10
1. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung berufen, wenn er diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B erhoben hat.
2. Eine ausreichende Beanstandung der Prüfbarkeit liegt nur vor, wenn der Auftraggeber hinreichend deutlich macht, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat.
3. Vereinbaren die Parteien eine förmliche Abnahme und rügt der Auftraggeber vor Abnahme gravierende Mängel, kann ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht davon ausgegangen werden, dass die Auftraggeber vom Erfordernis einer förmlichen Abnahme Abstand nehmen will.
VolltextIBRRS 2012, 0542
LG Erfurt, Urteil vom 20.12.2011 - 1 HK O 122/11
1. Bei vereinbarten Einheitspreisen ist die Höhe der vereinbarten Vergütung anhand des Leistungsverzeichnisses und einer eventuellen Angebotssumme zu schätzen.
2. Die Schlussrechnungssumme ist eine hinreichende Schätzgrundlage gemäß § 287 ZPO.
3. Die Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit ist eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 Abs. 1 ZPO. Die Schuldnerin hat den zur Hinterlegung erforderlichen Betrag zu Gunsten der Gläubigerin zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts vorauszuzahlen.
VolltextIBRRS 2012, 0479
LG Stralsund, Urteil vom 14.09.2011 - 1 S 41/11
1. Fehlende Vertragstreue kann der Auftraggeber nur in ganz besonderen Ausnahmefällen dem Sicherungsverlangen entgegenhalten.
2. Die Kündigung des Auftraggebers hindert den Auftragnehmer nicht am Sicherungsverlangen.
VolltextIBRRS 2012, 0453
KG, Urteil vom 16.12.2011 - 7 U 18/11
Bei vertraglichen Aufrechnungsverboten ist stets sorgfältig zu prüfen, ob sie den zur Entscheidung stehenden Fall erfassen, ob sie einschränkend nach Sinn und Zweck der jeweils getroffenen Regelung ausgelegt werden müssen oder, z.B. mit Rücksicht auf § 309 Nr. 3 BGB bzw. auf § 307 Abs. 1 BGB, wirksam vereinbart sind. Die mit einem Aufrechnungsverbot bezweckte Wirkung ist grundsätzlich dann nicht gerechtfertigt, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit Ansprüchen aufrechnet, die dazu dienen, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen. Dazu gehört die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten.*)
VolltextIBRRS 2012, 0450
OLG München, Urteil vom 13.12.2011 - 9 U 2533/11
Eine trotz vorhandener Mängel erklärte Abnahme ist wirksam und kann später nicht wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand angefochten werden.
VolltextIBRRS 2012, 0431
BGH, Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11
Die Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines VOB-Vertrages entstandenen Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten (§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B) beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme.*)
VolltextIBRRS 2012, 0429
LG Köln, Urteil vom 01.02.2011 - 27 O 202/10
1. Die Ausgleichsregelungen in §§ 24 und 25 BBodSchG stellen keine abschließenden Sonderregelungen beim Auftreten von Bodenkontaminationen dar, die eine Anwendbarkeit der Regelungen der VOB/B, insbesondere über Nachträge gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B, ausschliessen können.
2. Grundsätzlich darf der Bieter auf die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung vertrauen. Diese Vermutung der Vollständigkeit führt dazu, dass Leistungen, die nicht im Vertrag erwähnt sind, auch nicht mit den Vertragspreisen abgegolten sind. Findet sich daher in einer Leistungsbeschreibung kein Hinweis auf eine Kontamination, braucht der Bieter auch keinen Aufwand für die Bewältigung dieses Baugrundproblems in seinem Preis einzurechnen.
3. Der Auftragnehmer ist zu eigenen Bodenuntersuchungen nicht verpflichtet, wenn die Leistungsbeschreibung bestimmte Bodenklassen nach DIN 18300 vorsieht.
4. Die isolierte klageweise Geltendmachung von Nachträgen ist zulässig, solange die Schlussrechnung noch nicht gestellt ist.
VolltextIBRRS 2012, 0394
KG, Urteil vom 29.01.2010 - 7 U 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0393
KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0374
OLG Naumburg, Urteil vom 12.01.2012 - 9 U 165/11
1. Wird die VOB/B in einem vom Besteller mehrfach verwendeten Vertragsmuster nicht als Ganzes vereinbart, unterliegen die Regelungen des Vertrags einer isolierten Inhaltskontrolle.
2. § 16 Nr. 3 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle nicht stand, weil die Fälligkeit des Werklohns zu Lasten des Unternehmers abweichend vom gesetzlichen Leitbild des § 286 BGB verschärft wird.
3. Fehlt bei der Abnahme des Werks die Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde zu einer ansonsten unzulässigen Bauweise in Kenntnis des Bestellers, führt eine insoweit erfolgte vorbehaltlose Abnahme dazu, dass der Besteller kein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Werklohnforderung des Unternehmers hat.
IBRRS 2012, 0373
LG Halle, Urteil vom 21.10.2011 - 3 O 549/04
1. Die Geltendmachung bauzeitabhängiger Mehrkosten setzt voraus, dass der geplante Bauablauf dem tatsächlichen Bauablauf gegenüber gestellt wird, einzelne Behinderungstatbestände aufgeführt und deren konkrete Auswirkungen auf den Bauablauf erläutert werden. Zudem sind diejenigen unstreitigen Umstände zu berücksichtigen, die gegen eine Behinderung sprechen.
2. Das gilt unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage (BGB § 642; VOB/B § 2 Nr. 5, § 6 Nr. 6) diese Kosten gestützt werden.
3. Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, endet die Hemmung der Verjährung, wenn das gerichtliche Verfahren sechs Monate nicht betrieben wird.
4. Die Verjährungsfrist fängt allerdings nicht wieder an zu laufen, wenn der Kläger einen triftigen Grund hat, das Verfahren nicht weiter zu betreiben und der Beklagte von diesem Grund Kenntnis hat.
5. Das Abwarten auf den Ausgang eines Musterprozesses stellt aus Gründen der Rechtssicherheit nur dann einen triftigen Grund in diesem Sinne dar, wenn dieser Prozess für das zum Ruhen gebrachte Verfahren vorgreiflich ist.
IBRRS 2012, 0355
OLG Naumburg, Urteil vom 15.11.2011 - 1 U 51/11
1. Bei der Nacherfüllung umfasst die Mängelbeseitigungspflicht eines Auftragnehmers alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen, auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss oder Arbeiten erforderlich sind, die vom Bauunternehmer selbst nicht erbracht werden können.*)
2. Dem zur Mängelbeseitigung verpflichteten Unternehmer steht es grundsätzlich frei, wie er die Arbeiten organisiert und durchführt. Ob etwas Anderes dann gilt, wenn der Auftraggeber erkennen kann, dass die geplante Art der Mängelbeseitigung nicht zum Erfolg führen wird, bzw. dass überhaupt nur eine einzige Variante in Betracht kommt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen.*)
3. Verhindert der Auftraggeber noch während einer gesetzten Nacherfüllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme die vollständige Durchführung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer, hat er insoweit keinen Anspruch auf Ersatz seiner Mängelbeseitigungskosten.*)
4. Eine Vertragsstrafe für die Überschreitung einzelner Zwischenfristen in Höhe von 0,2 % der Bruttoauftragssumme kann dazu führen, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischenfristen durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht. Vertragsstrafen für Zwischenfristen müssen daher gegenüber Endfristen mit einer geringeren Strafe belegt werden.
5. Die Grenze für eine Zwischenfrist darf dabei 0,15 % der Bruttoauftragssumme nicht übersteigen, andernfalls ist die Klausel unwirksam.
IBRRS 2012, 0347
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.12.2011 - 6 O 6797/11
1. Auch der "Sicherheitseinbehalt" ist Werklohn.
2. Allein der fruchtlose Ablauf einer Nachfrist zur Einbezahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto reicht nicht, um die Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs zu begründen.
3. Der Anspruch des Auftragnehmers auf vereinbarte Abschlagszahlung kann nach Erteilung der Schlussrechnung nicht mehr geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2012, 0321
OLG München, Urteil vom 12.01.2012 - 14 U 489/10
Wird eine Baumaschine (hier: ein Mobilkran) vermietet und der Maschinenführer vom Vermieter gestellt, ist ein etwaiges Fehlverhalten des Maschinenführers jedenfalls dann dem Vermieter zuzurechnen, wenn die Obhut an der Baumaschine beim Vermieter verbleibt und dieser über den Maschinenführer entscheidenden Einfluss auf die konkrete Verwendung der Baumaschine nimmt.
VolltextIBRRS 2012, 0313
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2011 - 10 U 294/09
1. Ein lediglich bauausführendes Unternehmen muss in der Regel nicht über Spezialkenntnisse des jeweiligen Fachplaners verfügen.
2. Es gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Bauunternehmers, die Planung eines Sonderfachmanns auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn ein Planungsfehler dem Unternehmer "ins Auge springen" muss.
VolltextIBRRS 2012, 0309
LG Cottbus, Urteil vom 08.12.2011 - 6 O 68/11
1. Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers i.S. von § 642 BGB sind Handlungen oder das Unterlassen von Handlungen, von denen der Beginn oder die Durchführung der Werkleistung abhängig ist. Dazu zählt die Zurverfügungstellung des Baugrundstückes in einem zur Aufnahme der Bauleistung geeignetem und bereitem Zustand.
2. Das Wetter kann der Auftraggeber nicht beeinflussen. Die Bereitstellung eines bestimmten Wetters ist deshalb keine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2012, 0245
OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.2011 - 1 U 72/11
1. § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anwendbar und verstößt nicht gegen § 119 InsO; eine unzulässige Einschränkung des Wahlrechtes des Insolvenzverwalters durch die Kündigung gemäß § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ist nicht gegeben.*)
2. Der Schadensersatzanspruch des Kündigenden gemäß § 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B wird durch das Insolvenzverfahren nicht beeinträchtigt, da er gerade für diesen Fall besteht.*)
3. Das gilt jedenfalls in den Insolvenzverfahren, die durch einen Eigenantrag des Insolvenzschuldners in Gang gesetzt werden.*)
IBRRS 2012, 0230
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - 5 U 34/11
1. Macht der Unternehmer nach Kündigung des Werkvertrags ausschließlich einen Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen geltend, bedarf es einer Aufteilung in erbrachte und nicht erbrachte Leistungen nicht.
2. Zur schlüssigen Darlegung des Vergütungsanspruchs für nicht erbrachte Leistungen muss der Unternehmer die ersparten Aufwendungen vortragen und beziffern.
3. Hat er dies getan, ist es Sache des Bestellers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere ersparte Aufwendungen hatte. Welche Anforderungen an die Darlegung im Einzelfall zu stellen sind, hängt von dem Vertrag, den seinem Abschluss, seiner Durchführung und Abwicklung zugrunde liegenden Umständen und vom Informationsbedürfnis des Bestellers ab.
VolltextIBRRS 2012, 0206
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2010 - 7 U 170/08
1. Arglistig handelt nur derjenige, der bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigt. Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird.
2. Detailkenntnisse über die Zusammenhänge bei der Korrosionsbildung als Folge von Lötarbeiten können auch bei einem erfahrenen Monteur nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden.
3. Beschränkt sich die Nachbesserung auf einige wenige lokal begrenzte Bereiche, wird mit der Durchführung der Arbeiten nicht zugleich stillschweigend die Verpflichtung anerkannt, alle künftigen auf der gleichen Mangelursache beruhenden Schäden zu beseitigen.
VolltextIBRRS 2012, 0200
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.08.2011 - 1 ME 107/11
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Baugenehmigungsbehörde dem Bauantragsteller für eine Biogasanlage die Vorlage von Lärm- und Geruchsgutachten abverlangen kann.*)
VolltextIBRRS 2012, 0171
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.2011 - 2 A 547/11
1. Keine zunehmende Lärmbeeinträchtigung durch Kinderspielplatz zu Lasten des Nachbarschutzes.
VolltextIBRRS 2012, 0157
BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 67/11
a) Grundsätzlich ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, ihm mögliche und zumutbare Angaben zur Kontamination eines zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens zu machen. Ein Unterlassen solcher Angaben kann die Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor.*)
b) Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Kontaminierung des zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens ist nicht notwendig, wenn diese sich aus den Umständen klar und eindeutig ergibt, weil der im Leistungsverzeichnis beschriebene Boden regelmäßig kontaminiert ist (hier: Boden unterhalb einer teerhaltigen Asphaltschicht).*)
IBRRS 2012, 0155
OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 2 U 98/11
Kommt es im Zuge von Bauarbeiten zu einer Stromunterbrechung und damit zu einem Datenverlust beim Geschädigten, ist darin eine Eigentumsverletzung zu sehen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0154
OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011 - 2 U 98/11
Kommt es im Zuge von Bauarbeiten zu einer Stromunterbrechung und damit zu einem Datenverlust beim Geschädigten, ist darin eine Eigentumsverletzung zu sehen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0143
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - VII ZR 198/10
Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen, und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon abhängig, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 0136
OLG Celle, Urteil vom 06.01.2011 - 6 U 122/10
1. Die Aufforderung des Auftraggebers, eine defekte Leistung (hier: eine ausgefallene Filterrechenanlage) zu reparieren, kann aus Sicht des Auftragnehmers nicht dahingehend verstanden werden, dass der Auftraggeber die Reparatur bezahlen will, wenn ein Anspruch auf unentgeltliche Mängelbeseitigung besteht.
2. Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, kann der Auftragnehmer deshalb für ausgeführte Reparaturarbeiten weder aus Vertrag noch aus Geschäftsführung ohne Auftrag eine Vergütung verlangen.
VolltextIBRRS 2012, 0083
BGH, Urteil vom 19.02.1964 - I b ZR 203/62
a) Der Grundsatz, daß das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr als Zustimmung zu deuten ist, kann nicht in allen Fällen ohne weiteres auf das Schweigen einer Gemeindebehörde (hier Hochbauamt) auf das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns, mit dem die Gemeinde im Rahmen ihrer fiskalischen Betätigung in Geschäftsverbindung steht, übertragen werden.
b) § 16 Nr. 4 VOB Teil B enthält eine abschließende Regelung für die Verzinsung von Bauforderungen; der § 641 Abs. 2 BGB findet daneben keine Anwendung.
VolltextIBRRS 2012, 0035
OLG München, Urteil vom 10.11.2009 - 9 U 5150/07
1. Sind die Parteien sich darüber einig, keine Leistungen mehr erbringen bzw. abnehmen zu wollen, kann davon ausgegangen werden, dass der Werkvertrag konkludent aufgehoben und - wenn keine Regelung zu den offenen Streitfragen getroffen wird - das Vertragsverhältnis mit den zuletzt bestehenden Ansprüchen abgerechnet werden soll.
2. Der Vorschussanspruch des Auftraggebers wegen Mängeln widerspricht einem von den Parteien herbeigeführten Abrechnungsverhältnis nicht. Er kann deshalb zunächst in die Abrechnung eingestellt und in einem zweiten Schritt endgültig abgerechnet werden.
3. Ist die Leistung objektiv mangelhaft (hier: Wasseraustritt aufgrund undichter Muffen), trägt der Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. Denn es gehört zu den Pflichten eines Fachbetriebs, fehlerhaftes Material oder Werkzeug nicht zu verwenden.
VolltextIBRRS 2012, 0028
OLG Jena, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09
1. Der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, ist in den Schutzbereich des zwischen Bauherrn und Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrags einbezogen.
2. Der Bauunternehmer haftet dem Eigentümer des Nachbargrundstücks für Schäden, die er an diesem Grundstück infolge der Baumaßnahme verursacht hat.
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