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Sachgebiet: Bauvertrag

7561 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4785
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung bei abgrenzbaren Teilleistungen eines Bauwerks

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1997 - 22 U 18/97

1. Für die Beurteilung, ob es sich bei dem zur Verfüllung der Arbeitsräume verwandten Material um Füllkies bzw. sandiges Erdreich oder aber um bindigen Boden mit hohem Lehm- oder Tonanteil handelt, braucht ein erfahrener Bauhandwerker oder -techniker kein Bodengutachten.*)

2. Soweit eine von dem Bauherrn veranlaßte Nachbesserung fehlschlägt, kann er von dem Bauunternehmer keinen Aufwendungsersatz verlangen.*)

3. Mehrere Unternehmer, die nacheinander abgrenzbare Teilleistungen (hier: Verfüllung der Arbeitsräume und darauf hergestellte Pflasterung) erbringen, haften für Mängel nicht als Gesamtschuldner, sondern sind nur für Mängel ihrer Teilleistung verantwortlich.*)

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IBRRS 2011, 4784
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bauvertrag-Mängelbeseitigung mit gleichz. Beseitigung d. Mängel d. Folgeuntern.

OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1997 - 24 U 183/96

Führt ein Werkunternehmer nach der Verfüllung der Baugrube durch einen anderen Unternehmer Mängelbeseitigungsarbeiten an der von ihm angebrachten Dickbeschichtung aus, dann steht ihm wegen der damit einhergehenden Beseitigung von Mängeln, die auf die fehlerhafte Verfüllung zurückzuführen sind, kein Vergütungsanspruch gegen den Bauherrn zu.

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IBRRS 2011, 4779
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verweigerung der Abnahme aufgrund vorhandener Baumängel

OLG Hamm, Urteil vom 29.05.1996 - 25 U 154/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2011, 4777
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
UnternehmerkündigungsR nach existenzbedrohendem Kalkulationsirrtum

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1995 - 21 U 12/95

Zur Frage, ob ein Bauunternehmer eine Anpassung der in einem Jahresvertrag aufgrund einer Ausschreibung vereinbarten Einzelpreise wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen kann oder sich wegen externen Kalkulationsirrtums vom Jahresvertrag lösen kann und trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung seitens des Auftraggebers die Ausführung weiterer Einzelaufträge verweigern darf, wenn sein Unternehmen durch die weitere Erbringung der Leistungen in seiner Existenz bedroht ist.*)

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IBRRS 2011, 4776
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtheit der Abschlagsrechnungen als Schlußrechnung

OLG Hamm, Urteil vom 14.06.1995 - 12 U 142/94

1. Der bloße Hinweis des Unternehmers auf die Geltung der VOB/B genügt für ihre wirksame Einbeziehung in den Bauvertrag, wenn der im Baubereich nicht bewanderte Bauherr bei Vertragsschluß durch einen Architekten vertreten ist.*)

2. Abschlagsrechnungen können in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen der “Prüfbarkeit” i.S. von § VOB/B § 14 Nr. 1 VOB/B erfüllen und als “Schlußrechnung” genügen, wenn sie sämtliche vom Unternehmer ausgeführten Leistungen enthalten und sich deshalb eine weitere zusammenfassende Rechnung erübrigt. Der Übergang vom Anspruch auf Abschlagszahlung zum Anspruch auf Schlußzahlung stellt keine Klageänderung nach § ZPO § 263 ZPO dar.*)

3. Die bloße Bezugnahme einer Partei auf Ausführungen eines Gutachtens und eine Vielzahl von ebenfalls zu den Akten gereichten Unterlagen genügt in der Regel nicht den Anforderungen an einen ordnungsmäßigen Sachvortrag.*)




IBRRS 2011, 4771
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Formbedürftigkeit des Bauvertrags über ein Fertighaus

OLG Hamm, Urteil vom 10.03.1995 - 25 U 73/94

Die Bestellung eines Fertighauses kann auch dann, wenn der Besteller den Erwerb des erforderlichen Grundstücks selbst vornimmt, eine Einheit mit dem Grundstückskaufvertrag bilden mit der Folge, daß auch der Fertighausvertrag formbedürftig ist.

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IBRRS 2011, 4768
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Minderung wegen unverhältnismäßig aufwendiger Mängelbeseitigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.1993 - 22 U 59/93

1. Der Auftragnehmer kann ohne vorherige Abnahme Schlußzahlung verlangen, wenn ihm eine mängelfreie Erstellung des Werks wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht zumutbar ist; der Auftraggeber ist dann jedoch in entsprechender Anwendung des § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B zur Minderung der Vergütung berechtigt.*)

2. Weisen etwa 5-10 % der Schiefersteine einer Schieferfassade optische Beeinträchtigungen in Form von punktuellen Farbveränderungen, Eisenkarbonaten und Glimmer sowie offenen Nagelbefestigungen auf, welche nur bei genauer Inaugenscheinnahme der Flächen auffallen, und ist die dauerhafte Haltbarkeit des Schiefergesteins nicht beeinträchtigt, so ist eine nur durch neue Verschieferung der Fassade mögliche Mängelbeseitigung unverhältnismäßig aufwendig i. S. von § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B.*)

3. Es stellt eine angemessene Quotelung dar, wenn der Sachverständige bei der Ermittlung des Minderwerts die Erstellungskosten einer Schieferfassade zu 60 % auf den technischen Wert und zu 40 % auf den optischen Wert der Fassade aufteilt.*)




IBRRS 2011, 4767
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Bauvertrag - Systemfehler eines vorgeschriebenen Baustoffes

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993 - 22 U 298/92

1. Der Auftragnehmer ist gem. § VOB/B § 13 Nr. 3 VOB/B nicht gewährleistungspflichtig, wenn sich bei einem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Baustoff - hier: Schalungssteine - die Gefahr des Mängeleintritts - hier: Vertikalrisse an Fensterbrüstungen - aufgrund eines Systemfehlers, welcher Bauunternehmern nur wenig bekannt ist und welchen auch der Auftragnehmer nicht kannte, realisiert, zumal wenn der Auftragnehmer sich von einem Fachbetreuer des Herstellers hat beraten lassen und dessen Hinweise beachtet hat.*)

2. Ist der Auftraggeber mit weiteren in die Substanz eingreifenden Untersuchungen, die zur Klärung von ihm behaupteter anderweitiger Mängelursachen erforderlich wären, nicht einverstanden, so gehen verbleibende Unklarheiten zu seinen Lasten.*)

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IBRRS 2011, 4766
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eigennachbesserung wegen Konkurseröffnung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.1992 - 22 U 154/92

1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Auftragnehmer in Konkurs gefallen ist; vielmehr steht dann dem Konkursverwalter grundsätzlich die Entscheidung darüber zu, ob er die vertraglichen Pflichten des Gemeinschuldners erfüllen will.*)

2. Auch wenn die Bauvertragsparteien anstelle der Abnahmefiktion des § VOB/B § 12 Nr. 5 VOB/B eine andere Regelung vereinbart haben, kann diese wiederum durch nachträgliches konkludentes Verhalten - hier: vorbehaltlose Zahlung auf die Schlußrechnung - abbedungen werden.*)

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IBRRS 2011, 4763
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anerkenntnis beseitigt eingetretene Verjährung nicht!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2011 - 22 U 233/09

Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis beseitigt die Verjährung nicht.

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IBRRS 2011, 4762
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch Verhalten nach Vertragsschluss für Auslegung relevant!

OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2011 - 1 U 1682/10

Auch bei einem Bauvertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, ist das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluss bei der durch Auslegung zu ermittelnden Bestimmung des Vertragsinhaltes zu berücksichtigen.*)




IBRRS 2011, 4755
BauvertragBauvertrag
Dauer neuer Verjährungsfrist nach Aufforderung z. Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 25.10.1962 - VII ZR 68/61

a) Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Ablauf der Verjährungsfrist gem. dem § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB (B) schriftlich zur Mängelbeseitigung auf, so läuft vom Zugang dieser Aufforderung die im § 13 Nr. 4 VOB (B) vorgesehene Frist neu.*)

b) Eine weitere Aufforderung zur Beseitigung desselben Mangels führt nicht zu einer neuen Fristverlängerung.*)

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IBRRS 2011, 4754
BauvertragBauvertrag
Zu den Ansprüchen wegen mangelhafter Bauausführung

BGH, Urteil vom 13.12.1962 - VII ZR 193/61

Neben einem der kürzeren Verjährung unterliegenden Minderungsanspruch wegen Mängeln des Bauwerks ist für einen Bereicherungsanspruch hinsichtlich eines vom Unternehmer infolge der mangelhaften Ausführung ersparten Betrages kein Raum.*)

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IBRRS 2011, 4752
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Mängel am Bauwerk

BGH, Urteil vom 02.05.1963 - VII ZR 171/61

a) Dem Bauherrn steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt hat, in Anspruch nehmen will.*)

b) Nur in Ausnahmefällen muß sich der Bauherr zunächst an den Unternehmer halten. In keinem Falle ist es aber dem Besteller zuzumuten, sich nennenswerten Schwierigkeiten bei Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Unternehmer auszusetzen, um den ihm ebenfalls haftenden Architekten zu schonen.*)

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IBRRS 2011, 4749
BauvertragBauvertrag
Kostenerhöhung für Arbeiten aufgrund Bauplanänderung

BGH, Urteil vom 11.11.1963 - VII ZR 54/62

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4748
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten-Umfang d.Pflichten d.Architekten;Verjährung d. Ansprüche d. Bauherrn

BGH, Urteil vom 30.12.1963 - VII ZR 88/62

a) Zu dem vom Architekten im Regelfälle geschuldeten Werk (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) gehört auch die Prüfung der Baurechnungen. Der Bauherr kann jedoch das Bauwerk selbst schon vorher von dem Architekten abnehmen. Den erforderlichen Willen des Bauherrn zur Teilabnahme hat der Architekt zu beweisen; in dem Beziehen des Hauses allein kommt er noch nicht zum Ausdruck.*)

b) Die Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Mängeln des „Architektenwerks” (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) wird nicht dadurch gehemmt, daß der Architekt den Bauherrn bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauunternehmer unterstützt.*)

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IBRRS 2011, 4746
BauvertragBauvertrag
Schweigen auf Bestätigungsschreiben; Verzinsung v. Bauforderungen

BGH, Urteil vom 19.02.1964 - Ib ZR 203/62

a) Der Grundsatz, daß das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr als Zustimmung zu deuten ist, kann nicht in allen Fällen ohne weiteres auf das Schweigen einer Gemeindebehörde (hier Hochbauamt) auf das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns, mit dem die Gemeinde im Rahmen ihrer fiskalischen Betätigung in Geschäftsverbindung steht, übertragen werden.*)

b) § 16 Nr. 4 VOB Teil B enthält eine abschließende Regelung für die Verzinsung von Bauforderungen; der § 641 Abs. 2 BGB findet daneben keine Anwendung.*)

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IBRRS 2011, 4742
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Ersatz v. Mängelbeseitigungskosten; Umfang der Minderung

BGH, Urteil vom 29.10.1964 - VII ZR 52/63

a) Zur Frage, ob der Besteller nach der Abnahme im Falle des § 13 Ziff. 5 VOB (B) auch dann Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen kann, wenn diese Mängelbeseitigung einer Neuherstellung gleichkommt.*)

b) Zur Auslegung des Begriffs der Unmöglichkeit in § 13 Ziff. 6 VOB (B).*)

c) Ist das gelieferte Werk bei der Abnahme schlechthin wertlos, so kann der Besteller auch im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohns verlangen.*)

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IBRRS 2011, 4741
BauvertragBauvertrag
Kosten f. Mängelbeseitigung nach erneuten Hausbesichtigung

BGH, Urteil vom 18.01.1965 - VII ZR 155/63

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4740
BauvertragBauvertrag
Ausgleich des allgemeinen Gebäudeminderwerts infolge Baumängel

BGH, Urteil vom 04.02.1965 - VII ZR 100/63

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4739
BauvertragBauvertrag
Werklohn trotz Verschulden v. Mehrkosten und Mängel an Haus

BGH, Urteil vom 11.02.1965 - VII ZR 78/63

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4737
BauvertragBauvertrag
Konventionalstrafe im Falle der Nichtwiederaufnahme von Bauarbeiten

BGH, Urteil vom 29.04.1965 - VII ZR 121/63

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4736
BauvertragBauvertrag
Ausschließlichkeit der Anspruchsregelung nach der VOB

BGH, Urteil vom 11.10.1965 - VII ZR 124/63

§ 13 Nr. 5 VOB (B) enthält eine abschließende Regelung des Anspruchs des Bauherrn auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten. Ein Bereicherungsanspruch besteht daneben nicht (Abweichung von VII ZR 197/59 v. 28. 2. 1961 = BB 61, BB Jahr 61 Seite 430).*)

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IBRRS 2011, 4732
BauvertragBauvertrag
Hinfälligwerden d. Vertragsstrafenzusage bei Überschreitung v. Frist

BGH, Urteil vom 13.01.1966 - VII ZR 262/63

Ist eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, daß der Auftragnehmer eine für die Errichtung eines Bauwerks bestimmte Frist überschreitet, wird aber die Bauausführung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände so erheblich verzögert, daß der ganze Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung gezwungen wird, so wird die Vertragsstrafenzusage hinfällig.*)

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IBRRS 2011, 4728
BauvertragBauvertrag
Nichtdurchführung d. Bauvorhabens wg. Finanzierungsschwierigkeiten

BGH, Urteil vom 11.07.1966 - VII ZR 256/64

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4727
BauvertragBauvertrag
Fehlerhaftes Aufmaß im Rahmen der Schlussrechnung beim Bauvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.1966 - VII ZR 92/64

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4724
BauvertragBauvertrag
Bauhaftung-Gewährleistung wegen mangelhafter Leistung des Bauunternehmers

BGH, Urteil vom 28.11.1966 - VII ZR 79/65

a) Zur Abgrenzung von Gewährleistung und positiver Vertragsverletzung beim Bauvertrag.*)

b) Nach den Vorschriften über die Gewährleistung und nicht aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sind die Schäden zu beurteilen, die dadurch entstehen, daß der Bauherr das mangelhafte Haus nicht vermieten sowie selbst nicht bewohnen kann und deshalb eine Ersatzwohnung mieten muß.*)

c) Der Anspruch auf Ersatz dieser Schäden verjährt nach § 638 BGB. Bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag gilt die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 4 VOB. Durch § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB wird die Verjährungsfrist hinsichtlich solcher Schäden nicht geändert. Denn gegen die Inanspruchnahme wegen solcher Schäden wird der Bauunternehmer weder durch die Haftpflicht- noch durch die Bauwesenversicherung geschützt.*)

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IBRRS 2011, 4719
BauvertragBauvertrag
Anspruch d. Bauherrn auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 02.03.1967 - VII ZR 215/64

Hat der Auftragnehmer die ihm zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen lassen, so kann der Bauherr von ihm einen Vorschuß in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen. Den Vorschuß muß er abrechnen.*)

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IBRRS 2011, 4716
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verjährung des Nachbesserungsanspruches des Bauherrn

BGH, Urteil vom 15.06.1967 - VII ZR 46/66

a) Die Verjährung des Nachbesserungsanspruchs des Bauherrn wegen eines Mangels am Bauwerk ist gemäß § 639 Abs. 2 BGB auch dann gehemmt, wenn der Bauunternehmer - in Unkenntnis des wirklichen Mangels - sich auf untaugliche Nachbesserungsversuche an dem als Erscheinungsform des wirklichen Mangels äußerlich sichtbaren Schaden beschränkt (hier: Ausbessern von Putzrissen, die durch Verwendung von Hohlblocksteinen zu geringer Festigkeit verursacht waren und daher immer wieder auftraten). Die Hemmung endet, wenn der Unternehmer erklärt, nur für den äußerlich sichtbaren Mangel (Putzrisse), nicht aber für den ihn verursachenden weiteren Mangel (Hohlblocksteine) einstehen zu wollen.*)

b) §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB sind auf Bauverträge, die der VOB unterliegen, jedenfalls insoweit entsprechend anzuwenden, als es sich um die Verjährungshemmung gemäß § 639 Abs. 2 BGB handelt.*)

c) Zur Frage, ob bei solchen Bauverträgen ein Beweissicherungsantrag des Bauherrn die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen unterbricht und in welchem Umfang.*)

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IBRRS 2011, 4715
BauvertragBauvertrag
Rechtsnatur des Vertrages des Bauherrn mit dem Statiker

BGH, Urteil vom 18.09.1967 - VII ZR 88/65

a) Der Vertrag des Bauherrn mit dem Statiker ist Werkvertrag.*)

b) Schadensersatzansprüche aus Mängeln der Statikerleistung, die zu Mängeln am Bauwerk geführt haben, verjähren in fünf Jahren.*)

c) Zum Beginn dieser Verjährung.*)

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IBRRS 2011, 4713
BauvertragBauvertrag
Anspruch d. Bestellers auf Aufwendungsersatz zur Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 28.09.1967 - VII ZR 81/65

Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln kann, wenn er nach Werkvertragsrecht nicht begründet ist, auch nicht auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung oder über die Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt werden.*)

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IBRRS 2011, 4710
BauvertragBauvertrag
Anwendung der VOB bei Abnahme der Gesamtleistung oder Teilabnahme

BGH, Urteil vom 06.05.1968 - VII ZR 33/66

a) Zur Wirkung einer Teilabnahme.*)

b) Nach § 13 VOB Teil B bestimmt sich die Haftung für Mängel, wenn die Gesamtleistung oder in sich abgeschlossene Teile der Leistung ausgeführt und abgenommen sind. Für Mängel einer nicht fertiggestellten Leistung gilt § 4 Nr. 7 Satz 2, bei Entziehung des Auftrags ferner § 8 Nr. 3 Abs. 2. Hierfür geben diese Vorschriften eine abschließende Regelung.*)

c) § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB Teil B gewährt keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrags.*)

d) Der Auftraggeber kann den Auftrag nach § 4 Nr. 7 VOB Teil B auch ohne Fristsetzung entziehen, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder vom Auftragnehmer ernsthaft und endgültig verweigert wird, ferner dann, wenn der Auftragnehmer durch seine mangelhafte Arbeit das Vertrauen des Auftraggebers so erschüttert hat, daß diesem die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist.*)

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IBRRS 2011, 4703
BauvertragBauvertrag
Vertragslösung b. Anpassungsverweigerung bzgl. Geschäftsgrundlage

BGH, Urteil vom 21.11.1968 - VII ZR 89/66

Weigert sich eine Vertragspartei, dem berechtigten Verlangen der anderen Partei auf Anpassung des Vertrags wegen Änderung der Geschäftsgrundlage zu entsprechen, so darf sich grundsätzlich die betroffene Partei vom Vertrag lösen, und zwar bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag durch Kündigung.*)

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IBRRS 2011, 4700
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvertrag-Architekt-Fälligkeit d. Schlussrechnung nicht vor Ablauf v. 2 Monaten

BGH, Urteil vom 16.12.1968 - VII ZR 141/66

Die Schlußzahlung wird nicht spätestens 2 Monate nach Einreichung der Schlußrechnung fällig, wenn die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung aus sachlichen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht erfolgen kann.*)

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IBRRS 2011, 4699
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gesamtschuldverhältnis zw. Architekt und Bauuntern.

BGH, Urteil vom 19.12.1968 - VII ZR 23/66

a) Ein zum Ausgleich führendes Gesamtschuldverhältnis besteht zwischen Architekt und Bauunternehmer auch dann, wenn der Bauherr den Bauunternehmer aus § 4 Nr. 7 VOB (B) oder auf Wandelung in Anspruch nimmt, soweit die Leistungen des Bauunternehmers dem Architekten zur Erfüllung von dessen Schadensersatzpflicht zugute kommen (Ergänzung zu BGHZ 43, BGHZ Band 43 Seite 227 = NJW 65, NJW Jahr 65 Seite 1175).*)

b) Der Architekt, der durch einen Planungsfehler die Schadensursache gesetzt hat, kann voll ausgleichspflichtig sein.*)

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IBRRS 2011, 4698
BauvertragBauvertrag
Gesamtschuldnerhaftung bei Baumängeln

BGH, Urteil vom 25.10.1968 - V ZR 80/65

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4697
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
BauFordSiG: Auch der Generalunternehmer ist Baugeldempfänger!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 - 4 U 202/10

Die Baugeldverwendungspflicht obliegt nicht allein dem Bauherrn, sondern auch einem Generalüber- und Generalunternehmer sowie sonstigen Baubeteiligten, die als \"Zwischenperson\" die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erlangt haben.

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IBRRS 2011, 4671
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kleingewerke: An- und Abfahrt sind auf Stundenbasis zu vergüten!

AG Stadthagen, Urteil vom 15.06.2011 - 41 C 414/10

1. Der Unternehmer, dessen Werk in einer oder in wenigen Stunden zu erledigen ist, hat auch ohne ausdrücklichen Hinweis an den Besteller einen Anspruch auf Vergütung der Kosten für die An- und Abfahrt auf Stundenbasis.

2. Rüstzeiten sind nur im Falle besonderer Vereinbarung gesondert zu vergüten.

3. Auch bei niedrigen Forderungen können die Kosten einer Bonitätsauskunft als Verzugsschaden zu ersetzen sein, wenn der Besteller keine sachlichen Einwände erhoben hat.

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IBRRS 2011, 4662
BauvertragBauvertrag
Restwerklohn nach gekündigten Bauvertrag

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000 - 11 U 2968/98

Der Subunternehmer verletzt seine vertraglichen Nebenpflichten gegenüber seinem Auftraggeber, wenn er das Vertragssoll durch direkte Verhandlungen mit dem Planer des Bauherrn abweichend vom üblichen Stand der Technik konkretisiert, ohne dies seinem Auftraggeber mitzuteilen. Kann wegen dieser unterlassenen Mitteilung der Auftraggeber sich gegen das Nachbesserungsverlangen des Bauleiters des Bauherrn nicht wehren, muss der Subunternehmer die Nachbesserungskosten ersetzen, die seinem Auftraggeber durch Anpassung der Leistung an den üblichen Stand der Technik entstehen, obwohl die Werkleistung selbst dem konkretisierten Vertragssoll entsprach.*)

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IBRRS 2011, 4660
BauvertragBauvertrag
AGB - Vertragsstrafen bei Zwischenfristüberschreitungen am Bau

OLG Bremen, Urteil vom 07.10.1986 - 1 U 151/85

Eine Vertragsstrafenregelung in den AGB des Bestellers, die bei einem Bauvertrag Vertragsstrafen an die Überschreitung von Zwischenfristen knüpft, ist unwirksam, wenn durch zahlreiche Zwischenfristen bei einer Überschreitung der ersten Frist eine sehr hohe Vertragsstrafe erreicht werden kann.

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IBRRS 2011, 4658
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten - SE wegen Durchfeuchtung eines Schwimmbeckens

OLG Potsdam, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4655
BauvertragBauvertrag
Anspruch d. Bauunternehmers auf Aushändigung d. Bauunterlagen

BGH, Urteil vom 20.02.1969 - VII ZR 175/66

Der Bauunternehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, aus den ihm übergebenen Zeichnungen des Statikers die einzelnen Bauwerke errechnen zu müssen; er hat vielmehr Anspruch auf Aushändigung der für die Ausführung nötigen Unterlagen (VOB/B § VOBB § 3 Z. 1). Der Bauunternehmer hat seiner Pflicht auch nicht dadurch genügt, daß er sich erbietet, dem Polier des Bauunternehmers die aus den Plänen des Statikers nicht ersichtlichen Einzelmaße auf Anfrage anzugeben. Da im vorliegenden Fall dem Bauunternehmer die erforderlichen Ausführungszeichnungen für den Neubau eines Geschäftshauses mit Kino, trotz mehrfacher Mahnung nicht zur Verfügung gestellt wurden, auch eine fällige Abschlagzahlung nicht erfolgte, kündigte der Bauunternehmer den Vertrag gemäß VOB/B § VOBB § 9 Z. 1.*)

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IBRRS 2011, 4654
BauvertragBauvertrag
Zur Schlusszahlung der Werklohnforderung durch Bauunternehmer

BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 38/67

Im VOB-Bauvertrag ist die Fälligkeit der Vergütung nicht nach § BGB § 641 Abs. BGB § 641 Absatz 1 S. 1 BGB, sondern nach § 16 Z. 2 Abs. 1 S. 1 VOB/B zu beurteilen. Die Schlußzahlung der Werklohnforderung kann der Bauunternehmer demnach spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung einer prüfungsfähigen Schlußrechnung verlangen. Vor diesem Zeitpunkt kann auch die Verjährung des Anspruchs nicht beginnen.*)

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IBRRS 2011, 4651
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Ansprüche d. Unternehmers bei Mängeln während d. "Ausführung"

BGH, Urteil vom 26.06.1969 - VII ZR 91/67

Zeigt sich ein Mangel „schon während der Ausführung” der vom Unternehmer übernommenen Arbeiten, so richten sich die Ansprüche des Auftraggebers nach den § 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B. Der dort so umschriebene Zeitraum reicht bis zum Tage, an dem die Leistung abnahmereif fertiggestellt ist.*)

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IBRRS 2011, 4650
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Ansprüchen aus culpa in contrahendo bei Werkvertrag

BGH, Urteil vom 03.07.1969 - VII ZR 132/67

Bei einem Werkvertrag ist die Verjährungsbestimmung des § 638 BGB auch für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen jedenfalls insoweit anzuwenden, als sich dieser Anspruch mit dem aus § 635 BGB deckt.*)

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IBRRS 2011, 4649
BauträgerBauträger
Bauvertrag -Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses d. Wohnungsbaugesellschaft

BGH, Urteil vom 10.07.1969 - VII ZR 87/67

Übernimmt eine Wohnungsbaugesellschaft für einen anderen auf dessen Grundstück die Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses, so ist ihr Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlichen Auslagen kein Anspruch auf die "übliche Vergütung" im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB, sondern ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen nach § 670 BGB.*)

Behauptet der Auftraggeber, daß insoweit ein Festpreis vereinbart worden sei, der nicht überschritten werden dürfe, so trägt er hierfür die Beweislast.*)

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IBRRS 2011, 4646
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Werklohnverweigerung aufgrund höherliegender SE-Forderung

BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4644
BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Pfahlanbrinung

BGH, Urteil vom 23.10.1969 - VII ZR 149/67

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4640
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Archichtekt - Verkehrswert eigengenutzter bebauter Grundstücke

BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68

Zur Ermittlung des Verkehrswerts bebauter Grundstücke, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.*)

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IBRRS 2011, 4632
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten / Ingenieure-Haftung b. Konstruktionsmängeln bzgl. Dachbeschichtung

BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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