Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 4719BGH, Urteil vom 02.03.1967 - VII ZR 215/64
Hat der Auftragnehmer die ihm zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen lassen, so kann der Bauherr von ihm einen Vorschuß in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen. Den Vorschuß muß er abrechnen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4716
BGH, Urteil vom 15.06.1967 - VII ZR 46/66
a) Die Verjährung des Nachbesserungsanspruchs des Bauherrn wegen eines Mangels am Bauwerk ist gemäß § 639 Abs. 2 BGB auch dann gehemmt, wenn der Bauunternehmer - in Unkenntnis des wirklichen Mangels - sich auf untaugliche Nachbesserungsversuche an dem als Erscheinungsform des wirklichen Mangels äußerlich sichtbaren Schaden beschränkt (hier: Ausbessern von Putzrissen, die durch Verwendung von Hohlblocksteinen zu geringer Festigkeit verursacht waren und daher immer wieder auftraten). Die Hemmung endet, wenn der Unternehmer erklärt, nur für den äußerlich sichtbaren Mangel (Putzrisse), nicht aber für den ihn verursachenden weiteren Mangel (Hohlblocksteine) einstehen zu wollen.*)
b) §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB sind auf Bauverträge, die der VOB unterliegen, jedenfalls insoweit entsprechend anzuwenden, als es sich um die Verjährungshemmung gemäß § 639 Abs. 2 BGB handelt.*)
c) Zur Frage, ob bei solchen Bauverträgen ein Beweissicherungsantrag des Bauherrn die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen unterbricht und in welchem Umfang.*)
VolltextIBRRS 2011, 4715
BGH, Urteil vom 18.09.1967 - VII ZR 88/65
a) Der Vertrag des Bauherrn mit dem Statiker ist Werkvertrag.*)
b) Schadensersatzansprüche aus Mängeln der Statikerleistung, die zu Mängeln am Bauwerk geführt haben, verjähren in fünf Jahren.*)
c) Zum Beginn dieser Verjährung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4713
BGH, Urteil vom 28.09.1967 - VII ZR 81/65
Ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln kann, wenn er nach Werkvertragsrecht nicht begründet ist, auch nicht auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung oder über die Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4710
BGH, Urteil vom 06.05.1968 - VII ZR 33/66
a) Zur Wirkung einer Teilabnahme.*)
b) Nach § 13 VOB Teil B bestimmt sich die Haftung für Mängel, wenn die Gesamtleistung oder in sich abgeschlossene Teile der Leistung ausgeführt und abgenommen sind. Für Mängel einer nicht fertiggestellten Leistung gilt § 4 Nr. 7 Satz 2, bei Entziehung des Auftrags ferner § 8 Nr. 3 Abs. 2. Hierfür geben diese Vorschriften eine abschließende Regelung.*)
c) § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB Teil B gewährt keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrags.*)
d) Der Auftraggeber kann den Auftrag nach § 4 Nr. 7 VOB Teil B auch ohne Fristsetzung entziehen, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder vom Auftragnehmer ernsthaft und endgültig verweigert wird, ferner dann, wenn der Auftragnehmer durch seine mangelhafte Arbeit das Vertrauen des Auftraggebers so erschüttert hat, daß diesem die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4703
BGH, Urteil vom 21.11.1968 - VII ZR 89/66
Weigert sich eine Vertragspartei, dem berechtigten Verlangen der anderen Partei auf Anpassung des Vertrags wegen Änderung der Geschäftsgrundlage zu entsprechen, so darf sich grundsätzlich die betroffene Partei vom Vertrag lösen, und zwar bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag durch Kündigung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4700
BGH, Urteil vom 16.12.1968 - VII ZR 141/66
Die Schlußzahlung wird nicht spätestens 2 Monate nach Einreichung der Schlußrechnung fällig, wenn die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung aus sachlichen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht erfolgen kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 4699
BGH, Urteil vom 19.12.1968 - VII ZR 23/66
a) Ein zum Ausgleich führendes Gesamtschuldverhältnis besteht zwischen Architekt und Bauunternehmer auch dann, wenn der Bauherr den Bauunternehmer aus § 4 Nr. 7 VOB (B) oder auf Wandelung in Anspruch nimmt, soweit die Leistungen des Bauunternehmers dem Architekten zur Erfüllung von dessen Schadensersatzpflicht zugute kommen (Ergänzung zu BGHZ 43, BGHZ Band 43 Seite 227 = NJW 65, NJW Jahr 65 Seite 1175).*)
b) Der Architekt, der durch einen Planungsfehler die Schadensursache gesetzt hat, kann voll ausgleichspflichtig sein.*)
VolltextIBRRS 2011, 4698
BGH, Urteil vom 25.10.1968 - V ZR 80/65
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4697
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 - 4 U 202/10
Die Baugeldverwendungspflicht obliegt nicht allein dem Bauherrn, sondern auch einem Generalüber- und Generalunternehmer sowie sonstigen Baubeteiligten, die als \"Zwischenperson\" die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erlangt haben.
VolltextIBRRS 2011, 4671
AG Stadthagen, Urteil vom 15.06.2011 - 41 C 414/10
1. Der Unternehmer, dessen Werk in einer oder in wenigen Stunden zu erledigen ist, hat auch ohne ausdrücklichen Hinweis an den Besteller einen Anspruch auf Vergütung der Kosten für die An- und Abfahrt auf Stundenbasis.
2. Rüstzeiten sind nur im Falle besonderer Vereinbarung gesondert zu vergüten.
3. Auch bei niedrigen Forderungen können die Kosten einer Bonitätsauskunft als Verzugsschaden zu ersetzen sein, wenn der Besteller keine sachlichen Einwände erhoben hat.
VolltextIBRRS 2011, 4662
OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000 - 11 U 2968/98
Der Subunternehmer verletzt seine vertraglichen Nebenpflichten gegenüber seinem Auftraggeber, wenn er das Vertragssoll durch direkte Verhandlungen mit dem Planer des Bauherrn abweichend vom üblichen Stand der Technik konkretisiert, ohne dies seinem Auftraggeber mitzuteilen. Kann wegen dieser unterlassenen Mitteilung der Auftraggeber sich gegen das Nachbesserungsverlangen des Bauleiters des Bauherrn nicht wehren, muss der Subunternehmer die Nachbesserungskosten ersetzen, die seinem Auftraggeber durch Anpassung der Leistung an den üblichen Stand der Technik entstehen, obwohl die Werkleistung selbst dem konkretisierten Vertragssoll entsprach.*)
VolltextIBRRS 2011, 4660
OLG Bremen, Urteil vom 07.10.1986 - 1 U 151/85
Eine Vertragsstrafenregelung in den AGB des Bestellers, die bei einem Bauvertrag Vertragsstrafen an die Überschreitung von Zwischenfristen knüpft, ist unwirksam, wenn durch zahlreiche Zwischenfristen bei einer Überschreitung der ersten Frist eine sehr hohe Vertragsstrafe erreicht werden kann.
VolltextIBRRS 2011, 4658
OLG Potsdam, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4655
BGH, Urteil vom 20.02.1969 - VII ZR 175/66
Der Bauunternehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, aus den ihm übergebenen Zeichnungen des Statikers die einzelnen Bauwerke errechnen zu müssen; er hat vielmehr Anspruch auf Aushändigung der für die Ausführung nötigen Unterlagen (VOB/B § VOBB § 3 Z. 1). Der Bauunternehmer hat seiner Pflicht auch nicht dadurch genügt, daß er sich erbietet, dem Polier des Bauunternehmers die aus den Plänen des Statikers nicht ersichtlichen Einzelmaße auf Anfrage anzugeben. Da im vorliegenden Fall dem Bauunternehmer die erforderlichen Ausführungszeichnungen für den Neubau eines Geschäftshauses mit Kino, trotz mehrfacher Mahnung nicht zur Verfügung gestellt wurden, auch eine fällige Abschlagzahlung nicht erfolgte, kündigte der Bauunternehmer den Vertrag gemäß VOB/B § VOBB § 9 Z. 1.*)
VolltextIBRRS 2011, 4654
BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 38/67
Im VOB-Bauvertrag ist die Fälligkeit der Vergütung nicht nach § BGB § 641 Abs. BGB § 641 Absatz 1 S. 1 BGB, sondern nach § 16 Z. 2 Abs. 1 S. 1 VOB/B zu beurteilen. Die Schlußzahlung der Werklohnforderung kann der Bauunternehmer demnach spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung einer prüfungsfähigen Schlußrechnung verlangen. Vor diesem Zeitpunkt kann auch die Verjährung des Anspruchs nicht beginnen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4651
BGH, Urteil vom 26.06.1969 - VII ZR 91/67
Zeigt sich ein Mangel „schon während der Ausführung” der vom Unternehmer übernommenen Arbeiten, so richten sich die Ansprüche des Auftraggebers nach den § 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B. Der dort so umschriebene Zeitraum reicht bis zum Tage, an dem die Leistung abnahmereif fertiggestellt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4650
BGH, Urteil vom 03.07.1969 - VII ZR 132/67
Bei einem Werkvertrag ist die Verjährungsbestimmung des § 638 BGB auch für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen jedenfalls insoweit anzuwenden, als sich dieser Anspruch mit dem aus § 635 BGB deckt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4649
BGH, Urteil vom 10.07.1969 - VII ZR 87/67
Übernimmt eine Wohnungsbaugesellschaft für einen anderen auf dessen Grundstück die Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses, so ist ihr Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlichen Auslagen kein Anspruch auf die "übliche Vergütung" im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB, sondern ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen nach § 670 BGB.*)
Behauptet der Auftraggeber, daß insoweit ein Festpreis vereinbart worden sei, der nicht überschritten werden dürfe, so trägt er hierfür die Beweislast.*)
VolltextIBRRS 2011, 4646
BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4644
BGH, Urteil vom 23.10.1969 - VII ZR 149/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4640
BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Zur Ermittlung des Verkehrswerts bebauter Grundstücke, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4632
BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4631
BGH, Urteil vom 30.09.1971 - VII ZR 20/70
Die einem Besteller vereinbarungsgemäß obliegende Pflicht zum Abruf der vom Unternehmer zu erbringenden Werkleistung stellt in der Regel keine Hauptverpflichtung dar, durch deren Nichterfüllung die Rechtsfolgen des § 326 BGB herbeigeführt werden können.*)
VolltextIBRRS 2011, 4627
BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70
a) Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung.*)
b) Hat ein Architekt einen Statiker im eigenen Namen mit der statischen Berechnung für das Bauwerk eines Dritten (Bauherrn) beauftragt und wird der Architekt vom Bauherrn wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch genommen, die durch Fehler der statischen Berechnung verursacht sind, so ist der Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Statiker nach § 635 BGB zu beurteilen und verjährt nach § 638 BGB in 5 Jahren.*)
VolltextIBRRS 2011, 4625
BGH, Urteil vom 10.02.1972 - VII ZR 133/70
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4617
BGH, Urteil vom 08.02.1973 - VII ZR 209/70
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4612
BGH, Urteil vom 21.02.1974 - VII ZR 52/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4610
BGH, Urteil vom 07.03.1974 - VII ZR 35/73
a) Beenden Architekt und Bauherr ihr Vertragsverhältnis einvernehmlich aus einem wichtigen Grunde, den der Architekt nicht zu vertreten hat, so entfällt sein Anspruch auf das volle Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen, grundsätzlich nicht, es sei denn, die Parteien hätten vereinbart, daß für vom Architekten nicht erbrachte Leistungen nichts gezahlt werden solle.*)
b) Der Architekt bleibt an den nach vorzeitiger Beendigung des Vertrags mit der Gebührenschlußrechnung geforderten Betrag gebunden, auch wenn die endgültigen Baukosten die der Gebührenberechnung zugrunde gelegten überschreiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 4609
BGH, Urteil vom 13.03.1974 - VII ZR 65/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4606
LG Stralsund, Beschluss vom 04.10.2011 - 6 O 77/11
Gerichtsstand der Werklohnklage des Bauunternehmers ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der (Wohn-) Sitz des Bestellers/Auftraggebers, nicht der Ort des Bauwerks (im Anschluss u.a. an LG Frankenthal, Urteil vom 08.07.1998 - 5 O 520/98, Juris, Tz. 18 ff.; entgegen BGH, Beschluss vom 05.12.1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935).*)
VolltextIBRRS 2011, 4600
KG, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 1926/99
Eine Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten, in der lediglich vorgetragen wird, welcher Arbeiter auf welcher Baustelle an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet hat, nicht jedoch, welche Arbeiten er ausgeführt hat, ist unschlüssig. Das gilt für den VOB-Bauvertrag und für den BGB-Bauvertrag. Dieselben Grundsätze gelten auch bei einer Klage auf Vergütung von Maschinenleistungen.
VolltextIBRRS 2011, 4598
OLG Bamberg, Urteil vom 24.01.2000 - 4 U 174/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4596
KG, Urteil vom 28.03.1995 - 7 U 6252/94
Ein Werkvertrag, bei dem der Werkunternehmer das vierfache der üblichen Vergütung verlangt und bei dem das Angebot so abgefaßt ist, daß der Eindruck eines erheblich niedrigeren Preises entsteht, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
VolltextIBRRS 2011, 4594
OLG Braunschweig, Urteil vom 18.03.1994 - 4 U 51/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4573
BGH, Urteil vom 20.03.1975 - VII ZR 221/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4570
BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4567
BGH, Urteil vom 03.07.1975 - VII ZR 190/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4565
BGH, Urteil vom 27.11.1975 - VII ZR 241/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4522
BGH, Urteil vom 29.09.1977 - VII ZR 134/75
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4401
BGH, Urteil vom 21.05.1981 - VII ZR 128/80
Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung, wenn der Schaden auf mangelhafter geschäftlicher Oberleitung des Architekten beruht, das Bauwerk selbst aber mangelfrei ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4397
BGH, Urteil vom 05.11.1981 - VII ZR 216/80
Zum Umfang der Bereicherung des Bauherrn, wenn der Architektenvertrag gem. Artikel 10 § 3 MRVerbG unwirksam ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4383
BGH, Urteil vom 21.12.1983 - VIII ZR 256/82
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4377
BGH, Urteil vom 20.09.1984 - III ZR 47/83
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluß auf den Vertrauensschaden haftet, wenn sie beim Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einem Privaten das für gemeindliche Verpflichtungserklärungen geltende Erfordernis der Gesamtvertretung (hier: § NRWGO § 56 NRWGO § 56 Absatz I 2 NRWGO) nicht beachtet, so daß der Vertrag unwirksam ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4372
BGH, Urteil vom 22.11.1984 - VII ZR 115/83
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4360
BGH, Urteil vom 18.10.1985 - V ZR 82/84
1. Bei noch nicht fälliger Gegenforderung kann ein (vorläufiges) Zurückbehaltungsrecht nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt werden.
2. Ist die Aufrechnung vertraglich ausgeschlossen, kann bei fälliger Gegenforderung ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2011, 4344
BGH, Urteil vom 26.02.1987 - I ZR 110/85
1. § 32 ADSp enthält keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders i. S. des § 9 AGB-Gesetz.*)
2. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 32 ADSp ist unzulässig (§ BGB § 242 BGB), wenn der Aufrechnende infolge Vermögensverfalls des Aufrechnungsgegners Erfüllung für die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur noch im Wege der Aufrechnung finden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 4342
BGH, Urteil vom 20.03.1987 - V ZR 27/86
1. Die Eignung eines im Keller ausgebauten Appartements zur Vermietung als Wohnung kann vertraglich vorausgesetzter Zweck des Kaufes i. S. des § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Ehegatten aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die er als Vertreter des anderen Ehegatten führt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4314
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.11.2011 - 3 O 201/11
Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Zahlung der Vergütung davon abhängig gemacht wird, dass der Endkunde eine Vergütung an den Auftraggeber auszahlt (sog. pay-when-paid Klausel), führt zu einer Forderungsstundung auf letztlich unbestimmte Zeit. Sie stellt eine erhebliche Abweichung der in § 641 Abs. 2 Nr. 2 BGB normierten Regelung dar und ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unwirksam.
VolltextIBRRS 2011, 4274
BGH, Urteil vom 02.06.1987 - X ZR 39/86
Ist der Werkvertrag nur zum Teil ausgeführt worden, liegt der Restvergütung gem. § 649 S. 2 BGB jedenfalls dann kein umsatzsteuerpflichtiges Austauschgeschäft zugrunde, wenn der Unternehmer eine teilbare Leistung zu erbringen hatte.*)
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