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Sachgebiet: Bauvertrag

7587 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2763
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hinweis auf "unsinnige" Leistung befreit nicht von Mängelhaftung!

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2008 - 12 U 1676/06

1. Eine Vielzahl von Mängeln berechtigt den Auftraggeber, die Abnahme zu verweigern. Das gilt auch dann, wenn ein Teil der Mängel für sich gesehen nicht wesentlich ist.

2. Der Hinweis, eine bestimmte Leistung sei nicht erforderlich, sondern unsinnig, genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bedenkenanzeige nicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber vielmehr über die Folgen einer von ihm geforderten Arbeitsweise aufzuklären. Erst wenn er eindeutig dargelegt hat, welche Konsequenzen hiermit einhergehen, kann er unter Freistellung von seiner Haftung einer Anordnung des Auftraggebers Folge leisten.

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IBRRS 2011, 2762
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Einigung über Gewährleistungfrist und Termine: Kein Vertrag!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.2010 - 10 U 1370/09

1. Die Länge der Gewährleistungsfrist und die genauen Ausführungstermine sind im Bauwesen erhebliche Faktoren. Kommt hierüber keine Einigung zustande, kann von einem Vertragsschluss nicht ausgegangen werden.

2. Wollen die Parteien ersichtlich nur schriftlich verbindliche Erklärungen abgegeben, was sich z.B. daraus ergibt, dass jede Partei eine schriftliche Bestätigung der anderen Partei auf ihrem eigenen Schriftstück vorsieht und auch erwartet, kommt es auf eine bloß mündliche Einigung nicht an.

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IBRRS 2011, 2756
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG verweigert Abnahme: AN kann auf Zahlung klagen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2011 - 10 U 147/10

1. Mit der Rechtskraft eines Urteils auf Abnahme wird nicht gleichzeitig festgestellt, dass eine Abnahme noch erforderlich war, sondern die Werklohnforderung kann auch schon vor diesem Urteil wegen einer vorangegangenen Abnahme oder Entbehrlichkeit der Abnahme fällig geworden sein.*)

2. Unterlässt der Besteller die für die Herstellung des Werks erforderliche Mitwirkung und gerät er dadurch in Annahmeverzug, stehen dem Unternehmer Entschädigungsansprüche und die Möglichkeit der Kündigung des Werkvertrags zu. Die Rechte des Unternehmers sind dadurch ausreichend gewahrt. Einer zusätzlichen Korrektur nach Treu und Glauben bedarf es nicht.*)

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IBRRS 2011, 2748
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Anwendung des BauFordSiG auf Altfälle!

OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2011 - 5 U 147/10

1. Das Bauforderungssicherungsgesetz vom 23.10.2008 ist auf sog. "Altfälle", die sich vor dessen Inkrafttreten am 01.01.2009 ereigneten, nicht anwendbar. Für diese Sachverhalte gilt nach wie vor das GSB.*)

2. Buchführungspflichtig gem. § 2 GSB ist nur, wer tatsächlich Baugeld empfangen hat. Ein Baugewerbetreibender, der die Herstellung eines Umbaus übernimmt, aber selbst kein Baugeld empfangen hat, muss kein Baubuch führen, auch wenn für den Umbau einer anderen Person Baugeld gewährt wurde.*)




IBRRS 2011, 2730
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfungs- und Hinweispflicht: Vorarbeiten sind umfassend zu prüfen!

BGH, Urteil vom 30.06.2011 - VII ZR 109/10

1. Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen oder aufgrund dessen Planung ausführt, hat zu untersuchen und gegebenenfalls auch Erkundigungen einzuziehen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können.

2. Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat.*)

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IBRRS 2011, 2722
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Erweiterung des Leistungsumfangs durch Komplettheitsklausel!

OLG Rostock, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 84/05

Die Formulierung in einem Bauvertrag, wonach die Leistung des Auftragnehmers sämtliche notwendigen Arbeiten umfasst, die für eine komplette, in sich abgeschlossene, gebrauchs- und nutzungsfertige Ausführung erforderlich sind, führt nicht zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs, wenn die Leistung im Angebot des Auftragnehmers mit einem Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben ist.

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IBRRS 2011, 2721
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Kostenersatz für Privatgutachten bei offenkundigen Mängeln!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2010 - 21 U 194/09

1. Die Kosten für ein Privatgutachten über Ursache und Ausmaß von eingetretenen und vielleicht noch zu erwartenden Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erstatten, wenn er für den eigentlichen Mangelschaden einzustehen hat.

2. Dies bedeutet nicht, dass der Auftragnehmer für jegliche Beauftragung eines Gutachters erstattungspflichtig wäre. Der Auftraggeber muss jeweils abwägen, ob die Einschaltung eines Gutachters zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und erforderlich ist, um sich über den eingetretenen Mangel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen. Offensichtliche Mängel bedürfen keiner Begutachtung durch einen Sachverständigen.

3. Die Prüfung der Einstandspflicht des Vertragspartners hat im Übrigen jede Partei in eigener Verantwortung vorzunehmen, weshalb sie den dadurch entstehenden Aufwand in der Regel selbst zu tragen hat.

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IBRRS 2011, 2699
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG weist nicht auf hohe Schadensgefahr hin: 50% Mitverschulden!

OLG München, Urteil vom 10.05.2011 - 9 U 4794/10

1. Weist der Auftraggeber den Werkunternehmer nicht auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hin, begründet dies sein erhebliches Mitverschulden.*)

2. Ein mit der Trennung von Stromkreisen in einem mehrstöckigen Gebäude beauftragter Elektriker ist verpflichtet, nach Abschluss seiner Arbeiten die Stromversorgung in den betroffenen Geschossen wenigstens stichprobenartig zu überprüfen.

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IBRRS 2011, 2671
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzpflicht des AN bei Verletzung der Aufklärungspflicht

BGH, Urteil vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08

1. Muss ein Auftragnehmer erkennen, dass die von ihm vertragsgemäß errichtete Bodenplatte wegen einer Bauzeitverzögerung im Winter der Gefahr von Rissebildung ausgesetzt sein wird, kann er verpflichtet sein, den Auftraggeber entsprechend zu informieren.*)

2. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, löst das keine Gewährleistungsansprüche, sondern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht aus.*)

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IBRRS 2011, 2619
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfungsmaßstab für pauschalierten Schadensersatz bei Kündigung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 161/10

1. Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit einer vom Unternehmer gestellten Klausel, die die Höhe der Vergütung des Unternehmers nach § 649 Satz 2 BGB bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit einer Pauschale regelt, ist § 308 Nr. 7a BGB in entsprechender Anwendung. Wegen der vergleichbaren Interessenlage ist auch § 309 Nr. 5b BGB entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, IBR 1997, 21 = BauR 1997, 156 = ZfBR 1997, 36).*)

2. Ist dem Besteller durch eine solche Klausel der Nachweis gestattet, dass die dem Unternehmer nach § 649 BGB zustehende Vergütung wesentlich niedriger ist als die Pauschale, so kommt dadurch hinreichend klar und den Anforderungen des Gesetzes genügend zum Ausdruck, dass auch der Nachweis gestattet ist, dem Auftragnehmer stehe überhaupt keine Vergütung zu.*)

3. Eine Klausel, die den entgangenen Gewinn und die bis zur Kündigung getätigten Aufwendungen pauschaliert, hält einer Überprüfung anhand des § 308 Nr. 7a BGB nur stand, wenn sie sich im Rahmen der gemäß § 649 Satz 2 BGB typischerweise zu beanspruchenden Vergütung hält. Werden mit der Pauschale 15 % des vereinbarten Werklohns geltend gemacht, sind für die Angemessenheitskontrolle dazu konkrete tatsächliche Feststellungen zu treffen.*)




IBRRS 2011, 2590
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verwirkung von Schadensersatzansprüchen möglich!

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - VII ZR 94/09

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus § 635 BGB a.F., deren Verjährung mangels Abnahme oder mangels "Abnahmeersatzes" noch nicht zu laufen begonnen hat, kann verwirkt sein.




IBRRS 2011, 2588
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schutzmaßnahmen gegen Niederschlagswasser: Zusatzvergütung?

OLG München, Urteil vom 29.03.2011 - 9 U 5173/09

1. Greift der Unternehmer bei der Ausführung seiner Leistung (hier: Aushub- und Rohbauarbeiten für einen Anbau) in die bestehende Entwässerungssituation eines Bestandsbaus ein, sind die dadurch erforderlich werdenden Schutzmaßnahmen (hier: provisorisches Anbringung eines Mörtelbands und Durchführung von Bohrungen) Bestandteil des vertraglichen Leistungssolls und mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Der Unternehmer kann für solche Maßnahmen deshalb keine zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Hat der Architekt des Bauherrn den Polier des Bauunternehmers zu Schutzmaßnahmen angewiesen, haftet der Bauunternehmer für Schäden aus der Nichtbefolgung der Anweisung.*)

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IBRRS 2011, 2583
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für Ausschreibung ungeeigneten Baumaterials

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.03.2011 - 13 U 86/10

1. Ein Schreiben des Unternehmers während einer laufenden Mängelbeseitigungsfrist, in dem der Unternehmer jeglichen Fehler in Abrede stellt und jede Verantwortung für Mängel und Kosten von sich weist, kann so verstanden werden, dass der Unternehmer seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will.

2. Ein Zusatz "wie bisher sach- und fachgerecht für den Kunden arbeiten zu wollen" kann nicht als Bereitschaft aufgefasst werden, in der Mängelangelegenheit noch in irgendeiner Weise tätig zu werden.

3. Ein späteres Erscheinen auf der Baustelle innerhalb der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist ist unerheblich.

4. Die Leistung eines Unternehmers ist mangelhaft, wenn er ungeeignetes Baumaterial verwendet und nicht auf dessen fehlende Eignung hingewiesen hat.

5. Auf lange Trocknungszeiten von Beton muss der Unternehmer im Einzelfall hinweisen.

6. Die Planung des Architekten ist schon deshalb fehlerhaft, wenn er den falschen Unternehmer für die Ausführung eines Betonbodens statt der Trockenschüttung ausgewählt hat.




IBRRS 2011, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB trotz Mängeln und Kündigung

LG Paderborn, Urteil vom 09.06.2011 - 3 O 521/10

1. Auf eine Sicherheit nach § 648a BGB kann nicht wirksam verzichtet werden.

2. Kündigung und Mangeleinrede stehen der Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB nicht entgegen.

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IBRRS 2011, 2579
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widersprüche im Vertrag: Welche Regelung ist vorrangig?

OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2010 - 17 U 128/09

1. Legen die Vertragsparteien individualvertraglich eine Reihenfolge in Bezug auf die Geltung der einzelnen Vertragsbestandteile fest, ist dies für die Vertragsauslegung von ausschlaggebender Bedeutung.

2. Enthält der Bauvertrag eine abschließende Regelung über die Ausgestaltung der vom Auftragnehmer zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft, kann diese durch den Verweis auf ein Muster nicht mehr einseitig abgeändert oder ergänzt werden.




IBRRS 2011, 2566
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Arbeitsunfall des Dachdeckers: Gerüstbaufirma haftet!

OLG Rostock, Urteil vom 03.03.2009 - 5 U 113/08

1. Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte erfasst über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt. Erforderlich ist ein bewußtes Miteinander im Arbeitsablauf, das sich zumindestens tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt. Die Tätigkeit der Mitwirkenden muß im faktischen Miteinander der Beteiligten aufeinander bezogen, miteinander verknüpft oder auf gegenseitiger Ergänzung oder Unterstützung ausgerichtet sein.*)

2. Die Erstellung eines Baugerüstes unter Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften ist grob fahrlässig. Stürzt ein Arbeiter bei Benutzung eines solchen Gerüstes im Bereich einer mangelhaft gesicherten Stelle ab, kommt ihm der Beweis des ersten Anscheins für die Ursächlichkeit des Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften zugute.*)

3. Ein durch einen Sturz vom Dach verletzter Arbeitnehmer eines auf der Baustelle tätigen Unternehmers muss sich im Rahmen von Schadensersatzansprüchen gegen den Gerüstbauer zur Vermeidung eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses ein Mitverschulden seines Arbeitgebers anrechnen lassen.*)

4. Für Organe (verfassungsgemäße Vertreter) der GmbH gilt nicht § 831 Absatz 2 BGB, sondern § 31 BGB und § 43 GmbH-Gesetz. Es haftet die juristische Person; das Organ selbst haftet grundsätzlich nicht nach § 831 Absatz 2 BGB.*)

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IBRRS 2011, 2565
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG

FG Hamburg, Beschluss vom 03.02.2011 - 6 V 251/10

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG setzt voraus, dass die Leistungen gegenüber einem Unternehmen erbracht werden und dieses Unternehmen seinerseits Bauleistungen ausführt. Der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG kommt dabei keine tatbestandsbegründende Notwendigkeit für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 13b UStG zu.*)

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IBRRS 2011, 2560
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Ankündigung nach § 2 Nr. 6 VOB/B entbehrlich?

OLG Köln, Urteil vom 28.01.2009 - 11 U 228/05

1. § 2 Nr. 6 VOB/B soll den Auftraggeber davor schützen, Forderungen ausgesetzt zu werden, mit denen er nicht rechnen musste, so dass er keine Möglichkeit hatte, nach kostengünstigeren Alternativen Ausschau zu halten.

2. Die Ankündigung ist nur in solchen Fällen entbehrlich, in denen der Ankündigungszweck bereits erreicht ist, etwa, weil sich der Auftraggeber über die Folgen der Zusatzarbeiten bereits im Klaren ist oder sein musste.

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IBRRS 2011, 2559
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein formelhafter Gewährleistungsausschluss in Individualvertrag!

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2011 - 11 U 70/10

1. Der formelhafte Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel ist individualvertraglich bei Altbauten und ähnlichen Objekten grundsätzlich zulässig und rechtlich unbedenklich. Anderes gilt für eine Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach Treu und Glauben unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

2. Die Formulierung in einem notariellen Kaufvertrag, dass "der Notar mit den Erschienenen die Regelungen über die Gewährleistung eingehend erörtert" hat, ist kein Nachweis einer umfassenden Belehrung über die Folgen eines Gewährleistungsausschlusses.

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IBRRS 2011, 2550
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Jede Abweichung von vereinbarter Leistung ist Sachmangel!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2009 - 1 U 295/09

1. Die Vereinbarung eines bestimmten Naturschiefereindeckung ist eine Beschaffenheitsvereinbarung.

2. Jede Abweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung stellt einen Sachmangel dar.

3. Einem Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten kann nicht entgegengehalten werden, er sei unverhältnismäßig hoch, wenn der Unternehmer vorsätzlich von dem Leistungsverzeichnis abgewichen ist.

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IBRRS 2011, 2548
BauvertragBauvertrag
Zur Gleichwertigkeit verwendeter Materialien

LG Bad Kreuznach, Urteil vom 06.02.2009 - 3 O 241/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2536
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Verzicht auf Verjährungseinrede durch Mangeluntersuchung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 147/08

1. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Aufgrund der hiermit verbundenen Rechtsfolgen ist von einem stillschweigenden Verzicht auf die Verjährungseinrede nur auszugehen, wenn sich das Verhalten des Erklärenden eindeutig als endgültige Aufgabe einer für ihn vorteilhaften Rechtsposition ansehen lässt.

2. Die Zusage der Mangeluntersuchung oder einer kostenlosen Mängelbeseitigung kann nicht als ein derartiger Verzicht ausgelegt werden.

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IBRRS 2011, 2514
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kosten von Vorprozessen über Mängel nicht regressierbar!

LG München I, Urteil vom 06.06.2011 - 24 O 25456/10

1. Ein Bauträger, der seinen Erwerbern zum einen eine nicht ordnungsgemäße Bauleistung verkauft hat und zum anderen deren berechtigten Mängelansprüchen nicht nachgekommen ist, kann die ihm hierdurch entstandenen Rechtsverfolgungskosten der Käufer und Kosten für die eigene Rechtsverteidigung nicht auf seine Subunternehmer "abwälzen".

2. Er hat seine eigenen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Vertragspartnern, den Erwerbern, aus den mit diesen geschlossenen Bauverträgen zu erfüllen und kann diese Verpflichtung weder rechtlich noch wirtschaftlich als aus seiner Sicht "durchlaufenden Posten" auf seine Subunternehmer verlagern.

3. Die Rechtsverfolgungskosten sind nicht adäquat kausal auf die vorhandenen Mängel, sondern auf die autonome Entscheidung des Bauträgers zurückzuführen, den berechtigten Ansprüchen der Erwerber nicht nachzukommen und die Mängel nicht zu beseitigen.

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IBRRS 2011, 2509
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann verjährt der Vorschussanspruch nach § 637 Abs. 3 BGB?

OLG Naumburg, Urteil vom 21.03.2011 - 10 U 31/10

1. Der Hinweis im Angebot, die VOB liege "in unserer Firma vor" und könne dort jederzeit eingesehen werden, genügt im Geschäftsverkehr mit Privatleuten nicht den Anforderungen an eine Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag.*)

2. Für den Vorschussanspruch aus § 637 Abs. 3 BGB gilt, wenn es sich um Arbeiten an einem Bauwerk handelt, die fünfjährige Verjährungsfrist aus §§ 634 Nr. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

3. Eine Formulierung im Angebot "Für handwerkliche Arbeiten übernehmen wir ab Rechnungsdatum 2 Jahre Garantie." kann nach dem objektiven Empfängerhorizont des Bestellers nicht als eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verstanden werden, vielmehr wird sie dieser für ein darüber hinausgehendes Einstandsversprechen ansehen.*)

4. Will ein Werkunternehmer vermeiden, dass der Besteller die von ihm durchgeführten Nachbesserungsarbeiten als ein verjährungsrechtlich relevantes Anerkenntnis bewertet, muss er anlässlich der Arbeiten hinreichend klar zum Ausdruck bringen, dass er sie ausschließlich aus Kulanz und unter Ablehnung jeder Gewährleistungsverpflichtung vornimmt.*)

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IBRRS 2011, 2453
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungshemmung des Werklohns bei Antrag AN?

OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2011 - 17 U 152/10

Beantragt der Werkunternehmer vor der Abnahme seiner Werkleistung die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Mangelfreiheit, tritt mit der Zustellung die Hemmung der Verjährung der Werklohnforderung ein.*)

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IBRRS 2011, 2452
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragliche Bedeutung von Herstellervorgaben

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 4 U 144/10

1. Eine entgegen den Vorgaben des Herstellers vorgenommene Ausführung stellt jedenfalls dann einen Mangel dar, wenn der Auftraggeber dadurch Gefahr läuft, die Herstellergarantie zu verlieren.

2. Ein Mangel liegt ebenfalls vor, wenn die Ausführung nach den Herstellervorgaben zu einem bestimmten optischen Erscheinungsbild (hier: gleichmäßige Fugenbreite) führt, dieses aber mit der abweichenden Ausführungsart nicht erreicht wird.

3. Das Schweigen des Auftraggebers auf einen Mängelbeseitigungsvorschlag ist nicht als Einverständnis mit der vorgesehenen Art der Mängelbeseitigung zu werten.

4. Der Anspruch auf Kostenvorschuss umfasst auch die Umsatzsteuer.

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IBRRS 2011, 2449
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Haftung trotz fehlenden Bedenkenhinweises

OLG Naumburg, Urteil vom 04.03.2009 - 6 U 116/08

1. Jedem Bauhandwerker muss bekannt sein, dass Rohrleitungen in Fließrichtung unter gar keinen Umständen im Querschnitt verringert werden dürfen.

2. Eine Haftung des Bauhandwerkers scheidet trotz fehlendem Bedenkenhinweis aus, wenn diesem keine geeignete Planung zur Verfügung gestellt wird und der Auftraggeber über das mit der Ausführung verbundene Risiko durch den Planer hinreichend informiert worden ist.

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IBRRS 2011, 2448
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anzahlungsrückforderung bei fehlgeschlagenem Kauf (Windkraftanlage)

OLG Jena, Urteil vom 28.06.2011 - 4 U 1038/10

1. Bei einem fehlgeschlagenen Kauf(Vertrag) richten sich die wechselseitigen Ansprüche der (Vertrags)Parteien vorrangig nach Vertrags- und nicht nach Bereicherungsrecht. Das gilt erst recht, wenn die Parteien nach Eintritt einer auflösenden Bedingung das ursprüngliche Vertragsverhältnis betätigt haben.*)

2. Erfolgt die Vertragsbestätigung (nur) durch konkludentes Verhalten der Parteien, muss aus dem beiderseitigen Parteiverhalten der übereinstimmende Parteiwille, dass das ursprüngliche Schuldverhältnis mit den darin übernommenen Leistungspflichten aufrecht erhalten werden soll, allerdings hinreichend deutlich hervorgehen. Das gilt in Bezug auf Angebots- und Annahmewillen ebenso wie für vertraglich vereinbarte Sanktionen bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten.*)

3. Bei subjektivem Unvermögen einer Vertragspartei, ihren Hauptleistungspflichten (hier Lieferpflicht des Verkäufers) nachzukommen, kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Eine Fristsetzung zur Nachlieferung ist dann entbehrlich, wenn das subjektive Unvermögen der zur Lieferung der gekauften Anlage verpflichteten Partei endgültig ist.*)

4. Der ursprüngliche Kaufvertrag wandelt sich dann in ein Rückgewährschuldverhältnis um; die wechselseitigen Pflichten (der Parteien) richten sich nach § 346 BGB.*)

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IBRRS 2011, 2441
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersatz von Aufwendungen bei vorzeitig beendetem Bauvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011 - 4 U 165/10

1. Die Voraussetzungen eines vertraglichen Rücktrittsrechts, wonach der Bauherr vom Vertrag kostenfrei zurücktreten kann, sofern sich seine Eigentumswohnung nicht verkaufen lässt, sind erfüllt, wenn dessen Verkaufsanstrengungen über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten erfolglos geblieben sind.

2. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Schriftform bedarf, genügt zur Wahrung der Schriftform die Übersendung per Telefax.

3. Ein Bauvertrag muss nur notariell beurkundet werden, wenn er eine rechtliche Einheit mit einem Grundstückserwerbsvertrag bildet. Hierfür müssen die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie gleichsam miteinander stehen und fallen sollen.

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IBRRS 2011, 2440
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Zusatzvergütung für übliche Erschwernisse!

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.02.2010 - 12 U 18/07

1. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen behaupteter Erschwernisse zu, wenn die der Ausführung zugrunde liegenden Angaben auf "ca."-Maßen beruhen und er gewerkespezifisch (hier: Fensterbau) nicht erwarten kann, die Maße aus dem Leistungsverzeichnis jeweils exakt auf der Baustelle vorzufinden.

2. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Bauvertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftragnehmer erklärt, er werde die Arbeiten nur bei vollständiger Bezahlung seiner - nicht prüffähigen und der Höhe nach unberechtigten - Abschlagsrechnung fortsetzen.

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IBRRS 2011, 2436
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begriff der Auftragssumme, AGB-rechtliches Transparenzgebot

LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011 - 4 O 122/11

1. "Endbetrag der Auftragssumme" ist nach dem objektiven Empfängerhorizont derart zu verstehen, dass dieser die Summe sämtlicher Aufträge, die bis zum Ende der Ausführung angefallen sind, umfasst. In diesem Kontext kann dann die Begrifflichkeit "Auftragssumme" aber auch als ein Wert verstanden werden, der sich nach der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung bemisst.

2. Wird die Bemessungsgrundlage für den Tagessatz der Vertragsstrafe auf ein Prozentsatz der "Auftragsumme" festgelegt, ist diese nicht eindeutig bestimmt, wenn es mehrere mögliche Auslegungen des Begriffes "Auftragssumme" zur Verfügung stehen. Diese Unklarheit führt dazu, dass die Rechte und Pflichten der Parteien in der Klausel nicht so klar und präzise wie nötig umschrieben sind und die Klausel wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist.




IBRRS 2011, 2373
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sofortiger Rücktritt mit Baustellenverbot - Kündigung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011 - 13 U 5/10

1. Die Erklärung eines sofortigen fristlosen Rücktritts mit Baustellenverbot kann als Kündigungserklärung auszulegen sein, wenn es dem Erklärenden ersichtlich nicht auf die Rückabwicklung beiderseits erbrachter Leistungen ankommt, sondern auf die sofortige Beendigung des Bauvertrages.

2. Dass ein Bauvertrag als sogenannter Langzeitvertrag auch nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - unter Beachtung der gesetzlichen Wertungen zum Rücktrittsrecht und zum Schadensersatzrecht - außerordentlich kündbar ist, entspricht allgemeiner Auffassung, der sich der Senat anschließt.

3. Die sofortige Kündigung eines Bauvertrages, auch ohne vorherige Abmahnung, kommt in Betracht bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die zu einer tiefgehenden Störung der für die Fortsetzung des Vertrages notwendigen Vertrauensbeziehung führen, eine Fortsetzung unzumutbar und eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. Hierzu können auch Kündigungsgründe nachgeschoben werden, soweit sie objektiv vorlagen und rückblickend eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten.

4. Die Parteien eines Bauvertrages sind innerhalb ihrer Kooperationspflicht gehalten, auf die berechtigten Belange des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen. Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen (vgl. Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 8. Teil, Rn. 31 m.w.N.).

5. Die im Bauvertragsrecht geltende Kooperationspflicht gebietet es, gerade bei Meinungsverschiedenheiten die Argumente, Alternativen und Gegenvorschläge der anderen Vertragsseite zumindest zur Kenntnis zu nehmen und zum Gegenstand eines Meinungsaustausches zu machen.

6. Bei einer Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem BGB-Werkvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistung bei Beendigung des Bauvertrages abzurechnen aus dieser Abrede. Der Besteller hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses. Der Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers ergibt sich gerade aus der vertraglichen Abschlagsabsprache und ist kein Bereicherungsanspruch (vgl. Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 9. Teil, Rn. 10 m.w.N.).

7. Bereits das objektive Bestehen der Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB) schließt einen Schuldnerverzug aus (BGHZ 116, 249).

8. Machen die Parteien eines Bauvertrages die Bauverpflichtung des Auftragnehmers von der Beibringung der Bestätigung einer Sicherungsabtretung an ihn durch den Schuldner der sicherungszedierten Forderung des Auftraggebers (hier Darlehensauszahlungsanspruch) abhängig, so kann vieles dafür sprechen (§§ 133, 157 BGB), dass die Beibringung dieser Bestätigung im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Bauverpflichtung stehen soll.

9. Die Klage auf Freigabe einer Sicherheit unterliegt bei gleichzeitiger Klage auf die gesicherten Forderung wegen wirtschaftlicher Identität hinsichtlich des Gebührenstreitwertes einem Additionsverbot (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 8, Rn. 8 m.w.N.).

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IBRRS 2011, 2371
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BauvertragBauvertrag
Zur Leistungserweiterung bei einem VOB-Bauvertrag

OLG München, Urteil vom 09.03.2010 - 9 U 3488/07

1. Vereinbaren die Parteien während der Ausführung eines VOB- Bauvertrages eine Leistungserweiterung, so ist es nicht davon auszugehen, dass sie einen eigenständigen BGB-Werkvertrag begründen wollten, wenn die Vereinbarung während der Ausführungszeit des ursprünglichen Auftrags getroffen wurde, und wenn eine im Vertrag bereits vorgesehene Leistung ausgeweitet wurde.

2. Zu den Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund nach § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 VOB/B.

3. Zur Höhe der Kosten bei Ersatzvornahme bei mangelhaften Bauleistungen.

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IBRRS 2011, 2353
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BauvertragBauvertrag
Umfang der Hinweispflicht des AN

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011 - 13 U 126/09

1. Zur Enthaftung von seiner Gewährleistung wegen ungeeigneter Vorgaben des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Bedenken hinsichtlich der Ungeeignetheit dieser Vorgaben zur rechten Zeit in der gebotenen Form und in der gebotenen Klarheit gegenüber dem richtigen Adressaten zu erheben, wobei die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren unzureichender Vorgaben konkret dargelegt werden müssen, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird.

2. Der im Rahmen des sogenannten kleinen Schadensersatzes statt der Leistung ersatzfähige mangelbedingte Minderwert kann auch nach den Aufwendungen berechnet werden, die zur vertragsgemäßen Herstellung des Werkes notwendig sind.

3. Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer.

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IBRRS 2011, 2352
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Bauprozess: Partei muss Wissen ihres Architekten nutzen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 13 U 82/10

1. Zu einer richterlichen Aufklärung (§ 139 ZPO) besteht bei einem nicht nur ergänzungsbedürftigen, sondern substanzlosen Vorbringen kein Anlass (vgl. BGH, Urteil vom 22.4.1982 - VII ZR 160/81 = BGHZ 83, 371; OLG Köln, Urteil vom 8.6.2004 - 22 U 212/03 = BauR 2004, 1833; Juris Text Ziff. 34, m.w.N.).

2. § 531 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ZPO schließt die Berücksichtigung solcher tatsächlichen Umstände, die in erster Instanz nicht vorgebracht wurden, obwohl sie und ihre Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits der Parteien bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in der Berufungsinstanz aus (BGH, Urteil vom 19.3.2004 - V ZR 104/03 = BGHZ 158, 295).

3. Der Partei eines Bauprozesses ist es im Rahmen ihrer Prozessförderungspflicht zuzumuten, auf das Fachwissen des von ihr zur Bauüberwachung eingeschalteten Architekten zurückzugreifen.

4. Im Rahmen des § 531 Abs. 2 S 1 Nr. 3 ZPO gereicht dem Rechtsmittelführer bereits einfache Fahrlässigkeit zum Nachteil (Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 531, Rn. 19, m.w.N.).




IBRRS 2011, 2294
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BauvertragBauvertrag
Zu der vereinbarten Beschaffenheit einer Wärmepumpenanlage

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2011 - 13 U 83/10

1. Ein Unternehmer ist dann nicht für den Mangel seines Werks verantwortlich, wenn dieser auf verbindliche Vorgaben des Bestellers oder von diesem gelieferte Stoffe oder Bauteile oder Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen ist und der Unternehmer seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat.

2. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seiner Prüfungs- und Hinweispflicht nachgekommen ist. Die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist kein Tatbestand, der die Mängelhaftung begründet. Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung kann nur durch einen Sach- oder Rechtsmangel des vom Unternehmer hergestellten Werkes begründet werden. Vielmehr ist die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht ein Tatbestand, der den Unternehmer von der Sach- oder Rechtsmängelhaftung befreit.

3. Für VOB-Verträge ist dies deutlich in der Regelung des § 13 Nr. 3 iVm. § 4 Nr. 3 VOB/B zum Ausdruck gebracht. § 13 Nr. 3 VOB/B setzt voraus, dass das Werk des Unternehmers mangelhaft ist und stellt zunächst klar, dass der Unternehmer, dem Grundsatz der verschuldensunabhängigen Mängelhaftung folgend, auch dann haftet, wenn der Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen ist.

4. Der Auftragnehmer haftet trotz eines Mangels seiner Leistung nicht, wenn er die ihm nach § 4 Nr. 3 VOB/B obliegende Mitteilung gemacht hat.

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IBRRS 2011, 2293
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BauvertragBauvertrag
Verbot der Überkompensation beim Schadensersatz wegen Mängeln

OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11

1. Der Vermögensschaden des Auftraggebers, der noch keine Mängelbeseitigung durchgeführt hat, bemisst sich zunächst nach den zur Nachbesserung erforderlichen Netto-Kosten ohne Berücksichtigung einer etwaigen, später zu zahlenden Umsatzsteuer.*)

2. Das der Schadensbemessung zu Grunde liegende Verbot der Überkompensation gilt als allgemeiner Rechtsgedanke des Schadensersatzrechts auch für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.*)

3. Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Nachbesserungskosten grundsätzlich zu teilen.*)

4. Sind beide Parteien in gleichem Maße fachkundig spricht dies dafür, den Verschuldensanteil jeweils mit 50% zu bemessen.*)




IBRRS 2011, 5662
BauvertragBauvertrag
Den Letzten beißen die Hunde ...

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2011 - 22 U 186/10

1. Eine vom Hauptunternehmer gezahlte Vertragsstrafe kann in seinem Vertragsverhältnis zum Nachunternehmer einen adäquat-kausalen Verzugsschaden darstellen.

2. Das Adäquanzprinzip schließt eine Schadenszurechnung nur aus, wenn der Schadenseintritt außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt.

3. Der Nachunternehmer ist daher - auch bei unerwartet hohen Vertragsstrafen - grundsätzlich allein auf die Geltendmachung eines etwaigen mitwirkenden Mitverschuldens des Hauptunternehmers verwiesen.

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IBRRS 2011, 2228
BauvertragBauvertrag
Haftung für Aus- und Einbaukosten mangelhafter Spülmaschine!

EuGH, Urteil vom 16.06.2011 - Rs. C-87/09

1. Art. 3 Abs. 2 und 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ist dahin auszulegen, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gutgläubig gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.*)

2. Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ist dahin auszulegen, dass er ausschließt, dass eine nationale gesetzliche Regelung dem Verkäufer das Recht gewährt, die Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe zu verweigern, weil sie ihm wegen der Verpflichtung, den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in diese Sache vorzunehmen, Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsgemäß wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unverhältnismäßig wären. Art. 3 Abs. 3 schließt jedoch nicht aus, dass der Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in einem solchen Fall auf die Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer beschränkt wird.*)

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IBRRS 2011, 2227
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BauvertragBauvertrag
Haftung für Aus- und Einbaukosten mangelhafter Parketts!

EuGH, Urteil vom 16.06.2011 - Rs. C-65/09

1. Art. 3 Abs. 2 und 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ist dahin auszulegen, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gutgläubig gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.*)

2. Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ist dahin auszulegen, dass er ausschließt, dass eine nationale gesetzliche Regelung dem Verkäufer das Recht gewährt, die Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe zu verweigern, weil sie ihm wegen der Verpflichtung, den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in diese Sache vorzunehmen, Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsgemäß wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unverhältnismäßig wären. Art. 3 Abs. 3 schließt jedoch nicht aus, dass der Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in einem solchen Fall auf die Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer beschränkt wird.*)




IBRRS 2011, 2160
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BauvertragBauvertrag
Nachbarschäden durch Kanalbauarbeiten: Wer haftet?

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011 - 1 U 379/06

Kommt es aufgrund fehlerhaft ausgeführter Kanalbauarbeiten zu Gebäudeschäden, so steht dem betreffenden Hauseigentümer ein Anspruch auf Entschädigung gegen die auftragsvergebende Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen die ausführende Baufirma zu.

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IBRRS 2011, 2135
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Formbedürftigkeit eines Fertighausvertrags

LG Freiburg, Urteil vom 09.06.2010 - 4 O 43/09

1. Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag stehen in einem rechtlichen Zusammenhang und bedürfen daher der Form des § 311b Abs. 1 BGB, wenn sie miteinander "stehen und fallen sollen".

2. Gleiches gilt im Zusammenhang mit einem Fertighausvertrag auf einem noch von einem Dritten zu erwerbenden Grundstück.

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IBRRS 2011, 2134
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Formbedürftigkeit eines Fertighausvertrags

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2011 - 13 U 121/10

1. Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag stehen in einem rechtlichen Zusammenhang und bedürfen daher der Form des § 311b Abs. 1 BGB, wenn sie miteinander "stehen und fallen sollen".

2. Gleiches gilt im Zusammenhang mit einem Fertighausvertrag auf einem noch von einem Dritten zu erwerbenden Grundstück.

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IBRRS 2011, 2107
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BauvertragBauvertrag
Ansprüche wegen verzögerter Vergabe

OLG Celle, Urteil vom 25.05.2011 - 14 U 62/08

1. Im Rahmen der Berechnung des Mehrvergütungsanspruchs nach verzögerter Vergabe bleiben die bisherigen Grundlagen der Preisermittlung und damit auch die kalkulierten Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten bestehen.

2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der tatsächlichen Mehrkosten und nicht lediglich einen Ausgleich auf Grundlage des jeweiligen Preissteigerungsindex.

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IBRRS 2011, 2073
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BauvertragBauvertrag
Hinweispflicht des Unternehmers gegenüber sachkundigem Auftraggeber

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2011 - 5 U 141/11

1. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung muss der Werkunternehmer hinreichend konkret fassen. Was dabei im Einzelfall erforderlich ist, hängt auch davon ab, ob der Auftrageber selbst sachkundig ist. Gegebenenfalls darf der Bauunternehmer davon absehen, Einzelheiten zu schildern (hier: Gefahr des Verschiebens eines Rohrs im Rohrmantel bei stark abschüssigem Gelände).

2. Bestreitet der Auftraggeber, den Hinweis auf Bedenken erhalten zu haben, kann es am Verschulden des Werkunternehmers fehlen, wenn er davon ausgehen durfte, dass der Hinweis den Auftraggeber erreicht hat.




IBRRS 2011, 2066
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BauvertragBauvertrag
AGB: 15% Vergütungspauschale für nicht erbrachte Leistungen

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 181/10

1. Eine Klausel in von Verkaufsberatern vermittelten Verträgen über den Hausbau, wonach der Unternehmer einen Antrag des Bestellers innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung des Vertragsformulars annehmen kann, ist so zu verstehen, dass für die Fristberechnung das im Vertragsformular eingetragene Datum maßgebend ist. Auf das tatsächliche Datum der Unterzeichnung kommt es nicht an.*)

2. § 649 Satz 3 BGB ist kein Leitbild für die Vereinbarung von Vergütungspauschalen im Falle einer freien Kündigung.*)

3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Vergütungspauschalierung auf 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis, der auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist unwirksam, wenn die Berechnung dieses Vergütungsteils von der Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen abhängt und diese unklar geregelt ist.*)




IBRRS 2011, 2011
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Begrenzungen oder Ausschlüsse des Versicherungsschutzes

LG München I, Urteil vom 28.01.2010 - 12 O 23208/08

Im Versicherungsschein enthaltene Vereinbarungen, Begrenzungen oder Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ("Ohne Objektschaden") gehen anderslautenden Klausel der allgemeinen oder besonderen Bedingungen vor, sofern diese allgemein auf den Versicherungsschein als Grundzulage Bezug nehmen.

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IBRRS 2011, 2000
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Untaugliche Mangelbeseitigung darf abgelehnt werden

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 28/10

Ist die Mängelbeseitigung nur auf eine bestimmte Weise möglich, ist der Unternehmer verpflichtet, diese vorzunehmen. Der Besteller kann ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00, BGHZ 149, 289, 293).*)




IBRRS 2011, 1995
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Treppe verstößt gegen Bauordnungsrecht: Haftungsquote

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.05.2011 - 4 U 319/10

Leidet eine Treppenanlage unter einem Werkmangel, weil sie die Anforderungen der Landesbauordnung (§ 34 Abs. 5 LBO-Saar) an ein verkehrssicheres Begehen nicht erfüllt, so muss der Werkunternehmer, der sich an die planerischen Vorgaben eines vom Auftraggeber beauftragten Architekten hält, jedenfalls dann Gewähr leisten, wenn er in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit vor Bauausführung einen gebotenen Hinweis gegenüber dem Auftraggeber unterlässt. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein überwiegendes Verschulden des planenden Architekten zurechnen lassen.*)




IBRRS 2011, 1992
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2011 - L 15 U 696/10

1. Zur Exkulpation aus der Haftung gemäß § 150 Abs. 3 SGB Alt. 2 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a SGB IV genügt es, dass sich der in Anspruch genommene Generalunternehmer zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an seinen Nachunternehmer über die Erfüllung der diesem obliegenden Beitragspflichten vergewissert.

2. Ferner genügt es im Regelfall, sich vom Nachunternehmer Kopien der einschlägigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen.

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