Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0608OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2011 - 12 U 74/10
1. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn Undichtigkeiten im Dachbereich den Veräußerungswert der Immobilie mindern. Dies gilt auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung erfolgt ist, da eine vollständige Überprüfung der Sanierungsarbeiten nicht möglich ist und bei einem potentiellen Käufer Risiken wegen verborgener Mängel verbleiben.
2. Das OLG Stuttgart sieht in der mangelhaften Abdichtung des Dachbereichs den klassischen Fall des merkantilen Minderwerts.
VolltextIBRRS 2011, 0579
OLG München, Urteil vom 07.08.2007 - 13 U 2063/05
1. Zur Frage, ob die Neueindeckung eines Daches notwendig und verhältnismäßig ist, wenn im Bereich der Sichtschalung Bretter mit einer unzureichenden Dicke (20 mm statt 24 mm) verlegt sind.
2. Diese Frage ist vom Gericht, nicht vom Sachverständigen zu entscheiden.
VolltextIBRRS 2011, 0576
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2011 - 4 U 91/10
Ein Anspruch auf Verzugszinsen auf Forderungen aus Abschlagsrechnungen kann mit der unberechtigten Kürzung von einzelnen Rechnungspositionen aus den Abschlagsrechnungen durch die Beklagte begründet werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0572
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2011 - 15 W 8/10
Sofern im Rahmen der Streitverkündigung die Lage des Rechtsstreits dargestellt wird, sind Schriftstücke aus der Akte nicht zwingend erforderlich.
VolltextIBRRS 2011, 0527
OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 W 2/11
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
VolltextIBRRS 2011, 0526
OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 U 155/10
1. Nach § 648a Abs. 7 BGB ist auch die Verknüpfung der Rechte des Unternehmers mit Sicherungsrechten des Bestellers unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung im Wege einer Individualvereinbarung erfolgt.
2. Unzulässig sind daher Abreden, nach denen der Unternehmer Sicherheit nur dann verlangen kann, wenn er dem Besteller Sicherheiten gewährt, ebenso wie die Vereinbarung des umgekehrten Falls, in dem die Parteien wechselseitig auf Sicherheiten verzichten. In beiden Fällen wird die Durchsetzung der Rechte des Unternehmers unzulässig erschwert.
3. Widersprüchliches Verhalten ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere, besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.
VolltextIBRRS 2011, 0525
LG Hagen, Beschluss vom 11.01.2011 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
VolltextIBRRS 2011, 0514
OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 3970/10
1. Verlassen die Bauvertragsparteien nach Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft ein bauvertragliches Konzept zur Abnahme/Gewährleistung, so kann darin eine wesentliche Erweiterung des Bürgschaftsrisikos mit der Folge liegen, dass der Gewährleistungsbürge nicht haftet.
2. Das ist jedenfalls der Fall, wenn im Bauvertrag folgende Regelungen als Voraussetzung des Gewährleistungsbeginns vorgesehen waren:
- Ausschluss der stillschweigenden Abnahme,
- Erstellung eines Endabnahmeprotokolls durch einen Sachverständigen
- Endabnahmebegehung sowie schriftliche Bestätigung über die Beseitigung der Mängel.
Führen die Parteien ein derart vereinbartes Abnahmeverfahren nicht durch, scheidet eine Haftung des Gewährleistungsbürgen aus.
VolltextIBRRS 2011, 0513
OLG München, Beschluss vom 20.12.2010 - 13 U 3970/10
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche "nach den Bedingungen des Vertrages" und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn die Bauvertragsparteien auf eine förmliche Abnahme verzichten und eine solche auch nicht durchgeführt wird.
VolltextIBRRS 2011, 0512
LG München I, Urteil vom 02.07.2010 - 3HK O 25904/09
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche "nach den Bedingungen des Vertrages" und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn die Bauvertragsparteien auf eine förmliche Abnahme verzichten und eine solche auch nicht durchgeführt wird.
VolltextIBRRS 2011, 0510
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2011 - 10 W 56/10
1. Die Prüfung, ob der Dritte die Duldung der Begutachtung seines Gegenstandes (hier: seines Gebäudes) zu Recht wegen Unzumutbarkeit verweigert, ist gemäß §§ 144 Abs. 2 S. 2, 387 ZPO in einem Zwischenstreit mit förmlicher Beteiligung des Dritten vorzunehmen.*)
2. Wurde ohne förmliche Beteiligung des Dritten entschieden, dass er eine Maßnahme nach § 144 Abs. 1 ZPO zu dulden hat, steht dem Dritten als materiell Betroffenen das verfahrensrechtlich gegen die Entscheidung vorgesehene Rechtsmittel zu.*)
VolltextIBRRS 2011, 0502
OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.2011 - 5 U 631/10
Die bei Straßen- und Tiefbauarbeiten verbrauchten Baustoffe werden vom Bauforderungssicherungsgesetz erfasst, das nicht nur für Gebäudearbeiten gilt. Die Begriffe "Bau" und "Bauwerk" sind inhaltlich gleichbedeutend (Abgrenzung zu BGH VI ZR 281/88).
VolltextIBRRS 2011, 0494
OLG Celle, Urteil vom 02.12.2010 - 8 U 131/10
1. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist mit der Kapitalanlage auf einem Festgeldkonto vergleichbar und stellt Vermögensverwaltung dar.
2. Rechtsschutzversicherungen, die Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich gewähren, haben daher für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen Deckung zu gewähren.
VolltextIBRRS 2011, 0493
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2010 - 21 U 124/09
1. Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Stellung einer Sicherheit in einem Fertighausvertrag wegen Intransparenz.
2. Beharrt der Fertighauslieferant auf die unwirksam vereinbarte Sicherheit, ist der Besteller zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
3. Der Fertighauslieferant schuldet aber keinen Schadensersatz wegen unberechtigter, aber gutgläubiger Aufforderung zur weiteren Vertragsabwicklung.
4. Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses, wonach der Auftraggeber im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses in jedem Fall verpflichtet ist, einen pauschalen Werklohn in Höhe von 10% der Gesamtauftragssumme an den Auftragnehmer zu zahlen, ohne klarzustellen, dass die Pauschale nur anfällt, wenn der Auftraggeber den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
VolltextIBRRS 2011, 0486
OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 2/10
1. Zu den Voraussetzungen arglistigen Verhaltens des Werkunternehmers bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter.
2. Arglistig handelt der Werkunternehmer dann, wenn ihm ein Mangel der Arbeiten bei Abnahme bekannt ist und er ihn gleichwohl nicht offenbart. Hierbei reicht es aus, wenn er die vertragswidrige Ausführung kannte oder wenn er wissentlich abweichend von Auflagen der Genehmigungsbehörde baut und dies verschweigt.
3. Nicht arglistig handelt der Unternehmer jedoch dann, wenn ihm lediglich aus Fahrlässigkeit die Mängel unbekannt sind.
4. Arglistiges Verhalten von Mitarbeitern, deren sich der Werkunternehmer bei Erfüllung seiner Offenbarungspflicht bedient, muss er sich nach § 278 BGB zurechnen lassen, nicht aber die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren er sich lediglich bei der Herstellung bedient, also der Arbeiter.
5. Die Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten hat der Besteller; ihm können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen zugute kommen.
VolltextIBRRS 2011, 0474
KG, Urteil vom 21.05.2010 - 6 U 153/08
1. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.
2. Einer solchen Erfüllungverweigerung kann auch der Fall einer Betriebseinstellung bei gegebener Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gleichzustellen sein.
VolltextIBRRS 2011, 0473
OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 8 U 233/07
Eine Werkstatt, die den Auftrag zur Grundüberholung einer Technischen Anlage (hier: Gasmotoren) hat, kann sich nicht darauf berufen, dass ihr als vom Hersteller nicht autorisierter Werkstatt dessen Wartungsvorschriften nicht bekannt waren.
VolltextIBRRS 2011, 0472
OLG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2010 - 8 U 190/09
1. Bei Widersprüchen im Bauvertrag - hier zwischen der Baubeschreibung mit Fabrikatsliste und den Ausführungsplänen - ist durch Vertragsauslegung der wirkliche Wille der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu ermitteln.
2. Dabei ist die im Vertrag als maßgeblich angegebene Reihenfolge zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen zu berücksichtigen.
3. Unauflösbare Widersprüche gehen zu Lasten des Vertragsverfassers.
4. Ein Generalunternehmer kann von seinem Nachunternehmer wegen angeblicher Mängel keine Minderung verlangen, wenn er selbst wegen dieser Mängel von seinem Auftraggeber nicht in Anspruch genommen wird.
VolltextIBRRS 2011, 0471
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 95/10
1. Nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung kann ein Auftraggeber gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen Mängeln gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen, wenn im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette feststeht, dass er - der Auftraggeber - von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH, IBR 2007, 472).
2. Das gilt nicht nur für den Fall, dass der Auftraggeber wegen eines Mangels einen Schadensersatzanspruch geltend macht, sondern auch für den Fall der Minderung.
IBRRS 2011, 0470
KG, Urteil vom 09.02.2010 - 6 U 204/08
1. Die Hemmung der Verjährung des Primäranspruchs (Nacherfüllung gemäß § 634 Nr. 1 BGB) bewirkt auch die Hemmung der unter den Voraussetzungen des § 634 Nr. 2 - 4 BGB folgenden Sekundäransprüche.
2. Hat also eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung gemeinschaftsbezogener Mängelansprüche an sich gezogen und ist deren Verjährung - etwa durch Verhandlung - gehemmt, so sind damit auch die dem Einzelerwerber zustehenden Individualansprüche auf Rückabwicklung bzw. großen Schadensersatz ebenfalls gehemmt.
3. Eine wirksame Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung liegt vor, wenn der Besteller dem Unternehmer klar macht, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Beseitigung der Mängel durch ihn abgelehnt werde. Dazu mus er nicht den Gesetzeswortlaut wiederholen.
VolltextIBRRS 2011, 0455
OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2009 - 9 U 972/08
1. Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stellen einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, wenn es sich nicht lediglich um eine steuerbegünstigte Kapitalanlage handelt und die Erwerbstätigkeit über eine bloße Vermögensbildung hinausgeht.
2. Dies ist bei dem Betrieb und der Verpachtung von Wasserkraftanlagen mit nicht unbeträchtlichen Einnahmen und Aufwand der Fall.
3. Die Werklohnforderung aus Werkleistungen für einen solchen Verpächter unterliegen somit der vierjährigen Verjährung gemäß § 196 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 BGB a.F. mit der Folge, dass nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die 3-Jahres-Frist des § 195 BGB n.F. ab dem 01.01.2002 berechnet wird.
VolltextIBRRS 2011, 0452
OLG Naumburg, Urteil vom 30.11.2007 - 1 U 18/07
1. Auch wenn im Bauvertrag ein gemeinsames Aufmaß vorgesehen ist, kann der Unternehmer auf der Grundlage eines bloß einseitigen Aufmaßes eine prüfbare Schlussrechnung erstellen.
2. Mangels "Beweissicherung" durch ein gemeinsames Aufmaß trägt der Unternehmer jedoch das Risiko, dass er die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht mehr in vollem Umfange darlegen und beweisen kann. Denn es ist zulässig, dass der Auftraggeber alle nicht anerkannten Aufmaße einfach bestreitet.
VolltextIBRRS 2011, 0421
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010 - 21 U 156/09
1. Der ausführende Auftragnehmer, dessen mangelhafte Werkleistung zum Einsturz des Bauwerks (hier: Einkapselung eines Teersees) geführt hat, wird nicht durch den Umstand entlastet, dass der Einsturz auch ohne den Ausführungsmangel aufgrund eines Planungsfehlers eingetreten wäre, wenn der Eintritt dieser Reserveursache weder zeitlich noch hinsichtlich der Auswirkungen bestimmbar ist.
2. Der mit der Objektplanung für ein Sanierungsbauwerk (hier: Einkapselung eines Teersees mit Oberflächenabdichtung nach dem System der bewehrten Erde) beauftragte Ingenieur schuldet - ungeachtet der gleichzeitigen Beauftragung eines geotechnischen Beraters mit der Erstellung eines Bruch- und Verformungsnachweises - ein dauerhaft standsicheres Objekt.
3. Dass das Bauwerk vor seinem Einsturz zwei Monate gestanden hat, lässt die Haftung des Objektplaners nicht entfallen.
4. Ein vom geotechnischen Berater bestätigtes "labiles Gleichgewicht" entspricht nicht den Anforderungen an die Standsicherheit, da der Objektplaner keine "best case" Betrachtungen zu Grunde legen darf. Vielmehr muss das Bauwerk auch bei widrigsten Umständen den Belastungen standhalten ("worst case"-Betrachtung).
5. Wenn der Bauherr durch schuldhaftes Verhalten der am Bau Beteiligten geschädigt ist, muss er sich grundsätzlich dennoch ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen seine Mitwirkungshandlungen nicht oder schlecht erfüllt haben.
6. Auch wenn es sich dabei im Regelfall nur um eine Obliegenheitsverletzung handelt, ist diese doch bei der notwendigen Abwägung zur Bestimmung eines Mitverschuldens zu berücksichtigen (Anschluss an BGH, IBR 2009, 92 - Glasfassade).
7. Zu solchen Mitwirkungshandlungen zählt regelmäßig die Bereitstellung von zuverlässigen Plänen und Unterlagen zur Herstellung des Werks. Sind diese mangelhaft, muss sich der Bauherr ein Verschulden seines planenden Architekten jedenfalls zurechnen lassen.
8. Ein Mitverschulden des Bauherrn gegenüber dem von ihm beauftragten Planer setzt voraus, dass bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden im Sinne der Verletzung einer im eigenen Interesse bestehenden Obliegenheit mitgewirkt hat (Anschluss an BGH, IBR 2009, 92 - Glasfassade).
9. Der Bauherr übernimmt eine Risikozuweisung im Sinne einer Art "Betriebsgefahr" nicht bereits deshalb, weil er ein nicht alltägliches Bauvorhaben planen lässt.
10. Die Beschreibung der Standsicherheit des Bauwerks als "labiles Gleichgewicht" ist nicht ausreichend, ein Mitverschulden des Bauherrn, der das Bauwerk dennoch weiter planen und errichten lässt, am späteren Versagen desselben zu begründen.
11. Zur Bedeutung eines vom Bauherrn aufgebauten Zeitdrucks für dessen Mitverschulden an einem Planungsfehler.
IBRRS 2011, 0415
KG, Beschluss vom 03.12.2010 - 7 U 50/10
Die Beweiswürdigung der ersten Instanz kann nur noch daraufhin überprüft werden, ob sie in sich widersprüchlich ist, den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt. Das ist auch dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht sich die Ausführungen eines Sachverständigen zu eigen macht, ohne die allein dem Gericht obliegende rechtliche Wertung zu treffen, ob die mit sachverständiger Hilfe festgestellten Tatsachen einen Mangel darstellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0413
OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2010 - 12 U 171/09
Ein Bieter ist gehalten, auch ein Leistungsverzeichnis mit sprachlichen und strukturellen Mängeln sorgfältig zu lesen, inhaltsmäßig genau zu erfassen und aufgrund der Gesamtheit aller maßgeblichen Umstände auzulegen.
VolltextIBRRS 2011, 0410
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.2010 - 2 U 15/10
Der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigte Architekt darf auch solche Zusatzleistungen in Auftrag geben, die deshalb erforderlich werden, weil er diese Leistungen bei der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses übersehen hat.
VolltextIBRRS 2011, 0392
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2011 - 12 U 129/09
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist auch bei einem Werkvertrag anzunehmen, wobei die dogmatische Herleitung - Richterrecht, der Rechtsgedanke des § 242 BGB i.V.m. §§ 649, 643 BGB oder der Rechtsgedanke des § 314 BGB - dahinstehen kann. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt der Auftraggeber und zwar auch dann, wenn eine Mängelrüge Grund für die Kündigung ist. Dass grundsätzlich der Auftragnehmer die Mängelfreiheit seiner Werkleistung vor deren Abnahme zu beweisen hat, steht dem nicht entgegen.
IBRRS 2011, 0367
BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden.*)
IBRRS 2011, 0327
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 57/10
1. Mit dem schriftlichen Hinweis eines Anwalts, bestimmte Rechnungen der Gegenseite stünden "ohne Anerkennung diesbezüglicher Rechtspflichten" zur Zahlung offen, wird nur zum Ausdruck gebracht, dass diese Rechnungen noch nicht bezahlt worden sind. Hierdurch wird hingegen nicht anerkannt, dass eine Verpflichtung besteht, Zahlungen auf diese Rechnungen zu leisten.
2. Auf ein derartiges Anwaltsschreiben kann eine Klage auf Bezahlung einer offenen Rechnung im Urkundenprozess nicht gestützt werden.
VolltextIBRRS 2011, 0326
LG München II, Urteil vom 15.12.2010 - 5 O 4454/10
Der Streitwert einer Klage auf Sicherung einer Bauwerklohnforderung aus § 648a BGB richtet sich nach dem vollen Wert der zu sichernden Forderung.
VolltextIBRRS 2011, 0324
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 77/10
1. Die geschuldete Leistung wird durch Auslegung des Bauvertrags ermittelt.
2. Ergibt die Auslegung, dass die Leistung, für die eine Mehrvergütung verlangt wird, bereits Gegenstand der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung war, ist der Mehrvergütungsanspruch unbegründet.
IBRRS 2011, 0320
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2010 - 13 U 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0314
AG Brandenburg, Urteil vom 21.01.2011 - 31 C 11/10
Beweislastverteilung bei einer behaupteten Bonus-/Rabatt-/Skonto-Vereinbarung.*)
VolltextIBRRS 2011, 0311
BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 189/08
Zur Auslegung einer Lohngleitklausel, die auf einen nicht existenten "Gesamttarifstundenlohn eines Spezialbaufacharbeiters gemäß der Berufsgruppe III 2" Bezug nimmt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0289
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2009 - 4 W 63/09
Begehrt im selbständigen Beweisverfahren der Antragsteller unter Vorlage eines von ihm eingeholten Kostenvoranschlags eines Handwerkers die Feststellung, dass neben dem Vorhandensein bestimmter Mängel sich die Kosten für deren Beseitigung auf den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag belaufen, so entspricht der Gegenstandswert des Beweisverfahrens den angegebenen und festzustellenden Mängelbeseitigungskosten.*)
VolltextIBRRS 2011, 0276
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2010 - 6 U 145/08
1. Das Risiko einer Verwendbarkeit des Vertragsgegenstands trägt bei einem Werklieferungsvertrag regelmäßig der Auftraggeber. Das gilt auch dann, wenn die andere Vertragspartei Kenntnis von dem Verwendungszweck und von Unsicherheiten hat, die hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung bestehen. Daher ist ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht bereits deshalb anzunehmen, weil sich ein solches Risiko verwirklicht.*)
2. Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung nach §§ 651 Satz 3, 649 Satz 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 0235
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 7 U 16/10
Ein Bürge kann vom Hauptschuldner auch dann Aufwendungsersatz verlangen, wenn zwar die verbürgte Hauptforderung objektiv nicht besteht, er aber nach sorgfältiger Prüfung die Erfüllung der Bürgschaftsforderung für erforderlich halten durfte.
VolltextIBRRS 2011, 0220
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2010 - 5 U 248/08
Zur Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es nicht geboten, dass der Besteller von Schwarzarbeit die Leistungen, die der vorleistende Schwarzarbeiter im Vertrauen auf die Wirksamkeit des tatsächlich unwirksamen Vertrags erbracht hat, unentgeltlich behalten darf.
VolltextIBRRS 2011, 0218
LG Flensburg, Urteil vom 16.12.2010 - 7 O 3/09
Wird für Fertigbalkone irrtümlich ein Stückpreis statt eines diesbezüglichen Quadratmeterpreises angeboten und beauftragt, hat der Lieferant nach erfolgreicher Anfechtung einen Wertersatzanspruch im Umfang des Marktwerts der Leistung.
VolltextIBRRS 2011, 0211
OLG Dresden, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 441/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0207
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2011 - 8 U 47/10
1. Setzt der Auftraggeber eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ohne Ablehnungsandrohung, entsteht ein Schwebezustand: Der Auftraggeber kann Nacherfüllung, Kostenvorschuss oder Ersatzvornahmekosten beanspruchen.
2. Der Bürgschaftsanspruch entsteht dann erst, wenn der Auftraggeber den Geldanspruch gegenüber dem ausführenden Unternehmer geltend macht.
VolltextIBRRS 2011, 0206
OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2010 - 3 U 122/10
1. Der Anspruch auf Vergütung sog. Nullpositionen ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 4, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B 1996, § 649 Satz 1 BGB (Abrechnung nach freier Kündigung).
2. Dem Auftragnehmer stehen daher für diese Nullpositionen in der Regel anteilige Baustelleneinrichtungskosten bzw. Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten sowie der kalkulierte Gewinn zu.
3. Allerdings kommt eine Ausgleichsberechnung entsprechend § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B in Betracht, wenn in anderen Positionen Mehrmengen abgerechnet werden.
VolltextIBRRS 2011, 0205
OLG Naumburg, Urteil vom 19.11.2010 - 6 U 115/10
Eine Werklohnklage aus einer Abschlagsrechnung kann ausnahmsweise trotz Abnahme und Schlussrechnungsreife zulässig und begründet sein, wenn eine entsprechende vertragliche Verständigung über die Vergütung vorliegt oder die Berufung auf die Schlussrechnungsreife als rechtsmissbräuchlich erscheint.
VolltextIBRRS 2011, 0147
LG Hamburg, Urteil vom 17.12.2010 - 317 O 95/10
Kommt der Auftragnehmer einer vertraglichen Verpflichtung zur Vorlage einer fortgeschriebenen Bauablaufplanung (Detailterminplan) nicht nach, so hat er dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Zu ersetzen sind die Aufwendungen für eigene Dokumentationen des Bauablaufs, die Erstellung einer Planung und die Fortschreibung dieser Planung, die dem Auftraggeber insoweit zusätzlich entstehen.
VolltextIBRRS 2011, 0127
BGH, Urteil vom 20.12.2010 - VII ZR 22/09
Eine Nachfrist zur Sicherheitsleistung kann gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1, § 643 Satz 1 BGB erst dann wirksam gesetzt werden, wenn die Frist zur Sicherheitsleistung, § 648a Abs. 1 BGB, fruchtlos abgelaufen ist.*)
IBRRS 2011, 0114
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2010 - 21 U 46/09
1. Die sog. Quasi-Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand. Bei vereinbarter Verjährungsfrist von fünf Jahren kann eine bloße Mängelrüge unmittelbar vor Ablauf der fünfjährigen Frist im Ergebnis zu einer Verjährung von sieben Jahren führen.
2. Die Verlängerung der Verjährungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nämlich möglich, wenn aufgrund der Eigenart des Gewerks ein Bedürfnis für eine verlängerte Verjährungsfrist besteht (vgl. BGH, IBR 1996, 315). Ein solches Bedürfnis ist für eine komplexe Straßenanlage ohne Weiteres zu erkennen.
3. Ein wesentlicher Verfahrensmangel liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht das rechtliche Gehör einer Partei in erheblicher Weise verletzt. In der Wertung des Vorbringens einer Partei zur Schadenshöhe als unsubstantiiert ohne Ausschöpfung des § 139 ZPO ist ein solcher Gehörsverstoß zu erblicken.
VolltextIBRRS 2011, 0113
BGH, Urteil vom 25.11.2010 - VII ZR 201/08
Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später "noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, IBR 2010, 549).*)
VolltextIBRRS 2011, 0112
LG Schweinfurt, Urteil vom 30.06.2010 - 14 O 928/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0102
LG Halle, Urteil vom 27.08.2010 - 5 O 837/09
1. Der Formzwang des § 311 b Abs. 1 BGB erstreckt sich auch auf den Bauvertrag, wenn dieser mit dem Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen hatten, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollten.
2. Hierbei reicht es auch aus, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und der andere Vertragspartner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt. Es ist dabei nicht erforderlich, dass an jedem der verknüpften Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind.
VolltextIBRRS 2011, 0095
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 16 U 145/10
1. Grundsätzlich haften planender Architekt und ausführendes Bauunternehmen für sowohl auf einem Planungsfehler als auch auf einem Ausführungsfehler beruhende Mängel als Gesamtschuldner. Dabei liegt ein Gesamtschuldverhältnis bereits dann vor, wenn der Architekt aufgrund eines Baumangels auf Schadensersatz haftet, während der Bauunternehmer wegen desselben Mangels an sich zunächst nur nachbesserungspflichtig ist und nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen schadensersatzpflichtig gemacht werden kann.
2. Nicht einmal eine vertragliche Haftungsfreistellung eines Gesamtschuldners nach Entstehung der Gesamtschuld führt zu einer Anspruchskürzung.
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