Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0076BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 296/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0009
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08
Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben.
IBRRS 2011, 0002
BGH, Urteil vom 25.11.2010 - VII ZR 16/10
1. Mit der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des vom Auftraggeber eines Bauvertrags als Sicherheit für seine Mängelansprüche nach Abnahme einbehaltenen Restwerklohns geht das Recht, den Einbehalt durch Bürgschaft abzulösen, in entsprechender Anwendung des § 401 BGB auf den Zessionar über.*)
2. Das Recht des Schuldners, gemäß § 354a Satz 2 HGB mit befreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, wird durch eine rechtskräftige Verurteilung, an den Zessionar zu leisten, nicht eingeschränkt. Deshalb muss eine Klage des Zessionars gegen den Schuldner nicht auf Zahlung an sich oder den Zedenten gerichtet sein.
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4824LG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2010 - 8 O 284/10
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB auch noch geltend machen, wenn der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 4822
OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 12 U 782/10
Die Bürgschaftsforderung wird mit der Kündigung der Hauptschuld fällig, wenn in dem Bürgschaftsvertrag kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt geregelt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 4820
OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2010 - 12 U 172/09
1. Eine falsche Parteibezeichnung ist durch Auslegung zu berichtigen. Dies kann in jeder Verfahrensphase von Amts wegen durchgeführt werden.
2. Im Rahmen des entgangenen Gewinns ist eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit ausreichend. Es ist darauf abzustellen, ob die Erzielung des Gewinns wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben.
3. Eine Schätzung des sog. Mindestschadens ist unzulässig, sofern sie mangels greifbarer, von der Geschädigten vorzutragender Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde".
VolltextIBRRS 2010, 4816
OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2010 - 13 U 145/09
Es spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes ist.
VolltextIBRRS 2010, 4814
LG Würzburg, Urteil vom 12.02.2009 - 12 O 558/08
1. Die Kündigung des Auftraggebers ist nicht ausgeschlossen, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist oder ein solches Verfahren eröffnet wird.
2. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung besteht nur dann, wenn eine auf die vertragliche Bestimmung gestützte Kündigung nicht erklärt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 4813
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.11.2009 - 12 U 52/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4811
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 140/09
1. Es ist nachlässig im Sinn des § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO, wenn ein Unternehmer, der sich auf eine streitige Weisung des Bauleiters an seine Mitarbeiter auf der Baustelle beruft, bei einer überschaubaren Anzahl der in Betracht kommenden Mitarbeiter (hier: 3 bis 4) nicht bereits während des Verfahrens erster Instanz innerhalb seines Unternehmens nachforscht, ob diese eine solche Weisung bezeugen können.*)
2. Es liegt ein schuldhaft verspäteter Vortrag vor, der sowohl nach § 531 Abs. 2 ZPO als auch nach §§ 530, 520, 296 Abs. 1 ZPO als auch nach §§ 525 S. 1, 296 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn ein Bauunternehmer durch einfache Sichtprüfung erst während eines Ortstermins des Sachverständigen in zweiter Instanz feststellt, dass Bauteile, die seine Mitarbeiter nach bis dahin unstreitigem Vortrag nicht eingebaut hatten, von diesen tatsächlich teilweise eingebaut worden sind.*)
3. Dem Beschluss nach § 411a ZPO kommt die Bedeutung eines Beweisbeschlusses zu. Unterbleibt ein solcher Beschluss, obwohl das Gericht das in einem anderen gerichtlichen Verfahren erstellte Sachverständigengutachten ersichtlich verwerten will, tritt durch rügeloses Verhandeln gemäß § 295 Abs. 1 ZPO der Verlust des Rügerechts ein.*)
4. Im Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Bauunternehmer, der Herstellerrichtlinien und den Stand der Technik bei der Bauausführung unbeachtet gelassen und deshalb grob fahrlässig ein mangelhaftes Werk hergestellt hat, und dem bauüberwachenden Architekten entfällt eine Mithaftung des Architekten jedenfalls dann nicht vollständig, wenn der Bauaufsichtsfehler einen besonders fehlerträchtigen Bauabschnitt betroffen hat.*)
IBRRS 2010, 4805
OLG Bamberg, Urteil vom 03.03.2010 - 3 U 230/08
1. Sind in einem Vertrag über Straßenbauarbeiten die ZTV-SA 97 wirksam einbezogen und ist auf sie in der Baubeschreibung nochmals hingewiesen, handelt es sich bei den dort beschriebenen Fahrten zur Kontrolle der Baustelle um Nebenleistungen.
2. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch besteht nicht.
VolltextIBRRS 2010, 4803
OLG Bamberg, Urteil vom 12.04.2010 - 4 U 48/09
Eine auf § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B gestützte Kündigung ist jedenfalls dann als wirksam zu behandeln, wenn über die Insolvenz der Auftragnehmerseite hinaus weitere gewichtige Umstände dafür sprechen, dass infolge der Insolvenz - aus objektiver Sicht des Auftraggebers - das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern des Bauvertrags nachhaltig und tiefgreifend gestört ist.
VolltextIBRRS 2010, 4801
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 22 U 185/09
1. Selbst in einem trockenen und beheizten Heizungsraum muss der Elektroinstallateur einen Verteilerschrank mit Schutz gegen tropfendes Wasser auswählen, wenn er nicht ausschließen kann, dass in dessen Nähe wasserführende Leitungen verlegt werden.
2. Dringt wegen eines Mangels der Kellerabdichtung Wasser in den Heizungsraum und wegen eines Montagefehlers (falsche Einführung der Kabel) trotz richtiger Schutzklasse in den Verteilerschrank ein und verursacht so einen Kurzschluss, haftet der Elektroinstallateur für den darauf beruhenden Brandschaden.
3. Zur Abgrenzung von freier Beweiswürdigung und Anscheinsbeweis.
VolltextIBRRS 2010, 4800
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2010 - 8 O 23/09
Zum schlüssigen Vortrag einer auf § 2 Nr. 5 VOB/B gestützten Klage eines Insolvenzverwalters ist es erforderlich, zur Urkalkulation vorzutragen. Die Behauptung des Insolvenzverwalters, die Urkalkulation sei nicht mehr auffindbar, führt zu keiner anderen Bewertung.
VolltextIBRRS 2010, 4796
LG Heilbronn, Urteil vom 10.09.2010 - 4 O 259/09
1. Eine Mediationsvereinbarung ist dann kein vorläufiger Klageverzicht, wenn Regelungen über dessen Beendigung fehlen und damit die Mediation auch jederzeit beendet werden könnte, das heißt sogar unmittelbar nach deren Einleitung.
2. Der Verweis in einem Vertrag auf eine Internetseite mit weiteren Regelungen zu einem Mediationsverfahren "heilt" in einem Vertragswerk nicht dessen bewusst hingenommene Intransparenz.
VolltextIBRRS 2010, 4791
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2010 - 5 U 354/10
1. Die klagende Partei ist nicht verpflichtet, den Gerichtskostenvorschuss selbst zu berechnen und aufgrund dieser Berechnung alsbald einzuzahlen.
2. Eine mehr als fünfwöchige Verzögerung der Zustellungsanordnung durch das Gericht hindert nicht die Verjährungshemmung. Eine Zustellung ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet
VolltextIBRRS 2010, 4779
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.11.2010 - 12 U 47/10
Zu der Frage, ob bei einer gemeinsamen Beauftragung zur Errichtung eines Doppelhauses die Abtretung von zukünftigen Schadensersatzansprüchen aufgrund von Mängeln zulässig ist.
VolltextIBRRS 2010, 4738
OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2010 - 6 U 69/10
1. Der bei öffentlichen Aufträgen häufig verwendete Index GP-Nummer 2710024402 für Spundwandstahl bildet die Preisentwicklung seit August 2008 nicht in geeigneter Weise ab.
2. Stellt sich der durch den Auftraggeber gewählte Index für die Stoffpreisgleitklausel als ungeeignet dar, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Abrechnung auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises erfolgen.
3. Die Stoffpreisgleitklausel ist eine Preisbestimmung und keine Preisnebenabrede; sie unterfällt daher nicht den Regelungen der §§ 305 ff BGB.
VolltextIBRRS 2010, 4728
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2010 - 4 U 548/09
Hebt die Vergabestellte, fehlerhaft beraten durch ein mitwirkendes Ingenieurbüro, eine öffentliche Ausschreibung rechtswidrig auf und wird sie deshalb zu Schadensersatz an einen zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieter verurteilt, mindert sich ihr Schadensersatzanspruch gegen das beratende Ingenieurbüro im Wege der Vorteilsausgleichung um die Kostenersparnis einer günstigeren Zweitvergabe.*)
VolltextIBRRS 2010, 4727
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.11.2010 - 8 U 624/09
Der an das Mahngericht gerichtete Antrag des Antragstellers im Mahnverfahren auf Abgabe an das Streitgericht stellt kein Weiterbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 3 BGB dar, wenn nicht auch der gemäß § 12 Abs. 3 S. 3 GKG erforderliche Gerichtskostenvorschuss, von dessen Zahlung das Mahngericht die Abgabe bereits in der Widerspruchsmitteilung abhängig gemacht hat, eingezahlt wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 4725
OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2010 - 9 U 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4719
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2010 - 19 U 209/09
1. Bezüglich zusätzlicher Leistungen, die in einem Bauvertrag nicht vorgesehen sind, besteht ein Anspruch auf Vergütung nur dann, wenn der Anspruch angekündigt und ein prüfbares Angebot abgegeben wird, bevor mit der Ausführung der Leistung begonnen wird.
2. Eine konkludente Annahme der Nachtragsleistungen durch Entgegennahme der Arbeiten kommt nur in Betracht, wenn der Unternehmer dem Besteller zuvor ein Nachtragsangebot unterbreitet hat.
VolltextIBRRS 2010, 4710
AG Fürstenwalde, Urteil vom 29.11.2010 - 13 C 321/09
Ein Auftraggeber verstößt nicht bereits gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er nach Ablauf der gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung nicht unmittelbar die Ersatzvornahme einleitet, sondern den gewährleistungspflichtigen Unternehmer weiter zur Erfüllung seiner Vertragspflichten auffordert.
VolltextIBRRS 2010, 4703
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2010 - 10 U 77/10
1. Ebenso wie bei einer Bauherrengemeinschaft, die eine große Wohnungseigentümeranlage errichtet (vgl. BGHZ 75, 26), wird bei einer aus zwei Personen bestehenden Bauherrengemeinschaft, die eine kleine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungen errichtet, jeder der beiden Bauherren aus einem zum Aufbau der Wohnungseigentumsanlage geschlossenen Werkvertrag nur anteilig verpflichtet ("Aufbauschuld"), wenn der Unternehmer erkennen konnte, dass er einen Werkvertrag mit zukünftigen Wohnungseigentümern abschließt.*)
2. Die Haftung des einzelnen Bauherrn richtet sich nach dem jeweiligen Wohnungseigentümeranteil. Ist dieser bereits in der Teilungserklärung bestimmt, kommt es auf eventuell abweichende tatsächliche Verhältnisse nicht mehr an.*)
3. Einer Ingebrauchnahme eines Wohngebäudes ist eine konkludente Abnahme nicht zu entnehmen, wenn die Leistung nicht vollständig oder erkennbar vertragswidrig ausgeführt worden ist oder die Ingebrauchnahme trotz Mängel durch die Umstände geboten war.*)
VolltextIBRRS 2010, 4646
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2010 - 19 U 38/10
"Sowiesokosten" bleiben dann unberücksichtigt, wenn der Auftraggeber bei von Beginn an ordnungsgemäßer Herstellung des Werks nicht mit diesen Mehrkosten belastet geblieben wäre, weil er sie bei Veräußerung des Werks (hier Hauseigentum) an den Erwerber hätte weitergeben können.*)
VolltextIBRRS 2010, 4645
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010 - 21 U 41/09
1. Maßstab für die Feststellung eines Sachmangels ist die im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarte Soll-Leistung.
2. Eine vertragsabweichende Balkonsanierung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Werkunternehmer.
VolltextIBRRS 2010, 4640
OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2010 - 12 U 245/09
Die Höhe einer Werklohnforderung bei einem Werkvertrag, der den Transport sowie das Sortieren und Rollieren des Münzgeldes zum Gegenstand hat, kann durch eine Auflistung geltend gemacht werden. Daraus muss sich ergeben, wie viele Rollen sortiert, rolliert und bei der Bundesbank abgeliefert worden sind.
VolltextIBRRS 2010, 4637
KG, Urteil vom 05.08.2009 - 11 U 64/08
1. Zur Abgrenzung von werk- und mietvertraglichen Pflichten beim Gerüstbauvertrag: Ab Freimeldung ist Werkvertragsrecht anzuwenden.
2. Bei Vereinbarung der VOB/B gilt beim werkvertraglichen Teil des Gerüstbauvertrags die Haftungsverteilung des § 4 Nr. 5 VOB/B. Kommt ein Bauaufzug beim Abbau des Gerüstes zum Einsatz, ist dieser vom Auftraggeber im Sinne von § 4 Nr. 5 VOB/B "zur Ausführung übergeben".
3. Ziffer 5.11.2 der DIN 18451, wonach die Gebrauchsüberlassung "frühestens drei Werktage nach Zugang der Mitteilung über die Freigabe" endet, ist eine reine Abrechnungsvorschrift und bestimmt nicht die Leistungspflichten.
VolltextIBRRS 2010, 4636
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2010 - 5 U 25/09
1. Der Architekt muss grundsätzlich den heute üblichen Schallschutzstandard seiner Planung für den Umbau und die Sanierung einer Eigentumswohnung zu Grunde legen.
2. Er hat im Rahmen der Grundlagenermittlung mit dem Bauherrn zu erörtern, ob dieser das heutige Schallschutzniveau mit deutlich höheren Planungs- und Herstellungskosten erreichen will oder nicht.
VolltextIBRRS 2010, 4635
LG Berlin, Urteil vom 01.06.2007 - 103 O 153/06
1. Der Bürge, der sich für die Rückzahlung von Ausschüttungen durch einen ARGE-Partner gegenüber der ARGE verbürgt hat, kann sich nicht darauf berufen, dass auf dem Partnerverrechnungskonto des insolvenzbedingt aus der ARGE ausgeschiedenen ARGE-Partners, für den er sich verbürgt hat, ein Saldo zu dessen Gunsten bestand.
2. Im Erstprozess gegen den Ausschüttungsbürgen auf erstes Anfordern kann dessen Einwand, der Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen der ARGE an den ausgeschiedenen ARGE-Partner sei nur noch ein unselbstständiger Rechnungsposten in der Auseinandersetzungsbilanz ("Durchsetzungssperre"), nicht berücksichtigt werden.
VolltextIBRRS 2010, 4622
OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2009 - 9 U 1943/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4621
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009 - 4 U 161/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4616
OLG Naumburg, Urteil vom 29.06.2007 - 6 U 93/04
(Ohne amtlichen Leisatz)
VolltextIBRRS 2010, 4615
KG, Urteil vom 13.11.2009 - 7 U 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4600
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4564
OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10
1. Geht der Beklagte im Laufe des Verfahrens von einer Hilfsaufrechnung zu einer Hauptaufrechnung über, ist der Streitwert nicht nach § 45 Abs. 3 GKG zu erhöhen.*)
2. Von einer Streitwerterhöhung nach § 45 Abs. 3 GKG ist abzusehen, wenn sich der Beklagte gegen eine Werklohnforderung in erster Linie mit fehlender Abnahme wegen Mängeln verteidigt und hilfsweise mit dem Schadensersatzanspruch wegen derselben Mängel aufrechnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 4511
LG Hagen, Urteil vom 10.02.2010 - 10 O 86/08
Bei später auftretenden Rissbildungen muss sich der Auftraggeber eine mehrjährige mangelfreie Nutzung auf seinen Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung anrechnen lassen.
VolltextIBRRS 2010, 4506
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 36/08
1. Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat.
2. Eine Haftung wegen Vermögensvermischung kommt nur in Betracht, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist und deshalb die Kapitalerhaltungsvorschriften, deren Einhaltung ein unverzichtbarer Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) ist, nicht funktionieren kann.
VolltextIBRRS 2010, 4500
LG Hannover, Urteil vom 13.04.2007 - 13 O 265/06
1. Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft sind nicht auf Mängelbeseitigung, sondern auf Geld gerichtet. Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht.
2. Eine Geldschuld besteht nur dann, wenn der Besteller infolge des Verzuges des Unternehmers mit der Mängelbeseitigung einen Kostenvorschussanspruch oder die Kosten der Ersatzvornahme bzw. Selbstvornahme geltend macht oder sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung endgültig in einen Schadensersatzanspruch umgewandelt hat.
VolltextIBRRS 2010, 4486
KG, Urteil vom 26.10.2010 - 7 U 31/10
Die Baurisikoausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung kommt auch dann zum Tragen, wenn die Gewährleistungsansprüche nicht gegen die bauausführende Firma, sondern gegen die Verkäuferin der Wohnung durchzusetzen sind, wenn die Bauarbeiten noch nicht endgültig abgeschlossen sind, weil noch Mängel bestehen, um deren Beseitigung gestritten wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 4485
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2010 - 12 U 1442/09
1. Ein Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteil der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering (Verpflegung und Service) für eine Firmengroßveranstaltung in Gestalt eines Sommerfestes für 5.000 bis 5.500 Gäste ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)
2. Zur Frage, ob die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 den Veranstalter (Besteller) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines solchen Vertrages betreffend eine für den 15. September 2001 in Deutschland geplante derartige Veranstaltung berechtigen.*)
3. Die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und etwaige Auswirkungen hiervon auf eine derartige für den 15. September 2001 in Deutschland geplante Veranstaltung, insbesondere der Umstand, dass die von einem solchen Fest erwartete heitere und entspannte Atmosphäre möglicherweise nicht aufkommt und etwaige erwartete Gäste aus den USA aufgrund der Terroranschläge nicht anreisen können, stellen keine Geschäftsgrundlage des Vertrags über Planung, Konzeption, Organisation und Catering für diese Veranstaltung dar. Diese Umstände liegen vielmehr allein im Risikobereich des Veranstalters.*)
VolltextIBRRS 2010, 4428
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2009 - 8 U 159/08
1. Schon 1989 entsprach die bloße Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Schallschutz in Wohnungen nicht mehr dem Stand der Technik.
2. Ermöglicht die in der vertraglichen Baubeschreibung niedergelegte Bauweise bei fachgerechter Ausführung ohne Weiteres die Einhaltung der Vorschläge für den erhöhten Schallschutz, so ist dieser geschuldet.
3. Benennt eine Wohnungseigentümergemeinschaft - bzw. der von ihr ermächtigte WEG-Verwalter - die "Hellhörigkeit des Anwesens" als Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens, so ist damit im Sinne der Symptomtheorie die gesamte Problematik des ungenügenden Schallschutzes im Bereich des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage ausreichend bezeichnet. Die WEG ist nicht gehalten, zur Herbeiführung der Verjährungsverlängerung im Einzelnen anzugeben, in welchen Bereichen des Gesamtanwesens welche Arten der regelwidrigen Schallübertragungen untersucht werden sollten. Von bautechnischen Laien kann nicht erwartet werden, dass sie die Übertragungswege und Störungsquellen im Einzelnen benennen.
4. Im Rahmen der mängelbedingten Rückabwicklung eines Bauträgervertrages müssen sich die Erwerber die gezogenen Nutzungen durch Ersatz des Wohnwertes anrechnen lassen. Dieser ermittelt sich als lineare Wertminderung aus der Gesamtnutzungsdauer (hier: 70 Jahre).
IBRRS 2010, 4421
EuGH, Urteil vom 18.11.2010 - Rs. C-458/08
Erfordernis einer Erlaubnis eines Bauunternehmens eines anderen Mitgliedstaates für die Ausübung einer Tätigkeit im Bausektor.
VolltextIBRRS 2010, 4418
OLG Celle, Urteil vom 11.11.2010 - 11 U 133/10
1. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann die Aufrechnung mit "konnexen" Gegenforderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Der mögliche Wertungswiderspruch zwischen § 309 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 3 BGB ist insoweit nicht vorhanden, da zwischen Unternehmern auch das Zurückbehaltungsrecht auf die unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen begrenzt werden darf.*)
2. Eine ausdrückliche Erwähnung der entscheidungsreifen Gegenforderungen ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erforderlich, da diese von den unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen mit umfasst sind.*)
IBRRS 2010, 4400
OLG Schleswig, Beschluss vom 01.07.2010 - 11 U 46/09
1. Legt der Auftraggeber bei einem Pauschalvertrag ohne Leistungsverzeichnis konkret dar, was Leistungsinhalt gewesen ist, hat der Auftragnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für einen von ihm behaupteten anderen Leistungsinhalt des Vertrags.
2. Bei behaupteten fehlenden Restleistungen im Bereich der Geringfügigkeit ist darzulegen und nachzuweisen, dass 2% des Auftragswerts nicht überschritten werden. Die Schlussrechnung muss unter Beachtung des Preisniveaus dargestellt werden.
3. Schätzungsgrundlagen nach § 287 ZPO liegen nicht vor, wenn offen ist, welche Leistung nach dem Pauschalvertrag tatsächlich geschuldet ist und nicht erkennbar ist, welche der erbrachten Leistungen bereits mit Abschlägen gezahlt ist.
VolltextIBRRS 2010, 4395
LG Kiel, Beschluss vom 27.03.2009 - 11 O 260/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4390
OLG München, Urteil vom 22.07.2009 - 9 U 1979/08
1. Ein Dauerschuldverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass ein dauerndes Verhalten oder wiederkehrende Leistungen geschuldet werden und dass der Gesamtumfang der Leistung von der Dauer der Rechtsbeziehung abhängt. Das ist bei einem Bauvertrag regelmäßig nicht der Fall.
2. Auch bei Annahme eines Dauerschuldverhältnisses setzt eine Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Verletzung einer Vertragspflicht besteht, eine vorherige, erfolglose Fristsetzung voraus.
3. Nach § 286 II Nr. 4 BGB bedarf es der Mahnung nicht, wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. Das kann angenommen werden, wenn der Schuldner die alsbaldige Leistung angekündigt hat, aber gleichwohl nicht leistet.
4. Hiernach ist eine Mahnung dann überflüssig, wenn eine hinreichend bestimmte Ankündigung der fest umrissenen Leistung vorliegt, die dem Vertragspartner den Eindruck vermittelt, dass er sich auf die Leistung verlassen kann und dass daher eine Mahnung entbehrlich ist. Eine derartige Ankündigung wird man allenfalls annehmen können, wenn sie auf eine alsbaldige Leistung sich bezieht.
5. Wird ein Bauvertrag vor Ablauf der gesetzten Fertigstellungsfrist gekündigt, scheidet ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten grundsätzlich aus.
VolltextIBRRS 2010, 4389
OLG Bamberg, Urteil vom 26.07.2007 - 1 U 18/07
1. Die Vorlage einer Finanzierungszusage durch den Bauherrn lässt das Sicherungsbedürfnis der Bauunternehmers gem. § 648a BGB nicht entfallen.
2. Mahnt der Bauunternehmer eine zu hohe Sicherheit an, kann der Bauherr dennoch in Verzug geraten, wenn er die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Bauunternehmer zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist. Bei einer unverhältnismäßig hohen Zuvielforderung kann das zu verneinen sein.
VolltextIBRRS 2010, 4386
LG Duisburg, Urteil vom 04.09.2008 - 8 O 231/07
Wenn ein Auftraggeber nach der Kündigung des Bauvertrags vom Auftragnehmer dazu aufgefordert wird, gemeinsam mit dem Auftragnehmer ein Aufmaß zu nehmen, sollte er daran mitwirken, weil sonst zu seinen Lasten hinsichtlich etwaiger späterer Aufmaßstreitigkeiten eine Beweislastumkehr eintritt.
VolltextIBRRS 2010, 4382
OLG Köln, Urteil vom 03.11.2010 - 11 U 54/10
1. Bei den Aufwendungen für die während der Mängelbeseitigung erforderlich werdende Hotelunterbringung handelt es sich um erstattungsfähige Mängelbeseitigungskosten; sie können daher auch Gegenstand eines Vorschussanspruches sein.
2. Zum Abzug Neu für Alt bei einem Kostenvorschussanspruch
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