Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 3561OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 55/08
§ 2 Nr. 3 b ABU 1995, wonach keine Entschädigung geleistet wird, soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, stellt eine verhüllte Obliegenheit dar.
VolltextIBRRS 2010, 3558
LG Hannover, Urteil vom 02.12.2009 - 12 O 235/08
1. Der Verjährungsbeginn der Bürgschaftshaftung richtet sich nach der Fälligkeit der Bürgschaftsschuld, die wiederum mit der Hauptschuld fällig wird.
2. Der auf Geld gerichtete Mängelanspruch ist fällig, sobald eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.
VolltextIBRRS 2010, 3522
BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 169/09
1. Ein Generalunternehmer kann auch dann Empfänger von Baugeld sein, wenn nachträglich Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen werden.*)
2. Der Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes ist geführt, wenn feststeht, dass Baugläubiger in Höhe des Baugeldbetrages befriedigt worden sind.*)
IBRRS 2010, 3521
BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09
1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)
2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)
3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)
IBRRS 2010, 3512
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 U 833/09
1. Eine Schiedsklausel kann jedenfalls dann wirksam in einen Bauvertrag einbezogen werden, wenn sie für beide Parteien den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit derogiert und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien umfassend dem Schiedsgericht zuweist (Abgrenzung zu BGHZ 115, 324 = IBR 1992, 89 = NJW 1992, 575).*)
2. Die beklagte Partei darf sich im Verfahren vor dem staatlichen Gericht auf eine "prozessuale Verteidigung" beschränken; zur "sachlichen Verteidigung" ist sie hier grundsätzlich nicht gehalten. Der Einrede des Schiedsvertrages kann insofern nicht der Einwand der Arglist (§ 242 BGB) entgegengehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 3435
BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - VII ZR 207/08
1. Zur Bedeutung eines vom Auftraggeber erklärten Einverständnisses mit einer Mängelbeseitigungsmaßnahme.
2. Zur Schadensminderungspflicht des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen.
3. Ein Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2010, 3426
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009 - 5 U 57/09
1. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne der §§ 637 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt eine ausdrückliche oder auch konkludente Erklärung des Werkunternehmers voraus, die unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände und hierbei insbesondere des gesamten Verhaltens des Unternehmers die Annahme rechtfertigt, der Auftragnehmer wolle endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, so dass es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung umstimmen lassen.*)
2. Erklärt der Auftragnehmer, dass er allenfalls bereit ist, die Mangelerscheinungen zu kaschieren und zu beseitigen, verweigert er aber weitere Nacherfüllungsmaßnahmen, die für die Beseitigung des eigentlichen Mangels erforderlich sind, kann hierin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung gesehen werden.*)
3. In wie weit das vorprozessuale oder prozessuale Bestreiten der Mangelbeseitigungspflicht den Rückschluss auf eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung rechtfertigt, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden.*)
4. Dem Auftraggeber kann die Nacherfüllung durch den Auftraggeber dann unzumutbar sein, vgl. § 637 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn der Unternehmer durch sein vorheriges Verhalten das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit oder seine Leistungsbereitschaft erschüttert hat (z.B. bei zahlreichen und/oder gravierenden Mängeln oder mehrere erfolglosen Nachbesserungsversuchen). Die Insolvenz des Auftragnehmers macht eine Fristsetzung nicht ohne weiteres entbehrlich.*)
5. Vermittelt der Werkunternehmer gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit einer von diesem erhobenen Mängelrüge wahrheitswidrig den Eindruck, eigentlich sei er - oder das von ihm betriebene Geschäft - entweder nicht mehr existent oder befände sich in der Insolvenz, führt dies zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust.*)
6. Anspruchsgrundlage für einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch des Klägers kann der Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß §§ 634 Nr. 4, 280, 249 BGB sein. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme durch den Auftraggeber können (unabhängig vom Verzug des Werkunternehmers mit der Mangelbeseitigung) als mangelbedingter Vermögensschaden erstattungsfähig sein.*)
7. Der Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten stellt keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB dar.*)
IBRRS 2010, 3416
OLG Celle, Urteil vom 05.08.2010 - 16 U 11/10
1. Ob ein Einheitspreis von der "üblichen Vergütung" abweicht, ist nicht entscheidend, wenn es sich um den ausgehandelten und vereinbarten Preis handelt. Zudem kommt es bei einer sittenwidrigen Preisüberhöhung immer auch auf den letztlich vereinbarten Gesamtpreis des Vertrages an, der sich aus der Summe der Positionspreise bildet.*)
2. Auch wenn der Auftraggeber den Wunsch nach einer zusätzlichen "Innenabdichtung" mit Hohlkehle äußert und diese auch wirksam im Vertrag vereinbart wird, ändert dies nichts an der Aufklärungspflicht, die den Auftragnehmer trifft, nämlich den Auftraggeber auf die fragliche Sinnhaftigkeit der Innenabdichtung zusätzlich zur Außenabdichtung hinzuweisen.*)
3. Für die klageweise Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Gutachterkosten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Prozesspartei diese Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, auf dem einfacheren Weg der Kostenfestsetzung im Prozess geltend machen kann.*)
IBRRS 2010, 3399
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2010 - 22 U 83/08
1. Grundsätzlich fällt das Baugrundrisiko in die Risikosphäre des Auftraggebers, wenn es sich um den vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Prüfungspflicht ausdrücklich auf den Auftragnehmer übertragen worden wäre.
2. Insbesondere ist die Aufnahme einer Eventualposition im Angebot nicht ausreichend. Damit wird lediglich gekennzeichnet, welche anderen Kostenpositionen bei Veränderung der tatsächlichen Umstände in Betracht kommen können.
VolltextIBRRS 2010, 3365
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09
Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3350
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 246/08
1. Ein Bauvertrag ist gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn er mit einem Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen haben, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen. Sind die Verträge nicht wechselseitig voneinander abhängig, ist der Bauvertrag nur dann beurkundungsbedürftig, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - VII ZR 321/00, IBR 2002, 461 = BauR 2002, 1541 = NZBau 2002, 502 = ZfBR 2002, 777).*)
2. Ein Bauvertrag kann auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden Grundstückskaufvertrages. In diesem Fall ist ein Bauvertrag beurkundungsbedürftig, wenn die Parteien des Bauvertrages übereinstimmend davon ausgehen, dass der Grundstückserwerb nach dem Willen der Parteien des Kaufvertrages von dem Bauvertrag abhängt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3347
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - VII ZR 117/08
1. Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003).*)
2. Ein Verzug mit der Annahme einer Beseitigung von Mängeln der Werkleistung ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Auftraggeber irrtümlich der Auffassung ist, die von ihm zurückgewiesene Nachbesserung führe nicht zu einer mangelfreien Leistung.*)
VolltextIBRRS 2010, 3344
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09
1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)
2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)
3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3332
LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 O 36/07
Unterlässt eine Partei die ihr zumutbaren Schritte gegen einen Dritten zur Durchsetzung der Duldung einer Begutachtung, so steht dies der Vereitelung der Beweisaufnahme gleich.*)
VolltextIBRRS 2010, 3327
AG Schöneberg, Urteil vom 04.03.2009 - 6 C 83/07
Der Einbau von Fenstern, bei denen sich das Oberlicht nicht öffnen lässt, in Wohnungen in Berlin, die im zweiten und dritten Obergeschoss liegen, widerspricht der Bauordnung von Berlin, gemäß der in den Fällen, in denen Fensterflächen nicht gefahrlos vom Erdboden, vom Inneren des Gebäudes oder von Balkonen oder Loggien gereinigt werden können, besondere Vorrichtungen gebaut werden müssen, die eine Reinigung der Fenster von außen ermöglichen. Der Handwerker, der den Auftraggeber auf diese Regelung nicht hingewiesen hat, hat seine Hinweispflichten verletzt. Sein Werk ist mangelhaft.
IBRRS 2010, 3326
KG, Urteil vom 09.04.2009 - 19 U 21/08
1. Der zwischen einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Infrastrukturunternehmen) und einem privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossene Infrastrukturvertrag ist nicht als Werkvertrag, sondern als Mietvertrag zu qualifizieren.*)
2. Die Gewährung des räumlichen Nutzungsrechtes der Schienentrasse gibt dem Infrastrukturvertrag sein Gepräge. Daneben vom Infrastrukturunternehmen geschuldete Planungs- und Koordinationsleistungen (Bedienen von Weichen, Signalen, etc.) haben lediglich dienende Funktion.*)
3. Die sich aus dem Infrastrukturvertrag ergebende Leistungspflicht des Infrastrukturunternehmens ist nicht im Sinne einer "Pünktlichkeitsgarantie" erfolgsbezogen. Das Infrastrukturunternehmen ist lediglich zu einer diskriminierungsfreien Eröffnung der von ihr vorgehaltenen Eisenbahninfrastruktur verpflichtet. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liegt nur dann vor, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Erbringung der für die Steuerung- und Zugsicherung erforderlichen Dienste gegenüber anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, insbesondere bei der Abwicklung von Betriebsstörungen benachteiligt. Eine Diskriminierung in diesem Sinne war aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3300
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2009 - 3 U 247/07
1. Ein Insolvenzverwalter (Auftragnehmer) kann sich gegenüber einer vom Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B erstellten Rechnung auf die fehlende Prüfbarkeit berufen.
2. Ein Auftraggeber kann eine § 648a-Bürgschaft erst herausverlangen, wenn ausreichend nachgewiesen ist, dass kein Werklohnanspruch besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer einen Werklohnanspruch geltend macht.
VolltextIBRRS 2010, 3295
OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 16 U 3/10
Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus § 635 BGB a.F. und den Voraussetzungen der Arglisthaftung des Unternehmers.*)
VolltextIBRRS 2010, 3236
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2009 - 5 U 142/08
1. Eine Fertigstellungsanzeige im Sinne des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B kann auch in der Schlussrechnungsstellung durch den Werkunternehmer liegen. Auf die fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 (ebenso wie nach Abs. 2) VOB/B kann jedoch dann nicht zurückgegriffen werden, wenn die Parteien ausdrücklich eine förmliche Abnahme vereinbart haben.*)
2. Haben die Parteien die vereinbarte förmliche Abnahme schlicht "vergessen", so kann hierin ein beiderseitiger stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit liegen, was wiederum zur Folge hat, dass eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges/konkludentes Verhalten des Auftraggebers in Betracht kommt, wobei jedoch für die Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf eine vereinbarte förmliche Abnahme Zurückhaltung geboten ist.*)
3. Zur Fälligkeit der Werklohnforderung bedarf es einer Abnahmeerklärung durch den Besteller nicht mehr, wenn das von dem Unternehmer erbrachte Werk abnahmereif ist und sich deshalb die Abnahmeverweigerung durch den Besteller, die in der Berufung auf die fehlende Abnahme liegt, als unberechtigt und damit unbeachtlich erweist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3229
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 U 187/10
1. Tritt der Insolvenzverwalter sämtliche Ansprüche des Insolvenzschuldners (Bauherr) wegen Mängeln der Werkleistung an den Erwerber des Bauwerks ab, gehen auch die Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines Vertrages über, der die Tätigkeit des vom Bauherrn eingeschalteten Bauleiters betrifft.
2. Ist der Bauleiter lediglich als Arbeitnehmer des Bauherrn tätig geworden, ist seine Haftung auch gegenüber dem Zessionar nach den für betrieblich veranlasste Tätigkeiten geltenden Grundsätzen beschränkt. Dabei ist unerheblich, ob die Bestellung zum nachweisberechtigten Bauleiter der maßgeblichen Landesbauordnung widerspricht.
VolltextIBRRS 2010, 3228
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2008 - 24 U 48/07
1. Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.
2. Den Werkunternehmer trifft daher grundsätzlich eine originäre Pflicht, sich nach Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind.
VolltextIBRRS 2010, 3227
OLG München, Urteil vom 08.10.2009 - 23 U 1818/09
Auf einen Vertrag über die Generierung von E-Mail-Adressen Dritter im Internet und deren anschließende Veräußerung finden Kaufvertragsrecht und § 377 HGB Anwendung.
VolltextIBRRS 2010, 3224
OLG Rostock, Beschluss vom 16.02.2010 - 4 U 99/09
Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Alagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Kaufrecht zu beurteilen. Dabei rechtfertigt die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, keine andere Beurteilung.
VolltextIBRRS 2010, 3179
LG Rostock, Beschluss vom 14.07.2010 - 5 O 24/10
1. Bei Erd- und Abbrucharbeiten liegt kein Bauwerkvertrag vor.
2. Also muss der Leistungsort für jede Verpflichtung gesondert bestimmt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist danach der Wohnsitz des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2010, 3174
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09
1. Selbstständige Unternehmer sind im Allgemeinen nicht in dem Maße den Weisungen des Hauptunternehmers unterworfen, dass sie als dessen Hilfspersonen angesehen werden müssen.
2. Die Vorschrift des § 618 BGB, nach der der Dienstherr die Arbeitsräume in einem sicheren Zustand zur Verfügung stellen muss, ist auch auf Werkverträge anwendbar.
IBRRS 2010, 3173
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 213/08
Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)
IBRRS 2010, 3167
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2009 - 4 W 36/09
1. Die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege der Einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass auch die Höhe des Werklohns glaubhaft gemacht wird.*)
2. Sind Preise und Mengen der Leistungen des Unternehmers streitig, so kann unter Umständen zur Glaubhaftmachung der Rechnungshöhe ein Prüfvermerk ausreichen, den der Architekt des Bestellers auf der Rechnung angebracht hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 3165
OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2009 - 12 U 129/09
Der Vertrag mit einem Leiter der Entwicklungsabteilung, der nicht Arbeitnehmer ist, ist mangels geschuldetem Erfolg als Dienst- und nicht als Werkvertrag zu qualifizieren.*)
VolltextIBRRS 2010, 3164
OLG München, Beschluss vom 07.09.2009 - 5 St RR 246/09
Das bloße Verlangen einer überhöhten Vergütung bei Werkleistungen enthält nicht zugleich die Behauptung der Angemessenheit oder Üblichkeit und stellt sich daher nicht als betrugsrelevante Täuschung dar. Dies gilt auch dann, wenn die bei Abnahme des Werks erstmals bezifferte Vergütungsforderung den Vergütungsanspruch nach § 632 Abs. 2 BGB deutlich übersteigt. Eine Verpflichtung, darüber aufzuklären, dass die verlangte Vergütung den Vergütungsanspruch nach § 632 Abs. 2 BGB überschreitet, besteht nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3160
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 176/09
Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer.*)
IBRRS 2010, 3158
BGH, Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08
Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung von BGH, Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 162/97, IBR 2000, 30 = BauR 2000, 128 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97).*)
VolltextIBRRS 2010, 3129
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2009 - 21 U 108/08
Verlangt der zum Abzug der Vorsteuer nicht berechtigte Bauherr vom Bauunternehmer Schadensersatz statt der Leistung, so ist er auch dann befugt, die auf die Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer einzufordern, wenn er noch nicht nachgebessert hat.
VolltextIBRRS 2010, 3128
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 4 U 146/08
1. Durch einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung wird die Rangstelle im Grundbuch für die spätere Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB gesichert.
2. Der Unternehmer kann die Voraussetzungen seines Sicherungsverlangens im Wege eidesstattlicher Versicherungen glaubhaft machen; diese kann auch sein Geschäftsführer abgeben.
3. Zur Widerlegung dieser glaubhaft gemachten Behauptungen durch den Auftraggeber genügt das gleiche Beweismaß wie für den Unternehmer.
4. Für die Glaubhaftmachung gilt das Gleiche wie für die Beweislast: Der Unternehmer hat vor Abnahme die Mangelfreiheit seines Werks aufzuzeigen. Nach Abnahme ist es Sache des Auftraggebers, die Mangelhaftigkeit darzutun.
5. Eine sich aufgrund widersprechender Glaubhaftmachungen ergebende Unklarheit geht zu Lasten der darlegungsbelasteten Partei.
VolltextIBRRS 2010, 3118
OLG München, Urteil vom 14.10.2009 - 20 U 2948/09
Bei Fehlen anderweitiger Absprachen der Parteien ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet. Auch aus § 635 Abs. 2 BGB lässt sich nicht ableiten, dass der Besteller verpflichtet sei, das Werk zur Mängelbeseitigung zum Unternehmer zu bringen, sondern stellt lediglich klar, dass dem Erwerber im Fall der Mängelbeseitigung keine weiteren "Aufwendungen" entstehen sollen.
VolltextIBRRS 2010, 3115
AG Buchen, Urteil vom 23.09.2009 - 1 C 166/09
1. Bei einem Haustürgeschäft beginnt die Widerrufsfrist mit der ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht, und zwar auch dann, wenn er bei der Bestellung belehrt wurde und die Annahme seines Angebots durch den Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Herstellers von Kunststofffenstern in Baden-Württemberg ist eine Klausel, die für den Fall einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber gem. § 649 BGB für den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von 30 % des Netto-Auftragswerts vorsieht, zulässig.
VolltextIBRRS 2010, 3111
AG Essen, Urteil vom 30.12.2009 - 196 C 314/09
1. Der einzelne Wohnungseigentümer schuldet nach MEA dem Kleinunternehmer bei Vereinbarung eines Bruttopreises nur anteilig vom Nettobetrag.*)
2. Zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern besteht keine Gesamtschuld.*)
3. Sind Werkleistungen des Kleinunternehmers an den Verband (konkludent) vorbehaltlos abgenommen, scheiden zur Aufrechnung geeignete Ansprüche wegen Mängeln aus.*)
VolltextIBRRS 2010, 3110
KG, Urteil vom 23.04.2010 - 6 U 30/09
Die Änderung von tragenden Bauteilen im Dachgeschoss eines Gebäudes sind keine Instandhaltungsarbeiten i. S. v. § 62 Abs. 4 BauO Bln.*)
VolltextIBRRS 2010, 3086
OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2009 - 12 U 49/09
Sind in einem Bauvertrag keine verbindlichen Fristen vereinbart, findet die Regelung des § 5 Nr. 3 VOB/B entsprechende Anwendung.
VolltextIBRRS 2010, 3084
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009 - 23 U 9/09
1. Im Werkvertragsrecht gilt der Grundsatz, dass der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Grund kündigen kann (BGB § 649; VOB/B § 8 Nr. 1). Als Rechtsfolge des durch Kündigung beendeten Vertrags verbleibt zu Gunsten des Unternehmers ein Vergütungsanspruch für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen.
2. Nach freier Kündigung steht dem Unternehmer kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Hat er also die Einheitspreise für Kies-Baggerarbeiten in der Erwartung einer Veräußerung des Kieses nicht Kosten deckend kalkuliert, kann er nach freier Kündigung nicht Ersatz des entgangenen Veräußerungsgewinns verlangen.
3. Im Rahmen einer Kündigungsabrechnung ist die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistungen zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu bestimmen. Aus der Aufteilung der Gesamtleistung in Einzelleistungen muss sich ergeben, welche Einzelleistungen erbracht und welche Leistungen nicht erbracht worden sind und wie diese Leistungen jeweils auf der Grundlage der dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation bewertet werden.
4. Ist eine Restforderung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage der Abrechnung sachlich nicht nachvollziehbar, ist eine Klage als unschlüssig, nicht nur als derzeit unbegründet abzuweisen.
IBRRS 2010, 3072
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)
VolltextIBRRS 2010, 3009
BGH, Urteil vom 15.06.2010 - XI ZR 309/09
1. Ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB verfolgt, hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt.
2. Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.
3. Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn.
VolltextIBRRS 2010, 3008
LG Hamburg, Urteil vom 16.07.2010 - 325 O 469/09
1. Die Regelungen des § 648a Abs. 1 und Abs. 5 BGB geben dem Unternehmer ein Wahlrecht, wenn der Besteller die verlangte Sicherheit nicht binnen der gesetzten (angemessenen) Frist leistet: Der Unternehmer kann entweder den Vertrag fortsetzen und sich, solange der Besteller die Sicherheit nicht beibringt, auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und zugleich auch auf Gestellung der Sicherheit klagen oder er kann den Vertrag kündigen mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Sicherheit - im Grundsatz - nicht mehr besteht.
2. Hinsichtlich dieser Grundsätze besteht insoweit eine Ausnahme, als der Unternehmer auch nach der Kündigung des Vertrags verpflichtet bleibt, etwaige Mängel an den bis zur Kündigung erbrachten Werkleistungen zu beseitigen, d. h. dass er, sofern der Besteller Mängelbeseitigung verlangt, insoweit vorleistungspflichtig bleibt mit der Folge, dass er, sofern und soweit und solange die Vergütung noch von dieser Vorleistung (Mängelbeseitigung) abhängig ist, also der Besteller Mängelbeseitigung fordert, eine Sicherheit nach § 648a BGB verlangen kann.
VolltextIBRRS 2010, 3005
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3004
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3003
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3002
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 3001
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIBRRS 2010, 2976
AG Strausberg, Urteil vom 19.01.2010 - 10 C 228/09
Bei einem Vertrag über eine Erdbohrung und Installation einer Unterwasserpumpe ist keine Zweckerreichung gegeben, wenn der Auftraggeber kontrolliert Wasser entnehmen kann. Dies ist nur dann gegeben, wenn eine Pumpenanlage, die Vertragsgegenstand ist, errichtet wird.
VolltextIBRRS 2010, 2964
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.07.2010 - 8 U 82/09
Bei der Auslegung eines Abgeltungsvergleichs zwischen Bauherrn und Architekten kann in Bezug auf den erfassten Streitgegenstand nicht geltend gemacht werden, die Symptomtheorie des BGH werde unzulässig in ihr Gegenteil verkehrt.
VolltextIBRRS 2010, 2928
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 06.07.2010 - 19 S 11/10
Wer den Bau eines Brunnens beauftragt, ist grundsätzlich zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die Erdbohrung und die Abdichtung einer artesischen Quelle entstanden sind.
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