Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 2909LG Berlin, Beschluss vom 01.07.2010 - 14 O 103/06
Auch Baufachleute haben Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Parteigutachterkosten, wenn sie die konkreten gutachterlichen Untersuchungen nicht selbst vornehmen konnten.
VolltextIBRRS 2010, 2906
AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.
2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.
VolltextIBRRS 2010, 2897
KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09
1. Enthält eine Formularsicherungsklausel keine konkrete Angabe zur Sicherheitshöhe, verstößt sie gegen das Transparenz-/Bestimmtheitsgebot und ist unwirksam.
2. In diesem Zusammenhang ist das Leistungsbestimmungsrecht des AGB-Verwenders zu verneinen, da dies mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren ist.
3. Die Bestimmung des § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B (Vergabe der Leistung an Nachunternehmer nur mit Zustimmung des Auftragggebers) hält einer AGB-Inhaltskontrolle stand.
IBRRS 2010, 2894
OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.03.2010 - 6 W 344/10
1. Der Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren wird durch einen Gegenantrag zugleich zum "Gegner" im Sinne des § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO.*)
2. Zu den in einem solchen Fall dem jeweiligen Antragsteller aufzuerlegenden Kosten des "Gegners" gehören nur dessen in seiner Eigenschaft als "Gegner" entstandenen (ggf. anteiligen) Kosten, also weder dessen auf die eigene Antragstellung entfallenden Anwaltskosten noch die Gerichtskosten.*)
VolltextIBRRS 2010, 2893
OLG München, Urteil vom 22.12.2009 - 9 U 1937/09
1. Die AGB-Sicherungsabrede über die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme in einem Bauvertrag ist wirksam.
2. Die vertragliche Regelung, dass Abschlagszahlungen nur in Höhe von 90% geleistet werden, ändert an dieser Bewertung nichts.
VolltextIBRRS 2010, 2869
KG, Urteil vom 26.03.2010 - 7 U 123/09
1. Die Aufforderung zu schnellstmöglicher Reparatur lässt nicht erkennen, innerhalb welcher Frist die Reparatur erfolgen soll bzw. erwartet wird.
2. Eine Fristsetzung gemäß § 637 Abs. 1 BGB wird dadurch nicht entbehrlich.
VolltextIBRRS 2010, 2863
BGH, Urteil vom 10.06.2010 - Xa ZR 3/07
1. Der durch einen Anlagenstillstand verursachte Ausfallschaden ist vom Schadensersatzsanspruch gemäß § 635 BGB a.F. umfasst.
2. Trotz einzelner vom Auftraggeber ausgeführter Leistungen schuldet der Werkunternehmer ein funktionsfähiges Gesamtwerk.
IBRRS 2010, 2848
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 198/09
1. In Fällen, in denen die Streitgegenstände nicht identisch sind, aber durch eine Klageänderung eine Identität hergestellt werden kann, kann der anhängige Rechtsstreit gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommen werden.*)
2. § 180 Abs. 2 InsO ist dahingehend auszulegen, dass in Fällen eines nicht identischen Streitgegenstandes zwischen anhängiger Klage und Feststellungsklage eine Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits jedenfalls grundsätzlich möglich ist. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den Kosten- und Zeitaufwand eines selbständigen Feststellungsprozesses zu vermeiden und die bisherigen Prozessergebnisse zu erhalten, wodurch unnötiger Zeit- und Kostenaufwand vermieden werden soll. Ist ein Rechtsstreit rechtshängig, dessen Ergebnisse im Rahmen des Feststellungsprozesses verwertet werden können, so dass eine Klageänderung hin zu einem Antrag auf Zahlung der bestrittenen Forderung sachdienlich wäre, dient es der Prozessökonomie, wenn der alte Rechtsstreit aufgenommen wird.*)
3. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Sechs-Monats-Frist gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB ist nicht der Zugang des Tabellenauszugs mit dem Bestreiten des Insolvenzverwalters. Unter dem "eingeleiteten Verfahren" im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB ist nicht das Ende des "Forderungsanmeldungsverfahrens" durch Bekanntgabe des endgültigen Bestreitens einer Forderung, sondern das Ende des Insolvenzverfahrens zu verstehen.*)
4. Sachurteilsvoraussetzung einer jeden Klage, die sich auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle richtet, ist es, dass der Insolvenzgläubiger die Forderung zunächst zur Insolvenztabelle angemeldet und der Insolvenzverwalter sie bestritten hat.
5. Gemäß § 182 InsO bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Feststellung einer bestrittenen Forderung zur Insolvenztabelle nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für diese Forderung zu erwarten ist.
6. Leistet ein Auftraggeber (AG) innerhalb einer vom Auftragnehmer (AN) gesetzten und angemessenen Frist keine Sicherheit gemäß § 648a BGB, ist der AN dazu berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, und zwar auch im Stadium nach Kündigung/Abnahme. Ein Anspruch des AG auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten ist ausgeschlossen.
7. Die für die Fälligkeit einer Werklohnforderung nach Kündigung notwendige Abnahme kann darin liegen, dass die Bauvertragsparteien eine Bautenstandsfeststellung durchführen, wenn dieser ein Abnahmeverlangen des AN mit Terminvorschlägen vorausgegangen ist.
IBRRS 2010, 2837
OLG Naumburg, Urteil vom 17.07.2007 - 9 U 164/06
1. Von Seiten des Auftraggebers eines Architektenvertrages ist eine außerordentliche Kündigung im Regelfall gerechtfertigt, wenn die Planung des Architekten vorgegebene Baukosten erheblich überschreitet, weil der Architekt die ihm bekannten Kostenvorstellungen seines Auftraggebers nicht berücksichtigt und eine Information über etwaige Kostenmehrungen unterlassen hat.
2. Eine selbständige Garantie im Sinne eines unbedingten Verpflichtungswillens des Architekten, für Abweichungen bei den Baukosten einstehen zu wollen, kann wegen der für ihn weitgehenden Risiken nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden. Sie setzt in der Regel voraus, dass der Umfang der für die Bausumme zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage der Entwurfsplanung bereits im Detail feststeht.
3. Ein beziffertes Kostenlimit, nach dessen Inhalt der Architekt für die Auskömmlichkeit eines bestimmten Baubudgets einzustehen hat, stellt im Regelfall eine Vereinbarung der Beschaffenheit des Architektenwerks im Sinne von § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB dar.
4. Beruht eine Kostenüberschreitung auf mangelhafter Planung, kann der Architekt keine Toleranzgrenze für sich beanspruchen.
5. Ein nachträgliches Weglassen von Bauteilen als dem Bauherrn zumutbare Maßnahme zur Einhaltung der Baukostenobergrenze kommt nur dann in Betracht, wenn die Planung ausgewogen bleibt, der Charakter des Bauvorhabens nicht wesentlich verändert wird und anzunehmen ist, dass der Auftraggeber von Anfang an damit einverstanden gewesen wäre, eine Verringerung der Baukosten durch das Entfallen von Bauteilen in dieser Form zu akzeptieren.
6. Hat der Besteller das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, ist ihm eine Nacherfüllung des Unternehmers im Regelfall nicht zuzumuten.
IBRRS 2010, 2836
OLG Schleswig, Urteil vom 12.06.2009 - 17 U 15/09
1. Die Prüfung optischer Mängel des Metallbaus wird in der Regel bei Außenbauteilen im Abstand von 5 m und bei Innenbauteilen im Abstand von 3 m durchgeführt.
2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme endgültig, treten sämtliche Abnahmewirkungen mit der Verweigerungserklärung ein, d. h. der Auftraggeber kann, wenn er ein mangelhaftes Werk trotz Kenntnis des Mangels abgenommen hat, beim BGB-Bauvertrag die sich aus § 634 Nr. 1-3 BGB ergebenden Rechte nur geltend machen, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehalten hat, wie aus § 640 Abs. 2 BGB hervorgeht.
3. Das gleiche ergibt sich für den VOB-Vertrag aus dem Sinn und Zweck der Bestimmungen in § 12 Nr. 4 Abs. 1 Satz 4 und Nr. 5 Abs. 3 VOB/B.
VolltextIBRRS 2010, 2835
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2007 - 5 U 1668/05
Auch eine Grundposition kommt grundsätzlich nur dann zum Tragen, wenn deren Einzelvoraussetzungen erfüllt sind. Dies folgt schon aus einem allgemeinen Verständnis und unabhängig davon, ob noch Zulagepositionen mit einem Zulagepreis für eine Zusatzleistung vorgesehen sind.
VolltextIBRRS 2010, 2768
LG Hamburg, Urteil vom 26.02.2010 - 321 O 348/08
1. Das Urteil des BGH (IBR 2009, 570) über die Zulässigkeit von Teilkündigungen gilt auch für solche Kündigungen, die vor dieser Entscheidung ausgesprochen wurden. Es besteht kein Vertrauenstatbestand in eine bestimmte Auslegung des Begriffs der in sich abgeschlossenen Teilleistung.
2. Bei der Berechnung der Kündigungsvergütung ist das kalkulierte Wagnis nicht als ersparte Aufwendung abzuziehen, wenn sich das spezielle Wagnis des konkreten Bauvertrags aufgrund einer unberechtigten Kündigung gerade verwirklicht hat.
VolltextIBRRS 2010, 2753
OLG München, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08
1. Das selbstständige Beweisverfahren zu einer Vielzahl von Mängeln hemmt die Verjährung nicht nur für den einzelnen Mangel, sondern auch für das gesamte Werk.*)
2. Der zeitweise Nichtbetrieb des Beweisverfahrens kann die Hemmung enden und die Verjährung weiterlaufen lassen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2745
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2010 - 4 U 250/05
Billigkeitserwägungen streiten dafür, dass sich der Hauptunternehmer bei der Beurteilung eigener Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Subunternehmer an dem Prozessergebnis festhalten lassen muss, welches der Hauptunternehmer gegenüber dem Auftraggeber erstritt. Sind die gleichen Mängel Gegenstand der eigenen Werklohnklage des Hauptunternehmers und der Werklohnklage des Subunternehmers, so widerspräche es Billigkeit, wenn er dem Subunternehmer Gewährleistungsanspruche in einem Umfang entgegensetzen könnte, der das Maß seiner eigenen Gewährleistung übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2739
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2010 - 22 U 83/08
1. Grundsätzlich fällt das Baugrundrisiko in die Risikosphäre des Auftraggebers, wenn es sich um den vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Prüfungspflicht ausdrücklich auf den Auftragnehmer übertragen worden wäre.
2. Insbesondere ist die Aufnahme einer Eventualposition im Angebot nicht ausreichend. Damit wird lediglich gekennzeichnet, welche anderen Kostenpositionen bei Veränderung der tatsächlichen Umstände in Betracht kommen können.
VolltextIBRRS 2010, 2731
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 12 U 260/08
(Ohne amtlichen Leistsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2722
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2010 - 6 U 62/09
Von einer stillschweigenden Abnahme ist auszugehen, wenn der Werkunternehmer aus dem Verhalten des Bestellers entnehmen kann, dass seine Leistung im Wesentlichen als vertragsgemäß angesehen wird.
VolltextIBRRS 2010, 2720
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.04.2010 - 12 U 1/10
Ansprüche wegen Fristüberschreitung, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht, kann dieser an seinen Subunternehmer nur "durchreichen", wenn er mit ihm entsprechende Fristen vereinbart hat.
VolltextIBRRS 2010, 2695
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.04.2010 - 4 U 19/09
Bei der Bemessung des Pflichtenkreises eines Bauunternehmers ist maßgeblich auf die Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrags und auf die zwischen ihnen bestehende Übung zurückzugreifen.
VolltextIBRRS 2010, 2694
OLG München, Urteil vom 29.09.2009 - 28 U 3123/09
Der werkvertragliche Mängelbeseitigungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Sache, sondern besteht wegen deren mangelhaften Herstellung. Er umfasst daher auch die Umsatzsteuer; § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ist nicht anwendbar.
VolltextIBRRS 2010, 2691
OLG Celle, Urteil vom 06.03.2008 - 6 U 130/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2682
LG Mannheim, Urteil vom 28.11.2007 - 5 O 126/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2680
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.2009 - 7 U 66/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2658
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010 - 3 U 160/09
Zur Abgrenzung des Handelns als Privatperson (Verbraucher, § 13 BGB) von gewerblicher selbstständiger Tätigkeit (Unternehmer, § 14 BGB) bei privater Vermögensverwaltung (hier: Vermietung von Gewerbehallen).*)
VolltextIBRRS 2010, 2652
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10
1. Geht es um eine tatsächliche Klärung möglicher Schadensersatzansprüche bei Baumängeln richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den Kosten der Mangelbeseitigung. Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich.
2. Soll mit dem Beweissicherungsverfahren die Frage von Gewährleistungsansprüchen für mehrere Reihenhäuser in tatsächlicher Hinsicht geklärt werden, kommt es nicht darauf an, für welche Reihenhäuser der Sachverständige in seinem Gutachten tatsächlich Mängel festgestellt hat.
3. Eine anerkannte Regel der Technik, dass eine Baumaßnahme nur dann zulässig wäre, wenn für die angewendeten Verfahren DIN-Normen existieren, gibt es nicht. Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss.
4. Mögliche direkte oder indirekte Auswirkungen des Verfahrens auf andere Personen, die am Verfahren nicht beteiligt sind, spielen für den Streitgegenstand keine Rolle und haben daher auch keine Auswirkungen auf den Streitwert des Verfahrens.
VolltextIBRRS 2010, 2610
OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09
1. Die Aushändigung einer Bescheinigung der Übereinstimmung der errichteten Trinkwasseranlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach § 66 S. 2 BauO NRW ist keine Hauptpflicht, sondern eine Nebenpflicht aus dem Werkvertrag zwischen den Parteien. Die Nichterfüllung dieser Nebenpflicht steht einer Abnahme nicht entgegen, sondern begründet ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB.*)
2. Das Fehlen einer Dichtigkeitsprüfung der Trinkwasseranlage nach DIN 1899 in nicht verdecktem Zustand stellt einen Mangel des Werks des Auftragnehmers dar. Dieser Mangel ist nicht wesentlich und steht einer Abnahme nicht entgegen, wenn der Auftragnehmer im Prozess nachweist, dass das Rohrleitungsnetz dicht ist.*)
3. Im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine Korrektur der Kostenentscheidung erster Instanz möglich, weil die Kostenentscheidung von Amts wegen zu ergehen hat.*)
4. Hat der Auftragnehmer im Prozess durch ein Sachverständigengutachten die Dichtigkeit des Rohrleitungsnetzes nachgewiesen, so dass ab Vorlage des Gutachtens ein wesentlicher Mangel nicht mehr vorlag und die Klage auf Abnahme begründet wurde, kommt § 96 ZPO nicht zu Anwendung, sondern der Auftraggeber kann seiner Kostenlast nur entgehen, wenn er den Anspruch auf Abnahme nach Vorlage des Gutachtens gemäß § 93 ZPO sofort anerkennt. Ansonsten trägt er nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits.*)
VolltextIBRRS 2010, 2609
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 135/06
1. Tritt der Auftraggeber wegen Mängeln von einem BGB-Bauvertrag zurück, ist eine Herausgabe bzw. Rückgewähr der erbrachten Bauleistungen in der Regel nicht möglich und deshalb Wertersatz zu leisten.
2. Die Höhe des Wertersatzes bestimmt sich nach der im Vertrag vereinbarten Vergütung abzüglich des Minderwerts für die Kosten der Mängelbeseitigung.
3. Die einmal begründeten Voraussetzungen des Rücktrittsrechts erlöschen nicht durch ein späteres Verhalten des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2010, 2603
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 U 76/09
Eine Wärmedämmverbund-Fassade, die während der Gewährleistungszeit großflächigen Algen- und Pilzbewuchs aufweist, ist auch dann mangelhaft, wenn die verwandten Systemkomponenten, insbesondere der mineralische Putz, mangelfrei sind.
VolltextIBRRS 2010, 2587
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2010 - 7 O 241/09
1. Der Bauunternehmer schuldet ein mangelfreies Werk. Er muss jedenfalls die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das fertig gestellte Werk bei der Ablieferung keinen Fehler aufweist.
2. Grundsätzlich hat der Besteller die Voraussetzungen darzulegen, die zur dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. führen. Welche Anforderungen an die Substantiierung im Hinblick auf die beim Besteller regelmäßig nicht vorhandenen Kenntnisse über die Organisation des Herstellungsprozesses zu stellen sind, wird der Tatrichter anhand der Umstände des jeweiligen Streitfalls zu beurteilen haben. Dabei kann die Art des Mangels ein so überzeugendes Indiz für eine fehlende oder nicht richtige Organisation sein, dass es Weiterer Darlegung hierzu nicht bedarf.
VolltextIBRRS 2010, 2585
BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 182/09
Hat der Unternehmer gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grundsätzlich nach den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer tatsächlich angefallenen (Selbst-) Kosten der Mängelbeseitigung.*)
VolltextIBRRS 2010, 2584
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2010 - 12 U 21/10
1. Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines BGB-Bauvertrages durch den Unternehmer, wenn der Besteller Mitwirkungsobliegenheiten (hier. Übergabe einer auflagenfreien Baugenehmgung) nicht erbringt und sich im Verzug der Annahme befindet.
2. Soweit der Unternehmer nach Kündigung wegen Annahmeverzugs entgangenen Gewinn geltend macht, setzt dies eine entsprechende schuldhafte Pflichtverletzung seitens der Bestellers voraus. Es muss sich um die Verletzung von Vertragspflichten und nicht nur um die Verletzung von Gläubigerobliegenheiten handeln, aus denen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können, es sei denn, durch die fehlende Mitwirkung wird die Durchführung des Vertrages endgültig vereitelt.
IBRRS 2010, 2573
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2007 - 17 U 246/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2570
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - V ZR 201/09
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Bauherr nicht verpflichtet ist, Mängelbeseitigungskosten vorprozessual durch ein Privatgutachten zu ermitteln. Es genügt, wenn er die Kosten schätzt und für den Fall, dass der Schuldner die Kosten bestreitet, ein Sachverständigengutachten als Beweismittel anbietet. Ins Einzelne gehende Sanierungspläne oder Kostenvoranschläge können von ihm nicht verlangt werden. Dies gilt auch für einen Mängelbeseitigungsanspruch des Käufers eines bebauten Grundstücks.
VolltextIBRRS 2010, 2544
BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09
1. Grundsätzlich stellt die mangelhafte Herstellung einer Sache einen Vermögensschaden dar, den der Eigentümer erlitten hat. Das gilt insbesondere für Mängelbeseitigungskosten, die erforderlich sind, um mangelhafte Leistungen des Unternehmers zu sanieren und einen vertragsgerechten Zustand herzustellen (hier: Freilegungskosten für die Neuerstellung eines mangelhaften Gewerks/Sanierung der sanitären Installation).
2. Solche Kosten sind nach der zusätzlich zu vereinbarenden Mängelbeseitigungsnebenkostenklausel versichert, wenn sie erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wieder herzustellen und ein Folgeschaden entstanden ist.
VolltextIBRRS 2010, 2518
BGH, Urteil vom 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Bei der Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B einbehaltene Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (§ 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 3 VOB/B), handelt es nicht um eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 2507
OLG Schleswig, Urteil vom 16.07.2009 - 11 U 116/08
Zur persönlichen Haftung eines Architekten gegenüber den Bauhandwerkern, wenn dieser wie ein Generalunternehmer auftritt.
VolltextIBRRS 2010, 2506
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2008 - 22 U 16/08
1. Ein konstitutives Schuldanerkenntnis bzw. -versprechen liegt vor, wenn unabhängig von dem bestehenden Schuldgrund eine neue selbstständige Verbindlichkeit geschaffen werden soll. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bzw. - versprechen ist gegeben, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt, keine neue begründet werden soll.
2. Nach § 321 BGB kann ein Unternehmer auch ohne Rücktritt die Vergütung für eine von ihm vor Eintritt oder Bekanntwerden der Vermögensverschlechterung erbrachte, teilabnahmefähige und mängelfreie Teilleistung verlangen, die der Besteller tatsächlich ungehindert nutzt.
VolltextIBRRS 2010, 2505
OLG Naumburg, Urteil vom 07.04.2009 - 9 U 43/08
Zur Auslegung eines Pauschalpreisvertrages über eine "komplette Tiefbauleistung".
VolltextIBRRS 2010, 2504
OLG Jena, Urteil vom 19.02.2009 - 1 U 972/07
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld gem. BGB § 823 Abs. 2 iVm GSB § 1.
VolltextIBRRS 2010, 2498
OLG Celle, Urteil vom 18.12.2008 - 6 U 65/08
1. § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B hält, sofern vom Auftraggeber gestellt, einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam.
2. Zur Abrechnung eines frei gekündigten Bauvertrages.
VolltextIBRRS 2010, 2497
OLG Celle, Urteil vom 18.09.2008 - 6 U 54/08
1. Ist in einem Vertrag über die Entwicklung eines Systems zur funkgesteuerten elektronischen Messung und Weiterverarbeitung von Verbrauchsständen der Wärme- und Wasserversorgung in Mietwohnungen, die unter weitgehender Verwendung eines von einem anderen Unternehmer nicht fertig entwickelten elektronischen Heizkostenverteilers erfolgen soll, vereinbart: "Mängel ..., die durch die Übernahme bereits bestehender Entwicklungen, Ergebnisse und Lösungen verursacht werden, sind ausdrücklich nicht vom Auftragnehmer zu vertreten und begründen keinen Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers.", so greift dieser Haftungsausschluss ein, wenn sich im Laufe der Arbeiten herausstellt, dass wegen eines unbehebbaren Mangels des Heizkostenverteilers das Entwicklungsziel nicht erreichbar ist.
2. Ein Vertrag über die Entwicklung eines Systems zur funkgesteuerten elektronischen Messung und Weiterverarbeitung von Verbrauchsständen der Wärme- und Wasserversorgung in Mietwohnungen einschließlich der Lieferung von Prototypen und 0-Serienteilen zu einem Festpreis ist rechtlich nicht als Dienst-, sondern als Werkvertrag einzuordnen.
3. Zur Unterscheidung von Dienst- und Werkvertrag sowie zur vertraglichen Beschränkung von werkvertraglichen Mängelansprüchen.
IBRRS 2010, 2495
OLG Nürnberg, Urteil vom 08.03.2010 - 2 U 1709/09
1. Ist der nach § 2 Nr. 3 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um das 8-Fache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, kann bereits eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers bestehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mengenangabe im Leistungsverzeichnis offenkundig fehlerhaft - hier um den Faktor 100 zu niedrig - angegeben ist.
2. Die Prüfung der Sittenwidrigkeit des Einheitspreises ist allein auf die jeweilige Einzelposition anzuwenden. An der Sittenwidrigkeit kann es allerdings fehlen, wenn die Auswirkung auf den Gesamtpreis nur unerheblich ist. Führt die Überhöhung des Einheitspreises bei der Abrechnung zu einer Erhöhung des Gesamtpreises um 13%, kann von einer Unerheblichkeit nicht mehr gesprochen werden.
3. Die Vermutung der Sittenwidrigkeit kann nicht durch einen Vortrag ausgeräumt werden, dass der Kalkulator der Position beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses als wirtschaftlich unbedeutend keine größere Aufmerksamkeit gewidmet habe.
VolltextIBRRS 2010, 2489
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 189/09
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um ein falsches Aktenzeichen.
Das korrekte Aktenzeichen der Entscheidung lautet: 12 U 198/09
VolltextIBRRS 2010, 2488
OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2010 - 17 U 92/09
1. Ein sog. merkantiler Minderwert liegt vor, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen.
2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Grundstücks-/ Garagenzufahrt zum Haus des Bauherren zu eng geplant und angelegt worden ist, so dass das Einfahren nur unter Nutzung der gegenüberliegenden Stellplätze der Nachbarn (Sondernutzungsrecht) möglich und deshalb kein nach der nach dem Vertrag geschuldeten räumlichen Situation zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk hergestellt worden ist.
3. Der Bauunternehmer kann vertraglich verpflichtet sein, die Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Mangelbeseitigung betrauten Subunternehmer an den Bauherren abzutreten; bei fehlender Vereinbarung besteht allerdings kein Anspruch auf eine schriftliche Abtretung.
IBRRS 2010, 2486
OLG Rostock, Urteil vom 27.01.2009 - 4 U 55/08
1. Soweit die Vertragsstrafenvereinbarung keinen Bezug auf ein Verschulden nimmt, führt das nicht zu deren Unwirksamkeit, da mit der Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag eine verschuldensabhängige Vertragsstrafenabrede getroffen worden ist.
2. Allerdings kann die Vertragsstrafe nur verlangt werden, wenn der Bauherr sich diese bei der Abnahme der Bauleistung vorbehalten hat. Der Vorbehalt muss bei der Abnahme der Leistung ausgesprochen werden. Anderenfalls entfällt der Anspruch auf Vertragsstrafe.
VolltextIBRRS 2010, 2471
BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09
1. Der Werklohn wird auch dann fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert. Bei endgültiger Abnahmeverweigerung gilt dies auch dann, wenn der Besteller trotz der Regelung des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB keine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat
2. Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht Beweisantritten zur Abnahme unter Hinweis auf tatsächlich nicht bestehende Widersprüche des Klägervortrags sowie zu der Behauptung, das geschuldete Werk sei vollständig und mangelfrei erbracht, nicht nachgeht, sondern die Werklohnklage mangels Fälligkeit abweist.
BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09
vorhergend:
OLG München, 30.06.2009 - 13 U 2415/09 LG Traunstein, 11.02.2009 - 6 O 981/08
VolltextIBRRS 2010, 2401
OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 69/09
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Werkvertrages über den Ausbau eines vermeintlichen Pfettendaches mit einer Dachgaube, bei dem es sich tatsächlich um ein Sparrendach handelt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2395
OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2010 - 10 WF 61/10
Maßgebend für die Beurteilung, ob sich die Bauhandwerksicherungshypothek des getrennt lebenden Ehemannes als Familiensache darstellt ist ein entsprechender Zusammenhang des Anspruchs mit der Trennung. Entscheident ist der Schwerpunkt der Streitigkeit.
VolltextIBRRS 2010, 2381
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2010 - 2 U 1267/09
Der Bereicherungsschuldner (Subunternehmer) kann Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit der Erlangung des Bereicherungsgegenstandes entstanden sind, bereicherungsmindernd dann geltend machen kann, wenn die Aufwendungen im Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit zuvor erfolgter Teilabtretungen vorgenommen wurden und die Werthaltigkeit der Hauptforderung im Verhältnis des Hauptunternehmers (Insolvenzschuldner) zum Auftraggeber maßgebend auf der Leistung des Subunternehmers beruhte.*)
VolltextIBRRS 2010, 2377
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2002 - 3/1 O 89/02
Besichert eine Bürgschaft den Werklohnanspruch des Generalunternehmers, bleibt die Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Erhebung der Klage gegen den Bürgen bestehen, wenn der Bürgschaftsprozess auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien wegen eines Mangelprozesses zwischen dem Generalunternehmer und seinem Nachunternehmer ruhend gestellt wird.
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