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Sachgebiet: Bauvertrag

7530 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 1617
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Wirksamkeit der Formularsicherungsabrede

OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 28 U 3343/09

1. Eine Formularsicherungsabrede kann im Rahmen des Bürgschaftsanspruchs nicht durch stillschweigendes Einverständnis mit einer Bestimmung ausgehandelt werden. Gänzlich unwirksam ist die Formularsicherungsabrede, sofern sie den Inhalt einer Gewährleistungsbürgschaft mit Verzicht auf die Einrede aus § 768 BGB hat.

2. Der Bürge hat keine Prüf- und Aufklärungspflicht bezüglich der Wirksamkeit der Sicherungsabrede, da ihm üblicherweise bei Bürgschaftsausstellung der akzessorische Hauptschuldvertrag nicht vorliegt.

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IBRRS 2010, 1572
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Telefax: Sendeprotokoll mit "OK"-Vermerk kann Zugang beweisen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09

Trägt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den "OK-Vermerk" des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB) des Faxschreibens vor, so trägt der Empfänger eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist, ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt etc.*)

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IBRRS 2010, 1569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kauf von Bauteilen: Prüfungsobliegenheit

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.2009 - 12 U 715/09

1. Der Hersteller eines Produkts, der dieses aus zugekauften (bereits mangelhaften) Komponenten zusammenbaut und das Produkt sodann an einen Zwischenhändler weiterveräußert, kann sich im Falle einer unterlassenen Untersuchung der eingebauten Komponenten diesem Zwischenhändler gegenüber schadensersatzpflichtig machen. Dem steht nicht entgegen, dass dem Zwischenhändler des Produkts seinerseits im Verhältnis zu dem ihn beliefernden Hersteller eine Untersuchung des Produkts auf denselben Mangel gemäß § 377 HGB nicht obliegt.*)

2. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB trifft auch den Zwischenhändler. Insoweit sind jedoch weniger strenge Anforderungen zu stellen als an einen Verarbeiter. Insbesondere kann die Branchenüblichkeit von Untersuchungen bei Zwischenhändlern anders zu beurteilen sein als die Branchenüblichkeit derselben Untersuchungen desselben Produkts im verarbeitenden Gewerbe.*)




IBRRS 2010, 1565
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnungs-Zahlung: Verzicht auf förmliche Abnahme?

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09

1. Die Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer gesetzten Frist seine Bereitschaft zur Mangelbeseitigung zu erklären, genügt nicht für eine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Vielmehr ist bei umfangreichen, zeitlich schwer abzuschätzenden Mangelbeseitigungsmaßnahmen zumindest eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen.*)

2. Nach Durchführung der Mangelbeseitigung durch Dritte ist eine Fristsetzung nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B hinfällig und kann z. B. wegen einer danach - vorsorglich erhobenen - Einrede der Verjährung gegen einen Schadensersatzanspruch aus § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B nicht mehr entbehrlich werden. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann dann nicht mehr entstehen.*)

3. Stellt der Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeiten seine Schlussrechnung ohne ein Verlangen der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme und zahlt der Auftraggeber den restlichen Werklohn bis auf einen nicht näher begründeten geringfügigen Betrag, der auf einen vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalt oder auf lediglich geringfügige Mängel schließen lässt, kann das Verhalten der Parteien als übereinstimmender Verzicht auf eine förmliche Abnahme und eine konkludente Abnahme durch den Auftraggeber ausgelegt werden.*)

4. Die Weiterleitung von Mängelrügen des Bauherrn an den Generalunternehmer an dessen Auftragnehmer stellt kein schriftliches Mangelbeseitigungsverlangen im Sinn des § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B dar, wenn damit die Einladung zu einem Ortstermin zur Abklärung der Verantwortlichkeiten verbunden ist.*)




IBRRS 2010, 1558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung zzgl Mehrwertsteuer: Erstattungspflicht Auftragnehmer?

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010 - 7 U 125/09

Nehmen die vertragsschließenden Parteien irrtümlich die Umsatzsteuerpflicht des Geschäfts an, so ist der Vertrag dahingehend auszulegen, dass nur der Nettopreis geschuldet ist. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer infolge einer die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet gewesen ist und die Steuer tatsächlich abgeführt hat.*)

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IBRRS 2010, 1557
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhandlungen nach Fristablauf: Kündigungsrecht verwirkt!

OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008 - 19 U 54/08

1. Ordnet der Auftraggeber die Ausführung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung dem Grunde nach an, kann der Auftragnehmer die Erbringung seiner Leistung nicht von einer Einigung über die Höhe der zu zahlenden Mehrvergütung abhängig machen. Denn nach § 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B ist die vorherige Vereinbarung einer Vergütung nicht erforderlich.

2. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftragnehmer unter Androhung der Kündigung dazu aufgefordert wird, innerhalb einer gesetzten Frist seine Leistungsbereitschaft zu erklären und die Frist fruchtlos verstrichen ist.

3. Eine solche Frist wird gegenstandlos, wenn sich der Auftraggeber auf weitere Verhandlungen einlässt und deshalb aus Sicht des Auftragnehmers noch Verhandlungen schweben.

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IBRRS 2010, 1554
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverzug: Wann ist er vorsätzlich herbeigeführt?

OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2008 - 1 U 143/07

1. Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.

2. Eine vorsätzliche Schädigung setzt voraus, dass die Unternehmerin den Eintritt eines Schadens zumindest für möglich hält und dies billigend in Kauf nimmt.

3. Hieran fehlt es, wenn die Unternehmerin zumutbare Beschleunigungsmaßnahmen ergreift und sie davon ausgehen kann, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen.

4. Zumutbare Beschleunigungsmaßnahmen sind die Aufstockung des Personals, die Anordnung von Doppelschichten und Nachtarbeit sowie der Einsatz eines weiteren Subunternehmers.

5. Wenn eine vorformulierte Klausel in einem Vertrag individuell ausgehandelt wird, führt die nochmalige Verwendung derselben Klausel für einen neuen Vertrag nicht automatisch dazu, dass diese Klausel auch im neuen Vertrag eine Individualabrede darstellt. Das Vorliegen einer Individualvereinbarung kann sich in einem solchen Fall aber aus den Umständen des Einzelfalls ergeben.

6. Von einem individuellen Aushandeln kann im kaufmännischen Geschäftsverkehr dann ausgegangen werden, wenn Klauseln nach vorangegangener Auseinandersetzung über sie entsprechend dem Vorschlag einer Vertragspartei unverändert übernommen werden.

7. Aus Inhalt, Gestaltung und Verwendung einer Klausel kann der äußere Anschein folgen, dass die Klausel zur mehrfachen Verwendung vorformuliert wurde. Wenn formelhafte Klauseln allerdings in eine individuelle Gestaltung eines Vertrags eingebettet sind, kann der Anschein für eine Mehrfachverwendungsabsicht fehlen.

8. Eine solche individuelle Vertragsgestaltung kann vorliegen, wenn die Vertragsparteien im Vertragstext namentlich genannt sind und zudem individuelle Regelungen über die Projektorganisation im Vertrag enthalten sind.

9. Wenn der Vertrag Regelungen enthält, die auch den Verwender einer vorformulierten Klausel belasten, spricht auch das gegen Mehrfachverwendungsabsicht.




IBRRS 2010, 1553
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel über Ablösung der Vertragserfüllungsbürgschaft unwirksam?

OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010 - 21 U 139/09

1. Eine formularmäßige Sicherungsabrede des Auftraggebers, wonach eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen ist, die erst "nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung" gegen eine geringere Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden kann (z. B. 33.6 und 109.2 ZVB/E-StB 95), benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

2. Sie kann nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden, so dass sie ersatzlos entfällt, was wiederum dazu führt, dass die Bürgschaften, die aufgrund der Sicherungsklausel gestellt wurden, nicht in Anspruch genommen werden können.

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IBRRS 2010, 1552
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Forderungsfreistellung als Nacherfüllung

BGH, Urteil vom 12.03.2010 - V ZR 147/09

1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.*)

2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Behebung eines Mangels am Gemeinschaftseigentum beschlossen, steht der Erfüllung des Anspruchs des Käufers auf Nacherfüllung wegen des Mangels gleich, wenn der Verkäufer den Käufer von der Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz der anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung freistellt, sofern feststeht, dass die Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessener Zeit vorgenommen wird und die Freistellung von den Kosten sichergestellt ist.*)




IBRRS 2010, 1507
BauvertragBauvertrag
Recht des Auftraggebers zur Selbstvornahme nach Fristsetzung

KG, Urteil vom 10.06.2009 - 21 U 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1503
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Internationale Vertragspartner: Bestimmung der Gerichtsbarkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 U 816/09

1. Bei der Frage, ob ein deutsches Unternehmen oder die französische Tochtergesellschaft (S.A.R.L.) Vertragspartner geworden und die internationale und örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründet ist, handelt es sich um eine sog. doppelrelevante Tatsache, die sowohl für die Zuständigkeit als auch für die Begründetheit der Klage von Bedeutung ist. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist.*)

2. Zu der Problematik einer Annahme eines Vertragsangebots bei unwesentlichen Änderungen hinsichtlich technischer Vorgaben einer Asphaltmaschine.*)

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IBRRS 2010, 1502
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erfasst § 648 BGB auch Ansprüche aus einem Vergleich?

OLG Dresden, Urteil vom 12.04.2010 - 10 U 1546/09

1. Auch Ansprüche aus einem Vergleich, der auf einem Bauvertrag beruht, unterfallen dem Anwendungsbereich des § 648 BGB.

2. Ein stillschweigender Ausschluss des Anspruchs auf eine Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden.

3. Die richterliche Vertragsauslegung ist nicht Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung materiellen Rechts (BGHZ 160, 83). Die Vorschriften über die Präklusion von Tatsachenvortrag sind deshalb nicht anwendbar, wenn eine Partei erstmals im Berufungsverfahren darlegt, wie nach ihrer Auffassung ein Vertrag auszulegen ist.

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IBRRS 2010, 1501
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Vermögensbetreuungspflicht bez. Restwerklohn auf Sonderkonto

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2010 - 3 U 138/09

Die vertragliche Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Banksonderkonto einzubezahlen, stellt eim BGB-Bauvertrag keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer i. S. v. § 266 StGB dar.*)

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IBRRS 2010, 1457
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Anschlussberufung verliert ihre Wirkung - Kosten?

KG, Beschluss vom 26.02.2010 - 7 U 100/09

Die Kostentragungspflicht richtet sich für den Fall, dass die Anschlussberufung ihre Wirkung verliert, weil die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, nach den allgemeinen Regelungen des Kostenrechts.*)

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IBRRS 2010, 1394
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erste Entscheidung zum neuen § 648a BGB!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.04.2010 - 17 O 11183/09

1. Gemäß § 648a Abs. 1 BGB kann der Unternehmer vom Besteller Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Dieser Anspruch ist einklagbar.

2. Der Anspruch besteht auch dann, wenn vom Unternehmer Mängel der erbrachten Werkleistung geltend gemacht werden und selbst dann, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund einer ausgesprochenen Kündigung beendet ist.

3. Für die Sicherbarkeit des Werklohnanspruchs kommt es im Übrigen weder auf eine ordnungsgemäße Schlussrechnung, auf eine Abnahme oder auf einen Fortbestand des Vertrags an.

4. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass eine Sicherheit gemäß § 648a BGB in Verbindung mit § 232 ff BGB zu stellen ist.

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IBRRS 2010, 1393
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvertrag

OLG Rostock, Urteil vom 16.07.2008 - 2 U 42/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1392
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bejahung einer konkludenten Abnahme trotz wesentlicher Mängel

LG Hamburg, Urteil vom 01.04.2010 - 313 O 288/09

Trotz Vorliegen wesentlicher Mängel kann die Bejahung einer konkludenten Abnahme durch vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung erfolgen.

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IBRRS 2010, 1390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB

BGH, Urteil vom 25.03.2010 - VII ZR 224/08

Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7. Juli 1987 - X ZR 23/86, NJW-RR 1988, 310).*)

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IBRRS 2010, 1388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

OLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07

1. Die Abnahme ist für die Fälligkeit der Werklohnforderung entbehrlich, wenn der Auftraggeber mit Ersatzvornahmekosten aufrechnet.

2. Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer die Kosten der vom Auftraggeber durchgeführten Baureinigung anteilig trägt, ist unwirksam, weil sie das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers ausschließt.

3. Ein Vertragsstrafenversprechen kann hinfällig werden, wenn sich die Termine mehrfach ändern. Dann bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, aus der sich die Einbeziehung des Bauzeitenplans in die Vertragsstrafenvereinbarung ergibt.

4. Vor der Abnahme setzt im VOB/B-Vertrag die Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten den vorherigen Auftragsentzug voraus.

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IBRRS 2010, 1386
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit des Werklohns ohne Abnahme: Abrechnungsverhältnis!

LG München I, Urteil vom 21.12.2009 - 2 O 4574/01

1. Mit ergebnislosem Ablauf der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist wird ein Abrechnungsverhältnis ausgelöst.

2. Auf die fehlende Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung darf sich der Besteller nicht berufen, wenn Nacherfüllungshandlungen nicht mehr geduldet werden.

3. Eine Abnahmefiktion nach § 12 Nr. 5 VOB/B scheidet aus, wenn zur Abnahme aufgefordert wurde.

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IBRRS 2010, 1381
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung vertraglicher Verjährungsfristen

LG München I, Urteil vom 03.11.2009 - 2 O 7461/09

Bei Aufzugsanlagen sowie ihrer integrierten, für das Erreichen der erstrebten Funktion erforderlichen Teile (Umrichter und Schütz mit Hilfsblock) ist § 13 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B anwendbar. Um eine vertragliche Verjährungsfrist zu eröffnen muss diese Vorschrift im Generalunternehmervertrag ausdrücklich abbedungen werden.

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IBRRS 2010, 1359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Faktischer Geschäftsführer haftet bei zweckwidriger Verwendung

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 11 U 148/08

1. Wird Baugeld vom Baugeldempfänger zweckwidrig verwandt und handelt es sich um eine juristische Person, haftet hierfür im Falle des Verschuldens auch der gesetzliche Vertreter.

2. Es ist zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführer einer GmbH für einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 1 GSB gegenüber dem betroffenen Baugläubiger haften und diese Haftung auch den faktischen Geschäftsführer bzw. den verantwortlichen Prokuristen oder Generalbevollmächtigten trifft.

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IBRRS 2010, 1307
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, Abnahmezeitpunkt

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2009 - 9 U 152/08

Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages nach Fertigstellung, in der streitige Mängel aufgelistet sind und die Fälligkeit der Schlusszahlung geregelt ist, kann auch ohne ausdrückliche Erwähnung des Begriffes Abnahme als solche ausgelegt werden.

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IBRRS 2010, 1304
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen mangelhafter Abdichtungsarbeiten

OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2009 - 3 U 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1294
BauvertragBauvertrag
Bau einer Eigentumswohnung: Welche Qualität geschuldet?

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 1/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1256
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ohne Fachkunde kein Organisationsverschulden!

KG, Urteil vom 28.05.2009 - 27 U 27/08

1. Arglistig verschweigt der Unternehmer, wenn er sich bewusst ist, dass der ihm bekannte Mangel für die Entschließung des Bestellers erheblich ist und diesen unter Umständen von der Abnahme abhalten würde, und er den Umstand trotz einer ihm nach Treu und Glauben treffende Verpflichtung nicht offenbart.

2. Den Unternehmer, der ein Werk zumindest arbeitsteilig durch einen Dritten herstellen lässt, trifft die Pflicht, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist. Verstößt er hiergegen und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, wird dieses Verhalten der Arglist gleichgestellt.

3. Nicht jede beliebige Verletzung der Organisationspflicht kann maßgeblich sein, sondern nur eine solche, die es rechtfertigt, den Unternehmer so haften zu lassen, als habe er einen Mangel arglistig verschwiegen.

4. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer auf den Herstellungsprozess durch eine geeignete Überwachung grundsätzlich überhaupt Einfluss nehmen kann.

5. Dies ist regelmäßig dann nicht der Fall, wenn Leistungen vergeben werden, die von dem Unternehmer mangels eigener Fachkunde nicht selbst erbracht werden können. Die Organisationspflicht beschränkt sich dann auf eine sorgfältige Auswahl des Ausführenden.

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IBRRS 2010, 1205
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zivilrecht - Einrede der Verjährung bei Gesamtschuld

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05

Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.*)

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IBRRS 2010, 1199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spekulativ überhöhter Einheitspreis: Vermutung der Sittenwidrigkeit

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZR 160/09

1. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht (hier: um mehr als das achthundertfache), weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

2. Diese Vermutung kann nur durch Angaben zur Preisbildung widerlegt werden, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen (gegen OLG Jena, IBR 2009, 634).

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IBRRS 2010, 1156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohnforderung: Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

OLG Hamburg, Urteil vom 03.02.2010 - 4 U 17/09

1. Die Notwendigkeit neuer Tatsachenfeststellungen besteht nur bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, durch erneute Beweisaufnahme zu abweichenden Tatsachenfeststellungen zu kommen

2. Die rechtlich und tatsächlich/bautechnisch bebauungsreife Bereitstellung des Bau-Grundstücks und/oder der baulichen Anlagen, an welcher der Auftragnehmer seine Leistung zu erbringen hat, gehört zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

3. Die Fristsetzung des § 250 S. 1 BGB ist im Fall einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung entbehrlich.

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IBRRS 2010, 1047
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein Nutzungsausfallschaden, wenn anderweitige Wohnung vorhanden

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.04.2009 - 25 U 78/06

1. Zur Abrechnung eines aus wichtigem Grund vom Besteller gekündigten Pauschalpreisvertrages.

2. Eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltung des zu erstellenden Wohnraums scheidet aus, wenn eine anderweitige Wohnung zur Verfügung steht.




IBRRS 2010, 1036
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattung für prozessbegleitende Sachverständigentätigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2010 - 17 W 21/10

In einem vom Besteller gegen den Werkunternehmer wegen Mängeln der Werkleistung geführten Bauprozess sind die Kosten für eine komplette Prozessbegleitung der klagenden Partei durch einen Privatgutachter, die über die Ausarbeitung einzelner schriftlicher Stellungnahmen hinaus u.a. die Durchführung diverser Besprechungstermine mit der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten, die Erstellung erläuternder Pläne und Übersichten sowie vergleichender Gegenüberstellungen von Äußerungen der Gerichtsgutachter, die inhaltliche Überarbeitung von Anwaltsschriftsätzen sowie die - jeweils nicht gerichtlich angeordnete - Teilnahme an den vom Gericht sowie dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen anberaumten Verhandlungs- und Ortsterminen umfasst, jedenfalls im Regelfall nicht erforderlich im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).*)

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IBRRS 2010, 1024
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Hemmung der Verjährung trotz unwirksame Zustellung d. Mahnbescheids

BGH, Urteil vom 26.02.2010 - V ZR 98/09

Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird.*)

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IBRRS 2010, 0992
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparatur einer Klimaanlage

LG Berlin, Urteil vom 09.03.2010 - 49 S 139/09

Bei einem Werklohnstreit aus der Reparatur einer Klimaanlage ist der Gerichtsstand des § 29 ZPO am Ort der zu reparierenden Anlage gegeben.

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IBRRS 2010, 0991
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparaturvertrag

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.11.2009 - 13 C 325/09

Für einen Werklohnstreit aus einem Reparaturvertrag läßt sich ein Gerichtsstand am Ort der zu reparierenden Anlage nicht aus § 29 ZPO herleiten.

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IBRRS 2010, 0964
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Strafrecht - Erschleichens von Fördermitteln = Betrug!

LG Mühlhausen, Urteil vom 11.12.2008 - 540 Js 60387/05-9Kls

Wer sich durch Manipulation der Fluggaststatistik die Auszahlung von Fördermitteln für den weiteren Ausbau eines Flughafens erschleicht, macht sich wegen Betruges strafbar.

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IBRRS 2010, 0946
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei streitiger Entgeltvereinbarung

OLG München, Urteil vom 07.05.2009 - 8 U 4374/08

Wenn Unternehmer und Besteller um die Höhe des Entgelts streiten, sich jedoch darüber im Klaren sind, dass eine bestimmte Höhe vereinbart worden ist, gilt die übliche Beweislastregel, nämlich dass der Unternehmer die Behauptung des Bestellers, es sei ein Entgelt vereinbart worden, widerlegen muss, nicht.

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IBRRS 2010, 0942
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschädigung vor Abnahme: Leistungsgefahr und Haftung

OLG Celle, Urteil vom 18.03.2010 - 6 U 108/09

1. Verschlechtert der Besteller durch sein Verhalten das Werk des Unternehmers, bevor er es abgenommen hat, ohne mit der Abnahme in Verzug zu sein, hat der Unternehmer es, indem er die Verschlechterung beseitigt, neu herzustellen.*)

2. Stellt das Verhalten des Bestellers eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, hat der Unternehmer Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des für die Neuherstellung angemessenen Werklohns.*)

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IBRRS 2010, 0938
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütungsvereinbarung bei außervertraglichen Leistungen

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2010 - 3 U 33/09

1. Beauftragt beim VOB/B-Vertrag der Auftraggeber den Auftragnehmer ohne ausdrückliche Preisabsprache mit außervertraglichen, den vertraglichen Leistungen aber entsprechenden Bauarbeiten, liegt weder ein Fall des § 2 Nr. 6 VOB/B noch des § 632 BGB vor.

2. Mit der Beauftragung von Zusatzleistungen kann eine konkludente Preisvereinbarung zu den Konditionen des Hauptauftrags erfolgen, so dass auch ein etwaig überhöhter Einheitspreis für die neuen Leistungen als vereinbart gilt.

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IBRRS 2010, 0936
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag über neu herzustellende bewegliche Sachen ist Kaufvertrag!

BGH, Urteil vom 09.02.2010 - X ZR 82/07

Auf einen Vertrag über die Lieferung neu herzustellender beweglicher Sachen (hier: Tiefladesattelauflieger) ist Kaufrecht anzuwenden. Unerheblich für die vertragsrechtliche Einordnung ist, dass die Sache nach den konkreten Vorstellungen und Vorgaben der Klägerin hergestellt werden sollte.

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IBRRS 2010, 0935
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss Gewährleistungsbürge Schlüssigkeit der Forderung prüfen?

OLG Dresden, Urteil vom 01.12.2009 - 9 U 1093/09

1. Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Gewährleistungsbürgin, die die Bürgin zur Auszahlung an den Gläubiger ohne jede inhaltliche Prüfung der Forderung allein deshalb berechtigt, weil der Hauptschuldner der Auszahlung nicht widerspricht, ist rechtmäßig.

2. Eine Sicherungsabtretung (hier: einer Festgeldeinlage) des Hauptschuldners an die Bürgin zur Sicherung der Rückgriffsansprüche der Bürgin ist, auch wenn sie erst nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Bürgin und Hauptschuldner vereinbart und durchgeführt wird, keine unentgeltliche Leistung und deshalb nicht nach § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar.

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IBRRS 2010, 0931
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BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers

BGH, Urteil vom 26.01.2010 - X ZR 86/08

Die Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betracht kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, gilt auch für Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden ist.*)

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IBRRS 2010, 0921
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BauvertragBauvertrag
Kranunfall: Prüfungspflichten des Betreibers?

KG, Urteil vom 28.11.2008 - 7 U 231/07

1. Für die Geltendmachung von stillstandsbedingten Lohnkosten kommt es nicht darauf an, wie hoch nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamts die Kosten je geleisteter Arbeitsstunde und welcher Stundenausfallsatz unter Berücksichtigung von Vorhaltekosten "angemessen und marktüblich" ist, sondern welche Zahlungen die Gläubigerin tatsächlich geleistet hat.

2. Im Rahmen der Geltendmachung von entgangenem Gewinn für einen Folgeauftrag ist eine Schätzung des Gericht möglich, wenn der Gläubiger hinreichend Tatsachen für eine Schätzung vorgetragen hat.

3. Wird vertraglich nicht nur ein Kran nebst Bedienungspersonal mit der Möglichkeit überlassen, dieses für sich zu nutzen, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet wird, liegt ein Werkvertrag vor.

4. Im Rahmen des Entlastungsnachweise gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Schuldner entweder die Ursache des Schadens nachzuweisen und darzulegen, dass er diese nicht zu vertreten hat oder die Ursache zumindest wahrscheinlich zu machen und nachweisen, dass er für diese nicht einzustehen hat. Bei unaufklärbarer Ursache hat der Schuldner nachzuweisen, die ihm obliegende Sorgfalt beachtet zu haben.

5. Die Prüfung der Geeignetheit des Standplatzes für einen Kran und der Tragfähigkeit des Baugrunds liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.




IBRRS 2010, 0903
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZB 86/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0879
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Feststellungsklage wegen Mängel ohne Schadensbild zulässig!

BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 187/08

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Mängeln einer Werkleistung.*)

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IBRRS 2010, 0877
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Erstattung der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2010 - 14 W 138/10

1. Will ein Auftraggeber der Restwerklohnklage des Unternehmers Baumängel entgegenhalten, ist es in der Regel ausreichend, deren Symptome selbst zu beschreiben und die weitere Sachaufklärung dem Gericht zu überlassen. Ausnahmsweise können die Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig sein, wenn das konkrete Erscheinungsbild der Mängel von einem bautechnischen Laien nicht sachgemäß erfasst und dargestellt werden kann.

2. Die Erstattungsfähigkeit ist in einem derartigen Fall nicht dadurch in Frage gestellt, dass es im Rechtsstreit primär um die Frage ging, ob die Werklohnforderung verjährt ist. Wegen der umfassenden Prozessförderungspflicht ist der Bauherr in einem derartigen Fall gehalten, zu den lediglich hilfsweise geltend gemachten Baumängeln sofort ein Privatgutachten einzuholen.

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IBRRS 2010, 0858
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BauvertragBauvertrag
Zivilrecht - Nur Klage des Berechtigten hemmt die Verjährung

BGH, Urteil vom 29.10.2009 - I ZR 191/07

a) Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt - ebenso wie schon § 209 Abs. 1 BGB a.F. - eine Klage des materiell Berechtigten voraus. Berechtigter ist neben dem ursprünglichen Rechtsinhaber und dessen Rechtsnachfolger auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter.*)

b) Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers beendet nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs; dieser bleibt vielmehr verfahrensrechtlich die Hauptsache.*)

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IBRRS 2010, 0857
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BauvertragBauvertrag
Wann greift Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Ansprüche ein?

LG Essen, Urteil vom 10.06.2009 - 42 O 11/08

1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B ist dahin auszulegen, dass für die Verwertung einer Gewährleistungsbürgschaft bezüglich bereits verjährter Gewährleistungsansprüche neben einer Mängelrüge zu unverjährter Zeit hinzukommen muss, dass auch ein Zahlungsanspruch in unverjährter Zeit entstanden ist, was eine Fristsetzung und Fristablauf voraussetzt.

2. Nach der Rechtsprechung des BGH (IBR 1997, 402) ist die Stellung einer Bürgschaft als Austauschsicherheit dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung des abgelösten Bareinbehalts nachkommen.

3. Dies ist entsprechend anwendbar, wenn die Gewährleistungsbürgschaft keinen Bareinbehalt, sondern eine höhere Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme ablöst und der Auftraggeber zusätzlich einen Teil des Werklohns als Barsicherheit einbehält, wozu er vertraglich nicht berechtigt ist.




IBRRS 2010, 0856
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BauvertragBauvertrag
Aufrechnung mit Kosten des Verfahrens

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - VII ZR 153/08

Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.*)

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IBRRS 2010, 0847
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarvereinbarung: Wahrung der Schriftform

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - VII ZR 218/08

Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren Kosten errechnet wird, und der Vertrag sodann, ohne dass der Prozentsatz von 2,65 nochmals erwähnt wird, dieses Honorar als Berechnungshonorar vorsieht.*)

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IBRRS 2010, 0846
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung

BGH, Urteil vom 25.02.2010 - VII ZR 64/09

1. Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertig gestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt.*)

2. Auch bei einer konkludenten Abnahme kommt es gemäß § 640 Abs. 2 BGB zu einem Rechtsverlust, wenn der Besteller sich die Rechte wegen der ihm bekannten Mängel nicht vorbehält.*)