Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 2375OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.05.2010 - 8 U 75/09
Auch im Anwendungsbereich des Art. 53 CISG trägt im Grundsatz der auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommene Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die Vereinbarung und die Höhe eines den Kaufpreis mindernden Rabatts. Demgegenüber trifft den Verkäufer die Darlegungs- und Beweislast, wenn der zu zahlende Kaufpreis erst durch die Berücksichtigung eines von der Größe der Bestellung abhängigen Mengenrabatts abhängig ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 2373
LG Bielefeld, Urteil vom 27.04.2010 - 9 O 8/09
Bei einer Ausschreibung nach VOB/A beinhaltet eine Klausel, wonach die Bewehrung bei der LV-Position Fertigteildecke einzurechnen ist, nicht die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Bewehrung in den Einheitspreis der Fertigteilelemente einzukalkulieren, wenn ihm hierfür keine hinreichenden Kalkulationsunterlagen, insbesondere keine statische Berechnung, zur Verfügung stehen.
VolltextIBRRS 2010, 2372
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.04.2010 - 4 U 93/03
Besichert eine Bürgschaft den Werklohnanspruch des Generalunternehmers, bleibt die Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Erhebung der Klage gegen den Bürgen bestehen, wenn der Bürgschaftsprozess auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien wegen eines Mangelprozesses zwischen dem Generalunternehmer und seinem Nachunternehmer ruhend gestellt wird.
VolltextIBRRS 2010, 2371
LG Hannover, Urteil vom 18.06.2010 - 16 O 90/09
Die Formulierung einer Bedingung - hier: Vorlage eines Betongütenachweises - führt nicht per se zur Unwirksamkeit der Abnahme. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Auftraggeber die Leistung trotz der Bedingung als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert hat.
VolltextIBRRS 2010, 2370
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2010 - 2 U 704/09
1. Eine konkludente Abnahme kann nicht angenommen werden, wenn der Besteller der Werkleistung das Werk nicht als vertragsgemäß geltend lässt und ausdrücklich die Abnahme verweigert. (in Anknüpfung an BGHZ 132, 96; BGH-NJW-RR 1996, 883). Die Fälligkeit des Anspruchs tritt aber auch ohne Abnahme des Werkes ein, wenn diese zu Unrecht verweigert worden ist (in Anknüpfung an BGH-NJW-RR 1996, 883 = NJW 1996, 1280).
2. Der Lauf der Verjährung kann bei verweigerter Abnahme, aber Vorliegen eines abnahmefähigen Werkes in Gang gesetzt werden, wenn eine Biogasanlage seit mehreren Jahren betriebsbereit und gewinnbringend genutzt wird. Dem Besteller der Werkleistung ist in diesem Falle zwar der Einwand der fehlenden Fälligkeit aufgrund der verweigerten Abnahme abgeschnitten, er kann sich aber gleichwohl auf die Einrede der Verjährung berufen, insbesondere dann, wenn der Unternehmer seine Leistungen zum Zeitpunkt des Vorliegens des abnahmefähiges in Rechnung gestellt und das Mahnverfahren schleppend weiter betrieben hat.
VolltextIBRRS 2010, 2369
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2010 - 2 U 704/09
1. Eine konkludente Abnahme kann nicht angenommen werden, wenn der Besteller der Werkleistung das Werk nicht als vertragsgemäß geltend lässt und ausdrücklich die Abnahme verweigert. (in Anknüpfung an BGHZ 132, 96; BGH-NJW-RR 1996, 883). Die Fälligkeit des Anspruchs tritt aber auch ohne Abnahme des Werkes ein, wenn diese zu Unrecht verweigert worden ist (in Anknüpfung an BGH-NJW-RR 1996, 883 = NJW 1996, 1280).
2. Der Lauf der Verjährung kann bei verweigerter Abnahme, aber Vorliegen eines abnahmefähigen Werkes in Gang gesetzt werden, wenn eine Biogasanlage seit mehreren Jahren betriebsbereit und gewinnbringend genutzt wird. Dem Besteller der Werkleistung ist in diesem Falle zwar der Einwand der fehlenden Fälligkeit aufgrund der verweigerten Abnahme abgeschnitten, er kann sich aber gleichwohl auf die Einrede der Verjährung berufen, insbesondere dann, wenn der Unternehmer seine Leistungen zum Zeitpunkt des Vorliegens des abnahmefähiges in Rechnung gestellt und das Mahnverfahren schleppend weiter betrieben hat.
VolltextIBRRS 2010, 2368
KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 112/09
1. Schadenersatzansprüche wegen nicht fertiggestellter bzw. mängelbehafteter Leistung, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können sowohl von der Wohnungseigentümergemeinschaft als ganzer als auch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.
2. Eine vom erstinstanzlichen Gericht eigenmächtig, weil ohne Antrag des Klägers, vorgenommene Rubrumsänderung, unterliegt der Korrektur in der Berufungsinstanz.
3. Zur Haftung des Bausachverständigen wegen fehlerhafter Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 3 MaBV.
VolltextIBRRS 2010, 2365
AG Wetzlar, Urteil vom 27.04.2010 - 30 C 1615/08
Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht, wenn fremdes Eigentum nur bearbeitet wird.
VolltextIBRRS 2010, 2319
OLG Hamburg, Urteil vom 10.09.2008 - 5 U 66/07
Zum Vertragsschluss eines Bauhandwerkers mit dem Bauherrn direkt.
VolltextIBRRS 2010, 2314
BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren
"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."
ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)
IBRRS 2010, 2306
OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 - 24 U 62/06
Richtet sich eine Werklohnklage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer, obwohl nur die Wohungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband verpflichtet ist, ist die Klage mangels Passivlegitimation als unbegründet abzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung findet nicht statt.
IBRRS 2010, 2304
OLG München, Beschluss vom 29.01.2010 - 13 W 634/10
1. Der Streitwert der Nebenintervention richtet sich nach dem Interesse des Nebenintervenienten am Obsiegen der unterstützten Partei und an der Durchsetzung von deren Anträgen.
2. Bei identischen Anträgen des Nebenintervenienten und der unterstützten Partei, bemisst sich der Streitwert für die Nebenintervention wie der Streitwert für die Hauptsache.
VolltextIBRRS 2010, 2303
OLG Bremen, Urteil vom 06.05.2008 - 3 U 50/07
In Fällen ungeklärter oder streitiger Vergütungsanpassung nach § 2 Nr. 5 VOB/B steht dem Auftragnehmer ein Recht die Arbeiten einzustellen bzw. den Vertrag zu kündigen jedenfalls dann zu, wenn der Auftraggeber eine Vergütungsanpassung endgültig abgelehnt hat oder wenn eine vereinbarte - und damit unstreitige - Vergütung bei Fälligkeit nicht gezahlt wird.
VolltextIBRRS 2010, 2258
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGHZ 174, 290).*)
2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.*)
VolltextIBRRS 2010, 2248
OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.2010 - 1 U 84/09
1. Bei Werk- und Dienstleistungen, die ohne vertragliche Grundlage geleistet werden, ist als Wertersatz im Sinne von § 818 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung (BGB § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2) oder wo eine solche fehlt, eine angemessene Vergütung zu leisten.*)
2. Ob die Tätigkeit erfolgreich ist, das heißt zu einer entsprechenden Mehrung des Empfängervermögens geführt hat, ist gleichgültig. Eine mangelhafte Tätigkeit ist allerdings objektiv weniger wert und daher mit einem entsprechend geringeren Betrag anzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2247
OLG Celle, Urteil vom 02.06.2010 - 14 U 205/03
1. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer (Bauunternehmer) keine Beaufsichtigung von dessen eigener, nach dem Bauvertrag geschuldeter Leistung, so dass der Architekt insoweit auch nicht Erfüllungsgehilfe ist und ein Mitverschulden des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung des Architekten deshalb nicht in Betracht kommt.*)
2. Der planende Architekt ist Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber dem Unternehmer.*)
3. Die Auswahl der geeigneten Nachbesserungsmethode obliegt dem Unternehmer in eigener Verantwortung.*)
4. Ein bloßes Einverständnis des Bestellers mit einer bestimmten Art und Weise der Nachbesserung enthält regelmäßig keinen Verzicht auf weitere Mängelansprüche bei Fehlschlagen der zunächst ins Auge gefassten Nacherfüllung.*)
5. a) Ein Gesamtschuldverhältnis zwischen mehreren Bauunternehmern setzt voraus, dass die Unternehmer eine Zweckgemeinschaft im Sinne einer Erfüllungsgemeinschaft hinsichtlich ihrer gleichen primären Leistungspflichten bilden, die darauf gerichtet ist, ein und dieselbe Bauleistung zu erbringen.*)
b) An einer ein Gesamtschuldverhältnis begründenden Zweckgemeinschaft fehlt es, wenn die Unternehmer voneinander getrennte Bauleistungen erbringen, ohne dass eine zweckgerichtete Verbindung ihrer Bauleistungen besteht. Eine zweckgerichtete Verbindung verschiedener Bauleistungen liegt im Regelfall auch dann nicht vor, wenn verschiedene Bauleistungen nur aufeinander aufbauen und damit schon zeitlich nacheinander geschuldet werden.*)
c) Eine Gesamtschuld zweier Werkunternehmer ist gegeben, wenn ein Mangel, der seine Ursache zumindest teilweise in beiden Gewerken hat, wirtschaftlich sinnvoll nur auf eine einzige Weise beseitigt werden kann und die Beseitigung der dem einen Unternehmer zurechenbaren Mängelursache zugleich dazu führt, dass damit auch die dem Gewerk des anderen Unternehmers zuzuordnenden Mängelursachen mit erledigt sind.*)
6. a) Für den schlüssigen Vortrag eines Schadensersatzanspruchs gegen den bauaufsichtsführenden Architekten genügt es (wie beim Kostenvorschussanspruch gegen die Bauunternehmer), wenn seitens des Auftraggebers die sichtbaren Symptome der Baumängel beschrieben werden, auf die sich die Bauaufsicht des Architekten erstreckte. Für eine entsprechende Pflichtverletzung des Architekten spricht dann der erste Anschein.*)
b) In diesem Fall braucht der Bauherr nicht anzugeben, inwieweit es der Architekt im Einzelnen an der erforderlichen Überwachung hat fehlen lassen. Vielmehr ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er an Überwachungstätigkeit verrichtet hat. Dazu genügt nicht die bloße Behauptung, dass er die Arbeiten selbst oder durch einen Bauleiter habe überwachen lassen.*)
7. Bei Teilurteilen kann ausnahmsweise vom Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung abweichend eine Kostenentscheidung ergehen, wenn ein gegen mehrere Beklagte gerichteter Rechtsstreit wegen Insolvenz eines der verklagten Streitgenossen teilweise unterbrochen ist. Denn dann ist ungewiss, wann der Rechtsstreit fortgesetzt und mit einer Kostenentscheidung versehen werden kann; das ist den Parteien nicht zumutbar.*)
IBRRS 2010, 2244
OLG München, Urteil vom 11.08.2009 - 9 U 1776/09
1. Eine ohne Ermächtigungsbeschluss erhobene Klage der WEG wegen Baumängeln ist unzulässig. Hatte die WEG die Verfolgung der Baumängel jedoch zuvor an sich gezogen, hemmt auch die unzulässige Klage die Verjährung.*)
2. Die Verfahrenskosten der unzulässigen Klage wegen Baumängeln stellen i. d. R. keinen Schaden dar, den der Mangelverursacher ersetzen muss.*)
3. Verspricht der Veräußerer den Wohnungserwerbern die Sanierung des Vertragsobjekts, ist dies so auszulegen, dass der bei Vertragsschluss übliche Standard geschuldet wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 2210
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZR 247/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2184
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 399/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2119
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2010 - 10 U 40/09
Die Sachstandsanfrage des Antragstellers im Mahnverfahren und die daraufhin ergehende Mitteilung des Mahngerichts, dass die weitere Verfahrensgebühr zur Abgabe des Mahnverfahrens noch nicht eingegangen sei, stellt kein Weiterbetreiben des Verfahrens gemäß § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB mit der Folge einer erneuten Hemmung der Verjährungsfrist dar, wenn das Mahngericht den Antragsteller bereits davor zur Einzahlung der weiteren Verfahrensgebühr aufgefordert hatte.*)
VolltextIBRRS 2010, 2112
OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2010 - 1 U 90/09
1. Grundsätzlich hat der Besteller zunächst nur den Nacherfüllungsanspruch nach § 635 BGB. Erst wenn er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist, wenn nicht die Fristsetzung nach § 636 BGB oder § 637 Abs. 2 S. 2 BGB ausnahmsweise entbehrlich ist, stehen ihm weitere Rechte, insbesondere die nach §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB oder nach §§ 634 Nr. 2, 637 BGB zu. Dann hat er die Wahl zwischen den gesetzlichen Mängelrechten einschließlich des Selbstvornahmerechtes nach § 637 BGB.*)
2. Die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ohne ausdrücklichen Hinweis auf § 637 BGB führt nicht dazu, dass der Besteller sein Selbstvornahmerecht verliert. Denn das Gesetz behandelt die Selbstvornahme nach § 637 BGB den anderen Mängelrechten gleich und eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist auch Voraussetzung der Selbstvornahme.*)
VolltextIBRRS 2010, 2077
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2069
OLG Celle, Urteil vom 10.02.2010 - 7 U 103/09
Haben die Parteien einen Werkvertrag (unter Einbeziehung der VOB) abgeschlossen, wonach die Arbeiten zu einem bestimmten Pauschalfestpreis auszuführen sind, sind von diesem Pauschalpreis alle Arbeiten erfasst, die der Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Auftraggeber gegenüber angezeigt hatte. Denn dies entsprach der für den Auftragnehmer erkennbaren Äquivalenzerwartung des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2010, 2037
OLG München, Urteil vom 30.09.2008 - 9 U 5366/07
1. Selbst wenn der Architekt pflichtwidrig den Bauherrn nicht über die erhöhten Baukosten seiner Planung berät, folgt daraus kein ersatzfähiger Schaden des Bauherrn, wenn die Grenzen des planerischen Ermessens nicht überschritten werden.*)
2. Eine geräumigere Planung von Tiefgaragenstellplätzen und Büroräumen kann im wirtschaftlichen Interesse des Bauherrn liegen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2010
LG München I, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 23373/09
Der gute Glaube an die Empfangszuständigkeit eines Insolvenzverwalters ist nach § 82 InsO analog geschützt, wenn der Zahlende die Zahlung in Unkenntnis der Tatsache bewirkt, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bereits freigegeben hat.
VolltextIBRRS 2010, 2007
KG, Urteil vom 14.08.2009 - 7 U 50/09
Anforderungen an eine schlüssige Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages, wenn nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
VolltextIBRRS 2010, 2006
KG, Beschluss vom 09.06.2009 - 7 U 50/09
Anforderungen an eine schlüssige Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages, wenn nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
VolltextIBRRS 2010, 1996
LG Cottbus, Urteil vom 03.03.2010 - 6 O 258/07
Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, derentwegen eine bauseitige Vorleistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann und sich infolgedessen die Bauzeit verschiebt bzw. verlängert, können zu einem Anspruch des Unternehmers aus § 642 BGB führen. Der Besteller kann das Baugrundstück nicht zur Verfügung stellen und unterlässt damit eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung.
VolltextIBRRS 2010, 1967
KG, Urteil vom 19.03.2010 - 7 U 130/09
1. Bringt der Unternehmer den Sicherheitseinbehalt bei seiner Schlussrechnung in Abzug und akzeptiert der Besteller das bei der Rechnungsprüfung, indem er den Sicherheitseinbehalt nicht zur Auszahlung bringt, kann eine im Bauvertrag nicht ausdrücklich vereinbarte Sicherheitsleistung auch nachträglich vereinbart werden.
2. Macht der Unternehmer die Auszahlung der Sicherheit nach Ablauf der Gewährleistungspflicht geltend, steht dem Besteller die Einrede der Verjährung nicht zu. Er kann sich insbesondere nicht auf fehlendes Erklärungsbewusstsein und fehlenden Geschäftswillen zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über den Sicherheitseinbehalt bei der Rechnungsprüfung berufen. Denn eine Willenserklärung liegt trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.
3. Der Besteller kann sich auch nicht auf die fehlende Vollmacht des Mitarbeiters berufen, der die Rechnung geprüft hat. Insoweit greifen jedenfalls die Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht ein, wobei es angesichts der wiederholten Akzeptanz des Sicherheitseinbehalts bei den Rechnungsprüfungen unerheblich ist, ob eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht abzunehmen ist. Wenn der Besteller einem Mitarbeiter in seinem Geschäftsbetrieb die Rechnungsprüfung überlässt und dieser durch die Übersendung von Schlussabrechnungsblättern gegenüber dem Vertragspartner gegenüber mehrfach zum Ausdruck bringt, dass die Rechnungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, kann sich der Vertretene nicht auf mangelnde Vertretungsmacht berufen.
4. Das Berufungen auf eine Verjährung durch den Besteller würde unter den vorliegenden Umständen auch gegen Treu und Glauben verstoßen (§ 242 BGB), nachdem der Besteller selbst davon ausgegangen ist, zum Sicherheitseinbehalt berechtigt zu sein, und dadurch den Unternehmer davon abgehalten hat, die entsprechenden Restbeträge seiner Schlussrechnungen, die als solche unstreitig sind, in unverjährter Zeit geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2010, 1965
KG, Beschluss vom 13.02.2009 - 7 U 86/08
1. Das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind. Dabei genügt es im Rahmen des § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hat.
2. Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das rechtliche Gehör zu den die Berufungszurückweisung tragenden Gründen von vornherein umfassend gewahrt ist. Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet.
3. Zu den Anforderungen an ein Privatgutachten, das die Bezahlung einer angemessenen Entschädigung wegen Baubehinderung darlegen soll.
VolltextIBRRS 2010, 1958
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2010 - 5 U 290/10
1. Unterlaufen einem Kfz - Fachbetrieb bei der Reparatur besonders gravierende, elementare Ausführungs- und Beratungsfehler, kann das eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich machen.*)
2. Zur Schadensberechnung, wenn der Auftraggeber durch einen falschen Rat veranlasst wurde, nicht erforderliche Arbeiten durchführen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1929
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010 - 21 U 122/09
1. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer wegen vorgerichtlicher Gutachterkosten verjährt nicht unabhängig von den übrigen Mängelansprüchen.
2. Die im selbständigen Beweisverfahren nicht bestätigten Mängel sind nicht Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, so dass in einem solchen Falle in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten dem Antragsteller auferlegt werden müssen.
IBRRS 2010, 1927
AG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - 137 C 546/09
Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 1920
OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2010 - 5 W 341/09
Eine Zusammenrechnung der Werte für den Zahlungsantrag und den Antrag auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 5 ZPO hat zumindest in den Fällen, in denen Auftraggeber und Grundstückseigentümer identisch sind, zu unterbleiben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1867
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010 - 13 U 201/10
Die Festlegung einer kumulativ zu berechnenden Vertragsstrafe von je 0,2 % der Bruttoauftragssumme für jeden Werktag Verzug bei Beginn und Fertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkbestellers benachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2010, 1863
OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2009 - 9 U 1430/08
1. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist ein Mangel, auch wenn er keine Auswirkungen auf das Werk hat.
2. DIN-gerechtes Arbeiten schützt nicht vor dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik.
VolltextIBRRS 2010, 1844
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.05.2009 - 10 W 23/09
Im selbständigen Beweisverfahren wird der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine angemessene Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Gerichtsgutachten abgelehnt und das selbständige Beweisverfahren für beendet erklärt wird, obwohl die Partei sich zum gerichtlichen Sachverständigengutachten mangels eigener Sachkenntnis nicht äußern kann, sondern sich die erforderliche Sachkenntnis zur Fragestellung und zum Vorbringen von Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zeitnah durch ein Privatgutachten verschaffen möchte.
VolltextIBRRS 2010, 1795
KG, Urteil vom 30.04.2010 - 6 W 1/10
Werden eine erstrangige und eine zweitrangige Teilforderung aus demselben Schlussrechnungssaldo in zwei verschiedenen Prozessen geltend gemacht, handelt es sich bei der Frage des Bestehens bzw. Nichtbestehens der erstrangigen Teilforderung um ein gegenüber der zweitrangigen Teilforderung vorgreifliches Rechtsverhältnis i. S. v. § 148 ZPO, das die Anordnung der Aussetzung der Verhandlung über die zweitrangige Teilforderung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2010, 1794
LG Flensburg, Urteil vom 11.03.2010 - 3 O 15/07
1. Auch bei der Verwendung des Begriffs "Reihenwohnung" wird Schallschutz ge-schuldet für ein Reihenhaus, wenn die Anlage Reihenhauscharakter hat.
2. Bei Prospektierung "modernster Standard" "hochwertige Qualität" und "Zuverläs-sigkeit" ist ein Schallschutz nach der Schallschutzstufe III der VDI-Richtlinie 4100 geschuldet.
IBRRS 2010, 1787
OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08
1. Eine Schlüsselfertigkeitsabrede ist nicht geeignet, bei Vorliegen einer detaillierten Leistungsbeschreibung den Abgeltungsumfang der vereinbarten Pauschalsumme zu erweitern. Insoweit gehen die Detailregelungen einer globalen Regelung vor.
2. Eine Vereinbarung, wonach der Pauschalpreis auch den über die detaillierte Leistungsbeschreibung hinausgehenden Leistungsumfang abgelten soll, ist möglich. Wegen ihrer Ungewöhnlichkeit sind an solche Vereinbarungen allerdings strenge Anforderungen zu stellen.
3. Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragnehmer im Angebotsstadium nicht gehalten, auf Planungsfehler oder Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, weil ein Bieter die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt. Die Prüfungs- und Hinweispflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B gilt erst nach Vertragsschluss.
4. Bei offenkundigen Mängeln und Lücken der Leistungsbeschreibung gibt es allerdings keine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütungspflicht für zusätzlich erbrachte Leistungen, soweit diese Leistungen offensichtlich und für den Bieter im Rahmen der Kalkulation erkennbar erforderlich zur Erstellung des Bauwerks waren.
VolltextIBRRS 2010, 1736
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.08.2009 - 4 U 167/99
1. Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der Wärmedämmarbeiten.
2. Wirkung eines Vergleichs zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen in Bezug auf den bauüberwachenden Architekten.
VolltextIBRRS 2010, 1691
OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08
Zu den Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht beim Tätigwerden des Bauleiters der Hauptunternehmerin im Rechtskreis der zu Gewährleistungsarbeiten verpflichteten Subunternehmerin (Anschein der ad-hoc-Bevollmächtigung im Zuge eilbedürftiger Baumaßnahme).*)
VolltextIBRRS 2010, 1679
OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2008 - 19 U 10/08
Der Unternehmer kann in der Annahme eines Vertragsschlusses, tatsächlich aber ohne hinreichende vertragliche Grundlage - sowohl was den Vertragspartner als auch die inhaltliche Gestaltung anbetrifft - tätig werden. Ansprüche kommen in solchen Fällen gegen denjenigen in Betracht, dem die unmittelbaren Vorteile einer Werkleistung zugeflossen sind.
VolltextIBRRS 2010, 1670
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2008 - 7 U 95/07
Zur Frage der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners.
VolltextIBRRS 2010, 1669
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 35/08
Zur Frage der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners.
VolltextIBRRS 2010, 1658
EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - Rs. C-174/08
1. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall eines Bauunternehmens der von diesem für eigene Rechnung durchgeführte Verkauf von Immobilien nicht als "Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte" eingestuft werden kann, da diese Tätigkeit die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit dieses Unternehmens darstellt. Daher braucht nicht konkret beurteilt zu werden, in welchem Umfang diese Verkaufstätigkeit für sich betrachtet eine Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen erfordert, für die die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.*)
2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht dem nicht entgegen, dass ein Bauunternehmen, das Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen entrichtet, die es für eigene Rechnung durchführt (Lieferungen an sich selbst), die Vorsteuer für die durch die Erbringung dieser Dienstleistungen entstandenen Gemeinkosten nicht abziehen kann, wenn der Umsatz aus dem Verkauf der auf diese Weise erstellten Bauwerke von der Mehrwertsteuer befreit ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 1643
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 21 U 63/07
Wenn der Bauträger ohne Not von den anerkannten Regeln der Technik - hier Unterschreitung des Mindestgefälles von 2% unterhalb eines Dachterrassenaufbaus - abweicht, so stellt dies in mehrerlei Hinsicht einen Mangel dar.
VolltextIBRRS 2010, 1642
OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2009 - 8 U 175/08
Vereinbaren Besteller und Unternehmer die Verkleinerung einer Lüftungsanlage (hier: für eine Strandhalle) und werden deswegen die Anforderungen von DIN-Normen nicht erfüllt, trifft den Unternehmer trotzdem keine Hinweispflicht, da der Besteller - auch als Laie - ohne Weiteres davon ausgehen muss, dass mit einer Verkleinerung der Lüftungsanlage eine Reduzierung der Leistung verbunden ist.
VolltextIBRRS 2010, 1620
LG Wuppertal, Urteil vom 20.04.2010 - 16 O 129/09
Zu der Frage, ob es zur Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB führt, wenn der Gläubiger im Insolvenzverfahren eine Forderung als Masseforderung geltend macht, bei der es sich aber tatsächlich um eine einfache Insolvenzforderung handelt.
VolltextIBRRS 2010, 1617
OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 28 U 3343/09
1. Eine Formularsicherungsabrede kann im Rahmen des Bürgschaftsanspruchs nicht durch stillschweigendes Einverständnis mit einer Bestimmung ausgehandelt werden. Gänzlich unwirksam ist die Formularsicherungsabrede, sofern sie den Inhalt einer Gewährleistungsbürgschaft mit Verzicht auf die Einrede aus § 768 BGB hat.
2. Der Bürge hat keine Prüf- und Aufklärungspflicht bezüglich der Wirksamkeit der Sicherungsabrede, da ihm üblicherweise bei Bürgschaftsausstellung der akzessorische Hauptschuldvertrag nicht vorliegt.
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