Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0782BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0773
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010 - 19 U 13/09
1. § 830 BGB dient der Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bezüglich der haftungsbegründenden Kausalität.
2. Allein aus dem Vorhandensein von Schäden kann eine Sorgfaltspflichtverletzung ausführender Unternehmen bei der Durchführung von Leistungen nicht gefolgert werden.
3. Der Rechtsgedanke der §§ 904, 906 BGB ist nicht nur auf den Eigentümer des Nachbargrundstückes, sondern auch auf denjenigen, der die Nutzungsart des beeinträchtigten Grundstückes bestimmt, übertragbar.
4. Rissbildungen an Gebäuden in unmittelbarem Zusammenhang zur Durchführung von Tiefbauarbeiten können für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch ausreichen.
5. Bei der Bemessung eines derartigen Schadenersatzanspruches sind die Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu beachten.
IBRRS 2010, 0757
LG München I, Urteil vom 22.10.2009 - 2 O 14141/07
1. Vereinbaren die Parteien des Kreditvertrags, welcher Teil des Baugelds für "Baukosten inkl. Tiefgarage" und welcher Teil für "Baunebenkosten" verwendet werden soll, so entfaltet diese Vereinbarung gegenüber dem durch das BauFordSiG geschützten Personenkreis keine Bindungswirkung.
2. Die Darlegungsobliegenheit in § 1 Abs. 4 BauFordSiG erstreckt sich unter diesen Bedingungen auf die Summe des insgesamt für den Bau zur Verfügung gestellten Baugelds.
VolltextIBRRS 2010, 0753
LG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 5 O 327/09
1. Der Besteller kann auch ohne Abnahme Mängelhaftungsansprüche - hier Vorschuss zur Mängelbeseitigung - geltend machen.
2. Der beklagte Unternehmer kann die Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten nicht von der Bezahlung einer Rechnung abhängig machen, da er gemäß § 641 BGB vorleistungspflichtig ist.
3. Die Kosten eines außergerichtlichen Sachverständigen sind gemäß § 635 Abs. 2 BGB materiell rechtlich erstattungsfähig, da sie zu den Aufwendungen des Bestellers zur Vorbereitung der Nacherfüllung gehören. Dies schließt die Kosten für einen Sachverständigen ein, der die Mangelursachen untersucht und eine Lösung für die Nachbesserung erarbeitet.
VolltextIBRRS 2010, 0690
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2008 - 6 U 137/07
Der Werklieferant kann auf den Einwand, Mängel seien nicht unverzüglich angezeigt worden, verzichten. Ein stillschweigender Verzicht auf den Einwand, der Mangel sei nicht unverzüglich angezeigt worden, kann jedoch nicht angenommen werden, wenn der Werklieferant trotz des Angebots auf Nachbesserung auf sofortige Zahlung des Kaufpreises besteht.
VolltextIBRRS 2010, 0689
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 12 W 52/08
1. Die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung eines Werklohnanspruchs ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung des Werkvertrages verlangt, sondern nur noch auf Zahlung gerichtete Gegenansprüche geltend macht.*)
2. Ein hinreichend bestimmtes Mängelbeseitigungsverlangen liegt nicht vor, wenn bei Malerarbeiten nur pauschal die mangelhafte Ausführung gerügt wird. Erforderlich ist, dass die Erscheinungen, bei denen es sich nach Auffassung des Auftraggebers um vertragswidrige Abweichungen handelt, hinreichend genau beschrieben werden. Bei Beauftragung von Malerarbeiten für mehrere Fenster ist auch anzugeben, welche Fenster betroffen sind. Angaben zu Mangelursachen sind dagegen nicht erforderlich.*)
IBRRS 2010, 0686
LG München II, Urteil vom 30.07.2009 - 3 O 260/08
1. Bei einem Fertighausvertrag ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% aus dem vereinbarten Gesamtpreis bei freier Kündigung des Bestellers wirksam.
2. Weder ein vorher besichtigtes Musterhaus noch ein allgemeiner Prospekt wird Vertragsinhalt, sondern nur die von den Erwerbern unterzeichneten Vertragsunterlagen, wenn eine darüberhinausgehende Zusicherung des Herstellers nicht nachgewiesen ist.
VolltextIBRRS 2010, 0683
OLG Naumburg, Urteil vom 03.12.2009 - 1 U 43/09
Ob eine Leistung des Auftragnehmers vom ursprünglichen Bauvertrag bereits erfasst war oder eine zusätzliche Leistung i.S.v. § 2 Nr. 6 VOB/B 2006 darstellt, ergibt sich aus dem durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Bauvertrages. Hierfür kann es auch auf den Inhalt von Muster-Baubeschreibungen ankommen, die dem Auftragnehmer bei seiner Angebotserstellung vorlagen und deren Inhalt er durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Angebotes gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 0682
OLG München, Beschluss vom 24.11.2009 - 28 U 4325/09
1. Bei einem Fertighausvertrag ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% aus dem vereinbarten Gesamtpreis bei freier Kündigung des Bestellers wirksam.
2. Weder ein vorher besichtigtes Musterhaus noch ein allgemeiner Prospekt wird Vertragsinhalt, sondern nur die von den Erwerbern unterzeichneten Vertragsunterlagen, wenn eine darüberhinausgehende Zusicherung des Herstellers nicht nachgewiesen ist.
VolltextIBRRS 2010, 0632
AG Gummersbach, Urteil vom 21.11.2008 - 11 C 340/08
1. Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.
2. Soweit die Parteien darüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen haben, richten sich die konkreten Sicherungspflichten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls sowie danach, was nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erforderlich ist.
VolltextIBRRS 2010, 0623
LG Hamburg, Beschluss vom 13.09.2009 - 313 O 71/09
Die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenleistungen ist vom Beginn der Bauarbeiten abhängig.
VolltextIBRRS 2010, 0622
OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009 - 11 U 32/09
Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers (im Anschluss an OLG München NJW 2006, 449 und diesem folgend BGH NJW-RR 2008, 724; gegen OLG München NJW 2007, 3214).*)
VolltextIBRRS 2010, 0609
BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZA 4/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).*)
VolltextIBRRS 2010, 0574
BGH, Urteil vom 26.01.2010 - XI ZR 12/09
Eine Hemmung der Verjährung gemäß § 203 Satz 1 BGB, die dadurch eintritt, dass der Hauptschuldner mit dem Gläubiger ernsthaft über den Bestand der Hauptschuld verhandelt, ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam, da dies vom Gesetzgeber erkennbar so gewollt ist und solche Verhandlungen einem Verjährungsverzicht durch den Hauptschuldner nicht vergleichbar sind (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 582).
VolltextIBRRS 2010, 0558
OLG München, Urteil vom 07.07.2009 - 9 U 3603/08
Zu der Frage, ob der Nachunternehmer, der ohne Auftrag des Hauptunternehmers objektiv notwendige Bauleistungen durchführt, gegenüber dem Hauptunternehmer einen Bereicherungsanspruch hat.
VolltextIBRRS 2010, 0548
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 106/08
1. Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - X ZR 31/06, BauR 2007, 2061 = NZBau 2007, 703 = ZfBR 2008, 35).*)
2. Der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer ist in diesem Fall entsprechend § 441 Abs. 3 BGB in gleicher Weise zu berechnen wie der Anspruch auf Vergütung aus einem gekündigten Werkvertrag.*)
VolltextIBRRS 2010, 0542
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2009 - 2 U 9/06
Zum Anspruch auf entgangenen Gewinn nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages, wenn der Gewinn nur bei einem Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erzielen gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2010, 0541
LG Münster, Urteil vom 23.04.2009 - 8 O 226/06
Es besteht kein Mangel an einem erstellten Objekt angesichts des Fehlens einer funktionstüchtigen Dränage, wenn eine solche im Vertrag nicht vereinbart war und auch ein Schreiben mit dem Inhalt "Weiterhin bestätigen wir, dass eine Dränage verlegt wurde." eine dahingehende Verpflichtung nicht begründet.
VolltextIBRRS 2010, 0540
OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.05.2009 - 4 U 603/07
Die Rechtsgrundsätze über die Aufschlüsselung einer Teilklage finden keine Anwendung, wenn der Kläger den Ausgleich einer Vergleichsforderung erstrebt, mit deren Zahlung ein komplexes, mehrere selbständige prozessuale Ansprüche umfassendes Schadensereignis abgefunden werden soll.*)
VolltextIBRRS 2010, 0539
OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2009 - 1 U 14/06
1. Zur Anwendbarkeit der Rügevorschriften des § 377 HGB auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer vollständigen Kartoffelchips-Produktionsanlage sowie weiterer Anlagenteile zur Aufrüstung einer Bestandsanlage, jeweils mit funktionalen Garantien der Gesamtanlagen.*)
2. Die Untersuchungs- und Rügelast des Auftraggebers für die Nichteinhaltung von Garantien bezüglich einzelner Funktionen der Gesamtanlage (hier: Garantie über die Begrenzung der Schälverluste und Garantie über Höchstwerte des Restwassergehalts von Kartoffelscheiben bei Backofeneinlauf) entsteht noch nicht mit der Lieferung und Montage einzelner Anlagenteile, sondern erst mit der ersten Inbetriebnahme der Gesamtanlage.*)
3. Auf einen nachträglichen Verzicht des Auftragnehmers auf den Einwand der Verletzung der Untersuchungs- und Rügelast kann nicht allein daraus geschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei verspäteter Rüge zunächst um eine konsensuale Problemlösung bemüht ist. Die Umstände des Einzelfalls müssen eindeutig auf einen Verzichtswillen schließen lassen.*)
4. Die Verjährung eines Schadenersatzanspruches beginnt in entsprechender Anwendung des § 638 BGB a.F. auch dann, wenn der Auftraggeber in Ausübung des ihm eingeräumten Gestaltungsrechts von der Geltendmachung primärer vertraglicher Erfüllungsansprüche zur Geltendmachung sekundärer vertraglicher Gewährleistungsansprüche übergeht.*)
5. Der Ablauf der Verjährungsfrist eines konkreten Schadenersatzanspruches wird durch die Einreichung eines Mahnbescheides dann nicht unterbrochen i.S.v. § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F., wenn im Mahnbescheidsantrag auf eine Zahlungsaufforderung Bezug genommen wird, die diese Schadensposition weder dem Betrage nach noch der Bezeichnung nach aufführt.*)
VolltextIBRRS 2010, 0537
OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2009 - 4 U 1070/09
Auch dann ist spekulatives Bieterverhalten (420- bis 560- fache Überschreitung des durchschnittlichen Preises für eine Einzelposition in einem Einheitspreisvertrag) nicht schützenswert, wenn durch die anstößig überhöhte Position der Auftragnehmer Verluste bei anderen Positionen ausgleichen will. (Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 201/06)*)
VolltextIBRRS 2010, 0534
OLG Jena, Beschluss vom 17.11.2009 - 4 W 485/09
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherheitsabrede, wonach der Bürge auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB verzichtet, ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Ausschluss auch für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers gilt. Dies führt zur Nichtigkeit der gesamten Sicherungsabrede mit der Folge, dass der Bürge aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden kann (entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2008, 442).
VolltextIBRRS 2010, 0533
OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 3 U 182/09
Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegenhalten.*)
VolltextIBRRS 2010, 0441
OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2010 - 16 U 1373/09
1. Kann der ehemalige Bieter nicht beweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung an ihn auf der Grundlage seines damaligen Ausschreibungsangebots einen Gewinn erzielt hätte, so steht ihm auch kein Schadensersatzanspruch zu.
2. War die ursprüngliche Anlagekonzeption nicht gewinnbringend umsetzbar, so hilft ihm auch nicht die Annahme weiter, der Bieter hätte stattdessen ein abweichendes Konzept verwirklicht; denn diese Konfiguration hätte weder dem Angebot des Bieters noch dem hierauf zu erteilenden Zuschlag entsprochen. Eine spätere Änderung des Konzepts wäre daher vergabe- und vertragsrechtlich unzulässig gewesen.
VolltextIBRRS 2010, 0439
OLG Braunschweig, Urteil vom 23.07.2009 - 8 U 158/05
1. Nach allgemeiner Auffassung ist im Falle mangelhafter Bauwerksgründung trotz anschließender vollständiger Instandsetzung bei einem angenommenen Verkauf des Grundstückes ein Preisabschlag vorzunehmen. Deshalb ist in einem solchen Fall auch ein merkantiler Minderwert zuzusprechen.
2. Bei dem merkantilen Minderwert handelt es sich um einen dem Bauwerk unmittelbar anhaftenden Mangelschaden. Dieser ist kein selbstständiger und damit in Rechtskraft erwachsener Streitgegenstand, sondern lediglich ein unselbstständiger Rechnungsposten in einem einheitlichen Schadensersatzanspruch.
VolltextIBRRS 2010, 0436
OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2009 - 8 U 98/09
Der "rein vorsorgliche Verweis auf die gesetzlichen Folgen" bei nicht fristgerechter Stellung einer Sicherheit genügt nicht den Anforderungen an eine sog. Kündigungsandrohung im Sinne von § 643 Satz 1, § 648a Abs. 5 Satz 1 a.F. BGB. Diese muss unzweifelhaft erkennen lassen, dass bei Untätigbleiben des Bestellers die Aufhebung des Vertrags für die Zukunft ipso facto - gleichsam automatisch - eintritt, also nur noch vom Ablauf der Frist abhängt.
VolltextIBRRS 2010, 0432
OLG Celle, Urteil vom 03.09.2009 - 13 U 37/09
Der Auftraggeber muss nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine ihm als Gewährleistungssicherheit überlassene Bankbürgschaft nicht per Post zurücksenden. Vielmehr ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Bürgschein beim Auftraggeber an dessen Geschäftssitz abzuholen.
VolltextIBRRS 2010, 0426
OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2010 - 7 U 201/09
§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der die Geltendmachung von Umsatzsteuer nur zulässt, sofern sie tatsächlich angefallen, in der Regel also die Reparatur tatsächlich durchgeführt worden ist, gilt entsprechend dem Wortlaut nur für Fälle der Sachbeschädigung, nicht aber für vertragliche Ansprüche im Werkvertragsrecht. Verlangt der Bauherr daher nach § 634 Nr. 4 BGB die durch Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten ermittelten Sanierungskosten als Schadensersatz, kann er, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0420
LG Köln, Urteil vom 18.08.2009 - 27 O 11/09
Der Unternehmer kann nach seiner Auffassung die noch geschuldeten, aber von ihm nicht erbrachten Positionen mit dem im Angebot angesetzten Einheitspreis in Abzug bringen; dies ist von der Vorgehensweise her nicht zu beanstanden. Der Unternehmer verlangt bei den nicht erbrachten Positionen jedenfalls keinen zu hohen Werklohn von dem Besteller.
VolltextIBRRS 2010, 0413
OLG Celle, Urteil vom 04.02.2010 - 6 U 88/09
Haben bauplanender Architekt und Bauunternehmer vereinbart, dass in ihrem Verhältnis der Bauunternehmer dem Bauherrn allein haftet, hindert diese Vereinbarung den Bauunternehmer nicht, dem Bauherrn, der von ihm Schadensersatz verlangt, das Mitverschulden des Architekten entgegenzuhalten.*)
VolltextIBRRS 2010, 0327
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 108/08
1. Der Auftragnehmer kann einen an den Auftraggeber gezahlten Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten zurückfordern, wenn feststeht, dass die Mängelbeseitigung nicht mehr durchgeführt wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, die Mängel zu beseitigen.*)
2. Ein Rückforderungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt hat.*)
3. Welche Frist für die Mängelbeseitigung angemessen ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln, die für diese maßgeblich sind. Abzustellen ist auch auf die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers und die Schwierigkeiten, die sich für ihn ergeben, weil er in der Beseitigung von Baumängeln unerfahren ist und hierfür fachkundige Beratung benötigt.*)
4. Der Vorschuss ist trotz Ablauf einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung nicht zurückzuzahlen, soweit er im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zweckentsprechend verbraucht worden ist oder, dass er alsbald verbraucht werden wird.*)
IBRRS 2010, 0326
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 213/07
1. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.*)
2. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Bestellers von den einen derartigen Anspruch begründenden umständen.*)
IBRRS 2010, 0325
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 4/08
Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war.*)
VolltextIBRRS 2010, 0292
LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 2 O 234/02
1. Die Beweislast dafür, dass die Baubeteiligten bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigen und damit arglistig handeln, obliegt dem Auftraggeber.
2. Die Darlegung eines dokumentierten Qualitätssicherungssystems von Unternehmern, Architekten und Sonderfachleuten und somit detaillierter Vortrag zur Bauüberwachung kann nicht verlangt werden, wenn bauseits rechtliche Schritte erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn alle Aufbewahrungspflichten für die Geschäftsunterlagen abgelaufen sind und die Baubeteiligten auch nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen müssen.
VolltextIBRRS 2010, 0280
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - VII ZR 172/08
Der vom Auftraggeber mit dem von ihm beauftragten Tiefbauunternehmer vereinbarte Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen kann sich auf den mit der Einweisung des Tiefbauunternehmers beauftragten Bauleiter erstrecken.*)
VolltextIBRRS 2010, 0227
OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2007 - 25 U 105/06
Fordert der Auftragnehmer gemäß § 648a BGB die Stellung einer Sicherheitsleistung, ist er hinsichtlich der Einstellung der Arbeiten nicht gehalten, erst die von ihm gesetzte Frist abzuwarten, wenn der Auftraggeber das berechtigte Verlangen des Auftragnehmers nach einer Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB bereits vor Fristablauf ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.
VolltextIBRRS 2010, 0226
LG Bamberg, Urteil vom 22.10.2009 - 2 O 454/07
Ein Anspruch auf Abschlagszahlung besteht nur, wenn dem Besteller an in sich abgeschlossenen Teilen des Werkes oder an eigens angefertigten Bauteilen Eigentum übertragen wird oder wenn der Unternehmer hierfür Sicherheit leistet.
VolltextIBRRS 2010, 0213
VG Trier, Urteil vom 12.11.2009 - 2 K 338/09
Eine Baumaßnahme, die im Wesentlichen die Umwandlung eines vorhandenen Mischwasserentwässerungssystems in ein Trennsystem zum Gegenstand hat, erfüllt nicht den Tatbestand der nochmaligen ersten Herstellung.
VolltextIBRRS 2010, 0212
OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2009 - 14 U 91/09
1. Die DIN 4150-3 enthält geeignete Richtwerte zur Bestimmung der maßgeblichen Sorgfaltsanforderungen im Zusammenhang mit Erschütterungswirkungen.
2. Gelingt dem ausführenden Unternehmen der Nachweis, dass die maximal prognostizierten und aufgetretenen Schwinggeschwindigkeiten weit innerhalb des Toleranzrahmens der DIN 4150-3 lagen, scheidet eine Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungssicherungspflichten aus.
VolltextIBRRS 2010, 0180
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09
1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)
2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)
3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 0177
OLG Dresden, Urteil vom 15.12.2009 - 14 U 912/08
1. Ist die Heißlagerung der ESG-Scheiben vereinbart, so führt allein das Fehlen des Heißlagerungstests zur Mangelhaftigkeit der Scheiben.
2. Die Beweislast für die Durchführung des Heißlagerungstests trägt der Auftragnehmer.
3. Die fehlende Kennzeichnung als ESG-Glas führt nicht zu einem Mangel der Scheiben, sofern sie wie geschuldet funktionstauglich sind.
4. Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden soll, hat die Mängel im Einzelnen so genau zu bezeichnen, dass kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht. Ein Feststellungsantrag ist unzulässig, wenn nicht erkennbar ist, welche Mängel er zum Gegenstand hat. Er genügt dann nicht den Anforderungen, die an, einen bestimmten Antrag zu stellen sind.
5. Es besteht für eine Feststellungsklage im Bauprozess in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.
IBRRS 2010, 0160
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZR 133/08
1. Der Übergang vom Vorschussanspruch auf den Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten ist keine Klageänderung, sondern eine Anpassung der Klage an die geänderten Abrechnungsverhältnisse, die gemäß § 264 Nr. 3 ZPO zu beurteilen ist.
2. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.
IBRRS 2010, 0158
BGH, Urteil vom 26.11.2009 - VII ZR 131/08
1. Die einfache Bindefristverlängerung durch einen Bieter hat nur die Bedeutung, dass das ursprüngliche Vertragsangebot inhaltlich konserviert und die rechtsgeschäftliche Bindungsfrist an das Angebot verlängert werden soll.
2. Die Zuschlagserklärung hat keinen anderen Inhalt als bereits die Ausschreibung und das Angebot des Bieters, wenn nicht etwas anderes klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.
VolltextIBRRS 2010, 0153
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2008 - 19 U 186/07
Die Gebrauchsfähigkeit der Bauleistung ist erheblich beeinträchtigt, wenn Merkmale vorliegen, die den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
VolltextIBRRS 2010, 0143
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2008 - 15 O 508/04
1. § 28 Abs. 1 Satz 1 HGB setzt nach seinem Wortlaut voraus, dass jemand in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt. Es genügt jedoch, wenn durch den Eintritt in das Geschäft des bisherigen Einzelunternehmers eine das Unternehmen tragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht. Dies folgt daraus, dass es sich bei § 28 Abs. 1 HGB nicht um eine besondere kaufmännische Regelung handelt, sondern um einen Ausdruck des Gedankens der Unternehmensbeständigkeit.
2. Der Auftraggeber kann mit hinreichend genauer Beschreibung von zutage getretenen Erscheinungen den Fehler, der der Werkleistung insgesamt anhaftet und der die aufgetretenen Mangelerscheinungen verursacht hat, zum Gegenstand des betreffenden prozessualen Verfahrens machen.
3. Das maßgebliche Kriterium für die Haftung als Gesamtschuldner liegt in der gleichstufigen Verbundenheit der Unternehmer im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht, gemeinsam und in vollem Umfang für die von ihnen mitverursachten Mängel einstehen zu müssen, sofern nur eine Sanierungsmöglichkeit in Betracht kommt.
4. In diesem Fall ist ein einheitlicher Erfolg geschuldet. Es wäre zudem nicht nachvollziehbar, wenn bei einer inhaltlich sich überlagernden Gewährleistungspflicht der zunächst in Anspruch genommene Unternehmer die Kosten der Sanierung zu tragen hätte.
5. Solange der Geschädigte seinen Schaden noch nicht vollständig, sondern nur teilweise beziffern kann, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten.
VolltextIBRRS 2010, 0142
AG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2008 - 54 C 5495/08
1. Der Unternehmer kann nach Kündigung durch den Besteller von diesem die vereinbarte Vergütung verlangen.
2. Dem Unternehmer steht kein Anspruch auf Abschlagszahlung zu, sofern die der Rechnung zu Grunde liegenden Leistungen nicht als tatsächliche Teilleistung der vereinbarten Hauptleistung angefallen sind.
VolltextIBRRS 2010, 0128
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - 23 U 13/08
1. Die Annahme eines Vertragsangebots ist - von den Sonderfällen der §§ 151, 152 BGB abgesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 130 BGB. Daraus folgt, dass sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muss.
Soll sie durch eine schlüssige Handlung zum Ausdruck gebracht werden, so ist die Erklärung in Richtung auf den Antragenden nur dann abgegeben, wenn die Handlung diesem gegenüber vorgenommen wird.
2. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung im fremden Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Empfänger darstellt
3. Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen.
4. Die Rechtsprechung erkennt eine Konstruktion der Untervertretung an, bei der der Vertreter in eigenem Namen die Untervollmacht erteilt, den Untervertreter also zu seinem Vertreter bestellt, der ihn in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des (Haupt) Vollmachtgebers vertreten solle: sog. Vertreter des Vertreters.
IBRRS 2010, 0121
OLG Köln, Urteil vom 06.07.2009 - 16 U 10/09
Ein schuldrechtlicher Anspruch auf Ausstellung einer §§ 14, 14a UStG entsprechenden Rechnung setzt voraus, dass der Rechnungsempfänger eine solche Rechnung benötigt, um seinerseits die von ihm geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2010, 0120
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009 - 13 U 120/07
1. Die Pflicht zum Hinweis auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte erstreckt sich auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte und greift jedenfalls dann ein, wenn es widersprüchlichen oder mehrdeutigen Sachvortrag aufzuklären gibt.
2. Genau so ist darauf hinzuwirken, dass ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, alle zur Feststellung des vorgetragenen Sachverhalts erforderlichen Erklärungen abgegeben und unter Beweis gestellt werden. Auf fehlende Schlüssigkeit oder unzureichende Substantiierung ist hinzuweisen.
3. Unerlässlich sind die Erörterung und auch die Hinweispflicht insbesondere dann, wenn der Tatsachenvortrag, Beweisangebote oder Anträge unvollständig, unklar oder neben der Sache liegen. Dass schon der Prozessgegner auf Mängel des Vortrages hingewiesen hat, enthebt das Gericht nicht der Erörterungspflicht.
4. § 264 Nr. 1 ZPO legt lediglich fest, dass in der Ergänzung tatsächlicher oder rechtlicher Ausführungen keine Klageänderung zu sehen ist, aber er schreibt nicht die uneingeschränkte Zulassung vor. Denn selbst bei der Klageänderung, die nicht unter § 264 ZPO fällt, trotz Einwilligung des Gegners kann die Zulassung daran scheitern , dass die der geänderten Klage zugrunde gelegten Tatsachen nach § 529 ZPO nicht mehr eingeführt werden können.
5. Eine einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, ist stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht gehandelt wurde.
VolltextIBRRS 2010, 0118
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.08.2009 - 11 U 143/08
Im Rahmen der Verwirkung ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schuldner darlegen, dass sie sich tatsächlich mit ihren Vermögensdispositionen auf das Ausbleiben weiterer Forderungen des Gläubigers eingerichtet hätten. Dies wäre unabdingbare Voraussetzung einer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzunehmenden Verwirkung.
Volltext