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Sachgebiet: Bauvertrag

7530 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3872
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgenhaftung des Bauunternehmens zu Gunsten des Nachunternehmens

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009 - 6 Sa 219/09

1. Bauunternehmer haftet für Mindestlohnansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu Gunsten des Nachunternehmers.

2. Das Mindestentgelt, hinsichtlich dessen den auftraggebenden Unternehmer eine Bürgenhaftung trifft, umfasst nur das Nettoentgelt. Die Bürgenhaftung bezieht sich allein auf den Mindestlohnanspruch, der jedoch nur für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung erworben wird, weil die Rechtsnormen des durch Rechtsverordnung für allgemein anwendbar erklärten TV Mindestlohn nur insoweit international zwingend sind.

3. Tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten zwar auch in der Insolvenz, wenn es um Masseforderungen geht, finden jedoch auf Insolvenzforderungen keine weitere Anwendung.

4. Die Insolvenzsicherung dient nicht der Entlastung des Arbeitgebers oder dessen Auftraggebers, der die Möglichkeit hat, sich durch Auswahl und Überwachung seiner Nachunternehmer, insbesondere durch Vorlage von Zahlungsnachweisen, vor einer Inanspruchnahme als Bürge zu schützen, und selbst dann noch durch Sicherheitseinbehalte für eine Milderung der Folgen einer Insolvenz sorgen kann. Aus diesen Gründen ist in der gesetzlichen Bürgenhaftung auch im Falle der Insolvenz des Nachunternehmers weder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Betätigungsfreiheit zu sehen.

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IBRRS 2009, 3861
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Beweislast bei Entstehung von Mehrleistungen

OLG Köln, Urteil vom 06.05.2009 - 11 U 79/08

Der Unternehmer ist beweispflichtig dafür, dass gegenüber den Entwurfsplänen Mehrleistungen angefallen sind, während der Besteller für die Minderleistungen beweispflichtig ist.

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IBRRS 2009, 3859
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlungsverzug steht einer Kündigung entgegen!

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2008 - 4 U 1478/07

1. Eine Kündigung wegen Verzugs mit der Vollendung der Arbeiten gemäß § 8 Nr. 3 i.V.m. § 5 Nr. 4 VOB/B setzt Verschulden des Unternehmers voraus.

2. Verschulden liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten deswegen einstellt, weil der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.

3. Trotz Ablauf einer Nachfrist zur Zahlung auf eine fällige Abschlagsrechnung kann das Einstellen der Arbeiten unangemessen sein, wenn der Auftragnehmer sich mit der Zusicherung des Auftraggebers zufrieden gegeben hat, bald zahlen zu wollen. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Auftragnehmer wiederholt auf den Ausgleich der Abschlagsrechnung gedrängt hat.

4. Eine Sicherungsabrede über die Stellung eines Sicherheitseinbehalts der nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt werden muss ist nicht wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt durch eine einfache, selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann.

5. Eine Sicherungsabrede über die Stellung eines Sicherheitseinbehalts der nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt werden muss ist nicht wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt durch eine einfache, selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann.

6. Auch wenn die Vereinbarung neuer Preise vor der Ausführung einer geänderten Leistung in der Praxis nicht die Regel ist, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht gänzlich unwahrscheinlich.

7. Wenn eine Unterlage mit der Überschrift "Grundlage für die Nachtragserstellung" überschrieben ist, in der Unterlage neue Einheitspreise genannt werden und diese Unterlage von beiden Vertragsparteien unterschrieben ist, spricht dies bei der Beweiswürdigung dafür, dass eine verbindliche Preisvereinbarung getroffen worden ist.

8. Dem steht es nicht entgegen, wenn der Auftragnehmer nach der Unterzeichnung der Unterlage seinem Auftraggeber ein Nachtragsangebot über die "vereinbarten" Preise unterbreitet, wenn das Nachtragsangebot der Vorlage an den Bauherrn dient.

9. Der innere Vorbehalt, dass der Auftraggeber eine verbindliche Preisvereinbarung mit dem Unternehmer nur für den Fall treffen wollte, dass der Bauherr seinerseits einem entsprechenden Nachtrag des Auftraggebers zustimmt, ändert an der Preisvereinbarung nichts.




IBRRS 2009, 3804
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Sollbeschaffenheit von Dehnungsfugen bei Gussasphaltestrich

OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2009 - 26 U 57/08

1. Dehnungsfugen haben ausreichend breit zu sein, um die aufgrund der konkreten Flächengröße zu erwartenden Ausdehnungsbewegungen aufzunehmen

2. Die Einflüsse von Temperaturschwankungen hat der Auftragnehmer hierbei zu berücksichtigen.

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IBRRS 2009, 3799
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelbeseitigungsansprüche unterfallen nicht § 60 KO!

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.2008 - 1 U 17/07

§ 60 KO bestimmt, dass Massekosten und Masseschulden, soweit diese Ansprüche auf Geld gerichtet sind, nach der in § 60 KO vorgeschriebenen Rangfolge jeweils im Verhältnis ihrer Beträge berichtigt werden, sobald sich herausstellt, dass die Konkursmasse zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Für andere Masseansprüche als Geldforderungen (hier: Anspruch auf Mängelbeseitigung) gilt das in § 60 KO geregelte Verteilungsverfahren aber nicht. Dies folgt daraus, dass § 60 KO nicht auf § 69 KO verweist, wonach Forderungen, die nicht auf einen Geldbetrag gerichtet sind, zu schätzen sind.*)

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IBRRS 2009, 3766
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was ist vertraglich erfasst, was zusätzlich zu vergüten?

OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009 - 11 U 29/09

1. Für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es in erster Linie auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an.

2. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln, §§ 133, 157 BGB. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zu Grunde zu legen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören dazu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen (ATV).

3. Eine Besondere Leistung im Sinne von Abschnitt 4 der ATV kann unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 bis 8 VOB/B besonders zu vergüten sein. Dies ist jedoch nicht stets der Fall, sondern nur dann, wenn die Auslegung der Leistungsbeschreibung ergibt, dass diese Leistung nicht von der Leistungsbeschreibung umfasst ist.

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IBRRS 2009, 3764
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekt und Unternehmer

KG, Urteil vom 19.12.2008 - 6 U 9187/00

1. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen Auftragnehmer und Architekt kommt auch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B einen Kostenerstattungsanspruch oder einen Vorschussanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten gegen den Auftragnehmer und einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB gegen den Architekten erhebt.

2. Weiter kommt eine Anwendung des § 426 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn der Auftraggeber gegen den Architekten einen Anspruch aus § 635 BGB und gegen den Auftragnehmer einen solchen aus § 4 Nr. 7 VOB/B geltend macht.

3. Grundsätzlich kann der Auftragnehmer trotz gesamtschuldnerischer Haftung mit dem Architekten den Einwand erheben, der Mangel beruhe auch oder allein auf einer Pflichtverletzung des Architekten.




IBRRS 2009, 3757
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Teilrücktritt bei unteilbarer Leistung des Gläubigers!

BGH, Urteil vom 16.10.2009 - V ZR 203/08

§ 323 Abs. 5 Satz 1 BGB setzt neben der Teilbarkeit der Leistung des Schuldners auch die Teilbarkeit der Leistung des Gläubigers voraus. Fehlt es daran, kann der Gläubiger auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn sein Interesse an der Teilleistung des Schuldners nicht entfallen ist.*)

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IBRRS 2009, 3733
BauvertragBauvertrag
Löschung einer § 648-BGB-Vormerkung gegen Stellung einer Bürgschaft!

LG Wuppertal, Urteil vom 29.04.2008 - 1 O 61/08

1. Die Aufhebung einer Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gegen die Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangt werden.*)

2. Soweit in der Bürgschaftserklärung von Inanspruchnahme die Rede ist, ist damit erkennbar nicht die bloße Inanspruchnahme gemeint, sondern vielmehr die Erfüllung der Bürgschaftsschuld. Es wäre ein Widerspruch in sich selbst, wenn die Bürgschaftsverpflichtung in dem Moment erlöschen würde, wenn der sich aus der Bürgschaft ergebende Anspruch geltend gemacht wird.

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IBRRS 2009, 3730
BauvertragBauvertrag
Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

OLG Koblenz, Urteil vom 03.09.2007 - 12 U 333/06

Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Beharren auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung bei Berücksichtigung des daran bestehenden objektiven Interesses des Bestellers im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände, insbesondere auch des Verschuldens des Auftragnehmers, einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Einem objektiv geringen Interesse des Bestellers muss ein erheblicher Aufwand gegenüberstehen, während andererseits bei objektiv berechtigtem Interesse an der Vertragserfüllung auch ein hoher Kostenaufwand nicht die Verweigerung der Nachbesserung rechtfertigt.

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IBRRS 2009, 3714
BauvertragBauvertrag
Versicherte Unterschlagung und unversicherter Betrug

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2009 - 7 U 65/09

Sind bei einer Maschinenversicherung für Schäden bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl in den Versicherungsschutz auch Schäden einbezogen, die durch Unterschlagung des Mieters entstehen, so tritt ein Versicherungsfall auch dann ein, wenn sich der Mieter den Besitz an der versicherten Sache durch Betrug (§ 263 StGB) verschafft und hierbei gleichzeitig den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt.*)

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IBRRS 2009, 3710
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Einbaukosten als ersatzfähige Aufwendungen?

LG Mönchengladbach, Urteil vom 10.11.2006 - 3 O 228/04

1. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt auch in dem seitens der Beklagten gestellten unbedingten Klageabweisungsantrag, aus dem sich die Auffassung, nicht zur Nacherfüllung verpflichtet zu sein, zweifellos ergibt.

2. Jedenfalls die Grundsätze zur Erfüllung der Rücknahmeverpflichtung des Verkäufers bei einer vertragsgemäß eingebauten Ware, gelten nach unbestrittener Ansicht auch nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes fort.

3. Soweit der BGH früher die Einbaukosten als frustrierte Aufwendungen im Rahmen einer weiten Auslegung als Vertragskosten i.S.d. § 467 S.1 BGB a.F. angesehen hat, ist diese Vorschrift vom Gesetzgeber bewusst gestrichen worden, so dass diese Auffassung nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr aufrecht erhalten werden kann (a.A. OLG Karlsruhe vom 02.09.2004, 12 U 144/04).

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IBRRS 2009, 3707
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweisführung bei Ersatzvornahme

KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05

1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.

2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.

3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.

4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.

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IBRRS 2009, 3702
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Insolvenz d. Auftragnehmers ohne Einfluss auf Bürgschaftsverjährung

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2009 - 12 U 93/09

1. Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird mit der Hauptforderung fällig.

2. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mehrkosten der Fertigstellung gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B entsteht und wird fällig, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung verweigert.

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IBRRS 2009, 3701
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme einer Solaranlage - Unmöglichkeit eines Funktionstests

LG Kiel, Urteil vom 02.10.2009 - 11 O 80/09

Der Auftraggeber einer Werkleistung ist verpflichtet, diese nach Fertigstellung und Mängelfreiheit abzunehmen. Das gilt auch, wenn eine Solaranlage in der Winterzeit zum Zeitpunkt der Abnahme nicht in Betrieb genommen werden kann.

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IBRRS 2009, 3699
BauvertragBauvertrag
Zustandekommen eines abstrakten Schuldversprechens

OLG Koblenz, Urteil vom 13.08.2009 - 5 U 52/09

1. Trotz seines nur einseitig verpflichtenden Charakters ist das abstrakte Schuldversprechen ein Vertrag. Die Verpflichtungserklärung muss daher vom Gläubiger angenommen werden. Anders als die Verpflichtungserklärung ist die Annahme aber nicht formbedürftig; auch ihr Zugang kann nach § 151 Satz 1 BGB entbehrlich sein.

2. Ist der Gläubiger eines Schuldversprechens nicht ausdrücklich benannt, kann sich die Anspruchsberechtigung aus dem weiteren Urkundeninhalt in Verbindung mit dem Besitz des Schriftstücks ergeben.

3. Wird ein abstraktes Schuldversprechen erst in zweiter Instanz lückenlos durch weitere Urkunden belegt, kann dieses Vorbringen nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn die Vorinstanz die Klageabweisung wie angekündigt darauf gestützt hat, die "Essentialia eines beiderseitigen Vertrages" seien nicht dargetan und der Gläubiger diese unzutreffende Rechtansicht auch durch die Urkunden nicht hätte ausräumen können.

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IBRRS 2009, 3661
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Auslegung der Parteienvereinbarung

LG Hagen, Urteil vom 17.03.2008 - 4 O 224/07

1. Eine Schiedsabrede bzw. ein Schiedsvertrag ist inhaltlich auf die Entscheidung eines Rechtsstreits gerichtet, wobei der Schiedsspruch nicht der Kontrolle durch das Staatsgericht unterliegt.

2. Wenn in der Vereinbarung der Parteien ausdrücklich geregelt ist, dass alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtweges durch einen Schiedsgutachter entschieden werden, kommt damit eindeutig der Wille zum Ausdruck, dass nicht nur einzelne Tatsachen wie z.B. das Vorliegen von Mängeln, sondern sämtliche auftretenden Streitigkeiten insgesamt durch den Schiedsgutachter entschieden werden sollen, und zwar ausdrücklich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Inhaltlich haben die Vertragsparteien damit jeweils - trotz der Verwendung des Begriffs "Schiedsgutachter" - einen Schiedsvertrag geschlossen.

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IBRRS 2009, 3657
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf förmliche Abnahme trotz Zahlungsverweigerung

LG Potsdam, Urteil vom 19.02.2009 - 51 O 198/07

Von einem Verzicht auf die förmliche Abnahme ist auszugehen, wenn der Auftraggeber den überwiegenden Schlussrechnungsbetrag zahlt und danach mehrere Monate vergehen, ohne dass der Auftraggeber den Auftragnehmer zur förmlichen Abnahme auffordert oder Mängel rügt.

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IBRRS 2009, 3612
BauvertragBauvertrag
Vertretungsmacht des Bauleiters

LG Dresden, Urteil vom 15.10.2008 - 4 O 486/08

Der Bauleiter des Auftragnehmers ist regelmäßig nur mit der technischen Abwicklung und Koordination betraut. Über eine aus seiner bloßen Stellung als Bauleiter folgende Vertretungsmacht, für und gegen den Auftragnehmer Rechtsgeschäfte zu schließen oder abzuändern, verfügt er nach der Verkehrsauffassung nicht. Ihm gegenüber können daher mit Rechtswirkung nur die in der VOB/B bestimmten einseitigen Leistungsbestimmungsrechte des Auftraggebers erklärt werden.

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IBRRS 2009, 3517
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenantrag des Streithelfers

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 377/09

Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller eine Frist zur Klageerhebung gegen den Antragsgegner zu setzen, ist zulässig, wenn dem der Antragsgegner nicht widerspricht.

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IBRRS 2009, 3515
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorschussanspruch auf Fertigstellungsmehrkosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2008 - 22 U 69/08

1. Die Mehrkosten für die Fertigstellung der gekündigten Leistungen können im Wege des Vorschusses geltend gemacht werden.

2. Im Falle der Kündigung ist der Pauschalvertrag getrennt für die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen nachzukalkulieren. Hierzu ist der Pauschalpreis in Einzelpreise aufzugliedern.

3. Die materielle Richtigkeit der Preisbildung auf Basis der Urkalkulation ist beim gekündigten Globalpauschalvertrag gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären.




IBRRS 2009, 3486
BauvertragBauvertrag
Sicherungszession

OLG Celle, Urteil vom 05.03.2008 - 9 U 155/07

1. Soweit dem Gläubiger durch AGB Ansprüche des Schuldners gegen einen Dritten aus einem Bauvorhaben abgetreten worden sind, steht dem Entstehen des Sicherungsrechts an der Forderung, das an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren des Gläubigers treten soll, das Spezialitätsprinzip nicht entgegen. Für diesen Fall ist wenigstens von einer Mitberechtigung des Sicherungsgläubigers neben anderen Gläubigern auszugehen, die ebenfalls Leistungen für das Bauvorhaben des Schuldners erbracht haben, wobei auf den Rechtsgedanken des § 948 BGB zurückgegriffen werden kann.*)

2. Leistet der Drittschuldner an den vorläufigen Insolvenzverwalter des Schuldners, der nicht zur Einziehung ermächtigt ist, so erwirbt der Gläubiger, der als Zessionar Sicherungsnehmer ist, einen Anspruch gegen den Schuldner aus § 816 Abs. 2 BGB, der im eröffneten Verfahren für den Fall der unberechtigten Forderungseinziehung vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründet und daher gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO als Masseschuld privilegiert wird.*)

3. Bei der Ermittlung der Höhe des sich aus § 816 Abs. 2 BGB ergebenden Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter sind aber - obwohl § 171 InsO auf Verwertungshandlungen des vorläufigen Verwalters nicht anwendbar ist - Verwertungskosten zu berücksichtigen; diese Kosten wären nämlich auch angefallen, wenn der vorläufige Verwalter die eingezogenen Beträge zunächst separiert hätte, um dann im eröffneten Verfahren kraft Verfügungsmacht über das Sonderkonto die Befriedigung der Absonderungsberechtigten vorzunehmen.*)

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IBRRS 2009, 3475
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Annahme eines Anscheinsbeweises aufgrund einer Summe von Indizien

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.09.2009 - 12 U 69/09

1. Es kann sachgerecht sein, die Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises auf eine Reihe von aussagekräftigen Indizien zu stützen.

2. Auch nach einem Zeitraum von ca. sechs Jahren zwischen Schadenseintritt und mutmaßlicher Ursache kann der Beweis des ersten Anscheins greifen.

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IBRRS 2009, 3467
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erschwerniszulage wegen DIN-widrigem Vorgewerks

OLG Celle, Urteil vom 24.09.2008 - 7 U 12/05

1. Kann die vorgesehene Heizungsdämmung aufgrund eines nicht DIN-gerechten Einbaus der Kalt- und Warmwasserleitungen nur unter ungewöhnlich erschwerten Bedingungen erfolgen, so hat der Unternehmer einen Anspruch auf Erschwerniszulage.

2. Die Zahlung dieser Erschwerniszulage kann der Besteller nicht dadurch vermeiden, dass er dem Unternehmer den Einbau einer dünneren und leichter anzubringenden Dämmung anträgt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Einbau einer solchen Dämmung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.




IBRRS 2009, 3452
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an eine Unterbrechung im Sinne von § 6 Nr. 7 VOB/B

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2008 - 21 U 22/07

1. Bloße Verzögerungen der Arbeiten insgesamt oder die Einstellung nur einzelner Teilleistungen sind nicht als Unterbrechung der Ausführung i.S.v. § 6 Nr. 7 VOB/B zu bewerten. Entscheidend für eine Unterbrechung ist, dass nicht mehr das geschehen kann, was unter Zugrundelegung der vertraglich auferlegten Leistungspflichten zur unmittelbaren Leistungserstellung- und damit zum Leistungsfortschritt gehört.*)

2. Selbst wenn die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B nicht vorliegen, kann der Auftragnehmer die Kündigung später auf einen anderen Kündigungsgrund stützen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn zuvor das Vertragsverhältnis auch durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers belastet war.*)




IBRRS 2009, 3450
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrwertsteuer bei Schadensersatz zur Mangelbeseitigung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2009 - 21 U 101/08

1. Der Schadensersatzanspruch bei einer mangelhaften Werkleistung umfasst die voraussichtlich zu zahlende Mehrwertsteuer, auch wenn der Schaden noch nicht beseitigt worden ist (entgegen OLG München BauR 2008, 1909 ff). Die Mehrwertsteuer zählt zu den erforderlichen Kosten, die der Geschädigte aufwenden muss, um die entstandenen Schäden zu beseitigen.*)

2. Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache. Weder der Wortlaut noch die systematische Stellung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB lassen eine Anwendung der Norm über die Verletzung des Integritätsinteresses hinaus für reine Vermögensschäden zu.*)

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IBRRS 2009, 3439
BauvertragBauvertrag
Aufmaßanspruch bei Kündigung:Feststellung der erbrachten Leistungen

LG Leipzig, Beschluss vom 18.05.2009 - 04 O 1758/09

Ziel des Aufmaßes ist es, die bei Kündigung von dem Unternehmer ausgeführten Leistungsstände im Einzelnen festzustellen, um die nach dem Vertrag geschuldete Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen festzustellen.

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IBRRS 2009, 3437
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eine Schiedsvereinbarung verstößt nicht gegen das Transparenzgebot

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2009 - 14 Sch 4/09

1. Die vertragliche Verpflichtung der Bauvertragsparteien, vor Durchführung eines schiedsrichterlichen Verfahrens ein Mediationsverfahren einzuleiten, steht der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach § 1032 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.

2. Eine Schiedsvereinbarung, die im Bauvertrag unter der Überschrift "Zusätzliche Vereinbarungen" geregelt ist, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

3. Eine von den Parteien gleichzeitig getroffene Gerichtsstandvereinbarung steht einer Schiedsvereinbarung nicht entgegen. Die Gerichtsstandvereinbarung regelt nur den Fall, dass eine Zuständigkeit staatlicher Gerichte gegeben ist.

4. Sieht eine Schiedsvereinbarung lediglich vor, dass das Schiedsverfahren nach einer Schiedsgerichtsverordnung entschieden werden soll, ohne diese konkret zu benennen, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. Diese Teilunwirksamkeit berührt aber nicht die grundsätzliche Vereinbarung der Parteien, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs eine schiedsrichterliche Entscheidung herbeizuführen.

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IBRRS 2009, 3435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfüllarbeiten für Gebäudeerrichtung: Verjährung - Mängelansprüche

OLG Köln, Urteil vom 07.02.2008 - 15 U 106/07

1. Die Verfüllung eines Baugrundstücks durch Lieferung und Einbau von Schlacke, um darauf die Bodenplatte des zu errichtenden Gebäudes zu gründen, ist eine Bauwerksarbeit, weshalb Mängelansprüche nach § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in fünf Jahren verjähren.

2. Aus §§ 477, 651 BGB a.F. ergibt sich nichts anderes; denn der Auftrag zur Verfüllung mit zu liefernder Schlacke ist kein Werklieferungsvertrag, sondern ein reiner Werkvertrag.

3. Wenn der mit der Errichtung eines Gebäudes beauftragte Unternehmer die Verfüllung des Baugrundstücks an einen Subunternehmer vergibt, der hierzu vereinbarungsgemäß Thyssen-RCL-Schlacke verwendet, die sich als nicht raumbeständig erweist und deshalb zu Rissen in der Bodenplatte des Gebäudes führt, dann ist dem Unternehmer als schadensursächliches Mitverschulden anzulasten, dass er sich wegen der Eignung des Verfüllmaterials vor dessen Einbau nicht beim SubU erkundigt und/oder eine zumindest stichprobenweise Prüfung durch diesen angestoßen hat.

4. Wenn der Auftragnehmer auf Anregung des Auftraggebers für die Auffüllung des Baugrundstücks unter der Bodenplatte eines zu errichtenden Gebäudes alternativ ein anderes Material anbietet und der Auftraggeber sich für dieses - billigere - Verfüllmaterial entscheidet, handelt es sich nicht um einen von ihm vorgeschriebenen Stoff, so dass eine Haftungsbefreiung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B für durch das Verfüllmaterial verursachte Schäden an der Bodenplatte ausscheidet.




IBRRS 2009, 3434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber von Zusatzleist. in sale-and-lease-back Konstellation

KG, Urteil vom 17.06.2008 - 6 U 163/06

1. Die Bezugnahme auf den Hauptauftrag des Eigentümers in Zusatzaufträgen durch den Mieter stellt ein Indiz für ein Handeln in fremdem Namen dar.

2. Unsicherheiten über den Auftraggeber von Zusatzleistungen in sale-and-lease-back Konstellationen gehen nicht zu Lasten des Unternehmers.

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IBRRS 2009, 3433
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahmefiktion bei ausdrücklichem Widerspruch des Bestellers!

OLG München, Urteil vom 02.06.2009 - 9 U 2141/06

1. Obwohl der Auftraggeber die Abnahme des Werks wegen Mängeln zu Recht verweigert, kann er seinen Kostenerstattungsanspruch nicht nach § 4 Nr. 7 VOB/B ersetzt verlangen, wenn er es versäumt hat, eine Auftragsentziehung auszusprechen.

2. Der ausdrückliche Widerspruch des Bestellers gegen die Abnahmereife der Werkleistung aufgrund von Mängeln kann bei vereinbarter förmlicher Abnahme nicht durch Ingebrauchnahme beseitigt werden.




IBRRS 2009, 3432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verteilung der Schlussrechnung auf mehrere Teilschlussrechnungen

KG, Urteil vom 09.06.2009 - 21 U 182/07

Ein Bauvertrag ist auch dann insgesamt schlussgerechnet, wenn in mehreren Teilrechnungen erkennbar abschließend und umfassend abgerechnet wird.

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IBRRS 2009, 3431
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz nach § 8 Nr. 3 VOB/B ohne Ausspruch einer Kündigung?

LG Bonn, Urteil vom 07.08.2009 - 1 O 91/09

1. Eine Kündigung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Parteien ausdrücklich oder konkludent eine Vertragsaufhebung vereinbaren.

2. Die einvernehmliche Vertragsaufhebung steht einem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B nicht entgegen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung die Voraussetzungen für die Kündigung vorlagen.

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IBRRS 2009, 3423
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2008 - 1 U 1210/07

Im Falle der rechtswidrigen Rücknahme einer Baugenehmigung unterfällt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zwischen Bauherr und Unternehmer nicht dem Schutzbereich der verletzten Amtspflicht.

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IBRRS 2009, 3413
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung: Keine Vergütung für unbrauchbar erbrachte Teilleistung!

OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07

1. Der Auftraggeber kann nach Kündigung des Werkvertrags eine geleistete Vorauszahlung zurückverlangen, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Teilleistung wegen vorhandener Mängel nicht brauchbar oder deren Verwertung dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.

2. Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen der Vergütungsfähigkeit der ausgeführten Teilleistung darlegen und beweisen.

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IBRRS 2009, 3411
BauvertragBauvertrag
Schadensrecht - Ersatz von Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 312/08

Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.*)

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IBRRS 2009, 3366
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BauvertragBauvertrag
Einbeziehung der ATV in einen Bauvertrag und besondere Vergütung

OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2009 - 11 U 29/09

Haben die Parteien eines Bauvertrages die Geltung der VOB/B vereinbart, so gehören dazu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen (ATV). Eine Besondere Leistung im Sinne von Abschnitt 4 der ATV kann unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 bis 8 VOB/B besonders zu vergüten sein. Dies ist jedoch nicht stets der Fall, sondern nur dann, wenn die Auslegung der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung aller nach §§ 133, 157 BGB maßgebenden Umstände ergibt, dass diese Leistung nicht von der Leistungsbeschreibung umfasst ist.*)

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IBRRS 2009, 3365
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BauvertragBauvertrag
Nicht-Anlegen des Sicherheitseinbehalts stellt keine Untreue dar

OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2009 - 11 U 86/09

Dadurch, dass der Werkunternehmer gegen seine Verpflichtung aus § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B verstößt, den vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, erfüllt er noch nicht den Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB. Daher macht er sich hierdurch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig.*)

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IBRRS 2009, 3345
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BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen Mietausfall für die Dauer des Beweisverfahrens

OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2007 - 6 U 326/06

1. Im Rahmen einer Schadensersatzberechnung wegen Mietausfalls ist für die Höhe des Mietzinses vom Mietzins des beendeten Mietverhältnisses auszugehen, wenn dies bei ungestörtem Mietverhältnis weiter bestanden hätte.

2. Der Vermieter kann neben dem durch den Mietausfall entgangenen Mietzins auch die umlagefähigen Betriebskosten, die zu entrichtende Grundsteuer und die verbrauchsunabhängigen Gebühren für Strom ersetzt verlangen.

3. Der Vermieter kann im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens mit der Sanierung und Neuvermietung seiner Wohnung bis zur Erstellung des Ergänzungsgutachtens warten, wenn das Ausgangsgutachten nicht alle offenen Fragen beantwortet, ohne gegen seine ihm obliegende Schadensminderungspflicht zu verstoßen.




IBRRS 2009, 3341
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BauvertragBauvertrag
Subjektives Verständnis bei Auslegung LV-Position unbeachtlich!

OLG Jena, Urteil vom 23.10.2008 - 1 U 25/08

1. Für die rechtsgeschäftliche Auslegung des Textes eines Leistungsverzeichnisses ist der "objektive Empfängerhorizont" maßgeblich.

2. Entscheidend ist nicht das rein subjektive Erklärungsverständnis des einzelnen Bieters, sondern das Verständnis, mit dem durchschnittliche Bieter die Erklärung verstehen dürfen.

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IBRRS 2009, 3340
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BauvertragBauvertrag
Rücktritt des Bestellers: Berechnung des Nutzungsersatzes

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2008 - 14 U 229/07

1. Tritt der Besteller wegen eines Mangels vom Werkvertrag zurück, nachdem er die hergestellte Sache genutzt hat, so steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Nutzungsersatz zu.

2. Dieser Nutzungsersatz richtet sich nicht nach dem üblichen Mietzins; maßgeblich ist die Wertminderung nach der Relation von tatsächlicher Nutzung und voraussichtlicher Nutzungsdauer.

3. Für die Nutzungsdauer kann auf steuerliche AfA-Tabellen nicht zurückgegriffen werden.

4. Kosten für Wartungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind für die Berechnung des Nutzungsersatzes nicht zu berücksichtigen.

5. Rechnet der Beklagte im Rechtsstreit hilfsweise mit einer Gegenforderung gegen die Klageforderung auf, kann der Kläger der Hilfsaufrechnung des Beklagten nicht dadurch begegnen, dass er mit einer weiteren Forderung hilfsweise gegen die Gegenforderung des Beklagten die Aufrechnung erklärt.




IBRRS 2009, 3338
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BauvertragBauvertrag
Akontozahlung ohne Bestimmung = Tilgung der verjährten Forderung?

OLG München, Urteil vom 07.10.2008 - 28 U 6468/98

Wird bei einer Akontozahlung nicht spezifiziert, welche Teilforderungen damit getilgt werden sollen, richtet sich die Tilgungsreihenfolge nach § 366 Abs. 2 BGB. Eine nachträgliche Tilgungsbestimmung durch den Schuldner ist unbeachtlich.

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IBRRS 2009, 3336
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BauvertragBauvertrag
Unzureichendes Gutachten: Hinweispflicht des Bauunternehmers!

OLG Rostock, Urteil vom 07.12.2006 - 1 U 19/06

1. Ein Bieter, der ein Angebot trotz erkannter oder erkennbarer unklarer oder lückenhafter Beschreibung der Baugrundverhältnisse abgibt, kann in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht enttäuscht werden.

2. Bei erkennbarer Unvollständigkeit der Angaben zu den Bodenverhältnissen muss der Unternehmer hierauf hinweisen und die offene Frage klären.

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IBRRS 2009, 3322
BauvertragBauvertrag
Reihenfolge bei mehreren Kündigungsgründen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2008 - 21 U 22/07

1. Unterbrechung der Ausführung im Sinne des § 6 Nr. 7 VOB/B bedeutet, dass die Arbeit des Auftragnehmers nicht weitergeführt wird, bloße Verzögerungen der Arbeiten insgesamt oder die Einstellung nur einzelner Teilleistungen reichen nicht aus.

2. Allerdings ist eine Unterbrechung nicht erst dann gegeben, wenn von dem Auftragnehmer überhaupt keine Tätigkeit auf dem Bau mehr entfaltet werden kann. Vielmehr ist entscheidend, dass nicht mehr geschehen kann, was unter Zugrundelegung der dem Auftragnehmer vertraglich auferlegten Leistungspflichten mit zur unmittelbaren Leistungserstellung und damit zum Leistungsfortschritt als solchem gehört.

3. Wird einer von zwei Kündigungsgründe nur "hilsfweise und vorsorlgich" vorgetragen, so wird hierdurch eine Reihenfolge der Kündigungsgründe festgelegt.

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IBRRS 2009, 3307
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Nutzungsausfallentschädigung

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.03.2007 - 1 U 152/06

1. Enthält ein Schiedsgutachtenvertrag keine ausdrückliche Regelung zur Kostentragung, kann sich eine solche nur aus einer - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung der Vereinbarung im Einzelfall ergeben; anderenfalls ist die allgemeine Gesetzeslage maßgeblich.

2. Das Verschulden des Baustofflieferanten - der Hersteller von Teppichkleber - muss sich ein Bauuunternehmer nur dann nach § 278 BGB zurechnen lassen, wenn jener ausnahmsweise in den werkvertraglichen Pflichtenkreis des Unternehmers einbezogen ist.

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IBRRS 2009, 3303
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BautechnikBautechnik
Unzureichende Türdurchgangshöhe als Mangel einer Eigentumswohnung

LG Köln, Urteil vom 23.01.2009 - 37 O 57/07

1. Hinsichtlich der bei Neubauten dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Durchgangshöhe von Wohnungseingangstüren bestehen keine verbindliche Normen für die Durchgangshöhe von Wohnungseingangstüren.

2. Nach Auswertung von Auskünften von Türenherstellern ergibt sich, dass die Durchgangshöhe einer Einganstür mindestens 1,93 m betragen muss; eine vorgefundene Durchgangshöhe von 1,91 m stellt somit einen Mangel im Sinne des § 633 BGB dar und ist nachzubessern.

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IBRRS 2009, 3294
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BauvertragBauvertrag
Trotz unzureichender Heizleistung kein Mangel?

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2008 - 3 U 48/08

Wenn der Bauherr im Rahmen der Sanierung seines Hauses einen Heizungsbauer beauftragt, eine Strom- und Wärmeerzeugungsanlage einzubauen, und ihn zugleich darüber informiert, dass eine Dämmung des Hauses noch vorgesehen sei, stellt die Auslegung der Energieanlage auf den Wärmebedarf eines gedämmten Hauses keinen Mangel dar.

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IBRRS 2009, 3293
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BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungssicherheit über 20%

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2009 - 21 U 130/08

1. Sind sich die Parteien eines Bauvertrags über die richtige Höhe einer Sicherheitsleistung im Sinne des § 648a BGB nicht einig, so muss der Besteller zumindest eine Sicherheitsleistung in derjenigen Höhe übergeben, die er für richtig hält.

2. Die Höhe einer vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung von 20% ist auch nicht durch die angespannte wirtschaftliche Situation eines Insolvenzverwalters als Auftragnehmer gerechtfertigt. Ein ausgewogener Vertrag liegt nur vor, wenn dieser einen Ausgleich für die hohe Sicherheitsleistung auch zu Gunsten des Insolvenzverwalters vorsehen würde.




IBRRS 2009, 3291
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BauvertragBauvertrag
Minderung wegen geringfügiger Mängel?

KG, Urteil vom 15.09.2009 - 7 U 120/08

1. Geringfügige, kaum wahrnehmbare Mängel am Bodenbelag eines Wohnhauses rechtfertigen keine Minderung des Werklohns.*)

2. Wird die Minderung nach dem Geldbetrag berechnet, der aufzuwenden ist, um den Mangel zu beseitigen, ist die zu zahlende Vergütung der Schätzung zu Grunde zu legen, die die Mehrwertsteuer jedenfalls dann umfasst, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.*)

3. Lässt sich der Schaden an einem Bauwerk (hier: hohe Heizkosten infolge einer unzureichenden Wärmedämmung) nicht sofort ermitteln, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage nur dann, wenn mit einer Schadensfeststellung in der Zukunft gerechnet werden kann.*)




IBRRS 2009, 3255
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BautechnikBautechnik
Prüfungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich Vorgewerken

OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2009 - 3 U 213/08

1. Steht die Arbeit eines Werkunternehmers in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder ist sie aufgrund dessen Planung auszuführen, muss er prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. Das gilt erst recht, wenn ein Fachunternehmer sein Werk in ein gegebenes Gebäude einpassen muss (hier: Montage eines Tores an einem fehlerhaft dimensionierten Stahlträger).

2. Der Bauherr muss sich das Versäumnis des Statikers, die konkreten Anforderungen an die Bauwerksausführung zu berücksichtigen, gegenüber den bauausführenden Unternehmern als Mitverschulden anrechnen lassen.

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