Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 0117LG Landshut, Urteil vom 02.04.2009 - 74 O 3306/07
1. Vergütungsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn wegen Nachträgen können sich nur aus einem gesondert abgeschlossenen Werkvertrag zwischen Bauherrn und Subunternehmer ergeben.
2. Haben die Parteien eines Bauvertrags detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung von Mehr- oder Minderleistungen getroffen, so spricht dies gegen eine direkte Beauftragung des Subunternehmers durch den Bauherrn mit der Ausführung von Nachtragsleistungen.
3. Der Subunternehmer kann sich auch nicht auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag berufen, da eine "Aufstörung" des Vertragsverhältnisses bei Nachträgen nicht angezeigt ist.
VolltextIBRRS 2010, 0116
BGH, Urteil vom 27.11.2009 - LwZR 11/09
Ein zu Lasten des Ersatzpflichtigen zu berücksichtigender Umstand ist das Maß seines Verschuldens. Bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder sonstigem schweren Verschulden können dem Schädiger auch unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein.
VolltextIBRRS 2010, 0113
OLG Celle, Urteil vom 05.08.2009 - 7 U 237/08
1. Einen Grundsatz, wonach man sich als Werkunternehmer auf einen bestimmten Zustand und eine bestimmte Beschaffenheit einer zu bearbeitenden Sache verlassen darf, gibt es im Werkvertragsrecht grundsätzlich nicht.
2. Dies gilt um so mehr, wenn man, als Werkunternehmer, eine allgemein anerkannte Regel der Technik missachtet und sich hierdurch gerade die Gefahr verwirklicht, die durch die missachtete Regel vermieden werden sollte.
VolltextIBRRS 2010, 0106
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2009 - 26 U 73/08
Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung hat der Besteller die Kosten für diejenigen Leistungen zu tragen, die der Unternehmer zwar nicht angeboten hat, die er aber, weil zur vereinbarten bzw. ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich, zusätzlich doch erbringen muss, und zwar nach dem Preisstand im Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
VolltextIBRRS 2010, 0105
LG Itzehoe, Urteil vom 08.10.2009 - 7 O 71/07
Wird eine Heizungsanlage zusammen mit einem Projektierungsvertrag für deren Montage und einem Montagevertrag angeboten, so erstreckt sich die Sachmängelhaftung des "Verkäufers" auch darauf, dass die Anlage sich auch für das Bauvorhaben, für das Projektierung und Montage angeboten wird, eignet.*)
VolltextIBRRS 2010, 0103
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2009 - 8 U 133/09
Der Anspruchsteller ist zu einer veränderten Berechnung seiner Schadenspositionen grundsätzlich berechtigt. Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind
VolltextIBRRS 2010, 0102
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2009 - 6 U 82/08
1. Sofern der Baustofflieferant ausdrücklich von dem Bauherrn eine Erklärung fordert, dass er seine Rechnungen bezahle und eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, ist dies eine Zahlungsabsprache.
2. Diese Absprache kann nicht dahingehend gewertet werden, dass der Bauherr hierdurch keinerlei Verpflichtungen eingegangen ist und seine Zahlungen als freiwillige Leistungen anzusehen sind.
VolltextIBRRS 2010, 0101
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 28/08
1. Die Möglichkeit eines Skontoabzuges ist nur dann auf die Schlusszahlung beschränkt, wenn es in Bezug auf andere Zahlungen, etwa Abschlagszahlungen, an einer Vereinbarung fehlt.
2. Das Gericht darf die Höhe der Kosten für eine im Wege eines Leistungsverweigerungsrechts aus § 320 BGB geltend gemachte Mängelbeseitigung nicht gemäß § 287 ZPO schätzen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Vortragslast für die Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber einer Werkleistung nicht auf Seiten des Auftraggebers, sondern auf Seiten des Auftragnehmers liegt.
3. In Fällen, in denen einem gerichtlich geltend gemachten Werklohnanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Mängelbeseitigung entgegengehalten werden kann, führen zu einer doppelten Zug um Zug Verurteilung.
4. Steht dem vertraglichen Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzlichen Werklohn ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers aus § 641 Abs. 3 BGB bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel zu, kann der Auftragnehmer insoweit auf seinen Vergütungsanspruch Verzugszinsen nicht verlangen.
IBRRS 2010, 0098
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.12.2009 - 4 U 311/09
Einer in einem Bauvertrag enthaltenen Klausel, wonach der Besteller zur 6%igen Skontierung berechtigt ist, falls er in einer - nach Eingang einer prüffähigen Rechnung - in Lauf gesetzten Skontierungsfrist Zahlung leistet, begegnen am Maßstab der §§ 307, 310 BGB keine Wirksamkeitsbedenken.*)
VolltextIBRRS 2010, 0097
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - 4 U 44/09
1. Der Sicherungszweck einer für bestimmte Bauleistungen gewährten Vorauszahlungsbürgschaft entfällt, wenn diese Bauleistungen erbracht wurden.
2. Im Rahmen der Schlussrechnung sind zu hohe oder zu geringe Voraus- oder Abschlagszahlungen auszugleichen. Sind solche Zahlungen in einem größeren Umfang geleistet worden, als es dem Wert der Arbeiten entspricht, so führt dies zu einem - vertraglichen - Erstattungsanspruch des Auftraggebers.
3. Die Höhe des sich aus der Gesamtabrechnung ergebenden Anspruchs begrenzt die Haftung von Sicherheiten, die für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen gestellt worden sind; denn der Auftraggeber kann nicht Ersatz für einen Ausfall beanspruchen, den er gar nicht erlitten hat.
4. Der Auftraggeber hat schlüssig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung vorzutragen. Dazu kann er sich indes auf eine vorhandene Schlussrechnung des Auftragnehmers beziehen und darlegen, dass sich daraus ein Überschuss ergibt oder nach Korrektur etwaiger Fehler ergeben müsste. Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegenzutreten.
5. Im Prozess des Auftraggebers auf Zahlung eines Überschusses trägt der Auftragnehmer die Beweislast für seinen Vergütungsanspruch, denn der Auftragnehmer ist aufgrund der vertraglichen Abrede verpflichtet nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Voraus- und Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund.
IBRRS 2010, 0091
LG Potsdam, Urteil vom 02.10.2009 - 1 O 118/09
1. Eine Haftung des Bauunternehmers kommt lediglich dann in Betracht, wenn er seinerseits Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt.
2. Nach den Regelungen der VOB/B hält eine rechtzeitige Anzeige des Mangels während der Frist die Gewährleistungsansprüche aufrecht. Sinn und Zweck ist, die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist angemessen auszugleichen.
IBRRS 2010, 0079
LG Potsdam, Beschluss vom 30.04.2008 - 3 S 110/07
1. Bei streitiger Nachtragsbeauftragung steht dem Unternehmer - bei Vorliegen der Voraussetzungen - jedenfalls ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, wonach der übliche Werklohn geschuldet ist.
2. Der Besteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Pauschalpreisabrede in Abweichung vom zuvor getroffenen Einheitspreisvertrag und für den Umfang der durch ein Drittunternehmen erbrachten, aber durch den Erstunternehmer abgerechneten Leistungen.
3. Der Unternehmer kann im Werklohnprozess eine neue Schlussrechnung erstellen und die Klage hierauf stützen. Dies stellt keine Klageänderung dar, wäre jedenfalls aber sachdienlich im Sinne von § 263 ZPO.
4. Beauftragt der Bauherr eines Einfamilienhauses einen Werkunternehmer mit einem Bauauftrag, kann auch der Ehegatte Vertragspartner werden. Beide Ehegatten haften in diesem Falle gesamtschuldnerisch für die vertragliche Verpflichtung. Dies ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Der mitverpflichtete Ehegatte steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung, wenn auch er verklagt wird.
IBRRS 2010, 0078
AG Potsdam, Urteil vom 05.06.2007 - 29 C 280/04
1. Beauftragt der Bauherr eines Einfamilienhauses einen Werkunternehmer mit einem Bauauftrag, kann auch der Ehegatte Vertragspartner werden. Beide Ehegatten haften in diesem Falle gesamtschuldnerisch für die vertragliche Verpflichtung. Dies ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Der mitverpflichtete Ehegatte steht nicht mehr als Zeuge zur Verfügung, wenn auch er verklagt wird.
2. Bei streitiger Nachtragsbeauftragung steht dem Unternehmer - bei Vorliegen der Voraussetzungen - jedenfalls ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, wonach der übliche Werklohn geschuldet ist.
3. Der Besteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Pauschalpreisabrede in Abweichung vom zuvor getroffenen Einheitspreisvertrag und für den Umfang der durch ein Drittunternehmen erbrachten, aber durch den Erstunternehmer abgerechneten Leistungen.
4. Der Unternehmer kann im Werklohnprozess eine neue Schlussrechnung erstellen und die Klage hierauf stützen. Dies stellt keine Klageänderung dar, wäre jedenfalls aber sachdienlich im Sinne von § 263 ZPO.
VolltextIBRRS 2010, 0074
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.12.2009 - 12 W 59/09
1. Wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beantragt, sind nicht die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage, sondern die des Beweisverfahrens ausschlaggebend. Daher kann Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage nur verneint werden, wenn ein Anspruch offensichtlich nicht besteht. *)
2. Auch bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Mutwilligkeit kann grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptprozesses abgestellt werden. *)
VolltextIBRRS 2010, 0067
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2009 - 13 U 106/09
Die regelmäßige Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt erst, wenn sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristablauf oder nach endgültiger Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer in einen auf Geldzahlung gerichteten Anspruch verwandelt hat.
VolltextIBRRS 2010, 0065
OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2009 - 19 U 34/09
1. Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Höhe einer Pauschalvergütung bei Kündigung eines Vertrages über den Einbau eines Treppenlifts (hier: 30 % des vereinbarten Preises bei Kündigung vor Produktionsbeginn).
2. Kündigt der Besteller den Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Widerrufsfrist, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung für mit der Produktion des Treppenlifts verbundene Leistungen, die er vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht hat.
3. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Teilvergütungsanspruchs nach §§ 649, 651 BGB
VolltextIBRRS 2010, 0062
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2009 - 17 U 171/08
Im Rahmen der Kooperationspflicht muss der Auftraggeber eine Bedarfsposition beauftragen, auch wenn eine geänderte oder zusätzliche Leistung nur teilweise unter diese Bedarfsposition fällt.
VolltextIBRRS 2010, 0059
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2009 - 3 U 45/08
1. Voraussetzungen der Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens.*)
2. Zum Schadensersatz aufgrund unterlassener Imprägnierung von Holz wegen fehlerhafter Bezeichnung der Holzlieferung
IBRRS 2010, 0058
OLG Hamburg, Urteil vom 15.09.2009 - 6 U 1/08
1. Die vom Gerichtssachverständigen für die Mangelursache festgestellte Quote ist nicht von Amts wegen zu überprüfen, sondern nur aufgrund substanziierten Bestreitens durch die Partei, wenn diese eine für sich günstigere Quote behauptet.
2. Beruht der Mangel der Werkleistung auf mehreren Ursachen, die zum Teil in den Verantwortungsbereich des Bestellers fallen, so kann dieser Mängelansprüche unter Abzug der ihn treffenden Verursachungsquote geltend machen.
3. Die während eines mehrjährigen Gerichtsverfahrens ohnehin angefallenen Instandhaltungsarbeiten sind als Sowieso-Kosten von den Mängelbeseitigungskosten abzuziehen.
IBRRS 2010, 0053
OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 14 U 22/09
Eine technisch einwandfrei durchgeführte Sanierungsmaßnahme (hier: Reparatur einer Horizontalsperre zur Behebung eines Feuchtigkeitsaustritts in einer Hauswand) ist auch dann mangelhaft, wenn sie von Anfang an nicht geeignet war, den festgestellten Schaden zu beheben und ein mit der Durchführung der Sanierung beauftragter Fachmann dies auch erkennen konnte.*)
VolltextIBRRS 2010, 0049
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 107/08
Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2010, 0047
BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0046
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.08.2009 - 11 U 133/03
Der Bauherr kann sich vom Bauunternehmer, der einen Dritten zur Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt hat, die Rechte aus diesem Vertragsverhältnis abtreten lassen und den Gutachter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn das Gutachten mangelhaft war.
VolltextIBRRS 2010, 0044
OLG Köln, Urteil vom 28.10.2009 - 11 U 34/09
Wenn die Parteien nachträglich übereinstimmend von einer Bruttoabrechnung zu der in § 13b UStG gesetzlich vorgeschriebenen Nettoabrechnung übergehen, so ist die Vereinbarung nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessenlage (§§ 157, 242 BGB) ergänzend dahin auszulegen, dass auch der Sicherheitseinbehalt von der Nettosumme zu berechnen und von dieser abzuziehen ist.
VolltextIBRRS 2010, 0013
OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2009 - 14 U 45/09
1. § 5 Nr. 4 Fall 1 VOB/B setzt eine Überschreitung des vertraglich festgelegten Beginns der Ausführungsfrist voraus und ist nicht anwendbar, wenn der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der ihm übertragenen Bauarbeiten begonnen hat.
2. Nach § 5 Nr. 4 Fall 2 VOB/B ist eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Gesamtwerks in Verzug ist; die Nichteinhaltung einer Einzelfrist wird nach dieser Klausel nicht sanktioniert.
3. Für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 5 Nr. 4 Fall 3 VOB/B genügt allein ein unzureichender Arbeitskräfteeinsatz nicht, sondern muss darüber hinaus zu befürchten sein, dass aufgrund dieses unzureichenden Arbeitskräfteeinsatzes die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können.
4. Ein Verzicht oder gar eine Verwirkung eines einmal begründeten Kündigungsrechts kann erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist angenommen werden.
5. Ein Auftraggeber stimmt einem Nachunternehmereinsatz durch seinen Auftragnehmer konkludent zu, wenn er auf Baustellenbesprechungen zur Kenntnis nimmt, dass der Auftragnehmer einen Nachunternehmer einsetzen will, sodann die vom Auftragnehmer überreichte Namensliste der Mitarbeiter dieses Nachunternehmers nebst Anmeldeformularen für deren Zugang zur Baustelle (einem Kasernengelände) entgegennimmt und anschließend an der Einholung von Zugangsnachweisen für die genannten Arbeiter dieses Nachunternehmers durch die zuständigen Militärbehörden mitwirkt.
IBRRS 2010, 0012
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2009 - 14 U 45/09
1. § 5 Nr. 4 Fall 1 VOB/B setzt eine Überschreitung des vertraglich festgelegten Beginns der Ausführungsfrist voraus und ist nicht anwendbar, wenn der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der ihm übertragenen Bauarbeiten begonnen hat.
2. Nach § 5 Nr. 4 Fall 2 VOB/B ist eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Gesamtwerks in Verzug ist; die Nichteinhaltung einer Einzelfrist wird nach dieser Klausel nicht sanktioniert.
3. Für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 5 Nr. 4 Fall 3 VOB/B genügt allein ein unzureichender Arbeitskräfteeinsatz nicht, sondern muss darüber hinaus zu befürchten sein, dass aufgrund dieses unzureichenden Arbeitskräfteeinsatzes die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können.
4. Ein Verzicht oder gar eine Verwirkung eines einmal begründeten Kündigungsrechts kann erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist angenommen werden.
5. Ein Auftraggeber stimmt einem Nachunternehmereinsatz durch seinen Auftragnehmer konkludent zu, wenn er auf Baustellenbesprechungen zur Kenntnis nimmt, dass der Auftragnehmer einen Nachunternehmer einsetzen will, sodann die vom Auftragnehmer überreichte Namensliste der Mitarbeiter dieses Nachunternehmers nebst Anmeldeformularen für deren Zugang zur Baustelle (einem Kasernengelände) entgegennimmt und anschließend an der Einholung von Zugangsnachweisen für die genannten Arbeiter dieses Nachunternehmers durch die zuständigen Militärbehörden mitwirkt.
IBRRS 2010, 0009
OLG Oldenburg, Urteil vom 05.11.2009 - 14 U 61/09
1. Bei einem Vertrag über die Abnahme von Abfällen - hier: Gülle - handelt es sich auch dann um einen Werkvertrag, wenn der Abnehmer die Abfälle wirtschaftlich verwerten will.*)
2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte feste Laufzeit schließt das gesetzliche bestehende Kündigungsrecht aus § 649 Satz 1 BGB nur aus, wenn ein entsprechender Parteiwille für den Besteller unmissverständlich zu erkennen ist.*)
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 4128OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 772/09
1. Tritt nach der Reparatur eines Fahrzeugmotors ein vom Auftragnehmer zu verantwortender weitaus erheblicherer Schaden auf, muss er dem Auftraggeber die durch eine anderweitige Ersatzvornahme entstandenen Kosten erstatten.
2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist in einem derartigen Fall entbehrlich, wenn der Auftragnehmer erklärt hat, zur Reparatur des Zweitschadens außerstande zu sein.
VolltextIBRRS 2009, 4124
LG Schwerin, Urteil vom 29.10.2008 - 6 S 32/08
1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags, der den Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers durch eine Bürgschaft abgelöst hat, darf nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen.
2. Für die Berechnung der Austauschgewährleistungsbürgschaft ist auf den Wert des mangelbehafteten Gewerkes abzustellen.
VolltextIBRRS 2009, 4114
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2008 - 22 U 2/08
1. Die Vereinbarung eines pauschalen Architektenhonorars ist unwirksam, wenn sie nicht schriftlich und nicht bei Auftragserteilung zu Stande gekommen ist.
2. Eine Schlussrechnung kann keine Bindungswirkung entfalten, wenn der Rechnungsempfänger die Zahlungsverpflichtung bestreitet.
3. Die Erarbeitung alternativer Lösungsmöglichkeiten wie auch die Optimierung einer Planung sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn wesentliche Planungsleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers nach einer abgeschlossenen Planungsleistung erbracht werden.
VolltextIBRRS 2009, 4113
OLG München, Urteil vom 08.09.2009 - 5 U 2499/09
1. Hat ein Auftraggeber mehr als drei Monate vor dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers mit diesem einen Bauvertrag abgeschlossen, erlangt er im insolvenzanfechtungsrechtlich relevanten Zeitraum (der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag) durch die weitere Leistungserbringung eine kongruente Deckung.
2. Nimmt der Auftraggeber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers die weitere Leistungserbringung als kongruente Deckung entgegen, kann er gegen den hierauf anteilig entfallenden Werklohnanteil nicht wirksam mit Gegenforderungen, die reine Insolvenzforderungen darstellen würden, aufrechnen, sofern später über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
VolltextIBRRS 2009, 4112
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2009 - 1 U 20/08
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen beim VOB-Bauvertrag die Vergütung von Leistungen aus Nachträgen und von Stundenlohnarbeiten verlangt werden kann.*)
2. Ein Beitritt als Streithelfer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn das Gericht in prozessual unzulässiger Weise beiden Seiten Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag gegeben hat, ohne in das schriftliche Verfahren überzugehen.*)
3. Die Prüfung einer Rechnung, die Bezahlung einer Rechnung oder auch die Bezahlung nach Prüfung erlauben für sich genommen nicht, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Auftraggebers anzunehmen.
IBRRS 2009, 4109
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 230/08
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe "demnächst" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB veranlasst worden ist, kann auf die zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.*)
2. Verzögerungen bei der Bekanntgabe des Güteantrags, die auf einer Arbeitsüberlastung der Gütestelle beruhen, sind dem Antragsteller grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2009, 4079
OLG München, Beschluss vom 20.08.2009 - 9 U 1803/09
Werkvertraglicher Schadensersatz wegen Raumluftbelastung: Die entsprechende Anwendung von § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt die Feststellung einer mangelhaften Leistung des Anspruchsgegners voraus, die geeignet ist, den Schaden mitverursacht zu haben.*)
VolltextIBRRS 2009, 4058
OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Einer Verweisung durch das mit der Werklohnklage angerufene Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des verklagten Auftraggebers ist die Bindungswirkung nicht deshalb abzusprechen, weil der Gerichtsstand des Erfüllungsortes unzutreffend verneint wird (Anschluss an BGH NJW-RR 2002, 1498).*)
VolltextIBRRS 2009, 4048
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2009 - 22 U 240/05
1. Ansprüche aus unerlaubter Handlung können nur dann neben den vertraglichen Mängelansprüchen stehen, wenn eine fehlerhafte Vertragsleistung zu einem Eingriff in eine bereits vorhandene und vorher unversehrte Sache des Eigentümers führt und der Schaden über den Mangelunwert der mangelhaften Leistung hinausgeht.
2. Muss der Architekt oder Werkunternehmer nach dem erteilten Auftrag in die Bausubstanz eingreifen, ist eine damit zusammenhängende Schädigung der Bausubstanz in der Regel keine selbständige Eigentumsverletzung.
3. Wegen Bauüberwachungsfehlern haftet der Architekt in vollem Umfange gesamtschuldnerisch neben dem verantwortlichen Bauhandwerker.
4. Zum Nachweis der ursächlichen Pflichtverletzung des bauüberwachenden Architekten kann sich der Auftraggeber auf einen Anscheinsbeweis berufen, wenn der typische Geschehensablauf dafür spricht, dass die Überwachung des Architekten bei den Bauarbeiten mangelhaft war.
IBRRS 2009, 4047
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2009 - 23 U 97/08
1. Die Abdichtung eines Kelleraußenmauerwerks durch eine Dickbeschichtung ist schon dann mangelhaft, wenn die im Leistungsverzeichnis vereinbarte Dicke der Beschichtung durchgehend nicht erreicht wird, und zwar auch im trockenen Zustand. Das gilt auch dann, wenn die allgemeinen Regeln der Technik lediglich eine Mindestdicke von 4 mm vorsehen.
2. Zur Herstellung einer Druckwasserdichtigkeit muss nicht nur der Überstand einer Bodenplatte beschichtet werden, sondern auch deren Stirnseite mit mindestens 4 - 5 mm Dicke und in einer Breite von mindestens 10 cm unter der Oberkante.
3. Die vorgenannten Mängel rechtfertigen eine Neuherstellung der Abdichtung. Der Unternehmer kann sich nicht auf Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung berufen, soweit das Risiko eines Schadenseintritts besteht.
IBRRS 2009, 4023
OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2009 - 19 U 143/05
Der Auftraggeber eines Blockheizkraftwerks darf auch dann eine zuverlässige Wärme- und Warmwasserversorgung erwarten, die einem Mindeststandard an zeitgemäßem Wohnen entspricht, wenn ein auf Einsparung von Energie und Kosten besonders ausgerichtetes Konzept vereinbart ist.*)
VolltextIBRRS 2009, 3994
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 3/09
1. Die Überlassung von Behelfsbrücken ist als gemischter Vertrag, der sowohl miet- als auch werkvertragliche Elemente ausweist, auszulegen.
2. Eine Vertragsklausel, gemäß welcher der Mietzeitraum mit der Montage durch den Vermieter beginnt und mit dem Abschluss der Demontage endet, stellt keine unangemessene Benachteiligung für den Mieter im Sinne von § 307 BGB dar. Hätte der Mieter die Brücken nämlich selbst aufgebaut, so wäre er ohne Zweifel auch für diesen Zeitraum zur Zahlung von Mietzins verpflichtet, weil ihm die Brücken zur Verfügung standen.
VolltextIBRRS 2009, 3968
OLG Jena, Urteil vom 09.04.2008 - 4 U 1100/06
1. Der Unternehmer erklärt allein mit der Beteiligung an den Mängelbeseitigungsarbeiten kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis.
2. Das Produkthaftungsgesetz schützt nur den privaten Endverbraucher, Sachschäden im gewerblichen und geschäftlichen Bereich fallen nicht unter das Produkthaftungsgesetz.
3. Deliktischen Schutz genießen nur die zeitlich vor dem fehlerhaften Stoff eingefügten Bestandteile, deren Beschädigung über den Produktmangel hinausgeht.
VolltextIBRRS 2009, 3967
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2009 - 22 U 184/08
1. Der Unternehmer kann dem Bauherrn nicht den Einwand mangelnder Bauaufsicht durch den Architekten entgegenhalten.
2. Dies gilt auch bei einem Baubetreuer, der wie ein bauleitender Architekt im Verhältnis zum Bauherrn die Überwachung des Bauobjekts vornimmt.
3. Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern.
4. Etwaige Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Erwerber wirken sich auf den Schadensersatzanspruch nicht aus.
IBRRS 2009, 3965
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2009 - 5 U 135/08
Besteht der geschuldete Erfolg nicht oder nicht in erster Linie in der Herstellung der beweglichen Sache und deren Übertragung zu Eigentum, sondern wesentlich in einem über diese Sache hinausgehenden Erfolg, der dem Vertrag das Gepräge gibt, wie etwa der Einpassung in ein Gesamtwerk oder der Herstellung der Funktionsfähigkeit, ist Werkvertragsrecht und nicht über § 651 Satz 1 BGB primär Kaufrecht anzuwenden.
VolltextIBRRS 2009, 3963
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2008 - 22 U 5/04
1. Der Auftraggeber muss lediglich das Schadensbild hinreichend genau beschreiben, um die Ursachen, die den eigentlichen Fehler des gesamten Werks ausmachen, in vollem Umfang zum Gegenstand des prozessualen Verfahrens zu machen (sog. "Symptomtheorie"). Es ist Sache des Unternehmers, die Mängelursachen festzustellen und sein Verhalten hierauf einzurichten.
2. Die Angabe einer Stelle, an der Wasser in einer Wohnung auftritt, oder die Bezeichnung von Rissen im Außenputz sind deshalb nur als Hinweise auf festgestellte Schäden, nicht als Begrenzung des Mängelbeseitigungsverlangens zu verstehen.
VolltextIBRRS 2009, 3962
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2009 - 13 U 47/08
Der Umstand, dass ein Auftragnehmer sich in Liquidation befindet, nachdem ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, ändert nichts daran, dass der Auftraggeber einem Werklohnanspruch des Auftragnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln uneingeschränkt entgegenhalten kann.
VolltextIBRRS 2009, 3959
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009 - 8 U 46/09
Verlässt der Auftraggeber nach Kündigung des Vertrages das Erfüllungsstadium tritt der die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung begründende Sicherungsfall auch ohne Abnahme ein. Nach Ablauf der damit beginnenden Verjährungsfrist ist die Bürgschaftsurkunde herauszugeben.*)
VolltextIBRRS 2009, 3944
KG, Beschluss vom 08.09.2009 - 1 W 403/08
Zur Zulässigkeit des Firmenbestandteils "Bau" bei einem Unternehmensgegenstand "Durchführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten".*)
VolltextIBRRS 2009, 3927
KG, Urteil vom 10.07.2009 - 7 U 204/08
Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mängelfrei ist. Unterlässt er dies, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers erst nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungspflicht, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre. Denn der Besteller ist dann so zu stellen, als wäre der Mangel dem Unternehmer bei Ablieferung des Werkes bekannt. Grundsätzlich kann die regelmäßige Verjährung nur dann eingreifen, wenn der Unternehmer durch seine Organisation eine durch Arglist begründete verlängerte Verjährung vermeidet. Der Einsatz eines Nachunternehmers allein ist kein derartiger Tatbestand. Zudem kann eine Organisationspflicht grundsätzlich nur in Bezug auf den Teil des Herstellungsprozesses angenommen werden, der vom Unternehmer organisiert werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 3924
OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 29/09
1. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten einer kreditgebenden Bank ist anzunehmen, wenn ein Bauunternehmer einen Bautenstandsbericht für den Bauherren unterschreibt, der ausdrücklich "für Zwecke der Kreditgewährung und Auszahlung" vorgesehen ist.*)
2. Unterzeichnet der Bauunternehmer einen derartigen Bautenstandsbericht, in dem eine Fertigstellung der Rohbauarbeiten zu 100 % bescheinigt, obwohl mit dem Bau überhaupt noch nicht begonnen wurde, und zahlt die kreditgebende Bank des Bauherren daraufhin die erste Darlehensrate aus, so ist der Bauunternehmer der Bank zum Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn sie später mit ihrer Forderung gegen den Bauherren ausfällt.*)
3. Wirkt der Bauunternehmer aktiv an der Täuschung der Bank mit, so kommt auch eine Haftung aus § 826 BGB in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2009, 3901
OLG Celle, Urteil vom 25.11.2009 - 14 U 21/09
Wird die Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Bauvertrages von einem Nichtberechtigten erklärt (hier: Sohn des Gebäudeeigentümers), kommt eine Genehmigung auch durch schlüssiges Verhalten des Vertretenen in Betracht. Eine Genehmigung kann schon in der widerspruchslosen Duldung der Leistungserbringung des Unternehmers gesehen werden.
VolltextIBRRS 2009, 3872
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009 - 6 Sa 219/09
1. Bauunternehmer haftet für Mindestlohnansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu Gunsten des Nachunternehmers.
2. Das Mindestentgelt, hinsichtlich dessen den auftraggebenden Unternehmer eine Bürgenhaftung trifft, umfasst nur das Nettoentgelt. Die Bürgenhaftung bezieht sich allein auf den Mindestlohnanspruch, der jedoch nur für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung erworben wird, weil die Rechtsnormen des durch Rechtsverordnung für allgemein anwendbar erklärten TV Mindestlohn nur insoweit international zwingend sind.
3. Tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten zwar auch in der Insolvenz, wenn es um Masseforderungen geht, finden jedoch auf Insolvenzforderungen keine weitere Anwendung.
4. Die Insolvenzsicherung dient nicht der Entlastung des Arbeitgebers oder dessen Auftraggebers, der die Möglichkeit hat, sich durch Auswahl und Überwachung seiner Nachunternehmer, insbesondere durch Vorlage von Zahlungsnachweisen, vor einer Inanspruchnahme als Bürge zu schützen, und selbst dann noch durch Sicherheitseinbehalte für eine Milderung der Folgen einer Insolvenz sorgen kann. Aus diesen Gründen ist in der gesetzlichen Bürgenhaftung auch im Falle der Insolvenz des Nachunternehmers weder ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz noch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die unternehmerische Betätigungsfreiheit zu sehen.
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