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Sachgebiet: Bauvertrag

7530 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3252
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Ersatz von Fremdnachbesserungskosten vor Kündigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009 - 5 U 92/07

1. Ist die Vergütungsklage des Werkunternehmers nur wegen der vom Besteller erklärten Aufrechnung mit Gegenforderungen abgewiesen worden, so ist die Klageforderung als solche rechtskräftig festgestellt, wenn nur der Kläger ein Rechtsmittel eingelegt hat.*)

2. Für eine wirksame Anschlussberufung ist es zwar nicht erforderlich, dass der Berufungsbeklagte das Anschlussrechtsmittel als solches ausdrücklich bezeichnet; jedoch muss klar und eindeutig der Wille des Berufungsgegners zum Ausdruck kommen, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten zu erreichen. Aus dem Vorbringen des Berufungsbeklagten in der Berufungserwiderung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass er sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.*)

3. Ersatz von Fremdnachbesserungskosten nach §§ 4 Nr. 7 Satz 3, 8 Nr. 3 VOB/B kann der Auftraggeber regelmäßig nicht für Mängelbeseitigungsmaßnahmen verlangen, die von ihm durchgeführt oder veranlasst wurden, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat. Ohne Entziehung des Auftrages steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Kostenvorschuss oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten dann zu, wenn der Auftragnehmer endgültig und ernsthaft die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert hat.*)

4. Kosten für Privatsachverständigengutachten stellen einen erstattungsfähigen Schaden dar, wenn die Beauftragung erforderlich war, um dem Auftraggeber über die eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen. Regelmäßig steht dem Erstattungsanspruch nicht der Einwand entgegen, der Auftraggeber hätte ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten können.*)




IBRRS 2009, 3245
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Verstoß gegen baulichen Schallschutz durch elektrische Rolläden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009 - 16 U 197/07

Elektrische Rollläden fallen grundsätzlich unter die DIN 4109. Zwar sind elektrische Rollläden nicht ausdrücklich in der DIN erwähnt. Nach der Anmerkung 4 sind haustechnische Anlagen aber (auch) dem Gebäude dienende fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen, wozu elektrische Rollläden ohne weiteres gezählt werden können.*)

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IBRRS 2009, 3240
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie steil darf eine Tiefgaragenabfahrt sein?

OLG München, Urteil vom 11.11.2008 - 9 U 3880/06

Eine Tiefgaragenabfahrt ist jedenfalls dann zu steil und damit mangelhaft, wenn das Gefälle zu einer erhöhten Abnutzung ihres Belages führt.

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IBRRS 2009, 3228
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Kein Grundurteil ohne Entscheidungsreife des Anspruchsgrunds

OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2008 - 24 U 133/07

1. Stütz der Kläger Anspruchsgründe auf selbständige Tatsachenkomplexe, so darf ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder (Teil-)Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

2. Grundsätzlich muss die Entscheidung über den Anspruchsgrund sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen erledigen und kann nur ausnahmsweise dann unterbleiben, wenn der festgestellte Klagegrund für die Höhe des gesamten Klagebegehrens ausreicht. Begehrt der Kläger auch Ansprüche von geringerer Reichweite, so ist über diese gesondert zu entscheiden.

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IBRRS 2009, 3227
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übereinstimmender Parteiwille hat Vorrang vor abweichenden Klauseln

OLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009 - 19 U 168/08

1. Nach § 133 BGB ist bei der Auslegung eines Vertrages der wirkliche Wille der Beteiligten zu erforschen.

2. Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien eines Bauvertrages dahingehend, dass eine bestimmte Tätigkeit gerade nicht Leistungsgegenstand sein soll, so ist dieser Wille auch dann allein maßgebend, wenn der schriftliche Inhalt des Vertrages hiervon abweichend die einzelnen Vertragsgrundlagen bezeichnet.

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IBRRS 2009, 3226
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz gemäß § 648a Abs. 5 BGB a.F.

OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008 - 24 U 81/07

1. Bei der Anforderung einer Sicherheit nach § 648a BGB ist in der Regel eine Frist von sieben Tagen ausreichend, für die Nachfrist genügen drei bis vier Werktage.

2. Die eigene Leistungsuntreue des Auftragnehmers könnte dessen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 648a BGB ausschließen.

3. Der nach einer Vertragsaufhebung bei § 648a BGB dem Auftragnehmer zustehende Vergütungsanspruch wird ohne Abnahme fällig.

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IBRRS 2009, 3225
BauvertragBauvertrag
Übernahme von Anschlussgebühren: richtige Vertragsauslegung

OLG Hamm, Urteil vom 14.06.2007 - 22 U 179/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3224
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schmiergeldzahlung = sittenwidrig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2009 - 17 U 247/07

1. Schmiergeldvereinbarungen sind grundsätzlich sittenwidrig.

2. Schließt ein für Großbauprojekte beauftragter Subunternehmer Verträge für den Werkunternehmer unter Zahlung von Schmiergeldern, so stellt dies für den Werkunternehmer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.

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IBRRS 2009, 3223
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung im Verhandlungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 255/08

1. Belässt es der Bieter in einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren nach § 3 b Nr. 1 c) VOB/A im Rahmen von Verhandlungen mit dem Auftraggeber über die durch eine Zuschlagsverzögerung bedingte Anpassung seines Angebots hinsichtlich der Bauzeit bei der Ankündigung von verzögerungsbedingten Mehrvergütungsansprüchen, so ist eine tatrichterliche Auslegung nicht zu beanstanden, die darin lediglich den Vorbehalt der Durchsetzung möglicher vertraglicher Ansprüche, nicht jedoch eine Abstandnahme von dem abgegebenen Angebot sieht.*)

2. Vertragliche Ansprüche können bei einer solchen Auslegung ausgeschlossen sein, wenn der Bieter die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, den Abschluss des Vertrages von einer Anpassung des Preises für die durch die Bauzeitverschiebung entstandenen Mehrkosten abhängig zu machen.*)

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IBRRS 2009, 3222
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08

1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen Vergabeverfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die ausgeschriebene Zuschlagsfrist anknüpft, wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.*)

2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.*)

3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.*)

4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.*)




IBRRS 2009, 3221
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlagsverzögerung und geänderte Kalkulationsgrundlagen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08

Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370). Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen Vertrages.*)




IBRRS 2009, 3220
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

LG Köln, Beschluss vom 10.08.2009 - 13 S 195/09

Werden auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages Bauleistungen (hier: Fliesenarbeiten) in mehreren Bauwerken (hier: Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser) auf rechtlich selbstständigen Einzelgrundstücken erbracht, so kann der Unternehmer zur Sicherung seiner gesamten Forderung auf jedem Einzelgrundstück die Einräumung einer Gesamthypothek verlangen.

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IBRRS 2009, 3219
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

LG Köln, Beschluss vom 18.09.2009 - 13 S 195/09

Werden auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages Bauleistungen (hier: Fliesenarbeiten) in mehreren Bauwerken (hier: Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser) auf rechtlich selbstständigen Einzelgrundstücken erbracht, so kann der Unternehmer zur Sicherung seiner gesamten Forderung auf jedem Einzelgrundstück die Einräumung einer Gesamthypothek verlangen.

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IBRRS 2009, 3210
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09

1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)

2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)

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IBRRS 2009, 3203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Vermögensbetreuungspflicht bei Gewährleistungseinbehalt

LG Ellwangen, Urteil vom 07.07.2009 - 4 O 64/09

Eine allein vertraglich geregelte Verpflichtung, einen vereinbarten Gewährleistungseinbehalt auf einem Banksonder- bzw. Sperrkonto während der Gewährleistungszeit zu verwahren, begründet keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Rahmen des § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB.

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IBRRS 2009, 3198
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann Auftragnehmer bei Fristablauf nach § 264 Abs. 2 BGB vorgehen?

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2009 - 6 U 96/07

Wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigungsmöglichkeit durch erfolglosen Ablauf der ihm vom Auftraggeber gesetzten Mängelbeseitigungsfrist verloren hat, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber mit der Wahl zwischen den diesem zustehenden Mängelrechten in Verzug setzen und ihm zur Vornahme der Wahl eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf das Wahlrecht gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Auftragnehmer übergeht.

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IBRRS 2009, 3185
BauvertragBauvertrag
Sanierung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Treuhänders?

BFH, Urteil vom 18.02.2009 - V R 82/07

1. Saniert ein Treuhänder ein Gebäude für Zwecke einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, ist der Treuhänder und nicht der Treugeber aufgrund der im Namen des Treuhänders bezogenen Bauleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt.*)

2. Die Hinzuziehung eines Dritten nach § 174 Abs. 4 und 5 AO muss vor Ablauf der für den Dritten geltenden Festsetzungsfrist erfolgen.*)

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IBRRS 2009, 3182
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Korrekte Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten

OLG Naumburg, Urteil vom 04.09.2008 - 6 U 179/01

1. Auch nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrags nach § 4 Nr. 7, § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Mängel an dem von ihm erstellten Werk selbst zu beseitigen.

2. Die ihm nach berechtigter Vertragskündigung grundsätzlich zustehenden Restfertigstellungsmehrkosten rechnet ein Auftraggeber nicht schlüssig ab, wenn er trotz geänderter Ausführung nur die gesamten Fertigstellungskosten, nicht aber die Mehrkosten darstellt und außerdem er sich wesentlich auf Angebote, nicht aber auf Schlussrechnungen der angeblichen Nachfolgeunternehmer stützt, die Fertigstellungskosten mit den Mängelbeseitigungskosten vermischt, die Kosten im Einzelfall nicht nachvollziehbar sind und er Kosten für Arbeiten einbezieht, die mit dem ursprünglichen Leistungsumfang nichts zu tun haben.




IBRRS 2009, 3179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigungsabrechnung bei Einsatz von Nachunternehmern

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 4 U 168/08

1. Im Rahmen einer Kündigungsabrechnung gemäß § 649 Abs. 2 BGB muss der Unternehmer auch die ersparten Aufwendungen vortragen, damit sein Vortrag schlüssig ist.

2. Bei Einsatz von Nachunternehmern reicht es für eine schlüssige Darlegung aus, wenn der Unternehmer die ersparten Fremdleistungen vorträgt.

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IBRRS 2009, 3145
BauvertragBauvertrag
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

LG Berlin, Urteil vom 26.10.2006 - 98 O 44/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3074
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertighausvertrag: Kein Vertrag ohne abschließende Regelung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2009 - 1 U 57/09

Haben die Vertragsparteien eines Fertighausunternehmens Regelungen über Details und Preis einer vertraglich vorgesehenen Einliegerwohnung bewusst offen gelassen, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, wenn eine Einigung hierüber nicht mehr erfolgt.*)

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IBRRS 2009, 3057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
800-fach überhöhter Einheitspreis nicht unbedingt sittenwidrig!

OLG Jena, Urteil vom 11.08.2009 - 5 U 899/05

1. Ist der nach § 2 Nr. 3 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das 800-fache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat (hier: 2.200 DM pro kg Betonstabstahl liefern und verlegen), besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

2. Der Auftragnehmer widerlegt die Vermutung der Sittenwidrigkeit, wenn die betreffende Position im Vergleich zum Gesamtvolumen des Auftrags nur geringe Bedeutung hat, der Auftragnehmer über keinerlei Informationsvorsprung hinsichtlich der tatsächlichen Mengen verfügte und infolge dessen den Preis auch nicht im Hinblick auf zu erwartende Mengenmehrungen gebildet hat.

3. Allein der Umstand, dass sich der Auftragnehmer bei der Bildung der Einheitspreise keine vertieften Gedanken gemacht hat, ist nicht sittlich verwerflich.

4. Der Einheitspreis für die Mehrmenge von >110% ist auf der Grundlage der Kalkulation des ursprünglichen Angebots festzusetzen.

5. Die vorgelegte Kalkulation bzw. die Aufschlüsselung des Einheitspreises muss nachvollziehbar und darf nicht willkürzlich und lebensfremd sein. Das ist jedoch der Fall, wenn ein Auftragnehmer den Einheitspreis in Höhe von 2.210 DM für das Kilogramm Stabstahl wie folgt aufgliedert: 720 DM/kg für Lohn, 1.319,52 DM/kg für Material und 170,48 DM/kg für Gerät.

6. Ist die vom Auftragnehmer vorglegte Kalkulation nicht nachvollziehbar, kann das Gericht dem neuen Einheitspreis für die Mehrmengen >110% den ortsüblichen Einheitspreis zugrunde legen (hier: 2,47 DM/kg statt EP von 2.210 DM/kg).




IBRRS 2009, 3051
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Ablehnung eines Angebots bei Bitte um Fristverlängerung!

OLG Celle, Urteil vom 11.02.2009 - 3 U 204/08

In dem Wunsch nach Nachverhandlung der Konditionen eines Vertragsangebots liegt nicht zwingend die Ablehnung eines Angebots, vielmehr kann darin auch der Wunsch zum Ausdruck kommen, die ursprünglich gewährte Annahmefrist für die Dauer der Nachverhandlungen zu verlängern.*)

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IBRRS 2009, 3049
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG verweigert Nachtrag: AN kann Leistung verweigern!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2009 - 12 U 111/04

Voraussetzung für den Anspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B ist das Vorliegen eines prüfbaren aus der Urkalkulation abgeleiteten Nachtragsangebots. Der Vorlage eines prüfbaren Nachtragsangebots bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Bezahlung der Mehrkosten von vorneherein ablehnt, das heißt endgültig und ernsthaft verweigert. Verweigert der Auftraggeber die Bezahlung der Mehrkosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B, hat der Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht.

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IBRRS 2009, 3033
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bis wann können Abschlagszahlungen geltend gemacht werden?

BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07

1. Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, IBR 2004, 361 = BauR 2004, 1146 = NZBau 2004, 386 = ZfBR 2004, 552).*)

2. Gleiches gilt, wenn die Abnahme erfolgt ist, die Leistung des Auftragnehmers fertig gestellt ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat. Daran ändert nichts, dass eine Klage auf Abschlagszahlung bereits erhoben worden ist. Diese Klage kann, auf eine Schlussrechnung gestützt, fortgeführt werden.*)

3. Eine Fertigstellung im Sinne von § 14 Nr. 3 VOB/B liegt vor, wenn der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbracht hat. Die Abnahme indiziert die Fertigstellung regelmäßig auch dann, wenn Restleistungen fehlen. Fehlen wesentliche Restleistungen, kann sich aus deren Gewicht und den Bauumständen ergeben, dass die Leistung noch nicht fertig gestellt ist.*)

4. Die Abschlagsforderung ist grundsätzlich aus der Differenz zwischen der Vergütung für die erbrachten, nachgewiesenen Leistungen und bereits geleisteten Zahlungen zu berechnen. Eine isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen kommt nur in Betracht, wenn in deren Höhe ein positiver Saldo festgestellt werden kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - VII ZR 69/96, IBR 1997, 182 = BauR 1997, 468 = ZfBR 1997, 186).*)

5. Eine Forderung aus § 2 Nr. 5 VOB/B kann grundsätzlich nicht in der Weise berechnet werden, dass lediglich bestimmte Mehrkosten geltend gemacht werden, ohne den sich aus einer Änderung des Bauentwurfs oder einer anderen Anordnung des Auftraggebers ergebenden neuen Preis darzulegen, der unter Berücksichtigung sämtlicher Mehr- und Minderkosten zu ermitteln ist.*)

6. Sind in einem der Ausschreibung beiliegenden Bodengutachten bestimmte Bodenverhältnisse beschrieben, werden diese regelmäßig zum Leistungsinhalt erhoben, wenn sie für die Leistung des Auftragnehmers und damit auch für die Kalkulation seines Preises erheblich sind. Ordnet der Auftraggeber die Leistung für tatsächlich davon abweichende Bodenverhältnisse an, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs, die zu einem Anspruch auf eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B führen kann.*)

7. Gibt der Auftragnehmer ein funktionales Angebot für eine von dem Vertrag abweichende Ausführung von Gründungsarbeiten ab, für die eine von ihm einzuholende öffentlich-rechtliche Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) notwendig ist, kann dessen Annahme durch den Auftraggeber unter dem Vorbehalt, dass die Z.i.E. erteilt wird, nicht dahin ausgelegt werden, der Auftraggeber wolle das funktionale Angebot in ein detailliertes Angebot in der Weise ändern, dass die Auflagen der zunächst erteilten Z.i.E. den Vertragsinhalt bestimmen und die sich aus weiteren Auflagen ergebenden Mehrkosten von ihm zu übernehmen sind (hier: Nachtrag zur Z.i.E. für das Pfahlsystem Soil-Jet-Gewi einschließlich Verbundkonstruktion am Pfahlkopf mit einer HDI-Sohle).*)

8. Entscheidet ein erstinstanzliches Gericht bewusst, eine bestimmte Forderung sei nicht anhängig gemacht worden, wird die möglicherweise gleichwohl gegebene Anhängigkeit hinfällig, wenn das Urteil insoweit nicht angefochten wird. Der Kläger kann die Sache erneut anhängig machen.*)




IBRRS 2009, 3024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag über Gerüststellung ist kein Werk-, sondern Mietvertrag!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 22.07.2009 - 3 O 22/09

1. Ein Vertrag über die Überlassung eines Gerüstes ist, obwohl er auch werkvertragliche Komponenten, wie das Auf- und Abbauen enthält, primär auf die Gebrauchsüberlassung gerichtet und damit ein Mietvertrag.

2. Ansprüche wegen der Verschlechterung der Gerüstbauteile (hier: Beschädigung durch Spritzbeton) verjähren damit gemäß § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten.

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IBRRS 2009, 3022
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelhaftigkeit eines Schwimmbades: Minderung oder Nacherfüllung?

OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2006 - 6 U 946/06

1. Der Auftragnehmer kann die Beseitigung fehlender Flächenbündigkeit von Einlaufdüsen und Unterwasserscheinwerfern mit der Beckenwand eines privaten Schwimmbades durch Rückbau und komplette Neuerrichtung des Beckens wegen unverhältnismäßigen Aufwands verweigern, wenn diese nicht nennenswerte optische Beeinträchtigung im Unterwasserbereich nur zu geringfügigen Gebrauchsbeeinträchtigungen führt.

2. Die Abnahmewirkungen treten auch dann ein, wenn der Auftraggeber die förmliche Abnahme wegen unwesentlicher Mängel unberechtigt aber ausdrücklich verweigert. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Auftraggeber das Bauwerk danach viereinhalb Jahren ohne erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung nutzt und der Mängelbeseitigungsaufwand nur 6% der Auftragssumme ausmacht.

3. Wird die Bauausführung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände so erheblich verzögert, dass der ganze Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung gezwungen wird, so wird die ursprüngliche Vertragsstrafenzusage hinfällig.

4. Davon ist auszugehen, wenn der Baubeginn vom Auftraggeber bei einer geplanten Bauzeit von ca. zwei Monaten um zwei Wochen verschoben wird.

5. Soll der neu vereinbarte Fertigstellungstermin mit einer Vertragsstrafe bewehrt sein, ist dies unmissverständlich zu regeln.




IBRRS 2009, 3018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planungsfehler: Verlangen von Zuschuss vor Mängelbeseitung möglich?

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007 - 9 U 59/07

Führt der Bauunternehmer eine erkennbar fehlerhafte Planung des Bauherrn oder seines Architekten/Ingenieurs aus, ohne Bedenken anzumelden, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Er kann jedoch einen Zuschuss zu den Kosten der Mängelbeseitigung verlangen. Im Rechtsstreit führt dies zu einer Verurteilung des Bauunternehmers zur Mängelbeseitigung Zug-um-Zug gegen Zuschusszahlung.

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IBRRS 2009, 3002
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Teilkündigung eines VOB-Vertrages möglich?

BGH, vom 20.08.2009 - VII ZR 212/07

1. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks stellen grundsätzlich keinen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung dar, auf den die Entziehung des Auftrags nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beschränkt werden kann.*)

2. Ist der Auftragnehmer nach einer unzulässigen Teilkündigung des Auftraggebers seinerseits zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, kann der Auftraggeber dem sich hieraus ergebenden Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gemäß § 254 Abs. 1 BGB den Einwand des Mitverschuldens entgegenhalten, wenn der Auftragnehmer durch sein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Teilkündigung gegeben hat.*)

3. Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, so dass die Möglichkeit der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen eröffnet ist, ist § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist.*)




IBRRS 2009, 2973
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung eines vollstreckungsrechtlichen Vorschusses

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009 - 23 U 118/08

1. Die von der Rechtsprechung für die Rückforderung eines materiell-rechtlichen Vorschusses aus § 637 BGB entwickelten Grundsätze zu dem für dessen Verwendung angemessenen Zeitraum und dessen Abrechnungsreife sind auf die Rückforderung eines vollstreckungsrechtlichen Vorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO nicht ohne Weiteres anwendbar.*)

2. Eine abweichende Beurteilung der Abrechnungsreife kann sich auch aus dem Zeitraum zwischen der erstmaligen Mangelfeststellung bis zur Beitreibung des Vorschusses ergeben.*)

3. Der Zeitraum, der im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens dem privaten Bauherrn als Vollstreckungsgläubiger zur notwendigen Erforschung und Feststellung der Ursachen sowie zur Behebung von Abdichtungsmängeln des Kellers eines Wohnhauses mithilfe eines Vorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO zuzubilligen ist, geht über den Zeitraum hinaus, der einem Fachunternehmen zur vertraglichen Mängelbeseitigung gemäß § 633 ff. BGB zuzubilligen ist.*)

4. Der Vollstreckungsgläubiger ist nicht ohne Weiteres an die Art der Mängelbeseitigung gebunden, wenn diese im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 887 ZPO ausschließlich zur Schätzung der Höhe eines angemessenen Vorschusses und damit lediglich betragsmäßig zugrundegelegt worden ist.*)

5. Bei Abdichtungsmängeln eines Kellers kann bei der Feststellung der Abrechnungsreife eines Vorschusses gemäß § 887 ZPO ein angemessener Heiz- und Trocknungszeitraum sowie ein anschließender Prüfungs- und Beobachtungszeitraum zu berücksichtigen sein.*)

6. Eine tenorierte Verpflichtung zur Abdichtung von Kellerboden und -wänden eines Objekts kann sich auch auf Bauteile, die abdichtungstechnisch in einem hinreichend engen Zusammenhang mit Kellerwänden und Kellerboden stehen, sowie auf Maßnahmen zum Fernhalten von Wasser von Kellerboden und -wänden beziehen, wenn sich andernfalls nach den allgemeinen Regeln der Technik eine hinreichende Dichtungsfunktion von Kellerboden und -wänden nicht erreichen lässt.*)

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IBRRS 2009, 2947
BauvertragBauvertrag
Verjährung von Gewährleistungsbürgschaften

AG Hannover, Urteil vom 11.06.2009 - 514 C 7957/08

1. Eine Hemmung der Verjährung durch die Zustellung eines Mahnbescheids kann nur durch eine hinreichende Individualisierung der mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Forderung eintreten.

2. Soll durch den Mahnbescheid der Bürge in Anspruch genommen werden, muss deshalb der Mahnbescheid auch Ausführungen zur Hauptforderung enthalten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Hauptforderung aus mehreren selbstständigen Forderungen zusammen setzt.

3. Der Bürge kann sich auch dann mit Erfolg auf die Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn die Hauptschuldnerin nach der Übernahme der Bürgschaft wegen Vermögenslosigkeit und Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist und aus diesem Grund bereits die gegen sie gerichtete Forderung weggefallen ist.

4. Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen können auch Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Hauptschuldner bedeuten. Zwingende Voraussetzung ist aber auch hierfür, dass die Hauptschuld benannt wird.

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IBRRS 2009, 2929
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B

OLG Hamm, Urteil vom 12.03.2009 - 21 U 60/08

1. Zusatzleistungen im Sinne des § 2 Nr. 6 VOB/B sind zunächst einmal alle im ursprünglichen Vertrag nicht vereinbarten Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und vom Auftragnehmer nach § 1 Nr. 4 VOB/B schon aufgrund einseitigen Verlangens des Auftraggebers mit ausgeführt werden müssen.

2. Zum anderen fallen aber auch nicht erforderliche Zusatzleistungen darunter, die der Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung auszuführen braucht. Erklärt er sich in Ergänzung des bereits bestehenden Vertrages damit einverstanden und erbringt er nicht erforderliche Zusatzleistungen, ohne zuvor seinen Mehrvergütungsanspruch durch Vereinbarung zu regeln, so fallen auch diese als sog. "andere" Leistungen im Sinne des § 1 Nr. 4 VOB/B unter § 2 Nr. 6 VOB/B.

3. Lediglich neue selbstständige Leistungen, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit der bisher vereinbarten Leistung stehen, fallen nicht mehr unter § 2 Nr. 6 VOB/B.

4. Eine prüfbare Abrechnung der Mehrvergütungsansprüche gem. §§ 2 Nr. 6, 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4 VOB/B setzt voraus, dass der Preisbildungsprozess genau nachzuvollziehen ist. Gem. § 2 Nr. 6 Abs.2 S. 1 VOB/B bestimmt sich die Vergütung für die im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehenen Leistungen nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der (zusätzlich) geforderten Leistung.

5. Es genügt also nicht zu behaupten, der geltend gemachte Preis sei der angemessene.

6. Der Unternehmer ist an das Preisgefüge des Vertragspreises und damit an seine ursprüngliche Kalkulation gebunden. Aus dieser muss der Preis hergeleitet werden. Dabei sind die neuen - und ggf. die entfallenen - Leistungen genau darzustellen und deren Preise gemessen an dem durch den Vertragspreis bestimmten Wert der Leistung nachträglich zu bestimmen.

7. Die vertraglichen Preisermittlungsgrundlagen sind nur dann nicht übertragbar, wenn die vertraglichen und die zusätzlichen Leistungen nicht vergleichbar sind und daher in keiner kalkulatorischen Beziehung stehen.




IBRRS 2009, 2887
BauvertragBauvertrag
Werklohnforderung nach fristloser Kündigung des Bauvertrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - 12 U 170/08

1. Es bedarf keiner Überreichung der VOB/B, wenn der Besteller selbst Bauunternehmer ist bzw. ein Architekt für ihn bei Vertragsschluss tätig ist.

2. Der durch die Kündigung im geschuldeten Leistungsumfang reduzierte Bauvertrag richtet sich bezüglich der Fälligkeit der Vergütungsforderung weiterhin nach den werkvertraglichen Regelungen, wie sie für den ursprünglichen Vertragsumfang galten.

3. Eine Abnahme wird dadurch entbehrlich, dass sich der Bauvertrag, nachdem der Besteller keine Erfüllung des Vertrages mehr verlangt, in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.

4. In der Vereinbarung eines gemeinsamen Aufmaßes ist nicht ohne Weiteres eine Vereinbarung über die Fälligkeit der Werklohnforderung zu sehen. Vielmehr begibt sich der Auftragnehmer, der auf das gemeinsame Aufmaß verzichtet, lediglich der Vorteile, die ihm ein vom beiderseitigen Einverständnis getragenes Aufmaß bietet, nämlich der rechtlichen Bindung hinsichtlich der gemeinschaftlichen tatsächlichen Feststellungen über den Umfang der ausgeführten Arbeiten.

5. Grundsätzlich muss das Aufmass zwar aus sich heraus so verständlich sein, dass das jeweilige Stockwerk, der Raum und die konkrete Lage der abgerechneten Leistung nachvollziehbar werden. Wird die Rechnung aber tatsächlich von dem für den Bauherrn tätigen Baubetreuer geprüft und korrigiert, ist der Einwand der fehlenden Prüfbarkeit rechtsmissbräuchlich.

6. Stellt der Auftraggeber seinen Anspruch auf Schadensersatz oder auch Kostenerstattung um, hat er die Rechte aus § 641 Abs. 3 BGB nicht mehr.

7. Die Regelungen des § 13 VOB/B kommen auch bei einem vorzeitig beendeten Vertrag zur Anwendung, sofern die Abnahme, wie hier spätestens mit dem auf die mangelnde Fälligkeit der Leistung gerichteten Klageabweisungsantrag, ausdrücklich und endgültig verweigert wird.

8. Die behaupteten Mängel sind vom Auftraggeber ihrem äußeren objektiven Erscheinungsbild nach so exakt zu beschreiben, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was im Einzelnen beanstandet wird bzw. welche Abhilfe erforderlich ist.

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IBRRS 2009, 2886
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen optischer Mängel?

OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2009 - 21 U 46/09

1. Eine Leistung ist selbst dann mangelhaft, wenn das Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht auf einen Ausführungsfehler, sondern allein auf die fehlende Eignung der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen ist. Ein Auftragnehmer hat die betreffenden Vorleistungen deshalb daraufhin zu untersuchen, ob diese geeignet sind, ein mängelfreies Werk entstehen zu lassen.

2. Ein zum Schadensersatz führender Mangel liegt nicht nur bei technischen Defekten vor. Auch ein optischer Mangel kann zum Schadensersatz verpflichten, wenn der Auftraggeber ein spezielles Interesse an einem optisch einwandfreien Gewerk hat.

3. Die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruchs setzt voraus, dass der Auftragnehmer zuvor - unter Fristsetzung - zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden ist.

4. Verlangt der Auftraggeber statt Nacherfüllung nur noch Schadensersatz, erlischt der Nacherfüllungsanspruch und der Vertrag wird in ein reines Abrechnungsverhältnis umgestaltet.

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IBRRS 2009, 2885
BauvertragBauvertrag
Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2009 - 11 U 145/07

1. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

2. Die Abrechnung muss dem Auftraggeber die Prüfung ermöglichen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat.

3. Die nicht erbrachten Leistungen hat der Auftragnehmer getrennt nach § 649 Satz 2 BGB abzurechnen. Dafür ist erforderlich, dass er schlüssig darlegt, welche Aufwendungen er insoweit erspart hat und gegebenenfalls welchen anderweitigen Erwerb sie sich anrechnen lässt.

4. Erspart sind die Aufwendungen, die der Unternehmer bei der Ausführung des Vertrages hätte machen müssen, und die er wegen der Kündigung nicht mehr machen muss. Dabei ist auf die Aufwendungen abzustellen, die durch die Nichtausführung des konkreten Vertrages entfallen sind.

5. Solange sich keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung ergeben, reicht es aus, wenn der Auftragnehmer die Ersparnis auf der Grundlage seiner ursprünglichen Kalkulation berechnet.

6. Eine Teilklage hemmt die Verjährung nur in Höhe des eingeklagten Betrags, auch wenn der Kläger den Anspruch insgesamt begründet und selbst dann, wenn er sich die Geltendmachung des Restes vorbehält. Dies gilt auch für verdeckte Teilklagen, bei denen der Kläger nicht weiß, dass sein Anspruch höher ist als die bezifferte Forderung.

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IBRRS 2009, 2863
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz infolge Ausschachtungsarbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 92/08

Zu der Frage, ob ein kommunaler Zweckverband einem Grundstückseigentümer für Gebäudeschäden, speziell für Risse, zersprungene Fensterbretter und Undichtigkeiten der Kellerwände, Ersatz zu leisten hat, die infolge von Ausschachtungsarbeiten entstanden sein sollen, die von einem Bauunternehmen im Auftrage des Verbandes zur Verlegung von Entwässerungsrohren unter anderem vor dem Grundstück durchgeführt wurden.

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IBRRS 2009, 2858
BauvertragBauvertrag
Außergerichtlicher Vergleich über Nachbesserungsarbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2009 - 4 U 7/09

Zur Auslegung und Wirksamkeit eines Besprechungsprotokolls während eines anhängigen Baurechtsstreits als außergerichtlicher Vergleich.

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IBRRS 2009, 2854
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BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsverpflichtung privater Bauherrn in AGB wirksam!

OLG Celle, Urteil vom 19.08.2009 - 13 U 48/09

Die Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen",

ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 - 13 U 68/08, BauR 2009, 103 = IBR 2008, 511).*)

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IBRRS 2009, 2849
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Orkan Kyrill lässt Giebelwände einstürzen: Haftet Bauleiter?

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2009 - 4 U 149/08

1. Der Bauleiter muss mehr unternehmen, als auf die im Leistungsverzeichnis beschriebene Abstützung zu verweisen.

2. Er muss ausdrücklich auf unverzügliche Ausführung dringen und überprüfen, ob sein Hinweis konkret in der jeweiligen Situation umgesetzt wird.

3. Eine Sturmwarnung konkretisiert die Überprüfungspflicht erneut.

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IBRRS 2009, 2842
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BauvertragBauvertrag
Unterschiedliche Steigungshöhen einer Innentreppe: Schadensersatz?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - 4 U 49/08

Zu der Frage, ob der Bauherr einen Schadensersatzanspruch bei Einbau einer wegen unterschiedlichen Steigungshöhen mangelhaften Innentreppe hat.

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IBRRS 2009, 2796
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BauvertragBauvertrag
Rückgabe der nichtausgezahlten Mängelbürgschaften bei Insolvenz?

OLG München, Urteil vom 16.06.2009 - 13 U 5717/08

Lässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor dessen Insolvenz eine Mängelbürgschaft zukommen, um die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts zu erreichen, zahlt der Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt jedoch nicht aus, kann der Auftragnehmer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter über das Vermögen des Auftraggebers verlangen, dass dieser ihm die Originalbürgschaftsurkunde herausgibt.

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IBRRS 2009, 2795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung der Restfertigstellungsmehrkosten bei Vertragsbeendigung

KG, Urteil vom 29.04.2008 - 6 U 17/07

1. Ein Anspruch auf Erstattung von Restfertigstellungsmehrkosten steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn er zwar den Vertrag dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich entzieht, aber der Auftraggeber und der Auftragnehmer sich konkludent über die Aufhebung des Werkvertrags verständigen, nachdem der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert hat.

2. Wenn sich der Vertragserfüllungsbürge im Prozess mit dem Bürgschaftsgläubiger (= Auftraggeber) erfolgreich mit dem Argument verteidigen will, der Hauptschuldner (= Auftragnehmer) habe einen höheren Werklohnanspruch gegen den Bürgschaftsgläubiger, als von diesem anerkannt, muss der Bürge diesen angeblichen weiteren Vergütungsanspruch des Hauptschuldners konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen.

3. Nach einer seitens des Auftraggebers berechtigten Bauvertragsbeendigung muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Mehrkosten der Restfertigstellung erstatten. Diese bestehen in der Differenz zwischen den vom Auftraggeber tatsächlich zur Durchführung des Bauvorhabens aufgewandten Kosten (Summe aus dem Werklohn für die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen und den Kosten, die an das Nachfolgeunternehmen gezahlt wurden, das die Arbeiten fertig stellte) und dem Betrag, den der Auftraggeber bei unverändertem Leistungssoll und einer vollständigen Durchführung des Bauvortrags mit dem Auftragnehmer nach den mit ihm vereinbarten Einheitspreisen hätte zahlen müssen.




IBRRS 2009, 2790
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlende Abnahme trotz erheblichem Zeitablauf nach Ingebrauchnahme

OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2008 - 19 U 152/04

1. Auch nach einer über sechsjährigen Ingebrauchnahme eines Gebäudes kann es an einer konkludenten Abnahme fehlen.

2. An die Feststellung eines konkludenten Verzichtswillens von der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme sind erhebliche Anforderungen zu stellen.

3. Die fehlende Übergabe von Revisionsplänen kann einen wesentlichen Mangel darstellen, der einer Abnahmereife entgegensteht.

4. Gleiches gilt für ein unzureichendes Bodengefälle in zahlreichen Bädern eines Gebäudes.




IBRRS 2009, 2789
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten als Mangelfolgeschaden

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2009 - 26 U 19/08

1. Privatgutachterkosten sind grundsätzlich Mangelfolgeschäden, wenn sie vom Bauherrn aufgewandt werden mussten, um Mängel am Bauwerk feststellen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten teilweise nicht zutreffende Feststellungen enthält.

2. Die Angemessenheit der zu erstattenden Kosten bemisst sich nicht nach einem mittleren Markpreis, sondern nach den Kosten, die ein vernünftig und wirtschaftlich denkender Auftraggeber im konkreten Einzelfall akzeptieren würde.

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IBRRS 2009, 2752
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sind spontan brechende Glasscheiben mangelhaft?

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2009 - 1 O 472/08

1. Spontan brechendes Einscheiben - Sicherheitsglas (ESG) ist jedenfalls dann mangelhaft, wenn die Anzahl der zerbrochenen Scheiben über dem nach dem derzeitigen Stand der Technik unvermeidbaren statistischen Restrisiko eines Bruches liegt.

2. Als Nachbesserung kommt auch eine Maßnahme, die den Mangel an sich zwar nicht beseitigt, aber dessen Folgen abmildert, in Betracht.

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IBRRS 2009, 2719
BauvertragBauvertrag
Keine Vollmacht des Bauleiters für abändernde Vergütungsabrede

OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2007 - 12 U 1413/07

Der Bauleiter hat keine Vollmacht für abändernde Vergütungsabreden bzgl. des Stundenlohns.

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IBRRS 2009, 2718
BauvertragBauvertrag
Keine Vollmacht des Bauleiters für abändernde Vergütungsabrede

LG Görlitz, Urteil vom 31.07.2007 - 1 O 29/07

Der Bauleiter hat keine Vollmacht für eine abändernde Vergütungsabrede bzgl. des Stundenlohns.

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IBRRS 2009, 2717
BauvertragBauvertrag
Muss GU Nachtragsvergütung an Nachunternehmer durchreichen?

LG Magdeburg, Urteil vom 14.09.2007 - 31 O 302/02

Zur Frage, ob der Generalunternehmer die Nachtragsvergütung an Nachunternehmer durchreichen muss.

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IBRRS 2009, 2697
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Überzahlung: Kein Verjährungsprivileg für den öffentlichen AG!

OLG Celle, Urteil vom 07.05.2009 - 5 U 163/08

1. Für die Beurteilung der Frage, ob die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB vorliegen, kommt es auf die konkrete Person des Gläubigers und nicht auf eine vermeintliche objektive Erkennbarkeit an. Es findet daher keine ex-post-Betrachtung durch das Gericht statt.

2. Ein Neubeginn der Verjährung nach § 212 BGB ist nach Vollendung der Verjährung ausgeschlossen.

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IBRRS 2009, 2680
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BauvertragBauvertrag
Wann ist Kauf-, wann Werkvertragsrecht anzuwenden?

BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08

1. Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern.*)

2. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.*)

3. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden.*)

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