Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 2655BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 109/08
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216).*)
VolltextIBRRS 2009, 2597
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07
Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 2592
LG Kiel, Urteil vom 19.12.2008 - 11 O 61/08
Auch ein Angebot für umfangreiche Sanitär- und Heizungsarbeiten mit eigener erarbeiteter Planung des Unternehmers löst keinen Vergütungsanspruch bei Nichtbeauftragung aus.
VolltextIBRRS 2009, 2591
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2009 - 12 U 164/08
1. Die Nichteinhaltung der einschlägigen DIN-Normen zieht die widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit eines Mangels nach sich, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis offensteht, dass gleichwohl ein Mangel der Werkleistung nicht gegeben ist.*)
2. Eine Gebäudeabdichtung ist grundsätzlich nach der DIN 18195, Teil 6, vorzunehmen, wenn in wenig durchlässigen Böden (Versickerungswert < = 10-4 m/sek.) gegründet wird und eine Dränung nicht verlegt ist.*)
3. Die Vermutung eines Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik infolge einer Nichteinhaltung der Anforderungen der DIN 18195, Teil 6, ist widerlegt, wenn wegen der Topografie des Geländes im Zeitpunkt der Errichtung des Hauses angesichts der Gründungstiefe des Gebäudes das Entstehen von drückendem Wasser auf abzudichtende Bauteile nicht drohte.*)
VolltextIBRRS 2009, 2590
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009 - 5 U 605/09
1. Die Nacherfüllung des Werkunternehmers kann vom Besteller nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, der Auftragnehmer wolle erklärtermaßen nicht seiner Vertragspflicht nachkommen, sondern nur aus Kulanz tätig werden.
2. In der Weigerung des Unternehmers, einen Mangel unter der Erheblichkeitsschwelle zu beseitigen, kann nicht ohne weiteres eine den Rücktritt rechtfertigende Pflichtverletzung gesehen werden.
VolltextIBRRS 2009, 2557
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2008 - 26 U 43/04
Wenn für eine zu errichtende Anlage zur Dosierung und Verwiegung von Toner-Rohstoffen eine Wiegegenauigkeit von +/- 5 g vereinbart ist, weil die Qualität des Endprodukts davon abhängt, dass die einzelnen Komponenten mit der exakt vorgegebenen Menge im Endprodukt enthalten sind, stellt bereits die konkrete und naheliegende Möglichkeit der Überschreitung des ausbedungenen Toleranzbereichs einen Mangel der Anlage dar.
VolltextIBRRS 2009, 2552
BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 164/08
Eine mit der Grundüberholung einer technischen Anlage beauftragte Fachwerkstatt hat die hierfür geltenden, über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Anforderungen des Herstellers jedenfalls dann zu beachten, wenn sie die Sicherheit des Betriebs dieser Anlage betreffen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2544
OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2006 - 24 U 8/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2541
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2007 - 8 U 155/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2537
LG Wiesbaden, Urteil vom 04.05.2007 - 7 O 318/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2536
LG Kaiserslautern, Urteil vom 29.01.2007 - 3 O 907/05
(ohne amtilchen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2534
LG Dresden, Urteil vom 30.10.2007 - 3 O 3901/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2530
OLG Koblenz, Urteil vom 11.09.2008 - 5 U 276/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2526
OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.05.2009 - 8 U 53/09
Barzahlungsklauseln begründen ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot, wenn sie in Kenntnis einer aufrechenbaren Gegenforderung vereinbart werden.
VolltextIBRRS 2009, 2525
LG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2009 - 21 O 3154/08
Barzahlungsklauseln begründen ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot, wenn sie in Kenntnis einer aufrechenbaren Gegenforderung vereinbart werden.
VolltextIBRRS 2009, 2523
OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2008 - 1 U 1363/07
Schließen sich mehrere öffentliche Auftraggeber zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen und verfolgen sie mit ihrem zusammengefassten Auftreten einen weitergehenden Zweck als nur den gemeinsamen Abschluss eines Rechtsgeschäfts, bildet dies ein Indiz für die Annahme einer Gesamtschuldnerschaft.
VolltextIBRRS 2009, 2522
OLG Braunschweig, Urteil vom 27.11.2008 - 8 U 58/07
1. Haben die Parteien übereinstimmend bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt, kommt es bei der rechtsgeschäftlichen Auslegung einer Positionsbeschreibung nicht entscheidend auf den Wortlaut an.
2. Die Abrechnungsregeln der VOB/C greifen nur dann, wenn die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
VolltextIBRRS 2009, 2480
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - VII ZR 167/08
1. Der Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung. Auch soweit er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld im Sinne des § 199 BGB entstanden.*)
2. Für eine Kenntnis aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, ist es erforderlich, dass der Ausgleichsberechtigte Kenntnisse von den Umständen hat, die einen Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichsverpflichteten begründen, von denjenigen, die einen Anspruch des Gläubigers gegen ihn selbst begründen, sowie von denjenigen, die das Gesamtschuldverhältnis begründen, und schließlich von den Umständen, die im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht begründen.*)
IBRRS 2009, 2432
OLG Celle, Urteil vom 22.07.2009 - 14 U 166/08
1. Bei Bauzeitverzögerungen kann dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B zustehen, sofern die Verzögerung auf Umständen beruht, die weder er noch allein ein Vorunternehmer zu vertreten hat.*)
2. Akzeptiert ein Auftragnehmer bauzeitverlängernde Anordnungen seines Auftraggebers und führt sie aus, kann sich hieraus im Einzelfall eine einvernehmliche Änderung ergeben, die eine vertragswidrige Anordnung des Auftraggebers ausschließt.*)
3. Einem Auftragnehmer kann im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch auch für Leistungen zustehen, die nicht Gegenstand seiner Urkalkulation waren, wenn diese Leistungen erst durch die Verzögerung notwendig wurden oder durch sie entstanden sind.*)
IBRRS 2009, 2428
BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZR 240/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2427
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZR 475/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2397
LG Braunschweig, Urteil vom 19.05.2009 - 7 O 3303/08
1. Der Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers wegen Überzahlung wird fällig, sobald der Auftraggeber den überzahlten Betrag an den Auftragnehmer zahlt.
2. Weitere Voraussetzung für die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs ist, dass die Zahlung auf die Schlussrechnung erfolgt. Überzahlungen aus Abschlagsrechnungen führen nicht zur Fälligkeit der Rückzahlungsforderun
VolltextIBRRS 2009, 2396
LG Hannover, Urteil vom 03.12.2008 - 22 O 102/08
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, was zur Folge hat, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.
2. Ob der Bürge entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.
VolltextIBRRS 2009, 2391
OLG Schleswig, Urteil vom 05.08.1993 - 11 U 197/89
1. Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß der Bauherr für die Feststellung der Bodenverhältnisse an der Baustelle verantwortlich ist und die Verpflichtung hat, diese in seiner Ausschreibung hinreichend zu benennen (§ 9 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A).
2. Es gehört weder zum allgemeinen Aufgabenbereich des (Spezialtief-) Bauunternehmers noch zum Leistungsbild des Tragwerksplaners, Untersuchungen des Baugrundes und der Boden- und Wasserverhältnisse vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
3. Bei der Risikoverteilung zwischen AG und AN ist, wenn Nebenangebote oder Änderungs- oder Sondervorschläge des AN ausgeführt werden, davon auszugehen, daß für deren Inhalt, insbesondere die technische Gestaltung und praktische Ausführung betreffend, der Bauunternehmer - auch hinsichtlich der Planung - verantwortlich ist.
4. Der Bauunternehmer kann sich jedoch auf die Angaben zum Baugrund auch bei der Planung und Ausführung eines Bauwerkes im Rahmen eines von ihm eingebrachten Nebenangebotes oder Sondervorschlages verlassen, soweit der "beschriebene Baugrund" die Grundlage der Bauleistung bleibt.
IBRRS 2009, 2389
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08
1. Haben die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden, so geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Das Verhalten der Parteien nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses bei Vertragsschluss bedeutsam.
3. Zwar kann der Auftraggeber durch beigefügte Vertragsmuster den abweichenden, eindeutigen Inhalt einer Sicherungsvereinbarung nicht ändern. Ist die Klausel jedoch nicht eindeutig, so erlangt ein Vertragsmuster, das Bestandteil der Vereinbarung geworden ist, für die Auslegung dieser Klausel Bedeutung.
4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer einen Sicherungseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, ist unangemessen im Sinne des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
5. Eine Regelung, die dem Bürgen den Schutz des § 768 BGB umfassend nimmt, kann nur formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden. Dagegen ist eine individualvertragliche Vereinbarung möglich.
6. In den Fällen, in denen formularmäßig eine Gewährleistungsbürgschaft mit umfassendem Einredeverzicht zur Ablösung eines Sicherungseinbehalts gefordert wird, ist die Sicherungsvereinbarung vollständig unwirksam, da die betreffende Klausel nicht teilbar ist und auch eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht kommt.
7. Auch eine ergänzende Auslegung der Sicherungsvereinbarung dahingehend, dass eine Bürgschaft ohne umfassenden Einredeverzicht zu stellen ist, um den Sicherungseinbehalt abzulösen, kommt nicht in Betracht.
8. Zu den Einreden, die der Bürge seiner Inanspruchnahme entgegenhalten kann, gehört auch die Unwirksamkeit der der Bürgschaftsübernahme zu Grunde liegenden Sicherungsvereinbarung.
IBRRS 2009, 2379
OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2009 - 5 W 73/08
Auch beim Werklieferungsvertrag ist Hersteller im Sinne des § 950 BGB derjenige, der das wirtschaftliche Risiko des Verarbeitungsvorgangs trägt. Insbesondere ist der Besteller Hersteller, wenn der Unternehmer die neue Sache fast ausschließlich aus vom Besteller gelieferten Stoffen fertigt.
VolltextIBRRS 2009, 2374
OLG Schleswig, Urteil vom 29.05.2009 - 14 U 137/08
Der Vorteilsausgleich "neu für alt" gilt bei Mängelbeseitigungskosten nur eingeschränkt.
VolltextIBRRS 2009, 2372
LG Coburg, Urteil vom 20.05.2009 - 12 O 81/09
Bei einer Verteuerung von rund 10% gegenüber dem Kostenvoranschlag muss der Bauherr die volle Rechnung bezahlen. Bei einer Erhöhung um rund 10% liegt noch keine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vor.
VolltextIBRRS 2009, 2319
OLG München, Urteil vom 18.11.2008 - 28 U 3572/08
Eine Gewährleistungsbürgschaft, mit der ein Gewährleistungsbareinbehalt abgelöst wird, haftet regelmäßig lediglich für Gewährleistungsansprüche, welche nach Abnahme aufgetreten sind. Mängel, die bereits vor oder bei Abnahme gerügt wurden, werden von der Gewährleistungsbürgschaft nicht gedeckt.
VolltextIBRRS 2009, 2315
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2008 - 23 U 164/07
Die Aufforderung an einen Auftragnehmer, binnen bestimmter Frist den vereinbarten Brandschutznachweis für die erbrachte Bauleistung beizubringen, stellt kein ausreichendes Nacherfüllungsverlangen zu der eigentlichen Bauleistung gemäß § 637 Abs. 1 BGB dar.
VolltextIBRRS 2009, 2303
OLG Celle, Urteil vom 03.06.2009 - 3 U 23/09
Die schlüssige Darlegung einer Pauschalpreisvereinbarung (hier: für die Restaurierung eines Oldtimers) setzt voraus, dass der Umfang der vom Werkunternehmer zu erbringenden Leistungen durch die Vertragsparteien konkret festgelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 2300
OLG Rostock, Urteil vom 11.11.2008 - 4 U 27/06
Die Überwachungspflicht des Architekten umfasst nicht auch einfachste handwerkliche Tätigkeiten; diese fallen vielmehr direkt in die Sphäre des Bauunternehmers.
VolltextIBRRS 2009, 2298
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008 - 21 U 278/06
Beruhen Mängel an einem Bauwerk nicht auf einem tatsächlich vorliegenden Einmessfehler, so trifft den Architekten diesbezüglich keine Schadensersatzpflicht, auch wenn er die Einmessarbeiten nicht kontrolliert hat.
VolltextIBRRS 2009, 2296
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.01.2008 - 12 U 247/06
Das Nichterscheinen des Auftraggebers zu einem von ihm selbst vorgeschlagenen Abnahmetermin kann eine konkludente Abnahme darstellen.
VolltextIBRRS 2009, 2295
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2008 - 12 U 26/07
Das Abstellen von Gasthermen auf der Baustelle stellt keine Besitzaufgabe des Unternehmers dar.
IBRRS 2009, 2294
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - 12 U 171/07
1. Nach Aufhebung des Vertrages infolge Nichtstellung einer Sicherheit gem. §§ 648a Abs. 5 S. 1, 643 S. 2 BGB hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung nur für die von ihm tatsächlich erbrachten Leistungen, soweit diese mängelfrei sind. Soweit Mängel vorliegen, ist der Vergütungsanspruch um die infolge eines Mangels entstandenen Minderwerte zu kürzen, d. h. in der Regel um diejenigen Kosten, die notwendig sind, um den Mangel beseitigen zu lassen.
2. Werden Kabelverbindungen für Alarmspinnen ungeschützt, also ohne erforderliche Gummi- und Kunststoffdurchführungen, an Fenstern geführt, so stellt dies eine mangelhafte Leistung dar.
3. Der Bauleiter bzw. objektüberwachende Architekt ist gegenüber dem Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn.
IBRRS 2009, 2291
OLG Koblenz, Urteil vom 08.01.2009 - 5 U 1597/07
1. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Abzug "Neu für Alt" liegt nicht beim Schädiger. Der Geschädigte muss darlegen und beweisen, dass ein derartiger Abzug zu unterbleiben hat. Musste der Auftraggeber eines Werkvertrages sich jahrelang mit einer fehlerhaften Leistung begnügen, ist kein Abzug vorzunehmen.
2. Der mit Natursteinarbeiten beauftragte Unternehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn im Verhältnis zum Estrichleger.
3. Zu den fachlichen Anforderungen an einen Calciumsulfatfließestrich.
VolltextIBRRS 2009, 2216
KG, Urteil vom 16.06.2009 - 27 U 157/08
1. Der Anspruch des Auftraggebers gegen einen Architekten oder Werkunternehmer auf Abrechnung seiner Leistungen und ggf. Rückzahlung seiner überschüssigen Abschlagszahlungen (hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 130/06) entsteht erst nach Beendigung des Vertrages.*)
2. Davor ist dieser Anspruch auch dann nicht gegeben, wenn die weitere Durchführung des Bauvorhabens ins Stocken geraten ist und die vollständige Erfüllung des Vertrages damit bis auf Weiteres ausbleiben wird.*)
3. Die Rechte des Auftraggebers, dem an der Abrechnung seiner eventuell überhöhten Abschlagszahlungen gelegen ist, sind durch die Möglichkeit gewahrt, den Vertrag frei gemäß § 649 BGB oder - wenn ein Grund gegeben ist - fristlos zu kündigen oder eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Vertragspartner zu schließen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2210
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2009 - 4 U 85/07
1. Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, zum Beispiel durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme.
2. Unwesentliche Mängel stehen einer Abnahme weder nach altem noch nach neuem Recht im Wege.
VolltextIBRRS 2009, 2209
OLG Jena, Urteil vom 22.04.2008 - 5 U 1025/06
1. Übernimmt der Auftragnehmer durch eine Nachtragsvereinbarung die ursprünglich von einem anderen Unternehmer zu erbringende Vorleistung, sind die Kosten des damit verbundenen Annahmeverzugs nicht erfasst, wenn der hierfür bereits entstandene Anspruch nicht eindeutig in die Nachtragsvereinbarung einbezogen wurde.
2. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Auftraggeber ein gesonderter Behinderungsnachtrag vorliegt.
VolltextIBRRS 2009, 2202
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008 - 22 U 86/08
Ein Urkundsprozess ist auch bei Werklohnklage mit Pauschalpreisabrede nicht statthaft, wenn im Abnahmeprotokoll Mängel vorbehalten sind.
IBRRS 2009, 2197
LG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2008 - 15 O 118/08
Zur Unwirksamkeit einer von einem öffentlichen Auftraggeber formularmäßig verwendeten Klausel, nach der eine Sicherheit für Gewährleistungsansprüche nur durch Gewährleistungseinbehalt oder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 2191
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.06.2009 - 2-20 O 185/08
Gegenüber Nachtragsforderungen kann sich der öffentliche Auftraggeber nicht auf eine fehlende Genehmigung und Mittelzuweisung der US-Streitkräfte berufen.
VolltextIBRRS 2009, 2183
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - 4 U 181/06
1. Erst nach Ablauf einer richterlichen Frist vorgebrachte Einwendungen im Hauptsacheprozess sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Partei ausdrücklich auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist hingewiesen wurde.
2. Zu der Fage, wann eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung vorliegt.
VolltextIBRRS 2009, 2170
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2009 - 11 U 111/07
In einem VOB-Vertrag muss Auftragnehmer nach einer Kündigung seinen Anspruch auf erhaltene Abschlagzahlung durch prüfbare Rechnungen nachweisen.
VolltextIBRRS 2009, 2054
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.04.2009 - 19 U 148/08
Für einen Parkettverleger besteht keine Hinweispflicht zum Erfordernis der Einbringung einer Dampfsperre im Falle der Parkettverlegung auf schwimmendem Estrich.
VolltextIBRRS 2009, 2053
LG Coburg, Urteil vom 27.04.2009 - 14 O 712/07
1. Räumt der Bauunternehmer dem Bauherrn ein Recht zum Skontoabzug bei zügiger Zahlung ein und behält der Bauherr einen Teil des Werklohns wegen behaupteten Gegenansprüchen ein, so bleibt es dennoch bei diesem Skontoabzug, wenn der weit überwiegende Teil der Rechnung bezahlt ist und sich der Einbehalt im Nachhinein als nur geringfügig überhöht herausstellt.
2. Ergeben sich gewisse Erfordernisse beim Dachdecken aus den zu beachtenden Regelwerken, so muss der Dachdecker einen entsprechenden Hinweis geben, wenn der planende Architekt diese Erfordernisse nicht beachtet.
3. Der Bauherr muss sich das planerische Fehlverhalten seines Architekten als Verhalten seines Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Mitverschuldens zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2009, 2031
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 137/08
1. Der Empfänger eines Bestätigungsschreibens muss nicht notwendig Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sein. Es genügt, wenn er im größeren Umfang selbständig beruflich am Markt tätig ist und die Handlungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen sind. Ausreichen kann, wenn die Vertragspartei häufig als Bauträger tätig ist und ein eigenes Baubüro unterhält. Auch eine Grundstücks-GbR kann jedenfalls bei einem größeren Bauvorhaben, das Ausmaße eines gewerblichen Bauvorhabens erreicht, Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
2. Sowohl Architekten als auch Bauingenieure können Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
3. Ein OK-Vermerk liefert keinen Beweis für den Zugang des Telefax-Schreibens.
VolltextIBRRS 2009, 2020
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07
1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)
2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)
IBRRS 2009, 2019
OLG Bremen, Urteil vom 02.03.2009 - 3 U 38/08
1. Bei unklaren Pauschalpreisverträgen trägt grundsätzlich der Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass eine streitige Leistung nicht vom Pauschalpreis erfasst ist. Die Beweislast ändert sich aber dann zu Lasten des Auftraggebers, wenn die Leistungsbeschreibung unklar oder unvollständig ist und ein vom Auftraggeber beauftragter Architekt das Leistungsverzeichnis erstellt hat.*)
2. Eine Zuvielforderung führt dann nicht zur Unwirksamkeit der Mahnung, wenn der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist.*)