Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7588 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 1180OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.07.2006 - 4 U 604/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1179
OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2008 - 6 U 80/08
1. Zu der Frage, wer für mangelhafte Tiefergründung haftet.
2. Verhandlungen schweben schon dann, wenn der in Anspruch genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein.
3. Unter Zustellung i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist nicht notwendig eine förmliche Zustellung zu verstehen.
VolltextIBRRS 2009, 1169
BGH, Urteil vom 12.03.2009 - VII ZR 26/06
1. Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der Weise geltend machen, dass er die Eigentumswohnung zurückgibt und Ausgleich dafür verlangt, dass nach Rückgabe der Wohnung seinen Aufwendungen kein entsprechender Gegenwert gegenübersteht.
Der ausgebliebene Gegenwert bemisst sich hierbei grundsätzlich nach der Höhe der Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung und der Kosten, die den Erwerber allein aufgrund des Umstands trafen, dass er Empfänger der mangelhaften Gegenleistung wurde.*)
2. Zu den Aufwendungen, die der Erwerber einer Eigentumswohnung bei dieser Schadensberechnung geltend machen kann, gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Finanzierung des Erwerbs der Wohnung.*)
3. Bei der Schadensberechnung sind im Falle der Vermietung die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen abzuziehen.*)
IBRRS 2009, 1167
OLG München, Urteil vom 10.06.2008 - 9 U 2192/07
1. Bietet ein Unternehmer auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung einen Pauschalpreis an, ohne bestimmte Risiken, die aus dem mit den Angebotsunterlagen übergebenen Baugrundgutachten erkennbar sind, ausdrücklich auszunehmen, hat er zu diesem Preis alle Risiken zu bewältigen, die aus den Angebotsunterlagen erkennbar waren.
2. Eine nachträgliche Anpassung des Pauschalpreises findet allenfalls statt, wenn der Mehrvergütungsanspruch mehr als 20% des Pauschalpreises beträgt.
VolltextIBRRS 2009, 1164
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2009 - 10 U 133/08
1. Auch nach § 4 Nr. 3 VOB/B hat die Unternehmerin Bedenken gegen gelieferte Stoffe oder Bauteile mitzuteilen, woraus eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Geeignetheit der zu verwendenden Stoff folgt.
2. Demnach stellen Verkleidungen und Einbauten aus brennbaren Baustoffen in Treppenhäusern einen Mangel dar, weil nach der Hessischen Bauordnung solche Baustoffe in Treppenhäusern unzulässig sind.
3. Bei der Brennbarkeit von Holzwerkstoffplatten handelt es sich um einen augenfälligen Fehler.
4. Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung muss sich der Besteller bei einer Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen (IBR 2009, 92).
VolltextIBRRS 2009, 1163
OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008 - 9 U 144/07
Zu der Frage, wann Bearbeitungsschäden im Rahmen von Bauarbeiten wieder bis zu einem bestimmten Betrag in den Versicherungsschutz aufgenommen sind, obwohl § 6 Ziffer 8 lit. b AVB 94 zur Anwendung kommt.
VolltextIBRRS 2009, 1141
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2009 - 23 U 47/08
1. Eine ausdrückliche oder konkludente Anordnung des Auftraggebers mit dem Inhalt einer Änderung des Bauentwurfs i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B i.V.m. § 1 Nr. 3 VOB/B oder eine andere Anordnung i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B setzt eine rechtsgeschäftliche Erklärung voraus, für deren Wirksamkeit die Regeln einer Willenserklärung gelten.*)
2. Die Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Anspruchsgrund und Anspruchshöhe im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 6 Nr. 6 VOB/ und der entsprechenden Bemessung der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers gemäß § 286 ZPO bzw. § 287 ZPO (vgl. Urteile vom 24.02.2005, VII ZR 222/03, BauR 2005, 861 sowie VII ZR 141/03, BauR 2005, 857) ist im Rahmen eines vertraglichen Anspruchs auf Anpassung der Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.*)
3. Für den Grund eines Anspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B trifft den Auftragnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast, dass seine Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren.*)
VolltextIBRRS 2009, 1139
BFH, Urteil vom 19.02.2009 - IV R 10/06
Bei der Prüfung, ob eine Tätigkeit wie z. B. die Errichtung von Gebäuden als nachhaltig anzusehen ist, sind die Vertragsleistungen eines Generalunternehmers dem Auftraggeber jeweils gesondert als Einzelaktivitäten zuzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1137
KG, Urteil vom 01.04.2008 - 14 U 211/07
Zu der Frage, ob eine Rückbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist.
VolltextIBRRS 2009, 1125
LG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - 8 O 305/07
1. Zur Problematik der wirksamen Einbeziehung der VOB/B.
2. Zu den Voraussetzungen des Schlusszahlungseinwands gem. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B.
3. Zur Frage der Beweisführung gem. § 420 ZPO.
4. Zu den Voraussetzungen zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
VolltextIBRRS 2009, 1120
KG, Urteil vom 29.07.2008 - 7 U 230/07
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 939 ZPO die Ersetzung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch eine Bankbürgschaft in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2009, 1113
KG, Urteil vom 12.11.2008 - 21 U 56/07
Der formularmäßige Ausschluss der Vorschrift des § 768 BGB ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam und eine Aufrechterhaltung der Sicherungsabrede mit dem zulässigen Inhalt über eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2009, 1105
BFH, Urteil vom 29.01.2009 - VI R 44/08
Entsteht bei einem Steuerpflichtigen infolge der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Steuerpflichtige weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe dieses Anrechnungsüberhangs noch die Feststellung einer rück- oder vortragsfähigen Steuerermäßigung beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1054
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2008 - 23 U 14/08
1. Haben die Parteien eines Bauvertrags die Abrechnung nach Einheits- und Pauschalpreispositionen vereinbart, ist die Abrechnung nach Stundenlohnaufwand nicht statthaft. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ändert daran nichts.
2. Bietet der Auftragnehmer auch nicht hilfsweise eine Abrechnung entsprechend der vertraglich vorgesehenen Abrechnungsweise an, ist seine Werklohnforderung nicht nur derzeit, sondern endgültig unbegründet.
VolltextIBRRS 2009, 1043
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2008 - 5 U 84/08
1. Ein Werkvertrag, durch den lediglich der Unternehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstößt, ist nicht gemäß § 134 BGB ungültig, wenn der Besteller den Gesetzesverstoß des Vertragspartners nicht kennt.
2. Der Gläubiger hat bei einem Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen ist, zunächst darzulegen und zu beweisen, dass ihm noch eine weitere Forderung zusteht. Gelingt ihm dies, so hat der Schuldner seinerseits dazulegen und zu beweisen, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll.
3. Auch wenn eine Überzahlung durch den Autraggeber nicht dem üblichen Geschehen in der Baupraxis entspricht, folgt daraus weder ein Anscheinsbeweis noch eine Beweislastumkehr zu Lasten des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2009, 1042
KG, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 16/08
1. Voraussetzung für die Hemmung der Verjährung ist, dass die Streitverkündung vom Berechtigten ausgeht.
2. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne große Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Es reicht aus, dass die Erhebung einer Klage, und sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist.
VolltextIBRRS 2009, 1036
BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - VII ZR 191/06
1. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, entscheidungserhebliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das muss angenommen werden, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechendem Parteivortrag in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt.
2. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Zahlung eines Dritten an den Gläubiger die Forderung gegenüber dem Schuldner erfüllen soll, hängt die Erfüllungswirkung nicht davon ab, dass der Gläubiger die eingegangene Zahlung formell auf die Forderung verbucht. Die Forderung erlischt mit Zahlung oder - wenn die Forderung erst später entsteht (Fall der Vorauszahlung) - mit ihrer Entstehung.
IBRRS 2009, 1008
KG, Urteil vom 02.09.2008 - 27 U 153/07
Eine Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges ist auch nachträglich möglich, wenn hierdurch die Vollstreckung eines bereits titulierten Leistungsanspruchs gemäß §§ 756, 765 ZPO erleichtert wird. Insoweit besteht auch ein Rechtsschutzinteresse an einer isolierten Feststellungsklage.*)
VolltextIBRRS 2009, 1005
LG München I, Urteil vom 15.09.2008 - 14HK O 13891/08
Auch der Auftraggeber einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, der nicht Partei des Darlehensvertrags ist, kann nach §§ 768, 667 BGB dem Gläubiger und Sicherungsnehmer der Bürgschaft gegenüber Einwendungen aus dem Darlehens- und Sicherungsvertrag entgegensetzen.
VolltextIBRRS 2009, 0997
BGH, Urteil vom 20.01.2009 - X ZR 45/07
1. Aus dem Gesichtspunkt der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der geschuldeten Beseitigung von Mängeln kann eine Fristsetzung als Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs wegen Schlechterteilung grundsätzlich nur dann entbehrlich werden, wenn der Schuldner die Mängelbeseitigung bereits verweigert hat, bevor diese durch den Gläubiger erfolgt.*)
2. Wie der Schuldner sich nach der Mängelbeseitigung durch den Gläubiger verhält, kann nur dann von Bedeutung sein, wenn dieses Verhalten den sicheren Rückschluss erlaubt oder hierzu beiträgt, dass schon vor der Mängelbeseitigung die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert war.*)
VolltextIBRRS 2009, 0995
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2008 - 1 U 120/08
1. Vor Inkrafttreten des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasste der Schadensersatzanspruch nach § 635 a.F. BGB auch dann die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn eine Durchführung der Mängelbeseitigung, für welche Kostenerstattung verlangt wurde, nicht absehbar war.*)
2. Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist für die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf den im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Steuersatz abzustellen.*)
3. Zur Anrechnung der Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft auf den Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Werkunternehmer und den mit der Bauüberwachung Betrauten als gesamtschuldnerisch Haftende, wenn der Schadensersatzanspruch gegenüber beiden in unterschiedlicher Höhe festgestellt wird.*)
4. Der gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB auf vor dem 1.5.2000 fällig Forderungen anwendbare Zinssatz von 4 % gem. § 288 a.F. BGB findet bei derartigen Forderungen auch Anwendung auf den Prozesszins aus § 291 BGB.*)
IBRRS 2009, 0991
KG, Urteil vom 19.08.2008 - 6 U 67/07
1. Bei den Kosten für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand, die im Nachbargrundstück im Bereich einer geplanten unterirdischen S-Bahn-Trasse gesetzt wurden, handelt es sich um einen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tiefbauunternehmers nicht umfassten Erfüllungsschaden und nicht um einen Mangelfolgeschaden, wenn nach dem Inhalt des Tiefbauvertrages das Einbringen der Anker gestattet war und lediglich keine Anker im Trassenbereich verbleiben durften, tatsächlich dort jedoch Anker verblieben, zum Teil weil sie in einem falschen Winkel eingebracht wurden, zum Teil wegen Nichtfunktionierens der Sprengvorrichtungen der planmäßig im Bereich der Trasse eingebrachten Anker.*)
2. Die Beseitigung der Anker stellt dann die Beseitigung des Sachschadens an den Teilen des Nachbargrundstücks dar, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung durch das Tiefbauunternehmen gewesen sind, so dass auch der Risikoausschluss der Bearbeitungsschäden greift.*)
VolltextIBRRS 2009, 0970
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2006 - 12 U 47/06
1. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft zum Austausch gegen einen Sicherheitseinbehalt in bar ausgehändigt, braucht der Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt trotzdem nicht auszuzahlen, wenn er mit Ansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben aufrechnen kann.
2. Haben die Vertragsparteien vereinbart, dass der Auftraggeber den zu verarbeitenden Beton bereitstellt und an die Baustelle liefert, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, sich über nähere Einzelheiten der Betonzusammensetzung zu vergewissern, wenn sein Auftraggeber seinerseits fachkundig ist.
3. Ein Bauherr muss sich nicht an den Kosten einer Beschichtung eines Parkdeckbodens beteiligen, nur weil die Beschichtung mittlerweile (nach Übergabe und Abnahme) technisch vorgeschrieben ist.
IBRRS 2009, 0960
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.08.2008 - 16 U 200/07
1. Die werkvertragliche Gewährleistungsfrist kann durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Ausführung von Nachbesserungsarbeiten im Wege eines Anerkenntnisses nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu zu laufen beginnen.
2. Die Auslegung der Umstände für ein Anerkenntnis nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB wegen Ausführung von Nachbesserungen kann insbesondere den Umfang, die Dauer und Kosten der ausgeführten Arbeiten vor Ablauf der Gewährleistungsfrist berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2009, 0934
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2008 - 23 U 45/05
Wird ein Werkvertrag über den "großen Schadensersatz" rückabgewickelt, so ist bei der Schadensberechnung einerseits der Mehrkostenaufwand für die Ersatzbeschaffung zu berücksichtigen und andererseits der Nutzungswert entsprechend einer linearen Abschreibung abzusetzen.
VolltextIBRRS 2009, 0929
OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2008 - 5 U 52/08
1. Beim BGB–Werkvertrag hat der Unternehmer eine vom Besteller behauptete Festpreisvereinbarung zu widerlegen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Auftraggeber nicht in der Lage ist, eine derartige Absprache plausibel darzulegen.
2. Hat der Unternehmer dem Besteller die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten mehrmals erfolglos angeboten, kann der Werklohn fällig werden, wenn das Verhalten des Auftraggebers den sicheren Schluss erlaubt, dass er an der vertragsgemäßen Herstellung kein Interesse mehr hat.
3. Dass eine Nebenforderung für den Streitwert ohne Bedeutung ist, ändert nichts daran, dass ein erheblich überhöhtes Zinsbegehren trotz umfassenden Obsiegens in der Hauptsache eine Kostenquotelung nach § 92 Abs. 1 ZPO erfordert.
4. Erweisen sich sämtliche Mängelrügen des Bestellers als unbegründet, kann es geboten sein, ihm die gesamten Kosten der Sachaufklärung aufzuerlegen.
IBRRS 2009, 0928
BGH, Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 39/08
1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, diesem eine selbstschuldnerische, unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft nach einem zum Vertrag gehörenden Muster zu stellen, und der in diesem Bürgschaftsmuster erklärte Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB, sind sprachlich und inhaltlich trennbare Teile der Sicherungsvereinbarung, die einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung zugänglich sind.*)
2. Die Unwirksamkeit der Verpflichtung zum Verzicht des Bürgen auf die Einrede nach § 768 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung im Übrigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0905
OLG Jena, Urteil vom 31.07.2008 - 1 U 381/07
Verspricht ein Hauptauftraggeber, der Formkaufmann im Sinne des § 6 Abs. 1 HGB ist, gegenüber einem die Bauarbeiten koordinierenden Bauleiter, dass er in jedem Fall die Leistungen der Nachunternehmer am Bauvorhaben in voller Höhe vergüten und er dafür eintreten werde, dass für die Zahlung der Werklohnforderung eingestanden wird, begründet dies einen eigenständigen Anspruch auf Zahlung für den Nachunternehmer.
VolltextIBRRS 2009, 0902
KG, Urteil vom 19.12.2007 - 26 U 177/05
Bei der Einbringung von Verpressankern zur Stabilisierung und Sicherung von Baugrubenwänden ist stets der jeweilige Einbringbereich des einzelnen Ankers auf Baufreiheit zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2009, 0901
OLG Koblenz, Urteil vom 03.01.2008 - 5 U 685/07
1. Der Vertrag zur Anfertigung und Lieferung einer Treppe unterfällt auch dann § 651 Satz 1 BGB, wenn der Lieferant aufgrund gesonderter Vereinbarung einen Montagehelfer stellt. Die Vertragspflichten des Lieferanten werden nicht dadurch geändert oder erweitert, dass der Montagehelfer vor Ort federführend tätig geworden ist.*)
2. Die wirksame Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln setzt die Präzisierung des Gegenanspruchs voraus, auf den es gestützt wird, weil ansonsten kein vollstreckbarer Urteilsausspruch geschaffen werden kann.*)
VolltextIBRRS 2009, 0889
KG, Urteil vom 23.12.2008 - 27 U 62/08
Die Prüfungspflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B, die ein Ausfluss der Erfolgshaftung des Werkunternehmers ist, kann allenfalls dann wegfallen, wenn der Auftraggeber über besondere, dem Werkunternehmer eventuell sogar überlegene Spezialkenntnisse verfügt.
VolltextIBRRS 2009, 0888
KG, Urteil vom 15.07.2008 - 21 U 40/07
Ist ein Baubeginn "spätestens" 21 Werktage nach Erteilung der Baugenehmigung vereinbart, kann dem Unternehmer schon vor diesem Termin gemäß § 323 Absatz 1 BGB eine Frist zur Aufnahme der Arbeiten gesetzt werden, nach deren Ablauf der Rücktritt möglich ist.
VolltextIBRRS 2009, 0883
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07
1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Parteien noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung sind. Die Partei trifft in diesem Zusammenhang jedoch eine Informationspflicht, wenn es um Tatsachen geht, von denen die Partei keine Kenntnis hat, sich diese aber mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann. Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen oder Geschäftsbereich und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.
2. Werden in einem Bauprozess nach erfolgter Abnahme Mängel gerügt, besteht für den Unternehmer im Rahmen seiner Prüfungspflicht, ob der gerügte Mangel besteht und in den Rahmen seines Verantwortungsbereiches fällt, zugleich eine Erkundigungspflicht über den Zustand des von ihm selbst hergestellten Werkes, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, so dass im Streitfall der Unternehmer sich nicht damit begnügen kann, die von dem Besteller gerügten Mängel mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern es ihm im Rahmen seiner Erkundigungspflicht obliegt, sich über das Vorhandensein der gerügten Mängel aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen, selbst wenn er nach seiner Auffassung für das Auftreten der Mängel nicht verantwortlich ist.
VolltextIBRRS 2009, 0856
LG Berlin, Urteil vom 03.09.2007 - 101 O 33/07
Ein Organisationsverschulden ist restriktiv auszulegen.
VolltextIBRRS 2009, 0853
LG Dortmund, Urteil vom 30.01.2009 - 5 O 297/08
Klagt ein Insolvenzverwalter streitige Vergütungsansprüche eines Bauunternehmers ein, muss er dem Gegner die Prozesskosten nicht erstatten, wenn er nach Beweisaufnahme den Prozess verliert.
VolltextIBRRS 2009, 0850
BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08
1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)
2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)
VolltextIBRRS 2009, 0848
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2008 - 10 U 118/08
1. Da ein Baubürge am Austausch der bauvertraglichen Leistungen nicht beteiligt und nicht über den Vertragsstatus informiert ist, ist es nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen Aufgabe des Bürgschaftsgläubigers, dem Bürgen diesen Status und damit den geltend gemachten Anspruch darzulegen.
2. Dem außergerichtlich zur Zahlung aufgeforderten Bürgen steht es gemäß § 286 Abs. 4 BGB frei, zur Abwehr von Verzugszinsen den Beweis zu führen, dass er unverschuldet nicht vor schlüssiger Darlegung des Anspruchs durch den Bürgschaftsgläubiger gezahlt hat.
VolltextIBRRS 2009, 0844
OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2008 - 26 U 56/07
Wenn der Auftraggeber in der Erwartung einer zeitnahen, aber unrealistischen Baufertigstellung für eine Maschinenhalle bereits vor Baubeginn die Verpflichtung zur Lieferung von Waren, die erst in den zu errichtenden Räumlichkeiten produziert werden müssen, übernimmt, dann kann er bei Nichteinhaltung dieser Lieferverpflichtung den dadurch entstandenen Schaden nicht beim Bauunternehmer geltend machen.
VolltextIBRRS 2009, 0813
BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - VII ZB 79/08
1. § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt.*)
2. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur örtlichen Zuständigkeit kann die gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erweitern.*)
3. § 18 Nr. 1 VOB/B ist nach seiner Entstehungsgeschichte und nach seinem Sinn und Zweck auf private Auftraggeber nicht anwendbar.
VolltextIBRRS 2009, 0812
OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2008 - 19 U 89/08
1. Das Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a BGB ist bei Streit über Mängel der Werkleistung erst dann verwerflich, wenn er damit berechtigte Ansprüche des Bestellers abwehren will und das Sicherungsverlangen nur als Vehikel dazu verwendet.*)
2. Die Nachfrist zur Herbeiführung der Wirkungen des § 643 S. 2 BGB kann gleichzeitig mit der Frist zur Leistung der Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 0810
OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2008 - 5 U 122/05
1. Die Haftung eines Zahlungsbürgen umfasst auch Ansprüche des Auftragnehmers wegen Leistungsänderungen und -anordnungen bei VOB/B-Bauverträgen gemäß § 1 Nr. 3, 4 Satz 1 VOB/B.
2. Der Auftraggeber eines VOB/B-Bauvertrags ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Schlussrechnung erhebt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung durch einen von ihm beauftragten Architekten tatsächlich prüft.
3. Auch der für den Auftraggeber bürgende Zahlungsbürge ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Auftraggeber als Hauptschuldner diesen Einwand nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Schlussrechnung gegenüber dem Auftragnehmer als Bürgschaftsgläubiger erhoben hat.
IBRRS 2009, 0807
OLG München, Urteil vom 18.12.2007 - 13 U 3113/07
Ein aus einer momentanen Verärgerung heraus erteiltes Hausverbot bedeutet noch nicht die endgültige Ablehnung der für die Herstellung des Werks erforderlichen Mitwirkung des Bestellers. Der Auftragnehmer kann hierauf keine Kündigung aus wichtigem Grund stützen.
VolltextIBRRS 2009, 0806
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2007 - 22 U 135/07
1. Die Haftung des vollmachtlosen Vertreters setzt voraus, dass der Vertragsgegner den Abschluss des Vertrags nachweisen kann. Eine vertragliche Einigung ist insbesondere dann noch nicht anzunehmen, wenn der Auftraggeber noch Preisverhandlungen vornehmen will.
2. Die Bestimmung der Höhe einer Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB kommt erst dann zum Tragen, wenn ein vergütungspflichtiger Werkvertrag dem Grunde nach geschlossen ist.
VolltextIBRRS 2009, 0802
OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2008 - 12 U 22/08
Die Abnahme setzt die Erklärung des Bestellers voraus, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht annehme und billige. Dafür reicht die Durchführung eines Termins zum Zwecke der Abnahme oder der Bezug des Hauses als solcher nicht aus.
VolltextIBRRS 2009, 0800
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008 - 23 U 48/08
1. Bei Schriftformregelungen in Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und in mit ihnen geschlossenen Verträgen handelt es sich um materielle Kompetenzvorschriften, die Schutz vor rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen gewähren, vor den Bindungswirkungen unbedachter und übereilter Verpflichtungserklärungen bewahren und nicht durch die Regeln der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der unzulässigen Rechtsausübung außer Kraft gesetzt werden können.*)
2. Ein Bundesministerialerlass, in dem es ausdrücklich heißt, dass nach Eröffnungstermin die dortigen Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln für neue Ausschreibungen nicht gelten, enthält keine planwidrige zeitliche Lücke, so dass seine entsprechende Anwendung auf bereits eröffnete Angebote nicht in Betracht kommt.*)
3. In der Vereinbarung eines Festpreises liegt eine stillschweigende Übernahme des Risikos von Leistungserschwerungen durch Erhöhungen der Selbstkosten im Sinne einer Preisgarantie, die einen Anspruch des Auftragnehmers aus § 313 Abs. 1 BGB auf Anpassung des Vertrages regelmäßig ausschließt.*)
4. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erstattung erhöhter Selbstkosten aus §§ 280, 249 ff. BGB bzw. wegen Verletzung einer bauvertraglicher Kooperationspflicht scheidet aus, wenn der Auftraggeber bei einer überwiegend öffentlich finanzierten Baumaßnahme lediglich zusichert, sich um eine Refinanzierung der Mehrkosten zu bemühen, und er den Auftragnehmer über den Stand dieser Bemühungen zeitnah und inhaltlich zutreffend informiert.*)
IBRRS 2009, 0797
BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - VIII ZR 70/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
a) Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, wonach der Verkäufer im Falle der Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes die vom Verbraucher verlangte Art der Abhilfe auch dann verweigern kann, wenn sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unzumutbar (absolut unverhältnismäßig) wären?*)
b) Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache, in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?*)
VolltextIBRRS 2009, 0783
BGH, Urteil vom 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08
1. Zu den Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 analog i.V.m. Abs. 2 ZPO.
2. Die Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 Abs. 1 ZPO infolge der Insolvenz eines Beklagten hindert die Gerichtsstandsbestimmung durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht nicht.
3. Eine Bau-Arge ist ohne anderslautende sichere Anhaltspunkte als GbR zu qualifizieren.
VolltextIBRRS 2009, 0775
OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2008 - 19 U 152/06
1. Ein Vertrag über die Lieferung von nach Angaben des Bestellers hergestellten Trockenrinnen kann als Werkliefervertrag über nicht vertretbare Sachen eingeordnet werden.
2. Auf einen solchen Vertrag sind nach "altem" Recht die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts anzuwenden.
3. Danach verliert der Besteller den Anspruch auf Schadensersatz, wenn er dem Lieferanten keine Gelegenheit zur Nachbesserung gibt bzw. sogar dessen Nachbesserungsangebot ablehnt.
VolltextIBRRS 2009, 0772
OLG Jena, Urteil vom 27.07.2006 - 1 U 897/04
1. Die Einhaltung von Herstellervorschriften zur Verarbeitung eines bestimmten Produkts (Mindestschichtdicke der Spachtelmasse 3 - 5 mm) kann zur vereinbarten Beschaffenheit des Werks gehören (BGB § 633 Abs. 2 Satz 1).
2. Fehlt eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung, setzt die Annahme einer stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung im Einzelfall zumindest voraus, dass dem Besteller die Einhaltung der Herstellervorschrift unabhängig vom Erfolg (hier: dauerhaft einheitliches Fassadenbild) erkennbar wichtig war, wofür es keine Vermutung gibt.
3. Die Abweichung von Herstellervorschriften begründet jedoch die Vermutung der Mangelhaftigkeit. Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der Unternehmer beweisen, dass dem Werk als Folge der Abweichung auch künftig kein gesteigertes Mangelrisiko anhaftet.
VolltextIBRRS 2009, 0759
OLG Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - 1 U 47/08
Einigen sich die Parteien eines Bauvertrages entgegen ihren Vorstellungen nicht über die Vergütung, liegt ein versteckter Dissens vor, der regelmäßig die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat.
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