Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7588 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0747OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 9 U 3605/03
1. Auch wenn ein vereinbarter Fertigstellungstermin durch Verzug eines vorleistenden Unternehmers hinfällig wird, bleibt der Auftragnehmer zur zügigen Fortführung der Arbeiten verpflichtet.
2. Eine zu kurze Fristsetzung durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Einstellung der Leistung.
VolltextIBRRS 2009, 0745
OLG Dresden, Urteil vom 02.10.2008 - 9 U 418/08
1. Bei der Abnahme besonders wichtiger Bauteile ist ein Unternehmer gehalten, sich sachkundig beraten zu lassen und die entsprechenden Werkleistungen einer besonderen Kontrolle zu unterziehen.
2. Das gilt auch, wenn ihm weder bei der Auswahl des Nachunternehmers noch bei der Kontrolle der Bautätigkeit im Übrigen ein Vorwurf gemacht werden kann.
VolltextIBRRS 2009, 0744
OLG Hamm, Urteil vom 01.08.2008 - 19 U 7/08
Weder aus der Mitwirkungspflicht des § 642 BGB noch aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 242 BGB (Treu und Glauben) ergibt sich eine Pflicht des Auftraggebers, im Rahmen von Nacherfüllungsarbeiten des Auftragnehmers die Lagerung von Erdaushub auf seinem Grundstück zu dulden.
VolltextIBRRS 2009, 0743
OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 13 U 4811/07
1. Wenn der Auftragnehmer zusichert, einen Mangel zu beseitigen, und damit den Mängelbeseitigungsanspruch anerkennt sowie auch anschließend seine Mängelbeseitigungspflicht nicht mehr in Abrede stellt, erklärt er durch die Mitteilung der Termine der Mängelbeseitigungsarbeiten und mit deren Durchführung keine weiteren Anerkenntnisse.
2. Verkündet der Bauherr im Mängelprozess gegen den Generalunternehmer dem Architekten den Streit und tritt dieser in der mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bauherrn dem Generalunternehmer bei, nachdem das OLG zu erkennen gegeben hat, dass die Berufung wegen Verjährung der Mängelansprüche unbegründet ist, so ist der Beitritt nicht rechtsmissbräuchlich.
IBRRS 2009, 0740
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.12.2008 - 4 U 100/08
1. Der Baustofflieferant des Nachunternehmers hat gegen den Generalunternehmer keinen vertraglichen Zahlungsanspruch. Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt umfasst ohne besondere Erwähnung nicht den Vergütungsanspruch für die Inanspruchnahme der gelieferten Stoffe und Bauteile gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B.
2. Der vertraglich mit einem Nachunternehmer verbundene Baustofflieferant hat gegen den Hauptunternehmer, der Vorbehaltsware nach Kündigung gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B in Anspruch nimmt, keinen Kondiktionsanspruch. Die Eingriffskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt BGB scheitert am Vorrang der Leistung des Nachunternehmers. Eine Abrechnung erfolgt lediglich entlang der Vertragskette.
IBRRS 2009, 0739
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008 - 4 U 78/08
1. Maßgeblich für die Art und den Umfang der geschuldeten Mängelbeseitigung ist das vertraglich geschuldete Werk.
2. Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Besteller grundsätzlich nicht akzeptieren.
3. Der Besteller verhält sich nicht widersprüchlich, wenn er nach Verzug ein Angebot des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung prüft und dann begründet ablehnt.
VolltextIBRRS 2009, 0709
OLG Bamberg, Beschluss vom 18.09.2008 - 8 W 60/08
Die Erheblichkeit eines Mangels i.S.d. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist in der Regel zu bejahen, wenn die Kosten der Beseitigung mindestens 10 % der vereinbarten Gegenleistung ausmachen.
VolltextIBRRS 2009, 0626
BFH, Urteil vom 20.11.2008 - VI R 14/08
Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus.*)
VolltextIBRRS 2009, 0362
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - XII ZR 123/07
1. Zur materiellrechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.*)
2. Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen.*)
3. Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.*)
IBRRS 2009, 0345
KG, Urteil vom 12.02.2008 - 21 U 155/06
Kann ein Auftragnehmer wegen unstreitig fehlender Vorleistungen seine Arbeiten nur mit Bauzeitverlängerung fertig stellen, bedarf es einer bauablaufbezogenen Darstellung der jeweiligen Behinderung nicht. Dies insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer wegen der eingetretenen Bauzeitverlängerung nur die nicht gedeckten, zeitabhängigen Baustellengemeinkosten geltend macht.
IBRRS 2009, 0325
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2007 - 8 W 18/07
Möchte der Auftragnehmer festgestellt wissen, dass vom Auftraggeber behauptete Mängel nicht vorliegen, so entspricht sein Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens dem der Durchsetzung seiner Restwerklohnforderung.
VolltextIBRRS 2009, 0315
BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 3/07 R
Ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück im Rahmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ein Gebäude errichtet oder verändert wird, ist Unternehmer, auch wenn er die Baumaßnahme nicht selbst betreibt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0188
OLG München, Beschluss vom 19.06.2008 - 13 W 1556/08
Auch dem Auftraggeber, der Schadensersatz in Höhe der Kosten einer noch durchzuführenden Mängelbeseitigung verlangt, ist die darauf entfallende Umsatzsteuer erst zu ersetzen, wenn diese tatsächlich angefallen ist.
VolltextIBRRS 2009, 0186
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2008 - 5 W 48/08
Bei gleichzeitiger klageweiser Geltendmachung des Werklohnanspruchs und des Anspruchs auf Zustimmung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in Höhe dieser behaupteten Werklohnforderung durch den Auftragnehmer liegen zwei unterschiedliche Streitgegenstände vor, so dass für die Bemessung des Streitwerts der Klage eine Zusammenrechnung der Werte der eigenständigen Streitgegenstände zu erfolgen hat (Bestätigung der Senatsrechtsprechung aus dem Beschluss vom 24.08.2005 – I- 5 U 170/04 – NZBau 2005, 697).*)
VolltextIBRRS 2009, 0169
LG Gießen, Urteil vom 21.09.2006 - 4 O 380/05
Für Stillstandskosten wegen fehlender Baugenehmigung haftet der Architekt alleine, und nicht gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmen.
VolltextIBRRS 2009, 0164
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2008 - 5 U 130/07
Eine grob fehlerhafte Bauausführung vermag einen tiefgreifenden Vertrauensverlust des Auftraggebers in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers nicht mehr zu begründen, wenn dieser bereits mit der Mängelbeseitigung begonnen und der Auftraggeber sich daráuf eingelassen hat.
VolltextIBRRS 2009, 0162
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06
1. Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)
2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)
3. Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert.*)
4. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.*)
IBRRS 2009, 0131
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel
"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."
gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2009, 0129
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2008 - 7 U 254/07
1. Der Auftraggeber (AG) kann die Schlusszahlungseinrde gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B nur erheben, wenn den Auftragnehmer (AN) nicht nur auf die Vorbehaltsfrist von 24 Werktagen, sondern auch auf die Begründungsfrist von weiteren 24 Werktagen nach Ablauf der Vorbehaltsfrist hingewiesen hat.
2. Ein Hinweis auf die Ausschlusswirkung ist falsch und damit unwirksam, wenn der AG auf eine Vorbehaltsfrist von 24 Tagen statt - wie richtig - von 24 Werktagen hinweist und den Beginn der Vorbehaltsfrist nicht angibt.
3. Ob die Unvollständigkeit bzw. Fehlerhaftigkeit des Hinweises kausal dafür ist, dass der AN den Vorbehalt nicht erklärt, spielt keine Rolle.
VolltextIBRRS 2009, 0112
OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.12.2008 - 4 U 137/07
Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für Schadensersatzansprüche Dritter ergeben sich nicht aus Gewährleistungsrecht, sondern aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht gemäß § 241 Abs. 2, § 280 BGB oder dem Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 Abs. 1 BGB und verjähren gemäß §§ 195, 199 BGB in drei Jahren.
VolltextIBRRS 2009, 0101
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2008 - 3 U 83/06
Vereinbaren die Parteien einen Forderungsverzicht des Gläubigers im Falle fristgemäßer Zahlung eines Teilbetrags durch den Schuldner (sog. Las Vegas- oder Monte Carlo-Vergleich), widerspricht es Treu und Glauben, wenn der Gläubiger bei geringfügiger Überschreitung der Zahlungsfrist (hier: eine Stunde und 47 Minuten) die gesamte Forderung geltend macht.
VolltextIBRRS 2009, 0097
OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08
1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)
2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)
IBRRS 2009, 0096
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2008 - 5 U 151/06
1. Der ausführende Unternehmer hat seine Leistung so zu erbringen, dass sie nicht mit Gebrauchsrisiken behaftet ist.
2. Schweigt der Auftraggeber auf ein vom Auftragnehmer eingeholtes Privatgutachten, wonach die fertig gestellte Leistung mangelfrei ist, kann darin eine stillschweigende Abnahmeerklärung liegen.
VolltextIBRRS 2009, 0095
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2007 - 4 U 97/07
1. Wird ein Grundstück mit Bauverpflichtung veräußert, ist der Vergütungsanspruch einheitlich entweder nach Kaufrecht oder nach Werkvertragsrecht zu beurteilen.
2. Eine differenzierte Betrachtung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Vergütungsteile für das Grundstück und die Bauverpflichtung eindeutig voneinander abgrenzen lassen.
3. Verjährungs- und Insolvenzrisiko beim gescheiterten Abtretungsmodell.
IBRRS 2009, 0092
OLG München, Urteil vom 20.11.2007 - 9 U 2741/07
1. Zur Begründung eines Anspruchs aus § 642 BGB wegen Behinderung muss der Auftragnehmer zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf darlegen, dann die genaue Behinderung und schließlich deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistungen.
2. Die allgemeine Darlegung, dass der Bauablauf und die Zustände auf der Baustelle chaotisch waren, verbunden mit der Behauptung betriebswirtschaftlich-kalkulatorischer Konsequenzen, genügt diesen Anforderungen nicht.
VolltextIBRRS 2009, 0090
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2008 - 4 U 15/07
Trotz Abnahme und Zahlung durch den Bauherrn steht dem Unternehmer gegenüber dem Werklohnanspruch seines Nachunternehmers wegen Mängeln an dessen Leistung ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
VolltextIBRRS 2009, 0082
LG Berlin, Urteil vom 17.09.2008 - 23 O 559/07
1. Das gesetzliche Verbot des § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz betrifft nicht die nach Durchführung der Leistung in einer Nachtragsvereinbarung getroffene Preisanpassung aufgrund bereits abgeschlossener Sachverhalte, sondern ausschließlich Klauseln, mit welchen eine Preisanpassung aufgrund zukünftiger Veränderungen der Preisgrundlagen vereinbart werden.
2. Die Außerachtlassung eines hauptvertraglich vereinbarten Nachlasses im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung für die Erhöhung der Lohngleitung führt nicht zur Unwirksamkeit dieser Vereinbarung.
VolltextIBRRS 2009, 0081
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008 - 8 U 61/08
1. Bei sog. "Paketanbietern", die neben Planungs- auch Bauleistungen erbringen, findet die HOAI auch dann keine Anwendung, wenn es nur zur Ausführung von Planungsleistungen kommt und die Bauausführung unterbleibt.
2. Scheitert die Durchführung eines GU-Werkvertrags am Verlust des Eigentums am Baugrundstück durch den Besteller, so liegt ein Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung auf Seiten des Werkunternehmers vor.
3. Der Übergang vom Vertrauensschadensersatz nach § 648a Abs. 5 BGB auf den Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB betrifft einen anderen Streitgegenstand.
4. Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung. Sie ist daher auch dann zu beachten, wenn der Berufungsbeklagte mit der Anschlussberufung eine zu Unrecht zu seinen Gunsten ergangene erstinstanzliche Entscheidung aufrechterhalten wissen will, indem er die Klage nach einem nach Fristablauf erteilten Hinweis des Berufungsgerichts auf einen anderen Klagegrund stützt.*)
IBRRS 2009, 0077
KG, Urteil vom 08.04.2008 - 21 U 161/06
1. An eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung der Mängelbeseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen. Das Bestreiten von Mängeln im Prozess durch den Auftragnehmer lässt nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine solche Erfüllungsverweigerung zu.
2. Ein Bauleiter hat regelmäßig keine Stellung inne, aus der zu schließen ist, dass er zur ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung der Mängelbeseitigung berechtigt ist.
VolltextIBRRS 2009, 0075
LG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2008 - 7 O 112/07
1. Verliert der Besteller einer Werkleistung nach Abschluss des Werkvertrags das Eigentum am Baugrundstück, so kann der Werkunternehmer seinen Anspruch auf Schadensersatz gleichwohl auf § 648a Abs. 5 BGB stützen, wenn die vom Besteller geforderte Sicherheit nicht fristgemäß geleistet wird.
2. Werden im Rahmen eines Werkvertrags über den Abriss eines Gebäudes sowie Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auch Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht, so ist hierauf die HOAI nicht anzuwenden, wenn das Schwergewicht der vertraglich geschuldeten Leistung bei der Bauausführung liegt.
VolltextIBRRS 2009, 0074
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2008 - 8 U 282/06
Wegen des Gebots vertraglicher Einheit ist es unzulässig, bei einem Einheitspreisvertrag allein bei den Nachträgen eine Abrechnung nach Selbstkosten zu vereinbaren.
VolltextIBRRS 2009, 0061
BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 158/07
Eine Hemmung der Verjährung durch Aufnahme von Verhandlungen endet auch dann, wenn die Verhandlungen der Parteien "einschlafen"; die von der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a.F. entwickelten Grundsätze sind auf das neue Verjährungsrecht zu übertragen.*)
VolltextIBRRS 2009, 0050
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2008 - 7 U 272/07
1. § 17 Nr. 6 VOB/B ist keine Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2. Zur Haftung des Zwangsverwalters nach § 154 ZVG.*)
VolltextIBRRS 2009, 0034
BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - X ZR 39/08
1. Wird auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil gezahlt und die Klage in zweiter Instanz wegen Verjährung abgewiesen, kann der gezahlte Betrag zurückgefordert werden.
2. § 214 Abs. 2 BGB ist nur anwendbar, wenn die Zahlung auf eine verjährte Forderung diese zum Erlöschen gebracht hat. Das ist bei Zahlungen auf vorläufig vollstreckbare Urteile regelmäßig nicht der Fall.
VolltextIBRRS 2009, 0009
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.11.2008 - 9 U 150/08
1. Ob eine Pflichtverletzung erheblich ist, richtet sich nach einer umfassenden Interessenabwägung. Hiernach ist einerseits der Aufwand zu berücksichtigen, der für eine Mängelbesichtigung erforderlich wäre, wobei hier die Grenze der Erheblichkeit wird zwischen 10% und 20% des Preises gezogen wird. Auf der anderen Seiten ist auch heranzuziehen, welche Auswirkungen die Pflichtverletzung auf die hiervon beeinträchtigte Leistung hat und wie groß die Zahl der Mängel ist. Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass die mangelhaftleistende Partei in erster Linie durch ihr Recht zur Nachbesserung geschützt ist.
2. Es kommt damit insgesamt auf die Umstände des Einzelfalls und danach kann auch bei Mängelbeseitigungskosten die knapp unterhalb von 10% des vereinbarten Pauschalpreises liegen, die Erheblichkeit von Pflichtverletzungen des ausführenden Unternehmers bejaht werden.
VolltextIBRRS 2009, 0005
BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06
1. Die Rechtsprechung des Senats zur Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Werkunternehmers (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06, BGHZ 174, 32) ist auch dann anwendbar, wenn Ansprüche gegen ein Architektenbüro geltend gemacht werden, das die Bauüberwachung arbeitsteilig organisiert.*)
2. Die Gleichstellung der Verjährung im Falle der Verletzung einer Organisationsobliegenheit mit der Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels ist nur gerechtfertigt, wenn die Verletzung der Organisationsobliegenheit ein dem arglistigen Verschweigen vergleichbares Gewicht hat.*)
3. Die Schwere eines Baumangels lässt grundsätzlich nicht den Rückschluss auf eine derart schwere Verletzung der Obliegenheit zu, eine arbeitsteilige Bauüberwachung richtig zu organisieren.*)
4. Den Bauherrn trifft jedenfalls die Obliegenheit, dem bauaufsichtsführenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen.*)
5. Nimmt er den bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels in Anspruch, muss er sich das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen.*)
6. Der Verursachungsbeitrag des bauaufsichtsführenden Architekten an dem Bauwerksschaden muss unter Berücksichtigung seiner besonderen Aufgabenstellung gewichtet werden. Ein vollständiges Zurücktreten seiner Haftung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.*)
Online seit 2008
IBRRS 2008, 4645BGH, Urteil vom 13.11.2008 - VII ZR 188/07
Ist eine trotz Abtretungsverbot erfolgte Abtretung nach § 354a Satz 1 HGB wirksam, kann der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen Vergleich schließen, nach dem die Forderung ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 4142
OLG Naumburg, Urteil vom 31.01.2007 - 6 U 97/06
Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch das Nachfolgeunternehmen eines Einzelunternehmens hemmt nicht die Verjährung, wenn der Bauvertrag mit dem Einzelunternehmen geschlossen und vom Nachfolgeunternehmen nicht übernommen worden ist.
VolltextIBRRS 2008, 3996
OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2008 - 9 U 19/08
1. Die von der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a. F. entwickelten Grundsätze zum Ende der Verjährungshemmung bei einem "Einschlafen-Lassen" der Verhandlungen gelten auch im Rahmen des § 203 S. 1 BGB n. F.. Weder der Wortlautvergleich zwischen § 203 S. 1 BGB n. F. und § 852 Abs. 2 BGB a. F. noch die Gesetzgebungsgeschichte zu § 203 S. 1 BGB n. F. legen es nahe, die Verjährungshemmung erst und nur mit einer eindeutigen, unmissverständlichen Zurückweisung durch den Schuldner enden zu lassen (in Abweichung vom Urteil des OLG Koblenz vom 16.02.2006, Az. 5 U 271/05, und im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05, OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07, und KG Berlin, Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07; im gleichen Sinne: BGH, Urteil vom 30.10.2007, Az. X ZR 101/06, NJW 2008, 576, 578, dort Rn. 24).*)
2. Die Sechs-Monats-Frist des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB lässt sich nicht dahingehend verallgemeinern, dass sie die zeitliche Untergrenze für ein frühest möglich zu bejahendes "Einschlafen-Lassen" der Verhandlungen i. S. d. § 203 S. 1 BGB n. F. bildet. Hiergegen spricht die Gesetzgebungsgeschichte zu § 203 S. 1 BGB n. F.; der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen die Festlegung einer starren Frist für das Ende der Hemmungszeit entschieden, um der Rechtsprechung zum "Einschlafen-Lassen" von Verhandlungen den Umständen des Einzelfalls genügende Wertungsspielräume zu belassen.*)
3. Die Zeitspanne, innerhalb der aus Sicht des Gläubigers bei einer vom Schuldner zugesagten Rückmeldung nach Treu und Glauben ein nächster Schritt des Schuldners zu erwarten gewesen wäre, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Sie ist kürzer zu bemessen, wenn der Schuldner bereits in der Vergangenheit auf Verhandlungsinitiativen des Gläubigers nicht reagiert hat. Regelmäßig ist bei einer vom Schuldner auf eine Initiative des Gläubigers hin zugesagten Rückmeldung von einer Hemmungszeit von rund einem Monat auszugehen.*)
4. Wiederholt ein Schuldner über mehrere Jahre auf telefonische Initiativen des Gläubigers nur formelhaft sein Interesse an einer außergerichtlichen Streitbeilegung, nachdem er bereits zuvor mehrfach dieses Interesse bekundet hatte, ohne sich - wie jeweils zugesagt - beim Gläubiger gemeldet zu haben, so lassen sich seine gleichlautenden Aussagen auf weitere Anrufe des Gläubigers nicht mehr als "Verhandlungen" i. S. d. § 203 S. 1 BGB bewerten. Die offensichtlich phrasenhafte Wiederholung von Vertröstungsformeln stellt weder einen Meinungsaustausch über den Anspruch noch über die den Anspruch begründenden Umstände dar.*)
VolltextIBRRS 2008, 3990
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008 - 4 U 58/08
1. Eine Klage auf Abschlagszahlungen aus § 632a BGB ist bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln nicht fällig und als derzeit unbegründet abzuweisen.
2. Der klagende Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass seine Leistungen keine oder lediglich unerhebliche Mängel aufweisen.
VolltextIBRRS 2008, 3911
OLG München, Urteil vom 28.10.2008 - 28 U 3754/08
Zu der Frage, ob die nachträgliche Herstellung eines Drainagesystems zum trocken legen eines feuchten Kellers unverhältnismäßig ist.
IBRRS 2008, 3910
BFH, Urteil vom 23.09.2008 - VII R 27/07
1. Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer.*)
2. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird.*)
3. Die Haftung ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG eingeräumt ist (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 14. Mai 2007 II ZR 48/06, DStR 2007, 1174, HFR 2007, 1242).*)
VolltextIBRRS 2008, 3908
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 59/07
Die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" reicht nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.*)
VolltextIBRRS 2008, 3563
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.10.2007 - Rs. C-306/06
Art. 3 Abs. 1 c ii Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.06.2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr impliziert, dass mit einer durch Banküberweisung abgewickelten Zahlung das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet wird, wenn der fällige Betrag dem Geldinstitut des Gläubigers rechtzeitig zugegangen ist.
VolltextIBRRS 2008, 3485
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2008 - 10 U 68/07
1. Die Lieferung von Dachziegeln in der Farbausführung "tiefschwarz" anstatt in dem bestellten Farbton "brillantschwarz" stellt auch dann einen Sachmangel (§ 434 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB) dar, wenn die Farbunterschiede kaum erkennbar sind und die Ziegel keine Funktionsunterschiede aufweisen.*)
2. Der Verkäufer mangelhafter Ziegel schuldet im Rahmen der Nacherfüllung nicht die Neuverlegung ersatzweise gelieferter Ziegel (§ 439 Abs. 1 BGB). Diese kann er nur unter den Voraussetzungen eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs (§ 280 Abs. 1 BGB; §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) ersetzt verlangen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3483
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.06.2008 - 1 U 148/08
1. § 651 Satz 1 BGB gilt uneingeschränkt nur für den Verbrauchsgüterkauf. Die rechtliche Einordnung von Verträgen, die die Herstellung und Lieferung von Investitionsgütern zum Gegenstand haben, richtet sich nach dem Schwerpunkt der vertraglichen Leistung.*)
2. Übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, eine technisch komplexe Sache eigens für die im Wesentlichen funktional definierten Bedürfnisse des Auftraggebers herzustellen, so richten sich etwaige Gewährleistungsansprüche nach Werkvertragsrecht. § 377 HGB ist in diesem Fall nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2008, 3280
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2008 - 21 U 62/08
1. Kann ein Baumangel durch mehrere Baubeteiligte verursacht worden sein, muss der in Anspruch genommene Schädiger beweisen, dass er den Mangel nicht verursacht hat.
2. Mehrere Mangelverursacher haften auch im Bauvertragsrecht gemäß § 830 Abs.1 Satz 2 BGB jeder für sich, wenn nicht geklärt werden kann, wer den Schaden verursacht hat.
VolltextIBRRS 2008, 3275
OLG Celle, Urteil vom 27.11.2008 - 6 U 102/08
Wenn der Werkunternehmer wegen Unverhältnismäßigkeit nicht leistet, verliert er, anders als wenn er schon geleistet hat und der Werkbesteller ihn auf unverhältnismäßige Nacherfüllung in Anspruch nimmt, den Anspruch auf Werklohn (§ 326 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 BGB).*)
VolltextIBRRS 2008, 3226
KG, Urteil vom 31.10.2008 - 7 U 169/07
1. Fordert der Besteller zusätzliche Leistungen und unterbreitet der Werkunternehmer hierfür ein Nachtragsangebot, kann eine konkludente Annahme des Nachtragsangebots dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Besteller die Leistungen abfragt und entgegennimmt, ohne dem Nachtragsangebot zu widersprechen.
2. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Besteller dem Nachtragsangebot erst widerspricht, nachdem die zusätzliche Leistung ausgeführt worden ist.
VolltextIBRRS 2008, 3225
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.05.2008 - 3-09 O 117/07
1. Eine Fristsetzung zur Beibringung einer großvolumigen Bürgschaft (hier: 8 Mio. Euro) gemäß § 648a BGB von weniger als zwei Wochen ist problematisch. Das gilt umso mehr, wenn innerhalb der Frist ein Feiertag mit "Brückentag" sowie zwei Wochenenden liegen und die das Vorhaben finanzierende Bank eine ausländische ist.
2. Die unangemessen kurze Fristsetzung kann Indiz für die Treuwidrigkeit des Bürgschaftsverlangens sein.
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