Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7588 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 4950BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - VII ZR 162/06
Ein Mangel der Bauausführung ist - aus revisionsrechtlicher Sicht - nicht anzunehmen, wenn unter Einsatz nicht in vollem Umfang DIN-gerechter Konstruktionen ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt worden ist.
VolltextIBRRS 2008, 3216
LG München I, Urteil vom 30.07.2008 - 24 O 7799/08
Wandelt eine bayerische Gebietskörperschaft einen Eigenbetrieb in ein Kommunalunternehmen um, so haftet die Gebietskörperschaft für vertragliche Ansprüche nur noch subsidiär. Der Zustimmung und Information des Vertragspartners bedarf es hierfür nicht.
VolltextIBRRS 2008, 3215
BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 2/05
Direktzahlungen des Auftraggebers gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B an einen Nachunternehmer gewähren diesem eine inkongruente Deckung im Sinne des § 131 Abs. 1 InsO.*)
VolltextIBRRS 2008, 3204
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.07.2008 - 4 U 627/07
Die Anordnung des Landesamtes für Straßenwesen zur Regelung des Verkehrs in einem Baustellenbereich hat nicht den Charakter einer einseitigen Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B, da sie nicht im Rahmen und auf der Grundlage des erteilten Auftrags erfolgt, sondern ausschließlich im Rahmen der Zuständigkeit als Straßenbaubehörde auf der Rechtsgrundlage des § 45 Abs. 2 StVO.*)
VolltextIBRRS 2008, 3162
OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2008 - 11 U 1002/08
Bei Vorlage einer prüfbaren und steuerrechtlich ordnungsgemäßen Schlussrechnung ist auch bei einem nachfolgenden Vergleich mit einem geänderten Schlusszahlungsbetrag keine neue Schlussrechnung zu erstellen.
VolltextIBRRS 2008, 3160
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 - 23 U 164/05
1. Optisch-gestalterische Belange des Bestellers sind unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen unter gebrauchsüblichen Bedingungen (normaler Betrachtungsabstand, übliche Beleuchtungsverhältnisse, normaler Betrachter) zu beurteilen.
2. Kleinflächige Störungen des Fliesenverbands, nur bei äußerst genauem Hinsehen erkennbare Differenzen der Fugenbreiten oder ein unterschiedlicher Brand der Fliesen in verschiedenen Geschossen rechtfertigen keinen Austausch des Fliesenbodens zu Kosten von ca. 200.000 Euro.
VolltextIBRRS 2008, 3159
OLG Dresden, Beschluss vom 27.10.2008 - 11 U 1002/08
Bei Vorlage einer prüfbaren und steuerrechtlich ordnungsgemäßen Schlussrechnung ist auch bei einem nachfolgenden Vergleich mit einem geänderten Schlusszahlungsbetrag keine neue Schlussrechnung zu erstellen.
VolltextIBRRS 2008, 3158
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2007 - 17 U 116/06
Ist bei Ausführung eines Einfamilienhauses mit drückendem Wasser zu rechnen, sind gemäß DIN 18195 Teil 6 (August 1983) Abdichtungsmaßnahmen, etwa eine schwarze oder weiße Wanne, erforderlich. Der Besteller muss sich nicht auf Verpressarbeiten an der Bodenplatte verweisen lassen, wenn nicht sicher feststeht, dass hierdurch die Möglichkeit des Wassereintritts ausgeschlossen wird.
VolltextIBRRS 2008, 3157
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2008 - 12 U 76/08
Stimmt der Unternehmer einer geforderten Bindefristverlängerung nur unter einem Preisvorbehalt zu, kann er nach den Grundsätzen des § 2 Nr. 5 VOB/B bei verzögerter Zuschlagserteilung nachgewiesene Mehrkosten geltend machen.
IBRRS 2008, 3148
BGH, Urteil vom 23.10.2008 - VII ZR 64/07
1. Der Auftragnehmer trägt vor Abnahme seiner Werkleistung die Beweislast für deren Mangelfreiheit. Die Beweislast kehrt sich nicht allein deshalb um, weil der Auftraggeber die Mängel der Werkleistung im Wege der Ersatzvornahme hat beseitigen lassen.*)
2. In einer fehlenden oder unzureichenden Dokumentation der durch Ersatzvornahme beseitigten angeblichen Mängel kann eine Beweisvereitelung liegen, wenn das Vorliegen von Mängeln erst im Laufe der Mängelbeseitigungsarbeiten überprüft werden kann und der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine dahingehenden Feststellungen ermöglicht. Beruht die Beweisvereitelung auf einer Verletzung der Kooperationspflicht des Auftraggebers, kann hieraus eine Umkehr der Beweislast für das Vorliegen der Mängel zu seinen Lasten folgen.*)
IBRRS 2008, 3100
BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)
2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)
VolltextIBRRS 2008, 3089
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - VII ZR 80/07
1. Dem Auftraggeber steht ein Anspruch auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten auch ohne Entziehung des Auftrags zu, wenn der Auftragnehmer endgültig die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 164/99, IBR 2000, 491 = BauR 2000, 1479 = ZfBR 2000, 479 = NZBau 2000, 421).*)
2. Das Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftraggeber durch Bezugnahme auf ein dem Auftragnehmer bekanntes Gutachten im selbständigen Beweisverfahren die "Mangelerscheinungen" bezeichnet.*)
IBRRS 2008, 3065
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.10.2008 - 12 U 92/08
Eine Fußbodenheizung ist mangelhaft, wenn zwar die erforderliche Raumtemperatur erreicht wird, jedoch die Anforderungen der EnEV nicht eingehalten werden. Dies gilt auch, wenn das eingebaute Heizsystem der vertraglichen Vereinbarung entspricht.
VolltextIBRRS 2008, 3045
LG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008 - 317 O 347/07
1. Eine Bürgschaft besteht trotz Vollbeendigung und Erlöschens der Hauptschuldnerin ausnahmsweise als eigenständliche Verbindlichkeit fort, wenn der Untergang der Hauptschuld auf der Verwirklichung eines Risikos beruht, gegen das die Bürgschaft den Gläubiger gerade absichern soll.
2. Demnach besteht jedenfalls eine der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen dienende Bürgschaft auch dann fort, wenn die Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin erst durch deren Liquidation herbeigeführt wird.
VolltextIBRRS 2008, 3014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextIBRRS 2008, 3012
OLG Naumburg, Urteil vom 19.06.2008 - 2 U 158/07
1. Zur Erfüllung des Haftungstatbestandes des § 831 BGB ist erforderlich, dass ein Verrichtungsgehilfe in Ausführung der ihm übertragenen Verrichtung gehandelt hat. "In Ausführung" ist eine Verrichtung erfolgt, wenn ein Handeln innerhalb des übernommenen Pflichtenkreises vorliegt, das heißt, dass ein Sachzusammenhang mit der Aufgabe besteht, die dem Gehilfen zugewiesen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75, WM 1977, 1169, 1171).*)
2. Für die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Gehilfe eine vertragliche Pflicht des Geschäftsherrn erfüllt hat. Hat er als Helfer eines Dritten, aber im Rahmen seiner ihm vom Geschäftsherrn übertragenen Aufgaben, einen Kran bedient und hierbei ein absolutes Rechtsgut des Dritten verletzt, so haftet der Geschäftsherr dem Dritten aus Delikt auf Schadensersatz.*)
VolltextIBRRS 2008, 3011
OLG Naumburg, Urteil vom 08.05.2008 - 2 U 172/07
Eine Bank, die gegen Sicherheiten einen Baukredit gewährt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Interesse der Kreditnehmer/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensgelder zu überwachen.*)
VolltextIBRRS 2008, 3000
OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2008 - 21 U 145/05
1. Durch die Mängelrüge, es seien Spurrinnen in einer Straßendecke zu beseitigen, werden auch der zu Grunde liegende Mangel der fehlerhaften Materialzusammensetzung sowie der unzulänglichen Dicke des Gussasphalts hinreichend gerügt.
2. Bezieht sich die Mängelrüge nur auf ein Teilstück (hier: 485 m) des insgesamt in Auftrag gegebenen Streckenabschnitts (hier ca. 5 km), so ist sie gleichwohl nicht örtlich begrenzt, sondern erstreckt sich umfassend auf die Mangelursache und zwar auch auf Bereiche, in denen sich Mangelerscheinungen noch nicht gezeigt haben.
3. Wurde abweichend von der zweijährigen Regelverjährung gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B (Fassung 1990) eine vierjährige Verjährung vereinbart, so entfällt schon allein deshalb die Privilegierung der VOB/B.
4. Das gilt auch bei Abbedingung der sog. fiktive Abnahme gem. § 12 Nr. 5 VOB/B.
5. Die Quasi-Unterbrechung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B ist auch bei isolierter Inhaltskontrolle wirksam.
6. Die sog. Quasi-Unterbrechung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B greift auch dann, wenn das schriftliche Mängelbeseitigung zwar nicht innerhalb der Regelfrist gemäß § 13 Nr. 4 Abs. 1 erfolgt, jedoch innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist.
IBRRS 2008, 2994
OLG Dresden, Urteil vom 21.05.2008 - 13 U 1953/07
1. Zu der Frage, welche Auskunftsansprüche der Auftraggeber in einem GMP-Vertrag besitzt.
2. Zu den Voraussetzungen dieses Auskunftsanspruchs.
VolltextIBRRS 2008, 2980
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - VII ZR 227/07
Der Auftragnehmer hat gegen den Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B (1998) einen Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst.*)
VolltextIBRRS 2008, 2979
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 35/07
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.*)
VolltextIBRRS 2008, 2977
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2008 - 2 U 84/07
1. Übermessungsklauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.
2. Übermessungsklauseln benachteiligen den Auftraggeber jedenfalls dann unangemessen und sind unwirksam, wenn sie sich nur zu Gunsten des Auftragnehmers auswirken können.
VolltextIBRRS 2008, 2975
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 37/07
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.*)
IBRRS 2008, 2973
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008 - 4 U 141/06
1. Nimmt der Bauherr, der zugleich der bauleitende Architekt ist, einen Bauhandwerker und einen Sonderfachmann wegen Baumängeln in Anspruch, so können beide diesen Ansprüchen entgegenhalten, den Bauherr treffe ein Überwachungsverschulden, und haften deshalb nur zur Hälfte.
2. Sind Eheleute Bauherren eines Wohnhauses und der Ehemann zugleich bauleitender Architekt, führt ein Überwachungsverschulden des Ehemanns dazu, dass Mängelansprüche dem Ehemann nur um seinen Haftungsanteil gekürzt, der Ehefrau hingegen ungekürzt zuzusprechen sind.
IBRRS 2008, 2954
OLG Koblenz, Urteil vom 30.05.2008 - 10 U 652/07
1. Auch bei Vereinbarung der Errichtung eines "schlüsselfertigen" Bauwerks bleibt die zugleich im Einzelnen vereinbarte Leistungsbeschreibung in erster Linie für den Vertragsinhalt maßgeblich, auch wenn hierbei Leistungen fehlen, die üblicherweis zur "Schlüsselfertigkeit" gerechnet werden.*)
2. Wird hierfür ein "Festpreis" vereinbart, ist dieser als Pauschalpreis für die der Leistungsbeschreibung entsprechenden Leistungen geschuldet.*)
3. Für erbrachte Zusatzleistungen beim BGB-Bauvertrag ist mangels konkreter Preisvereinbarung die übliche Vergütung geschuldet, nicht eine entsprechend der Urkalkulation für den Pauschalpreis ermittelte Vergütung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2948
OLG München, Beschluss vom 16.01.2007 - 27 W 3/07
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Kopien der geöffneten Urkalkulation nach Nachtragsprüfung zu vernichten.
VolltextIBRRS 2008, 2944
LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2007 - 4 O 96/06
Gibt der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts von 5% des Bruttogesamtrechnungsbetrags für Mängelansprüche zu stellende Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu stellen ist, führt dies zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.
VolltextIBRRS 2008, 2907
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2006 - 21 U 149/05
1. Eine Rechnung des Unternehmers nach Abschluss aller vereinbarten Bauleistungen ist nicht automatisch als Schlussrechnung anzusehen. Eine solche liegt nur vor, wenn sie alle übernommenen und ausgeführten Arbeiten beinhaltet, so dass sich eine weitere Rechnung erübrigt und dadurch dem Auftraggeber ausreichend klar wird, dass endgültig über die beanspruchte Vergütung abgerechnet wird.
2. Hat der Bauunternehmer nur 85% der Leistung abgerechnet, kann sich der Auftraggeber auch vier Jahre nach Fertigstellung nicht darauf berufen, dass der Auftragnehmer seine Vergütungsforderungen verwirkt habe.
VolltextIBRRS 2008, 2903
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.08.2008 - 1 U 511/07
Gibt der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass die zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts von 5% des Bruttogesamtrechnungsbetrags für Mängelansprüche zu stellende Bürgschaft unter Verzicht des Bürgen auf die Einreden gemäß § 768 BGB zu stellen ist, führt dies zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.
VolltextIBRRS 2008, 2899
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).*)
VolltextIBRRS 2008, 2896
OLG Schleswig, Urteil vom 17.04.2008 - 5 U 156/07
1. Ist dem Kreditvertrag eine Zweckbestimmung für das Darlehen nicht zu entnehmen, handelt es sich kraft konkludenter Vereinbarung dennoch um Baugeld iSv § 1 Abs. 3 GSB, wenn die kreditgebende Bank dem Bauunternehmer auf Wunsch der Bauherrn die Finanzierung des Bauvorhabens mit einer Bankbescheinigung bestätigt.*)
2. Empfänger von Baugeld iSv § 1 Abs. 1 S. 1 GSB kann auch sein, wer nicht mit allen Teilen der Errichtung eines Gebäudes befasst ist, wenn er dem Leitbild nach die Rolle eines Generalunternehmers behält.*)
IBRRS 2008, 2895
OLG Schleswig, Urteil vom 06.06.2008 - 1 U 175/06
1. "Baugeld" im Sinne des § 1 BauFordSiG darf auch zur Erfüllung von Geldforderungen öffentlich-rechtlicher Gläubiger verwendet werden, denen Leistungen zugrunde liegen, die unmittelbar der "Herstellung des Baus" dienen. Dabei ist unerheblich, ob die öffentlich-rechtlichen Leistungen auf dem Baugrundstück selbst erbracht worden sind.*)
2. Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren können analog § 1 Abs. 1 BauFordSiG unter Verwendung von "Baugeld" erfüllt werden, es sei denn, ihnen fehlt ein direkter Baubezug.*)
3. Baugenehmigungsgebühren sind ansatzfähige Kosten der Herstellung des Baus. Ohne eine Baugenehmigung kann eine Herstellung des Baus von vornherein nicht erfolgen; die Kosten sind erforderlich, um eine rechtmäßige Bauausführung zu ermöglichen.*)
4. Auszahlungen des Baugeldes sind auch bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Bauherr einschließlich der Umsatzsteuer dem "Baugeldkonto" anzulasten.*)
5. Kosten der "Herstellung des Baus" müssen sich nicht notwendig "gegenständlich" in einem einzelnen Bauteil niederschlagen; sie können auch die Planung, Vermessung, Prüfstatik und Bauleitung sowie den Um- oder Ausbaus schon errichteter Gebäude bzw. von Gebäuden, an die Anschlüsse herzustellen sind, umfassen.*)
6. Eine (haftungsbegründende, auch bedingt) vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Verwendung von Baugeld für die Herstellung des Baus scheidet aus, wenn sich der Bauherr über die Zuordnung bestimmter Forderungen zu den Baukosten geirrt hat. Dies gilt gleichermaßen unter dem Aspekt eines Verbots- wie eines Tatbestandsirrtums.*)
IBRRS 2008, 2879
OLG Celle, Urteil vom 10.09.2008 - 14 U 2/08
1. Der Hauptschuldner kann sich gegenüber dem Gläubiger nicht auf anderweitige Rechtshängigkeit berufen, weil dieser in einem weiteren Prozess den Bürgen in Anspruch nimmt.*)
2. Ein Feststellungsinteresse besteht schon dann, wenn der Feststellungsantrag nur den Zweck haben soll, die Verjährung hinauszuschieben, auch wenn die Frage der Verjährung des Anspruchs zweifelhaft ist.*)
3. Auch wenn der Bürgschaftsanspruch in seinem Bestand abhängig von der Hauptforderung ist, bleibt er ein selbstständiger Anspruch, der auch einer eigenständigen Verjährung unterliegt.
VolltextIBRRS 2008, 2878
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.09.2008 - 12 U 36/07
1. Bietet der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung nicht in der vertraglich vorgesehenen Art und unter der Bedingung vorheriger bauseitiger Maßnahmen an, liegt darin eine eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung.
2. In diesem Fall steht dem Auftraggeber auch ohne Fristsetzung mit Androhung des Auftragsentzugs ein Kostenvorschuss- bzw. -erstattungsanspruch zu.
VolltextIBRRS 2008, 2876
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 32/07
1. Bessert der Auftragnehmer nach Abnahme nach, wird bei Vereinbarung der VOB/B die Gewährleistungsfrist grundsätzlich gehemmt, bis die Mängelbeseitigungsarbeiten abgenommen sind.*)
2. Die Hemmung endet auch, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert, weil er eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt. Sie endet ferner, wenn der Auftraggeber die Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung verweigert und der Auftragnehmer seinerseits die weitere Mängelbeseitigung ablehnt.*)
3. Erbringt der Auftragnehmer Mängelbeseitigungsleistungen und werden diese abgenommen, beginnt mit der Abnahme die neue Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 5 Satz 3 VOB/B (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88, BGHZ 108, 65).*)
IBRRS 2008, 2871
OLG Bamberg, Urteil vom 27.03.2008 - 1 U 164/07
1. § 641 Abs. 2 BGB regelt ausschließlich die Voraussetzungen der sog. (Durchgriffs-)Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Unternehmers. Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nach §§ 641 Abs. 3, 320 BGB wird hierdurch nicht ausgeschlossen (Anschluss an OLG Nürnberg, IBR 2003, 531).*)
2. Kann der Hauptunternehmer vom Subunternehmer die Beseitigung eines Mangels verlangen, so steht ihm somit im Fall einer Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB das Verweigerungsrecht aus § 641 Abs. 3 BGB ebenso zu wie bei Fälligkeitseintritt nach erfolgter Abnahme gemäß § 641 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 2008, 2856
LG Darmstadt, Urteil vom 19.12.2007 - 7 S 123/07
1. Der Erbringer einer Bauleistung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn er und der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne der §§ 2, 13b Satz 1 Nr. 4 UStG sind, da in diesem Fall die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
2. Stellt der Leistungserbringer dennoch die Umsatzsteuer in Rechnung, darf der Leistungsempfänger die Zahlung der Umsatzsteuer verweigern.
VolltextIBRRS 2008, 5095
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - X ZR 15/08
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2008, 2843
OLG München, Urteil vom 27.11.2007 - 9 U 2444/07
Zu der Frage, ob für Kernbohrungen die Freigabe durch den Fachbauleiter erforderlich ist.
VolltextIBRRS 2008, 2823
OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2004 - 24 U 158/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2821
OLG Celle, Urteil vom 07.10.2008 - 16 U 49/08
Lässt der Auftraggeber eine Leistung eines Detail-Pauschalvertrags nicht ausführen, weil sie aufgrund fehlender, von ihm zu leistender Vorleistungen nicht möglich ist, handelt es sich um eine freie Teilkündigung.
VolltextIBRRS 2008, 2820
BGH, Urteil vom 10.07.2008 - IX ZR 160/07
1. Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt.*)
2. Wird jemand durch Mahnbescheid auf Vergütung von Leistungen in Anspruch genommen, die nicht allein ihm gegenüber erbracht worden sind, so ist der Gesamtanspruch unzureichend bezeichnet, wenn nur die Leistung an den Schuldner genannt ist und eine Mithaftung für die Schuld Dritter nicht behauptet wird.*)
VolltextIBRRS 2008, 2815
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 599/06
Zur Frage der Schadenseratzansprüche wegen Schlechterfüllung eines selbständigen, auf Erstellung einer Wärmebedarfsberechnung gerichteten Beratungsvertrags.*)
VolltextIBRRS 2008, 2813
OLG München, Urteil vom 06.11.2007 - 9 U 2387/07
Auch nach Änderung des § 17 Nr. 8 VOB/B entspricht es grundsätzlich der Akzessorietät der Bürgschaft, dass der Bürge nicht erfolgreich die Enrede der Verjährung einwenden kann, weil der Auftragnehmer dazu nicht berechtigt ist (BGB § 768).
VolltextIBRRS 2008, 2811
LG München I, Urteil vom 29.05.2008 - 8 O 2231/01
1. Verwendet der Auftragnehmer ein Wärmedämmverbundsystem, dessen Putz in einem so geringen Umfang biozid eingestellt ist, dass sich bereits ein bis zwei Jahre nach Fertigstellung deutlicher Schimmelpilz- und Algenbefall zeigt, so handelt es sich um einen Mangel.
2. Zeigt sich dieser Schimmelpilz- und Algenbefall auf drei von vier Hausseiten über den Fenster- und Türstürzen mit schwarzen und grünlichen Verfärbungen, so liegt nur dann kein Mangel vor, wenn der Befall auf einem Lüftungsverhalten der Bewohner beruht, welches nicht mehr üblich ist und mit dem nicht gerechnet werden musste.
VolltextIBRRS 2008, 2808
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - Fall 1548
Zur Problematik der Ausschreibung einer Bauleistung für eine Pauschalsumme.
VolltextIBRRS 2008, 2800
LG Duisburg, Urteil vom 07.12.2007 - 10 O 297/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2798
LG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2008 - 4 S 100/08
1. Ein Stromversorger darf die Energiebelieferung an einzelne Baustromanschlüsse einer Firma nicht einstellen, wenn wegen anderer Baustromanschlüsse Rückstände bestehen und zum Zeitpunkt der Herstellung des betroffenen Baustromanschlusses bereits bestanden haben.
2. Allerdings darf der Energielieferant eine Sicherheitsleistung für den an die konkrete Baustelle zu liefernden Strom verlangen.
VolltextIBRRS 2008, 2795
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - Fall 1544
Ist vereinbart, dass der Auftraggeber den einzubauenden Boden zu Verfügung stellt und macht er dies nicht, so kann der Auftragnehmer gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.
IBRRS 2008, 2794
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527
Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.
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