Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7588 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2791OLG Köln, Urteil vom 09.07.2008 - 11 U 72/07
Werden Abbruch und Entsorgung eines Bauwerks funktional ausgeschrieben, muss der Unternehmer auch einen erhöhten Belastungsgrad nach LAGA Z.2 einkalkulieren.
VolltextIBRRS 2008, 2786
KG, Urteil vom 20.06.2008 - 7 U 8/08
1. Enthält ein Bauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses eine Klausel, wonach der Besteller vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann, bis er den notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen hat, so ist diese Klausel weder mehrdeutig noch dahin auszulegen, dass sich der Ausschluss des Rücktrittrechts auf den Fall beschränke, dass das Grundstück durch den Unternehmer vermittelt worden sei.
2. Ein Bauvertrag ist nicht schon deshalb formbedürftig, weil der Besteller des Hauses zum Erwerb eines Grundstücks gezwungen ist.
3. Ein Verbraucher kann einen Bauvertrag (Werkvertrag) weder nach §§ 505 Abs. 1 Nr. 1, 355 Abs. 1 BGB (Ratenlieferungsverträge) noch nach §§ 501 Satz 1, 499 Abs. 2, 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB (Teilzahlungsgeschäfte) widerrufen.
VolltextIBRRS 2008, 2784
KG, Beschluss vom 22.07.2008 - 7 U 58/08
Auch ein abzurechnender Vorschussanspruch muss sich an den tatsächlich zu erwartenden Kosten orientieren und kann nicht einfach „ins Blaue hinein“, „aufs Geratewohl“ geltend gemacht werden.
VolltextIBRRS 2008, 2775
OLG München, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 U 1913/08
1. Auch die Nachfrist des § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB i.V.m. § 643 Satz 1 BGB muss angemessen sein. Sie darf jedoch kürzer bemessen sein als die erste Frist nach § 648a Abs.1 Satz 1 BGB.
2. Eine Nachfrist von zweieinhalb Tagen ist auch gegenüber dem privaten Auftraggeber nicht unangemessen.
VolltextIBRRS 2008, 2773
LG München I, Urteil vom 15.01.2008 - 2 O 12581/06
1. Auch die Nachfrist des § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB i.V.m. § 643 Satz 1 BGB muss angemessen sein. Sie darf jedoch kürzer bemessen sein als die erste Frist nach § 648a Abs.1 Satz 1 BGB.
2. Eine Nachfrist von zweieinhalb Tagen ist auch gegenüber dem privaten Auftraggeber nicht unangemessen.
VolltextIBRRS 2008, 2772
OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - 9 U 1913/08
1. Auch die Nachfrist des § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB i.V.m. § 643 Satz 1 BGB muss angemessen sein. Sie darf jedoch kürzer bemessen sein als die erste Frist nach § 648a Abs.1 Satz 1 BGB.
2. Eine Nachfrist von zweieinhalb Tagen ist auch gegenüber dem privaten Auftraggeber nicht unangemessen.
VolltextIBRRS 2008, 2754
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - VII ZR 127/06
Zur Frage des ausreichenden Beweisantritts für den Umfang der Bauleistung.
VolltextIBRRS 2008, 2733
OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2008 - 5 U 550/08
1. Wird die Werkleistung vor der Abnahme durch Dritte beschädigt, die ebenfalls dem Bauherrn vertraglich verbunden sind, ist dieser verpflichtet, dem Geschädigten umfassend und sachgemäß Auskunft über die Vertragsgestaltung zu geben. Scheitert ein Schadensersatzprozess gegen den vermeintlich Verantwortlichen infolge einer falschen Auskunft des Bauherrn, muss dieser dem Werkunternehmer die notwendigen Prozesskosten erstatten.
2. Trotz der Beschädigung durch einen ebenfalls vom Bauherrn beauftragten Dritten, kann der Unternehmer eine Vergütung erst verlangen, wenn er die Werkleistung unter Beseitigung des Schadens vertragsgemäß fertig stellt.
VolltextIBRRS 2008, 2729
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - VII ZR 146/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 2727
OLG München, Urteil vom 13.11.2007 - 9 U 2947/07
Eine Herauskündigung von Teilen der Leistung durch den Auftraggeber kann unzulässig sein und den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
VolltextIBRRS 2008, 2726
KG, Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07
1. Die Hemmung der Verjährung bei Verhandlung gemäß § 203 BGB ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre. Welche Frist angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann erwartet werden, dass spätestens nach Ablauf eines Monats nach Zugang eines Schreibens eine Reaktion erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, sind die Verhandlungen zwischen den Parteien und damit auch die Hemmung der Verjährung beendet. Der Umstand, dass die Verjährung nach § 203 S. 3 BGB frühestens drei Monate nach dem Ende der Verjährung eintritt, wirkt sich nur dann aus, wenn diese sonst früher als Monate nach dem Ende der Hemmung eintreten würde; andernfalls hat § 203 S. 3 BGB keine Auswirkungen.*)
2. Eine Formularklausel, dass die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab "Gesamtabnahme durch Bauherrn" beträgt, ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2008, 2719
OLG Celle, Urteil vom 11.10.2007 - 6 U 40/07
1. Eine im Übrigen den Anforderungen der Rechtsprechung genügende Vertragsstrafenregelung hält einer Klauselkontrolle nicht stand und ist daher unwirksam, wenn sich der Auftragnehmer bei einer Fristüberschreitung nicht auf eine verspätete oder ausgefallene Materiallieferung seines Lieferanten berufen kann.
2. Ist ein Verblendmauerwerk entgegen der Leistungsbeschreibung aus einem in Nuancen dunkleren Stein hergestellt, welcher weder technisch noch optisch minderwertig ist, kann der Auftragnehmer dem Begehren des Bauherrn auf Neuherstellung des gesamten Verblendmauerwerks den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegen halten.
IBRRS 2008, 2718
OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2007 - 10 U 293/07
1. Ein von einem Sonderfachmann für den Auftraggeber fehlerhaft verfasstes Leistungsverzeichnis entlastet den Bauhandwerker nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Es ermöglicht ihm jedoch den Einwand des Mitverschuldens.
2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Leistungen zur Bauüberwachung kann eine lediglich punktuelle Beauftragung indizieren, die nicht sämtliche Grundleistungen einer Objektüberwachung im Sinne des § 15 HOAI, Leistungsphase 8. Eine Haftung für Baumängel wegen fehlerhafter Überwachung lässt sich hiernach nur begründen, wenn ein Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Überwachungsleistung feststeht.
IBRRS 2008, 2717
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - 21 U 256/06
1. Auch bei einem Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütungsanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B, wenn durch eine Änderung des Bauentwurfs oder Anordnung des Auftraggebers die Grundlage des Pauschalpreises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert wird und sich das geschuldete und mit dem Pauschalpreis abgegoltene Bausoll durch Einwirkung des Auftraggebers ändert (VOB/B § 2 Nr. 7 Satz 4).
2. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer bei unklaren Pauschalverträgen die Beweislast dafür, dass eine streitige Leistung nicht vom Pauschalpreis erfasst ist. Für den Fall, dass die Pläne und das Leistungsverzeichnis, das dem Angebot zu Grunde liegt, von Auftraggeberseite gestellt werden, ändert sich die Beweislast zu Lasten des Auftraggebers.
3. Nachtragsforderungen verjähren auch dann mit den Schlussrechnungsforderungen, wenn sie später als die Schlussrechnung selbstständig fakturiert werden, aber zusammen mit der Schlussrechnung hätten geltend gemacht werden können.
IBRRS 2008, 2694
OLG Dresden, Urteil vom 10.09.2008 - 9 U 2048/07
1. In der Übersendung einer einfachen Bürgschaft statt der laut AGB-Klausel vorgesehenen Bürgschaft auf erstes Anfordern ist kein stillschweigendes Angebot zur Abänderung des Vertrags zu sehen.
2. Ist die Sicherungsabrede hinsichtlich der Gewährleistungsbürgschaft aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam, so ist der Anspruch auf Herausgabe einer dennoch übergebenen Bürgschaft mit deren Übergabe fällig. Der AG kann sich auf Verjährung berufen, er muss sich nicht an den Verjährungsbeginn ab Ende der Gewährleistungsfrist festhalten lassen.
3. Dies gilt auch für den Anspruch auf Unterlassung der Inanspruchnahme der Bürgschaft.
VolltextIBRRS 2008, 2691
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 59/07
Die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam, weil die Bereitstellung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu einer unangemessen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne des § 9 AGB-Gesetz führt.
VolltextIBRRS 2008, 2690
OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2008 - 16 U 123/06
Bei der Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung durch Angabe im Angebot-LV des Auftragnehmers ist Zurückhaltung geboten. Insbesondere Massenangaben im Leistungsverzeichnis stellen grundsätzlich keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
VolltextIBRRS 2008, 2677
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2008 - 5 U 193/04
1. Die vereinbarte Beschaffenheit eines Bauwerks (hier: Dämmmaterial eines Flachdachs mit Wärmeleitfähigkeitswert 0,25) kann sich in Abweichung vom Positionstext des Leistungsverzeichnisses aus einem geprüften Wärmebedarfsausweis ergeben, wenn der Wärmebedarfsausweis ausdrücklich Vertragsbestandteil werden sollte.
2. Solange der Bieter sich den Wärmebedarfsausweis jedenfalls hätte besorgen können, kommt es dabei nicht darauf an, ob dem Bieter der Wärmebedarfsausweis bei Vertragsabschluss inhaltlich bekannt war.
VolltextIBRRS 2008, 2676
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2008 - 23 U 58/07
1. Der Bauherr muss sich ein Mitverschulden des Architekten als seines Erfüllungsgehilfen anspruchsmindernd anrechnen lassen (BGB §§ 254, 278), soweit dem Architekten Planungsfehler vorzuwerfen sind.
2. Die Abgrenzung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hat im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmers zu erfolgen.
IBRRS 2008, 2675
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2007 - 5 U 193/04
1. Die vereinbarte Beschaffenheit eines Bauwerks (hier: Dämmmaterial eines Flachdachs mit Wärmeleitfähigkeitswert 0,25) kann sich in Abweichung vom Positionstext des Leistungsverzeichnisses aus einem geprüften Wärmebedarfsausweis ergeben, wenn der Wärmebedarfsausweis ausdrücklich Vertragsbestandteil werden sollte.
2. Solange der Bieter sich den Wärmebedarfsausweis jedenfalls hätte besorgen können, kommt es dabei nicht darauf an, ob dem Bieter der Wärmebedarfsausweis bei Vertragsabschluss inhaltlich bekannt war.
VolltextIBRRS 2008, 2673
OLG Jena, Urteil vom 09.10.2007 - 5 U 684/06
Liegen die Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht vor, kann eine als Bauleiter bezeichnete Person für ein Unternehmen rechtswirksam Verpflichtungen begründen unbeschadet einer entgegenstehenden schriftlichen Vertragsklausel.
VolltextIBRRS 2008, 2670
LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2008 - 1 HK O 259/07
1. Das Gericht ist im Nachverfahren zwingend an das Vorbehaltsurteil gebunden.
2. Die Feststellungen des Vorbehaltsurteils stehen nicht zur Parteidisposition.
3. Die Parteien können die Bindungswirkung nicht durch einen Prozessvertrag abbedingen.
VolltextIBRRS 2008, 2669
LG Mainz, Urteil vom 02.06.2008 - 5 O 157/06
1. Eine vom Bauträger übergebene Wärmebedarfsberechnung stellt eine Tatsachenauskunft bzw. Information über einen voraussichtlichen Wärmebedarf eines Hauses dar. Sie begründet ohne vertragliche Vereinbarung bestimmter Richtwerte keine Zusicherung oder Garantie der darin enthaltenen Daten, namentlich nicht des "k-Werts" der Fenster.
2. Der Begriff "Niedrigenergiehaus" war im Jahr 2000 nicht gesetzlich definiert.
VolltextIBRRS 2008, 2668
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.09.2004 - 3-5 O 91/04
Eine Feststellungsklage darüber, dass eine - bestimmte - Vergütung nicht vereinbart worden ist und - deshalb - die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist, ist nicht zulässig!
VolltextIBRRS 2008, 2652
OLG Dresden, Urteil vom 25.07.2008 - 12 U 137/08
1. Zu der Frage, inwieweit ein Mahnbescheid für eine Hemmung der Verjährung hinreichend konkretisiert sein muss.
2. Werden durch einen Mahnbescheid ausschließlich Ansprüche aus Abschlagszahlungen geltend gemacht, so haben diese zwar mit Erteilung der Schlussrechnung ihre Durchsetzbarkeit verloren, durch den Mahnbescheid wird aber der Anspruch auf Werklohnzahlung aus der Schlussrechnung mitgehemmt.
VolltextIBRRS 2008, 2649
OLG Celle, Urteil vom 12.07.2007 - 13 U 191/06
Der Gewährleistungsbürge kann sich gegenüber dem Auftraggeber/Bürgschaftsgläubiger erfolgreich damit verteidigen, dass im Verhältnis des Auftraggebers zum Hauptschuldner/Auftragnehmer Verjährung eingetreten ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Auftragnehmer gerügt hat, aber § 17 Nr. 8 VOB/B bzw. eine vergleichbare Klausel nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geworden ist (Abgrenzung zu BGH, IBR 1993, 139).
VolltextIBRRS 2008, 2648
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006 - 2 U 178/05
1. Wenn der Auftragnehmer Forderungen aus einem Bauvertrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers abtreten darf, kann der Auftraggeber gemäß § 354a Satz 2 HGB auch nach Abtretung der Forderung an einen Dritten diese durch Zahlung an den Auftragnehmer tilgen.
2. Der Anwendung des § 354a Satz 2 HGB steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber der Abtretung zugestimmt hat.
VolltextIBRRS 2008, 2646
OLG Celle, Urteil vom 10.09.2008 - 14 U 79/08
1. Bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags kann der Auftragnehmer in besonderen Ausnahmefällen die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, dass er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt.*)
2. Dies kann in Ermangelung einer „Urkalkulation“ so geschehen, dass die Angebote aller Subunternehmer mit der Gesamtkalkulation des Auftragnehmers gleichgesetzt und darüber hinaus keine weiteren Eigenleistungen des Auftragnehmers berücksichtigt werden. Der Wert der nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers entspricht dann den Aufwendungen, die nach den Angeboten der Subunternehmer insgesamt hätten erbracht werden müssen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2643
OLG Schleswig, Urteil vom 07.12.2007 - 4 U 51/07
Zu den nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu erstattenden Schäden gehören die fiktiv berechneten Kosten der Anmietung einer Ersatzwohnung und die zweifachen Umzugskosten, wenn ein Auszug aufgrund gesundheitsschädlicher Folgen von Mängeln erforderlich ist.
VolltextIBRRS 2008, 2642
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2008 - 4 U 187/07
1. Das Baugrundrisiko fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Auftraggebers, weil es sich um den vom Auftraggeber im Sinne der §§ 644 ff BGB zur Vergütung stellenden Stoff handelt.
2. Das Baugrundrisiko kann vertraglich dem Auftragnehmer zugewiesen werden.
3. Verwirklicht sich in diesem Fall das Baugrundrisiko steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was nicht der Fall ist, wenn sie für den Auftragnehmer als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhafte Ausschreibung erkennbar waren.
VolltextIBRRS 2008, 2636
LG Koblenz, Urteil vom 08.02.2007 - 4 O 167/06
1. Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen auszuführen hat, muss in zumutbarem Umfang prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können.
2. Kommt der Unternehmer dieser Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft.
3. Der Verleger eines Bodenbelages ist grundsätzlich verpflichtet, die Verlegereife des Estrichs zu prüfen. Dabei gehört zur Prüfung der Verlegereife auch die Prüfung der Feuchtigkeit des Estrichs.
4. Die in DIN vorgegebenen Prüfungspflichten gegenüber Vorleistungen anderer Unternehmer enthalten durchweg keine abschließenden Regelungen. Vielmehr handelt es sich hierbei um beispielhafte Aufzählungen.
VolltextIBRRS 2008, 2632
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2006 - 13 U 147/05
Ein Mangel der Bauausführung ist dann nicht anzunehmen, wenn unter Einsatz nicht in vollem Umfang DIN-gerechter Konstruktionen ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.
VolltextIBRRS 2008, 2556
OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2007 - 2 U 105/07
1. Der rechtzeitig erklärte Vorbehalt des Auftragnehmers gegen die Schlusszahlung des Auftraggebers wird nur dann gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 5 Satz 2 VOB/B hinfällig, wenn der Vorbehalt nicht innerhalb von weiteren 24 Werktagen, beginnend am Tag nach Ablauf der 24-Werktagesfrist für die Erklärung des Vorbehaltes, eingehend begründet oder innerhalb dieser Frist eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht wird.*)
2. Das gilt - obwohl erst in § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B 2006 ausdrücklich so geregelt - auch bereits im zeitlichen Geltungsbereich der VOB/B idF der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a).*)
VolltextIBRRS 2008, 2550
OLG Naumburg, Urteil vom 10.01.2008 - 2 U 125/07
1. Ein Werk, das nach Herstellung Teil einer bereits vorhandenen Anlage werden soll, ist auch dann mangelhaft, wenn es zwar für sich genommen ordnungsgemäß funktioniert, jedoch mit der vorhandenen Anlage nicht so zusammenpasst, dass eine sachgerechte Gesamtfunktion gewährleistet ist.*)
2. Deshalb ist die Störmeldeanlage einer gesondert hergestellten Pumpstation mangelhaft im Sinne des § 13 Nr. 1 VOB/B, wenn sie zwar Funktionsstörungen per SMS an die Bereitschaftstechniker meldet, ihr Datenübermittlungsprotokoll jedoch nicht mit demjenigen des zentralen Störmeldeerfassungssystems der Abwasseranlage des Auftraggebers kompatibel ist und deswegen deren Störmeldungen nicht von dem zentralen Störmeldeerfassungssystem empfangen werden können.*)
3. Weiß der Auftragnehmer, dass sein Pumpwerk Teil einer schon vorhandenen Abwasseranlage wird, hat er auch dann eine mit dem zentralen Störmeldeerfassungssystem kompatible Störmeldeanlage einzubauen, wenn die Ausschreibung des Auftraggebers hierzu keine besonderen Vorgaben gemacht hat. Die Kompatibilität beider Anlagen ist eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Beschaffenheit gemäß § 13 Nr. 1 Satz 3 a VOB/B.*)
VolltextIBRRS 2008, 2546
BGH, Urteil vom 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.*)
VolltextIBRRS 2008, 2499
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1542
Abrechnung von Außenwandschalung.
VolltextIBRRS 2008, 2497
VOB-Stelle Niedersachsen, Beschluss vom 19.06.2008 - Fall 1540
Hat zwar der Auftraggeber nicht gemäß § 9 Nr. 1 und 2 VOB/A die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibungen im gleichen Sinne verstehen und dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird, der Auftragnehmer die unzureichende Leistungsbeschreibung vor Angebotsabgabe aber nicht gerügt, so kann er den zusätzlichen Verschnitt nicht geltend machen, da er sich auf die ungenügende Leistungsbeschreibung eingelassen hat.
VolltextIBRRS 2008, 2496
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1539
Kosten der Bodenanalyse bei Bodenablagerung
VolltextIBRRS 2008, 2495
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1538
Wenn der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn Wochenendarbeit anordnet, hat der Auftragnehmer gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B Anspruch auf eine geänderte Vergütung, die die erhöhten Kosten gegenüber der normalen Ausführungszeit abdeckt.
VolltextIBRRS 2008, 2494
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1537
Wenn der Auftraggeber Zusatzleistungen für Erschwernisse vorsieht, dann sollen sie sachgerecht und aufwandsbezogen aufgegliedert sein. Es wirkt sich auf den Arbeitsablauf unterschiedlich aus, ob eine oder mehrere Querkreuzungen die Arbeiten behindern. In einer Pauschalposition dürfen diese Erschwernisse nicht zusammengefasst werden.
VolltextIBRRS 2008, 2493
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1536
Ermittlung des Abrechnungsgewichts für Schottertragschicht zur Profilregulierung.
VolltextIBRRS 2008, 2492
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1533
Die Abrechnung einer Sauberkeitsschicht erfolgt in der notwendigen Größe der Streifenfundamente.
VolltextIBRRS 2008, 2491
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1531
Nach Abschnitt 4.2.4 der DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten-Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen hat der Auftraggeber für das Zuarbeiten oder Schneiden von Platten oder Pflaster einschließlich Passstücken gesonderte Positionen in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.
VolltextIBRRS 2008, 2490
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1525
Abrechnung von in Filigrandeckenplatten eingebrachtem Stahl.
VolltextIBRRS 2008, 2488
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1524b
Wenn zur Herstellung der Leistung die Verwendung von Betonschalungssteinen unerlässlich ist, bekommt der Auftragnehmer diese Leistung zusätzlich gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vergütet, sofern sich dieser Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis und Plan) nicht ergibt.
VolltextIBRRS 2008, 2479
BGH, Urteil vom 24.07.2008 - VII ZR 55/07
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss empfiehlt die VOB Teil B im Sinne von § 1 UKlaG. Die Empfehlung enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung gegenüber Verbrauchern.*)
2. Wird die VOB Teil B gegenüber Verbrauchern verwendet, unterliegen ihre einzelnen Klauseln auch dann einer Inhaltskontrolle, wenn sie als Ganzes vereinbart ist.*)
3. Klauseln, die gemäß § 308 Nr. 5 und § 309 Nr. 8 b ff BGB den zwingenden Klauselverboten entzogen sind, können gemäß § 307 BGB unwirksam sein.*)
IBRRS 2008, 2477
BGH, Beschluss vom 08.05.2008 - VII ZR 201/07
1. Zeigen sich bereits zu Beginn der Bauarbeiten schwerwiegende Mängel, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers nach § 280 BGB ergeben, wenn dem Mangel durch eine Nachbesserung nicht mehr abgeholfen werden kann oder der Unternehmer seine Nachbesserungsbefugnis aus sonstigen Gründen verloren hat.*)
2. Die vertragswidrige Einstellung oder Verzögerung der Bauarbeiten kann ein derartiger Grund sein. Auch ohne ausdrückliche Parteivereinbarung ist bei einem im Frühjahr begonnenen Bau eines Einfamilienhauses davon auszugehen, dass die Arbeiten bis zur Dacheindeckung vor Winterbeginn fertig gestellt sein müssen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2475
KG, Urteil vom 29.04.2008 - 7 U 108/07
1. Zur Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten und seine Haftung hierfür gegenüber dem Bauherrn.*)
2. Zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung.*)
VolltextIBRRS 2008, 2454
BGH, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 292/07
Zur Verpflichtung des Notars, sich im Zusammenhang mit der Annahme einer Verwahrungsanweisung, wonach der Zahlungsverkehr zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen über Notaranderkonto in Ratenzahlungen nach Baufortschritt entsprechend einer Bestätigung des Bauleiters abzuwickeln ist, darüber zu vergewissern, dass die Beteiligten sich über die benannte Person und deren Stellung ausreichend im Klaren sind, und ihnen die mit der Einschaltung eines nicht neutralen Dritten verbundenen Risiken aufzuzeigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 2452
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008 - 10 W 43/08
Die vom Sachverständigen angegebenen Kosten der von ihm vorgeschlagenen Mangelbeseitigungsmaßnahme sind auch dann der Festsetzung des Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens zu Grunde zu legen, wenn der Antragsteller eine andere, teurere Mangelbeseitigungsmaßnahme und deren vermutliche Kosten in der Begründung seiner Anträge genannt hat, ohne sich in seinen Anträgen oder dessen Begründung ausdrücklich auf diese eine Mangelbeseitigungsmaßnahme festzulegen.*)
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