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Sachgebiet: Bauvertrag

7588 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 2451
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige ggü. Kreditgeber?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 119/07

Zur Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige gegenüber dem Kreditgeber.*)

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IBRRS 2008, 2442
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bindefristverlängerung: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 4 U 500/07

1. Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.*)

2. Der Auftragnehmer kann nicht analog § 2 Nr. 5 VOB/B eine Vergütung wegen seiner Mehrkosten aufgrund der verzögerten Zuschlagserteilung verlangen, wenn er vorbehaltlos der Verlängerung der Bindefrist zugestimmt hat.

3. Nur unter extremen Umständen steht dem Auftragnehmer nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Mehrvergütungsanspruch zu.

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IBRRS 2008, 2412
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschränkung des Austauschrechts auf eine Bankbürgschaft?

LG München I, Urteil vom 29.05.2008 - 2 O 21977/07

Die AGB-Klausel, wonach der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist wirksam. Trotz dieser Beschränkung steht dem Auftragnehmer eine ausreichend hohe Zahl an in Betracht kommenden Bürgen zur Verfügung.

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IBRRS 2008, 2391
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei einem Reparaturauftrag

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 233/07

Stand der Technik und Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei einem Reparaturauftrag.*)

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IBRRS 2008, 2390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 64/08

1. Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess.*)

2. Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abnahme von Bauleistungen.*)

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IBRRS 2008, 2386
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Mängeln

OLG München, Urteil vom 15.01.2008 - 13 U 4378/07

1. Der Anwendungsbereich des § 648a BGB ist im Wege der teleologischen Reduktion so zu beschränken, dass die Vorschrift auch auf die Errichtung einer Eigentumswohnung für eine Privatperson nicht anzuwenden ist.

2. Gemäß § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm ein Abnahmeverweigerungsrecht im Sinne des § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB aufgrund eines oder mehrerer Mängel zusteht, hat der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass der oder die Mängel unwesentlich sind.

3. Für die Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Mängeln ist von folgenden Kriterien auszugehen:

- Die Umfang der Mängelbeseitigungsmaßnahmen, insbesondere Höhe der Mängelbeseitigungskosten,

- Die Auswirkungen des Mangels auf die Funktionsfähigkeit der Gesamtwerkleistung und

- Das Maß der - möglicherweise auch nur optischen - Beeinträchtigung.

4. Es ist anerkannt, dass eine Vielzahl von unwesentlichen Mängeln im Einzelfall einem wesentlichen Mangel gleichstehen kann.




IBRRS 2008, 2360
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersatz für Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe?

BGH, Urteil vom 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

1. Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB); zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte.*)

2. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor der Entdeckung des Mangels auf seine Kosten hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, §§ 281 ff. BGB) in Betracht. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).*)




IBRRS 2008, 2353
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Verjährungshemmung bei verspäteter Zahlung der Gerichtskosten

LG Regensburg, Urteil vom 29.06.2007 - 4 O 2240/06

Soll die Klage auch die Verjährung hemmen, muss der vom Gericht angeforderte Kostenvorschuss binnen zwei Wochen eingezahlt sein. Andernfalls ist die Zustellung der Klage nicht mehr "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO.

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IBRRS 2008, 2349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spekulation kann sich lohnen - und rächen

OLG Koblenz, Urteil vom 24.05.2006 - 6 U 1273/03

1. Auch wenn ein Einheitspreis außergewöhnlich hoch oder niedrig ist - sei es aus spekulativen Gründen, sei es aufgrund eines Kalkulationsfehlers - erlaubt eine Nachtragsberechnung gemäß § 2 Nr. 3 und 5 VOB/B grundsätzlich keine Korrekturen bezüglich dieses Preises.

2. Im Rahmen der Neuberechnung der Einheitspreise nach § 2 Nr. 3 VOB/B trägt der Unternehmer die volle Beweislast für die Höhe des kalkulierten Gewinns.

3. Kann der Auftragnehmer diesen Beweis nicht durch Vorlage der Urkalkulation führen, ist eine Schätzung gemäß § 287 ZPO anhand von Erfahrungswerten unter Beachtung des vertraglichen Preisniveaus möglich. Für die Ermittlung der Selbstkosten sind aus der Bandbreite der erfahrungsgemäß üblichen Kosten die jeweils höchsten zugrunde zu legen.




IBRRS 2008, 2346
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Prüfbarkeit d. Schlussrechnung von Amts wegen zu beachten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07

Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.

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IBRRS 2008, 2345
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08

Die Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit in AGB des Auftraggebers darf 6% bis 10% des Werklohns nicht übersteigen.

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IBRRS 2008, 2343
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was muss Parkettverleger prüfen?

LG Wiesbaden, Urteil vom 30.05.2008 - 3 O 207/04

1. Ein Parkettverleger kommt seinen Prüfungs- und Sorgfaltspflichten grundsätzlich durch Prüfung der Restfeuchte im Estrich nach.

2. Ihn treffen keine weitergehenden Überprüfungspflichten hinsichtlich der Konstruktion und des Aufbaus einer Tiefgaragendecke.

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IBRRS 2008, 2341
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sind unerhebliche Abweichungen Mängel?

OLG Celle, Urteil vom 11.06.2008 - 14 U 213/07

1. Für eine entsprechende Anwendung des § 635 Abs. 3 BGB im Rahmen des § 4 Nr. 7 VOB/B besteht kein Raum.*)

2. Die Forderung aus der Schlussrechnung wird auch ohne Abnahme fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr auf weiterer Vertragserfüllung, sondern auf Zahlung von Schadensersatz oder Minderung besteht.

3. Auch nur unerhebliche Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch können einen Mangel darstellen, selbst wenn dadurch die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird.*)




IBRRS 2008, 2326
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss der Abnahmefiktion - Vereinbarung der VOB/B als Ganzes?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2008 - 12 U 189/07

1. Der Ausschluss der Abnahmefiktion gemäß § 12 Nr. 5 VOB/B in einem Bauvertrag führt dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde und eröffnet die Inhaltskontrolle der VOB/B.

2. Eine Inhaltskontrolle der VOB/B-Regelungen findet jedoch nicht zu Gunsten des Verwenders statt.

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IBRRS 2008, 2323
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft: Verjährungseinrede bei Mängelrüge in unverjährter Zeit?

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2007 - 7 U 228/01

1. Der Gewährleistungsbürge kann sich nicht auf die Einrede der Verjährung der Hauptforderung berufen, wenn in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind.

2. Die Zurückweisung einer Mängelrüge, die ein Vertreter des Auftraggebers ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde erhebt, ist nicht "unverzüglich", wenn seit dem Zugang der Mängelrüge fünf Wochen verstrichen sind; daran ändert sich nichts, wenn der für Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten des Auftragnehmers zuständige Jurist sich bei Zugang der Mängelrüge in Urlaub befindet und nach seiner Rückkehr wegen Arbeitsrückständen nicht sofort dazu kommt, die Mängelrüge zu bearbeiten.

3. Eine Klausel in vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Inhalt: "Für Mängel, die bei Abnahme nicht oder nur durch sachverständige Untersuchung feststellbar sind, beginnt die vertragliche Gewährleistung mit ihrer Feststellung." ist unwirksam.




IBRRS 2008, 2318
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückbehaltungsrecht bei Bauwerkverträgen?

OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 27 U 468/07

1. Ein innerer zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang im Sinne der Konnexität gemäß § 273 Abs. 2 BGB ist zwischen verschiedenen Verträgen jedenfalls dann nicht gegeben, wenn Zurückbehaltungsrechte wegen Baumängeln gegenüber andersartigen Forderungen aus Kaufverträgen wegen Warenlieferungen geltend gemacht werden.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ist auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen zweier Kaufleute in der Regel nur dann zu bejahen, wenn ein späterer Vertrag gleichsam als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist.

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IBRRS 2008, 2317
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast: Wann muss AG trotz fehlender Abnahme Mängel beweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 10.09.2007 - 12 U 201/05

Ein Auftragnehmer braucht trotz fehlender Abnahme nicht die Mängelfreiheit seiner ausgeführten Arbeiten zu beweisen, wenn der Auftraggeber die Feststellung der Mängelfreiheit durch fehlende Ausführungspläne und die Veränderung der Bauarbeiten unmöglich macht.

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IBRRS 2008, 2316
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008 - 23 U 43/07

Der Unternehmer wird von seiner Mängelhaftung nur dann frei, wenn ein Mangel auf Anweisungen des Auftraggebers, auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustoffe oder auf die Vorarbeiten anderer Unternehmer zurückzuführen ist und der Unternehmer seinen Prüfungs- und Hinweispflichten ausreichend nachgekommen ist.

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IBRRS 2008, 2312
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2008 - 22 U 113/07

Die Vorgabe in einer vom Auftraggeber vorformulierten Sicherungsabrede, dass der Vertragserfüllungsbürge den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit erklären muss, ist unwirksam. Dies führt jedoch nicht zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsabrede.

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IBRRS 2008, 2283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keller naß: Wer hat Beweislast?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1995 - 23 U 66/95

1. Bei Durchfeuchtung von Kelleraußenwänden trifft den Unternehmer eine Erfolgshaftung für deren Wasserdichtigkeit. Das Gericht muß nicht ermitteln, worauf genau die Durchfeuchtung zurückzuführen ist, wenn der Unternehmer nicht in nachvollziehbarer Weise andere, außerhalb seiner Verantwortung liegende Schadensursachen darlegen kann.

2. Der Unternehmer schuldet mangels besonderer Absprache diejenige Abdichtung, die nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich ist, eine dauerhafte und wirksame Dichtigkeit eines Kelleraußenmauerwerks zu bewirken.




IBRRS 2008, 2276
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 254/06

1. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)

2. Zur Zulässigkeit von Bedarfspositionen, § 9 Nr. 1 S. 2 VOB/A.*)

3. Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B für ohne vorherige Anordnung des Auftraggebers ausgeführte Bedarfspositionen.*)




IBRRS 2008, 2273
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmung der Sollbeschaffenheit eines Bauwerks

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2006 - 8 U 182/06

1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Oberlandesgericht als Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Landgericht auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine neue Feststellung gebieten. Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage. Dass solche Zweifel gegeben sind, hat der Berufungsführer im Einzelnen darzulegen.*)

2. Die Sollbeschaffenheit eines Bauwerkes wird nicht nur allein durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung, sondern - wenn eine solche wie z.B. im zu entscheidenden Fall bezüglich des luftdichten Verschließens der Fugen von Dämmplatten fehlt - auch durch die Verwendungseignung, d.h. durch die Funktionstauglichkeit des Bauwerkes für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch bestimmt. Fehlt diese, liegt selbst bei Einhalten der anerkannten Regeln der Technik ein Mangel vor.*)

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IBRRS 2008, 2271
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gesamtschuldnerische Haftung mit Bauhandwerker?

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2008 - 8 U 4/08

Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung von bauausführendem Handwerker, bauplanendem Architekten und Sonderfachmann.*)

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IBRRS 2008, 2270
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung eines Kostenvorschusses

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2007 - 8 U 123/07

1. Der Anspruch des Bauunternehmers gegen den Bauherrn auf Rückzahlung eines zur Mängelbeseitigung gezahlten Kostenvorschusses unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, nicht der längeren Frist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

2. Zur Entstehung und Verjährung des Rückforderungsanspruchs.*)

3. Zur Frage der Hemmung des Rückforderungsanspruchs durch Vergleichsverhandlungen oder den Abschluss eines Stillhalteabkommens.*)

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IBRRS 2008, 2265
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darlegung der Vergütung für erbrachte Leistungen nach Kündigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2007 - 10 U 115/06

1. Die Abrechnung erbrachter Leistungen nach Massen und Einheitspreisen ist bei einem (Global-) Pauschalvertrag nicht prüfbar, wenn eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen fehlt; der Prüfbarkeit steht es auch entgegen, wenn ohne weitere Erläuterung gegenüber der Kalkulation erhöhte Beträge (hier: für Erdarbeiten 65.501,42 Euro brutto statt kalkulierter 20.100 Euro netto) abgerechnet werden.

2. Wegen des erhöhten Abrechnungsaufwands nach Kündigung eines Pauschalvertrags steht dem Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung zu.

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IBRRS 2008, 2260
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beschaffenheit: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

KG, Urteil vom 11.12.2007 - 21 U 86/06

1. Nach § 633 Abs. 1 BGB a.F. schuldet der Auftragnehmer eine Leistung mit der Beschaffenheit, die für den vertraglich vorausgesetzten oder den gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind dabei die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

2. Ist die geschuldete Funktionstauglichkeit mit der vereinbarten Ausführungsart (hier: tischler- und malermäßige Überarbeitung von Fenstern) nicht zu erreichen, hat der Auftragnehmer die Funktionstauglichkeit gleichwohl herzustellen. Andernfalls ist das Werk mangelhaft.

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IBRRS 2008, 2259
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bauhandwerkerhypothek: Vollziehung der einstweiligen Verfügung

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 25/08

1. Wird eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, so beginnt ein neue Vollziehungsfrist, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.*)

2. Innerhalb der neuen Vollziehungsfrist ist sowohl ein Eintragungsantrag an das Grundbuchamt zu stellen als auch die Sicherheit zu leisten.*)

3. Die Versäumung der erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung hat zur Folge, dass die einstweilige Verfügung gegenstandslos ist und gemäß §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO der Aufhebung unterliegt. Der Gläubiger kann in diesem Fall im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung stellen.*)

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IBRRS 2008, 2255
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klauseln in Bauverträgen

OLG Celle, Urteil vom 03.07.2008 - 13 U 68/08

Die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers

a) „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen“

sowie

b) „Kündigt der Bauherr den Vertrag, ohne dass das Unternehmen dies zu vertreten hat, stehen dem Unternehmen die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann das Unternehmen als Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Gesamtpreises gem. § 1 Abs. 2 geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Bauherr nachweist, dass der nach § 649 BGB dem Unternehmer zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist“

sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (Klausel a) bzw. § 309 Nr. 5 b BGB (Klausel b) entsprechend unwirksam.*)




IBRRS 2008, 2254
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nichtannahme der Bauleistungen führt zum Gläubigerverzug

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2008 - 19 U 179/06

1. Die Nichtannahme der Bauleistungen führt zum Gläubigerverzug.

2. Eine subjektive Unmöglichkeit im Rahmen des Gläubigerverzugs gibt es nicht.

3. Ansprüche, die eine Kündigung voraussetzen, sind im Sinne des Verjährungsrechts erst entstanden, wenn die Kündigung tatsächlich erklärt und wirksam geworden ist.

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IBRRS 2008, 2241
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Nachbesserung nach Einbau mangelhafter Fliesen

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2008 - 15 U 5/07

1. Ist eine Kaufsache ihrem bestimmungsgemäßen Zweck entsprechend vom Käufer eingebaut worden und stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass sie mangelhaft ist, so gehören zu den von dem Verkäufer verschuldensunabhängig zu tragenden Nacherfüllungskosten im Sinne des § 439 Abs. 2 BGB die Kosten für die Lieferung der mangelfreien Sache an den Wohnort des Käufers, für den Ausbau der bereits eingebauten mangelhaften Sache und für deren Entsorgung.*)

2. Die Kosten für den Einbau einer neuen mangelfreien Sache zählen demgegenüber nicht zum Kostenaufwand nach § 439 Abs. 2 BGB; sie können nur unter den Voraussetzungen der §§ 434 Abs. 1, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB unter Schadensersatzgesichtspunkten ersetzt verlangt werden.*)

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IBRRS 2008, 2236
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung (Teil-) Pauschalpreis- von Einheitspreisvereinbarung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2007 - 4 U 46/07

Findet sich sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung zu Positionen, die das Abräumen der Rasenflächen vor jeder Mahd zum Gegenstand haben, jeweils ein Preisansatz mit dem Zusatz "1,00 psch", ergibt die Auslegung, dass der angesetzte Preis eine einmalige Pauschale zur Abgeltung aller in einer Vegetationsperiode anfallenden Arbeiten zum Abräumen der Rasenflächen darstellt, und daher nicht jeder Abräumvorgang vor jeder Mahd gesondert zu vergüten ist.

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IBRRS 2008, 2222
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvereinbarung bei grobem Verstoß gegen Haushaltsrecht?

OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 2 U 1091/05

1. Eine Nachtragsvereinbarung, bei der die Vertragsparteien wissen, dass die Vergütung durch den öffentlichen Auftraggeber unter gröblicher Verletzung der Grundsätze sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung erfolgt, ist nichtig.

2. Ein gröblicher Verstoß kann sich nicht nur aus einer erheblichen Überteuerung (hier von über 50%), sondern auch aus den Begleitumständen des Vertragsschlusses ergeben.

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IBRRS 2008, 2221
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungshemmung nach altem Recht

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2006 - 11 U 48/06

1. Der entscheidende Grund für den Eintritt der Hemmungswirkung (§ 639 Abs. 2 BGB a.F.) ist nach dem Gesetzgeberwillen, dass der Besteller durch das Verhalten des Unternehmers davon abgehalten wird, seine Gewährleistungsansprüche (zunächst) weiterzuverfolgen.

2. Das Einverständnis des Bestellers mit einer Mängelprüfung im Sinne des § 639 Abs. 2 BGB a.F. kann u.a. darin gesehen werden, dass er sich auf eine Prüfung durch den Versicherer des Unternehmers einlässt.

3. Es obliegt dem Unternehmer, die Tatsachen für die Beendigung der Verjährungshemmung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

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IBRRS 2008, 2220
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe: Fertigstellung trotz wesentlicher Mängel?

OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2006 - 25 U 111/04

Knüpft eine Vertragsstrafenregelung für die Entstehung der Vertragsstrafe an die Erbringung der in der Bauleistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen an, kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen zu dem vereinbarten Zeitpunkt abnahmereif, d. h. frei von wesentlichen Mängeln sind. Vielmehr ist maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt der Auftragnehmer diese Leistung erbracht hat.




IBRRS 2008, 2217
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelüberprüfung und Mängelbeseitigung durch Subunternehmer

OLG Oldenburg, Urteil vom 12.02.2008 - 12 U 42/07

1. Verweist der Auftragnehmer den Auftraggeber wegen der Gewährleistung an seinen Subunternehmer, so kann dessen Verhalten für eine Verjährungshemmung maßgeblich sein.

2. Ein Nachbesserungsversuch kann als Verhandlung qualifiziert werden; die dadurch ausgelöste Verjährungshemmung endet, wenn der Auftragnehmer den Mangel für beseitigt erklärt oder weitere Arbeiten ablehnt.

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IBRRS 2008, 2216
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie lange darf eine Vertragserfüllungsbürgschaft verwertet werden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2006 - 5 U 115/05

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur dann ausgehandelt, wenn der Verwender zunächst den in den AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und den Vertragspartnern Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.

2. Wenn ein Bauvertrag regelt, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber die ihm vom Auftragnehmer gestellte Vertragserfüllungsbürgschaft zurückzugeben hat, ist der Auftraggeber nach Eintritt dieser Voraussetzungen nicht mehr dazu berechtigt, die Vertragserfüllungsbürgschaften noch zu verwerten.

3. Eine in einem 1998 geschlossenen Bauvertrag enthaltene, auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers basierende Klausel, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (a.e.A.) in Höhe von 10% der Nettoauftragssumme stellen muss, ist zwar unwirksam, begründet jedoch aufgrund ergänzender Vertragsauslegung eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft.

4. Der Bürge ist an einen vom Nachunternehmer mit dem Generalunternehmer geschlossenen Schiedsvertrag nicht gebunden, wenn der Bürge als Dritter an diesem Schiedsvertrag nicht beteiligt ist.




IBRRS 2008, 2213
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Kein Schadensersatz bei fehlender Kausalität

LG Berlin, Urteil vom 19.11.2007 - 6 O 236/07

Der Unternehmer hat keinen Schadensersatzanspruch wegen pflichtwidriger Verwendung von Baugeld, wenn vor Fälligkeit seiner Forderung der Auftraggeber Insolvenzantrag stellt.

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IBRRS 2008, 2011
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Vertragsmodalitäten-Änderung

AG Potsdam, Urteil vom 29.05.2008 - 35 C 49/08

1. Bestätigt der Besteller den Inhalt einer mündlichen Absprache in einem nachfolgenden Bestätigungsschreiben, kommt der Vertrag grundsätzlich zu den dort niedergelegten Konditionen zustande, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

2. Die Wirkungen eines Kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten auch dann ein, wenn Absender und Empfänger keine Kaufleute sind, sofern sie ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen.

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IBRRS 2008, 1951
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückzahlung des Vorschusses zur Mängelbeseitigung

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 2/08

1. Aus dem vertraglichen Charakter des Vorschussanspruchs folgt, dass der Auftragnehmer grundsätzlich berechtigt ist, den zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschuss zurückzufordern, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchführt oder diese nicht mehr ernsthaft betreibt.*)

2. In welcher Zeit der Auftraggeber die Nachbesserung vorzunehmen und eine Abrechnung zu erteilen hat, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Allgemein wird ein Richtwert von einem halben, äußerstenfalls von einem Jahr nach Zahlung des im vorliegenden Fall titulierten Vorschussanspruches angenommen Im Einzelfall kann aber auch eine Frist von vier Jahren angemessen sein.*)

3. Im konkreten Fall kann selbst unter Beachtung der umfangreichen und teilweise technisch schwierigen Mängelbeseitigungsarbeiten und des Umstandes, dass das Haus des Beklagten bewohnt und teilweise vermietet ist und er als Handelsvertreter nicht täglich zu Besprechungen mit dem Architekten und den Handwerkern zur Verfügung stand, allenfalls eine Frist von 1 ½ Jahren nach Zahlung des Vorschusse als angemessen für die Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten angenommen werden.*)

4. Der Senat folgt nicht der vereinzelt gebliebenen Auffassung, dass der zur Mängelbeseitigung gezahlte Vorschuss bei seiner verspäteten Verwendung nicht zurück zu zahlen sei, sondern dass der Bauherr in diesem Fall mit Erfolg mit den Kosten der Mängelbeseitigung abrechnen könne, die bei rechtzeitiger Verwendung des Vorschusses angefallen wären. Denn aus dem vertraglichen Charakter des Rückzahlungsanspruches bei nicht rechtzeitiger Verwendung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses innerhalb einer angemessen Frist und der Zweckgebundenheit des Vorschusses folgt, dass nach Ablauf der angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung die Berechtigung des Bauherrn entfällt, den zweckgebunden gezahlten Vorschuss zu behalten.*)




IBRRS 2008, 1860
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BauvertragBauvertrag
Verspäteter Zuschlag = neues Angebot?

OLG Celle, Urteil vom 25.06.2008 - 14 U 14/08

1. Auch im Vergabeverfahren richtet sich die Auslegung der Bietererklärung und die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB.*)

2. Verzögert sich die Vergabe und kommt es innerhalb dieser Zeit zu wesentlichen Preisänderungen oder ist die Einhaltung von verbindlichen Fristen nicht mehr möglich, kann der Zuschlag des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht abänderbaren Angebot des Bieters ein neues Angebot i.S.d. § 150 Abs. 2 BGB darstellen.*)

3. Die Besonderheiten des Vergaberechts erfordern grundsätzlich keinen besonderen Schutz des öffentlichen Auftraggebers aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegenüber einem Mehrvergütungsanspruch eines Bieters wegen während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretener Preiserhöhungen.*)

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IBRRS 2008, 1847
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 768 BGB: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam!

OLG München, Urteil vom 21.08.2007 - 9 U 4492/06

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Sicherungsabrede, dass der Auftragnehmer den Barsicherheitseinbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft auslösen kann, wobei der Bürge in der Urkunde auf die Einreden aus den §§ 768, 770, 771 und 776 BGB verzichten muss, ist insgesamt nichtig; eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2008, 1834
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BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung für Bauteile einer Klimaanlage

LG Köln, Urteil vom 07.02.2007 - 91 O 87/06

1. Beim Kauf von Bauteilen und Komponenten (hier: Schraubenverdichter) für eine in ein Gebäude zu installierende Klimaanlage verjähren Mängelansprüche des Käufers in fünf Jahren.

2. Die fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers von Bauteilen kann auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten verkürzt werden.

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IBRRS 2008, 1807
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bau- /Architektenverträge - Umsatzsteuer aus Abschlags- und(!) Schlussrechnung!

OLG Celle, Urteil vom 21.05.2008 - 3 U 26/08

1. Ein Mitverschulden des Mandanten liegt noch nicht darin, dass er einen Hinweis seines Steuerberaters nicht umsetzt, wenn zum Mandat des Steuerberaters gerade gehörte, den begangenen Fehler zu entdecken und zu vermeiden.*)

2. Weist ein Architekt in einer Abschlagsrechnung die Umsatzsteuer auf den Abschlagsbetrag und in der abschließenden Schlussrechnung auf den Gesamtbetrag aus, muss er beide Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abführen.

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IBRRS 2008, 1805
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BauvertragBauvertrag
Beweislast bei überhöhter Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

OLG Schleswig, Urteil vom 15.05.2008 - 16 U 124/06

Rechnet ein Auftragnehmer bewusst und systematisch überhöht Stundenlohnarbeiten ab, an deren Erbringung erhebliche begründete Zweifel bestehen, gelten zu Gunsten des Auftraggebers abgestufte Beweiserleichterungen aus dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung.

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IBRRS 2008, 1803
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BauvertragBauvertrag
Wann ist Fristsetzung zur Nacherfüllung wirkungslos?

OLG Celle, Urteil vom 18.06.2008 - 14 U 147/07

Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist wirkungslos, wenn der Besteller diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die die Herstellung eines funktionsfähigen Werkes durch den Unternehmer (hier: Verlegung einer ausreichend dimensionierten Lüftungsleitung) ermöglichen.

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IBRRS 2008, 1800
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BauvertragBauvertrag
Kein Baubeginn genannt: Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?

OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2008 - 21 U 17/08

1. Vom Bieter und Auftraggeber im Vergabeverfahren abgegebene Willenserklärungen sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie in vergaberechtskonformer Weise gemeint sind.*)

2. Die Anfrage des Auftraggebers nach einer Binde- und Zuschlagsfristverlängerung, die darauf erteilte Zustimmung des Bieters und die Erteilung des Zuschlags durch den Auftraggeber auf das verlängerte Angebot beziehen sich grundsätzlich auf eine Leistung gemäß der unveränderten ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt auch für bereits überholte Ausführungsfristen, es sei denn, dass hinreichend deutlich gemacht wird, dass eine Änderung der zeitlichen Vorgaben gewollt ist.*)

3. Der Vertrag kommt deshalb in der Regel auch bei einer zeitlichen Überholung zunächst mit den ursprünglich ausgeschriebenen Ausführungsfristen zustande.*)

4. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, den geschlossenen Vertrag, in zeitlicher Hinsicht an die Wirklichkeit anzupassen (Zwei-Stufen-Modell). Diese Anpassung, die der Auftraggeber möglicherweise einseitig gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B anordnen kann, zu der die Vertragsparteien einander aber jedenfalls wegen des gegenseitigen Kooperationsgebotes verpflichtet sind, braucht der Auftragnehmer nicht ohne Ausgleich seiner auf Grundlage seiner ursprünglichen Kalkulation zu berechnenden Mehrkosten hinzunehmen.*)

5. Nach diesen Grundsätzen kann dem Auftragnehmer eine Mehrvergütung auch dann zustehen, wenn in der Ausschreibung Ausführungsfristen nicht kalendermäßig bestimmt waren, sondern die Fristen vom Tag des bis zu einem bestimmten Datum vorgesehenen Zuschlags berechnet werden sollten.*)

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IBRRS 2008, 1783
BauvertragBauvertrag
Auszahlung des Sicherheitseinbehalts

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 8 KFH O 89/08

1. Der Auftraggeber muss einen Sicherheitseinbehalt auszahlen, wenn er sich nach Eintritt des Sicherungsfalls bei Stellung der Bürgschaft für die Bürgschaft als Austauschsicherheit entscheidet.

2. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen aus dem strittigen Bauvorhaben ist ebenso unzulässig wie eine Aufrechnung mit diesen Gegenansprüchen gegenüber einem Anspruch des Auftragnehmers auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts aus einem anderen Bauvorhaben.

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IBRRS 2008, 1776
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BautechnikBautechnik
Verlegung von Granitplatten im Dünnbett: In welcher DIN geregelt?

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03

1. Die anerkannten Regeln der Technik für die Verlegung von Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude sind in der DIN 18332 (Ausgabe 2000) enthalten.

2. Die Verlegung von Bodenplatten nach den Anerkannten Regeln der Technik ist auch dann zugesichert, wenn für die Anwendung dieser Regeln eine Angabe im Vertrag über die Höhe des Mörtelbetts ausschlaggebend ist.

3. Ein Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Technik, die eine besonders gute Bettung zu verlegender Bodenplatten und damit deren hohe Belastbarkeit bewirken soll, stellt zugleich einen Fehler dar, der zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit und zu einer Wertminderung führt.

4. Die für im Dünnbett zu verlegende Natursteinplatten als durch Hubwagen stark beanspruchter Bodenbelag in Gebäuden in der DIN 18157 Teil 1 Ziff.7.3.3 vorgesehene Verlegung im kombinierten Verfahren ist infolge Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik nur noch ein Weg neben anderen zur Erreichung des Ziels, bei stark beanspruchten Bodenbelägen eine besonders gute Bettung zu erreichen.

5. Sollen Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude vereinbarungsgemäß im Dünnbett verlegt werden und wird dazu hydraulisch abbindender Mörtel verwendet, sind die in der DIN 18157 Teil1 Ziff. 7.3 beschriebenen Techniken anzuwenden.




IBRRS 2008, 1754
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BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Ausschluss von § 768 BGB: Wirksamkeit und Folgen

KG, Urteil vom 15.04.2008 - 21 U 181/06

1. Der Bürge verzichtet auf die Einreden aus § 768 BGB nur dann, wenn dies ausdrücklich geregelt ist. Die ziffernmäßige Nennung des § 768 BGB im Zusammenhang mit anderen Einredeverzichten genügt nicht.

2. Wenn sich der Bürge darauf berufen kann, dass der Verzicht auf die Einreden des § 768 BGB in der Bürgschaft unwirksam ist, so ist auch der Hauptschuldner geschützt. Eine entsprechende Sicherungsabrede im Bauvertrag ist dann unproblematisch.

3. Der Einredeverzicht des Bürgen hindert diesen auch nicht, sich im Prozess auf alle vom Hauptschuldner erhobenen Einreden zu berufen.

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IBRRS 2008, 5092
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss seine Gesetzestreue auf Verlangen nachweisen!

LG Lübeck, Urteil vom 29.04.2008 - 11 O 20/08

1. Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Pflichten zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen bildet nicht nur die Vertrauensbasis zwischen den Parteien, sondern ist Bestandteil eines jeden Werkvertrags.

2. Der Auftraggeber hat ein Recht darauf zu erfahren, ob der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen z. B. gegenüber der Berufsgenossenschaft, Krankenkasse etc. nachgekommen ist.

3. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer mehrfach erfolglos dazu auf, die Erfüllung seiner gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossenschaftlichen Pflichten nachzuweisen und kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die fristlose Kündigung bzw. die Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.

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