Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7588 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0741OLG Brandenburg, Urteil vom 25.04.2007 - 4 U 190/03
Kündigt der Besteller den Werkvertrag nach § 8 Nr. 1 VOB/B oder nach § 649 Satz 1 BGB, hat der Unternehmer im Rahmen der Abrechnung der erbrachten Leistungen darzulegen und zu beweisen, welche Leistungen er ausgeführt hat. Außerdem hat er plausibel vorzutragen, wie sich der vereinbarte Werklohn auf erbrachte und auf nicht erbrachte Leistungen aufteilt.
VolltextIBRRS 2008, 0716
LG Hannover, Urteil vom 20.02.2008 - 11 O 397/05
1. Es ist interessengerecht, den Anspruch auf Ersatz der verzögerungsbedingten Mehrkosten auf eine ergänzende Auslegung der vertraglichen Erklärung des Bieters zu stützen.
2. Es ist unzutreffend, die Kosten der verzögerten Vergabe anhand eines abstrakten Erzeugerpreisindex zu ermitteln. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Kalkulationsgrundlagen des Auftragnehmers.
VolltextIBRRS 2008, 0713
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2007 - 23 U 54/06
Es stellt keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten dar, wenn der Arbeitgeber zum Abladen von Baustahlmatten auf der Baustelle mit einem Ladekran einen Lkw-Fahrer allein einteilt und keine weiteren Hilfspersonen hinzuzieht.*)
VolltextIBRRS 2008, 0699
OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007 - 12 U 1435/05
Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Dabei kann sich die andere Bestimmung auch aus den Umständen ergeben. Bei einer Gesamtschuldnerschaft von Architekt und Bauhandwerker kommt es auf die jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Bauhandwerkers einerseits und des Architekten andererseits an. Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft. Bei Baumängeln kann der Unternehmer dem Architekten im Einzelfall nicht entgegenhalten, dass dieser ihn nicht genügend beaufsichtigt habe. Eine Ausnahme davon kann bei groben Überwachungspflichtverletzungen in Betracht kommen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0555
BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 97/05
Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet.*)
VolltextIBRRS 2008, 0554
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2008 - 11 U 98/07
1. Ein Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn das gerade für den Bauvertrag als eines auf Kooperation der Vertragspartner angelegten Langzeitvertrags vorauszusetzende Vertrauensverhältnis derart empfindlich gestört ist, dass die Erreichung des Vertragszwecks konkret gefährdet und dem betroffenen Teil die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zuzumuten ist.
2. Eine fristlose Kündigung ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnungen mehrfach und nachhaltig gegen eine Vertragspflicht verstößt und wenn sein Verhalten ein hinreichender Anlass für die Annahme ist, dass er sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Haupt- oder Nebenpflichten aus einem Vertrag verletzt worden sind.
VolltextIBRRS 2008, 0553
OLG Jena, Urteil vom 07.02.2008 - 1 U 102/07
Bei einer funktional beschriebenen Leistung gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, die planerischen Vorgaben des Auftraggebers auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und insoweit vorhandene Planungsfehler zu korrigieren.
VolltextIBRRS 2008, 0552
BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 280/05
1. Der gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung liegt eine steuerbare Leistung des Unternehmers zugrunde. Diese Entschädigung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)
2. Die gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu zahlende geänderte Vergütung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG für die geänderte Leistung des Auftragnehmers und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)
3. § 6 Nr. 6 VOB/B gewährt dem Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch, dem keine steuerbare Leistung zugrunde liegt, so dass hierfür eine Umsatzsteuerpflicht ausscheidet.*)
IBRRS 2008, 0551
OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2006 - 4 U 78/06
Wird ein Lichtwellenleiterkabel eines Telekommunikationsnetzes beschädigt und kann eine Reparatur durch Einsatz von Muffen und Einspleißen einer Teillänge erfolgen, ist ein Austausch ganzer Kabellängen zur Schadenbeseitigung nicht notwendig. Durch diese Art der Reparatur wird nur eine unwesentliche Signaldämpfung bewirkt, die keine wesentliche Beeinträchtigung der vorgehaltenen Systemreserve zur Folge hat.
VolltextIBRRS 2008, 0538
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2008 - 4 U 49/07
1. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auf, kann eine solche Aufforderung regelmäßig nicht im Sinne eines von der Mangelhaftigkeit der ursprünglich beauftragten Leistung unabhängigen, entgeltlichen Auftrags verstanden werden.
2. Behauptet der Auftragnehmer, ein Mangel sei auf einen fehlerhaften, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustoff zurückzuführen, trägt er hierfür die Beweislast.
VolltextIBRRS 2008, 0529
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 43/07
Ein Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo kann mit einer Teilklage auch dann ohne weitere Individualisierung in zulässiger Weise geltend gemacht werden, wenn in die Schlussrechnung auch Ansprüche aus Änderungsanordnungen oder zusätzlichen Leistungen eingestellt sind.*)
IBRRS 2008, 0527
LG Berlin, Urteil vom 29.11.2007 - 5 O 72/07
1. Eine Klausel in der Rücktrittvereinbarung zu einem Bauvertrag ist mehrdeutig, wenn aus ihr nicht ersichtlich ist, ob nur der Grundstückserwerb mit Hilfe des Grundstückservices der Klägerin oder jeder beliebige Grundstückserwerb die Rücktrittsvereinbarung aufhebt.
2. Unwirksame Vereinbarung der Erklärung des Rücktritts durch Einschreiben (BGH NJW 1985, 2585, 2587).
VolltextIBRRS 2008, 0523
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 6 U 120/06
Unterlässt der Architekt eine nach DIN 4123 erforderliche Baugrunduntersuchung und kommt es deshalb bei Unterfangungsarbeiten zu Gebäudeschäden, besitzt der Architekt gegen den Unternehmer keinen Regressanspruch im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs.
VolltextIBRRS 2008, 0522
LG Kassel, Urteil vom 01.02.2008 - 12 S 2/06
1. Ein Unternehmer kann die für die Untersuchung eines vom Bauherrn behaupteten Mangels und für die anschließende Mängelbeseitigung anfallenden Aufwendungen – auch in Form der Vergütung – vom Bauherrn ersetzt verlangen, wenn er vor Tätigwerden ausdrücklich erklärt hat, dass er für den Fall, dass die Mangelursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, eine Kostenerstattung verlangt.
2. Der Unternehmer muss dann allerdings den Auftraggeber vor Beginn seiner Tätigkeit unmissverständlich darauf hinweisen und seine Tätigkeit davon abhängig machen, dass im Falle der Feststellung der Mangelfreiheit seines Gewerkes seine Kosten zu erstatten sind. In einem solchen Fall liegt ein konkludenter Abschluss eines Werkvertrages über die Prüfung der Mängelursache (und gegebenenfalls anschließender Mängelbeseitigung) vor, der den Auftraggeber bei festgestellter Mangelfreiheit zur Zahlung der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung nach §§ 631, 632 BGB verpflichtet.
VolltextIBRRS 2008, 0521
LG Essen, Urteil vom 15.11.2007 - 4 O 168/07
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen kein konkretes Datum für den Beginn der Straßenbauarbeiten und kann daher der Bauunternehmer bei der Angebotskalkulation nicht von einem bestimmten Arbeitsbeginn ausgehen, können folglich keine Kosten aus Bauzeitverzögerung gelten gemacht werden.
VolltextIBRRS 2008, 0510
FG München, Urteil vom 29.11.2007 - 14 K 1722/06
1. § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG stellt eine eigenständige materiell-rechtliche Grundlage für die Rückforderung von Vorsteuererstattungsansprüchen dar.
2. Bei nachträglicher Uneinbringlichkeit der Rechnungsbeträge darf nicht rückwirkend für den Zeitraum der Rechnungsstellung die Vorsteuer berichtigt werden, sondern im Zeitraum in welchem die Uneinbringlichkeit feststeht.
VolltextIBRRS 2008, 0501
OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2007 - 10 U 47/05
Gelingt die Darlegung des Restwerklohnanspruches nicht, so steht damit noch nicht fest, dass das Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB entfallen ist.*)
VolltextIBRRS 2008, 0487
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2008 - 5 U 1029/07
1. Für einen Neubeginn der Verjährung genügt jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs – zumindest dem Grunde nach - ergibt und dass deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Fristablauf auf Verjährung berufen wird.
2. Macht der Gläubiger mehrerer offener Forderungen die Belieferung mit Neuware davon abhängig, dass der Schuldner zu jeder neuen Rechnung auch einen Abschlag auf die alten Verbindlichkeiten leistet, führen diese Abschlagszahlungen nicht zu einem sämtliche Altforderungen erfassenden Neubeginn der Verjährung. Mangels Tilgungsbestimmung des Schuldners sind die Abschlagszahlungen nach Maßgabe des § 366 Abs. 2 BGB den Altverbindlichkeiten zuzuordnen.*)
VolltextIBRRS 2008, 0451
BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 17/07
Zu den Voraussetzungen der nachträglichen Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 261/04, BGHZ 167, 337).*)
IBRRS 2008, 0415
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2008 - 8 U 138/07
Ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist bei einer BGB-Gesellschaft als Auftraggeber begründet, wenn alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft als Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen sind.
VolltextIBRRS 2008, 0414
OLG Schleswig, Urteil vom 27.04.2007 - 14 U 113/06
1. Die Einbeziehung von Subunternehmerleistungen in die Berechnung des Änderungssatzes einer Lohngleitklausel ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Unternehmer bei Angebotsabgabe plant, in die Subunternehmerverträge später ebenfalls Lohngleitklauseln aufzunehmen.
2. Bei der nachträglichen Überprüfung des Änderungssatzes ist es nicht erforderlich, diesen mathematisch exakt nachzuweisen.
IBRRS 2008, 0413
OLG Köln, Urteil vom 23.03.2007 - 19 U 162/06
1. Verwendet der Auftragnehmer ein von den vertraglichen Vereinbarungen im Leistungsverzeichnis abweichendes Material, so liegt ein arglistiges Verschweigen des Mangels nahe, so dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren zunächst zur Anwendung kommt.
2. Aufgrund der Novellierung des Schuldrechts gilt seit dem 01.01.2002 jedoch bei arglistig verschwiegenen Mängeln die Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB n.F.. Sie beginnt mit der Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.
3. Wenn die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB n.F. - Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - bereits vor dem 01.01.2002 erfüllt waren, begann die nach neuem Recht dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist am 01.01.2002 und endete am 31.12.2004, es sei denn, die nach altem Recht längere regelmäßige Verjährungsfrist lief früher ab.
VolltextIBRRS 2008, 0367
BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0362
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2007 - 4 U 156/07
Wird ein Zahlungsvergleich in einem Werklohnprozess herbeigeführt und ist die Zahlung eines Teilbetrags von einer Mängelbeseitigung abhängig, so kann dadurch konkludent die Anwendung des § 648a BGB für diese Vergleichsforderung abbedungen sein.
VolltextIBRRS 2008, 0355
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 28/07
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, BauR 1999, 645).*)
b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält:
"Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen.
Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme."
ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2008, 0349
LG Dresden, Beschluss vom 20.09.2007 - 9 O 2648/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 0343
OLG Dresden, Beschluss vom 06.11.2007 - 10 W 1212/07
Der Verzicht auf das Identitätserfordernis in § 648 BGB setzt nicht unabdingbar ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Auftraggeber und dem Grundstückseigentümer voraus. Es reicht vielmehr aus, dass besondere Umstände gegeben sind, die es mit Treu und Glauben als unvereinbar erscheinen lassen, dass sich der Grundstückseigentümer auf die Personenverschiedenheit beruft. Dies ist der Fall, wenn der Grundstückseigentümer seinen Ehepartner als Auftraggeber vorschiebt und er auch der eigentliche Nutznießer der Leistungen des Auftragnehmers ist.
VolltextIBRRS 2008, 0342
LG Rottweil, Urteil vom 10.01.2008 - 3 O 163/07
Ein auf Lüftungstechnik spezialisiertes Unternehmen muss im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht erkennen, dass ein vom Fachplaner erstelltes Lüftungskonzept für ein Schwimmbad unzureichend ist.
VolltextIBRRS 2008, 5094
BGH, Beschluss vom 05.02.2008 - VIII ZR 278/05
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 2008, 0304
OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 21 U 164/06
Leistet eine mit dem Auftraggeber gesellschaftsrechtlich verbundene KG Zahlungen auf den gegen den Auftraggeber bestehenden Werklohnanspruch des Auftragnehmers und fällt später diese KG in förmliche Insolvenz, kann der Auftragnehmer als Bereicherung den Betrag vom Auftraggeber verlangen, den er - der Auftragnehmer - wegen einer gegen ihn gerichteten, materiell aber den Auftraggeber betreffenden Insolvenzanfechtung an den Insolvenzverwalter der zwischenzeitlich insolventen KG gezahlt hat.
VolltextIBRRS 2008, 0295
OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2007 - 1 U 80/07
Verpflichtet sich ein gewerblicher Auftragnehmer zur Zerkleinerung von Betonbruchmaterial eines gewerblichen Auftraggebers auf dessen Baustelle unter konkreter Vereinbarung der Qualität des Endprodukts, so liegt hierin ein Werkvertrag.*)
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers setzt grundsätzlich eine Abnahme der Brecherarbeiten als vertragsgerechte Leistung voraus.*)
VolltextIBRRS 2008, 0288
OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007 - 17 U 57/06
1. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs (Klage wegen Bauleistungen aus einem VOB-Vertrag), der nach Grund und Höhe streitig ist, kann nur dann durch Teilurteil entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
2. Eine Forderung im Rechtssinne ist beim VOB-Vertrag lediglich der Schlussrechnungssaldo, d. h. der Anspruch auf restliche Vergütung aus dem Werkvertrag. Dabei sind auch die Abschlagszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können. Der Saldo hat dabei keinen inhaltlichen Bezug zu den einzelnen Leistungspositionen, d. h. er ist nicht die Vergütung für solche Einzelpositionen. Dies gilt auch für Nachtrags und Eventualpostionen, die in die Schlussrechnung eingeflossen sind, denn einzelne Rechnungspositionen können generell nicht selbständig abgewiesen oder zugesprochen werden.
3. Für den Fall der Abweisung bestimmter Rechnungsposten verbietet sich der Erlass eines Teilurteils jedenfalls wegen der fehlenden materiellen und verfahrensrechtlichen Selbständigkeit solcher Ansätze.
VolltextIBRRS 2008, 0220
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2007 - 17 U 89/07
Die Verjährungfrist einer Bürgschaftsforderung beginnt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung. Auf eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen kommt es daher für den Eintritt der Fälligkeit der Bürgschaftsforderung nicht an.*)
VolltextIBRRS 2008, 0215
OLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.
VolltextIBRRS 2008, 0214
OLG Jena, Urteil vom 18.04.2007 - 7 U 946/06
1. Der Bauherr kann von einem BGB-Bauvertrag grundsätzlich erst dann wirksam zurücktreten, wenn er dem Unternehmer zuvor fruchtlos eine Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung gesetzt hat.
2. Ein unwirksamer Rücktritt des Bauherrn wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet, wenn aus der Rücktrittserklärung deutlich wird, dass der Bauherr eine weitere Erfüllung des Bauvertrags durch den Unternehmer nicht mehr zulässt.
VolltextIBRRS 2008, 0211
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2007 - 3/1 O 104/07
Für einen Anspruch auf Abschlagszahlung muss der Auftragnehmer nach § 16 Nr. 1 VOB/B nicht mehr tun, als die Leistung zu erbringen, deren Vergütung er beansprucht, und diese prüfbar nachweisen. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Fälligkeit von Faktoren abhängig gemacht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, verstößt dies gegen § 307 Abs. 2 BGB.
VolltextIBRRS 2008, 0203
OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2007 - 12 U 1498/07
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.
3. Die Inanspruchnahme der Öffnungsklausel des § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B a.F. stellt eine inhaltliche Abweichung von der in der VOB/B damals noch vorgesehenen Regelfrist von zwei Jahren dar und führt damit zu einer Störung des von der VOB/B beabsichtigten Interessenausgleichs.
VolltextIBRRS 2008, 0202
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 137/07
1. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.
3. Ein solcher Fall kann nicht nur vorliegen, wenn das Gericht bei der Beweiswürdigung eine Vielzahl von gegen seine Auffassung sprechenden Ergebnissen der Beweisaufnahme unbeachtet lässt, sondern auch dann, wenn es bei der Vertragsauslegung naheliegende und erhebliche Gründe unberücksichtigt lässt, die eine Partei für ihre von der Auffassung des Gerichts abweichende Würdigung vorträgt.
4. Die Hinterlegung einer Preisbildung in einem verschlossenen Umschlag dient in der Regel nicht der Festlegung neuer Preise.
IBRRS 2008, 0161
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 2 U 195/06
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.
VolltextIBRRS 2008, 0160
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007 - 11 U 19/07
1. Das Verwendungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B begründet keine Befugnis zu eigenmächtigem Handeln.*)
2. Der Auftraggeber, der in Ausübung seines Verwendungsrechts die auf die Baustelle verbrachten Geräte und Materialien des Auftragnehmers ohne dessen Willen in Besitz nimmt, begeht verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 BGB.*)
IBRRS 2008, 0158
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-277/05
Art. 2 Nr. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind in dem Sinne auszulegen, dass die Beträge, die im Rahmen von Verträgen, die der Mehrwertsteuer unterliegende Beherbergungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, als Angeld geleistet worden sind, in Fällen, in denen der Erwerber von der ihm eröffneten Möglichkeit des Rücktritts Gebrauch macht und der Hotelbetreiber diese Beträge einbehält, als pauschalierte Entschädigung zum Ausgleich des infolge des Vertragsrücktritts des Gastes entstandenen Schadens - ohne direkten Bezug zu einer entgeltlichen Dienstleistung - und als solche nicht als mehrwertsteuerpflichtig anzusehen sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 0156
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2007 - 15 U 11/07
Zur Frage, ob eine Höchstbetragsbürgschaft, die als „Sicherheit gemäß § 648a BGB“ bezeichnet ist, auch Zinsen und Kosten des gegen die Hauptschuldnerin geführten Prozesses umfasst.*)
VolltextIBRRS 2008, 0155
OLG München, Urteil vom 01.08.2006 - 13 U 4425/02
Ein Auftraggeber verhält sich treuwidrig, wenn er sich auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungseinbehalt beruft und einen unstrittigen Restwerklohn wegen (angeblicher) mängelbedingter Gegenansprüche nicht an den Auftragnehmer auszahlt, obwohl ihm eine Bürgschaft in der Größenordnung des Gewährleistungseinbehalts vorliegt. Das gilt auch dann, wenn diese Bürgschaft nicht explizit als Austauschsicherheit betrachtet werden kann, weil sie durch Umwandlung der früheren (höheren) Vertragserfüllungsbürgschaft entstanden ist.
VolltextIBRRS 2008, 0150
OLG Jena, Urteil vom 20.12.2007 - 1 U 409/07
Auch wenn eine Erfüllungsbürgschaft ausdrücklich Ansprüche auf Erstattung von Überzahlungen sichert, deckt sie den Rückerstattungsanspruch hinsichtlich einer Überzahlung nicht ab, die auf einer in einer Interimsvereinbarung nach Schlussrechnungserteilung vereinbarten Sonderzahlung beruht.
VolltextIBRRS 2008, 0149
KG, Urteil vom 05.10.2007 - 21 U 52/07
Der Bauherr muss einer Preisanpassung wegen veränderter Materialkosten zustimmen, wenn diese auf Verzögerungen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 97 Abs. 7 GWB nach Ablauf der ursprünglichen Bindefrist zurückzuführen sind. Diese Verpflichtung folgt aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und der die Bauparteien verbindende Pflicht zur Kooperation.*)
VolltextIBRRS 2008, 0148
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2007 - 13 U 176/02
1. Einen Planungsfehler des mit der Planung beauftragten Architekturbüros hat sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer gemäß §§ 254, 278 BGB zurechnen zu lassen. Bei von Anfang an nicht geplanten Sicherungsmaßnahmen gegen Wasserschäden im Zuge von Dacharbeiten, mit damit einhergehenden Öffnungen der Dachhaut, beträgt das dem Auftraggeber anzulastende Mitverschulden aufgrund eines Planungsfehlers 75%.
2. Die dem Auftraggeber bei von Anfang an ordnungsgemäßer Planung entstehenden Mehrkosten, sind als Sowieso-Kosten von dem durch den Auftraggeber geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Abzug zu bringen.
3. Zu der Frage, wann der planende und zugleich bauleitende Architekt und/oder seine Mitarbeiter ausnahmsweise als bevollmächtigt zur Erteilung von Zusatzaufträgen anzusehen sind.
VolltextIBRRS 2008, 0125
BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)
VolltextIBRRS 2008, 0095
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.06.2006 - 13 U 18/04
Eine vertikale Abdichtung von Kellerwänden gegen drückendes Wasser mit einer zweilagigen Bitumendickbeschichtung entspricht weder der DIN 18195 noch den anerkannten Regeln der Technik und ist deshalb mangelhaft.
VolltextIBRRS 2008, 0094
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2007 - 10 U 154/06
Die Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt bereits mit dem Sicherungsfall.
VolltextIBRRS 2008, 0089
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06
Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).*)
Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.*)