Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 0060LG Mainz, Urteil vom 05.05.2004 - 9 O 74/00
Hat der Auftraggeber, wenn auch unter dem Druck drohender Arbeitseinstellung, dem Unternehmer einen Nachtragsauftrag erteilt, ist der geheime Vorbehalt späterer Nachprüfung unbeachtlich.
VolltextIBRRS 2008, 0044
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.2007 - 8 W 44/07
§ 648 BGB ist auf juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht anwendbar, soweit diese nicht insolvenzfähig sind. § 648 BGB enthält im Hinblick auf den öffentlichen Auftraggeber eine Regelungslücke, die analog zu § 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB zu schließen ist.
VolltextIBRRS 2008, 0006
KG, Urteil vom 09.11.2007 - 7 U 75/07
Für die Abgrenzung zwischen werkvertraglichen zu dienstvertraglichen Leistungen ist allein maßgeblich, dass die Vergütung nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern für den vertraglich geschuldeten Erfolg erfolgen soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vertragsgegenstand erst im Einzelnen auf der Baustelle festgelegt worden ist. Ebenso wenig ist erheblich, dass Material und geschuldeter Lohn getrennt voneinander abgerechnet werden sollen, zumal die Lieferung von Material nicht zwingend Gegenstand eines Werkvertrages sein muss, sondern nach den Grundregeln der § 631 ff. BGB die Ausnahme darstellt.*)
VolltextIBRRS 2008, 0003
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2007 - 13 U 24/07
1. Nach Baubeginn ist der Haupt-Auftragnehmer als Vertragspartner des Auftraggebers in erster Linie verkehrssicherungspflichtig. Wird ein Nachunternehmer mit der Ausführung der Leistung beauftragt, bleibt der Haupt-Auftragnehmer zumindest zur stichprobenartigen Kontrolle und Überwachung der Baustelle verpflichtet.
2. Der bauausführende Nachunternehmer ist im Rahmen seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auch dann für den Schutz von Rechtsgütern Dritter verantwortlich, wenn er nach § 4 Nr. 3 VOB/B Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anmeldet.
3. Kommt es aufgrund einer Weisung des Auftraggebers zu einer Kollision zwischen vertraglichen Pflichten einerseits und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht andererseits ist der Auftragnehmer zum Schutz der Rechtsgüter Dritter verpflichtet, sich einer solchen Anordnung zu widersetzen.
VolltextOnline seit 2007
IBRRS 2007, 5051OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2007 - 5 U 522/07
1. Beim Werkvertrag besteht keine gesetzliche oder sonstige Vermutung, dass der Werklohn in Geld zu entrichten ist. Vom Besteller kann daher nicht der Nachweis einer abweichenden Vereinbarung verlangt werden. Es ist vielmehr Sache des Werkunternehmers seine Darstellung zu beweisen.
2. Wendet der Besteller ein, nicht zu einer Geld-, sondern zu einer Naturalleistung verpflichtet zu sein, ist er lediglich gehalten, die Umstände einer derartigen Vereinbarung zu substantiieren.
VolltextIBRRS 2007, 5496
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2007 - 12 U 189/06
1. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B scheidet bei einem gekündigten Vertrag aus.
2. Möglich bleibt eine konkludente Abnahme, d. h. eine Abnahme durch Ingebrauchnahme der Werkleistung. Das gilt auch dann, wenn eine förmliche Abnahme zwar vereinbart wurde, jedoch nicht zur Durchführung gelangt.
VolltextIBRRS 2007, 5277
LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2007 - 1 S 27/07
1. Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind diejenigen Prinzipien und Lösungen zu verstehen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. 2. Technische Regelwerte kommen hierfür als geeignete Quellen in Betracht, begründen allerdings keinen Ausschließlichkeitsanspruch. Als Ausdruck der fachlichen Mehrheitsmeinung sind sie nur dann zu werten, wenn sie sich mit der in der Praxis überwiegend angewandten Vollzugsweise decken.
3. Technische Regelwerte begründen eine widerlegliche, tatsächliche Vermutung für das Enthalten sicherheitstechnischer Maßnahmen, die einer objektiven Kontrolle standhalten, schließen den Rückgriff auf weitere Erkenntnismöglichkeiten aber nicht aus.
4. Die Verwendung von Epoxidharz GEVI R 3001 D bei der Sanierung von Wasserrohren entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
VolltextIBRRS 2007, 5030
BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 101/06
1. Bei einem Werkmangel genügt für die Geltendmachung der Rechte des Bestellers und für die Hemmung der Verjährung der Hinweis auf die bloßen Mangelerscheinungen. Die Mangelursachen braucht er überhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrtümlich falsch angeben. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller irrtümlich annimmt, dass einer objektiven Funktionsstörung gar kein Mangel, sondern lediglich ein Bedienungsfehler zugrunde liegt.*)
2. Das Revisionsgericht kann nicht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Sachverhältnis bisher nur vom erstinstanzlichen Gericht festgestellt worden ist und das Berufungsgericht noch nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO geprüft hat, ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen.*)
VolltextIBRRS 2007, 5006
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 27/06
1. Verteidigt sich der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage des Auftragnehmers damit, er verweigere die Abnahme wegen verschiedener Mängel, so kann die Feststellung, der Auftragnehmer sei zur Beseitigung aller Mängel verpflichtet, Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage sein. Unerheblich ist, ob das Gericht die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung lediglich auf einen Mangel stützt.*)
2. Hat das Berufungsgericht sachlich über eine erst in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage entschieden, so kann entsprechend § 268 ZPO mit der Revision weder angegriffen werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 533 ZPO bejaht und die Widerklage deshalb zugelassen hat, noch, dass es § 533 ZPO nicht für anwendbar gehalten hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 4978
OLG Rostock, Urteil vom 13.09.2007 - 7 U 128/05
1. Beruht die Kalkulation eines Einheitspreises auch darauf, dass ein bestimmtes vertraglich vorausgesetztes Leistungserschwernis vorliegt (hier Beseitigung einer Mineralwolldämmung und einer PE-Dichtungsfolie), und stellt sich bei der Auftragsdurchführung heraus, dass dieses Leistungserschwernis nicht vorliegt, findet für die Berechnung des dem Werkunternehmer zustehenden Werklohns § 645 BGB entsprechende Anwendung, weil das Werk infolge der Eigenschaften des von der Beklagten "gelieferten" Gebäudes teilweise unausführbar geworden ist.*)
Die dem Werkunternehmer in diesem Fall zustehende Vergütung ist nach dem Verhältnis zu bemessen, in dem der Aufwand für die tatsächlich erbrachte Leistung zu dem - hypothetischen - Aufwand für die Gesamtleistung steht.*)
2. Dies gilt auch, wenn die VOB/B vereinbart sind (Bestätigung von BGH, Urt. v. 21.08.1997 - VII ZR 17/96 - NJW 1997, 3018).*)
3. Die allgemeinen Unmöglichkeitsregeln sind insoweit ausgeschlossen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 30.11.1972, VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14; Urt. v. 21.08.1997 - VII ZR 17/96 - NJW 1997, 3018).*)
VolltextIBRRS 2007, 4957
OLG München, Beschluss vom 11.09.2007 - 23 U 3005/07
Sieht eine Klausel in einer Gewährleistungsbürgschaft vor, dass der Bürge nur bei vorbehaltloser Abnahme haftet, kann der Bürge auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftraggeber zunächst bei der Abnahme Vorbehalte wegen Leistungsmängel erklärt hat und sie erst später fallen lässt.
VolltextIBRRS 2007, 4956
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIBRRS 2007, 4955
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
VolltextIBRRS 2007, 4947
OLG Schleswig, Urteil vom 09.02.2007 - 14 U 26/06
Die Auslegung einer Vereinbarung im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bauleistung, wonach dem Auftragnehmer in diesem Fall Schadensersatzansprüche zustehen sollen, ergibt nicht, dass hiermit auch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn umfasst ist.
VolltextIBRRS 2007, 4945
OLG München, Beschluss vom 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Sieht eine Klausel in einer Gewährleistungsbürgschaft vor, dass der Bürge nur bei vorbehaltloser Abnahme haftet, kann der Bürge auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftraggeber zunächst bei der Abnahme Vorbehalte wegen Leistungsmängel erklärt hat und sie erst später fallen lässt.
VolltextIBRRS 2007, 4943
LG München II, Urteil vom 12.06.2007 - 8 O 7269/06
Sofern die Parteien in der notariellen Urkunde unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, dass zu Gunsten des Auftraggebers der Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung aufgehoben und der Werklohn mit Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars fällig wird, ist von einer konstitutiven Fälligkeitsregelung im Kaufvertrag auszugehen, weshalb es im Urkundenverfahren auf die Frage der Abnahme bzw. die Frage des Vorhandenseins von Mängeln nicht mehr ankommt.
VolltextIBRRS 2007, 4904
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
VolltextIBRRS 2007, 4903
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.
VolltextIBRRS 2007, 4902
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006 - 21 U 80/06
Die Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung liegen vor, wenn der Grundstückseigentümer zum Auftragszeitpunkt Alleingesellschafter der Bestellerin war und die Bauleistung beim späteren Grundstückskauf ohne Gegenleistung erhält.
VolltextIBRRS 2007, 4861
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.11.2007 - 11 U 177/05
1. Die Zahlung von Lohnsteigerungen nach einem anderen als dem in der vertraglich vereinbarten Lohngleitklausel erwähnten Tarif ist nicht als Anerkenntnis des Auftraggebers zu werten.
2. Ist die vereinbarte Klausel dahingehend mehrdeutig, dass sowohl die Geltung des Tarifvertrags Bau-Ost als auch die des Tarifvertrags Bau-West in Betracht kommt, darf die Mehrdeutigkeit nicht zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders gehen.
VolltextIBRRS 2007, 4860
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2007 - 4 U 48/07
1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Wahl der Transportwege dem Auftragnehmer obliegt, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem Auftragnehmer im Hinblick auf den Transportweg zur Baustelle ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB eingeräumt wird.
2. Die vom Auftragnehmer getroffene Wahl des Transportweges wird deshalb nicht Vertragsbestandteil.
3. Kommt es aufgrund einer behördlichen Anordnung zu einer Sperrung des gewählten Transportweges, hat der Auftragnehmer weder Anspruch auf Mehrvergütung aus § 2 Nr. 5 VOB/B noch auf Schadensersatz aus § 6 Nr. 6 VOB/B.
VolltextIBRRS 2007, 4849
KG, Urteil vom 02.10.2007 - 7 U 1/07
1. Im Regelfall geht der Anspruch eines Unternehmers auf Abschlagszahlungen nach Erteilung der Schlussrechnung unter.
2. Ausnahmsweise kann aus einer Abschlagsforderung vorgegangen werden, wenn die Abschlagsforderung fällig und vor Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung darüber bereits ein Rechtsstreit anhängig ist.
IBRRS 2007, 4814
AG Dresden, Urteil vom 10.08.2007 - 106 C 5128/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.
VolltextIBRRS 2007, 4813
OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2007 - 12 U 33/07
Wird ein Zirkuszelt massiv im Boden verankert und zu einer auf Dauer angelegten ortsfesten Nutzung aufgestellt (hier als Reithalle), ist das Zelt als "Bauwerk" anzusehen. Mängelrechte verjähren deshalb erst nach 5 Jahren.
VolltextIBRRS 2007, 4811
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06
1. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (Bestätigung von BGH, Urteil vom 12. März 1992 - VII ZR 5/91, BGHZ 117, 318).*)
2. Diese Organisationspflicht ist keine vertragliche Verbindlichkeit gegenüber dem Besteller, sondern eine Obliegenheit des Unternehmers.*)
3. Dem Unternehmer kann eine Obliegenheitsverletzung nicht allein deshalb angelastet werden, weil sein Nachunternehmer die Herstellung des ihm übertragenen Werks seinerseits nicht richtig organisiert. Eine Zurechnung über § 278 BGB kommt nicht in Betracht.*)
4. Soweit Leistungen zur Herstellung von Bauteilen an einen Nachunternehmer vergeben werden, die der Unternehmer mangels eigener Fachkunde oder mangels Lizenzierung nicht selbst vornehmen kann, genügt der Unternehmer grundsätzlich seinen Obliegenheiten, wenn er den Nachunternehmer sorgfältig aussucht.*)
IBRRS 2007, 4810
OLG Dresden, Urteil vom 21.03.2007 - 6 U 219/03
1. Erreicht knapp die Hälfte des Straßenbelags deutlich vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer den sog. Warnwert, so ist die Nachbesserung des gesamten Straßenbelags nicht unverhältnismäßig.
2. Erhält durch die Nachbesserung aber auch der Anteil des Straßenbelags eine deutlich höhere Lebensdauer, bei dem die Warnwerte voraussichtlich nicht überschritten werden, muss sich der Auftraggeber dies als Vorteil anrechnen lassen.
VolltextIBRRS 2007, 4808
OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 12 U 2705/99
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4800
BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 447/06
1. Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.*)
2. Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Haftung des Bürgen nicht erweitern. Dabei ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt der Erklärung des Verjährungsverzichts durch den Hauptschuldner die Hauptschuld bereits verjährt war oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 4797
OLG Rostock, Urteil vom 19.04.2007 - 1 U 141/06
1. Hat der Auftraggeber sich gegenüber der Werklohnklage seines Auftragnehmers erfolglos auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln berufen, sind damit seine Mängelansprüche nicht rechtskräftig abgewiesen.
2. Geht das Gericht im Werklohnprozess auf die hilfsweise erklärte Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen der Mängel nicht ein, fehlt es an einer Entscheidung über diesen Anspruch, der rechtskräftig werden könnte.
VolltextIBRRS 2007, 4795
OLG Jena, Urteil vom 22.11.2006 - 7 U 253/06
§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB, wonach die Absätze 1 - 5 des § 648a BGB keine Anwendung finden, wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist eine Ausnahmevorschrift. Sie ist nicht analog anwendbar auf die Fälle, in denen die Gesellschaftsanteile einer juristischen Person des Privatrechts mehrheitlich oder vollständig im Eigentum von juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen.
VolltextIBRRS 2007, 4794
OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2007 - 6 U 519/04
1. Wird bei einem Autobahnbau ein zusätzlicher Bodenabtrag und dessen Zwischenlagerung in 6 km Entfernung notwendig, so steht dem Auftragnehmer ein zusätzlicher Vergütungsanspruch als Nachtrag gemäß § 2 Nr. 8 VOB/B zu, sofern dies dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn ohne diese Zusatzleistung das Bauwerk nicht fertig gestellt werden kann.
2. Wird der Wiedereinbau durch Andecken des zusätzlich ausgebauten und zwischengelagerten Oberbodens in einer Baubesprechung angeordnet, steht dem Auftragnehmer ein Nachtrag gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B zu.
3. Aktiviert der Bauherr eine Bedarfsposition nicht, lässt er die darin beschriebene Leistung aber ohne einzugreifen ausführen, schuldet er dafür eine nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu ermittelnde Vergütung.
IBRRS 2007, 4792
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.10.2007 - 1 U 1757/07
1. Das Vorschussurteil steht einem Urteil über einen Teilanspruch gleich, dem keine Rechtskraft in Bezug auf eine Nachforderung zukommt.
2. Dies hat auch zur Folge, dass die 30-jährige Verjährung des § 197 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur den titulierten Vorschussanspruch ergreift und die weiterhin einklagbare Nachforderung nach den allgemeinen Vorschriften verjährt.
3. Ein Feststellungsantrag steht dem Kläger in unverjährter Zeit offen und ist gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ohne weiteres im Rahmen eines Vorschussprozesses zulässig.
VolltextIBRRS 2007, 4788
OLG Celle, Urteil vom 31.10.2007 - 14 U 95/07
1. Anders als bei einer Schlussrechnung ist bei einer Abschlagsrechnung die Klage auch aus einzelnen Positionen zumindest dann zulässig, wenn eine Schlussrechnung noch nicht gestellt ist.
2. Ist bereits vor Schlussrechnungsreife eine Abschlagsforderung eingeklagt worden, bleibt die Klage trotz Schlussrechnungsreife zulässig. Das Gebot der Abrechnungsklarheit fordert lediglich, dass nicht aus einer vorläufigen Leistungsaufstellung für ein vorläufiges Zahlungsbegehren und einer abschließenden Schlussrechnung mit dem Ziel der Durchsetzung einer Schlusszahlung zugleich vorgegangen wird.
3. Zu der Frage, wann ein Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen kann.
VolltextIBRRS 2007, 4785
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.2007 - 4 W 97/07
Da präjudizielle Vorfragen nicht an der Rechtskraft teilnehmen, ist ein Auftraggeber nicht gehindert, seine gegenüber der Werklohnklage des Auftragnehmers erfolglos geltend gemachten Mängel zum Gegenstand einer eigenen Schadensersatzklage zu machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schadensersatzanspruch bereits Gegenstand einer (Hilfs-)Aufrechnung im Vorprozess gewesen und darüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Wurde die Hilfsaufrechnung dort im Berufungsverfahren wegen Verspätung (§§ 530, 520 Abs. 3 ZPO) zurückgewiesen, ist darüber nicht entschieden worden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4746
LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2007 - 11 O 142/06
Stimmt der Auftragnehmer der Bindefristverlängerung vorbehaltlos zu, dann hält er sein Angebot in der ursprünglichen Fassung aufrecht, so dass mit der Zuschlagserteilung ein Vertrag mit diesem Inhalt zu Stande kommt und Kosten infolge Bauzeitverzögerung auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B erstattet werden.
VolltextIBRRS 2007, 4729
BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06
Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)
VolltextIBRRS 2007, 4696
BGH, Urteil vom 27.09.2007 - VII ZR 80/05
1. Ein Vorbehaltsurteil darf grundsätzlich nicht ergehen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten oder der Fertigstellungsmehrkosten mit einem Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet.*)
2. Der Unternehmer kann sich gegenüber der Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung wegen einer ausstehenden Sicherheit gemäß § 648a BGB nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er zur Beseitigung dieser Mängel nicht (mehr) bereit ist.*)
IBRRS 2007, 4694
OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007 - 7 U 26/07
Die Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand.
VolltextIBRRS 2007, 4693
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 34/07
1. Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" stellt einen Mängelvorbehalt dar, wenn im Abnahmeprotokoll die Mängel aufgeführt sind. Die Unterzeichnung des Protokolls durch den Bauherrn mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" steht der förmlichen Abnahme der Werkleistungen des Bauunternehmers nicht entgegen und führt zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs.
2. Wendet der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage Mängel und Begleitschäden ein und weist das erstinstanzliche Gericht die Klage zu Unrecht bereits als (mangels Abnahme) nicht fällig ab, so kann in der Berufungsinstanz im Hinblick auf die geltend gemachten Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen ein kombiniertes Grund- und Vorbehaltsurteil ergehen (Ausnahme zu BGH NJW 2006, 698) und die Sache zur weiteren Aufklärung der Mängel und Begleitschäden zurückverwiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4678
LG Dresden, Urteil vom 18.10.2007 - 4 S 405/07
Ein Sachverständigengutachten, welches auf Mutmaßungen basiert, kann eine offenkundig missbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft nicht beweisen.
VolltextIBRRS 2007, 4677
OLG Naumburg, Urteil vom 28.03.2007 - 6 U 83/06
1. Ist die bei einer Dachsanierung von außen angebrachte Dämmung mangelhaft, weil das Dämmmaterial z. B. nicht zwischen die Sparren eingeklemmt ist und eine ausreichende Unterlüftung fehlt, so sind diese Mängel nicht derart grob und unübersehbar, dass sie für ein arglistiges Verschweigen sprechen.
2. Dass die Untersuchung der Dämmung auf Mängel eingeschränkt ist, weil sie auftragsgemäß von außen angebracht wurde, kann dem Dachdecker nicht als Organisationsverschulden angelastet werden.
3. Wenn ein Bauhandwerker zusagt, im Zuge eines in Aussicht gestellten neuen Auftrags Mängel seines Werks zu beseitigen, der Bauherr diesen Auftrag aber anderweitig vergibt, kann der Zusage weder ein Anerkenntnis der Mängelansprüche noch für den Fall, dass im Zeitpunkt der Zusage Mängelansprüche bereits verjährt sind, ein Verzicht auf die Verjährungseinrede entnommen werden.
IBRRS 2007, 4676
LG Wiesbaden, Urteil vom 17.08.2007 - 7 O 333/05
Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.
VolltextIBRRS 2007, 4629
LG Bielefeld, Urteil vom 25.09.2007 - 15 O 127/07
1. § 72 Abs. 1 ZPO ist weit und großzügig auszulegen. Es sind nicht nur Regress- und Gewährleistungsansprüche im engeren Sinne gemeint, sondern es genügen vielmehr auch Ansprüche aus Alternativverhältnissen.
2. Maßgebend ist, ob der Drittanspruch des Streitverkünders zu seiner Rechtsposition im Erstprozess in einem Alternativverhältnis im Sinne wechselseitiger Ausschließung steht, also nur bei ungünstigem Ausgang des Erstprozesses geltend gemacht werden können.
3. An einer solchen Alternativität fehlt es bei Vergütungsansprüchen in einem Generalunternehmer-Nachunternehmer-Subunternehmer-Verhältnis, auch wenn die Vertragsbedingungen in den einzelnen Verträgen übereinstimmen.
4. Die prozessökonomisch sinnvolle Parallelität der einheitlichen Beurteilung gleich gelagerter Streitpunkte ist statt über Streitverkündung gegebenenfalls über Absprachen der beteiligten Parteien herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2007, 4619
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 43/06
1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.
2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.
3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.
4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.
5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.
6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.
7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.
8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.
IBRRS 2007, 4601
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2006 - 20 U 18/06
1. Auch im Urkundenprozess kann der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig oder zugestanden sind.
2. Die Zulässigkeit einer Urkundenklage auf Vergütung von Bauleistungen scheitert also nicht daran, dass keine Aufmaßurkunden vorgelegt werden, soweit die aufgemessenen Mengen unstreitig sind.
VolltextIBRRS 2007, 4599
OLG Jena, Urteil vom 19.09.2007 - 7 U 35/07
Hat der Auftragnehmer wegen auftragslos erbrachter Leistungen nur einen Anspruch aus §§ 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B, 670, 677, 683 BGB, so bestimmt sich die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs nach der im ausgeübten Gewerbe des Auftragnehmers üblichen Vergütung. Die Preisermittlungsgrundlagen des § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B gelten in diesem Falle nicht. Der Ersatzanspruch darf aber nicht höher sein, als ein für die auftragslos erbrachte Leistung konkret vereinbarter Vertragspreis.*)
VolltextIBRRS 2007, 4591
OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2007 - 10 U 1476/06
Ausfallentschädigung bei Stellung eines Baukrans ist im Rahmen des als Mietvertrag mit Dienstverschaffungselementen zu qualifizierenden Vertragsverhältnisse grundsätzlich nach § 537 BGB zu bemessen; Möglichkeiten der Schätzung nach § 287 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2007, 4529
KG, Urteil vom 25.09.2007 - 7 U 5/07
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Erstattung von Kosten für die Einlagerung von Baumaterialien (hier: zur Wiederverwendung bestimmte Fußbodendielen) vom Unternehmer verlangt werden können.*)
2. Mehraufwendungen im Sinne des § 304 BGB ist auch das Lagergeld gemäß § 354 Abs. 1 HGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 4514
OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2007 - 5 U 521/07
1. Die werkvertraglichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen einem Bauherrn erst nach der Fertigstellung des Gesamtwerkes zu.
2. Zeigen sich bereits zu Beginn der Bauarbeiten schwerwiegende Mängel, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers nach § 280 BGB ergeben, wenn dem Mangel durch eine Nachbesserung nicht mehr abgeholfen werden kann oder der Unternehmer seine Nachbesserungsbefugnis aus sonstigen Gründen verloren hat.
3. Die vertragwidrige Einstellung oder Verzögerung der Bauarbeiten kann ein derartiger Grund sein. Auch ohne ausdrückliche Parteivereinbarung ist bei einem im Frühjahr begonnen Bau eines Einfamilienhauses davon auszugehen, dass die Arbeiten bis zur Dacheindeckung vor Winterbeginn fertig gestellt sein müssen.
IBRRS 2007, 4502
OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2007 - 10 U 640/06
Ist die Vorschussklage wegen Ablaufs der Nachbesserungsfrist zu Recht abgewiesen worden, kann der Besteller noch durch Klageänderung auf Schadensersatz in der Berufungsinstanz obsiegen, sofern die Voraussetzungen des Schadensersatzes keiner weiteren Feststellungen bedürfen. Kostensanktion nach § 97 Abs. 2 ZPO.
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