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Sachgebiet: Bauvertrag

7587 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 4486
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fachkundiger Auftraggeber: Entfällt Prüfungs- und Hinweispflicht?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2007 - 4 U 448/03

1. Zum Umfang der Prüfpflicht eines mit dem Einbau von bauseits gestelltem Beton beauftragten Werkunternehmers.*)

2. Vereinbaren die Parteien, dass die Lieferung bestimmter Baumaterialien "bauseits" erfolgen soll, liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Baustoffe zu beschaffen und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Durch eine solche Regelung wird das Risiko der Lieferung fehlerhafter Materialien ausschließlich dem Auftraggeber zugewiesen.

3. Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers aus § 4 Nr. 3 VOB/B kann entfallen, wenn der Auftraggeber fachkundig ist und selbst über konkret vorliegende oder ersichtlich zu erwartende Fachkenntnisse verfügt.

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IBRRS 2007, 4474
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung: Welche Vollmacht hat Architekt?

LG Schweinfurt, Urteil vom 16.01.2007 - 22 O 178/05

Die dem Architekten erteilte (übliche) Vollmacht umfasst auch die Mängelbeseitigungsaufforderung, Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur Vorbereitung einer Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.

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IBRRS 2007, 4469
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Wann liegt Bürgschaft auf erstes Anfordern vor?

OLG Bamberg, Beschluss vom 11.06.2007 - 6 U 36/07

1. Eine Bürgschaftsformulierung: "…zu zahlen, sofern der Auftraggeber uns schriftlich mitteilt, dass der Auftragnehmer seine vertragsgemäßen Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig erfüllt" qualifiziert die Bürgschaft nicht als solche zahlbar auf erstes Anfordern.

2. Ist für die Geltendmachung des Bürgschaftsanspruchs eine vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung vereinbart, beginnt die Verjährung erst zu dem Zeitpunkt, in dem diese Vorraussetzung erfüllt ist.

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IBRRS 2007, 4467
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsabschluss durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.07.2006 - 12 U 18/06

1. Eine GbR ist zwar kein Kaufmann im engeren Sinn. Als Investorin und Bauherrin von größeren Bauvorhaben mit Gewerbe, die auch selbständig die Verträge mit den einzelnen Subunternehmen aushandelt, nimmt sie wie ein Kaufmann am Geschäftsverkehr teil.

2. Wird durch den Bauherrn der Generalunternehmervertrag gekündigt und kommt es in Folge dessen zu mündlichen Vertragsverhandlungen mit seinem Subunternehmer über die Fortsetzung der Arbeiten und bestätigt der Subunternehmer mit Auftragsbestätigungen für die einzelnen Gewerke den Vertragsabschluss mit einzelnen, teilweise abweichenden Bedingungen, so werden diese Vertragsinhalt, sofern der Bauherr nicht unverzüglich widerspricht.

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IBRRS 2007, 4458
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung: Wann sind Verhandlungen endgültig beendet?

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2006 - 5 U 31/06

Beendet werden Verhandlungen (nur) durch ein doppeltes Nein des Schuldners zum Anspruch überhaupt und zu weiteren Gesprächen über diesen. Erforderlich ist insoweit eine Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen, die durch ein klares und eindeutiges Verhalten einer Partei zum Ausdruck kommen muss.

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IBRRS 2007, 4454
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheiten: Wie werthaltig ist eine Patronatserklärung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007 - 4 U 22/07

1. Bei einer Patronatserklärung, die vom Patron (Muttergesellschaft) gegenüber dem Unterstützten (Tochtergesellschaft) abgegeben wird, kommt es für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite darauf an, wie die Tochtergesellschaft die Erklärung nach §§ 133, 157 BGB und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen konnte und durfte.*)

2. Aus einer Patronatserklärung, wonach es der „Geschäftspoliktik“ („business policy“) der Erklärenden entspreche, die Kreditwürdigkeit der Erklärungsempfängerin zu erhalten, ergibt sich grundsätzlich keine Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung zur Unterstützung der Tochtergesellschaft.*)

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IBRRS 2007, 4451
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Arglist und Organisationsverschulden sind Ausnahmefälle!

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - 13 U 145/06

1. Arglist liegt dann vor, wenn der Unternehmer den Mangel als solchen wahrgenommen, seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt, ihn aber dem Besteller pflichtwidrig nicht mitgeteilt hat.

2. Arglist setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Wissen und Wollen. Die Kenntnis des Mangels ist daher Voraussetzung der Arglist; bloße Nachlässigkeit reicht nicht aus.

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IBRRS 2007, 4450
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kündigung: Werklohn fällig trotz fehlender Abnahme?

OLG München, Urteil vom 10.10.2006 - 13 U 4639/03

Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung des Bauvertrags wird ohne Abnahme fällig, wenn die Abnahme entbehrlich ist. Das ist der Fall, wenn eine Erfüllung des Werkvertrags nicht mehr verlangt wird, weil die zunächst gerügten Mängel ausnahmslos beseitigt sind und der Vertrag sich in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.

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IBRRS 2007, 4429
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Reinigungsarbeiten - Anspruch auf Preisanpassung bei Lohnkostensenkung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006 - 23 U 113/05

Haben die Parteien eines Nachunternehmervertrags über Reinigungsarbeiten bei Vertragsschluss vereinbart, eine Preisanpassung für den Fall tarifvertraglicher Lohnkostenerhöhungen insoweit vorzunehmen, als der Hauptauftraggeber diese akzeptiere, so gelten die gleichen Grundsätze auch für eine vertraglich nicht geregelte Senkung der tarifvertraglichen Lohnkosten.

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IBRRS 2007, 4410
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Wann verjähren Ansprüche aus einer Bürgschaft?

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2007 - 17 U 153/06

Aus einer Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort "Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann (gegen OLG München WM 2006, 1813)*)

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IBRRS 2007, 4406
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen der Abwälzung des Baugrundrisikos auf Unternehmer

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2007 - 12 U 214/06

Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Besteller. Verwirklicht es sich, stehen dem Unternehmer Mehrvergütungsansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B gleichwohl nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn sie von ihm als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhaften Ausschreibung bereits erkennbar gewesen sind (hier verneint).

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IBRRS 2007, 4376
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen des Kostenvorschussanspruchs des Bestellers

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2007 - 12 U 86/06

1. Der Besteller kann einen Kostenvorschussanspruch nach § 637 Abs. 3 BGB solange geltend machen, wie das Selbstvornahmerecht nach § 637 Abs. 1 BGB oder der damit zusammenhängende Nacherfüllungsanspruch aus § 635 BGB besteht. Diese Rechte enden erst, wenn er den Rücktritt erklärt, mindert oder Schadensersatz geltend macht. Nach neuem Schuldrecht kommt einer Erklärung des Bestellers, nach Fristablauf eine Nachbesserung durch den Unternehmer abzulehnen, nicht diese Wirkung zu.

2. Fehler bei der Geltendmachung des Mangelbeseitigungsanspruchs (hier: unberechtigtes Verlangen einer bestimmten Art und Weise der Mangelbeseitigung) schließen den Kostenvorschussanspruchs dann nicht aus, wenn der Unternehmer seinerseits die Mangelbeseitigung unberechtigt verweigert.




IBRRS 2007, 4371
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschulden trotz Beachtung des Standes der Technik?

OLG München, Urteil vom 24.07.2007 - 9 U 5022/06

Es liegt kein Verschulden des Werkunternehmers bei Beachtung des Standes der Technik vor, selbst wenn in der Wissenschaft Zweifel diskutiert werden.

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IBRRS 2007, 4350
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - SV-Ablehnung: Bescheidung im Urteil und Folgen für 2. Instanz

OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007 - 9 U 53/07

1. Hat das Landgericht entgegen § 406 Abs. 4 ZPO über ein Ablehnungsgesuch gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht durch Beschluss entschieden, sondern in den Gründen des Urteils, ist das Berufungsgericht dann nicht gehindert das Beweisergebnis zu verwerten, wenn die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss keinen Erfolg gehabt hätte. Diese Prüfung kann das Berufungsgericht selbst in den Gründen seines Urteils vornehmen.*)

2. Eine Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben werden. Ausreichend ist die Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens. Eine Aufrechnungserklärung kann deshalb auch in der Leistungsverweigerung hinsichtlich einer gleichartigen Schuld enthalten sein. Sind Forderung und Gegenforderung jeweils fällig und auf Geld gerichtet, stellt ein wegen der Gegenforderung geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht bei sachgerechtem Verständnis eine Aufrechnungserklärung dar. Das erklärte Gegenrecht ist jedenfalls in die tatsächlich gewollte Einwendung umzudeuten.

3. Außergerichtlich entstandene Gutachterkosten zur Aufklärung von Baumängeln sind als Mangelfolgeschaden selbständig einklagbar, wenn sie erforderlich waren, dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß von ihm festgestellter Mängel zu verschaffen. Im Einzelfall kann ausnahmsweise in Betracht kommen, die für ein Privatgutachten entstandenen Kosten nur in dem Umfang als erstattungsfähig anzusehen, wie sich vom Besteller vermutete Mängel später bestätigen (hier verneint).

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IBRRS 2007, 4349
BauvertragBauvertrag
Beweis einer Rücktrittserklärung

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2007 - 4 U 11/07

1. Für eine Zurückweisung nach § 174 S. 1 BGB ist es nicht ausreichend, wenn dem vollmachtlosen Vertreter entgegengehalten wird, er sei nicht Vertragspartei. Vielmehr muss die Zurückweisung die Verdeutlichung in sich schließen, dass durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde das Hindernis beseitigt wird.

2. Bei unberechtigter Zurückweisung einer schriftlichen Erklärung unter Weigerung, von ihr überhaupt Kenntnis zu nehmen, kann die spätere Behauptung, das Schreiben habe die fragliche Erklärung nicht enthalten, rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB sein.

3. Nach der durch die Zivilprozessrechtsreform geänderten Vorschrift des § 529 ZPO ist das Berufungsgericht an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden, solange sich nicht aus der Berufungsbegründung konkrete Anzeichen für das Vorliegen unrichtiger Feststellungen ergeben. Das gilt auch in Fällen von "Aussage gegen Aussage", in denen sich das erstinstanzliche Gericht für die Richtigkeit der einen Version entscheidet und damit die andere Zeugenaussage als unglaubwürdig behandelt.

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IBRRS 2007, 4337
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Erfüllung des Nachunternehmers durch Leistung an Auftraggeber?

BGH, Urteil vom 17.07.2007 - X ZR 31/06

a) Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesondert geschlossenen Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, reicht der Eintritt des Leistungserfolgs als solcher nicht aus, um insoweit zugleich eine Bewirkung der Leistung des Nachunternehmers an den Hauptunternehmer anzunehmen.*)

b) Bei der Ermittlung der dem Nachunternehmer gegen den Hauptunternehmer noch zustehenden Restvergütung ist regelmäßig zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Nachunternehmer seinen Anspruch auf die Gegenleistung behalten haben könnte, aber sich den vom Auftraggeber erhaltenen Werklohn anrechnen lassen muss, bzw. ob umgekehrt der Nachunternehmer für dem Hauptunternehmer entgangenen Gewinn und ggfs. für weitere Schäden aufzukommen hat.*)

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IBRRS 2007, 4321
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beteiligung mehrerer Fachbauleiter

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 67/06

1. Zur Frage der Verantwortlichkeitsabgrenzung zwischen mehreren am Bau beteiligten technischen Fachunternehmen (Planungs- und Überwachungsverschulden).

2. Eine (Hilfs-)Aufrechnung in der Berufungsinstanz unterliegt auch dann den erhöhten Anforderungen des § 533 ZPO, wenn sie bereits in erster Instanz erhoben worden, dann aber fallen gelassen worden war.

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IBRRS 2007, 4315
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Rückwirkung der Zustellung für Verjährungsfrage

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 4 U 164/06

1. Zu den Kritierien, wann eine Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO (Rückwirkung der Zustellung im Hinsicht auf die Verjährung).

2. Eine stillschweigende Abnahme ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Besteller den Werklohn an den Unternehmer ohne die Erklärung eines Vorbehalts zahlt.

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IBRRS 2007, 4303
Mit Beitrag
ARGEARGE
Wer ist Vertragspartei?

OLG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 17 U 20/06

1. Eine Klage ist schlüssig, wenn der Tatsachenvortrag – seine Richtigkeit unterstellt – geeignet ist, den Klageantrag sachlich zu rechtfertigen.

2. Zu der Problematik, ob die ARGE oder deren einzelne Gesellschafter Vertragspartei sein sollen.

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IBRRS 2007, 4297
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht offenbarte Vergabe an Subunternehmer: Arglistige Täuschung?

OLG Celle, Urteil vom 14.02.2007 - 7 U 165/06

1. Die Weitergabe eines Auftrags an ein Subunternehmen, häufig auch mehrstufig, ist im Baugewerbe üblich, insbesondere auch bei Großaufträgen.

2. Hat der Bauherr kein Interesse an der Eigenleistung des Auftragnehmers, steht dem Bauherrn ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung nicht zu, wenn der Auftragnehmer ein Subunternehmen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt, ohne dies dem Auftraggeber zu offenbaren.

3. Schreitet der Auftraggeber nach einer Kündigung sogleich zur Ersatzvornahme und werden die Arbeiten durch den Nachfolgeunternehmer fertig gestellt, ohne dass eine Abgrenzung zur Teilleistung des gekündigten Auftragnehmers erfolgt, kann sich der Auftraggeber nicht mehr auf die fehlende Abnahme für die erbrachte Teilleistung berufen.

4. Der Auftragnehmer kann bei Fehlen eines gemeinsamen Aufmaßes seiner Darlegungs- und Beweislast zum Umfang der erbrachten Leistungen auch durch einseitig vorgenommene Dokumentationen genügen.

5. Nach der ordentlichen Kündigung des Vertrags kann der Auftragnehmer den ihm zustehenden entgangenen Gewinn für nicht ausgeführte Leistungen auch dann aus der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem mit einem Subunternehmer vereinbarten Werklohn berechnen, wenn der Subunternehmereinsatz gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B unzulässig war bzw. gewesen wäre.




IBRRS 2007, 4277
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abnahme durch Nutzung der Außenanlagen

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.03.2007 - 4 U 47/06

1. Eine Abnahme liegt bereits vor, wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten konkludent erklärt, die Lieferung sei im Wesentlichen vertragsgemäß. Dies setzt bei einer auf einer Vielzahl von Einzelleistungen bestehenden Gesamtleistung nicht voraus, dass dem Verhalten des Auftragnehmers entnommen werden kann, er halte die Leistung für insgesamt mangelfrei.

2. Die Nutzung von Außenanlagen durch den Besteller und seine Gäste ist als konkludente Abnahme zu werten.

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IBRRS 2007, 4262
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kostenentscheidung bei mehreren Antragsstellern

BGH, Beschluss vom 23.08.2007 - VII ZB 79/06

Ein Beschluss gemäß § 494a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird.*)

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IBRRS 2007, 4245
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Anordnung von Stundenlohnarbeiten durch die Bauleitung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006 - 5 U 70/06

1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden.*)

2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.*)

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IBRRS 2007, 4234
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann kommt der Bürge mit der Zahlung in Verzug?

LG Wiesbaden, Urteil vom 29.08.2007 - 11 O 33/07

Der Bürge kommt mit der Zahlung der Bürgschaftsforderung erst in Verzug, wenn der Bürgschaftsgläubiger die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung und den Eintritt des Sicherungsfalls qualifiziert behauptet und durch geeignete Unterlagen belegt.

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IBRRS 2007, 4227
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezeichnung des Vertragspartners

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 143/06

Maßgebend dafür, wer Schuldner eines Werklohnsanspruchs ist und somit Beklagter sein soll, ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist, wobei es darauf ankommt, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes beizulegen ist. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll

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IBRRS 2007, 4222
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag als verbundenes Geschäft

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 8 U 21/06

1. Sieht die Baubeschreibung die Erstellung einer Perimeterdämmung im Bereich der Kelleraußenwände und einen Vollwärmeschutz mit Putzstrukturoberfläche an den Außenwänden des Erd- und Obergeschosses vor, so ist bei einer Ausbildung des Vollwärmeschutzes in einer Stärke von 12 cm die Perimeterdämmung in einer Stärke von 8 cm auszubilden.

2. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag unterliegen als verbundenes Geschäft dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), soweit sie eine rechtliche Einheit bilden. Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.

3. Für die Verbindung von Kaufvertrag und Bauvertrag zu einer rechtlichen Einheit spricht bereits die Zusammenfassung beider Verträge in einer Urkunde.

4. Liegt ein verbundenes Geschäft vor, dann bedürfen auch alle Änderungen des Vertrages der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB.

5. Die Berufung der Partei auf einen Formmangel verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn durch die Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarung ihre Interessen nicht berührt werden. Eine nur unwesentliche Abweichung vom Vertragsinhalt, die den Interessenbereich der anderen Partei nicht berührt, ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Änderung wesentliche Vertragspflichten betrifft.

6. § 313 Satz 2 BGB (Heilung des Formmangels durch Auflassung) erfasst nur Fälle, in denen bereits der beurkundungspflichtige Kaufvertrag formunwirksam ist, nicht jedoch Fälle, in denen in Bezug auf einen formwirksam abgeschlossenen Vertrag nachträglich formunwirksame Änderungsvereinbarungen getroffen werden.

7. Der Auftraggeber eines Bauwerkes kann nicht als verpflichtet angesehen werden, eine für ihn günstige Abweichung vom Vertragssoll zu rügen, zumal diese keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB darstellt.

8. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mangelbeseitigung verweigern.

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IBRRS 2007, 4214
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Hinreichende Individualisierung des Mahnbescheids

LG Halle, Urteil vom 03.09.2007 - 3 O 326/06

1. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur, wenn dieser Anspruch nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinreichend individualisiert ist. Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will.

2. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich werden, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden.

3. Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung ist allerdings nicht, dass aus dem Mahnbescheid selbst für einen außenstehenden Dritten ersichtlich ist, wegen welcher Mängel welche konkreten Forderungen gegen den Antragsgegner erhoben werden. Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

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IBRRS 2007, 4192
BauvertragBauvertrag
Auschluss des Wahlrechts des § 17 VOB/B

AG Bremen, Urteil vom 30.08.2007 - 25 C 309/2007

Die über die AGB des Vertrags getroffene ausdrückliche Vereinbarung, den Sicherungseinbehalt durch eine „Bankbürgschaft“ ablösen zu dürfen, schließt das Wahlrecht aus § 17 Ziff. 3 VOB/B aus.

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IBRRS 2007, 4130
BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit einer Klausel zur Fälligkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - 7 U 193/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4112
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei funktionaler Ausschreibung !

LG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 5 O 367/06

1. Wenn Gerüstbauarbeiten "nach Wahl des Auftragnehmers" ausgeschrieben werden, ist dies eine funktionale Ausschreibung. Wenn diese Leistungen zu einem Pauschalpreis beauftragt werden, steht dem Auftragnehmer kein Mehrvergütungsanspruch zu, falls sich die Gerüstbauarbeiten nicht so umsetzen lassen, wie der Auftragnehmer dies geplant hatte.

2. Welche Vorgaben dem Auftragnehmer für die Gerüstbauarbeiten gemacht worden sind, ist eine Frage der Vertragsauslegung. Wenn eine statische Berechnung, die zudem keine Aussage über die Realisierbarkeit einer bestimmten Gerüstbauweise enthält, ausdrücklich nur zur Einsicht bei der Vergabestelle ausgelegt wird, wird diese nicht Vertragsbestandteil im Sinne einer Bausollbestimmung.

3. Wenn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Streit darüber besteht, ob eine bestimmte Gerüstbauweise realisierbar ist oder nicht, und der Autraggeber während der Durchführung der Baumaßnahme ein Gutachten erstellen lässt, um die Einwände der Auftragnehmerin zu überprüfen, hat diese keinen Anspruch darauf, dass ihr dieses Gutachten zugänglich gemacht wird.

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IBRRS 2007, 4098
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
VOB-Vertrag: Kündigung wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2006 - 6 U 79/06

1. § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kommt über den Wortlaut hinaus die Bedeutung einer Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 und v. 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880). Danach kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, wenn das vertragliche Vertrauensverhältnis durch den Auftragnehmer so grob gestört wurde, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.*)

2. Ein solcher Kündigungsgrund liegt in der Erklärung des Auftragnehmers, mit der Aufnahme der Produktion bestellter Küchenmöbel für ein Studentenwohnheim erst unter der Bedingung zu beginnen, dass der Auftraggeber die wegen vorangegangener Verzögerungen gestellte Ankündigung der Geltendmachung von Vertragsstrafe und Verzugsschadensersatz zurücknimmt.*)

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IBRRS 2007, 4081
BauvertragBauvertrag
Anwendungsbereich der Bauklausel

LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06

Begehrt ein Vermieter Rechtsschutz für eine Klage gegen Mieter auf Duldung baugenehmigungspflichtiger Baumaßnahmen, so ist die sog. Bauklausel nicht anwendbar, weil es insofern an einem Bezug zu dem spezifischen Baurisiko fehlt.

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IBRRS 2007, 4080
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Werklohn einbehalten: Anspruch gegen Architekt?

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06

1. Einem gesamtschuldnerisch mit einem Unternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem Unternehmer befriedigen können und müssen. Der Schadensersatzanspruch kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Auftraggeber entgegen der Empfehlung des Architekten Werklohn wegen Mängeln der Bauausführung nicht einbehalten hat.*)

2. Die Versagung der Zustimmung zur Parteierweiterung durch einen in der Berufungsinstanz erstmals mit einer Widerklage überzogenen Architekten ist nicht missbräuchlich, wenn die Widerklage wegen Bauaufsichtsfehlern einer in Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätigen Architektengemeinschaft zunächst nur gegen einen Gesellschafter erhoben wird und sodann nach mehreren Jahren der Prozessführung zu einem geringen Teil auch gegen den anderen, bisher am Prozess nicht beteiligten Gesellschafter, nachdem dieser als Zeuge geladen worden ist.*)




IBRRS 2007, 4075
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Sicherungsabrede mit Ausschluss von § 768 BGB: Unwirksam

LG Wiesbaden, Urteil vom 24.08.2007 - 3 O 221/06

1. Der von Seiten des Auftraggebers formularmäßig in der Sicherungsabrede zum Bauvertrag vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB in der Gewährleistungsbürgschaft führt zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.

2. Zu Gunsten des Auftraggebers kann auch in der Herausgabe einer Bürgschaft ohne Verzicht auf die Rechte aus § 768 BGB weder die Abänderung der Sicherungsabrede gesehen werden, noch gibt es Raum für eine inhaltserhaltende Reduktion.

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IBRRS 2007, 4068
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftet der AN für Mängel an bindend vorgeschriebenen Materialien?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2007 - 13 U 103/03

1. Der Auftragnehmer kann sich grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Auftraggeber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Architekt oder Sonderfachmann) stammenden Leistungsverzeichnisses verlassen.

2. Im Rahmen des Zumutbaren trifft den Auftragnehmer eine Prüfungspflicht. Diese Prüfungspflicht hat ihre Grenzen in der Fachkenntnis, die von einem ordnungsgemäßen Auftragnehmer des maßgeblichen Berufszweiges verlangt werden kann und muss.

3. Der Auftragnehmer wird von seiner Mängelbeseitigungspflicht frei, wenn der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Materials verbindlich vorschreibt und dem Auftragnehmer hiergegen bei sorgfältiger Prüfung keine Bedenken kommen müssen.

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IBRRS 2007, 4060
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft: Vertrag geht Muster vor!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2007 - 12 U 181/06

1. Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt für die Erfüllung von Mängelansprüchen durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse ablösen kann, ist bereits ohne Bezugnahme auf ein beigefügtes Muster in sich verständlich.

2. Auf den Inhalt eines gegebenenfalls beiliegenden Bürgschaftsmusters kommt es in einem solchen Fall nicht mehr an.

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IBRRS 2007, 4057
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - VII ZR 149/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4037
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweislast für Vertragsänderungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.07.2007 - 8 U 655/05

Den Beweis einer vertragsändernden Vereinbarung hat derjenige zu erbringen, der sich zur Herleitung einer ihm günstigen Rechtsfolge auf sie beruft.*)

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IBRRS 2007, 4028
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 211/04

1. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen verzögerter Mängelbeseitigung vor Abnahme ist § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B, der Spezialregelung gegenüber § 6 Nr. 6 VOB/B ist und die Haftung für entgangenen Gewinn nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.

2. Die fehlende Abnahmefähigkeit eines Geschäftszentrums indiziert nicht die Unvermietbarkeit des Objekts im Ganzen.

3. Um einen etwaigen Mietausfall- bzw. Finanzierungsschaden geltend zu machen, muss der Bauherr im Einzelnen darlegen, welche Mängel hinsichtlich welcher Mietbereiche und für welche Zeiträume konkret eine Vermietung verhinderten und deshalb für diesen Schaden ursächlich waren.

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IBRRS 2007, 4027
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine förmliche Abnahme: Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007 - 13 U 223/06

Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, wird hierdurch die Bürgin, die in der Gewährleistungsbürgschaft auf den Bauvertrag und damit auf die förmliche Abnahme Bezug nimmt, im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB benachteiligt, weshalb sie aus der Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

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IBRRS 2007, 4026
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine förmliche Abnahme: Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2007 - 13 U 223/06

Verzichten Auftraggeber und Auftragnehmer auf die vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme, wird hierdurch die Bürgin, die in der Gewährleistungsbürgschaft auf den Bauvertrag und damit auf die förmliche Abnahme Bezug nimmt, im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB benachteiligt, weshalb sie aus der Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

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IBRRS 2007, 4024
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauleiter kaum vor Ort: Organisationsverschulden?

OLG Naumburg, Urteil vom 14.11.2006 - 9 U 112/05

1. Die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden hat der Auftraggeber darzulegen.

2. Die Behauptungen "Bauleiter kaum vor Ort", "Keine Überprüfung des Fundaments nach den statischen Vorgaben", "Fehlendes Bodengutachten", "Vielzahl von Mängeln während der Bauphase" lassen noch keinen Rückschluss auf ein Organisationsverschulden zu.

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IBRRS 2007, 4015
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Eintragung einer Bauhandwerker–Sicherungshypothek

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 - 22 U 83/06

Die Eintragung einer Bauhandwerker–Sicherungshypothek für Architektenleistungen ist nach der Kündigung des Werkvertrags unabhängig von einer Wertsteigerung des Grundstücks.*)

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IBRRS 2007, 4014
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unfang der Sicherungsabrede bei mehreren Bauvorhaben

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - 22 U 115/06

Bei mehreren Bauvorhaben erstreckt sich, soweit keine gesonderte Abrede getroffen wird, die Sicherungsabrede über einen Gewährleistungseinbehalt regelmäßig nur auf das jeweilige konkrete Bauvorhaben.*)

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IBRRS 2007, 3967
BauvertragBauvertrag
Werklohnforderung gegen GbR

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2007 - 2-25 O 491/06

1. Ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist bei einer BGB-Gesellschaft als Auftraggeber nur begründet, wenn diese selbst im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.

2. Es reicht nicht aus, dass alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft als Eigentümer des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen sind.

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IBRRS 2007, 3962
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungsbeginn des Anspruchs aus der Gewährleistungsbürgschaft

LG Dresden, Urteil vom 08.08.2007 - 8 O 3971/06

1. Die Verjährung des Anspruchs aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt, wenn ein auf Geld gerichteter Kostenvorschuss- oder Kostenerstattungsanspruch für die Mängelbeseitigung nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist entstanden ist.

2. Der Anspruch aus der Gewährleistungsbürgschaft ist kein sog. verhaltener Anspruch, so dass eine Inanspruchnahme der Gewährleistungsbürgschaft für die Fälligkeit und den Beginn der Verjährungsfrist nicht erforderlich ist.

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IBRRS 2007, 3943
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Nach Kündigung nur Vergütung erbrachter Leistung: Zulässig?

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - VII ZR 154/06

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).*)

2. Die Verweisung in einem Einheitspreisvertrag zwischen dem Auftraggeber (Generalunternehmer) und seinem Auftragnehmer (Nachunternehmer) auf Bedingungen eines Pauschalpreisvertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber, die eine Beschränkung des Werklohns für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Leistung vorsehen, kann überraschend sein, § 305 c Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2007, 3940
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mängeleinrede trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche?

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05

1. Ein neues Verteidigungsmittel kann nicht zurückgewiesen werden, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde.*)

2. Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).*)




IBRRS 2007, 3932
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kündigung: Welchen Umfang hat (übliche) Vollmacht?

OLG Bamberg, Urteil vom 23.07.2007 - 3 U 31/07

1. Die dem Architekten erteilte (übliche) Vollmacht umfasst auch die Mängelbeseitigungsaufforderung, Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur Vorbereitung einer Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.

2. Im Verhältnis zum Gesamtauftragswert unerhebliche Mängel berechtigen zur Kündigung nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B.

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IBRRS 2007, 3927
BauvertragBauvertrag
Abrechnung einer Wasserhaltungsanlage

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1506

Müssen Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von 1,51 m bis 1,90 m aufgestellt werden und sieht das Leistungsverzeichnis lediglich Wasserhaltungsanlagen mit einem Wasserstand über Rohrgrabensohle von max. 1,50 m vor, so muss eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B vereinbart werden.

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