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Sachgebiet: Bauvertrag

7587 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 3926
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsumfang einer Erdbauposition

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1501a

Zur Frage des Leistungsumfangs einer Erdbauposition.

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IBRRS 2007, 3925
BauvertragBauvertrag
Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2007 - Fall 1500

Zur Problematik der Abrechnung eines landwirtschaftlichen Weges.

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IBRRS 2007, 3924
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lastfall eines Industriestammgleises: Unvollständige Beschreibung

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2007 - Fall 1499

1. Zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gehört es, dass der Auftraggeber den entscheidenden Lastfall auch in der Statikposition mit angibt.

2. Kann der Auftragnehmer die Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung erkennen, so kann er diesbezüglich keine veränderte Vergütung verlangen.

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IBRRS 2007, 3921
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bestandsaufnahme als Besondere Leistung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2006 - 21 U 41/06

1. Allein die Erstellung einer Wohnflächenberechnung stellt nicht bereits eine „Bestandsaufnahme“ als besondere Leistung im Sinne der Leistungsphase 1 zu § 15 Abs. 2 HOAI dar, weil zu dieser darüber hinaus eine umfassende Erhebung des baulichen Bestandes gehört.*)

2. Auch wenn im Innenverhältnis zwischen Bauunternehmer und objektüberwachendem Architekten der Bauunternehmer den durch einen Baumangel verursachten Schaden alleine zu tragen hat, entfaltet ein zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer geschlossener Vergleich zu Gunsten des dem Bauherrn wegen dieses Mangels zum Schadensersatz verpflichteten Architekten nur eine beschränkte Gesamtwirkung des Inhalts, dass durch den Vergleich die Verpflichtung des Bauunternehmers zum Schadensersatz endgültig erledigt werden soll, dieser also keinem Regress des Architekten ausgesetzt sein soll.*)

3. Steht in einem Bauprozess eine fachunkundige Partei einer Partei mit besonderen Fachkenntnissen im Bauwesen gegenüber, sind die Kosten eines von der fachunkundigen Partei beauftragten Privatgutachters unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit erstattungsfähig, wenn diese Partei ohne Hilfe des Privatgutachters nicht in der Lage ist, zu den relevanten bautechnischen Fragen Stellung zu nehmen, sei es, um ihrer prozessualen Darlegungslast zu genügen, sei es, um Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vorbringen zu können.*)

4. Unter diesen Voraussetzungen können auch die Kosten einer von dem Privatgutachter veranlassten Bauteilöffnung als notwendige Vorbereitungskosten erstattungsfähig sein, wenn der Privatgutachter und damit die betreffende fachunkundige Partei ohne die Bauteilöffnung nicht in der Lage ist, qualifizierte Einwendungen gegen das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erheben.*)

5. Ebenso können die Kosten der Teilnahme des von der fachunkundigen Partei beauftragten Privatgutachters an einem Ortstermin des gerichtlich bestellten Sachverständigen ersatzfähige notwendige Aufwendungen für die Prozessführung darstellen.*)

6. Eine Verpflichtung zur Überwachung von Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln, hinsichtlich derer der objektüberwachende Architekt dem Bauherrn zum Schadensersatz verpflichtet ist, trifft den Architekten nur dann, wenn auch die Leistungen gemäß Leistungsphase 9 des § 15 Abs. 2 HOAI Gegenstand seiner Beauftragung gewesen sind.*)

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IBRRS 2007, 3919
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückgabe der Bürgschaft an Auftragnehmer selbst?

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 - 13 U 5389/06

Nach Wegfall des Sicherungszweckes einer Bürgschaft im Sinne von § 17 Nr. 8 VOB/B kann der Auftragnehmer Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (auch) an sich selbst verlangen.*)

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IBRRS 2007, 3918
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07

1. Vor Prozessbeginn erstattete Gutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, soweit die angefallenen Kosten mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen waren. Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen.

2. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten, prozessbegleitenden Gutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.

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IBRRS 2007, 3916
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Frei gekündigter Vertrag: Mehrwertsteuerproblematik

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2005 - 13 U 91/04

1. Ein Feststellungsantrag, mit welchem die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Abrechnung des frei gekündigten Leistungsteil begehrt wird, ist zulässig. Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass nach wie vor offen ist, ob nach den Regelungen der 6. Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer 77/388/EWG nicht erbrachte Leistungen im Sinne des § 649 BGB mehrwertsteuerpflichtig sind.

2. Die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Architekten führt dazu, dass der Honoraranspruch nicht fällig und der Lauf der Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Der Bauherr kann sich auf den Eintritt der Verjährung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben insbesondere dann nicht berufen, wenn er zuvor den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit erhebt.

3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist treuwidrig, wenn der Bauherr dem Architekten eine Frist zur Fertigstellung der Ausführungsplanung setzt, er jedoch nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Kündigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erklärt, sondern die fertig gestellte Ausführungsplanung entgegennimmt. Eine solche Kündigung ist eine freie Kündigung im Sinne des § 649 BGB.




IBRRS 2007, 3856
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht abschließende Sicherungsabrede mit Verweis auf Muster

OLG München, Urteil vom 19.09.2006 - 9 U 1838/06

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) enthaltene Klausel, dass die Sicherheit für die Gewährleistung 5% der Abrechnungssumme beträgt und mit der Schlussrechnung in Ansatz gebracht wird, und dem weiteren Inhalt, dass

a) während der Gewährleistungsfrist dem Auftragnehmer (AN) das Wahlrecht nach § 17 Nr. 3 VOB/B zusteht, er jedoch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellen muss, falls er die Sicherheit durch Bürgschaft wählt, oder

b) - falls der AN die Sicherstellung aus der Gewährleistung durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wählt - deren Form durch den AG vorgegeben wird und die Bürgschaft insbesondere folgende Erklärungen zu enthalten hat: Geltung deutschen Rechts; Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage; unbefristete Dauer und Erlöschen mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde

ist unwirksam.

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IBRRS 2007, 3846
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauhandwerkersicherungshypothek aufgrund einstweiliger Verfügung

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 309/07

1. Soll aufgrund einstweiliger Verfügung die Vormerkung für eine Sicherungshypothek des Bauunternehmers eingetragen werden, bedarf es keiner Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs.

2. Die Dringlichkeitsvermutung ist nicht durch Zuwarten des Bauunternehmers widerlegt, wenn dies durch ernsthafte wirkende Zahlungsversprechen des Bauherrn veranlasst war.

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IBRRS 2007, 3827
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Anspruch mehr gegen AN: Hat er gegen seinen NU noch Ansprüche?

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 8/06

Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette fest, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, so kann er nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75, BauR 1977, 277).*)

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IBRRS 2007, 3825
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung wegen fehlender Dehnungsfugen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 21 U 38/05

1. Dass sich verschiedene Baustoffe thermisch bedingt unterschiedlich ausdehnen, stellt eine einfache bauphysikalische Grundregel dar, deren Kenntnis sowohl von einem Statiker als auch von einem Architekten vorausgesetzt werden kann.*)

2. Der Architekt haftet dem Bauherrn gesamtschuldnerisch mit dem Statiker, wenn er nicht erkannt hat, dass die vom Statiker vorgegebene Konstruktion einer Balkonbrüstung aufgrund der thermisch bedingten Längenbewegungen der verschiedenen Baumaterialien (hier: Betonringbalken auf Porotonmauerwerk) ohne die Anordnung von Dehnungsfugen zu Zwängungen und damit zu Rissbildungen führt.*)

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IBRRS 2007, 3820
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast für Pflichtverletzung des Unternehmers

OLG Schleswig, Urteil vom 16.02.2007 - 4 U 151/06

1. Die Neuregelung des § 280 BGB n.F. ändert nichts an dem von der Rechtsprechung zu § 282 BGB a.F. entwickelten Grundsatz, dass sich die Beweislastverteilung an den Verantwortungsbereichen von Schuldner und Gläubiger zu orientieren hat. Wenn der Gläubiger dartut, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrührt, kann ausnahmsweise von dem Schaden auf eine Pflichtverletzung geschlossen werden. Das gilt für eine defekte bzw. nicht ordnungsgemäß verschlossene Entlüftungseinheit des Heizkörpers im obersten Stockwerk, wenn feststeht, dass ein Wasserschaden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang nach der Durchführung von Installationsarbeiten mit Hantierung an der Entlüftungseinheit eingetreten ist und unstreitig das Leck im Bereich der Entlüftungseinheit lokalisiert werden konnte. Es ist deshalb zunächst Sache des Werkunternehmers darzulegen und zu beweisen, dass er bzw. seine Mitarbeiter die Installationsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt haben.*)

2. Eine Beweisvereitelung setzt ein missbilligenswertes Verhalten vor dem Prozess voraus, durch welches die Beweiswürdigung unmöglich oder erschwert wird. Neben der Beseitigung von Beweismitteln gehört dazu unter anderem auch die Beseitigung der von dem Sachverständigen auf ihre Erheblichkeit zu untersuchenden Störquelle. Das liegt auch dann vor, wenn der Werkunternehmer die genaue Feststellung der Schadensursache dadurch verhindert, dass er einen als Schadensursache in Betracht kommenden Heizkörper nicht im Originaleinbauzustand belässt, sondern schon vor der Untersuchung durch einen Sachverständigen eigenmächtig repariert.*)

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IBRRS 2007, 3786
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - VII ZR 186/06

§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B kann bei verständiger Würdigung nicht dahin ausgelegt werden, dass die Wirkungen der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung auch dann eintreten sollen, wenn eine der Schlusszahlung gleichstehende Aufrechnung aufgrund zwingender insolvenzrechtlicher Vorschriften unzulässig ist.*)




IBRRS 2007, 3785
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 21 U 164/06

1. Hat der erkennende Richter einen den Parteien erteilten Hinweis nicht ins Protokoll aufgenommen, ist diese Sachlage im Berufungsverfahren so zu behandeln, als sei der Hinweis nicht erteilt worden. Diese Wirkung kann nicht durch einen Aktenvermerk des Richters, der den Parteien nicht zugegangen ist, beseitigt werden.*)

2. Ohne konkreten Hinweis darauf, dass vom Auftraggeber in die Übernahme der Kosten für den Fall eingewilligt wird, dass sich später die fehlende Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Schäden herausstellen sollte, kann ein entsprechender Vertragsschluss nicht angenommen werden.*)

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IBRRS 2007, 3782
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ungeeignetes Nachbesserungsverlangen als Beseitigungaufforderung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2006 - 4 U 132/99

1. Nachbesserungskosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn sie sich auf eine ungeeignete Maßnahme beziehen, solange ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender und sachkundig beratener Bauherr (ex ante) dieselbe Maßnahme hätte durchführen lassen.

2. Ein Entwässerungssystem an Terrassentüren in Form von Öffnungen mit einem Durchmesser von 7 mm und seitlich versetzten Entwässerungsschlitzen ist nicht ausreichend funktionssicher und damit mangelhaft, weil die Gefahr besteht, dass sich der Bohrungsquerschnitt durch Verschmutzungen weiter verringert und schon ab einem Durchmesser von 6 mm Wasser nicht mehr dauerhaft sicher abgeführt werden kann.




IBRRS 2007, 3775
BauvertragBauvertrag
Zustandekommmen eines Vertrags durch Internetauktion

OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2007 - 21 W 8/07

1. Bei einer Internetauktion werden die AGB des Auktionsportals nicht als solche rechtsgeschäftlich in die Vertragsverhältnisse der Beteiligten einbezogen; sie sind jedoch Grundlage für die Auslegung ihrer Erklärungen.

2. Durch eine Internetauktion kann ein Werkvertrag über die Lieferung und den Einbau von Sachen geschlossen werden.

3. Ein solcher wirksamer Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber den Auftrag in das Auktionsportal einstellt, der Bieter selbst innerhalb der Auktionsfrist das günstigste Gebot abgibt und anschließend der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fristende "online" einen anderen Bieter ausgewählt hat.

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IBRRS 2007, 3772
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nichtzahlung des Sicherheitseinbehalts auf Sperrkonto

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2007 - 4 U 25/06

1. Versäumt der Auftraggeber die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto und verstreicht die gesetzte Nachfrist, so führt dies zu einem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, gegen diesen Auszahlungsanspruch mit Schadensersatzansprüchen aus Mängelbeseitigung aufzurechnen.

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IBRRS 2007, 3736
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wird NU von Mängelhaftung frei, wenn sein AG frei wird?

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 81/06

Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette fest, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, so kann er nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75, BauR 1977, 277).*)

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IBRRS 2007, 3703
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer von Autobahnbenutzungsgebühr freigestellt

VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 434.05

Auch Nachunternehmer sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Straßenunterhaltungsdienstleistungen für diese Einsatzfahrten mautfrei.

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IBRRS 2007, 3695
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann sich Bürge auf fehlende Prüfbarkeit der Rechnung berufen?

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 199/06

1. Der Bürge auf erstes Anfordern kann sich zur Vermeidung seiner Inanspruchnahme auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung über eine Werklohnforderung nur dann berufen, wenn sich die fehlende Prüfbarkeit aus dem Sachverhalt ohne weiteres ergibt und die Rechtslage eindeutig ist.*)

2. Ein Bürge ist nicht verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Anspruch des Gläubigers fällig gestellt wird, um seine Inanspruchnahme zu rechtfertigen.*)




IBRRS 2007, 3691
BauvertragBauvertrag
Abnahmefähigkeit bei unwesentlichen Mängeln eines Bauwerks

LG Aachen, Urteil vom 08.11.2005 - 8 O 323/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3689
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bewirkt Abnahme durch AG die Abnahme von Nachunternehmerleistungen?

OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006 - 26 U 49/04

1. Die Ingebrauchnahme einer Leistung stellt bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme keine schlüssige Abnahme dar, wenn die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls mehrfach verweigert wird.

2. In einem solchen Fall kann auch in der gezwungenermaßen erfolgten Nutzung keine Billigung der Leistung als vertragsgerecht gesehen werden.

3. Nimmt der Auftraggeber das Werk des Auftragnehmers ab, wirkt sich diese Abnahme nicht unmittelbar auf die Leistungen eines Nachunternehmers aus.

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IBRRS 2007, 3688
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungssicherheit für 5 Jahre ab "Bauleistungsendabnahme"

AG Hannover, Urteil vom 13.06.2007 - 464 C 1984/07

Eine vom Auftraggeber vorgegebene, formularmäßige Sicherungsabrede, die einen durch eine einfache Bürgschaft ablösbaren Barsicherheitseinbehalt für 5 Jahre, beginnend mit der "Bauleistungsendabnahme" vorsieht, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

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IBRRS 2007, 3686
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahmefähigkeit bei unwesentlichen Mängeln eines Bauwerks

OLG Köln, Urteil vom 20.09.2006 - 11 U 213/05

1. Sind Mängel nach ihrem Beseitigungsaufwand und nach ihren Auswirkungen nicht erheblich (Schlussrechnung: ca. 58.000 Euro, Beseitigungsaufwand: 570 Euro), berechtigen sie nicht zur Abnahmeverweigerung.

2. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit hindert die Abnahmefähigkeit nicht, wenn der Minderwert (hier: 50 Euro) im Verhältnis zur vereinbarten Leistung unerheblich ist.

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IBRRS 2007, 3665
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bauprozess: Abschlagszahlungen im Wege des Urkundsprozesses?

LG Leipzig, Urteil vom 18.06.2007 - 01HK O 259/07

1. Eine Klage, in welcher Abschlagsrechnungen im Urkundsverfahren geltend gemacht werden, ist zulässig.

2. Der Auftraggeber, der unsubstantiiert Mängel am Bauwerk rügt, ohne im Einzelnen zu erklären, welche Rechte er geltend macht, wird auf das Nachverfahren verwiesen.

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IBRRS 2007, 5497
BauvertragBauvertrag
Vergütungsanspruch bei Fehlen einer konkreten Vereinbarung

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.05.2007 - 4 U 198/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anforderung an Werklohnklage

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - VII ZR 230/06

1. Wendet sich der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht gegen die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung, so findet im Prozess die Klärung statt, ob die Werklohnforderung begründet ist. Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist, dass die Werklohnforderung schlüssig dargelegt ist. Bedarf es dazu einer neuen, an den vertraglichen Voraussetzungen orientierten Abrechnung, so ist diese vorzulegen.*)

2. § 142 ZPO dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt. Das Gericht ist deshalb nicht gehalten, auf den Vortrag einer Partei, weiterer, die Schlüssigkeit der Klage herbeiführender Vortrag befinde sich in bei ihr und bei dem Prozessgegner verfügbaren Aktenordnern, die Vorlage dieser Akten anzuordnen.*)

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IBRRS 2007, 3655
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Schallschutz im Wohnungsbau: DIN 4109 noch Regel der Technik?

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06

1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Die SchalldämmMaße der DIN 4109 können schon deshalb nicht herangezogen werden, weil sie lediglich Mindestanforderungen zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen regeln. Anhaltspunkte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 liefern.*)

2. Vertraglichen Erklärungen des Unternehmers, die Mindestanforderungen an den Schallschutz würden überschritten oder es werde optimaler Schallschutz erreicht, kann eine vertragliche Wirkung nicht deshalb aberkannt werden, weil aus ihnen das Maß des geschuldeten Schallschutzes nicht bestimmbar sei. Das Gericht muss unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände das geschuldete Maß ermitteln.*)

3. Können durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier, den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauausführung höhere Schallschutzwerte erreicht werden, als sie sich aus den Anforderungen der DIN 4109 ergeben, sind diese Werte unabhängig davon geschuldet, welche Bedeutung den Schalldämm-Maßen der DIN 4109 sonst zukommt.*)

4. Bei gleichwertigen, nach den anerkannten Regeln der Technik möglichen Bauweisen darf der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des Schallschutzes im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten, dass der Unternehmer jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren Schallschutz erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist.*)

5. Zur Schalldämmung der Haustrennwand zwischen zwei Doppelhaushälften.*)




IBRRS 2007, 3558
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht abschließende Sicherungsabrede mit Verweis auf Muster

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 213/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3546
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?

KG, Beschluss vom 02.05.2007 - 7 U 143/06

1. Eine als Forderungskaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, die den Erwerber zur Einziehung und Durchsetzung der Forderung gegen eine anteilige Vergütung aus dem erzielten Erlös verpflichtet, ist seinem Inhalt nach ein Inkassoauftrag.

2. Die Ausübung einer Inkassotätigkeit bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 RBerG. Verfügt der Erwerber nicht über eine solche Genehmigung, ist der Inkassoauftrag nach § 134 BGB nichtig.

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IBRRS 2007, 3518
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Bieterangabe zum Leitfabrikat abgefragt

OLG Dresden, Urteil vom 06.12.2005 - 14 U 1523/05

1. Ist in der Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, ohne dass die Nennung eines bestimmten Fabrikats abgefragt wird, ist der Auftragnehmer bis zur Ausführung frei, ein mit dem Leitfabrikat gleichwertiges Produkt auszuwählen.

2. Ordnet der Auftraggeber gleichwohl die Verwendung des Leitfabrikats an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten gegenüber dem von ihm vorgesehenen gleichwertigen Fabrikat.




IBRRS 2007, 3517
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur bei direkter Sonneneinstrahlung sichtbare Streifen: Mangel?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.10.2006 - 17 O 3304/06

Zeigt sich ein Symptom (hier: Streifen in Isolierglasscheiben), das bislang in keinem technischen Regelwerk erfasst ist, steht es einem Sachverständigen frei, die Mangelhaftigkeit anhand der anerkannten Regeln der Technik aus dem Inbegriff seiner beruflichen Erfahrung und speziellen Kenntnis herzuleiten.

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IBRRS 2007, 3515
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Forderungskaufvertrag wegen unerlaubter Rechtsberatung nichtig?

LG Berlin, Urteil vom 26.07.2006 - 105 O 146/05

1. Eine als Forderungskaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, die den Erwerber zur Einziehung und Durchsetzung der Forderung gegen eine anteilige Vergütung aus dem erzielten Erlös verpflichtet, ist seinem Inhalt nach ein Inkassoauftrag.

2. Die Ausübung einer Inkassotätigkeit bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 RBerG. Verfügt der Erwerber nicht über eine solche Genehmigung, ist der Inkassoauftrag nach § 134 BGB nichtig.

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IBRRS 2007, 3512
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gesamtschuldverhältnis zwischen Planer & Unternehmer

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 17 U 304/05

1. Zwischen Architekt und Bauunternehmer besteht ein Gesamtschuldverhältnis, allerdings begrenzt auf die Höhe, mit der beide haften.

2. Der Haftungsanteil des Unternehmers kann sich zunächst um den Teil eines mitursächlichen, das Gewerk des Unternehmers jedoch nicht betreffenden Planungsverschuldens vermindern.

3. Hinsichtlich des verbleibenden gemeinsamen Anteils steht dem Gesamtschuldnerausgleich nicht entgegen, dass dem Bauunternehmer vom Bauherrn keine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.

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IBRRS 2007, 3511
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Werklohnklage: Teilurteil über Auszahlung des Einbehalts?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.08.2006 - 1 U 620/05-213

Ein Teilurteil über die Auszahlung des Bareinbehalts nach Stellung einer Austauschsicherheit ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.

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IBRRS 2007, 3510
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Identität von Besteller und Eigentümer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2006 - 21 U 49/06

Der Grundstückseigentümer muss die Eintragung einer Sicherungshypothek dulden, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe sowohl Geschäftsführer der Bestellerin der Werkleistung als auch Geschäftsführer der Grundstückseigentümerin war.

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IBRRS 2007, 3503
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit des Werklohns bei unklaren Vertragsverhältnissen

KG, Urteil vom 29.06.2007 - 7 U 165/06

1. Die schlichte Ingebrauchnahme eines Werkes reicht nicht aus, um daraus eine Abnahme durch schlüssiges Handeln herzuleiten.*)

2. Zur Fälligkeit des Werklohns bei unklaren Vertragsverhältnissen.*)

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IBRRS 2007, 3496
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - VII ZR 210/06

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die einen Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vorsieht, der durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch dann unwirksam, wenn dem Auftragnehmer die Befugnis eingeräumt wird, die Hinterlegung des Sicherheitseinbehalts zu verlangen.*)




IBRRS 2007, 3493
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Begrenzung der Gesamtschuldnerhaftung

OLG Celle, Urteil vom 27.06.2007 - 14 U 122/05

Vergleicht sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer hinsichtlich gerügter Mängel, wird der Ersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Architekten, der grundsätzlich für die aufgetretenen Mängel zusammen mit dem Auftragnehmer als Gesamtschuldner einzustehen hätte, um den Haftungsanteil des durch den Vergleich freigestellten Auftragnehmers gekürzt, um zu vermeiden, dass die ansonsten wirksame Vereinbarung im Rahmen des Gesamtschuldnerregresses letzten Endes tatsächlich keine Wirkung entfalten könnte.*)

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IBRRS 2007, 3474
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme einer technischen Anlage

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006 - 23 U 39/06

1. Die Inbetriebnahme einer Kälteanlage ist keine konkludente Abnahme der Werkleistung, wenn zu diesem Zeitpunkt geschuldete Arbeiten noch nicht fertig gestellt sind. Die Fertigstellung der Werkleistung ist Voraussetzung für ihre Abnahme. Lediglich dann, wenn nur geringe Restarbeiten fehlen, die für die Entscheidung des Auftraggebers, ob er die Leistung als Erfüllung annehmen und billigen will, unbedeutend sind, kommt eine Abnahme vor endgültiger Fertigstellung des Werkes in Betracht.

2. Aus dem Verhalten des Auftraggebers kann nicht der Schluss auf einen Abnahmewillen gezogen werden, wenn er ausdrücklich auf der förmlichen, d.h. der ausdrücklich zu erklärenden Abnahme bestanden hat. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Vertragsparteien auf die vereinbarte Förmlichkeit der Abnahme verzichten können, wobei dieser Verzicht auch formlos und insbesondere durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann.

3. Häufig wird von einer stillschweigenden Aufhebung der Vereinbarung über die förmliche und eine stillschweigende Abnahme ausgegangen werden können. Diese liegt jedenfalls in der Regel vor, wenn längere Zeit nach der Benutzung des Bauwerks keine der Parteien auf die förmliche Abnahme zurückkommt.

4. In den Fällen, in denen die Parteien auf die förmliche Abnahme nicht zurückkommen, muss nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt werden, wann der Besteller unter Verzicht auf die förmliche Abnahme das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung akzeptiert hat.

5. Ein solcher Verzicht auf die vereinbarten Förmlichkeiten ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Partei zunächst auf der Einhaltung der Förmlichkeiten bestanden hat. Kommen die Parteien auf die verlangte Förmlichkeit über längere Zeit nicht zurück, so kann das Verhalten des Auftraggebers den Schluss zulassen, dass er darauf keinen Wert mehr legt. Im Hinblick auf die zunächst verlangte Förmlichkeit kann dies jedoch nur angenommen werden, wenn eine längere Zeit der beanstandungsfreien Nutzung der Bauleistung vergangen ist.

6. Eine Aufhebung der Vereinbarung über die förmliche Abnahme und damit auch eine stillschweigende Abnahme ohne diese kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Besteller Mängel gerügt hat und dieses Verhalten indiziell dafür ist, dass er auf die förmliche Abnahme nach Mängelbeseitigung nicht verzichten wollte.

7. Die Verwendung von anderem als dem vereinbarten Material ist ein wesentlicher Mangel. Denn der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch darauf, dass die Ausführung der vertraglichen Vereinbarung entspricht, ohne dass es darauf ankommt, ob sie üblichen Erwartungen entspricht oder für den üblichen Verwendungszweck tauglich ist.

8. Bei der Bemessung der Angemessenheit der Nachbesserungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ist zu berücksichtigen , dass der Unternehmer, der mangelhaft geleistet hat, zu vermehrten Anstrengungen gehalten ist, um den Mangel kurzfristig zu beseitigen.

9. Die Frage, ob ein Geschädigter gegen seine Pflicht zur Schadensminderung verstößt, sofern er den Schaden an einem Bauwerk im Hinblick auf steigende Baupreise nicht unverzüglich beseitigt, lässt sich nur unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls beantworten. Dazu gehört zunächst die Feststellung, ob eine Schadenserhöhung zu Lasten des Schädigers eingetreten ist. Weiter gehört dazu die Feststellung der Entwicklung der Baupreise, aber auch der allgemeinen Lebenshaltungskosten, denn eine Schadenserhöhung zu Lasten des Schädigers kann nur in der Differenz zwischen der Steigerung der Baupreise und derjenigen der allgemeinen Lebenshaltungskosten bestehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob der Schädiger den für die Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrag beispielsweise angelegt oder bei Aufnahme eines Kredites die dafür anfallenden Kreditzinsen erspart hat. Im Übrigen können auch weitere Umstände, etwa im Bereich der steuerlichen Gestaltung, zu berücksichtigen sein. Letztlich setzt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht voraus, dass der Geschädigte die Prognose von Kostensteigerungen über die allgemeine Teuerungsrate hinaus stellen konnte und musste.




IBRRS 2007, 3385
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BauvertragBauvertrag
Vertragliche Vereinbarung geht vor Arbeitsstättenverordnung

KG, Urteil vom 05.09.2006 - 6 U 5/06

1. Fehlt lediglich die baubehördliche Erlaubnis zur Nutzung der Räume als Gewerberäume und kann diese erteilt werden, stellt die nicht fristgerechte Fertigstellung des Sondereigentums zur gewerblichen Nutzung keinen Mangel der Werkleistung im Sinne der §§ 633, 635 BGB a.F. dar.

2. Auch wenn eine Teileigentumseinheit als Gewerbeeinheit bezeichnet ist, muss dort nicht jedes Gewerbe betrieben werden können und deshalb die Raumhöhe auch nicht 2,75 m oder jedenfalls in allen Räumen mehr als 2,5 m betragen.

3. Bei einem Werkvertrag über die Errichtung einer gewerblich zu nutzenden Teileigentumseinheit sind nur die konkreten vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. Die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sind nicht ergänzend zur Bestimmung der Sollbeschaffenheit zu berücksichtigen.

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IBRRS 2007, 3384
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BauvertragBauvertrag
Korrekte Bezeichnung von Baumängeln nach der Symptomtheorie des BGH

OLG München, Urteil vom 22.02.2006 - 27 U 607/05

Die Mängelrüge "Wasser tritt von unten ein" bezieht sich unmissverständlich auf Abdichtungsmängel des Bauwerks, so dass der Bauunternehmer zur umfassenden Abklärung aller möglichen Mängelursachen und deren Beseitigung verpflichtet ist.

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IBRRS 2007, 3378
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BauvertragBauvertrag
AGB-Kontrolle der VOB/B

BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05

1. Jede Abweichung von der VOB/B führt, auch wenn sie sich in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber findet, dazu, dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02, BGHZ 157, 346).*)

2. Eine vertragliche Regelung, aufgrund derer der Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen kann, wich auch vor der Neufassung der VOB/B 2002 von § 17 Nr. 4 VOB/B ab.*)

3. Zur Kündigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht fristgemäß wieder aufnimmt, weil erhebliche Zweifel über die Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestehen, aufgrund derer ihm die Gefahr eines Bußgeldes droht.*)




IBRRS 2007, 3334
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BauvertragBauvertrag
Wirksamkeit der Sicherungsabrede bei Ausschluss von § 768 BGB?

LG Wiesbaden, Urteil vom 21.03.2007 - 11 O 70/06

Sieht eine vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung vor, dass in der vom Auftragnehmer zum Austausch des Sicherheitseinbehalts zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft der Bürge auf die Einreden des Hauptschuldners aus § 768 BGB verzichten muss, so ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion der Sicherungsabrede kommt nicht Betracht.

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IBRRS 2007, 3329
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BauträgerBauträger
Setzung einer angemessenen Frist zur Fertigstellung/Nacherfüllung

OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2007 - 24 U 150/04

1. Eine Fristsetzung zur Fertigstellung der geschuldeten Leistung soll dem Schuldner, der sich bereits in Verzug befindet, nur noch eine letzte Gelegenheit gewähren, seine weitgehend fertig gestellte und im Wesentlichen abgeschlossene Leistung nunmehr endlich voll zu erbringen und damit den Vertrag zu erfüllen.

Wenn bis zum vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt eines Bauvorhabens noch nicht einmal ⅔ der Bauleistung erbracht worden sind, ist diese noch nicht weitgehend fertig gestellt und im Wesentlichen abgeschlossen, so dass eine Fristsetzung entbehrlich sein kann, was aber eine Würdigung aller Umstände erfordert.*)

2. Eine zu knapp bemessene Nachfrist setzt grundsätzlich eine angemessene Frist in Lauf.

Das gilt nicht, wenn festgestellt werden kann, dass der Gläubiger die Frist nur zum Schein gesetzt hat und dem Schuldner keine realistische Chance einräumen wollte, seine Leistung noch zu erbringen oder dann, wenn der Gläubiger zu erkennen gegeben hat, dass er die Leistung keinesfalls annehmen werde, selbst wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden sollte, so dass für den Schuldner keine Veranlassung mehr bestand, sich um eine Erfüllung seiner Leistungspflicht zu bemühen.

Für diese Ausnahmetatbestände ist der Schuldner darlegungs- und beweispflichtig.*)

3. Angemessen ist die Frist, in der die Fertigstellung der geschuldeten Leistung unter größten Anstrengungen des Unternehmers erfolgen kann. Das kann eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Arbeitskräfte und der täglichen Arbeitsstunden bis hin zu Doppelschichten und Samstagsarbeit erfordern.*)

4. Die Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung setzt voraus, dass dem Erwerber zugemutet werden kann, die Wohnung zu beziehen; sie muss von diesen zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch genutzt werden können. Solange das Bauvorhaben insgesamt noch eine Großbaustelle darstellt, ist die Bezugsfertigkeit einer einzelnen Wohnung zu verneinen.*)

5. Ein Gericht darf dem Sachverständigen nicht die Entscheidung übertragen, was unter „größten Anstrengungen“ und „Bezugsfertigkeit“ zu verstehen ist.*)

6. Die Koordinierung größter Anstrengungen zur Fertigstellung eines Bauvorhabens innerhalb der angemessenen Frist setzt einen detaillierten Bauzeitenplan des Auftragnehmers sowie dessen unverzügliche und erkennbar effiziente Umsetzung voraus.

Ergibt sich aus dem Bauzeitenplan für den Auftragnehmer, dass die ihm gesetzte Frist zu kurz ist, muss er aufgrund der sich aus dem Bauvertrag ergebenden Kooperations- und Kommunikationspflicht den Auftraggeber unverzüglich (binnen einer Woche) über die angemessene Dauer der Frist informieren, indem er ihm den Bauzeitenplan mit einer nachvollziehbaren substantiierten Erläuterung vorlegt.

Versäumt er das, so kann er sich später gegenüber einem nicht fachkundigen Bauherren nicht darauf berufen, dass die Frist zu kurz gewesen sei und dieser sich deshalb treuwidrig vom Vertrag losgesagt habe.

Der Auftraggeber muss seinerseits aufgrund seiner Kooperationspflicht unverzüglich, spätestens binnen 2 – 3 Wochen, erklären, ob er mit der aus dem Bauzeitenplan ersichtlichen Frist einverstanden ist. Wenn er seine entsprechende Mitteilungspflicht verletzt, kann sich der Unternehmer nachträglich darauf berufen, dass er die Fortsetzung seiner bereits erkennbaren größten Anstrengungen, die zwangläufig kostenaufwändig sind, als nutzlos ansehen durfte.*)




IBRRS 2007, 3323
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BauvertragBauvertrag
Wann liegt eine Fristsetzung zur Vertragserfüllung vor?

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.11.2006 - 13 U 53/06

Erklärt der Auftragnehmer seine Leistungsbereitschaft nicht innerhalb einer vom Auftraggeber hierfür gesetzten Erklärungsfrist mit Kündigungsandrohung, ist der Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 VOB/B berechtigt.

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IBRRS 2007, 3319
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BauvertragBauvertrag
Verjährungsfristen im Anlagenbau

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2007 - 12 U 115/06

Der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Nr. 2 BGB für Bauwerke unterfallen auch Leistungen, die ein Bauteil einer Sache betreffen, die ihrerseits die Kriterien eines Bauwerks erfüllt (BGH, IBR 2003, 473; OLG Düsseldorf, IBR 2001, 609). Dies ist zu bejahen für die Planung von Behältern, die Bauteile einer Produktionsanlage für Biodiesel betreffen, die ihrerseits wiederum Bestandteil der als Bauwerk aufzufassenden Werkhalle ist.

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IBRRS 2007, 3318
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BauvertragBauvertrag
Bauprozess - Widersprüchliches Verhalten des Hauptunternehmers im Prozess

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2007 - 12 U 240/06

1. Unstreitige Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen werden, sind unabhängig von den engen Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO stets zu berücksichtigen (BGH, IBR 2005, 180).

2. Ergibt sich ein Widerspruch daraus, dass der Hauptunternehmer im Prozess mit dem Subunternehmer die Erbringung von Positionen bestreitet, die er gegenüber seinem Auftraggeber als erbracht nachweist, so obliegt es dem Hauptunternehmer entsprechend den Grundsätzen der Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 S. 1 BGB, diesen Widerspruch aufzuklären.

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IBRRS 2007, 3316
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BauvertragBauvertrag
Auslegung von Ausführungsfristen

KG, Urteil vom 01.06.2007 - 7 U 190/06

Ist in einem Bauvertrag vereinbart, dass der Werkunternehmer die von ihm geschuldeten Leistung innerhalb von 35 Tagen zu erbringen hat, ist er aber bei seiner Arbeit von anderen Gewerken ebenso abhängig wie diese Gewerke von seiner Leistung, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er die Leistungen innerhalb von 35 Tagen in einem Stück zu erbringen hat, um den Anfall einer vereinbarten Vertragsstrafe zu verhindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn außerdem ein Fertigstellungstermin vereinbart worden ist, den der Werkunternehmer eingehalten hat.*)

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IBRRS 2007, 3310
BauvertragBauvertrag
Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftung aus Bauprozess

AG Hannover, Urteil vom 04.04.2007 - 545 C 15574/06

Zur Frage der Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftungsansprüche aus einem Bauprozess.

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