Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3281BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 210/05
Hat sich der Veräußerer von Wohnungseigentum in den Verträgen mit den Erwerbern zu umfassenden Modernisierungsarbeiten sowie zur Aufstockung des Gebäudes mit zwei zusätzlichen Geschossen verpflichtet, so sind derartige Arbeiten nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar und rechtfertigen die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf Mängel der gesamten Bausubstanz (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 257/03, IBR 2005, 154 = BauR 2005, 542 = NZBau 2005, 216 = ZfBR 2005, 263).*)
IBRRS 2007, 3256
BGH, Urteil vom 05.02.2007 - II ZR 84/05
1. Die Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des nach § 4 GmbHG vorgeschriebenen Formzusatzes trifft ausschließlich den für die Gesellschaft auftretenden Vertreter (Bestätigung des Sen.Urt. v. 8. Juli 1996 - II ZR 258/95, NJW 1996, 2645).*)
2. Dies gilt entsprechend bei Weglassung des Rechtsformzusatzes "BV" einer niederländischen Besloten Vennootschap, wenn der durch den für sie auftretenden Vertreter verursachte Rechtsschein in Deutschland entstanden ist und sich dort ausgewirkt hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3231
LG München I, Urteil vom 11.08.2006 - 18 O 22392/04
1. Die Vereinbarung einer Skontierungsfrist, die erst nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen eintritt, weicht vom Grundgedanken des Skonto ab und ist daher unangemessen im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auch überraschend.
2. Dies ist der Fall, wenn die Skontovereinbarung so ausgestaltet ist, dass Skontofristen von 12 Arbeitstagen für Abschlagszahlungen und von 24 Arbeitstagen für Schlusszahlungen eingeräumt werden, jeweils gerechnet ab dem Ablauf der Prüffrist der eingereichten Rechnungen. Mit Ablauf der Prüffristen der eingereichten Rechnungen tritt nämlich gemäß § 16 VOB/B bereits die Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsverpflichtungen ein.
VolltextIBRRS 2007, 3230
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - 4 U 23/07
1. Spontan brechendes Einscheiben-Sicherheits-Glas (ESG) ist auch dann mangelhaft, wenn die Brüche technisch nicht vermeidbar sind.
2. Kann ein Auftraggeber das in Fachkreisen bekannte Risiko der Spontanbrüche durch Recherchen erkennen, trifft ihn ein Verursachungs-/Verschuldensbeitrag.
VolltextIBRRS 2007, 3091
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 152/06
Eine juristische Person des Privatrechts ist selbst dann nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B, wenn sämtliche Anteile einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören.*)
VolltextIBRRS 2007, 3086
BGH, Urteil vom 10.05.2007 - IX ZR 146/05
a) Eine zwischen den Vertragsparteien nicht vereinbarte Direktzahlung des Auftraggebers des Bestellers an den Werkunternehmer ist auch dann inkongruent, wenn diesem ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 648a BGB zustand.*)
b) Wird ein Vertrag geändert, bevor Leistungen erbracht worden sind, steht die Änderung allein der Annahme einer Bardeckung nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3007
LG Mainz, Urteil vom 27.06.2005 - 4 O 191/03
1. Für Ansprüche aus § 633 Abs. 3, § 635 BGB a.F. ist grundsätzlich Voraussetzung, dass ein Mängelbeseitigungsverlangen zuvor erfolgt ist.
2. Dies wiederum erfordert zum einen eine hinreichende Bezeichnung des Mangels in einer Weise, dass dieser zumindest erkennbar ist, zum anderen eine unmissverständliche Aufforderung an den Unternehmer, den hinreichend konkreten Mangel zu beseitigen.
VolltextIBRRS 2007, 3006
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2006 - 2 U 1002/05
1. Für Ansprüche aus § 633 Abs. 3, § 635 BGB a.F. ist grundsätzlich Voraussetzung, dass ein Mängelbeseitigungsverlangen zuvor erfolgt ist.
2. Dies wiederum erfordert zum einen eine hinreichende Bezeichnung des Mangels in einer Weise, dass dieser zumindest erkennbar ist, zum anderen eine unmissverständliche Aufforderung an den Unternehmer, den hinreichend konkreten Mangel zu beseitigen.
VolltextIBRRS 2007, 3005
KG, Urteil vom 09.01.2006 - 10 U 231/04
1. Leistungsänderungen und -anordnungen gemäß § 1 Nr. 3, 4 Satz 1 VOB/B werden von einer Zahlungsbürgschaft, die auf den Hauptvertrag Bezug nimmt, nicht abgedeckt.
2. Der § 648a-BGB-Bürge wird von seiner Haftung frei, wenn die (vom Hauptschuldner) geleisteten Zahlungen bzw. Verrechnungen ausreichen, die (verbürgte) Hauptverbindlichkeit zu tilgen.
VolltextIBRRS 2007, 2974
OLG Naumburg, Urteil vom 25.10.2006 - 6 U 28/06
1. Die Sicherung gegen das Insolvenzrisiko eines Auftragnehmers (AN) während der Bau- und Gewährleistungszeit hat für den Auftraggeber (AG) beträchtliche Bedeutung. Eine derartige Sicherheit ist in der heutigen, von Firmeninsolvenzen geprägten Zeit ein gewichtiger Umstand, um Bauinteressenten zum Vertragsschluss mit einem AN zu bewegen.
2. Führt der AN gegenüber einem Verbraucher als AG kurzfristig vor Vertragsschluss eine Vertragsgrundlage mit neuem Datum ein und liegt der einzige Unterschied zur ursprünglich vorgesehenen Vertragsgrundlage darin, dass die Sicherung gegen das Insolvenzrisiko entfällt, muss der AN den AG über diese Abweichung aufklären. Unterbleibt diese Aufklärung, ist der AG zur Anfechtung des Bauvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt.
VolltextIBRRS 2007, 2968
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 2 U 5/07
1. Ist die Zahlungsvoraussetzung in einem Bürgschaftsvertrag wie folgt geregelt:
„.... soweit der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf ...."
kann nicht nur der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkennen, sondern im Insolvenzverfahren an seiner Statt der Insolvenzverwalter.
2. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB ist hier nicht einschlägig, weil durch die Anerkennung eines Teils der Vergütungsforderung die Bürgschaftsverpflichtung nicht erweitert, sondern nur ihre Voraussetzungen festgestellt werde.
VolltextIBRRS 2007, 2941
OLG München, Urteil vom 21.11.2006 - 9 U 2957/06
Bezieht sich eine Bürgschaft auf eine Abrede zwischen Bauträger und Erwerber, dass der Bauträger für die ersten zwei Jahre der Gewährleistungszeit die Gewährleistungsansprüche des Erwerbers in Höhe von 4% des Kaufpreises zu besichern hat und für die restlichen drei Jahre der fünfjährigen Gewährleistungszeit in Höhe von 2% des Kaufpreises, handelt es sich um eine Zeitbürgschaft.
VolltextIBRRS 2007, 2935
BGH, Urteil vom 19.04.2007 - IX ZR 79/05
Erbringt der Schuldner auf Grund eines "letter of intent" der Gegenseite Werkleistungen, überlässt er den Auftrag jedoch einem Dritten, der den vollen Werklohn erhält, können die vom Schuldner erbrachten Werkleistungen im Verhältnis zum Dritten als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 2884
OLG Schleswig, Urteil vom 31.10.2006 - 3 U 28/05
1. Missachtet der öffentliche Auftraggeber die Anforderungen an die Aufstellung der Leistungsbeschreibung nach § 9 VOB/A, sind dennoch alle Erschwernisse vom Vertrag umfasst, mit denen nach dem objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter gerechnet werden musste.
2. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften der VOB/A scheiden in der Regel aus, wenn der Bieter den Verstoß bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.
3. Drängt der Auftraggeber auf die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins, kann darin keine - auch keine konkludente - Anordnung im Sinne von § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B gesehen werden.
IBRRS 2007, 2878
LG Berlin, Urteil vom 09.11.2006 - 31 O 248/06
1. Der wirksame Abschluss eines Vorvertrags zum Abschluss eines späteren Bauwerkvertrags setzt voraus, dass sich die Parteien über die wesentlichen Punkte des späteren Hauptvertrags abschließend geeinigt haben.
2. Der Vorvertrag muss ein solches Maß an Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit und Vollständigkeit enthalten, dass im Streitfall der Inhalt des späteren Hauptvertrags richterlich festgestellt werden kann; dies setzt zumindest eine vorvertragliche Einigung über den Leistungsumfang und den Werklohn voraus.
VolltextIBRRS 2007, 2873
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2007 - 23 U 163/06
1. Rechnungsprüfung und Zahlungsanweisung des Bauherrn beinhalten, sofern sie nicht den Willen erkennen lassen, die Rechnung insgesamt oder bestimmte Rechnungspositionen dem Streit zu entziehen, kein deklaratorisches Anerkenntnis. Dies gilt auch, wenn Bauherr die öffentliche Hand ist.*)
2. In Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGBGB ist der Beginn der neuen kurzen Verjährung nicht starr ab dem 1.1.2002 zu berechnen, sondern unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
3. Bei juristischen Personen kommt es bezüglich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ihrer zur Vertretung befugten Organe an. Diese müssen sich in entsprechender Anwendung des § 166 BGB das Wissen derjenigen Bediensteten anrechnen lassen, die mit dem Aufgabenbereich, dem der Anspruch unterfällt, betraut sind.*)
4. Beauftragt die juristische Person einen Dritten mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (hier die Rechnungsprüfung durch Architekten) ist dessen Kenntnis dem zur Vertretung berufenen Organ der juristischen Person zuzurechnen, wenn der Dritte in umfassender Weise und selbständig die Angelegenheiten der juristischen Person wahrnimmt oder gerade zur Wahrnehmung dieser Interessen gegenüber dem Vertragspartner eingeschaltet wurde.*)
VolltextIBRRS 2007, 2857
BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - VII ZR 176/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2852
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - VII ZB 2/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2850
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - VII ZR 227/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2848
BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - VII ZR 134/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2847
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - VII ZR 188/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2840
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - VII ZR 29/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2837
BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 104/04
Bei der Prüfung der Angemessenheit einer Fristsetzung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. kann ins Gewicht fallen, dass sich der Besteller zuvor in Annahmeverzug befunden hatte. In einem solchen Fall kann die Länge der Frist nicht allein von der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zeit abhängen, sondern geräumiger zu bemessen sein, denn dem Unternehmer ist es nicht zuzumuten, sich dauernd zur Erbringung der noch ausstehenden restlichen Werkleistung bereit zu halten (Bestätigung von RG Recht 1924, 212 Nr. 624).*)
VolltextIBRRS 2007, 2836
BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.*)
VolltextIBRRS 2007, 2780
BGH, Urteil vom 08.03.2007 - VII ZR 101/05
Vollstreckt der Gläubiger aus einem erstinstanzlichen Urteil, das fehlerhaft ein Leistungsverweigerungsrecht nicht berücksichtigt, steht dem Schuldner ein Anspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO in Höhe des Betrages zu, in dem ihm im zweiten Rechtszug das Leistungsverweigerungsrecht zuerkannt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 2735
OLG Celle, Urteil vom 03.04.2007 - 16 U 267/06
1. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Ersatz der Kosten eines Baugerüsts für die über die vertragliche Laufzeit hinausreichende Aufstellung richten sich allein nach Mietrecht.
2. Verlangt der Auftraggeber über die vertragliche Laufzeit hinaus eine weitere Vorhaltung des Gerüstes, steht dem Auftragnehmer ein Kündigungsrech zu. Unterlässt der Auftragnehmer die Kündigung, stehen ihm keine Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
VolltextIBRRS 2007, 2726
BGH, Beschluss vom 11.01.2007 - VII ZB 28/06
Die Hebegebühr nach § 22 BRAGO, die ein Prozessbevollmächtigter deswegen erhält, weil an ihn die Zahlung zur Erfüllung des gerichtlichen Vergleichs geleistet wird und er diese an den Berechtigten auszahlt, kann im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO geltend gemacht werden, wenn die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten in den Zahlungsvorgang im Hinblick auf den Inhalt des Vergleichs aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2697
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2007 - 11 U 166/05
1. Nach § 2 Nr. 7 VOB/B kann der Bauunternehmer unter den Voraussetzungen des § 242 BGB, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage eine Änderung des Pauschalpreises verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich abweicht, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist. Dagegen sind Mehrleistungen grundsätzlich nicht auszugleichen, soweit sie sich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges halten. Dies ist hier aber gegeben.
2. Der Global-Pauschalvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass die Leistung durch globale Elemente, meist in der Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung und nicht - jedenfalls überwiegend nicht - detailliert beschrieben wird.
3. Haben die Parteien als Leistungsziel die "Flächenentsiegelung zum Zwecke der späteren Baureifmachung" definiert und im Weiteren die Leistungsbeschreibungen im Einzelnen sehr pauschal gehalten. Haben die Parteien darüber hinaus vereinbart, dass zum Gegenstand des Vertrages "weiterhin alle Leistungen und Lieferungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten Ausführung erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind ...", gehören, so handelt es sich um einen Global-Pauschalvertrag, bei dem der Unternehmer verpflichtet ist, die wegen der Betonmehrdicken und der doppelwandigen Barackeninnenverkleidung notwendigen Mehrleistungen als vertraglich geschuldete Leistung ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen.
VolltextIBRRS 2007, 2687
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.04.2007 - 2 U 5/07
1. Ist die Zahlungsvoraussetzung in einem Bürgschaftsvertrag wie folgt geregelt:
„.... soweit der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf ...."
kann nicht nur der Hauptschuldner den Vergütungsanspruch anerkennen, sondern im Insolvenzverfahren an seiner Statt der Insolvenzverwalter.
2. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition. § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB ist hier nicht einschlägig, weil durch die Anerkennung eines Teils der Vergütungsforderung die Bürgschaftsverpflichtung nicht erweitert, sondern nur ihre Voraussetzungen festgestellt werde.
VolltextIBRRS 2007, 2655
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007 - 13 U 105/06
1. Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung sind beim VOB/B- Bauvertrag zum einen die Abnahme der Werkleistung und zum anderen die Erstellung einer prüfbaren Schlussrechnung.
2. Die Erstellung und Vorlage einer neuen Schlussrechnung im Berufungsverfahren ist nicht als neues Angriffs- und Verteidigungsmittel im prozessrechtlichen Sinne zu werten, da hierdurch erst im Laufe des Verfahrens die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch geschaffen und alsdann in den Prozess eingeführt werden.
3. Eine vereinbarte förmliche Abnahme wird nicht dadurch ersetzt, dass der Auftraggeber in das Haus einzieht; dies gilt zumindest dann, wenn das Haus unstreitig noch nicht fertig gestellt war.
VolltextIBRRS 2007, 2654
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2007 - 13 U 1/05
Um festzustellen, ob es bei Windgeräuschen und Schallbelästigung bei Niederschlägen in Dachgeschossräumen um einen Dachfehler handelt, ist der Beregnungsversuch durch Aufbringen von Wasser mittels eines Wasserschlauchs keine brauchbare Untersuchungsmethode.
VolltextIBRRS 2007, 2650
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.08.2006 - 3 U 103/05
1. Ein Sondervorschlag oder Nebenangebot eines Bieters welches den inhaltlichen und formellen Anforderungen des § 21 Nr. 1 und 2 VOB/A widerspricht, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend von der Wertung ausgeschlossen.*)
2. Die Bestimmung des § 25 VOB/A dient vor allem dem Schutz des Auftraggebers und nicht des Bieters, der ein zu niedriges Angebot erstellt hat, so dass dieser sich grundsätzlich nicht darauf berufen kann, sein Angebot hätte zwingend ausgeschlossen werden müssen.*)
3. Wenn der Auftraggeber nicht nur ein zwingend auszuschließendes Gebot berücksichtigt, sondern darüber hinaus gleichzeitig einem Bieter den Zuschlag erteilt, der vor der Auftragserteilung auf einen Kalkulationfehler und Erklärungsirrtum hingewiesen hat, kann ein widersprüchliches Verhalten vorliegen, welches ihn nicht berechtigt, von dem die Auftragserfüllung verweigernden Bieter Schadensersatz zu verlangen.*)
4. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der so gewichtig ist, dass dem sich auf einen Kalkulationsirrtum berufenden Bieter ein Festhalten an seinem Angebot nicht zugemutet werden kann und, dass er von sich aus sämtliche Unterlagen an den Auftraggeber übermittelt, aus welchen sich der Kalkulationsfehler ermitteln lässt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2646
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2007 - 12 U 155/06
1. Eine "Ohne-Rechnung"-Vereinbarung zweier Vertragsparteien dient einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO und führt gemäß §§ 134, 139 BGB zur einer Nichtigkeit des Vertrags, wenn die Steuerhinterziehung den Hauptzweck des Vertrags darstellt.
2. Eine Nichtigkeit ist darüber hinaus anzunehmen, wenn die "Ohne-Rechnung"-Vereinbarung auch auf den Vertrag im übrigen Einfluss gehabt hat. Daran fehlt es nur, wenn der Vertrag auch ohne die steuerliche Absprache zu denselben Bedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Vergütung - abgeschlossen worden wäre.
VolltextIBRRS 2007, 2451
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2006 - 12 U 1056/05
1. Ob ein Werk mangelhaft ist, bemisst sich auch danach, welcher Auftrag erteilt worden war. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels obliegt dem Besteller erst nach der Abnahme des Werkes. Vor der Abnahme, im Falle ihrer berechtigten Verweigerung ober bei einem Vorbehalt trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit erheblichen Fehlern behaftet ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können zudem verneint werden, wenn er sich mit einer technisch ungenügenden Planung und Ausführung des Bauwerks einverstanden gezeigt hatte. Eine derartige Einwilligung unter Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)
2. Der Besteller muss sich eine schuldhafte Mitverursachung von Baumängeln durch Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Bedient sich der Bauherr eines Architekten, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in seinem Verhältnis zum Bauunternehmer.*)
3. Das Gericht hat dann, wenn ein Sachverständigengutachten unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet.*)
4. Eine Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht ist geboten, wenn das Verfahren im ersten Rechtszug an wesentlichen Mängeln leidet, die Sache deshalb nicht hinreichend aufgeklärt worden ist, Hinweise an die Parteien erforderlich sowie Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu erheben ist. Wird der Rechtsstreit an die erste Instanz zurückverwiesen, es ist dort auch neues Vorbringen aus der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2446
OLG Naumburg, Urteil vom 20.10.2006 - 10 U 46/06
Dem Unternehmer obliegt als Nebenpflicht zum Werkvertrag die Pflicht, den Besteller vor drohenden Schäden zu bewahren. Schafft er durch seine Arbeit eine Gefahrenquelle, hat er diese zu bewachen und ggfls. abzusichern.*)
VolltextIBRRS 2007, 2434
OLG Jena, Urteil vom 12.07.2006 - 2 U 1122/05
1. Der Hinweis der Bedenken des Auftragnehmers muss inhaltlich so abgefasst sein, dass der Auftraggeber über die Sachlage richtig, vollständig und zweifelsfrei informiert wird. Er muss so eindeutig sein, dass die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird.
2. Ist der Streitgegenstand bei nachfolgenden Prozesskostenhilfeanträgen identisch, tritt die Hemmung der Verjährung nach § 204 Nr. 14 BGB nur wegen des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe ein.
IBRRS 2007, 2418
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.10.2006 - 13 U 116/05
1. Wenn bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung eine Regelung durch die Vertragsparteien bezüglich des zu zahlenden Werklohns fehlt, gilt § 649 BGB.
2. Erst mit Abnahme der bis zur Aufhebung erbrachten Leistung ist bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages der Werklohn des Unternehmers fällig. Wenn nur noch Minderung verlangt wird bzw. verlangt werden kann, aber nicht mehr Erfüllung des Vertrages, dann kann eine Abnahme ausnahmsweise entbehrlich sein.
VolltextIBRRS 2007, 2410
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2006 - 12 U 52/06
1. Mängel können überzeugende Indizien für eine fehlende oder unzureichende Organisation sein, wenn es nahezu undenkbar erscheint, dass diese Mängel im Fall einer ausreichenden Organisation der Überwachung und Überprüfung der Arbeiten übersehen worden wären.
2. Einem Mangel kann nur dann eine Indizwirkung für die Annahme eines Organisationsverschuldens zukommen, wenn es sich um einen objektiv so schwerwiegenden Mangel handelt, dass die Funktion oder der Bestand des Gesamtbauwerks beeinträchtigt ist.
VolltextIBRRS 2007, 2409
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2006 - 4 U 136/04
1. Eine neben der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erforderliche Ablehnungs- bzw. Kündigungsandrohung muss in derselben Erklärung ausgesprochen werden.
2. Bloße Fotos von vermeintlich mangelhaften Bauteilen sind in der Regel keine brauchbare Beweisgrundlage.
VolltextIBRRS 2007, 2365
OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2007 - 17 U 21/07
1. Das Merkmal der Vertragsmäßigkeit der Leistung in § 632a BGB ist unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung dahin zu verstehen, dass nur bei mängelfreier Leistung überhaupt ein Anspruch auf Abschlagszahlung fällig ist - jedenfalls nicht, wenn die erbrachten Werkleistungen mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet, also nicht abnahmefähig im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB sind.
2. Es ist kein Grund ersichtlich, das Kriterium "vertragsmäßig" in § 632a BGB in einem anderen Sinne als in § 640 BGB zu verstehen. Zwar hat das entsprechende Kriterium in § 640 BGB die bisherige Rechtsprechung nicht gehindert, bei § 16 Nr. 1 VOB/B einen Anspruch auf Abschlagszahlungen auch bei Mängeln zu gewähren. Diese Rechtsprechung ist jedoch deswegen auf § 632a BGB nicht übertragbar, weil - wie § 4 Nr. 7 VOB/B und § 16 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B zeigen - der Auftraggeber nach dem Regelungsmodell der VOB/B grundsätzlich berechtigt sein soll, auch schon während der Bauausführung Mängelbeseitigungsansprüche im Rahmen des § 320 BGB Zahlungsansprüchen entgegen zu halten, während er bei einem Werkvertrag nach BGB vor Abnahme über den generellen Erfüllungsanspruch hinaus einen Anspruch auf Beseitigung einzelner Mängel gerade noch nicht geltend machen kann.
VolltextIBRRS 2007, 2362
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2007 - 11 U 72/06
1. Die bloße Änderung von Vertragsentwürfen stellt keine Individualvereinbarung dar, die zur Unanwendbarkeit des AGB-Gesetzes führt.
2. Macht der AGB-Verwender in Punkten, die nicht Gegenstand der AGB sind - etwa im Preis oder im Fertigstellungstermin -, Zugeständnisse, so begründen diese nicht die Annahme, der Verwender sei ohne weiteres auch bereit, von seinen sonstigen Bedingungen abzulassen.
3. Eine Vertragsstrafeklausel ist überraschend, wenn bereits bei Vertragsunterzeichnung feststeht, dass die Leistung nicht bis zum Zeitpunkt der Verwirkung der Vertragsstrafe fertig gestellt werden kann.
4. Eine Vertragsstrafeklausel muss klar, eindeutig und unmissverständlich sein.
VolltextIBRRS 2007, 2350
OLG Rostock, Urteil vom 26.10.2006 - 7 U 131/05
1. Stehen der vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Art der Mängelbeseitigung denkmalschutzrechtliche Gründe entgegen, verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Kooperation dadurch, dass er den Vertrag gemäß § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B kündigt, ohne sich zuvor um eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts zu bemühen. Dies setzt voraus, dass er den Auftragnehmer über die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen, die der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Art der Nachbesserung entgegenstehen, informiert.
2. Diese Verletzung des Kooperationsgedankens führt dazu, dass eine freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B mit der entsprechenden Vergütungsfolge vorliegt.
VolltextIBRRS 2007, 2340
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2006 - 16 U 91/06
Sehen die Vertragsunterlagen eines Fertighausunternehmens Ausstattungsdetails und Regelungen zum Grundstück vor, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen, wenn eine Einigung hierüber nicht stattgefunden hat.
VolltextIBRRS 2007, 2339
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2006 - 13 U 90/06
1. Dem Baugläubiger kommt bei einem pflichtwidrig nicht geführten Bautagebuch als Beweiserleichterung eine Vermutung hinsichtlich der im Bautagebuch zu dokumentierenden Tatsachen zu.
2. Der Baugläubiger hat auch bei einem pflichtwidrig nicht geführten Bautagebuch den Zufluss grundbuchmäßig gesicherter Geldmittel darzutun und im Bestreitensfalle zu beweisen.
3. Ist vom Baugeld nichts mehr vorhanden, ist es Sache des Baugeldempfängers, die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes darzulegen und zu beweisen.
VolltextIBRRS 2007, 2336
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2006 - 12 U 184/05
Die Verweigerung der Sicherheit gemäß § 648a BGB stellt auch dann eine Pflichtverletzung dar, wenn damit die Kreditgefährdung des Auftraggebers einhergeht.
VolltextIBRRS 2007, 2315
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 12 U 120/06
1. Unterlässt der Bauunternehmer die Bedenkenanzeige, obwohl er Mängel der Planung positiv erkannt hat, so ist er für den daraus folgenden Schaden allein verantwortlich.
2. Umgekehrt besteht eine alleinige Haftung des Bauunternehmers nicht, wenn der Bauherr gegen seine Pflicht verstößt, die ihm zumutbare Sorgfalt zum Schutz eigener Interessen anzuwenden (§ 4 Nr. 3 Halbsatz 2 VOB/B), insbesondere er vorhandene Informationen nicht sinnvoll auswertet und ausgeschriebene Leistungen nachträglich, wohl um Kosten zu sparen, streicht.
VolltextIBRRS 2007, 2314
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2006 - 12 U 160/05
Schuldet der Bauunternehmer die Verlegung der Elektroleitungen in Leerrohren in den Wänden des Hauses bereits aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrag, kommt es nicht darauf, dass die im Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zu beachtenden Regeln der Technik eine Verlegung der Leitungen in Leerrohren nicht erforderten.
VolltextIBRRS 2007, 2313
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2006 - 9 U 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2310
BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 202/05
1. Der Kautionsversicherungsvertrag erlischt mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; dem Gesamtvollstreckungsverwalter steht kein Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 GesO zu.*)
2. Für die Zeit nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens stehen dem Kautionsversicherer keine Prämienansprüche mehr zu (im Anschluss an BGH ZIP 2006, 1781, z.V.b. in BGHZ).*)
VolltextIBRRS 2007, 2297
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006 - 23 O 148/06
Ein Auftragnehmer kann vom öffentlichen Auftraggeber aus einer entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B den Ersatz der Mehrkosten verlangen, die ihm durch die infolge Bindefristverlängerung eingetretene zeitliche Verschiebung der Bauausführung entstehen.
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