Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2290KG, Urteil vom 15.02.2007 - 23 U 12/06
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist nicht Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), weil er die Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht empfiehlt.
2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und der weit überwiegenden Meinung in der Literatur sind die einzelnen Klauseln der VOB/B einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff BGB entzogen, soweit die VOB/B als Ganzes vereinbart wird.
VolltextIBRRS 2007, 2283
LG München I, Urteil vom 05.04.2006 - 24 O 5433/05
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
VolltextIBRRS 2007, 2282
OLG München, Beschluss vom 07.02.2007 - 9 U 3865/06
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
VolltextIBRRS 2007, 2281
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2007 - 105 O 114/05
1. Die Androhung des Auftragnehmers, nach Ablauf der gesetzten Frist den Vertrag wegen Zahlungsverzugs zu kündigen, ist unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung nach § 9 VOB/B.
2. Eine zu Unrecht erklärte Kündigung stellt eine besonders schwere Vertragsverletzung dar, die den anderen Vertragspartner dazu berechtigt, den Vertrag seinerseits aus wichtigem Grund ohne vorherige Kündigungsandrohung zu kündigen.
VolltextIBRRS 2007, 2280
OLG Schleswig, Urteil vom 31.01.2007 - 9 U 43/06
Auch in AGB-Verträgen kann die Subsidiarität der Haftung des mit einer Vollarchitektur beauftragten Architekten gegenüber dem Bauherrn für Ausführungsmängel vereinbart werden, wenn diese auf einfache Fahrlässigkeit beschränkt ist.
VolltextIBRRS 2007, 2279
OLG Koblenz, Urteil vom 15.02.2007 - 5 U 915/06
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter und Geschäftsführer einer Baugesellschaft persönlich aus Delikt für die von der Gesellschaft zu verantwortenden Baumängel haften (hier verneint).
2. Schadensersatz für ein vor- oder innerprozessual wegen Baumängeln eingeholtes Gutachten kann in der Regel nur beansprucht werden, wenn das Gutachten im Prozess vorgelegt wird.
VolltextIBRRS 2007, 2264
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2007 - 8 U 47/06
1. Zur Frage, inwieweit Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen eines Annahmeverzugs des Bestellers erstattet verlangt werden können.
2. Zur Frage der Rechtsnatur des Entschädigungsanspruchs aus § 642 Abs. 1 BGB.
VolltextIBRRS 2007, 2263
LG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2006 - 13 O 133/03
1. Zur Frage, wie weit Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen eines Annahmeverzugs des Bestellers erstattet werden können.
2. Zur Frage der Rechtsnatur des Entschädigungsanspruchs aus § 642 Abs. 1 BGB.
VolltextIBRRS 2007, 2261
OLG Celle, Urteil vom 06.12.2006 - 7 U 296/05
Für die Einbeziehung eines mit einem Dritten abgeschlossenen Bauvertrages in die Formpflicht des separat abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages ist nicht genügend, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen besteht oder eine Absprache mit dem Dritten, nämlich der Baufirma als Vertragspartner des Bauvertrages, den Grundstückskaufvertrag erst ermöglicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 2259
OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007 - 3 U 214/05
1. Die Prüfungs- und Hinweispflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seinen bauleitenden Vertreter (Architekt bzw. Sonderfachmann) ein bestimmtes Risiko erkannt und bewusst in Kauf genommen hat.
2. Tritt der Architekt auch als Bauleiter auf, muss sich der Bauherr das Wissen des Architekten nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB zurechnen lassen.
3. Der Auftraggeber, der um Gefahren für das Gelingen des Werkes weiß, ist verpflichtet, durch Handlungen, die - etwa ein entsprechender Hinweis – geeignet und unschwer möglich sind, dazu beizutragen, dass sich die Gefahr nicht realisiert.
VolltextIBRRS 2007, 2258
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.2007 - L 17 U 46/06
1. Der Unfallversicherungsträger ist nicht befugt, den Anspruch aus der gesetzlich fingierten selbstschuldnerischen Bürgschaft für Beitragsrückstände von Nachunternehmern durch Verwaltungsakt geltend zu machen (§ 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a SGB IV).*)
2. Bauträgergesellschaften, die selbst keine Bauleistung erbringen, haften nicht als gesetzliche Bürgen für Beitragsrückstände, weil sie keine Unternehmen des Baugewerbes sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 2238
KG, Beschluss vom 19.12.2006 - 6 U 124/06
Zum Recht des Schuldners, nachträglich eine Tilgungsbestimmung analog § 366 Abs. 1 BGB zu treffen, wenn eine verdeckte Teilabtretung der Forderung zur Aufspaltung der Gläubigerposition geführt und der Schuldner in Unkenntnis davon, Teilleistungen an den bisherigen Gläubiger erbracht hatte.
VolltextIBRRS 2007, 2216
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - 8 U 274/01
1. Die sich aus § 633 BGB a.F. ergebende Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen.*)
2. Zum Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)
3. Die überschlägige Kostenermittlung eines Sachverständigen ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung und genügt regelmäßig auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht.*)
IBRRS 2007, 2205
OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2006 - 10 U 1/06
1. Werden Baumängel im VOB-Vertrag vor der Abnahme im Wege der Selbstvornahme beseitigt, ohne dass die Voraussetzungen von § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B vorlagen, steht dem Auftraggeber grundsätzlich keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung zu.
2. Die Festlegung eines Aufrechnungsverbots in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben zu einem Bauvertrag stellt keine wesentliche Abweichung vom Ergebnis der vorhergehenden Verhandlungen dar und wird somit Vertragsbestandteil.
IBRRS 2007, 2204
BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZR 220/05
1. Hat der Bauhandwerker seinen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch eine Vormerkung sichern lassen, so kann er diesen Anspruch auch gegen denjenigen durchsetzen, der das Grundstück vom Besteller erworben hat.
2. Dies soll auch dann gelten, wenn die materielle Berechtigung des zu sichernden Anspruchs noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Ankündigungserfordernis aus § 2 Nr. 6 VOB/B soll wegen Verstoßes gegen die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei isolierter Betrachtung unwirksam sein.
VolltextIBRRS 2007, 2203
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.07.2005 - 7 U 93/98
1. Hat der Bauhandwerker seinen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch eine Vormerkung sichern lassen, so kann er diesen Anspruch auch gegen denjenigen durchsetzen, der das Grundstück vom Besteller erworben hat.
2. Dies soll auch dann gelten, wenn die materielle Berechtigung des zu sichernden Anspruchs noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Ankündigungserfordernis aus § 2 Nr. 6 VOB/B soll wegen Verstoßes gegen die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei isolierter Betrachtung unwirksam sein.
VolltextIBRRS 2007, 2188
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 669/05
Zur Auslegung einer an eine Altfassung der VOB/B angelehnten Klausel eines Bauvertrags.*)
VolltextIBRRS 2007, 2149
OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.12.2006 - 8 U 182/05
1. Haben die Parteien im Leistungsverzeichnis eine „punktförmige Siebbedruckung im oberen Glasbereich zur Abdeckung der Sonnenschutz-Jalousien" vereinbart, so haben sie damit vereinbart, dass die Verglasung das besondere Ziel hat, die Sonnenschutz-Jalousien zu verdecken.
2. Erfüllt die Verglasung diesen Zweck nicht, so ist das Werk mangelhaft.
VolltextIBRRS 2007, 2148
OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.10.2006 - 8 U 182/05
1. Haben die Parteien im Leistungsverzeichnis eine „punktförmige Siebbedruckung im oberen Glasbereich zur Abdeckung der Sonnenschutz-Jalousien" vereinbart, so haben sie damit vereinbart, dass die Verglasung das besondere Ziel hat, die Sonnenschutz-Jalousien zu verdecken.
2. Erfüllt die Verglasung diesen Zweck nicht, so ist das Werk mangelhaft.
VolltextIBRRS 2007, 2146
OLG Naumburg, Urteil vom 16.01.2007 - 9 U 77/06
Zu der Frage, ob Krankenhausbetriebe, die von Stiftungen oder der öffentlichen Hand betrieben werden, Gewerbebetriebe im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB a.F. (altes Schuldrecht) sind.
VolltextIBRRS 2007, 2142
OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 4 U 12/06
Ein Bauträger kann sich gegenüber einer Mängelrüge nicht darauf berufen, dass sich die für das Gewerk zu beachtenden DIN-Normen erst nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages geändert haben, wenn die Regeländerung vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2138
KG, Urteil vom 01.02.2007 - 27 U 56/04
Der dem Unternehmer nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, die er dem Besteller zur Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1, § 643 Abs. 1 BGB gesetzt hat, zustehende Vergütungsanspruch ist fällig, ohne dass es einer Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit bedarf.
VolltextIBRRS 2007, 2137
OLG Schleswig, Urteil vom 10.03.2006 - 14 U 47/05
Wird beim Einbau von Feuchtigkeitssperrfolien von den vertraglichen Vorgaben im Leistungsverzeichnis und von den Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen abgewichen (hier: 0,3 mm anstatt 0,4 mm bzw. 1,2 mm), liegt ein wesentlicher Mangel vor, der einer Abnahmefähigkeit der Bauleistung entgegensteht (BGB n.F. § 640 Abs. 1 Satz 2).
VolltextIBRRS 2007, 2136
LG Berlin, Urteil vom 09.02.2007 - 96 O 62/06
1. Bei der Ausführung von Bauleistungen (hier: Mikrotunnelvortrieben) steht der Leistungserfolg, nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund. Erreicht der Auftragnehmer diesen Erfolg anders als vereinbart, handelt es sich um die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, nicht jedoch um Leistungsunvermögen.
2. Der Gläubiger gerät in Verzug mit der Annahme, wenn er die vereinbarte Leistung trotz eines wörtlichen Angebots des Schuldners nicht annimmt. In einem solchen Fall ist die Bereitschaft des Schuldners zur sofortigen Leistung nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Leistung so weit vorbereitet ist, dass geleistet werden kann, sobald der Gläubiger zur Annahme bereit ist.
VolltextIBRRS 2007, 2135
OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Wer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 2134
LG Leipzig, Urteil vom 15.09.2006 - 05 O 5357/05
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Wer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch nimmt, verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 2130
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.02.2007 - 12 U 138/06
Außenputzarbeiten auf Porenbeton stellen keine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar und müssen daher vom bauüberwachenden Architekten zumindest stichprobenweise kontrolliert werden.
VolltextIBRRS 2007, 2073
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2006 - 17 U 159/05
1. Zur Frage, welche Prüfmethode geeignet ist, die Mangelhaftigkeit eines Estrichs festzustellen.
2. Sieht das Leistungssoll eine Estrichstärke von 55 mm vor und weist der Estrich jedoch nur eine Stärke von 46 mm auf, so liegt ein Mangel vor.
VolltextIBRRS 2007, 2068
OLG Jena, Urteil vom 29.03.2000 - 2 U 1102/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2038
OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.12.1981 - 2 U 33/81
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1499
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.09.1999 - 6 U 4530/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2007, 1497
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.1999 - 1 U 449/98-83
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2007, 1494
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.1998 - 12 U 50/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1492
OLG Koblenz, Urteil vom 10.10.1996 - 5 U 138/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1491
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.09.1997 - 4 U 162/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1490
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1997 - 22 U 259/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1486
KG, Urteil vom 31.10.1995 - 7 U 5519/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1484
KG, Urteil vom 11.07.1995 - 21 U 1209/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 1472
OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2006 - 24 W 39/06
1. Der Auftragnehmer eines Werkvertrages hat aufgrund des dem Auftraggeber jederzeit zustehenden Kündigungsrechts gemäß § 649 Satz 1 BGB grundsätzlich keinen einklagbaren Anspruch auf Erbringung der Werkleistung, sondern nur einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.*)
2. Soweit in Rechtsprechung und Literatur davon die Rede ist, der Auftragnehmer sei auch nach Kündigung grundsätzlich berechtigt, die Mängel seiner erbrachten Leistung zu beseitigen, bedeutet das lediglich, dass der Auftraggeber auch nach einer Kündigung nicht ohne weiteres berechtigt ist, vorhandene Mängel selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen und die dadurch entstehenden Kosten vom Werklohn abzuziehen. Er muss vielmehr den Auftragnehmer grundsätzlich unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern und läuft dann, wenn er dies unterlässt, unter Umständen Gefahr, trotz vorhandener, möglicherweise auch schwerwiegender Mängel den vollen Werklohn ohne Kürzungen zahlen zu müssen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0681
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - 8 U 274/01-62
1. Die sich aus § 633 BGB a.F. ergebende Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen.*)
2. Zum Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten.*)
3. Die überschlägige Kostenermittlung eines Sachverständigen ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung und genügt regelmäßig auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht.*)
VolltextIBRRS 2007, 0668
OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005 - 4 U 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 0666
LG Osnabrück, Urteil vom 13.10.2006 - 12 S 779/04
1. In den Fällen, in denen der Besteller einen Stoff zur Herstellung eines Werkes zu liefern hat, ist dieser mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn der Mangel allein auf Eigenschaften des Stoffes beruht und den Unternehmer, der seine Hinweispflichten beachtet hat, ansonsten kein Verschulden trifft.
2. Dementsprechend ist ein Brunnenbauer nicht schadenersatzpflichtig, wenn der von ihm gebaute Brunnen nach wenigen Jahren austrocknet und das Trockenfallen des Brunnens Folge der Bodenbeschaffenheit ist.
3. Die Möglichkeit einer „Verockerung“ muss der Brunnenbauer nicht prüfen, da diese Möglichkeit nur durch umfangreiche Bodenproben im Rahmen einer besonderen Beauftragung ausgeschlossen werden könnte; entsprechend besteht auch keine Hinweispflicht auf eine mögliche Verockerung.
VolltextIBRRS 2007, 0664
BFH, Beschluss vom 19.06.2006 - III B 37/05
Aufwendungen zur Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche durch Insolvenz des Bauunternehmers ausgefallen sind; beim Ausfall der Ansprüche selbst handelt es sich nicht um Aufwendungen.
VolltextIBRRS 2007, 0656
BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 159/06
§ 193 BGB gilt sowohl für Fristen, nach deren Ablauf die Fälligkeit einer Forderung eintritt, als auch für solche, nach deren Ende der Verzug beginnt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0648
OLG Dresden, Beschluss vom 01.03.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Der Bürgschaftsgläubiger verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIBRRS 2007, 0640
OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2006 - 24 U 58/05
1. Die Erklärung des Bieters gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber, dass er einer Verlängerung der Zuschlagsfrist zustimme, enthält unter Berücksichtigung des Nachverhandlungsverbots (§ 24 Nr. 3 VOB/A) weder ein stillschweigendes Angebot zu einer Preisanpassung noch einen Verzicht auf ein Mehrpreisverlangen.
2. Die Zustimmungserklärung schafft im Rahmen der Vertragsanbahnung lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben.
3. Die auf das ursprüngliche Angebot bezogene Zuschlagserteilung stellt ein verändertes Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB dar, wenn die zunächst geplanten Termine nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien im Zeitpunkt des Zuschlags nicht mehr vereinbart werden sollen.
4. Der Bieter kann das veränderte Angebot annehmen oder seine Annahmeerklärung hinsichtlich der Vergütung modifizieren. Das darf er unter Beachtung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses der Parteien nur auf der Grundlage seiner Kalkulation und den vergütungsrelevanten Veränderungen, die zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem tatsächlichen Zuschlagszeitpunkt eingetreten sind.
5. Der Besteller ist in diesem Fall unter Beachtung seiner Kooperationspflicht verpflichtet, das hinsichtlich der Vergütung modifizierte Angebot anzunehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat, es abzulehnen.
IBRRS 2007, 0638
OLG Rostock, Urteil vom 20.02.2006 - 3 U 110/05
Verlangt der Auftraggeber angeblich rechtsgrundlos geleistete Zahlungen zurück und behauptet der Leistungsempfänger, es handle sich dabei um Schmiergeldzahlungen, so muss der Auftraggeber diese Behauptung widerlegen. Ansonsten besteht gemäß § 817 Satz 2 BGB kein Rückforderungsanspruch.
VolltextIBRRS 2007, 0629
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.09.2006 - 7 U 235/97
Geschäftsgrundlage sind die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss jedoch bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf beruht. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass der Geschäftswille auf der Vorstellung von dem Vorhandensein einer bestimmten Schrottmenge aufgebaut hat. Denn die vorhandene Schrottmenge ist für die Durchführung des Vertrags ersichtlich ohne Bedeutung, da der Vertrag weder das Versprechen einer bestimmten Schrottmenge noch eine Regelung über etwaige Folgen eines Nichterreichens der erwarteten Schrottmenge enthält.
VolltextIBRRS 2007, 0605
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2007 - L 4 U 57/06
1. Ein Unternehmen des Baugewerbes haftet wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherung und der Insolvenzgeldumlage eines von ihm beauftragten Nachunternehmens. Es besteht keine Exkulpationsmöglichkeit.
2. Die Bestimmung des § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a SGB IV verstoßen weder gegen Art. 12 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
VolltextIBRRS 2007, 0592
OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006 - 27 U 98/06
1. Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB gilt nicht im eröffneten Insolvenzverfahren; vielmehr endet oder ruht sie mit der Eröffnung. Der Baugläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger.*)
2. Rechtshandlungen, die Baugeld betreffen, können deshalb die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger benachteiligen.*)
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