Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0572OLG Köln, Urteil vom 06.12.2005 - 22 U 72/05
Beruht das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf den Planungen von Sonderfachleuten und erkennen diese eine bestehende Problematik nicht, so muss der Auftragnehmer nicht "klüger" sein. Er darf sich vielmehr auf die Aussagen der Sonderfachleute verlassen, soweit diese nicht offensichtlich unzutreffend sind.
VolltextIBRRS 2007, 0571
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.01.2006 - 8 U 18/99
1. Die Grenzen der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Mängel liegen in seiner nach objektiven Maßstäben zu erwartenden Fachkunde. Maßgebend sind dabei das beim Auftragnehmer im Einzelfall vorauszusetzende und branchenübliche Wissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung sowie die Person des Auftraggebers oder seines Architekten.
2. Besteht der Auftraggeber trotz vom Auftragnehmer geäußerter Bedenken auf den Einbau eines speziellen Produkts (hier: perforierte Isoletten), scheidet eine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei späterem Auftreten einer diesbezüglichen Fehlfunktion aus.
VolltextIBRRS 2007, 0570
OLG Bamberg, Urteil vom 30.03.2006 - 1 U 6/06
Der mit Spritzbetonarbeiten in Reinwasserbehältern einer Trinkwasseraufbereitungsanlage beauftragte Nachunternehmer haftet nicht für die Dichtigkeit der Behälter, wenn der Spritzbeton aufgetragen werden soll, um zu verhindern, dass das Trinkwasser mit dem Material in Berührung kommt, welches zum Verpressen von Fugen und Rissen der Betonwände verwendet worden ist.
VolltextIBRRS 2007, 0562
BGH, Urteil vom 24.10.2006 - X ZR 124/03
1. Welche Bedeutung dem Schweigen auf ein Schreiben, das kaufmännische Vereinbarungen wiedergibt, beizumessen ist, wenn um Gegenbestätigung gebeten wurde, lässt sich nicht allgemein entscheiden, sondern ist im Einzelfall zu prüfen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 18.03.1964 - VIII ZR 281/62, NJW 1964, 1269, 1270; RGZ 106, 414, 416; 104, 201, 202).*)
2. Ein Rahmenvertrag, der bestimmte Bedingungen für abzuschließende Einzelverträge der Parteien festlegt, begründet nicht anders als ein Sukzessiv- oder Dauerlieferungsvertrag Gegenseitigkeit zwischen den wechselseitigen Leistungspflichten aus den verschiedenen Einzelverträgen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0551
OLG München, Urteil vom 27.06.2006 - 9 U 2032/06
Eine Barsicherheit hat der Auftraggeber alsbald effektiv bar auszuzahlen, wenn er die Bürgschaft als zum Austausch gestellte und geeignete Sicherheit entgegengenommen hat. Verletzt er diese Pflicht, darf er die Bürgschaft nicht behalten.
VolltextIBRRS 2007, 0544
OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2006 - 23 U 16/06
1. Die Bürgschaftsforderung wird zusammen (gleichzeitig) mit der (verbürgten) Hauptforderung fällig.
2. Der Anspruch des Gläubigers gegenüber den Bürgen entsteht nicht erst mit dessen Inanspruchnahme, sondern auch bei der "normalen" Bürgschaft schon mit der Fälligkeit des Hauptanspruchs.
3. Ein Anspruch entsteht, sobald er im Wege der Klage - und sei es auch nur als Feststellungsanspruch - geltend gemacht werden kann. Dies setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Fälligkeit nach der gesetzlichen Definition des § 271 BGB bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann.
VolltextIBRRS 2007, 0540
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZR 41/06
1. Zum Vorliegen eines Mangels, wenn eine automatische Rollladenanlage im Winter wegen Vereisung blockiert und anschließend die Gurte reißen können.*)
2. Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewährleistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben. Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/67, SF Z 2.13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125 ff.).*)
IBRRS 2007, 0528
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1475
Zur Problematik der Abrechnung eines Kabelgrabens.
VolltextIBRRS 2007, 0527
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1474
Wird die Sohlplatte als "tragendes Bauteil" umgeplant und ist die ausgeschriebene Wärmedämmung hierfür nicht geeignet, so steht dem Auftragnehmer für den Ausbau bzw. Austausch der Wärmedämmung eine geänderte Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu.
VolltextIBRRS 2007, 0526
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1473
Die Verwendung eines unklaren Begriffes in der Leistungsbeschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers, der Auftragnehmer hat deshalb Anspruch auf eine geänderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B.
VolltextIBRRS 2007, 0525
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1472
Hat der Auftragnehmer erkannt, dass neben der Auffütterung der Sparren auch der Sparrenausgleich (Höhenausgleich) erforderlich ist und findet dieser Höhenausgleich in seinem Angebot keinen Niederschlag, so ist sein Angebot als unvollständig zu werten; eine zusätzliche Vergütung für den Höhenausgleich steht dem Auftragnehmer nicht zu.
VolltextIBRRS 2007, 0524
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1469
Sieht das Leistungsverzeichnis ein Vergütung bzgl. des Mehraufwands für den Transport und die Entsorgung bzw. Wiederverwendung von bis Z 1.2 belastetem Boden vor, so wird aufgrund der Formulierung „bis zu“ nicht zwischen belastetem und unbelastetem Boden differenziert, so dass auch für unbelasteten Boden eine entsprechende Vergütung anfällt.
VolltextIBRRS 2007, 0523
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1468
Zur Problematik der geänderten Vergütung bei Pauschalierung.
VolltextIBRRS 2007, 0522
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2006 - Fall 1471
Zur Frage der Abrechnung der Trapezprofilbleche.
VolltextIBRRS 2007, 0506
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2006 - 21 U 135/05
1. Übernimmt ein Generalunternehmer (bzw. -übernehmer) die Bauausführung auf Basis der vom Auftraggeber übergebenen Genehmigungsplanung, so ist er zur Erstellung weiterer Planunterlagen (etwa Schal- und Bewehrungspläne) selbst verpflichtet.
2. Macht der Unternehmer dann die Fortführung seiner Arbeiten davon abhängig, dass der Auftraggeber diese Unterlagen beibringt, so berechtigt dies den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
3. Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen, die ausdrücklich von den Regelungen der MaBV abweichen, ist wirksam, wenn es sich in Wahrheit nicht um einen Bauträgervertrag handelt.
4. Stellt sich nach der Kündigung des Bauvertrags (hier: aus anderem Grund als der Mangelhaftigkeit) heraus, dass die erbrachten Leistungen massiv mängelbehaftet sind, so können diese "nicht vergütungsfähig" sein. Der Auftraggeber kann dann die vollständige Rückzahlung der bis dahin erbrachten Abschlagszahlung(en) verlangen.
IBRRS 2007, 0503
OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2006 - 21 U 115/05
Ein Abdichtungssystem unter Einsatz von Pumpen zur Grundwassersenkung ist einer "weißen Wanne" aufgrund der Unterhaltskosten sowie des theoretischen Risikos eines Pumpenausfalls nicht gleichwertig.
VolltextIBRRS 2007, 0495
LG Berlin, Urteil vom 06.02.2007 - 63 O 12/06
1. Das Angebot des Auftragnehmers, den geschuldeten Leistungserfolg über eine bestimmte Technologie zu erzielen, wird nur dann bausollbestimmend, wenn ein entsprechender beiderseitiger Vertragswillen vorliegt.
2. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Gutachterkosten, die der AN zur Risikoabschätzung der ihm obliegenden Leistungen aufwendet.
VolltextIBRRS 2007, 0486
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2006 - 22 U 32/06
1. Eine mangelhafte Werkleistung liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand von demjenigen abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages vereinbart haben. Das vertraglich Geschuldete kann sich dabei insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis ergeben.
2. In der Nichtbeachtung von DIN-Normen und Ausführungsvorschriften der Hersteller liegt ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik, was ebenfalls einen Werkmangel darstellt.
IBRRS 2007, 0483
OLG Köln, Urteil vom 24.01.2006 - 22 U 55/05
Verletzt die Oberbauleitung schuldhaft ihre vertraglichen Pflichten dahingehend, dass durch eine fehlerhafte Bewertung des Bautenstandes zu hohe Abschlagszahlungen an einen Generalunternehmer freigegeben werden, so steht dem Bauherrn dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch zu. Die hierfür erforderliche konkrete Schadensberechnung setzt voraus, dass der an den Generalunternehmer bis zu dessen Insolvenz geleistete Werklohn dem für diesen Leistungsstand angemessenen Pauschalfestpreis gegenüber gestellt wird.
VolltextIBRRS 2007, 0482
KG, Urteil vom 17.07.2006 - 24 U 374/02
1. Gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 1, 2 SchwArbG sind Verträge nichtig, wenn entweder der Auftraggeber und Auftragnehmer gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen haben oder ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers vorliegt, den der Auftraggeber kennt und bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.
2. Gemäß § 142 Abs. 1 BGB ist ein Bauvertrag jedenfalls in Folge der Anfechtung des Auftraggebers nichtig, wenn dieser vom Auftragnehmer über das Vorhandensein seiner Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle arglistig getäuscht wurde.
3. Ist der Bauvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz nichtig, kann der vorleistende Unternehmer Wertersatz seiner Leistungen nach Bereicherungsrecht verlangen.
4. Bei der Bemessung des Wertersatzes müssen erhebliche Abschläge für das Baumängelrisiko vorgenommen werden. Haben sich schon Mängel gezeigt, sind diese darüber hinaus im Rahmen der Saldierung in die Ausgleichsrechnung einzubeziehen.
IBRRS 2007, 0481
OLG München, Urteil vom 21.03.2006 - 13 U 5102/05
Kann das Werk trotz des Vorliegens von Mängeln jedenfalls teilweise genutzt werden, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer "Nichtfertigstellung". Vielmehr liegt (nur) eine mangelhafte Leistung vor, die eine Verwirkung der Vertragsstrafe nicht auslöst.
VolltextIBRRS 2007, 0480
OLG München, Urteil vom 30.05.2006 - 9 U 1713/06
Wird ein gerügter Mangel im Einverständnis mit dem Unternehmer untersucht und anschließend nachgebessert, wird die insoweit verstrichene Zeit der regulären Gewährleistungsfrist angehängt.
VolltextIBRRS 2007, 0479
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2006 - 4 U 140/06
Sichert eine Bürgschaft Mängelansprüche „für bereits fertig gestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Leistungen“ und sieht der Bauvertrag eine förmliche Abnahme vor, so ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft ausgeschlossen, wenn keine förmliche Abnahme stattgefunden hat.
VolltextIBRRS 2007, 0478
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2006 - 21 U 70/05
Wenn der mit der Lieferung und dem Einbau von Betonfertigteilen beauftragte Unternehmer darauf besteht, diese Teile nach einer vertragswidrigen Betonrezeptur zu fertigen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
VolltextIBRRS 2007, 0461
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses.*)
VolltextIBRRS 2007, 0456
OLG München, Urteil vom 13.02.2007 - 9 U 4100/06
1. Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 635 BGB a.F. nach neuem Schuldrecht.*)
2. Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung nur solange, als die Untersuchung des den Schadensersatzanspruch begründenden Mangels betrieben wird. Auf die Gesamtdauer des Beweisverfahrens kommt es nicht an.*)
VolltextIBRRS 2007, 0454
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2006 - Fall 1470
Zur Frage, ob Fugenglattstrich durch EP abgegolten ist.
VolltextIBRRS 2007, 0453
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1467
Die Herstellung und Montage gekrümmter Schalungen kann im Vergleich zur Betonierleistung als sehr kostenintensiv angesehen werden. Schon vor diesem Hintergrund ist eine Zuordnung zu den Nebenleistungen der DIN 18331 nicht im Sinne der VOB. Daher steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B für die gekrümmte Schalung zu.
VolltextIBRRS 2007, 0452
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1466
Hat der Auftraggeber die Ausführung des Bürgersteiges dadurch geändert, dass er die Breite von 2 m, die in der der Kalkulation zu Grunde liegenden Planung angegeben war, bei der Ausführung auf 1,39 bis 1,95 m verändert und ist zusätzlich in den Bürgersteig eine Ausbuchtung eingefügt worden, so steht dem Auftragnehmer eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, die die durch die zusätzlichen Schnitte entstandenen Mehrkosten umfasst.
VolltextIBRRS 2007, 0451
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1465
Ist die Herstellung von Stahlbetonstürzen und Unterzügen nicht vorgesehen, steht dem Auftragnehmer nach § 2 Nr. 6 VOB/B hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Die Abrechnung der Stürze und Unterzüge unter den Positionen der Wand- und Deckenflächen kann hier nicht vorgenommen werden, da der Aufwand zur Herstellung von Stahlbetonstürzen und Unterzügen wesentlich höher ist als die Herstellung von Wänden und Decken – zudem kommt eine andere Betongüte zum Einsatz.
VolltextIBRRS 2007, 0450
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2006 - Fall 1463
Die Prüfung bzw. Genehmigung von einzelnen Nachträgen hat auf die Fälligkeit der Schlussrechnung keinen Einfluss.
VolltextIBRRS 2007, 0449
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1462
Geht aus dem Leistungsverzeichnis hervor, dass der Betrieb der Kläranlage während der Bauarbeiten nicht heruntergefahren werden soll, so ist das Aufstellen von zusätzlichen Pumpen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, nicht gesondert zu vergüten.
VolltextIBRRS 2007, 0448
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1461
Zur Abrechnung eines Verbaues.
VolltextIBRRS 2007, 0447
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1460
Zur Frage der gesonderten Vergütung für Änderung und Abstützung eines Bohrplanums.
VolltextIBRRS 2007, 0446
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1459
Schalpläne und Bewehrungspläne zählen zu den Unterlagen, die für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und die nach der Verkehrssitte vom Auftragnehmer beizubringen sind, ebenso wie beispielsweise Bestandspläne o. Ä., die häufig auch erst nach der Ausführung angefertigt werden. Für das Anfertigen der Schal- und Bewehrungspläne steht dem Auftragnehmer daher keine gesonderte Vergütung zu.
VolltextIBRRS 2007, 0445
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - Fall 1458
Zur Frage der Vergütung von Zusatzleistungen, wenn der Auftragnehmer sie bereits bei Angebotsabgabe hätte erkennen müssen.
VolltextIBRRS 2007, 0437
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2007 - 14 U 12/06
1. Erteilt ein Gericht entgegen § 139 Abs. 4 ZPO einen rechtlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei ebenso ausreichend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.
2. Ein zur Unwirksamkeit von Klauseln führender Verstoß gegen das Transparenzgebot liegt bereits vor, wenn die Klauseln eine objektive Eignung zur Irreführung aufweisen; eine Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich.
IBRRS 2007, 0434
OLG München, Urteil vom 30.01.2007 - 13 U 2750/06
Zur Frage, ob die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen ist.
VolltextIBRRS 2007, 0432
BGH, Urteil vom 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann das nachträgliche Verhalten der Partei nur in der Weise berücksichtigt werden, dass es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulassen kann.*)
IBRRS 2007, 0431
LG Hagen, Beschluss vom 04.08.2006 - 22 O 37/06
In der Übergabe einer befristeten Bürgschaft - entgegen der im Bauvertrag geregelten Sicherheitsleistung durch unbefristete Bürgschaft - liegt ein Angebot auf Abänderung der Sicherungsabrede, welches ein Auftraggeber durch die vorbehaltlose Annahme dieser Bürgschaft annimmt.
VolltextIBRRS 2007, 0430
LG Duisburg, Urteil vom 30.11.2006 - 7 S 172/06
Die Zulässigkeit der Verwendung von Hakennägeln zur Befestigung von Elektroleitungen ist in Fachkreisen umstritten, weshalb eine Abweichung von der dies untersagenden VDE-Norm keine mangelhafte Werkleistung darstellt.
VolltextIBRRS 2007, 0429
OLG Bamberg, Urteil vom 07.11.2005 - 4 U 59/05
Verschleiert der Ausschreibende einer Bauleistung bewusst den Ort des Bauvorhabens, um von einem Bieter ein günstigeres Angebot zu erhalten, ist dieser zur Anfechtung des Bauvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Im Fall einer positiven Täuschungsabsicht ist es (anders als bei der Täuschung durch Verschweigen) unerheblich, ob sich die Täuschung auf Umstände von objektiv vertragswesentlicher Bedeutung bezieht.
VolltextIBRRS 2007, 0428
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2007 - 4 U 123/06
1. Aus einer Vereinbarung über Abschlagszahlungen im Bauvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, seine Leistung abzurechnen und damit auch der vertragliche Anspruch des Auftraggebers auf Auskehrung eines Überschusses, soweit sich dieser aus der (gegebenenfalls zu korrigierenden) Schlussrechnung des Auftragnehmers ergibt.
2. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber, sofern eine Schlussrechnung des Auftragnehmers vorliegt, zur Begründung seines Rückzahlungsanspruches nur darlegen muss, dass sich aus der Schlussrechnung ein Überschuss ergibt oder nach einer vorzunehmenden Korrektur jedenfalls ergeben müsste. Es ist dann Sache des Auftragnehmers, dieser Berechnung entgegen zu treten und nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Abschlagszahlungen endgültig zu behalten.
3. Ein Grund, dies beim Architektenvertrag anders zu sehen, ist nicht ersichtlich.
VolltextIBRRS 2007, 0411
OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2007 - 10 U 423/06
1. Bestimmt die Leistungsbeschreibung, dass der Unternehmer 460 qm Pflaster aufnehmen, wieder verwendbare Steine säubern sowie sortiert auf der Baustelle lagern soll, und bestimmt sie zudem, dass er 460 qm Verbundsteinpflaster aus Steinen des Bestellers herstellen soll, so ergibt sich hinreichend deutlich, dass vorrangig die wiederverwendbaren und gesäuberten Pflastersteine verwendet werden sollen und eine Bezahlung für neue Steine nur verlangt werden kann, wenn die wiederverwendeten Steine nicht ausreichen.
2. Den Beweis für die fehlende Wiederverwertbarkeit der ausgebauten Pflastersteine hat der Unternehmer zu führen.
3. Zu der Frage, wann eine Bindung an die für die Entsorgung getroffene Preisabsprache nicht mehr gegeben ist.
4. Akzeptiert der Besteller die vorgetragenen Gründe für eine Verlängerung der Bauzeit nicht und besteht er auf der rechtzeitigen Fertigstellung der Bauleistung, so ist hierin noch keine Beschleunigungsanordnung zu sehen.
5. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung, auf die die Leistungsbeschreibung ausdrücklich verweist, ist in erster Linie durch Auslegung des wirklichen Parteiwillens das von den Parteien tatsächlich Gewollte gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zu Grunde zu legen. Verbleiben nach der Auslegung Widersprüche, sind diese dem Verfasser des Vertrages anzulasten, weil dieser den eigentlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
6. Kosten für die Räumung und Wiedereinrichtung der Baustelle wegen Hochwassers können vom Besteller nicht verlangt werden.
IBRRS 2007, 0399
OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2006 - 7 U 74/05
Kündigt der Auftraggeber einen VOB/B-Vertrag vor Abnahme aufgrund eines Mangels, dann muss der Auftragnehmer darlegen und beweisen, dass der Kündigungsgrund nicht vorliegt.
VolltextIBRRS 2007, 0397
OLG Jena, Urteil vom 07.12.2006 - 1 U 34/05
Nach einer unberechtigten Selbstvornahme des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer der Werklohn für seine bis dahin erbrachten mangelhaften Leistungen selbst dann ungekürzt zu, wenn er diese zum Zwecke der Neuherstellung vollständig abgerissen hatte.
VolltextIBRRS 2007, 0393
OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2005 - 8 U 125/04
Ändert der Bauunternehmer die mit dem Auftraggeber vereinbarte Ausführung einer Bauleistung (hier: Treppen in Fertigteilen statt in Ortbeton), kann er hierfür keine Vergütung verlangen.
VolltextIBRRS 2007, 0392
OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 12 U 155/03
1. Weicht die ausgeführte von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ab, ist das Werk mangelhaft. Hierfür ist es bei mehrstufigen Vertragsverhältnissen ausreichend, dass der eigentliche Bauherr wegen der Abweichungen Nacherfüllungsansprüche gegen den Generalunternehmer/-übernehmer geltend machen kann.
2. Auch beim teilgekündigten Bauvertrag ist eine Abnahme Voraussetzung für die Fälligkeit der Werklohnforderung. Dies jedenfalls, soweit der Bauherr wegen des nicht gekündigten Teils noch Erfüllung verlangt.
IBRRS 2007, 0391
OLG Celle, Urteil vom 01.06.2006 - 6 U 233/05
1. Die HOAI greift auch zu Gunsten solcher Personen ein, die weder Architekt noch Ingenieur sind, sofern sie Leistungen erbringen, die von den Leistungsbildern der HOAI umfasst sind.
2. Wirkt sich ein behaupteter Mangel (hier: der Betonzusatzgründung) nicht aus und ist aufgrund des Zeitablaufs auch nicht zu erwarten, dass zukünftig nennenswerte Mängel entstehen, steht eine Mängelbeseitigung, die nur durch Neuherstellung erfolgen kann, in keinem vernünftigem Verhältnis zu dem mit der Mängelbeseitigung erzielbaren Erfolg.
IBRRS 2007, 0385
OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06
1. In der Mitteilung des (öffentlichen) Auftraggebers an den Auftragnehmer über das Ergebnis der Rechnungsprüfung und den sich zu Gunsten des Auftragnehmers ergebenden geprüften Rechnungsbetrag liegt regelmäßig kein deklaratorisches Anerkenntnis des Auftraggebers.
2. Ein auf die Rechnungsprüfungserklärung gestützte Urkundenklage ist unstatthaft.
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