Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0366OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2007 - 5 U 2/06
Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0338
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 U 137/06
1. Für die Behauptung, dass in Ergänzung des schriftlichen Vertrags mündlich eine Abrede der Parteien über den zu erbringenden Nachweis der ausgeführten Leistungen erfolgte, ist der Auftraggeber beweispflichtig.
2. Zu der Frage, wann die Berufung auf eine solche Vereinbarung treuwidrig sein kann.
VolltextIBRRS 2007, 0337
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 70/06
Vereinbarte Zahlungsmodalitäten einer Abschlagsrechnung können auch durch Aussagen von Familienangehörigen als Zeugen geführt werden. Denn allein der Umstand, dass es sich bei sämtlichen Zeugen um Familienangehörige handelt, lässt nicht darauf schließen, dass die Zeugen bewusst die Unwahrheit sagen.
VolltextIBRRS 2007, 0327
OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 262/05
1. Für Ansprüche aus Verträgen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind und nach altem Recht unter § 196 Abs. 1 BGB fielen, gilt die zweijährige Verjährungsfrist und nicht die längere des neuen Rechts.
2. Ein Architekt ist grundsätzlich nicht bevollmächtigt, als Vertreter des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer insbesondere umfangreiche Schlussrechnungen rechtswirksam anzuerkennen.
VolltextIBRRS 2007, 0322
OLG München, Urteil vom 31.01.2006 - 9 U 4028/02
Gibt der Unternehmer, nachdem er seinerseits bereits den vorbereiteten Bauvertrag unterschrieben hat, auf Anfrage des Auftraggebers die Höhe eines Teuerungszuschlages für die Zeit nach Ablauf der Preisbindung an und unterschreibt anschließend der Auftraggeber seinerseits den Bauvertrag, ohne auf diese Mitteilung einzugehen, wird der mitgeteilte Teuerungszuschlag nicht Vertragsbestandteil.
VolltextIBRRS 2007, 0235
LG Hamburg, Urteil vom 02.06.2006 - 328 O 397/05
1. Muss sich der Bürge laut vom Auftraggeber vorgegebenem Bürgschaftsmuster verpflichten, „sofort“ zu zahlen, ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gegeben.
2. Eine Sicherungsabrede, in der ein Barsicherheitseinbehalt vereinbart ist, welcher ausschließlich durch eine vom Auftraggeber im Mustertext vorgegebene Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam und kann auch nicht in eine wirksame Sicherungsabrede umgedeutet werden.
VolltextIBRRS 2007, 0203
OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2006 - 5 U 3/06
1. Der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht, wenn der Gläubiger die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
2. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährung des Zahlungsanspruchs aus der Bürgschaft, nicht bereits mit Fälligkeit des gesicherten Hauptanspruchs.
VolltextIBRRS 2007, 0201
OLG Schleswig, Urteil vom 22.12.2005 - 5 U 55/05
1. Hat der Auftragnehmer in einem Angebotsbegleitschreiben dargelegt, von welchen Grundlagen er bei seiner Angebotskalkulation ausgegangen ist, und nimmt der Auftraggeber das Angebot an, wird der Inhalt des Angebotsbegleitschreibens gleichzeitig Vertragsgrundlage.
2. Weichen die Baugrundverhältnisse von den Annahmen im Angebotsbegleitschreiben ab, kann der Auftragnehmer Nachtragsansprüche geltend machen.
VolltextIBRRS 2007, 0200
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2005 - 11 U 15/05
Werden entgegen der Baubeschreibung eines Bauträgervertrags formaldehydhaltige Spanplatten verwendet, so kann der Erwerber Mängelbeseitigung durch Austausch der Platten auch dann verlangen, wenn die Raumluftbelastung die üblichen Grenzwerte einhält. Das Austauschverlangen ist trotz hoher Kosten nicht treuwidrig, selbst wenn der Erwerber in anderen Bereichen formaldehydhaltiges Material einsetzt. Für entgangene Mieteinnahmen durch offensichtlich unberechtigte Mietminderungen kann der Erwerber vom Bauträger keinen Ersatz verlangen.
VolltextIBRRS 2007, 0199
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.08.2006 - 5 U 3/06
1. Der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entsteht, wenn der Gläubiger die Bürgschaft in Anspruch nimmt.
2. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt die dreijährige Verjährung des Zahlungsanspruchs aus der Bürgschaft, nicht bereits mit Fälligkeit des gesicherten Hauptanspruchs.
VolltextIBRRS 2007, 0197
OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2006 - 4 U 1017/05
1. Die für den Beginn der Verjährung für unerlaubte Handlungen gemäß § 852 BGB a.F. erforderliche Kenntnis vom Schadenshergang liegt nicht schon dann vor, wenn der Geschädigte von der Insolvenz seines Vertragspartners weiß und die Person des Ersatzpflichtigen kennt.
2. Auch die Kenntnis von der Verwendung des Baugelds ist erforderlich, wobei es dem Geschädigten nicht ohne weiteres zuzumuten ist, seine Wissenslücke durch Aktensichtung und -auswertung zu schließen.
3. Fördermittel sind Baugeld, wenn sie als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, grundbuchrechtlich abgesichert sind und für die Herstellung einen Baus verwendet werden.
4. Verfügt der Baugeldempfänger über Eigenkapital, so hat er dies vorrangig einzusetzen.
5. Führt der Baugeldempfänger kein Baubuch ist bei einem modifizierten Baugelddarlehen davon auszugehen, dass der gesamte Darlehensbetrag in Höhe der grundpfandrechtlichen Sicherung Baugeld ist.
6. Die Bedienung eines Darlehens, insbesondere die Zinszahlung, stellt keine zweckentsprechende Baugeldverwendung dar.
IBRRS 2007, 0196
KG, Urteil vom 22.08.2005 - 10 U 54/01
1. Führt eine angeordnete Leistungsänderung zu Minderkosten, so ist der Pauschalpreis zu reduzieren.
2. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mindervergütung.
VolltextIBRRS 2007, 0195
OLG Köln, Urteil vom 19.10.2005 - 11 U 170/03
Die handwerkliche Ausführung eines nachträglich hergestellten Bodeneinlaufes und/oder einer Rohrdurchführung durch die Bodenplatte oder erdberührende Teile der Außenwand stellt eine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar, die der Architekt, wenn nicht mit drückendem Wasser zu rechnen ist, grundsätzlich nicht besonders überwachen muss.
VolltextIBRRS 2007, 0193
OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 102/05
Eine "als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie für die Erstattung von Überzahlungen" gestellte Bürgschaft soll nicht den Auftraggeber vor Verstößen gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten schützen, sondern ihm vielmehr nur ein besonderes Sicherungsmittel geben, bei einem Ausfall des Auftragnehmers Rückgriff beim Bürgen nehmen zu können.*)
VolltextIBRRS 2007, 0148
BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - VII ZR 24/06
Die Vereinbarung eines Geldinstituts, bei dem ein gemeinsames Sperrkonto einzurichten ist, ist keine Voraussetzung für die Pflicht des Auftraggebers, den Einbehalt einzuzahlen. Setzt der Auftragnehmer ohne Angabe des Bankinstituts eine Nachfrist, gibt er zu erkennen, dass er mit jedem Geldinstitut einverstanden ist und die Wahl dem Auftraggeber überlässt.
IBRRS 2007, 0147
OLG Rostock, Urteil vom 13.01.2006 - 8 U 79/04
Die Vereinbarung eines Geldinstituts, bei dem ein gemeinsames Sperrkonto einzurichten ist, ist keine Voraussetzung für die Pflicht des Auftraggebers, den Einbehalt einzuzahlen. Setzt der Auftragnehmer ohne Angabe des Bankinstituts eine Nachfrist, gibt er zu erkennen, dass er mit jedem Geldinstitut einverstanden ist und die Wahl dem Auftraggeber überlässt.
IBRRS 2007, 0138
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - VII ZR 275/05
Zur Frage, unter welchen Umständen im Rahmen einer Generalbereinigung in einen Vergleich eingestellte Einzelpositionen Vergleichsgegenstand mit der Folge geworden sind, dass ein sie betreffender Irrtum die Wirksamkeit des Vergleichs nicht im Sinne von § 779 Abs. 1 BGB in Frage stellt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0111
OLG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - 11 U 48/04
1. Der Auftraggeber hat einen wichtigen Grund zur Kündigung, wenn Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist.
2. Das Recht zu einer derartigen Kündigung kann auch dann bestehen, wenn die schwerwiegende Vertragsverletzung noch nicht eingetreten ist, ihr Eintritt jedoch sicher ist. Denn es kann dem Auftraggeber nicht zugemutet werden, die Vertragsverletzung abzuwarten.
3. Die vorherige Kündigungsandrohung ist bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nur dann entbehrlich, wenn das Verhalten des Vertragspartners eine besonders schwere Vertragsverletzung darstellt.
VolltextIBRRS 2007, 0109
OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2006 - 1 U 162/03
1. Ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns (hier: Mietausfall) setzt voraus, dass der Auftragnehmer die Verzögerung mindestens grob fahrlässig verursacht hat (VOB/B § 6 Nr. 6).
2. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.
3. Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht schon deswegen vor, weil der Auftragnehmer den Arbeitskräftebedarf um bis zu 50% zu niedrig kalkuliert hat oder weil er seine Kapazitäten falsch eingeschätzt hat und trotz Abhilfeverlangens des Auftraggebers Arbeitskräfte auf andere Baustellen abzieht.
4. Beruht eine Änderung der vertraglich vorgesehenen Ausführung auf einem Missverständnis, das aus dem Risikobereich des Auftraggebers herrührt, wird die vereinbarte Pauschalvergütung nicht angepasst, solange das Festhalten am Pauschalpreis gemäß § 242 BGB zumutbar ist.
5. Dies ist jedenfalls bei einer umstrittenen Reduktion mit einem Volumen von unter 2% des Pauschalpreises der Fall.
IBRRS 2007, 0108
OLG Schleswig, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 76/03
1. Die bloße Erschwerung oder Verzögerung einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung (hier die sog. Unterhaltsbaggerung eines Schiffskanals) begründet allein noch keinen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B. Dieser setzt vielmehr eine leistungserweiternde oder -ändernde Anordnung des Auftraggebers voraus.
2. Erklärungen der Auftraggeber-Mitarbeiter im Aufklärungsgespräch gemäß § 24 VOB/A dürfen den Inhalt der Leistungsbeschreibung nicht abändern. Sie können daher regelmäßig nicht als Eingrenzung des Leistungsumfangs zu Gunsten des Bieters verstanden werden.
VolltextIBRRS 2007, 0060
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2006 - 21 U 43/06
Ein Tiefbauunternehmen hat bei Arbeiten auf einem Privatgrundstück nur dann erhöhte Erkundigungs- und Informationspflichten, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besondere Anhaltspunkte für ein Vorhandensein von Versorgungsleitungen bestehen.
VolltextIBRRS 2007, 0059
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2005 - 12 U 241/03
Standortbedingte Algenbildungen sind auch dann hinzunehmen, wenn die Dachziegel nicht DIN-konform sind. Eine Neuherstellung der Dachdeckung ist unverhältnismäßig.
VolltextIBRRS 2007, 0058
OLG München, Urteil vom 21.02.2006 - 28 U 1823/04
1. Eine abnahmereife Werkleistung liegt bei der Einbringung einer Spundwand im Rahmen eines BGB-Vertrages erst beim kompletten Rückbau vor. Ein Anspruch auf Teilabnahme einer Spundwand nach dem Einbringen setzt beim BGB-Bauvertrag eine gesonderte Vereinbarung voraus.
2. Die Zahlung der Vergütung für die Einbringung einer Spundwand stellt keine Abnahmehandlung dar.
3. Wird ein Bauunternehmer mit der Einbringung einer Spundwand zur Sicherung einer Baugrube und zum Schutz eines Nachbargrundstücks beauftragt, dann zählt der Standsicherheitsnachweis zur originären Leistungsverpflichtung, auch wenn die Tragwerksplanung nicht gesondert beauftragt wird.
4. Ein Bauunternehmer ist auch dann für Setzungsschäden an Nachbargebäuden wegen einer Vertiefung verantwortlich, wenn er den Bauherrn nicht in gehöriger Form auf die Notwendigkeit einer Tragwerksplanung für eine Spundwand hinweist.
IBRRS 2007, 0057
OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2005 - 18 U 2297/04
1. Die Fälligkeit des Werklohns hängt beim BGB-Vertrag nicht von der Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung, insbesondere nicht von der Vorlage von Aufmaßen ab.
2. Jedenfalls (auch außerhalb der VOB/B) kann sich der Schuldner nicht auf die fehlende Prüfbarkeit berufen, wenn er eine angemessene, zweimonatige Prüfungsfrist ohne konkrete Rüge verstreichen lässt.
VolltextIBRRS 2007, 0056
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2005 - 13 U 226/04
Schmiergeldzahlungen begründen in voller Höhe einen ersatzfähigen Vertrauensschaden des Bauherrn. Der Werklohnanspruch ist in Höhe der Schmiergeldzahlung zu hoch. Selbst wenn die Auftragserteilung in einem förmlichen Vergabeverfahren erfolgt und das das Schmiergeld zahlende Bauunternehmen den niedrigsten Preis geboten hat, ist die Schmiergeldzahlung ursächlich für den Schaden.
VolltextIBRRS 2007, 0040
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2006 - 21 U 120/06
Händigt ein Bauherr einem Subunternehmer zur Ermöglichung der Werkleistung einen Generalschlüssel unmittelbar aus, ohne den Hauptunternehmer hierüber zu informieren, so ist der Subunternehmer gleichwohl Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB mit der Folge, daß der Hauptunternehmer dem Bauherrn für den Verlust des Schlüssels haftet. Der Bauherr muß sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0028
OLG Köln, Urteil vom 19.07.2006 - 11 U 139/05
1. Für den Umfang der Prüf- und Hinweispflichten ist maßgebend, ob dem Auftragnehmer bei der von ihm als Fachunternehmen zu erwartenden Prüfung Bedenken hätten kommen müssen. Wird die Bauleistung von einer Fachfirma mit besonderen Spezialkenntnissen ausgeführt, so verstärkt sich die Prüfungspflicht.
2. Der Auftragnehmer ist zur Mitteilung von Bedenken auch dann verpflichtet, wenn diese erst während oder nach der Ausführung entstehen.
VolltextIBRRS 2007, 0027
LG Regensburg, Urteil vom 21.09.2006 - 1 O 487/06
1. Die Verjährung der Bürgschaftsforderung beginnt, wenn die (verbürgte) Hauptschuld fällig wird und der Bürgschaftsgläubiger von den den Bürgschaftsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis erlangt hat.
2. Mithin wird ein Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft fällig, wenn hinsichtlich eventueller Mängel ein Schadensersatzanspruch entstanden ist, etwa weil der Unternehmer als Hauptschuldner die Nachbesserung endgültig verweigerte.
VolltextIBRRS 2007, 0025
LG Verden, Urteil vom 10.11.2006 - 8 O 165/06
Der Bauunternehmer darf sich auf die Auskunft eines Fachhändlers für die Eignung bestimmter Materialien verlassen. In diesen Fällen scheidet eine arglistige Täuschung aus.
VolltextIBRRS 2007, 0009
OLG Naumburg, Urteil vom 05.05.2006 - 10 U 2/06
Zum Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag. Bei einem solchen fallen Mehr- und Mindermengen erst bei einer Opfergrenze von 20 % gegenüber dem Gesamtpreispauschalbetrag ins Gewicht; auf die Mengenabweichung zu der Einzelposition kommt es nicht an. Angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile und Werkstoffe stellen noch keine Werkleistung dar.*)
VolltextIBRRS 2007, 0007
OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.09.2006 - 4 U 525/05
Keine (abstrakte) Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon.*)
VolltextIBRRS 2007, 0006
BGH, Urteil vom 09.11.2006 - VII ZR 151/05
1. Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03, BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397).*)
2. Setzt sich die Klageforderung aus in einer Schlussrechnung zusammengefassten einzelnen Rechnungspositionen zusammen, die auf § 2 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 6 Nr. 6 VOB/B gestützt werden, gehört die Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind, zum Grund des Anspruchs.*)
3. Ein unter der Geltung des alten Schuldrechts erklärter und somit unwirksamer Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede hat nur die Wirkung, dass der Schuldner sich nach Treu und Glauben insoweit nicht auf die Verjährung berufen kann, solange er den Gläubiger durch den Verzicht von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten hat. Erklärt der Schuldner, sich nicht mehr an den erklärten Verzicht halten zu wollen, muss der Gläubiger innerhalb einer angemessenen Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen, wobei in der Regel von einer Frist von etwa einem Monat auszugehen ist.
IBRRS 2007, 0001
OLG Rostock, Urteil vom 16.11.2004 - 4 U 73/03
1. Die Abtretung eines Teilbetrages aus der Gesamtsumme mehrerer Forderungen ist nur wirksam, wenn der abgetretene Teil der jeweils einzelnen Forderung exakt bestimmbar ist.
2. Auch die Abtretung eines Teilbetrages aus einer einzigen Forderung ist nur wirksam, wenn das Rangverhältnis des abgetretenen Forderungsteils zur Restforderung bestimmt ist.
VolltextOnline seit 2006
IBRRS 2006, 4492OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2006 - 11 U 53/03 (Kart)
Zum Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Submissionsabsprachen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4490
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2006 - 4 U 105/06
Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens oder nach der letzten Stellungnahme des Sachverständigen, wenn weder das Gericht von sich aus weitere Anordnungen trifft noch die Parteien durch Stellung weiterer Fragen oder Anträge oder Erhebung von Einwendungen innerhalb angemessener Frist auf den Fortgang des selbständigen Beweisverfahrens hinwirken.
VolltextIBRRS 2006, 4470
LG München II, Urteil vom 19.09.2006 - 2 S 3359/06
Zu der Frage, ob der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht verliert, wenn er nach fruchtloser Mängelbeseitigungsaufforderung das Nachbesserungsangebot mit der Erklärung ablehnt, "Mängelbeseitigung ist erfolgt".
VolltextIBRRS 2006, 4469
AG Garmisch-Patenkirchen, Urteil vom 04.05.2006 - 5 C 99/06
Zu der Frage, ob der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht verliert, wenn er nach fruchtloser Mängelbeseitigungsaufforderung das Nachbesserungsangebot mit der Erklärung ablehnt, "Mängelbeseitigung ist erfolgt".
VolltextIBRRS 2006, 4465
OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2005 - 14 U 2368/04
1. Auch im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B - also bei Schadenseintritt vor Abnahme der Werkleistung - hat der Werkunternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit seiner Leistung.
2. Der Werkunternehmer hat darzulegen und zu beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden aus seinem Verantwortungsbereich hervorgegangen ist.
VolltextIBRRS 2006, 4464
OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2006 - 3 U 21/04
1. Lediglich auf Ansprüche aus § 13 Nr. 7 VOB/B und § 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280 ff BGB ist die Verrechnungstheorie des BGH anzuwenden. Ansprüche aus § 13 Nr. 5 VOB/B können hingegen aufgerechnet werden.
2. Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels - selbst noch im Prozess - kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden.
3. Eine Voraussetzung sowohl für den kleinen Schadensersatzanspruch nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 als auch für den kleinen nach § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B ist, dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.
VolltextIBRRS 2006, 4462
OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2006 - 9 U 75/05
Will ein Unternehmer einen bestimmten Preis oder die gemäß § 632 Abs. 2 BGB übliche Vergütung berechnen, hat er grundsätzlich zu beweisen, dass eine vom Besteller behauptete Pauschalpreisvereinbarung nicht getroffen wurde. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Einheitspreisvertrages liegt daher beim Unternehmer und nicht beim Auftraggeber. Dabei dürfen an die Negativbeweisführung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden.
VolltextIBRRS 2006, 4449
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2006 - 12 U 76/06
1. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommene Bürge kann sich im Erstprozess nicht darauf berufen, der Hauptschuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, wenn er den zu Grunde liegenden Bauvertrag und die Sicherungsabrede bewusst nicht zur Kenntnis genommen hat; dies entspricht der bewussten Abweichung von der Sicherungsabrede.*)
2. Das Vorgehen des Bürgschaftsgläubigers aus einer vom Bürgen bewusst ohne Kenntnisnahme von der Sicherungsvereinbarung erteilten Bürgschaft ist nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich.*)
VolltextIBRRS 2006, 4430
BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05
Für ein Verhandeln genügt, wie bei § 852 Abs. 2 BGB a.F., jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird. Die zu § 639 Abs. 2 BGB a.F. ergangene Rechtsprechung kann zur Ausfüllung des Begriffs herangezogen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 4413
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.04.2006 - 8 U 243/05
Im Rahmen der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erkennbare Beschaffenheit der Leistung anderer Unternehmer zu berücksichtigen und auf eventuelle Risiken für Leistungen von Nebenunternehmern, die auf seinem Werk aufbauen, hinzuweisen.
VolltextIBRRS 2006, 4410
OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2006 - 21 W 7/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen für den Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648 BGB die Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller nach Treu und Glauben entbehrlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 4408
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2005 - 23 U 104/04
1. Überschreitet der Geschäftsführer des Auftraggebers bei dem Abschluss von Bauverträgen den ihm im Innenverhältnis vorgegebenen Finanzierungsrahmen (hier: um rund 1 Mio. DM bei vorgesehenen 3,5 Mio. DM), sind die Bauverträge nicht ohne weiteres wegen Missbrauchs der Vertretungsmacht nichtig. Dies würde ein bewusstes treuwidriges Verhalten voraussetzen, welches zu verneinen sein kann, wenn die Überschreitung des Finanzierungsrahmens sich erst allmählich mit dem Baufortschritt zeigte.
2. Auch die Vereinbarung eines Generalunternehmerzuschlag von 15 % auf die Subunternehmerrechnungen begründet keinen Missbrauchsvorwurf.
3. Zur Frage des Verbotes des Insichgeschäfts und der Befreiung hiervon, wenn der Geschäftsführer sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer vertritt und keine ausreichende schriftliche Dokumentation erstellt.
4. Der Auftragnehmer verliert den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung, wenn er ihn nicht innerhalb von zwei Monaten geltend macht.
VolltextIBRRS 2006, 4399
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2005 - 9 W 1205/05
1. Die Kosten für ein Privatgutachten, das vom Bauherrn aufgewendet werden muß, um Schäden an dem Bauwerk festzustellen und abzuklären, welche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich sind, sind Mangelfolgeschäden. Sie können aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs nach § 635 BGB a.F. als Schadensposition der Hauptsache geltend gemacht werden.
2. Eine Partei hat nach § 91 ZPO unter engen Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein vorprozessuales Gutachten in einem schwierigen Fall, in dem die Partei ihre Rechte nicht allein aufgrund des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens genügend wahrnehmen kann, auch für ein während des Rechtsstreits zusätzlich in Auftrag gegebenes Privatgutachten.
VolltextIBRRS 2006, 4397
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.11.2006 - 2 U 1723/06
Der Vertrauensschaden des Auftragnehmers wegen fahrlässig falscher Massenangaben des Auftraggebers umfasst nur denjenigen Schaden, der durch die Veränderung der Massen ausgelöst worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung solcher Verluste, die auch bei Ausführung des Werkvertrages zu den vom Auftragnehmer angenommenen Bedingungen entstanden wären, besteht nicht. Beim Vertrauensschaden besteht regelmäßig kein Anspruch auf Anpassung des Vertrages.
VolltextIBRRS 2006, 4376
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2006 - 5 U 89/05
Zu der Frage, welche Leistungen vom Bausoll umfasst sind und welche Leistungen im Rahmen eines Nachtrags geltend gemacht werden können.
VolltextIBRRS 2006, 4351
OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 18/03
1. Der bauleitende Architekt hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, wenn seine Tätigkeit zur Behebung eines Schadens erforderlich wird, für den er ebenfalls verantwortlich ist.
2. Der Auftragnehmer haftet über § 278 BGB für die unzureichende Informationsweitergabe seines Bauleiters.
IBRRS 2006, 4350
OLG München, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 3009/99
1. Für die Frage, ob eine Innentreppe innerhalb einer Wohnung verkehrssicher ist, kommt es nicht darauf an, wie der Benutzer die Treppe begehen könnte, sondern wie er sie als Laie üblicherweise benutzt.
2. Wird bei der Planung von Innentreppen in mehrfacher Hinsicht gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen (hier: Nichteinhaltung der DIN 18065 bezüglich nutzbarer Treppenbreite und Unterschreitung der Mindestauftrittsbreiten von Treppenstufen) und bestehen deshalb Unfallgefahren, dann liegt ein grob fahrlässiger Planungsfehler vor.
3. Weisen die Treppenanlagen in zahlreichen Wohnungen eines Bauvorhabens den gleichen Mangel auf, dann wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche für das gesamte Bauvorhaben schon durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen die Planer und Unternehmer hinsichtlich einer dieser Wohnungen unterbrochen, wenn sich jedenfalls aus der Antragsbegründung ergibt, dass sich das Verfahren gegen die Antragsgegner wegen grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten über die Verkehrssicherheit der Treppen richtet.