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Sachgebiet: Bauvertrag

7587 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2006 - 21 U 143/05

1. Reichen die für die Hemmung der Verjährung maßgeblichen Umstände zeitlich über den Stichtag 01.01.2002 hinaus, unterliegen ihre Folgen ab dem 01.01.2002 dem neuen Rech.

2. Geht es um zwischen den Parteien über behauptete Mängel geführte Verhandlungen, beurteilt sich die Frage der Verjährungshemmung für die Zeit bis zum 31.12.2001 nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. und für die Zeit ab dem 01.01.2002 nach § 203 BGB n.F..

3. „Verhandlungen" im Sinne des § 203 BGB sind weit auszulegen. Der Gläubiger muss klar stellen, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn im Kern stützen will; anschließend genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächliche Grundlage, auf Grund dessen ein Vertragspartner davon ausgehen kann, dass seine Forderung von dem anderen Vertragspartner noch nicht endgültig abgelehnt wird.

4. Gehen beide Parteien bei ihren Telefonaten davon aus, dass kein Mangel vorliegt und gibt der Unternehmer nur Bedienhinweise, um die vermeintlich falsche Bedienung zu beheben, so handelt es sich nicht um Verhandlungen im o.a. Sinne.

5. Die Unkenntnis von Beginn und Dauer der Verjährung gehen grundsätzlich zu Lasten des Gläubigers, so dass der Schuldner bei nachträglich eingetretener Kenntnis der Verjährung ohne Verstoß gegen § 242 BGB die Verjährungseinrede erheben kann.

6. Für die Hemmung der Verjährung ist es zwar belanglos, ob der Unternehmer bei seinen Nachbesserungsversuchen erklärt, er erkenne eine Rechtspflicht nicht an und handle nur aus Gefälligkeit. Dieser Gesichtspunkt kommt indessen nicht zum Tragen, wenn die Verjährung bei Beginn der Nachbesserungsversuche bereits eingetreten ist und der Besteller damit keine Möglichkeit mehr hat, die Erhebung der Verjährungseinrede durch den Unternehmer noch zu verhindern. In diesem Fall ist die Berufung auf die eingetretene Verjährung deshalb auch dann wirksam, wenn der Unternehmer eine Nachbesserung im Kulanzwege anbietet.




IBRRS 2006, 3625
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Sonderkündigungsrecht des § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B nichtig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2006 - 23 U 35/06

1. Das Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers verstößt nicht gegen § 119 InsO (Zulassung der Revision zum BGH).

2. Ist ein Vertrag von vornherein mit Unsicherheiten hinsichtlich der Durchführung behaftet (hier: Büroinnenausstattung auf Abruf jeweils nach Vermietung der Räume), so kann ohne besondere Vereinbarung nicht davon ausgegangen werden, dass der Auftraggeber das Durchführungsrisiko trägt und deshalb wegen Unmöglichkeit haftet.




IBRRS 2006, 3574
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragsübernahme bei unklarem vertraglichen Leistungsumfang

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2006 - 12 U 111/04

§ 2 Nr. 5 VOB/B (Vergütungsanpassung aufgrund Preisgrundlagenänderungen) ist nicht anwendbar, wenn sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebotes nicht nach den Einzelheiten der geplanten Ausführung erkundigt hat, die er weder dem Leistungsverzeichnis noch den damals überlassenen Planungsunterlagen hinreichend entnehmen konnte, die er aber für eine zuverlässige Kalkulation hätte kennen sollen; insoweit darf der Auftragnehmer bzw. Bieter ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären; ebenso gilt dies, wenn sich für ihn aus dem Leistungsverzeichnis und aus den verfügbaren weiteren Unterlagen die bestimmte Art der Ausführung nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er darauf aber bei der Kalkulation maßgebend abstellen will.

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IBRRS 2006, 3570
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt eine Zahlungseinstellung gemäß § 8 Nr. 2 VOB/B vor?

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 87/04

Eine Kündigung nach § 8 Nr. 2 Abs. 1 1. Alt. VOB/B ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer (AN) zweimal die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und gegen ihn ein Haftbefehl ergangen ist.

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IBRRS 2006, 3563
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Versorgungsleitungen: Nachforschungspflicht des Subunternehmers?

OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2006 - 26 U 123/05

1. Macht ein Subunternehmer ein Vertragsangebot, in dem er eine eigene Nachforschungspflicht zu Verorgungsleitungen ausschließt, wird dieser Vorbehalt nicht Vertragsbestandteil, wenn er die Auftragsbestätigung des Hauptunternehmers annimmt, wonach die Ausschreibungsunterlagen Vertragsinhalt werden und diese die Nachforschung dem Auftragnehmer zur Pflicht machen ("Es ist Sache des Auftragnehmers, sich vor Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig mit den innerhalb des Baubereichs zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen, um die Lage vorhandener Versorgungsleitungen zu erfahren.").

2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 VOB/B, wonach der Auftraggeber dem Auftragnehmer die für die Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben hat, ist, unabhängig davon, dass sie durch den Inhalt der Baubeschreibung hinsichtlich der Versorgungsleitungen wirksam abbedungen wäre, nicht einschlägig. Diese Vorschrift soll lediglich die ordnungsgemäße und mangelfreie Herstellung des Werks, nicht aber den Schutz des Eigentums von dritten Personen gewährleisten. Gleiches gilt für die DIN 18299 0.1.13, 0.1.14 und 0.1.16.

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IBRRS 2006, 3556
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006 - 2 U 138/05

1. Die Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und zwei Monaten weicht von § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B 1996 ab, so dass die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist und einer Inhaltskontrolle unterliegt.

2. Die Verlängerung der Gewährleistung um zwei Jahre durch bloße schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung vor Ablauf der Verjährungsfrist gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 1996 ist wirksam, auch wenn sich die Gewährleistungsfrist dadurch auf über sieben Jahre verlängern kann.

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IBRRS 2006, 3555
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Kupfer-Zink-Mischinstallation: Gravierender Mangel?

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2006 - 10 O 241/03

1. Ein gravierender und damit aufklärungspflichtiger Mangel im Sinne von § 638 Abs. 1 BGB a.F. durch die Verwendung von feuerverzinktem Material nach den kupferhaltigen Materialien beim Aufbau der Wasserversorgung liegt bei Ausführung in 1992 nicht vor. Die geänderte DIN 1988 schreibt erst seit 2004 vor, dass Bauteile und Apparate mit größeren wasserberührten Flächen aus Kupfer in Fließrichtung nicht vor solchen aus verzinkten Eisenstoffen angeordnet werden dürfen.

2. Ein Arglist gleichzusetzendes Organisationsverschulden mit der Folge einer 30-jährigen Verjährung gemäß § 195 BGB a.F. erfordert Kenntnis und Verschweigen eines gravierenden Mangels.

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IBRRS 2006, 3546
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft abrufbar trotz fehlender Abnahme?

OLG Rostock, Urteil vom 31.08.2006 - 7 U 2/06

1. Die Bauvertragsparteien können zwar eine vereinbarte förmliche Abnahme des Werkes übereinstimmend abbedingen. Eine Bürgschaftserklärung kann aber nicht dahin verstanden werden, dass es den Parteien der Hauptschuld überlassen sein sollte, die Modalitäten der Abnahme nachträglich anders als in dem der Bürgschaft zugrunde gelegten Bauvertrag zu regeln, mit der Wirkung, dass die Bürgschaft von vornherein auch im Falle einer auf diese Weise vereinbarten Abnahme gelten sollte.

2. Eine Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln kann als eine Abnahme gewertet werden. Es muß dann aber zweifelsfrei deutlich werden, ob der Auftraggeber abnehmen und nicht etwa die Abnahme wegen Mängeln verweigern will.

3. Die Voraussetzung, dass die Bürgschaft erst in Kraft tritt, wenn der Sicherheitseinbehalt beim Auftragnehmer eingegangen ist, ist eine aufschiebende Bedingung, deren Eintritt der Auftraggeber zu beweisen hat.

4. Grundsätzlich ist eine Barsicherheit bar auszuzahlen, wenn die Bürgschaft als zum Austausch gestellte und geeignete Sicherheit entgegengenommen worden ist.




IBRRS 2006, 3538
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme bei vorzeitig beendetem Bauvertrag immer erforderlich?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06

1. Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04, mit der nunmehr ausdrücklich anerkannt ist, dass eine Abnahme auch im Falle eines vorzeitig beendeten Werkvertrages grundsätzlich für die Fälligkeit der Vergütung erforderlich ist, bleibt es dabei, dass die Abnahme auch hier entbehrlich ist, wenn eine Erfüllung des Werkvertrages nicht mehr verlangt wird.

2. Zur Frage, ob der fehlende Nachweis einer Bauleistungs- und Betriebshaftpflichtversicherung ein Zurückbehaltungsrecht begründet (hier aufgrund von Treu und Glauben verneint).

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IBRRS 2006, 3536
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung bei Mahnung ohne Ablehnungsandrohung

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04

Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)

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IBRRS 2006, 4732
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 12.09.2006 - VIII ZR 116/06

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2006, 3528
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schuldrecht - Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns?

OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 3 U 87/06

1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird.*)

2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.*)

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IBRRS 2006, 4723
BauvertragBauvertrag
Windstärken von 70 - 80 km/h sind an der Nordsee keine höhere Gewalt!

LG Itzehoe, Urteil vom 07.04.2006 - 3 O 346/05

Windstärken von 70 - 80 km/h (9 Beaufort) sind in der Nordseeküstenregion auch im September nicht als höhere Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstand nach § 7 Nr. 1 VOB/B anzusehen und führen nicht dazu, dass der Unternehmer für die Beseitigung der am bereits teilweise errichteten Werk entstandenen Schäden eine Vergütung verlangen kann.*)

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IBRRS 2006, 3444
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Generalübernehmer ist durch § 648a geschützt!

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2006 - 12 U 2379/04

1. Ein Generalübernehmer ist sicherungsberechtigter Unternehmer i.S.d. § 648a.

2. Nach dem von § 648 Abs. 1 Satz 2 BGB wesentlich abweichenden Wortlaut des § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs, wie er sich aus dem Vertrag ergibt, gefordert werden. Dabei ist auch unerheblich, ob sich das Sicherungsverlangen auf erbrachte oder noch nicht erbrachte Leistungen bezieht.

3. Ein überhöhtes Sicherungsverlangen ist nicht automatisch unwirksam. Dem Auftraggeber ist vielmehr abzuverlangen, die der Höhe nach für ihn feststellbare, nach § 648a BGB forderbare Sicherheit zu leisten.

4. Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes nach § 648a Abs. 5 BGB ist allein die vereinbarte Nettovergütung. Abschlagszahlungen des Auftraggebers bleiben unberücksichtigt.

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IBRRS 2006, 3385
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preisanpassungen bei Mengenänderungen

KG, Urteil vom 29.09.2005 - 27 U 120/04

1. Umlagenanteile aus Nachträgen wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen (VOB/B § 1 Nr. 3, 4 i.V.m. VOB/B § 2 Nr. 5, 6) sind im Rahmen des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B als Ausgleich anzusetzen.

2. Eine Regelung, wonach abweichend von § 2 Nr. 3 Abs. 2, 3 VOB/B bereits Mengenänderungen unter 10% zu einem Anspruch auf Preisanpassung führen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig.

3. Bei der Vereinbarung neuer Preise für Mengenmehrungen über 10% ist zwischen variablen Kosten, die sich regelmäßig verändern und Fixkosten, die in der Regel unverändert bleiben, zu unterscheiden.

4. Hat sich der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeitnehmer für die Ausführungszeit zu bestimmten Konditionen zu beschäftigen, handelt es sich bei den Kosten dafür um Fixkosten.




IBRRS 2006, 3372
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauinsolvenz - Minderung statt Nachbesserung vom Nachunternehmer?

BGH, Urteil vom 10.08.2006 - IX ZR 28/05

Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Bauvertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptunternehmers von dem Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, wenn dem Bauherrn wegen der Mängel an dem Bauwerk nur eine Insolvenzforderung zusteht.*)

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IBRRS 2006, 3370
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlechte Mängelbeseitigung: Neue Frist erforderlich

LG Wiesbaden, Urteil vom 23.03.2005 - 11 O 62/02

1. Erfüllt der Auftragnehmer eine Vereinbarung über die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, muss eine erneute Mangelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung erfolgen, um die Ersatzvornahmevoraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch, falls sich neue Mängel zeigen sollten.

2. Erneut auftretende bzw. nicht beseitigte Mangelerscheinungen sind dem Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Schadensortes anzuzeigen.

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IBRRS 2006, 3274
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 3 U 29/01

1. Ersatz seines Vollziehungsschadens kann der Schuldner nur nach § 945 ZPO verlangen, nicht aber nach allgemeinem Deliktsrecht und - trotz vertraglicher Sonderverbindung - auch nicht aus pVV/Pflichtverletzung nach § 280 BGB (n.F.).*)

2. Hat der Konkursverwalter die Erfüllung eines zur Zeit der Konkurseröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten zweiseitigen Vertrages abgelehnt, kann er vom Werkunternehmer und Vertragspartner des Gemeinschuldners nicht mehr verlangen, dass diese Mängel an den ausgeführten Teilen seines Werks beseitigt oder Vorschüsse für eine solche Mängelbeseitiung zahlt.*)

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IBRRS 2006, 3271
BauträgerBauträger
Haftet Geschäftsführer für nichtbezahlte Erschließungskosten?

LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.07.2006 - 2 S 30/06

Die MaBV-Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH entfällt, sobald das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt und der Auftraggeber Eigentum und Besitz an der Eigentumswohnung erlangt hat. Noch offene Erschließungskosten, deren Bezahlung die Bauträger-GmbH vertraglich übernommen hat, unterfallen nicht mehr dem Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 MaBV.

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IBRRS 2006, 3115
BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Leistungsbereitschaft genügt für Lohnanspruch

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2006 - 10 U 66/06

1. Im Rahmen des § 649 Satz 2 BGB werden die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 632, 641 BGB in der Weise modifiziert, dass der Unternehmer eine Abnahme nicht beweisen muss und an die Stelle der Vertragserfüllung die Bereitschaft des Unternehmers tritt, die vertragsgemäße Leistung zu erbringen.*)

2. Die zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 649 S. 1 BGB bestehende eigene Bereitschaft, die versprochene Leistung vertragsgemäß erbringen zu wollen und zu können, hat grundsätzlich der die Vergütung nach § 649 S. 2 BGB verlangende Unternehmer darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2006, 2991
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung als Quittung?

OLG Koblenz, Urteil vom 20.10.2005 - 6 U 1303/04

1. Eine Schlussrechnung ohne Unterschrift stellt keine Quittung im Sinne des § 368 BGB dar.

2. Eine Schlussrechnung, die Abschlagszahlungen aufführt und mit 0 € endet, beweist nicht, dass über die aufgeführten Abschlagszahlungen hinaus weitere Zahlungen auf die Werklohnforderung geleistet worden sind.

3. Sie führt auch nicht zu einer Beweislastumkehr dahin, dass der Unternehmer nun die Nichterfüllung der Werklohnforderung beweisen müsste.

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IBRRS 2006, 2863
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bauunternehmer: Kostentragung für Herstellung korrekter Raumhöhen

OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.2005 - 4 U 145/04

1. Der Bauunternehmer, der abweichend von der Planung die gemäß Landesbauordnung erforderliche Raumhöhe im Obergeschoss eines Gebäudes unterschreitet, schuldet Schadensersatz in Höhe der Kosten der nachträglichen Herstellung der korrekten Raumhöhen, selbst wenn hierfür das Dachgeschoss durch Veränderung der Kehlbalken angehoben und sämtliche Zwischenwände angepasst werden müssen.

2. Die Nichteinhaltung der Raumhöhe stellt eine erhebliche Wertminderung des gesamten Hauses dar, die eine Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes ausschließt.

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IBRRS 2006, 2845
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Flachdachabdichtung: Dachdecker muss Kondensatbildung verhindern

OLG München, Urteil vom 30.11.2005 - 27 U 229/05

1. Die Leistung des Werkunternehmers beschränkt sich nicht auf seine isolierte Werkleistung, sondern muss deren funktionelles Umfeld mit einbeziehen. Dies betrifft vor allem Vorgewerke, mit deren Überprüfung der Auftragnehmer den Erfolg seiner eigenen Leistung abzusichern hat.

2. Zur Dichtigkeit eines Daches gehört nicht nur die Vermeidung des Eindringens von Niederschlagswasser, sondern auch die Verhinderung von Kondensatbildung.




IBRRS 2006, 2844
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Tragwerksplaner muss örtliche Gegebenheiten prüfen

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2005 - 9 U 1121/04

Der Tragwerksplaner hat die Haftzugfestigkeit des Betons zu prüfen, bevor er ein CFK-Lamellensystem zur Erhöhung der Tragfähigkeit von Decken empfiehlt.

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IBRRS 2006, 2828
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch: Neue Verjährungsfrist?

OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 287/05

Ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch des Verkäufers lässt - abgesehen von einem Anerkenntnis - keine neue Verjährungsfrist entstehen, § 438 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserung ist nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2006, 2818
BauvertragBauvertrag

OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 187/05

In die September-Ausgabe hat sich wieder einmal der Fehlerteufel eingeschlichen:

Das Aktenzeichen der von Ihnen gesuchten Entscheidung lautet richtig:

16 U 287/05

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IBRRS 2006, 2745
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Mangelhafte Verlegung von Wasserleitungen: Schlaggeräusche

LG Aachen, Urteil vom 30.03.2006 - 6 S 215/05

1. Kommt es bei der Nutzung von Wasserleitungen zu Schlaggeräuschen, die auf die Verlegung der Rohre zurückzuführen sind, liegt ein Ausführungsmangel vor.

2. Tragen die Parteien im Prozess übereinstimmend die Vereinbarung der VOB/B vor, reicht dies allein für eine wirksame Einbeziehung nicht aus. Diese wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird und die - geschäftlich unerfahrene - Partei Gelegenheit hatte, deren Inhalt bei Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.

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IBRRS 2006, 2742
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungssicherheit in ZVB-StB 88: Wahlrecht ausgeschlossen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2006 - 3 U 70/05

Das dem Auftragnehmer zustehende Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B ist auch dann ausgeschlossen, wenn die zum Vertragsinhalt gewordene Regelung der Ziffer 48 ZVB-StB 88 bei einer Gewährleistungsbürgschaft keine Verpflichtung der Zahlung auf erstes Anfordern vorsieht, jedoch die vorrangigen Vertragsbedingungen des Bauherrn eine allgemeine Regelung enthalten, dass sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde zur Zahlung auf erstes Anfordern bereit zu erklären habe. Diese Regelung ist unwirksam.

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IBRRS 2006, 2741
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann ein Nachtragsangebot konkludent angenommen werden?

OLG Jena, Urteil vom 12.01.2006 - 1 U 921/04

1. Das Stillschweigen auf ein Angebot ist zwar in der Regel nicht als Zustimmung zu werten. Anders ist dies jedoch dann, wenn nach Treu und Glauben ein Widerspruch des Angebotsempfängers erforderlich gewesen wäre. Das gilt auch für Nachtragsangebote.

2. Ein Widerspruch gegen ein Nachtragsangebot ist z. B. geboten, wenn diesem einverständliche und alle wichtigen Punkte betreffende Vorverhandlungen vorausgegangen sind.

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IBRRS 2006, 2450
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Volle Vergütung des Baunternehmers, wenn er kündigt?

OLG Nürnberg, Urteil vom 04.01.2006 - 6 U 114/03

Verweigert der Auftraggeber ernsthaft und endgültig die Annahme der vom Bauunternehmer angebotenen Leistung, weil er sie zu Unrecht für nicht vertragsgemäß hält, und teilt er nicht konkret mit, welche Änderung der Leistungsausführung er fordert, so kann der Bauunternehmer auch ohne Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Vertrag kündigen. Nach Kündigung kann der Unternehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

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IBRRS 2006, 2438
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gekündigter Pauschalpreisvertrag: Ermittlung des Werklohns

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - VII ZR 68/05

Hat der Auftragnehmer bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag prüfbar abgerechnet, muss das Gericht in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Dabei ist auch eine vom Auftragnehmer nachträglich erstellte Kalkulation auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Bei der Ermittlung des dem Auftragnehmer zustehenden Werklohns ist § 287 ZPO anwendbar.*)




IBRRS 2006, 2333
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abwicklung und Folgen des großen Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - VII ZR 86/05

1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen des § 635 BGB grundsätzlich Schadensersatz in der Weise verlangen, dass er das mangelhaft errichtete Werk zur Verfügung stellt und den ihm aus der Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden geltend macht. Dieser so genannte große Schadensersatzanspruch führt jedenfalls vor der Abnahme dazu, dass der Werklohnanspruch untergeht.*)

2. Verlangt der Besteller wegen des Mangels eines Bauwerks großen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der Weise, dass er unter Anrechnung des nicht bezahlten Werklohns Mehrkosten für die Errichtung eines neuen Bauwerks geltend macht, ist in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB zu prüfen, ob die Aufwendungen dafür unverhältnismäßig sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 181/71, BGHZ 59, 365, 366).*)

3. Sind die Aufwendungen nicht unverhältnismäßig, kann der Besteller grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, dass ihm unter Abgeltung des Minderwerts lediglich die Kosten für eine Ersatzlösung zu gewähren sind, mit der er nicht in die Lage versetzt würde, den vertraglich geschuldeten Erfolg selbst herbeizuführen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. März 2003 - VII ZR 443/01, BGHZ 154, 301).*)




IBRRS 2006, 2309
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung von Abschlagsrechnungen als Schuldanerkenntnis

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 22 U 204/05

Ist nicht aufklärbar, wer von mehreren beteiligten Personen Auftraggeber eines Bauvertrages ist, kann die Bezahlung von Abschlagsrechnungen durch den Grundstückseigentümer als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden mit der Folge, dass dieser für die gesamten Bauleistungen haftet.

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IBRRS 2006, 2284
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis

VK Sachsen, Beschluss vom 14.02.2006 - 1/SVK/005-06

Wird im Nachunternehmerverzeichnis von der vorgesehenen Nutzung von detaillierten Ordnungszahlen abgesehen und anstelle der präzisen Beschreibung der Leistung wie „Leuchtenaufhängung und Kabelweg“ / „Leuchteneinzelbefestigung“ nur von „Kabeltrassen“ gesprochen, kommt es nicht mehr darauf an, ob es dem Auftraggeber möglich wäre, die Leistungen den Nachunternehmern zuzuordnen. Vielmehr obliegt es dem Bieter, das Formular unmissverständlich auszufüllen. Ein entsprechender Nachprüfungsauftrag, der den Ausschluss wegen der Unmöglichkeit der eindeutigen Nachunternehmerzuordnung rügt, ist daher unbegründet.

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IBRRS 2006, 2280
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvergütung

LG Baden-Baden, Urteil vom 12.07.2005 - 1 O 321/04

Ergibt die Auslegung des zwischen zwei Werkvertragsparteien geschlossenen Vertrages, dass Vertragsgegenstand bezüglich streitiger Leistungspositionen die Lieferung und der Einbau von bestimmten Pflastersteinen war, bleibt eine später getätigte erneute Einigung rechtsfolgenlos und die Voraussetzungen eines Nachtrags gemäß § 2 Nr. 5, 6 VOB/B liegen nicht vor.

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IBRRS 2006, 2210
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abriss und Neuerrichtung eines Dachstuhls wegen Schimmelpilz?

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - VII ZR 274/04

Eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liegt nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Vornahme der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen.*)




IBRRS 2006, 2201
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kosten für nachtr. Abdichtung einer Bodenplatte bei Planungsfehler

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2006 - 8 U 200/05

Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Abdichtung der Bodenplatte seines Hauses, die sich in seinem Verhältnis zum Werkunternehmer aus Rechtsgründen nicht als Mangelbeseitigungskosten im Rahmen von dessen Gewährleistung darstellen, können auch nicht vom planenden Architekten als kausale Folge seines Planungsfehlers verlangt werden. Sie stellen vielmehr nicht ersatzfähige Sowiesokosten dar.*)

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IBRRS 2006, 2200
BauvertragBauvertrag
Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2006 - 8 U 12/06

Die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach §§ 312, 355 BGB beginnt nicht vor dem Zustandekommen des (schwebend wirksamen) Vertrags.*)

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IBRRS 2006, 2192
BauvertragBauvertrag
Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 195/06

1. Eine Lohngleitklausel, die die Höhe des Werklohnes an einen Tariflohn bindet, ist eine Kostenelementeklausel und keine Spannungsklausel.

2. Eine solche Kostenelementeklausel ist unwirksam, wenn der Ände-rungssatz nicht den kalkulierten Lohnkosten entspricht.

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IBRRS 2006, 2178
BauvertragBauvertrag
Bindungswirkung eines Schadensersatzprozesses für Miteigentümer

OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2005 - 26 U 11/05

1. Verpflichtet sich der Veräußerer, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, richtet sich das Gewährleistungsrecht für eventuelle Mängel nach Werkvertragsrecht, da sich der Veräußerer verpflichtet hat, auf dem Grundstück das Bauwerk zu errichten.

2. Dass der Veräußerer von allen Miteigentümern des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück in einem anderen Verfahren u.a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt in der Regel nicht dazu, dass die klagenden Miteigentümer, die nur einen Teil der Eigentumsgemeinschaft ausmachen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen, da sie nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden sind. Eine solche Bindung ist nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.

3. Ist der Schadensersatz jedoch auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichtet, ist die Ausübung der Rechte hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums nicht beeinträchtigt, da dieser Anspruch lediglich das individuelle Vertragsverhältnis zwischen den Parteien betrifft. Anstelle des Wohnungseigentümers, der aus der Gemeinschaft ausscheidet, tritt im Falle der Rückabwicklung dann wieder der Veräußerer.

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IBRRS 2006, 2177
BauvertragBauvertrag
Antragsrücknahme: Antragsteller trägt Kosten!

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2005 - 21 W 6/05

Will der Generalunternehmer eines Bauvorhabens im selbständigen Beweisverfahren festgestellt wissen, dass der Bauuntergrund mangelhaft ist, nimmt jedoch sodann seinen Antrag zurück und ist kein Hauptsacheverfahren (mehr) anhängig, hat er als Antragsteller gem. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten anfallenden Kosten, u.a. für die zur Feststellung nötige Beauftragung einer Drittfirma zu tragen.

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IBRRS 2006, 2172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfbarkeit der Abrechnung bzgl. ersparter Aufwendungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 4 U 233/05

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung ersparter Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag.

2. Die Rechtsfolge der fehlenden Prüffähigkeit der Schlussrechnung (Vergütungsanspruch wird nicht fällig) greift auch dann ein, wenn der Auftragnehmer seiner sekundären Darlegungslast in Bezug auf ersparte Aufwendungen nicht genügt.

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IBRRS 2006, 2162
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Streitiger Zeitaufwand für Nacharbeiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2006 - 4 U 149/05

Zum Beweis streitigen Zeitaufwands für Nacharbeiten.

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IBRRS 2006, 2160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorzeitige Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.05.2006 - 4 U 208/98

1. Nach Kündigung eines Bauvertrages wird die Vergütung auch ohne Abnahme fällig.

2. Die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist allein, ob dem Kontroll- und Informationsinteresse des Auftraggebers im konkreten Fall genügt ist.

3. Hat der Unternehmer seine Leistung nicht in seinen Pauschalpreis einkalkuliert, etwa weil er irrtümlich der Auffassung ist, sie sei nicht - bzw. jedenfalls nicht schon aufgrund des ursprünglichen Vertrages - geschuldet, scheitert die Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung nicht daran, dass er keine Nachkalkulation vornimmt.




IBRRS 2006, 2159
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Folgekosten der Mangelbeseitigung nicht immer ersatzfähig

KG, Urteil vom 06.06.2006 - 7 U 197/05

1. Kosten, die mit der Unterhaltung einer nachträglich eingebauten Innendrainage (hier: zur Abdichtung gegen Schichtenwasser in einer Tiefgarage) verbunden sind, kann der Besteller nicht schon deshalb vom Unternehmer ersetzt verlangen, weil der Einbau im Rahmen der Mängelbeseitigung erfolgt ist.

2. Fallen für die Trockenhaltung einer Tiefgarage Wartungskosten an einer Innendrainage an, handelt es sich nicht um Kosten der Mängelbeseitigung, sondern um Folgekosten, die zur Erhaltung des Bauwerks vom Besteller aufgebracht werden müssen, sofern im Bauwerksvertrag keine bestimmte Maßnahme zur Abdichtung gegen Schichtenwasser vereinbart worden ist.*)

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IBRRS 2006, 2129
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bauüberwachung bei Abdichtungsarbeiten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2005 - 23 U 157/04

1. Hat der Bauunternehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte und Brauchbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so muss er dies unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - mitteilen. Eine Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer - insbesondere als Fachunternehmer - hätte Bedenken haben müssen.

2. Abdichtungsbereiche gegen Feuchtigkeit bedürfen einer besonderen Beobachtung und Überprüfung, da diese typische Gefahrenquelle darstellen und ein kritischer Bauabschnitt ist. Auch wenn der Auftraggeber von einer fachkundigen Person beraten wird, wird der Unternehmer von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht in der Regel nicht entbunden.

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IBRRS 2006, 2126
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Avalzinsen bei Verzug des Bauherrn mit Rückgabe einer Bürgschaft

OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2006 - 5 U 1806/05

1. Für die durch verspätete Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft entstehenden Avalzinsen haftet der Bauherr auch dann, wenn der Bauunternehmer versehentlich die Herausgabe der Urkunde an sich selbst verlangt hat, der Bauherr die Bürgschaft jedoch aus anderen Gründen einbehält.*)

2. Eine wirksame Mahnung kann auch dann gegeben sein, wenn erkennbar ist, dass es dem Gläubiger nicht auf die von ihm genannten Modalitäten, sondern nur auf die tatsächlich geschuldete Leistung (hier: Herausgabe an die Bank) ankommt.*)

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IBRRS 2006, 2125
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Änderung der Wärmeschutzverordnung beachtlich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2005 - 22 U 32/04

Zu der Frage, welche Wärmeschutzverordnung zur Anwendung kommt, wenn es zwischen Bauantrag und Ausführung zu einer Änderung der Wärmeschutzverordnung mit erhöhten Anforderungen kommt.

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IBRRS 2006, 2124
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spartenerkundungspflicht: Freilegung bei ungewissem Leitungsverlauf

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2005 - 19 U 18/05

1. Beim Bestehen einer Spartenerkundungspflicht ist diese verletzt, wenn die Lage der Leitungen nur äußerst vage mitgeteilt sowie darauf hingewiesen wird, dass keine präzisen Pläne existieren, und der Bauleistungserbringer sich nicht selbst durch Freilegung einen Überblick verschafft, wenn dies ohne große Umstände möglich ist.

2. In einem solchen Falle trifft den Auftraggeber der Bauleistung im Schadensfall nicht einmal ein Mitverschulden nach § 254 BGB.

3. Das Gestatten einer Leitungsdurchführung über das Nachbargrundstück durch den Nachbarn begründet ein vertragliches oder jedenfalls quasivertragliches Schuldverhältnis, das über ein bloßes Nachbarschaftsverhältnis hinausgeht, weshalb § 278 BGB anwendbar sein kann.

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IBRRS 2006, 2123
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Außerordentl. Kündigung auch bei Selbstverschuldung

OLG Dresden, Urteil vom 04.08.2005 - 9 U 1889/04

1. Eine Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund kann durch eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung oder eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt sein, die eine Fortsetzung des Vertrages für die andere Vertragspartei unmöglich macht. Dies gilt vorbehaltlich aller Umstände im Einzelfall selbst dann, wenn die kündigende Vertragspartei selbst schuldhaft die Vertragsgrundlage zerrüttet hat.

2. Besteht ein auf § 649 BGB gestützter Honoraranspruch für nicht erbrachte und gleichzeitig ein Honoraranspruch für erbrachte Leistungen, ist eine Entscheidung nach § 301 ZPO durch Teilurteil möglich.

3. Hat das Gericht konträre Aussagen über den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zu würdigen, kann es sich ungeachtet der Tatsache, dass Aussage gegen Aussage steht, nach seiner Beweiswürdigung von der Wahrheit der einen oder anderen Version überzeugen lassen.

4. § 348 Abs. 2 ZPO ermöglicht die Entscheidung der Landgerichtskammer durch unanfechtbaren Beschluss. Abs. 2 kommt jedoch nur im Falle des Vorliegens des Abs. 1 in Betracht, also wenn Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 348 Abs. 1 ZPO existieren.

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