Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2104BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 167/04
1. Die Kündigung eines Werkvertrags durch den Unternehmer lässt einen Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen einer bis zur Kündigung erbrachten mangelhaften Teilleistung grundsätzlich unberührt.*)
2. Hat der Werkunternehmer eine neue Lösung für ein technisches Problem zu entwickeln, lässt der Umstand, dass er hierbei zunächst Wege beschreitet, die sich im Nachhinein als nicht gangbar erweisen, nicht ohne Weiteres den Schluss zu, insoweit erbrachte Teilleistungen seien fehlerhaft.*)
3. Mangels eines vertraglich eingeräumten Kündigungsrechts steht dem Unternehmer ein Kündigungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 643 BGB oder aus wichtigem Grund dann zu, wenn ihm das Festhalten am Vertrag infolge eines dem Besteller zuzurechnenden Grundes nicht zumutbar ist.*)
4. Die - widerlegbare - Vermutung, dass die Parteien Leistung und Gegenleistung als gleichwertig eingeschätzt haben (Rentabilitätsvermutung), beschränkt sich auf das Geschäft, dessen Erfüllung der Ersatzpflichtige schuldig geblieben ist, und erstreckt sich nicht auf die Rentabilität von Folgegeschäften mit dem Vertragsgegenstand.*)
VolltextIBRRS 2006, 2103
OLG Celle, Urteil vom 22.09.2005 - 6 U 37/05
Der Auftragnehmer kann den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn sein Auftraggeber den Bauablauf durch fortlaufende unberechtigte Eingriffe in die Bauausführung derart nachhaltig stört, dass dem Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.
VolltextIBRRS 2006, 2102
OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005 - 24 U 149/04
Aus der in einem Werkvertrag vereinbarten Kassa-Klausel kann in der Regel kein Aufrechnungsverbot abgeleitet werden.
VolltextIBRRS 2006, 2101
OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2006 - 6 U 2321/05
1. Zur Wirksamkeit von Lohngleitklauseln.
2. Zur Frage der Verjährung bzw. Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen wegen unwirksamer Lohngleitklausel.
IBRRS 2006, 2089
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2006 - 16 U 179/05
Der auf Klage des Käufers zur Wandlung verurteilte Bauträger kann vom Bauunternehmer im Wege des Regresses gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B Freistellung vom rechtskräftig festgestellten Wandlungsanspruch sowie Erstattung der durch den Vorprozess entstandenen Kosten verlangen.
VolltextIBRRS 2006, 2074
OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2006 - 2 U 654/04
Hat der Auftraggeber, wenn auch unter dem Druck drohender Arbeitseinstellung, dem Unternehmer einen Nachtragsauftrag erteilt, ist der geheime Vorbehalt späterer Nachprüfung unbeachtlich.
VolltextIBRRS 2006, 2053
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 6/04
Weist der Bauunternehmer auf seine Bedenken gegen eine in der Ausschreibung unter Bezug auf ZTV-STRA 88 vorgesehene Leistung (hier: Mischungsverhältnis von Binder und Splittmastixasphalt im Straßenbau) hin und verweist der Auftraggeber darauf, dass Abweichungen nur „im Rahmen der genannten Vorschrift“ akzeptiert werden können, so wird der Bauunternehmer insoweit von der Gewährleistung und Haftung befreit. Ob der Hinweis richtig oder falsch war, spielt dann keine Rolle mehr.
VolltextIBRRS 2006, 2052
LG Dessau, Urteil vom 22.03.2006 - 2 O 947/05
Die Klage gegen den Bürgen einer Sicherheit nach § 648a BGB kann im Urkundsprozess erhoben werden, wenn der Auftraggeber ein eigenes Aufmaß samt Abrechnung erstellt und Zahlung Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Bürgschaft ankündigt.
VolltextIBRRS 2006, 2048
LG Halle, Urteil vom 29.11.2005 - 12 O 49/05
Wird die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, scheidet eine Berufung auf § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B aus, da die Regelung des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG (§ 307 BGB) nicht standhält.
VolltextIBRRS 2006, 2045
LG Bayreuth, Urteil vom 24.11.2003 - 23 O 271/95
1. Sind durch Schallübertragungen Fliesen- und Sanitärinstallationsgeräusche übermäßig wahrzunehmen, entspricht dies nicht den Regeln der Technik, konstituiert damit einen Mangel und kann eine Schadensersatzpflicht begründen.
2. Ein Schadensersatzanspruch kann ebenso durch Risse im Außen- und Innenbereich eines Wohngebäudes begründet werden, wenn hierbei die Regeln der Technik erkennbar nicht gewahrt wurden.
3. Steht fest, dass beide Vertragsparteien die Einbeziehung der Bestimmungen aus dem Einheitsformularvertrag tatsächlich einvernehmlich gewollt haben, dann ist keine der Parteien als „Verwender“ anzusehen. Vielmehr sind alle gemeinschaftlich „ausgehandelten Bedingungen“ als Individualabrede einzustufen.
VolltextIBRRS 2006, 2040
LG Potsdam, Urteil vom 26.05.2006 - 1 O 364/05
Verschieben sich Zuschlagserteilung und Baubeginn aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Preis analog § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.
VolltextIBRRS 2006, 2011
OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2005 - 24 U 152/04
Übernimmt der Unternehmer im Rahmen eines Globalpauschalvertrages Planung und Bau einer Tragkonstruktion, darf er sich auf einen vom Ingenieurbüro zur Verfügung gestellten "ersten Lastenüberblick" nicht verlassen, sondern muss auch das Risiko einer nachträglich vom Auftraggeber festgelegten schwereren Last einkalkulieren.
VolltextIBRRS 2006, 1942
OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2004 - 3 U 1102/03
1. Bei der Veräußerung eines gerade errichteten Ausbauhauses ist auf die vorhandene Bausubstanz Werkvertragsrecht anwendbar.
2. Auch in einem Individualvertrag, in welchem ein Ausbauhaus veräußert wird, ist eine Freizeichnung des Veräußerers von gegen ihn gerichteten Gewährleistungsansprüchen nur dann wirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert wurden und der Erwerber darüber hinaus hierüber nachhaltig vom Notar belehrt wurde.
VolltextIBRRS 2006, 1921
BGH, Urteil vom 08.06.2006 - VII ZR 13/05
1. Eine Lohngleitklausel in Form einer sogenannten "Pfennigklausel" bedarf als Kostenelementeklausel keiner Genehmigung nach § 3 WährG, wenn sich grundsätzlich nur die entstehenden Lohnkostenveränderungen auf den Werklohn auswirken.*)
2. Haben die Vertragsparteien eine nicht genehmigungsfreie Lohngleitklausel vereinbart, verhält sich der Auftraggeber nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er über die Anpassung der Änderungssätze hinaus unter Berufung auf eine vereinbarte Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel eine Selbstbeteiligung des Auftragnehmers an den Lohnerhöhungen verlangt.*)
IBRRS 2006, 1920
BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 65/03
Die Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in ein und denselben Vertrag ist grundsätzlich zulässig. Führt die Verwendung mehrerer Klauselwerke jedoch dazu, dass unklar ist, welche der darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten soll, kann keine der Bestimmungen angewendet werden mit der Folge, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1883
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - 8 U 627/04-172
Für die wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag gegenüber einem bauunerfahrenen Auftraggeber reicht es nicht, wenn dieser einen Architekten mit der Planung und Bauüberwachung betraut hat. Vielmehr muss der Architekt am konkreten Vertragsschluss beteiligt sein.
VolltextIBRRS 2006, 1819
OLG Bamberg, Urteil vom 24.02.2005 - 1 U 157/04
1. Vereinbaren die Parteien, dass eine Abnahme durch Nutzung des Gebäudes nicht in Betracht kommt, können sie dennoch schlüssig auf die förmliche Abnahme verzichten. Ein solcher Verzicht muss sich aber unzweifelhaft aus dem Verhalten der Parteien ergeben.
2. In diesem Fall wird die Abnahme erst mit dem Verzicht bewirkt.
VolltextIBRRS 2006, 1818
KG, Urteil vom 03.03.2006 - 7 U 28/05
Das Gericht darf nicht durch Teilurteil entscheiden, wenn es dabei auf mangelnde Substanz des Vortrages abstellt, obwohl der Rechtsstreit wegen einer weitergehenden Klageforderung fortzusetzen ist. Solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann, gibt es keinen Grund, der Beklagten die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1815
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2006 - 5 U 21/06
Die Auslegung fremdsprachlicher Vertragsbindungen unterliegt ausschließlich dem Gericht. Dieses kann sich über die allein am Wortlaut orientierte Übersetzung eines Dolmetschers hinwegsetzen, wenn das die teleologische Auslegung gebietet und diese mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1812
OLG München, Urteil vom 22.12.2005 - 9 U 4071/05
Der Auftraggeber eines Bauvertrages bekommt bei Mängeln des Bauvorhabens vom Unternehmer auch die Kosten für ein vorgerichtliches Privatgutachten als Schaden ersetzt.
VolltextIBRRS 2006, 1811
OLG Rostock, Urteil vom 15.06.2005 - 7 U 43/04
Die Nichtzahlung fälliger Abschlagszahlungen ist ein Kündigungsgrund gemäß § 9 Nr. 1 b VOB/B. Der Werklohn ist nach der Kündigung auch ohne Abnahme fällig.
VolltextIBRRS 2006, 1804
BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04
1. Auf eine Bürgschaft, die der Unternehmer zur Sicherung seiner Vergütungsforderung aufgrund einer im Bauvertrag vereinbarten Sicherungsabrede beanspruchen kann, findet § 648a BGB keine Anwendung.*)
2. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 249/85, BauR 1987, 95 = ZfBR 1987, 38).*)
IBRRS 2006, 1802
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - 22 U 80/05
1. Ein Generalunternehmer, der vom Nachunternehmer auf Rückzahlung des Vorschusses zur Mängelbeseitigung verklagt wird, kann sich dem entziehen, indem er den Vorschuss an den Bauherrn weiterleitet.
2. Der Zweck des Vorschussanspruchs, Ersatz für Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten und damit von der Last der Vorfinanzierung frei zu werden, wird durch die Weiterreichung des Vorschusses auch erreicht.
VolltextIBRRS 2006, 1801
OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2005 - 6 U 105/05
1. Aus Inhalt und Zweck der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungsbürgschaft getroffenen Sicherungsabrede folgt die Verpflichtung des Gläubigers/Auftraggeber, die Sicherung zurückzugewähren, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
2. Verlangt der Auftragnehmer im Hauptantrag die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich und im Hilfsantrag die Herausgabe an den Bürgen und unterliegt er mit dem Hauptantrag, trägt gleichwohl der AG die vollen Kosten des Rechtsstreits.
IBRRS 2006, 1735
OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005 - 1 U 1578/98
1. Wenn ein Sanitärinstallateur von ihm verlegte Wasserrohre nicht entsprechend den einschlägigen DIN-Normen auf Dichtigkeit und Festigkeit der Installation überprüft und sich nach der Abnahme eine Undichtigkeit zeigt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte mangelhafte Leistung des Installateurs.
2. Anstelle der grundsätzlich auch für Schadensersatzansprüche aus § 13 Nr. 7 VOB/B laufenden kurzen Verjährungsfristen des § 13 Nr. 4 VOB/B gelten unter den Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B 1990 = § 13 Nr. 7 Abs. 4 VOB/B 2002 ausnahmsweise die gesetzlichen Verjährungsfristen, und zwar auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers die Regulierung - zu Unrecht - abgelehnt hat.
3. Zur Frage, ob die Rückbelastung von Prämien in der Bauleistungsversicherung an die Nachunternehmer zu einem Regressverzicht für Fälle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit führt.
IBRRS 2006, 1718
BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 261/04
1. Der Schuldner ist nach Offenlegung einer aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgten Teilabtretung der gegen ihn gerichteten Forderung an den Vorbehaltslieferanten grundsätzlich berechtigt, in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB nachträglich zu bestimmen, dass seine an den bisherigen Gläubiger erbrachten Abschlagszahlungen vorrangig auf die dem Vorbehaltslieferanten zustehende Teilforderung anzurechnen sind.*)
2. Entsprechend dem § 121 Abs. 1 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken muss der Schuldner die Leistungsbestimmung unverzüglich vornehmen, nachdem er von der Teilabtretung Kenntnis erhalten hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 1694
AG Demmin, Urteil vom 05.05.2006 - 84 C 51/05
1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam.
2. Eine ergänzende Vertragsauslegung, die eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft annimmt, scheidet jedoch wegen der anzustrebenden Rechtssicherheit im Gegensatz zur Auffassung des BGH (IBR 2004, 312) dann aus, wenn nicht sicher feststellbar ist, wie die Parteien diesen Willen realisiert hätten.
VolltextIBRRS 2006, 1693
OLG München, Urteil vom 17.05.2006 - 27 U 77/05
Direktzahlungen des Auftraggebers an Nachunternehmer unterliegen in der Insolvenz des Auftragnehmers der Insolvenzanfechtung nur, wenn der Auftragnehmer den Direktzahlungen vor Insolvenzeröffnung wirksam gemäß § 362 Abs. 2 BGB zugestimmt hat.
VolltextIBRRS 2006, 1687
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80
Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1682
OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2005 - 9 U 77/04
Eine mangelhafte Bauausführung liegt vor, wenn Kellerwände nicht in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt wurden, obwohl dies vertraglich vereinbart war. Auf die Frage, ob Feuchtigkeitserscheinungen auf in den Kellerwänden vorhandene Risse zurückzuführen sind, kommt es dann nicht mehr an.
VolltextIBRRS 2006, 1648
LG Wiesbaden, Urteil vom 29.06.2005 - 5 O 443/04
Sieht eine Gewährleistungsbürgschaft vor, dass sie Ansprüche wegen Gewährleistung für bereits fertig gestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten absichert, ist für die Inanspruchnahme der Bürgschaft eine förmliche Abnahme erforderlich.
VolltextIBRRS 2006, 1646
OLG Celle, Urteil vom 16.05.2006 - 14 U 185/05
1. Hat der Auftragnehmer eine DIN-gerechte Ausführung der Pflasterung eines Parkplatzes zugesagt und haben die Vertragsparteien darüber hinaus die Geltung der VOB vereinbart, stellt die nicht DIN-gerechte Herstellung der Pflasterung selbst dann einen Mangel i. S. von § 13 Nr. 1 VOB/B dar, wenn (noch) kein Schaden eingetreten und die Nutzung des Parkplatzes nicht beeinträchtigt ist.*)
2. Besteht der einzige Nachteil darin, dass Regenwasser nur unwesentlich langsamer abfließt als bei einer DIN-gerechten Ausführung, ist eine Neuherstellung der Pflasterung unverhältnismäßig.*)
VolltextIBRRS 2006, 1642
OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 24 U 94/05
1. Fallen bei einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach Veräußerung des Eigentums Schuldner und Eigentümer auseinander, bleibt der Schuldner verpflichtet, die Erklärung abzugeben, welche die vorgemerkte Rechtsänderung herbeiführt und kann sich wegen § 883 Abs. 1 BGB nicht auf Unvermögen berufen.*)
2. Verlangt der Auftragnehmer eine Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, ist sein Vortrag, mit dem er die noch nicht erbrachten Leistungen bewertet und vom Gesamtpreis abzieht, für den Fall schlüssig, dass im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages nur noch geringfügige Leistungen zu erbringen sind. Die Grenze der Geringfügigkeit ist jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen unter 2% des Auftragsvolumens liegt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1630
LG Wuppertal, Beschluss vom 29.05.2006 - 5 O 113/06
Der Unternehmer kann ausnahmsweise Sicherung nach § 648 BGB beanspruchen, wenn der Besteller zwar nicht Eigentümer des Grundstücks ist, der Eigentümer dennoch aber den wirtschaftlichen Vorteil der Leistung des AN in Form einer Werterhöhung genießt.
VolltextIBRRS 2006, 1629
OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2006 - 21 U 134/04
1. Auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede, die entgegen § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO nicht in einer gesonderten Urkunde enthalten ist, kann sich auch derjenige Vertragteil berufen, der nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.*)
2. Der Verstoß gegen die Verbraucherschutzvorschrift des § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO führt auch dann zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung, wenn das Vertragsformular, in dem sie enthalten ist, von der Verbraucherseite stammt und nicht von dem anderen Vertragsteil.*)
IBRRS 2006, 1627
LG Hamburg, Urteil vom 24.02.2006 - 321 O 361/03
1. Das Vorhandensein von Lignin in Gipskarton ist kein Mangel. Das Durchschlagen von Verfärbungen aus Gipskartonplatten zur Oberfläche ist daher keine außergewöhnliche oder für Bauausführende unerwartete Erscheinung.
2. Treten Braunverfärbungen auf, worauf letztlich niemand Einfluss hat, ist ein Sperranstrich aufzubringen. Die dadurch gegenüber einer „Normalgrundierung“ entstehenden Mehrkosten sind keine Sowieso-Kosten.
VolltextIBRRS 2006, 1626
LG Wiesbaden, Beschluss vom 10.05.2006 - 11 O 81/05
Die Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt erst mit ihrer Inanspruchnahme, nicht bereits mit dem Sicherungsfall.
VolltextIBRRS 2006, 1610
OLG München, Beschluss vom 23.02.2006 - 2 Ws 22/06
1. Die Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Sperrkonto einzuzahlen, stellt jedenfalls bei Geltung der VOB/B eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer dar.*)
2. Unterlässt der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto und kann er den Restwerklohn infolge eigener Insolvenz nicht mehr auszahlen, so kann dies Untreue nach dem Treuebruchtatbestand sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 1596
KG, Urteil vom 31.03.2006 - 7 U 18/05
Ein nichtiges Scheingeschäft liegt nicht vor, wenn die Vertragspartner den Vertrag unter einem Vorbehalt abgeschlossen haben. Eine befreiende Schuldübernahme setzt stets den Willen des Gläubigers voraus, einen Schuldner aus der Haftung zu entlassen. Der Wille muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer wunschgemäß die "momentane Abrechnungssituation" über ein Bauvorhaben, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis.*)
VolltextIBRRS 2006, 1583
OLG Hamburg, Urteil vom 21.04.2005 - 10 U 52/04
Will der Auftragnehmer laut Vertrag "sämtliche Bauleistungen für die vollständige Erstellung von Erschließungsanlagen" übernehmen und ist die "Erschließung" in der Vorbemerkung ausdrücklich dahingehend definiert, dass die Anschlüsse für gewisse Häuser miterfasst sind, handelt es sich dabei um einen eindeutigen Wortlaut, der keine Deutung dahingehend zulässt, dass nur Anschlüsse bis zur Grundstücksgrenze gemeint sein könnten.
VolltextIBRRS 2006, 1580
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2006 - 4 U 207/05
1. Zwar sind nach den Grundsätzen zur Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages vom Unternehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen sowie das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für Teilleistungen zum Pauschalpreis darzutun. Zu einer derartigen Abrechnung, die in der Regel eine nachträgliche Aufgliederung der Gesamtleistung in Einzelleistungen und kalkulierte Preise erfordert, ist der Unternehmer indes dann nicht verpflichtet, wenn lediglich geringfügige Leistungen noch ausstehen. In einem solchen Fall reicht es vielmehr aus, dass der Unternehmer die nicht erbrachten Leistungen bewertet und vom Gesamtpreis abzieht.
2. Der Auftraggeber verhält sich treuwidrig, wenn er die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts dadurch verhindert, dass er grundlos die für den Lauf der zweijährigen Sicherungsfrist erforderliche behördliche Schlussabnahme nicht durchführen lässt.
IBRRS 2006, 1559
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.01.2005 - 4 U 617/03-109-
Wer bei einem Werkunternehmer die Herstellung eines speziellen, für das Eichen von Industriewaagen geeigneten LKW (Sonderfahrzeug) nebst Anhänger nach detaillierten eigenen Vorgaben bestellt, kann nicht verlangen, dass das Fahrzeug Fahreigenschaften eines normalen, für den Straßenverkehr konzipierten LKW aufweist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1556
LG Koblenz, Urteil vom 18.02.2005 - 8 O 58/04
1. Ist bei den Arbeiten ein Aushub von max. 60 cm zzgl. 10 - 20 cm Untergrundverbesserung erforderlich, so muss der Auftragnehmer in diesem Bereich nicht mit Versorgungsleitungen rechnen, weil nach den anerkannten Regeln der Technik Versorgungsleitungen jeweils unterhalb dieser Schichten zu verlegen sind.
2. Werden dennoch Versorgungsleitungen vorgefunden, so kann der Auftragnehmer für die Sicherung der Versorgungsleitungen eine Mehrvergütung verlangen.
3. Geht der Auftragnehmer davon aus, dass eine Position des Leistungsverzeichnisses primär mit Großgeräten kostengünstig bewerkstelligt werden kann, und stellt sich dies als falsch heraus, so handelt es sich lediglich um einen internen Kalkulationsirrtum des Auftragnehmers, der keinerlei Mehrvergütung nach sich zieht.
IBRRS 2006, 1523
OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005 - 1 U 32/05 a
Hat der Unternehmer drei erfolglose Nacherfüllungsversuche unternommen, kann die Nacherfüllung als fehlgeschlagen im Sinne des § 636 BGB angesehen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1508
BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 175/05
Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses
"Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von W. Haus (= Unternehmer) zu vertreten ist, hat W. Haus das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Bauherr oder W. Haus im Einzelfall andere Nachweise erbringen"
ermöglicht wirksam bei freier Kündigung des Bestellers eine pauschale Abrechnung in dieser Höhe, wenn der Unternehmer nicht daneben noch weitere Ansprüche geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1506
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2006 - 10 U 67/06
Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2006, 1505
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2005 - 12 U 189/04
Die Verhandlungen über die Lieferung und den Einbau einer Autowaschanlage in eine noch zu errichtende Waschhalle begründen für den Lieferanten einen unselbstständigen Beratungsvertrag zur Einbaufähigkeit der Anlage als Nebenverpflichtung zum Kaufvertrag.
IBRRS 2006, 1486
OLG Dresden, Urteil vom 24.11.2004 - 11 U 3010/01
Ist der Auftraggeber im Annahmeverzug, kann der Unternehmer den Vertrag kündigen und nach § 9 Nr. 3 VOB/B Vergütung für seine bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen verlangen. Soweit die angebotene Leistung mangelhaft ist, muss sich der Unternehmer von seinem Vergütungsanspruch jedoch die Kosten für die Nachbesserung abziehen lassen.
VolltextIBRRS 2006, 1475
BGH, Urteil vom 30.03.2006 - VII ZR 44/05
1. Ein Verstoß gegen § 12 Nr. 1 Satz 1 VOB/A steht der Geltendmachung der Vertragsstrafe nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur entgegen, wenn der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers bei Abgabe des Angebots als widersprüchlich werten durfte und er in seinem schutzwürdigen Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber sich an die Regelung des § 12 Nr. 1 Satz 1 VOB/A halten werde, enttäuscht worden ist.*)
2. Allein der Umstand, dass eine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 12 Nr. 1 Satz 1 VOB/A objektiv vorlagen, rechtfertigt es nicht, der vereinbarten Vertragsstrafe ihre Wirkung zu nehmen.*)
3. Es ist Sache des Auftragnehmers, die Voraussetzungen vorzutragen, die es rechtfertigen, die Durchsetzung der Vertragsstrafe im Einzelfall an Treu und Glauben scheitern zu lassen.*)
IBRRS 2006, 1458
OLG München, Urteil vom 16.05.2006 - 9 U 2009/05
Zur Frage der Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Prozessstandschaft bei der Klage einer GmbH aus einer sicherungsabgetretenen Restwerklohnforderung vor, während und nach dem Insolvenzverfahren.
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