Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 1422OLG Brandenburg, Urteil vom 26.04.2006 - 4 U 161/05
Zur Auslegung eines Vertrages, ob dieser bereits mit der Unterzeichnug des Verhandlungsprotkolls zu Stande gekommen ist.
VolltextIBRRS 2006, 1407
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2004 - 21 U 5/04
1. Eine Eventualposition liegt vor, wenn eine Leistung eventuell zusätzlich anfällt oder nicht. Alternativpositionen liegen dagegen vor, wenn entweder die eine oder die andere Leistung anfallen wird.
2. Die Wahl zwischen Alternativpositionen erfordert keine Entscheidung des Auftraggebers bei Auftragserteilung. Es ist ausreichend, wenn eine der Leistungsalternativen wegen der tatsächlichen Verhältnisse vom Auftragnehmer erbracht werden muss.
VolltextIBRRS 2006, 1404
KG, Urteil vom 03.11.2005 - 10 U 243/03
Nach der Kündigung eines BGB-Pauschalvertrages hängt die Fälligkeit der Schlusszahlung zwar nicht von der Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung ab. Gleichwohl erfordert die Durchsetzbarkeit des Anspruchs die schlüssige Darlegung der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu dem Wert der Gesamtleistung.
VolltextIBRRS 2006, 1401
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 19 U 125/04
1. Der Auftragnehmer muss sich ein Organisationsverschulden seines Subunternehmers, welches dem arglistigen Verschweigen gleich steht, zurechnen lassen, wenn allein das Wissen und die Mitteilung des Subunternehmers ihn in die Lage versetzt, seiner Offenbarungspflicht nachzukommen. Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer abgrenzbare Teile der Leistung an den Subunternehmer vergibt, ohne selbst an ihnen mitzuwirken oder sie verantwortlich zu beaufsichtigen.
2. Auch bei einem gravierenden Baumangel an einem besonders wichtigen Gewerk, welcher als Indiz für ein Organisationsverschulden des Auftragnehmers ausreicht, kann sich der Auftragnehmer entlasten, indem er seine ordnungsgemäße betriebliche Organisation darlegt; "Ausreißer" bei ordnungsgemäßer Organisation begründen keine verschärfte Haftung.
VolltextIBRRS 2006, 1395
OLG Köln, Urteil vom 14.02.2006 - 3 U 41/05
1. Zur Frage der Auslegung eines strittigen Punktes im Leistungsverzeichnis.
2. § 640 Abs. 2 BGB führt nicht zum Verlust des Schadensersatzanspruchs gem. § 635 BGB a.F.
3. Eine Haftung des Auftraggebers aus culpa in contrahendo wegen fehlerhafter - hier: missverständlicher - Ausschreibung setzt voraus, dass der Auftragnehmer gerade auch in einem schutzwürdigen Vertrauen enttäuscht worden ist; daran fehlt es, wenn der Auftragnehmer bei ihm zumutbarer Prüfung die Unklarheit des Leistungsverzeichnisses hätte erkennen können.
VolltextIBRRS 2006, 1394
OLG Köln, Urteil vom 08.02.2006 - 11 U 93/04
1. Zwar sieht die DIN 18365 eine Prüfpflicht hinsichtlich der Wandflächen nicht ausdrücklich vor. Der Umfang der Prüfpflicht wird durch die DIN aber nicht abschließend, sondern nur beispielhaft umschrieben.
2. Für alle Faktoren, die sich unmittelbar auf die Qualität der Werkleistung auswirken können, obliegt dem Werkunternehmer in vollem Umfange die Prüfpflicht.
3. Bei kunststoffummantelte Leisten liegt es für einen fachkundigen Werkunternehmer auf der Hand, dass in besonderem Maße auf eine ausreichende Austrocknung zu achten ist.
VolltextIBRRS 2006, 1376
KG, Urteil vom 28.02.2005 - 26 U 186/03
Dem Werkunternehmer ist gegenüber der Inanspruchnahme wegen Baumängeln die Berufung auf eine eingetretene Verjährung der Gewährleistungsansprüche verwehrt, wenn ihm wegen derselben Mängel noch unverjährte Ansprüche gegenüber dem eigenen Subunternehmer zustehen.
VolltextIBRRS 2006, 1373
LG Marburg, Urteil vom 30.01.2006 - 1 O 231/03
Über den Wortlaut des § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hinaus tritt die Hemmungswirkung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch dann ein, wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Antragsschrift auch ohne förmliche Zustellung ohne weiteres festgestellt werden kann und sich der Antragsgegner zudem an dem Verfahren aktiv beteiligt hat.
VolltextIBRRS 2006, 1353
OLG Bamberg, Urteil vom 22.07.2005 - 3 U 19/05
1. Eine den Widerruf eines Haustürgeschäfts ausschließende vorherige Bestellung durch den Kunden ist auch dann möglich, wenn zahlreiche Detailfragen noch offen waren und zuvor nicht bereits über Preise gesprochen worden ist.
2. Bei der Abrechnung des gekündigten Pauschalvertrages muss der Unternehmer nur die Aufwendungen darlegen, die er erspart hat.
VolltextIBRRS 2006, 1346
BGH, Urteil vom 21.02.2006 - X ZR 39/03
Erklärt ein Privater ohne Einschränkung, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, begründet er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung. Die Teilnehmer dürfen deshalb in einem solchen Fall auch bei der Ausschreibung eines Privaten darauf vertrauen, dass der Ausschreibende bei der Vergabe des Auftrags insgesamt die Regeln der VOB/A einhält. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können den Teilnehmern der Ausschreibung Schadensersatzansprüche nach denselben Grundsätzen zustehen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.*)
VolltextIBRRS 2006, 1345
OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2005 - 12 U 90/03
Fordert der Auftraggeber (AG) nach Abnahme den Auftragnehmer (AN) zur Mängelbeseitigung auf, kann der AN diese von der Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB in Höhe noch offenen Werklohns abhängig machen. Verstreicht eine zur Stellung der Sicherheit gesetzte angemessene Frist erfolglos, kann der AN durch eine Nachfristsetzung ein Abrechnungsverhältnis herbeiführen. Dafür genügt es jedoch nicht, wenn der AN lediglich ankündigt, nach Ablauf einer weiteren Frist vom Recht zur Erfüllungsverweigerung Gebrauch zu machen.
VolltextIBRRS 2006, 1343
OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2006 - 5 U 122/05
Ein aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommener Bürge kann die Rückforderung der Bürgschaftssumme wegen mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht verlangen.
VolltextIBRRS 2006, 1288
OLG Schleswig, Urteil vom 02.11.2005 - 4 U 205/04
1. Die Verwendung einer Dickbeschichtung als Z-Isolierung im Fußpunktbereich des Verblendmauerwerks entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist mangelhaft.
2. Erbringt der Auftraggeber Eigenleistungen bei der Herstellung einer Abdichtung im Fußpunktbereich des Verblendmauerwerks, hat der Rohbauunternehmer den Auftraggeber auf eine fachlich einwandfreie Leistung und die Verwendung richtiger Materialien hinzuweisen.
VolltextIBRRS 2006, 1252
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2005 - 25 U 71/04
1. Schüttgütermengen, die unter Angabe einer Einbaustärke in Quadratmetern ausgeschrieben sind, sind durch Aufmaß zu ermitteln. Ein Nachweis durch Wiegescheine ist nicht erforderlich, es sei denn, der Vertrag enthält eine eindeutige und abweichende Regelung.
2. Der Einwand, die geforderte Einbaustärke von in Quadratmetern ausgeschriebener Schüttgüter sei nicht erreicht, ist ein Mängeleinwand, der nach Abnahme vom Auftraggeber zu beweisen ist. Er berührt nicht die Prüfbarkeit eines Quadratmeter-Aufmaßes.
3. Auch wenn der Bauvertrag eine gemeinsame Aufmaßnahme ausdrücklich vorsieht, beeinträchtigt das Fehlen solcher Aufmaße nicht die Fälligkeit des Werklohns.
VolltextIBRRS 2006, 1247
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 - 5 U 91/04
1. Eine Sicherungsabrede, die vorsieht, dass eine einbehaltene Barsicherheit allein gegen die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt und der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Gläubiger ein individuelles Aushandeln nicht nachweisen kann.
2. Der insoweit in Anspruch genommene Bürge ist nicht auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, wenn seine Inanspruchnahme aus dem Grund rechtsmissbräuchlich ist, weil sich die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ergibt.
VolltextIBRRS 2006, 1246
LG Hannover, Urteil vom 30.09.2005 - 9 O 346/04
Eine einfache Gewährleistungsbürgschaft ohne erstes Anfordern kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund einer formularmäßigen Sicherungsabrede erteilt wurde, die für die Ablösung eines Bareinbehaltes die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht und somit nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam ist.
VolltextIBRRS 2006, 1234
KG, Urteil vom 17.03.2006 - 7 U 221/05
Die Lieferung und die Montage einer auf die besonderen räumlichen Verhältnisse angepassten Einbauküche in ein Einfamilienhaus unterliegen ausschließlich werkvertraglichen Bestimmungen. Maßnahmen der Selbsthilfe sind nur nach Maßgabe des § 634 BGB ersatzfähig.*)
VolltextIBRRS 2006, 1204
BGH, Urteil vom 30.03.2006 - VII ZR 249/04
Ein Werkvertrag mit einem Verbraucher wird nicht schon dann im Sinne des Art. 15 Abs. 1 c) EuGVVO im Rahmen einer vom Vertragspartner im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgeübten oder dahin ausgerichteten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen, wenn der Vertragspartner erst aufgrund des Vertrages zum Zwecke der Herstellung des Werkes verpflichtet ist, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers zu entfalten.*)
VolltextIBRRS 2006, 1203
BGH, Beschluss vom 01.02.1965 - GSZ 1/64
Der Architekt, den der Bauherr gemäß dem § 635 BGB wegen Aufsichtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, kann gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch gemäß dem § 426 BGB geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1202
OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.03.2006 - 1 U 48/04
1. Eine Verletzung der Anzeigepflicht führt nicht zum Ausschluss des Verschuldens bei der Prüfung der Verwirkung der Vertragsstrafe.
2. Eine Berufung auf die Vertragsstrafe ist rechtsmißbräuchlich, wenn die Erfüllung des Zeitplanes durch den Auftragnehmer unmöglich geworden ist.
3. Die Erfüllung des Zeitplanes ist dann unmöglich geworden, wenn der Auftragnehmer Arbeitsabläufe ständig neu strukturieren und umstellen muss. Dies kann darauf beruhen, dass der AN Arbeitsabläufe wegen fehlender oder zu spät zur Verfügung gestellten Planunterlagen durch den AG, zahlreichen Änderungsanordnungen des AG, und aufgrund der Vielzahl sonstiger zusammentreffender Umstände, welche von dem AG verursacht sind, ändern muss.
VolltextIBRRS 2006, 1176
LG Wiesbaden, Urteil vom 17.11.2005 - 4 O 8/05
Sichert eine Bürgschaft Gewährleistungsansprüche gemäß § 13 VOB/B, sieht aber der Werkvertrag eine Geltung der VOB/B nicht vor, ist eine Inanspruchnahme der Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertrag ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2006, 1097
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 23 U 211/04
1. Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet der Verband als solcher und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer, soweit die Gemeinschaft bei der Verwaltung des Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
2. Die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Ausführung einer Maßnahme beinhaltet in aller Regel eine konkludente Bevollmächtigung des Verwalters, Aufträge im Namen der Eigentümer zu vergeben.
3. Bei Verträgen unter Einbeziehung der VOB/B kann der Auftraggeber in der Regel die Bauleistung nicht als Ganzes zurückweisen, weil vorrangig der Leistungserfolg durch Nachbesserung erzielt werden soll und ein Schadensausgleich nur unter Anrechnung des Leistungswertes der mangelhaften Leistung gewährt werden soll.
4. Etwas anderes gilt, wenn die Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B vorliegen.
IBRRS 2006, 1095
BGH, Urteil vom 23.02.2006 - VII ZR 84/05
1. Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einverständnis mit dem Veräußerer von Wohnungseigentum, über notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts zu entscheiden, weil die Mängelursachen noch nicht ausreichend sicher nachgewiesen sind, bleibt die Fälligkeit des Mängelbeseitigungsanspruchs des einzelnen Erwerbers davon grundsätzlich unberührt.*)
2. Der Erwerber ist berechtigt, dem Veräußerer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung zur Beseitigung der Mängel unter vorheriger Vorlage des Sanierungskonzepts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist erlischt der Erfüllungsanspruch dieses Erwerbers. Er ist dann berechtigt, großen Schadensersatz zu fordern oder den Vertrag zu wandeln (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. April 1998 - VII ZR 47/97, BauR 1998, 783 = ZfBR 1998, 245).*)
3. Eine mit Ablehnungsandrohung verbundene Frist zur Aufnahme der Arbeiten und zum Nachweis der Beauftragung eines Drittunternehmers genügt den Anforderungen an eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 634 Abs. 1 BGB nicht.*)
IBRRS 2006, 1094
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2006 - 7 U 108/05
1. Zur Frage einer selbstständigen Bauleistung im Sinne von § 2 Nr. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) - Fassung 1995 (im Anschluss an BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856).*)
2. Eine von Anfang an mangelhafte, nach § 2 Nr. 3 ABN nicht entschädigungspflichtige Bauleistung liegt vor, wenn in bereits erstellte Schalungen von Stahlbetonwänden durch eine Fachfirma Lüftungsrohre eingebracht werden, die aufgrund ihrer zu gering dimensionierten Wandstärke dem Druck des eingefüllten Betons nicht standhalten.*)
VolltextIBRRS 2006, 1093
KG, Urteil vom 04.04.2006 - 7 U 247/05
1. Wird in einem VOB-Bauvertrag abweichend von § 12 Nr. 4 Abs. 1 S. 1 VOB/B die förmliche Abnahme für alle Fälle vertraglich vereinbart, muss keine Partei sie mehr eigens gemäß § 12 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B "verlangen".*)
2. Wird innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B kein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme auch nicht ausdrücklich verweigert, so ist davon auszugehen, dass auf die förmliche Abnahme verzichtet wird, sodass nach Ablauf von 12 Werktage nach Erhalt der Schlussrechnung gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B die Abnahme als erfolgt gilt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1040
LG Hamburg, Urteil vom 03.03.2006 - 420 O 75/04
Der vom Auftraggeber formularmäßig vorgegebene Ausschluss des § 768 BGB ist unwirksam. Da dieser Ausschluss darauf hinausläuft, dass der Bürge sofort bei Anforderung zu zahlen hat, obwohl nicht ausdrücklich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorliegt, ist die Sicherungsabrede insgesamt unwirksam.
VolltextIBRRS 2006, 0998
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.02.2006 - 3-14 O 108/05
Eine AGB-Klausel, die als Voraussetzung für die Bürgschaftsverpflichtung bestimmt, dass das Werk in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen wurde, ist wirksam.
VolltextIBRRS 2006, 0996
LG Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2006 - 13 O 145/05
Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass eine Bürgschaft nur im Falle eines VOB/B-Bauvertrages gestellt wird und nicht bei Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages, ist wirksam.
VolltextIBRRS 2006, 0995
KG, Urteil vom 08.12.2005 - 4 U 16/05
1. Ein arglistiger Verstoß gegen vertragliche Offenbarungspflichten liegt nicht nur dann vor, wenn bekannte Mängel verschwiegen werden. Vielmehr kann der Architekt sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält.
2. Eine offenbarungspflichtige Unwissenheit aufgrund fehlender Bauüberwachungstätigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn überhaupt keine Bauüberwachung stattgefunden hat, sondern bereits dann, wenn hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahmen keine Bauüberwachung vorgenommen wird.
VolltextIBRRS 2006, 0988
OLG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006 - 10 U 23/05
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zum Werkvertrag enthaltene Klausel, wonach die letzten 10% der Rechnungssumme nur dann geleistet werden, wenn dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, alle Einreden ausschließende, auf erste Anforderung zahlbare Bankgarantie vorliegt, benachteiligt den Auftragnehmer in unangemessener Weise und ist unwirksam. Zu keiner anderen Bewertung führt es, dass im Werkvertrag ein Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren zuzüglich sechs Monaten vereinbart ist.*)
2. Klagt der Bürgschaftsgläubiger aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Erstprozess, können Einwände des Bürgen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne Weiteres ergeben. Eine Beweisaufnahme darf nicht durchgeführt werden. Hat jedoch rechtsfehlerhaft das Erstgericht eine Beweisaufnahme zu einem Einwand des Bürgen durchgeführt und ist dadurch der Einwand des Bürgen bewiesen worden, so ist jedenfalls für das Berufungsgericht offensichtlich geworden, dass die Einwände des Bürgen berechtigt sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 0986
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2002 - 14 U 207/00
Vereinbarungen wie § 8 Nr. 2 VOB/B, die an das wirtschaftliche Unvermögen, den Verzug oder die Verschlechterung der Vermögenslage anknüpfen und damit ein einseitiges Lösungsrecht auslösen, sind jedenfalls solange zulässig, als das Recht vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 0978
OLG Jena, Urteil vom 22.03.2005 - 8 U 599/04
1. Der Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes wird fällig mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, so dass erst dann die Verjährung des Auszahlungsanspruches zu laufen beginnt.
2. Ist die Sicherungsabrede hinsichtlich des Gewährleistungseinbehaltes aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam, so ist die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes zwar gleichzeitig mit der Schlusszahlung fällig sein. Der Auftraggeber muss sich gleichwohl an den Verjährungsbeginn ab Ende der Gewährleistungsfrist festhalten lassen.
3. Es bleibt dahingestellt, ob der Auftraggeber mit einem Mängelanspruch aus einem anderen Bauvorhaben gegen den Anspruch des Unternehmers bzw. Insolvenzverwalters auf Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes die Aufrechnung erklären kann.
VolltextIBRRS 2006, 0977
OLG Celle, Urteil vom 28.03.2006 - 14 U 168/05
Wenn im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung von Bauunternehmer und Architekt (BGHZ 43, 227) der Bauherr einen von beiden in Anspruch nimmt, ist eine etwaig im Innenverhältnis der Gesamtschuldner bestehende Ausgleichspflicht für den Anspruch des Bauherrn gegenüber dem von ihm in Anspruch genommenen Schuldner unmaßgeblich. Er kann grundsätzlich die volle Leistung von der einen oder anderen Seite verlangen, § 421 BGB. Eine ggf. auch von sachverständiger Seite vorgenommene Quotelung der Verursachungsbeiträge ist hierbei unbeachtlich.*)
VolltextIBRRS 2006, 0966
BGH, Urteil vom 09.02.2006 - VII ZR 228/04
Macht der Erwerber eines Bauwerks Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, sind die durch die Vermietung erzielten Einnahmen als Nutzungsvorteil anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0955
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005 - 22 U 112/04
Ein Bauvertrag, der durch einen nicht bevollmächtigten Dritten im Namen eines Auftraggebers geschlossen wird, kann stillschweigend und konkludent durch den Verpflichteten rechtswirksam genehmigt werden.
VolltextIBRRS 2006, 0893
LG Augsburg, Urteil vom 16.12.2005 - 6 O 3171/05
Der Auftraggeber kann in der Insolvenz des Bauunternehmers gegen die fällige Werklohnforderung unbegrenzt die Aufrechnung mit dem Anspruch auf Erstattung der Avalkosten gem. § 648a BGB aus dem selben Vertrag erklären. Soweit die Bürgschaftskosten vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, folgt dies aus § 94 InsO. Soweit sie nach Insolvenzeröffnung und nach der Werklohnforderung fällig wurden, steht dem § 95 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht entgegen, sofern der Unternehmer den Werklohn wegen eines auf Mängel gegründeten Leistungsverweigerungsrechts des Auftraggebers nicht hätte durchsetzen können.
VolltextIBRRS 2006, 0890
OLG Celle, Urteil vom 21.03.2006 - 14 U 182/05
1. Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der die Umsatzsteuervorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig wird, ist auf Umsatzsteuervorauszahlungsschulden, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht rechtzeitig angemeldet worden sind, nicht anwendbar.*)
2. Wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat, wird der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) grundsätzlich mit seiner Entstehung sofort fällig.*)
3. Der Anspruch des Finanzamts auf Umsatzsteuervorauszahlungen entsteht mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums.*)
4. Die Fälligkeitsregelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO (1977), nach der die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung eintritt, gilt nicht, wenn der Anspruch des Finanzamts keiner Festsetzung durch den Steuerbescheid nach § 218 Abs. 1 AO (1977) mehr zugänglich ist, weil das Finanzamt wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 87 InsO daran gehindert ist, seine Steuerforderung durch Steuerbescheid festzusetzen.*)
5. Eine Aufrechung mit Gegenforderungen des Finanzamts aus dem Steuerverhältnis kann zulässig sein, wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat und deshalb der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) schon mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums fällig wird. Das Aufrechnungsverbot des § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO kann in diesem Fall nicht anwendbar sein.*)
6. Bund und Länder sind Teilgläubiger i. S. v. § 420 (2. Alt.) BGB der Umsatzsteuer, deren Aufkommen ihnen gemeinsam zusteht (Gemeinschaftsteuer, Art. 106 Abs. 3 GG).*)
VolltextIBRRS 2006, 0878
KG, Urteil vom 02.02.2006 - 16 U 28/05
Vergibt der Geschäftsführer einer Immobilienfonds GbR (Bauherrenmodell) außerhalb des Generalübernehmervertrages Aufträge an mit ihm verbundene Firmen (hier: an eine KG, deren einziger Kommanditist sowie einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär GmbH er war) zu weit überhöhten Preisen, kommt eine Nichtigkeit des Auftrags wegen kollusiven Zusammenwirkens zum Nachteil der GbR in Betracht, auch wenn der im Prospekt der Wohnanlage kalkulierte Endpreis für die Errichtung insgesamt nicht überschritten wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 0855
BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZR 104/03
1. Die Schlussvergütung des Auftragnehmers wird beim VOB/B-Bauvertrag bereits vor Ablauf der Höchstfrist von zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung fällig, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung prüft und feststellt; Fälligkeit tritt mit Zugang der Mitteilung beim Auftragnehmer ein.
2. Wird die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Insolvenzgläubigers noch vor Eröffnung des Insolvenzfahrens, aber nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht fällig, so ist die Aufrechnung nicht analog § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2006, 0854
OLG München, Urteil vom 14.06.2005 - 28 U 1921/05
1. Die Anforderungen an den Schallschutz im konkreten Fall ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung und deren Auslegung.
2. Allein wegen der Kenntnis des Auftraggebers von der Errichtung einer einschaligen Trennwand gemäß der Baubeschreibung darf der Auftragnehmer nicht von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst abweichen. Diese Kenntnis beinhaltet nicht das Wissen von einem verminderten Schallschutz. Darauf muss gesondert hingewiesen werden.
VolltextIBRRS 2006, 0841
LG München I, Urteil vom 07.01.2005 - 24 O 15651/04
Eine einfache Gewährleistungsbürgschaft ohne erstes Anfordern kann nicht wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie aufgrund einer formularmäßigen Sicherungsabrede erteilt wurde, die für die Ablösung eines Bareinbehaltes die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht und somit nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam ist.
VolltextIBRRS 2006, 0840
OLG Köln, Urteil vom 19.01.2005 - 11 U 4/00
Ein Aushandeln im Sinne von § 1 Abs. 2 AGB-Gesetz (BGB n.F. § 305 Abs. 1 Satz 3) liegt nur dann vor, wenn der Verwender den Inhalt der Regelung ernsthaft zur Disposition stellt und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt; der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, den Inhalt der Bedingung wirklich zu beeinflussen.
VolltextIBRRS 2006, 0833
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2006 - 5 U 136/05
1. Der mit der Ausführungsplanung betraute Architekt hat bei Teil-Abbrucharbeiten, die eine Sicherung des bestehen bleibenden Bauwerks notwendig machen, eine schriftliche Planung zu erstellen. Der bloße Hinweis auf die DIN 4123 ist unzureichend. Diese DIN ist vielmehr in ein individuelles Planwerk umzusetzen.*)
2. Bei Aushub- und Unterfangungsarbeiten an einem solchen Bauvorhaben hat der objektüberwachende Architekt in besonders kritischen Phasen ständig vor Ort zu sein und die Arbeiten unter Erteilung fachkundiger Weisungen zu überwachen.*)
3. Der Bauunternehmer haftet für von ihm verursachte Mängel grundsätzlich allein. In Ausnahme dazu kommt eine Mithaftung des überwachenden Architekten in Betracht bei besonders schwerwiegenden Aufsichtsfehlern und im Rahmen der Überwachung besonders fehlerträchtigter Bauabschnitte.*)
VolltextIBRRS 2006, 0832
OLG Celle, Urteil vom 21.09.2004 - 16 U 111/04
Verlängern die Parteien eines Bauvertrages ohne eine Bezugnahme oder Wiederholung der im Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe die vertraglichen Ausführungsfristen, ist eine solche Vereinbarung im Zweifel dahin auszulegen, daß die ursprünglich vereinbarte Vertragsstrafe nicht aufrechterhalten soll.
VolltextIBRRS 2006, 0828
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2006 - 11 W 5/06
Eine Fälligkeitsbestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach alle Zahlungen innerhalb von 90 Tagen zu erfolgen haben, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB n.F. nicht stand und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2006, 0826
OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2005 - 24 U 59/05
1. Wird auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils gezahlt, ist bei Fehlen klarstellender Begleitumstände im Zweifel nicht von einer (endgültigen) Erfüllung des Klageanspruchs und einer Erledigung der Hauptsache auszugehen.
2. Der Auftraggeber genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er einen Mangel, aus dem er Rechte herleitet, in seinem objektiven Erscheinungsbild beschreibt. Der Auftraggeber ist nicht genötigt, auf die Mängelursachen im Einzelnen anzugehen.
3. Kündigt der Auftraggeber trotz fehlender oder zweifelhafter Abnahme keinen Klageabweisungsantrag an, sondern den Antrag, ihn nur Zug um Zug gegen Beseitigung der von ihm gerügten Mängel zu verurteilen, so kann hierdurch die Fälligkeit der Werklohnforderung eintreten.
VolltextIBRRS 2006, 0819
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2004 - 19 U 120/97
1. Fallen maßgebliche Vertragsgrundlagen in einem Bereich außerhalb eines übernommenen Risikos weg, ist das nach allgemeinen Grundsätzen zu berücksichtigen.
2. Künftige ungünstige Entwicklungen können bei Prognosen nur dann ein Ausschreibungsverschulden begründen, wenn sie schuldhaft fehlerhaft waren.
IBRRS 2006, 0809
OLG München, Urteil vom 26.02.2002 - 28 U 3865/01
Obwohl bei genauer Subsumtion der Tatbestand des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht erfüllt ist, ist gleichwohl der Sache nach diese Norm anwendbar, wenn auf Verlangen des Auftraggebers nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, vom Auftragnehmer ausgeführt werden.
VolltextIBRRS 2006, 0807
OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 - 24 U 57/05
1. Eine Montageanleitung ist mangelhaft und begründet einen Sachmangel der zu montierenden Sache, wenn die Anleitung nicht in deutscher, sondern in niederländischer und französischer Sprache verfasst ist.
2. Ist für das Muster eines Klinkermauerwerks eine Mischung der Steine erforderlich, um dem optischen Erscheinungsbild wie auf der Mustertafel zu entsprechen, so muss in ausreichender Weise über die Montage aufgeklärt werden. Das ist geade dann der Fall, wenn die Erzielung völlig unterschiedlicher optischer Erscheinungsbilder mit den gelieferten Steinen möglich ist und die Bauherren, die eine Fassade von ganz bestimmter Optik wünschen, dies erkennbar zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung gemacht haben.
VolltextIBRRS 2006, 0793
OLG Köln, Urteil vom 04.05.2005 - 11 U 167/05
1. Nach Aufkündigung des Bauvertrags erfolgt die Abrechnung durch Verrechnung der wechselseitigen Vergütungs- und Schadensersatzforderungen, bei der die Gegenforderungen lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung zu würdigen sind und die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Gegenrechten nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst.
2. Im Rahmen der Mängelfeststellung durch das Gericht können die Parteien nach ständiger Rechtsprechung verlangen, dass einem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich halten, zur Erläuterung und ergänzenden Beantwortung vorgelegt werden. Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO, und zwar auch dann, wenn eine bereits erfolgte Begutachtung aus der Sicht des Gerichts ausreichend und überzeugend ist.
3. Im Rahmen der Feststellung der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten bei Einfamilienhäusern können pauschale Gemein- und Regiekosten nur mit konkreter Begründung für ihre Notwendigkeit angesetzt werden.
Volltext