Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 0783BGH, Urteil vom 06.12.2005 - X ZR 41/05
1. Auch bestimmte ("nahe") Mangelfolgeschäden sind der Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. mit der Folge unterworfen, dass für aus ihnen hergeleitete Ansprüche die dreißigjährige Regelverjährung nach § 195 BGB a.F. ausgeschlossen ist.
2. Bei Schäden, die auf der alsbald erkennbaren Mangelhaftigkeit des Werks beruhen, kommt die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. zur Anwendung.
VolltextIBRRS 2006, 0762
OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2003 - 24 U 195/01
1. Der Vergütungsanspruch ist auch bei einem Verlustgeschäft begründet, soweit die in § 649 Satz 2 BGB bzw. § 8 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 VOB/B genannten Abzüge geringer sind als der vereinbarte Vergütungsanspruch.
2. Die Höhe der ersparten Aufwendungen richtet sich nach den Aufwendungen bzw. Kosten, die bei Erfüllung des Bausolls tatsächlich angefallen wären, und nicht nach der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers.
3. Ein Füllauftrag liegt nicht nur in den Fällen vor, in denen ein zusätzlicher Auftrag nur wegen der Kündigung angenommen und in dem Zeitraum ausgeführt werden kann, in dem der gekündigte Auftrag ausgeführt werden sollte, sondern auch dann, wenn dieser Zeitraum durch das Vorziehen bereits erteilter Aufträge ausgefüllt und für die dadurch zeitlich versetzt entstehende Lücke ein Zusatzauftrag angenommen werden kann.
4. Ein Füllauftrag kann in der Regel nur dann festgestellt werden, wenn ein Unternehmen voll oder zumindest im Grenzbereich von 100 % ausgelastet ist, so dass es den weiteren Auftrag ohne die Kündigung nicht hätte annehmen können.
IBRRS 2006, 0740
OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2005 - 10 U 19/05
1. Ein Steuerberatungsunternehmen übernimmt in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte als Treuhänder im Rahmen eines Generalübernehmervertrages nicht die technische Baubetreuung. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Bauabnahmen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, kann aber vereinbart werden.*)
2. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, nicht die Gewährleistungsansprüche vor und nach der Abnahme.*)
VolltextIBRRS 2006, 0709
OLG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2005 - 4 U 1785/05
§ 649 BGB und § 8 Nr. 1 VOB/B sind abschließende Regelungen, durch die ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen Nichterfüllung ausgeschlossen ist.
VolltextIBRRS 2006, 0708
LG Weiden, Urteil vom 19.07.2005 - 1 O 806/04
§ 649 BGB und § 8 Nr. 1 VOB/B sind abschließende Regelungen, durch die ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen Nichterfüllung ausgeschlossen ist.
VolltextIBRRS 2006, 0701
OLG Celle, Urteil vom 15.02.2006 - 3 U 192/05
1. Unterlässt der Notar eine an sich notwendige Beurkundung eines Vertrages und erleidet ein aus beurkundeten Vertrag nicht beteiligter Dritter dadurch einen Schaden, ist der Dritte im Regressprozess aktivlegitimiert.*)
2. Auch bei einem engen wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Bauvertrag ist für die Frage der Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages ausschließlich auf die rechtliche Abhängigkeit der Verträge voneinander abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0698
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2006 - 4 U 86/01
1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss bei einem auf dem Bausektor gewerblich tätigen Unternehmer angenommen werden, dass er die VOB/B kennt, so dass die bloße Bezugnahme auf die VOB/B für deren Einbeziehung in den Vertrag genügt.
2. Eine konkludente Abnahme kommt nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber eine Abnahme verweigert hat, da ihm dann der Abnahmewille fehlt
3. Nach dem auch für § 633 BGB a.F. herrschenden subjektiven Fehlerbegriff ist ein Fehler nicht rein objektiv zu verstehen, vielmehr wird er subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt, was nunmehr auch in § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. ausdrücklich geregelt ist.
4. Nach dem subjektiven Fehlerbegriff ist ein Werk frei von Mängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist vertraglich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart, ist das hergestellte Werk schon dann mangelhaft, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist, auch wenn die Werkausführung wirtschaftlich oder technisch besser als die vereinbarte Leistung sein sollte.
VolltextIBRRS 2006, 0695
OLG Koblenz, Urteil vom 13.04.2005 - 1 U 530/04
Ist ein Aushub von nicht tragfähigem Boden mit einer vorläufigen Mengenangabe von 22.000 cbm ausgeschrieben und stellt sich während der Arbeiten heraus, dass ein Mehraushub von ca. 31.000 cbm erforderlich wird, bis Tragfähigkeit erreicht wird, so stellt der Aushub dieser Mehrmenge keine bloße Mengenmehrung im Sinne des § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B dar, sondern eine Leistungsänderung im Sinne der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B.
IBRRS 2006, 0693
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2004 - 17 U 87/01
Die vom Architekten des Bauherrn (B) dem Nachunternehmer (NU) übersandte, dem B zurechenbare Erklärung
"... namens und im Auftrag des B teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Bezahlung für o.g. Bauvorhaben durch den B [...] gewährleistet wird. Das heißt, sollte vom Generalunternehmer (GU) [...] eine Zahlung Ihnen gegenüber nicht ausgeführt werden, wird B diese Zahlung direkt an Sie vornehmen. Diese Zahlungsaussage trifft jedoch nur zu, wenn die von Ihnen gelieferten und verlegten Betonwerksteine ordnungsgemäß verlegt sind"
begründet eine akzessorische Bürgenhaftung des B gegenüber dem NU für dessen Werklohnansprüche aus dem Vertrag des NU mit dem GU. Dem B stehen jedoch im Verhältnis zum NU eigenständige werkvertragliche Gewährleistungsrechte zu.
VolltextIBRRS 2006, 0692
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 - 17 U 158/02
1. Ein Architekt macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er ohne Leistungsverzeichnis und ohne Vergleichsangebote Rohbauarbeiten im Stundenlohn vergibt.
2. Der Architekt ist nicht verpflichtet, so kostengünstig wie möglich zu bauen.
VolltextIBRRS 2006, 0690
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2005 - 22 U 150/04
Alternativpositionen, deren Gleichwertigkeit nicht mit den in der Ausschreibung geforderten Nachweisen belegt wird, gelten als nicht angeboten und werden ohne gesonderte Beauftragung nicht Vertragsbestandteil.
VolltextIBRRS 2006, 0681
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2006 - 5 U 104/05
Zur Frage, ob der Subunternehmer (= Gerüstbauer) für Zusatzleistungen einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Bauherren (= Auftraggeber des Generalunternehmers) haben kann.
VolltextIBRRS 2006, 0673
OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 1468/01
Übersendet der Bauherr (B) dem Nachunternehmer eine auf einen Teilwerklohnanspruch seines direkten Vertragspartners, eines Generalunternehmers, bezogene, den Nachunternehmer des Generalunternehmers begünstigende Abtretungserklärung zusammen mit folgendem Begleitschreiben "Wir sichern Ihnen hiermit zu, dass Ihre vertraglich festgelegte Leistung bezahlt wird.", begründet dies keinen direkten Zahlungsanspruch des Nachunternehmers gegen den B; vielmehr ist diese Erklärung des B so zu verstehen, dass der B von der Abtretung Kenntnis erlangt hat und aufgrund der Abtretung an den Nachunternehmer als neuen Gläubiger zahlen wird sowie dass der B die nach seinem Vertrag mit dem GU notwendige Zustimmung zur Abtretung der Werklohnforderung erteilt.
VolltextIBRRS 2006, 0670
OLG Bamberg, Urteil vom 22.11.2004 - 4 U 50/02
1. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. umfasst bei einer Vielzahl von - überwiegend gravierenden - Mängeln die Kosten einer vollständigen Neuherstellung.
2. Diesem stehen weder der Einwand der Unverhältnismäßigkeit noch der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.
3. Ein Abzug "Neu für Alt" kommt nicht in Betracht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verzögert.
4. Die Verjährungseinrede hindert eine Aufrechnung nicht, wenn die verjährte Gegenforderung in dem Zeitpunkt, in dem sie gegen die Hauptforderung erstmals aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war (BGB a.F. § 390 Satz 2 = BGB n.F. § 215).
IBRRS 2006, 0669
OLG Nürnberg, Urteil vom 02.02.2005 - 6 U 2794/04
1. Schreibt der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Baustoffs vor, kommt eine Gewährleistungsbefreiung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B nur in Betracht, wenn der Baustoff für den vorgesehenen Zweck generell ungeeignet ist.
2. Eine vom Auftraggeber nach Bemusterung erteilte Freigabe eines Baustoffs stellt bezüglich eines versteckten Mangels allenfalls dann eine gewährleistungsbefreiende Anordnung nach § 13 Nr. 3 VOB/B dar, wenn der Auftraggeber das Risiko für einen solchen Mangel übernehmen will.
VolltextIBRRS 2006, 0656
LG Itzehoe, Urteil vom 30.11.2005 - 2 O 278/05
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:
"§ 12 Ziff. 5 (1) und (2) VOB/B gelten nicht. Nur eine tatsächlich durchgeführte Abnahme hat die Wirkung in der Abnahme. Wird keine tatsächliche Abnahme im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien durchgeführt, so tritt an ihre Stelle die Abnahme im Verhältnis zwischen den Architekten und deren Auftraggebern, und zwar in dem Umfang, wie die Abnahme in diesem Verhältnis jeweils durchgeführt wird."
"Bei der Schlusszahlung werden 5 % des als sachlich richtig festgestellten Gesamtpreises von dem Auftraggeber als Sicherheit einbehalten. Die Sicherheit wird 24 Monate nach der Schlussabnahme zur Auszahlung fällig. (...)."
VolltextIBRRS 2006, 0654
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.09.2005 - 7 U 189/03
Der Auftraggeber kann Neuherstellung verlangen, wenn nur auf diese Weise Mängel endgültig beseitigt werden können. Ihm ist eine ständige Nachbesserung wiederkehrender Mängelbilder nicht zumutbar.
IBRRS 2006, 0637
BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 2/04
1. Auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung kann sich der Besteller nicht berufen, wenn er eine Abrechnung des Architektenvertrags vorgenommen hat und einen Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Honorars geltend macht.*)
2. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1 HOAI wird durch den Vertragsgegenstand bestimmt.*)
IBRRS 2006, 0619
OLG Celle, Urteil vom 28.11.2003 - 7 U 93/03
1. Wird ein Architekt/Ingenieur mit der Ausführung von Rammkern-Sondierbohrungen und Rammsondierungen zum Zwecke der Baugrunderkundung sowie mit der Erstellung eines Baugrund- und Gründungsgutachtens nebst Ausführungsvorschlägen mit Kostenschätzungen beauftragt, so sind die geschuldeten erfolgsbezogenen Leistungen werkvertraglich einzuordnen.
2. Standsicherheitsberechnungen fallen nicht nur im Rahmen des Leistungsbildes der §§ 55, 64 HOAI an, sondern, wie unmittelbar aus dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI folgt, vor allem im Zusammenhang mit der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach § 92 Abs. 1 HOAI.
3. Der Regelung in § 91 Abs. 2 Nr. 5 HOAI kommt der Charakter eines Auffangtatbestandes zu; von seinem Anwendungsbereich werden nur solche Setzungsberechnungen erfasst, die außerhalb des § 91 Abs. 2 Nr. 1 HOAI bzw. der §§ 55, 64 HOAI anfallen.
VolltextIBRRS 2006, 0618
OLG Celle, Urteil vom 02.02.2005 - 9 U 74/04
1. Zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn auf einen Dritten ist eine ausdrückliche vertragliche Regelung nicht erforderlich; entscheidend ist, dass der Bauherr die Bauarbeiten einem ihm als zuverlässig bekannten Bauunternehmer überträgt, der die Verkehrssicherungspflicht faktisch übernimmt. In diesem Fall ändert sich der Inhalt der Pflichten des Bauherrn; die ursprünglich primäre Verkehrssicherungspflicht besteht in Form von Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten fort.*)
2. Schaltet der primär Sicherungspflichtige ein selbstständiges Drittunternehmen zur Erfüllung auch der Verkehrssicherungspflichten ein, haftet er lediglich für eigene Verstöße gegen die bei ihm verbleibenden Auswahl-, Instruktions- und Kontrollpflichten; für Pflichtverstöße des eingeschalteten Drittunternehmers haftet er nicht nach § 831 BGB.*)
3. §§ 836, 837 BGB eröffnen keine zusätzliche Haftung des primär Verkehrssicherungspflichtigen, sofern er in zulässiger Weise die Verkehrssicherungsspflicht an ein drittes Unternehmen übertragen hat.*)
4. Der Haftungsausschluss nach § 636 RVO (nunmehr § 104 SGB VII) gilt nicht nur im Verhältnis zum Geschädigten, sondern auch gegenüber den Regressansprüchen von Dritten, die ebenfalls für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind. Soweit dem Zweitschädiger wegen sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften kein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Erstschädiger zusteht, führt dies zu einer Beschränkung seiner Haftung auch gegenüber dem Geschädigten selbst; die Haftung des Zweitschädigers ist danach insoweit ausgeschlossen, als der für den Schadensfall mitverantwortliche Unternehmer ohne seine Haftungsfreistellung im Verhältnis zum Zweitschädiger für den Schaden aufkommen müsste. Für das insofern maßgebliche "Innenverhältnis" ist bedeutsam, dass sich derjenige, der seinerseits eine Pflicht verletzt hat, im Innenausgleich nicht darauf berufen kann, in der Erfüllung eben dieser Pflicht nicht genügend überwacht worden zu sein.*)
5. Der Erlass eines Grundurteils steht nach § 304 Abs. 1 ZPO grundsätzlich im Ermessen des Gerichts. Streiten allerdings die Parteien insbesondere über die Haftung dem Grunde nach (etwa über die Frage des pflichtwidrigen Verhaltens, der Kausalität und der Möglichkeit des sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlusses), ist es vor dem Hintergrund einer ersichtlich umfangreichen und kostenintensiven Beweisaufnahme über die Anspruchshöhe geboten, zunächst die Haftung durch ein Grundurteil festzustellen und die weitere Beweisaufnahme erst nach Rechtskraft dieses Urteils fortzusetzen, um zu verhindern, dass den möglicherweise in der Berufungsinstanz unterlegenen Kläger diese Kosten treffen würden. Wird dies nicht beachtet, kommt – bei Klagabweisung in der Berufungsinstanz - eine Nichterhebung der durch die Beweisaufnahme erster Instanz entstandenen Kosten nach §§ 71, 72 GKG n. F. (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.) in Betracht.*)
IBRRS 2006, 0602
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 1 U 114/05
1. Die im Rahmen eines VOB-Einheitspreisvertrages getroffene Vereinbarung zur Stellung einer Erfüllungsbürgschaft in aus dem geschätzten "Gesamt-Auftragswert" abgeleiteter Höhe kann - ggf. ergänzend - dahin auszulegen sein, dass der Auftragnehmer im Falle einer etwa hälftigen Reduzierung der auszuführenden Leistung einen Anspruch auf entsprechende Reduzierung der Sicherheit hat.*)
2. Wenn der Auftragnehmer auf diesen Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht stützt und seine Arbeiten vorläufig einstellt, kann dies nicht allein unter Hinweis auf eine niedrige Avalzins-Differenz als treuwidrig angesehen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0599
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2006 - 19 U 50/05
Die Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft, die unter der Bedingung der Zahlung des Sicherheitseinbehaltes an den Auftragnehmer übernommen wurde, kann durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber der Werklohnforderung oder Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch nicht herbeigeführt werden, wenn die geltend gemachten Mängel der Werkleistung streitig sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 0573
KG, Urteil vom 14.02.2006 - 21 U 5/03
1. Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar.
2. Aus § 9 VOB/A lässt sich keine vertragsimmanente Risikobeschränkung zu Gunsten des Auftragnehmers ableiten.
3. Der Auftraggeber ist durch § 9 VOB/A nicht gehindert, eine offene und vollständige Risikoübertragung auf den Auftragnehmer zu vereinbaren.
4. Legt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen offen und gibt zu erkennen, dass er dieses Risiko auf den Auftragnehmer übertragen will, ohne dass sich dazu eine eindeutige Beschreibung in den Vertragsunterlagen befindet, ist ein Vertrauen des Auftragnehmers, kein ungewöhnliches Wagnis i.S. von § 9 VOB/A aufgebürdet zu bekommen, nicht begründet.
5. Die offene Überbürdung dieser Risiken führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen c.i.c.; es fehlt an dem erforderlichen Vertrauen des Auftragnehmers sowie an der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens.
6. Die Rechtsprechung über die Wissenszurechnung soll die organisatorische Aufteilung von Wissen kompensieren, nicht aber die Zurechnung erweitern. Die Zurechnung von Wissen des Rechtsvorgängers kommt daher ohne weitere Gründe weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen in Betracht.
IBRRS 2006, 0558
OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2005 - 13 U 193/04
1. Liegen bei einem Überziehungskredit die Baugeldmerkmale des § 1 Abs. 3 GSB vor, so handelt es sich bei der gesamten Kreditlinie um Baugeld und nicht nur bei den tatsächlich ausgeschöpften Beträgen.
2. Wird - zusätzlich zu dem von der Bank eingeräumten Kredit - Baugeld von den Erwerbern der Eigenheime zur Verfügung gestellt, sind diese Beträge mit dem Kredit zu addieren, um die Baugeldhöhe zu ermitteln.
VolltextIBRRS 2006, 0536
BGH, Beschluss vom 22.12.2005 - VII ZB 84/05
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Architekten oder Ingenieur Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. des Honorars für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt werden, weicht vom gesetzlichen Leitbild des § 8 Abs. 2 HOAI ab.*)
2. Die Klausel ist jedenfalls dann wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam, wenn sie in einem Vertrag verwendet wird, der die Leistungen aller Leistungsphasen des § 15 Abs. 2 HOAI enthält, eine Teilschlusszahlung lediglich nach Genehmigung der bis zur Leistungsphase 4 erbrachten Leistungen vereinbart ist und die Schlusszahlung für die Leistungsphasen 5 bis 9 erst fällig wird, wenn der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus dem Vertrag erfüllt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 0535
LG Köln, Urteil vom 31.01.2006 - 27 O 232/05
Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch ist nicht auf den Saldo des Partnerverrechnungskontos beschränkt und wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.
VolltextIBRRS 2006, 0534
OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2005 - 3 U 21/03
Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn auch in den Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0533
LG Köln, Urteil vom 10.01.2006 - 87 O 77/05
Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag verfolgt wirtschaftlich den Zweck, der Gesellschaft jederzeit wieder liquide Mittel zuzuführen. Der Rückzahlungsanspruch wird durch spätere Insolvenz des Hauptschuldners nicht beeinträchtigt.
VolltextIBRRS 2006, 0532
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006 - 14 U 108/05
Nennt der Auftragnehmer bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags für die nicht erbrachten Leistungen nur pauschale Beträge, ohne darzulegen, wie die Preise ermittelt worden sind und ohne seine Kalkulation offen zu legen, ist die Abrechnung nicht prüfbar.*)
VolltextIBRRS 2006, 0515
OLG Dresden, Urteil vom 03.12.2004 - 9 U 3114/98
Entgegnet der Auftraggeber auf ein Nachtragsangebot für zusätzlichen Erdaushub, dass dem Auftragnehmer Grund und Boden habe bekannt sein müssen und er daher die Kosten zu tragen habe, fordert er aber gleichzeitig die zügige Weiterarbeit, trifft er eine Änderungsanordnung mit der Vergütungsfolge des § 2 Nr. 5 VOB/B.
VolltextIBRRS 2006, 0466
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005 - 8 U 627/04
Bei einem bauunerfahrenen Bauherrn, dem eine Kenntnisverschaffung vom Inhalt der VOB/B bei Vertragsabschluss nicht ermöglicht worden ist, kommt eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag nur in Betracht, wenn ein Architekt für den Bauherrn am konkreten Vertragsabschluss mitgewirkt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 0425
BGH, Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 71/04
Der Besteller verstößt nicht gegen seine Obliegenheit, den Unternehmer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, wenn er den Unternehmer, den er mit der Entfernung eines oberhalb einer abgehängten Decke angebrachten Betonstreifens beauftragt hat, nicht darauf hinweist, dass das Lostreten und damit verbundene ungesicherte und unkontrollierte Herabfallen von Betonteilen nicht nur zur Beschädigung einzelner Deckenplatten, sondern zum Absturz der gesamten, nach den anerkannten Regeln der Technik als Einheit konstruierten Decke führen kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 0417
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005 - 22 U 99/04
1. Bei Verträgen über verschiedene Bauvorhaben muss sich nicht bereits bei Bestehen einer ständigen Geschäftsverbindung im handelsrechtlichen Sinne eine für § 273 BGB ausreichende Konnexität ergeben.
2. Eine ständige Geschäftsbeziehung im handelsrechtlichen Sinne wird nicht bereits durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge, sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist.
3. Eine laufende Geschäftsverbindung zwischen Bauträger und Subunternehmer hinsichtlich verschiedener Bauvorhaben kann nicht ohne weiteres mit einer laufenden Geschäftsverbindung im Handelsverkehr gleich gesetzt werden.
4. Die Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 VOB/B ist nicht AGB-konform.
IBRRS 2006, 0395
OLG Bremen, Urteil vom 07.09.2005 - 1 U 32/05
1. Hat der Unternehmer drei erfolglose Nacherfüllungsversuche unternommen, kann die Nacherfüllung als fehlgeschlagen im Sinne des § 636 BGB angesehen werden.*)
2. Der Bauherr kann von einem Bauvertrag jedenfalls dann insgesamt zurücktreten, wenn der Unternehmer auch nach drei Nacherfüllungsversuchen nach Abnahme einen erheblichen Mangel noch nicht beseitigt hat.
3. Mit wirksamer Rücktrittserklärung des Bauherrn entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Werklohnanspruch entfällt. Gezahlte Abschläge sind vom Unternehmer zurückzuzahlen. Die erbrachte Bauleistung ist von ihm abzubauen und vom Grundstück des Bauherrn wieder zu beseitigen.
VolltextIBRRS 2006, 0390
BGH, Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 316/03
Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, BauR 2004, 1937 = ZfBR 2005, 56 = NZBau 2005, 40).*)
VolltextIBRRS 2006, 0388
OLG Celle, Urteil vom 05.02.2004 - 13 U 158/03
1. Die verbürgte Hauptschuld ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde zu ermitteln.
2. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Anspruch auf Vertragserfüllung. Dazu gehört auch der Schadensersatz wegen Nichterfüllung, also ggfls. auch der Anspruch auf Erstattung einer verlorenen Vorauszahlung.
VolltextIBRRS 2006, 0338
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 23 U 288/04
Zur Frage, ob im Lauf der Zeit entstehende variable Versicherungsprämienforderungen ebenfalls von einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 0193
BGH, Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 183/04
1. Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 302/82, BGHZ 87, 112).*)
2. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach §§ 505 Abs. 1 Nr. 1, 355 Abs. 1 BGB (Ratenlieferungsverträge) noch nach §§ 501 Satz 1, 499 Abs. 2, 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB (Teilzahlungsgeschäfte) widerrufen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0189
OLG Hamm, Urteil vom 04.10.2005 - 19 U 51/05
Auch bei komplizierten technischen Geräten ist die Ablieferung dann erfolgt, wenn die Kaufsache in einer die Untersuchung ermöglichenden Weise in den Machtbereich des Käufers gelangt ist. Das gilt auch dann, wenn das Gerät vom Lieferanten montiert wird.
VolltextIBRRS 2006, 0173
OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2005 - 21 U 84/05
Die Rechtsprechung des BGH, wonach der Auftragnehmer bei Bereitstellung der vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft die Auskehr des Sichereinbehalts trotz aufgetretener Mängel verlangen kann (BGH, IBR 2001, 612; IBR 2002, 476) und bei Nichtauszahlung die Bürgschaft zurückfordern kann (BGH, IBR 2000, 432), gilt auch bei Mängeln, die bereits vor Abnahme zu Tage getreten sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 0171
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04
Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.
VolltextIBRRS 2006, 0157
LG Berlin, Urteil vom 07.12.2005 - 26 O 46/05
1. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist Empfehler der VOB/B im Sinne des § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Der DVA empfiehlt die VOB/B nicht zur ausschließlichen Verwendung zwischen Unternehmen.
2. Auch in Verbraucherverträgen verstößt die VOB/B weder gegen §§ 307, 308, 309 BGB noch gegen die Richtlinie 93/13/EWG.
VolltextIBRRS 2006, 0146
OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 9 W 20/05
1. Die Festsetzung des Gegenstandswertes im selbständigen Beweisverfahren orientiert sich an dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der beabsichtigten späteren Rechtsverfolgung und insoweit an der Höhe der berühmten Ansprüche; mögliche Erweiterungen der Begehrensvorstellungen bleiben außer Betracht.*)
2. Übersetzte Schmerzensgeldvorstellungen sind soweit zu reduzieren, wie ein entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch vermutlich Erfolg gehabt hätte.*)
VolltextIBRRS 2006, 0145
OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 68/05
Zu den zulässigen Beweisthemen und Grenzen der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren.*)
VolltextIBRRS 2006, 0144
OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2005 - 4 W 637/05
1. Im Beweissicherungsverfahren hat auch der Antragsgegner grundsätzlich das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens und die Stellung von Gegen(beweis)anträgen.*)
2. Der Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens ist jedoch dann unzulässig, wenn – bei gleichem Beweisthema – das Erstgutachten das Beweisthema genügend ausschöpft (vgl. §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO).*)
3. Dem Richter im Beweissicherungsverfahren steht insoweit ein Beurteilungsermessen zu.*)
4. Das bedeutet, dass das Beschwerdegericht – bei Ablehnung einer weiteren Begutachtung durch das erstinstanzliche Gericht – diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen darf. Nur Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des (Erst)Gutachtens oder Gründe, die zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen führen, rechtfertigen eine andere Entscheidung.*)
VolltextIBRRS 2006, 0121
OLG Celle, Urteil vom 19.05.2005 - 6 U 23/04
Der Abbau von Wandpaneelen einer Gewerbehalle, um Rost zu entfernen und sie gerade zu schneiden, stellt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, wenn die damit verbundenen Kosten 10.000 Euro bis 15.000 Euro betragen und diese Mängel nicht die Standfestigkeit und Langlebigkeit der Halle beeinträchtigen, sondern sich nur optisch auswirken und aus einigem Abstand nicht mehr erkennbar sind. Der Auftraggeber kann dann nur Minderung verlangen.
VolltextIBRRS 2006, 0120
KG, Urteil vom 21.06.2005 - 14 U 191/03
Die Beendigung eines befristeten Baulogistikrahmenvertrages zum vereinbarten Fristende stellt keine freie Kündigung gemäß § 649 BGB dar, auch wenn die Leistungen noch nicht abgeschlossen sind.
VolltextIBRRS 2006, 0100
LG Leipzig, Urteil vom 04.11.2005 - 05HK O 2727/05
1. Beseitigt ein Auftragnehmer im Rahmen der Untersuchung eines ihm angezeigten Mangels eine Störung, die nicht auf eine vertragswidrige Ausführung zurückzuführen ist, erbringt er eine auftragslose Leistung.
2. Ein Auftraggeber ist nicht verpflichtet, vor Geltendmachung eines Mängelbeseitigungsrechts das Vorliegen eines Mangels, dessen Ursache und den in Betracht kommenden Auftragnehmer zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2006, 0098
OLG München, Urteil vom 15.03.2005 - 9 U 3566/03
Der Architekt ist zur Weitergabe von Informationen als Planungsgrundlagen an den Fachplaner auch dann verpflichtet, wenn sie nicht aus seinem Planungsbereich stammen. Kommt er dem nicht nach, verletzt er eine Nebenpflicht seines Architektenvertrages.
VolltextIBRRS 2006, 0094
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2004 - 17 U 19/01
Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers entfällt nicht allein deshalb, weil der Auftraggeber selbst die Vorarbeiten fehlerhaft ausgeführt hat, die zu dem späteren Schaden geführt haben.