Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 0092OLG München, Urteil vom 26.10.2004 - 9 U 1957/04
Schließt der Gläubiger einer einem unwirksamen Abtretungsverbot unterliegenden Forderung nach Abtretung eines Teilbetrages mit dem Schuldner einen Vergleich über die Gesamtforderung, so wirkt die Zahlung des Vergleichsbetrages an den Altgläubiger als Erfüllung gemäß § 354a Satz 2 HGB.
VolltextIBRRS 2006, 0082
BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 137/04
1. Birgt die Mangelhaftigkeit eines Straßenbelags das Risiko einer nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigung, besteht grundsätzlich ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an der Mängelbeseitigung.*)
2. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass sich dieses Risiko aller Voraussicht nach nicht vor einem Zeitpunkt verwirklichen wird, der kurz vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer liegt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0081
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2005 - 17 U 294/03
Ein Vergütungsanspruch wegen inhaltlicher Änderung der vereinbarten Leistung (VOB/B § 2 Nr. 5) setzt eine eindeutige, unmissverständliche Anordnung des Auftraggebers nach Vertragsabschluss voraus.
VolltextIBRRS 2006, 0080
OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005 - 7 U 22/01
Erbringt der Bauträger Bauleistungen, zu deren Erbringung ihn der Bauvertrag nicht verpflichtet, in objektiv mangelhafter Art und Weise, kommt jedenfalls eine Minderung des Vertragspreises nicht in Betracht.
IBRRS 2006, 0077
OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 99/04
1. Erkennt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Auftragnehmers die zunächst von ihm bestrittene Schlussabrechnung des Auftraggebers zum Bauvorhaben zur Insolvenztabelle an und übermittelt er das diesbezügliche Schreiben an das Insolvenzgericht parallel auch dem Auftraggeber, liegt darin ein negatives deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit dem Inhalt, dass dem Insolvenzverwalter keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Auftraggeber aus dem Bauvertrag zustehen.
2. Da sich aus der Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben nur entweder ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers ergeben kann, ist nach einem vom Auftragnehmer abgegebenen negativen deklaratorischen Schuldanerkenntnis eine gleichwohl vom Auftragnehmer auf Werklohnzahlung erhobene Klage ohne Sachprüfung als unbegründet abzuweisen.
VolltextIBRRS 2006, 0070
BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 50/04
1. Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. Bei ausreichender Grundlage kann der Werklohn gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, BauR 2004, 1937).*)
2. Die Frist von zwei Monaten gilt auch dann, wenn eine Schlussrechnung während eines laufenden Gerichtsverfahrens eingereicht wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 0068
OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.04.2005 - 7 U 53/04
Kann sich der Unternehmer, der Granitplatten mit optischen Mängeln verlegt hat, auf einen unverhältnismäßig hohen Behebungsaufwand berufen, dann kann das Gericht den Minderwert als Schaden nach § 287 ZPO aufgrund einer Nutzwertanalyse schätzen.
VolltextIBRRS 2006, 0065
OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05
Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.
VolltextIBRRS 2006, 0062
OLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2005 - 14 U 124/05
1. Der Auftragnehmer kann sich aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt weder auf eine Änderung des Leistungssolls oder andere Anordnungen des Auftraggebers (§ 2 Nr. 5 VOB/B) noch darauf berufen, mit einer nach dem Vertrag nicht vorgesehenen Leistung (§ 2 Nr. 6 VOB/B) beauftragt worden zu sein.
2. Da auch die Voraussetzungen des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B nicht vorliegen, steht dem Auftragnehmer auch kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Anpassung des Vertragspreises wegen veränderter Verhältnisse zu.
3. Der Auftragnehmer kann einen Anspruch auf Anpassung der Preise aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt nicht auf § 313 Abs. 1 BGB stützen.
IBRRS 2006, 0061
OLG Oldenburg, Urteil vom 17.03.2005 - 8 U 286/04
1. Der Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen ist ein Ratenlieferungsvertrag gemäß § 505 BGB; dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.*)
2. Zur Frage der Wirksamkeit einer Schadenspauschale von 25 % des Nettoauftragswertes in den AGB eines Fertighauslieferanten.
VolltextIBRRS 2006, 0039
BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - VII ZR 187/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0038
BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/04
1. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlasst, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen musste.*)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.*)
IBRRS 2006, 0032
BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 191/04
Macht der Unternehmer mit der Berufung hilfsweise zu seiner Abschlagsforderung den Schlussrechnungsbetrag geltend, ohne dass eine spätere Veränderung eingetreten ist, so ist das gemäß § 264 Nr. 1 ZPO nicht als eine Änderung der Klage anzusehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2004 - VII ZR 128/03, BauR 2005, 400).*)
VolltextIBRRS 2006, 0023
OLG Rostock, Urteil vom 29.12.2004 - 3 U 19/04
1. Ein fehlender Plan ist nicht ursächlich für eine Verzögerung, wenn der Auftragnehmer selbst in Verzug ist.
2. Die Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Behinderung hat zur Folge, dass die Ausführungsfrist nicht verlängert und eine vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt wird.
VolltextIBRRS 2006, 0021
BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - VII ZR 234/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0020
OLG Oldenburg, Urteil vom 31.08.2004 - 12 U 63/04
1. Sofern der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sind auch nachträgliche Beschränkungen der Gewährleistung, z. B. durch Vergleich, unwirksam, sofern dem Auftraggeber die Mängel weiterhin unbekannt sind.
2. Ein dem arglistigen Verschweigen gleichstehendes Organisationsverschulden liegt vor, wenn der arbeitsteilig organisierte Auftragnehmer bis zur Abnahme nicht bemerkt, dass in gravierendem Umfang erheblich gegen die brandschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen wird.
VolltextIBRRS 2006, 0019
OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2004 - 4 U 122/04
Ob eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung zur Abdichtung eines Kellers überhaupt den anerkannten Regeln der Technik entspricht, kann jedenfalls dann offen bleiben, wenn die Ausführung ungenügend und dadurch die Mangelhaftigkeit gegeben ist.
VolltextIBRRS 2006, 0016
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2005 - 13 U 78/05
1. Die mit Abschluss eines Vertrags hergestellte Aufrechnungslage ist inkongruent, wenn sie innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Insolvenzantrag hergestellt wurde und der Auftraggeber als der Aufrechnende keinen Anspruch auf den Abschluss des Vertrags besaß.
2. Kommt der Bauvertrag außerhalb der Dreimonatsfrist vor dem Insolvenzantrag zu Stande, ist die Entgegennahme der Leistung und damit die "Wertausfüllung der Vergütungsforderung" kongruent, so dass die vom Auftraggeber erklärte Aufrechnung insolvenzanfechtungsrechtlich nur dann unzulässig ist, wenn er zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Leistung von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Insolvenzantrag Kenntnis besaß.
VolltextIBRRS 2006, 0013
OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005 - 14 U 75/04
1. Das Aufzeigen einer Möglichkeit einer Problemlösung durch den Auftraggeber stellt noch keine Anordnung i. S. v. § 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B dar.*)
2. Wird unter Abweichung vom Ausschreibungsinhalt ein Vorschubgerüst zum Pauschalpreis angeboten, können durch diese Ausführungsart entstehende Mehrkosten nicht ersetzt verlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0011
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.10.2005 - 24 U 71/05
1. Enthebt die eine Vertragspartei im Verlaufe eines Großprojekts ihren "Projektverantwortlichen" seiner Stellung als umfassend handlungsfähiger Vertreter, lässt sie ihn aber in gleicher Weise wie zuvor ihre Interessen gegenüber der Geschäftspartnerin wahrnehmen, dann fordert die geschäftliche Redlichkeit, die Geschäftspartnerin von der Änderung der Vertretungslage in Kenntnis zu setzen.*)
2. Andernfalls hat sie sich unter Rechtsscheingesichtspunkten behandeln lassen, als wirke die Vertretungsmacht fort.*)
3. Eine in zweiter Instanz erhobene Hilfswiderklage ist nicht zuzulassen, wenn ihr Gegenstand nur äußerlich in Beziehung zu dem Streitstoff der Klage steht, die materielle Rechtslage aber durchweg von anderen Aspekten als denen abhängt, die die Beurteilung der Klage tragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0010
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2005 - 4 U 141/04
Die Klausel
"Sollten nach Fertigstellung der Abdichtung Durchbrüche, Anbauten oder Bohrungen in dem geschlossenen System vorgenommen werden, gilt die Abdichtung als zerstört und es erlischt die komplette Garantiezusage der U. ..."
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers ist als Haftungsausschlußregelung - auch im kaufmännischen Verkehr - wegen unangemessener Benachteiligung des Bestellers unwirksam (§ 9 AGBG, jetzt § 307 BGB).
VolltextOnline seit 2005
IBRRS 2005, 3662KG, Urteil vom 21.09.2005 - 26 U 12/05
1. Der Nachunternehmer wird dann unangemessen i.S.v. § 9 AGBG benachteiligt, wenn ihm die Abnahme seiner Leistung ohne zeitliche Festlegung erst bei vollständiger Herstellung des Gesamtvorhabens oder Abnahme des gesamten Bauwerks durch den Bauherrn in Aussicht gestellt wird, da die Abnahme bzw. deren Wirkung in diesem Fall von Handlungen Dritter, deren Vornahme der Nachunternehmer weder abschätzen noch beeinflussen kann, abhängig gemacht wird.
2. Der Herausgabeanspruch aus § 17 Nr. 8 VOB/B kann nicht, entgegen der übrigen wohl überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, nur darauf beschränkt werden, dass der Auftragnehmer lediglich die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen verlangen kann. Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof - allerdings nicht in einem § 17 Nr. 8 VOB/B betreffenden Fall - entschieden, dass der Sicherungsgeber die Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen kann, damit dieser die Möglichkeit erhält, eine neue Sicherheit zu bestellen. Nicht anders kann aber ein Sachverhalt beurteilt werden, in dem der Sicherungsgeber sich von seinen Verpflichtungen aus dem mit dem Bürgen bestehenden entgeltlichen Auftragsverhältnis befreien will.
VolltextIBRRS 2005, 3659
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05
1. Zum erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn der Auftragnehmer während eines laufenden Gewährleistungsprozesses gegen den Bürgen auf Feststellung klagt, dass die Bürgschaft sich auf die streitigen Gewährleistungsansprüche erstreckt.
2. Zur Frage, ob die Verjährung einer Bürgschaft mit der Fälligkeit der Hauptschuld oder erst mit einer Leistungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen (Inanspruchnahme) zu laufen beginnt.
3. Im Falle einer Gewährleistungsbürgschaft tritt der Sicherungsfall in der Regel erst ein, wenn der Gewährleistungsanspruch in eine Geldforderung übergegangen und diese Forderung fällig geworden ist. Die Verjährung der Bürgschaft beginnt in diesem Fall jedenfalls nicht zu laufen, solange der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Mängelbeseitigung in Anspruch nimmt.
VolltextIBRRS 2005, 3652
OLG Oldenburg, Urteil vom 24.11.2005 - 8 U 129/05
1. Zum Beginn und zum Ablauf eines im Jahr 2001 fällig gewordenen Werklohnanspruchs.*)
2. Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen der Parteien, § 203 BGB.*)
3. Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, § 204 BGB - hier: Beantragung und Erlass eines Mahnbescheids.*)
VolltextIBRRS 2005, 3640
OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - 24 U 34/03
1. Auch nach der Neufassung von § 302 ZPO ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils unzulässig, durch welches bei einer im Rahmen der Differenztheorie vorzunehmenden Verrechnung dem Auftragnehmer ein Werklohnanspruch zugesprochen und dem Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbehalten wird. Das gilt insbesondere dann, wenn die Fälligkeit des Werklohnanspruchs nur daraus folgt, dass sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.*) (Beachte: Das Urteil ist insoweit durch BGH, IBR 2005, 465 überholt!).
2. Kommt eine weitere Erfüllung eines Werkvertrages durch den Auftragnehmer nicht mehr in Betracht, weil der Auftraggeber nicht (mehr) Mängelbeseitigung, sondern Schadensersatz fordert, hat nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt IBR 2003, 4) - unabhängig von einer Abnahme - eine endgültige Abrechnung über die Bauleistung des Auftragnehmers und die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers stattzufinden (Abrechnungsverhältnis).*)
VolltextIBRRS 2005, 3632
BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 64/04
Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem Aufwand für die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig, wenn ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung besteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 24/95, IBR 1997, 12 f).*)
IBRRS 2005, 3603
BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 153/04
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, die vorsieht, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers auch dann unwirksam, wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - VII ZR 265/03).*)
VolltextIBRRS 2005, 3601
BGH, Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 190/02
Die Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B kann auch diejenige Vertragspartei erklären, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161).*)
VolltextIBRRS 2005, 3596
OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - 16 U 122/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 3562
OLG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98
Die Verpflichtung eines Unternehmers zur Aushändigung von Unternehmerbescheinigungen
VolltextIBRRS 2005, 3553
BGH, Urteil vom 26.10.2005 - VIII ZR 359/04
Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EGBGB sind auf Ansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Schuldverhältnissen auch dann anzuwenden, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind. Daher gilt für Gewährleistungsansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Kaufverträgen die Verjährungsfrist des § 477 BGB a.F. auch dann, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2005, 3539
OLG München, Urteil vom 03.05.2005 - 9 U 1708/05
Zur Pflicht eines Werkunternehmers, die Reihenfolge seiner Arbeitsschritte mit anderen, seine Leistung berührenden Gewerken abzustimmen.
VolltextIBRRS 2005, 3537
LG Hamburg, Urteil vom 21.02.2005 - 415 O 48/02
Dem Bauherr steht im VOB-Bauvertrag ein Wahlrecht zur Seite, eine auf Vorschuss gerichtete Klage im Wege der Klageänderung auf Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten umzustellen. Er löst sich damit zugleich von seiner Verpflichtung, gegenüber dem Unternehmer einen Vorschuss abzurechnen.
VolltextIBRRS 2005, 3517
BGH, Urteil vom 05.10.2005 - X ZR 276/02
Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Unwirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung gelten grundsätzlich auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht. Dabei ist den Besonderheiten des Werkvertragsrechts Rechnung zu tragen. (Fortführung von BGHZ 146, 24; BGH, Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115).*)
VolltextIBRRS 2005, 3501
BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 147/04
Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.*)
IBRRS 2005, 3483
BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04
1. Die vorrangig vor der VOB/B geltende Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsieht, dass von der Schlussrechnung ein Gewährleistungseinbehalt in Abzug gebracht wird, der durch eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist dahin auszulegen, dass die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B nicht ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 494/00, BauR 2002, 1392).*)
2. Zahlt der Auftraggeber, der eine Gewährleistungssicherheit bar einbehält und eine vom Auftragnehmer gestellte Bürgschaft als Austauschsicherheit entgegennimmt, den Sicherheitseinbehalt entgegen einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto ein, muss er nicht nur den Sicherheitseinbehalt auszahlen, sondern auch die Bürgschaft herausgeben.*)
IBRRS 2005, 3433
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2005 - 10 U 179/04
1. Grundsätzlich kann jeder, der Vertragsverhandlungen führt, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbrechen, weil andernfalls die Vertragsfreiheit erheblich eingeschränkt würde.
2. Ein Schadensersatzanspruch besteht erst, wenn der Vertragsschluss als sicher dargestellt wird. Die Aussage, die Erteilung einer erforderlichen Zustimmung sei lediglich Formsache, reicht hierfür grundsätzlich nicht aus.
VolltextIBRRS 2005, 3385
OLG Dresden, Urteil vom 30.09.2005 - 5 U 776/05
Ist der Mangel auf eine Vertragswidrigkeit zurückzuführen, kommt es für den Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers auf ein Vertretenmüssen, also Verschulden, des Auftragnehmers nicht an. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn der Mangel auf die Werkleistung eines Dritten zurückzuführen.
VolltextIBRRS 2005, 3382
LG Halle, Urteil vom 08.07.2005 - 1 S 68/05
1. Wird in einem VOB-Bauvertrag die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (gem. § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B 1996) auf 5 Jahre verlängert, unterfällt der Vertrag der AGB-Kontrolle. Die fristverlängernde Vorschrift des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält jedenfalls einer isolierten Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG (§ 307 Abs. 2 BGB n.F.) nicht stand.
2. Der Auftraggeber kann eine gem. § 17 Nr. 8 VOB/B a.F. gestellte Gewährleistungsbürgschaft nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche nur dann zurückbehalten und verwerten, wenn er die Mängel in unverjährter Zeit gerügt hat und die Auslegung der Bürgschaft ergibt, dass der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte (vgl. BGH, IBR 1993, 139; IBR 1993, 189)
3. Hat der Bürge auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit verzichtet, nicht jedoch auf die Einrede der Verjährung, spricht dies dagegen, dass der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte.
IBRRS 2005, 3366
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2005 - 10 U 28/05
1. Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit verjährt ein Schadensersatzanspruch einheitlich auch für die erst in Zukunft entstehenden - voraussehbaren - Schäden, sobald ein erster Schadensbetrag im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden kann.
2. Der Bürge kann selbst dann mit Erfolg gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld einreden, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Verjährung der Hauptschuld erst während des gegen den Bürgen geführten Rechtsstreits eintritt.
3. Die vor Verjährung der Hauptschuld gegen den Bürgen eingereichte Klage hemmt lediglich die Verjährung des Bürgschaftsanspruchs, nicht aber diejenige der Hauptforderung; insoweit bedarf es im Verhältnis zum Hauptschuldner eigener verjährungshemmender Maßnahmen.
VolltextIBRRS 2005, 3338
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2004 - 22 U 15/04
1. Aus dem Vorliegen von ständig vom Auftraggeber unterzeichneten Stundenlohnzetteln kann im Einzelfall bei entsprechender Würdigung der Gesamtumstände auf das Vorliegen einer Stundenlohnvereinbarung geschlossen werden.
2. Zahlt der Auftraggeber Abschlagsrechnungen, in denen exakt Stundenzahl und Stundensatz angegeben sind, in voller Höhe, kann auch darin ein Anerkenntnis einer entsprechenden Vertragsabrede gesehen werden.
VolltextIBRRS 2005, 3337
OLG Köln, Urteil vom 19.10.2005 - 2 U 28/05
Die Verrechnung von Leistungen in der Auseinandersetzungsbilanz einer ARGE unterliegt nicht der Insolvenzanfechtung.
VolltextIBRRS 2005, 3335
OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 - 9 U 12/02
Ist der Aufwand für eine Nachbesserung unverhältnismäßig hoch, kann der Auftraggeber nur eine Minderung in Höhe der durch die mangelhafte Ausführung eingesparten Kosten beanspruchen.
VolltextIBRRS 2005, 3334
LG Leipzig, Urteil vom 07.04.2004 - 07 O 1148/03
1. Die Einigung über Art und Weise der Mängelbeseitigung kann das Bausoll (hier: Gussasphalt) ändern, wenn eine vom Vertrag abweichende Ausführung (hier: Splittmastixasphalt) zur Beseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel vereinbart wird.
2. Das mit der Mängelbeseitigungsvereinbarung definierte (neue) Bausoll kann den Vergütungsanspruch des Unternehmers bestimmen.
3. Mangelt es an der Vereinbarung der (geänderten) Vergütung, bestimmt sich die (neue) Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.
VolltextIBRRS 2005, 3332
OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2005 - 14 U 878/04
1. Die Einigung über Art und Weise der Mängelbeseitigung kann das Bausoll (hier: Gussasphalt) ändern, wenn eine vom Vertrag abweichende Ausführung (hier: Splittmastixasphalt) zur Beseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel vereinbart wird.
2. Das mit der Mängelbeseitigungsvereinbarung definierte (neue) Bausoll kann den Vergütungsanspruch des Unternehmers bestimmen.
3. Mangelt es an der Vereinbarung der (geänderten) Vergütung, bestimmt sich die (neue) Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.
VolltextIBRRS 2005, 3330
OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2005 - 22 W 33/05
1. Stellt der Sachverständige im selbständigen Beweisverfahren für alle Beweisfragen des Antragstellers eine bestimmte Summe fest, so ist diese Summe der Hauptsachewert des selbständigen Beweisverfahrens.
2. Lediglich wenn von vornherein klar ist, dass im späteren Hauptsacheprozess nur ein Teil der zu ermittelnden Kosten geltend gemacht wird, vermindert die beabsichtigte Beschränkung des Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens.
3. Auch die voraussichtlichen „Sowieso-Kosten“ wirken sich nicht streitwertmindernd aus, wenn aus der Antragsschrift des Antragstellers eine solche Streitwertbeschränkung nicht hervorgeht.
VolltextIBRRS 2005, 3329
LG Heilbronn, Urteil vom 26.09.2005 - 22 O 86/04
Ein Unternehmer, der für den Auftraggeber Verkabelungsarbeiten in einem Objekt erbringt, ist berechtigt, eine Sicherheit nach § 648a BGB zu verlangen, weil es sich insoweit um Arbeiten am Bau oder eines Teils davon handelt.
VolltextIBRRS 2005, 3327
OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2005 - 14 U 978/04
Sehr geehrte ibr-online-Nutzer,
in die Dezember-Ausgabe der IBR hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen:
Das von Ihnen eingegebene und auch so in der IBR abgedruckte Aktenzeichen 14 U 978/04 ist leider falsch. Richtig lautet das Aktenzeichen: 14 U 878/04.
VolltextIBRRS 2005, 3326
OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005 - 6 U 123/04
Der Sicherheitseinbehalt ist nicht Teil des Schadensersatzanspruches aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 GSB, sofern dieser wirksam vereinbart wurde und noch nicht zur Auszahlung fällig ist.
VolltextIBRRS 2005, 3324
OLG Bremen, Urteil vom 24.02.2005 - 5 U 35/04
Ist der erste Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung mehr; vielmehr kann der Auftraggeber sogleich zur Ersatzvornahme übergehen.
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