Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
284 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 1495OLG Köln, Urteil vom 21.05.1999 - 6 U 34/99
Für die handwerksrechtliche Abgrenzung zwischen Straßenbau und Garten- und Landschaftsbau ist auf den Schwerpunkt der Tätigkeit, den Eindruck der Gesamtfläche auf den Betrachter und auf das Verhältnis der entstehenden Kosten abzustellen.
VolltextIBRRS 2004, 1439
BGH, Urteil vom 06.05.2004 - I ZR 275/01
a) Die Richtlinie 2002/46 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel gibt (noch) keinen Anlaß, die Abgrenzung der (Präsentations-)Arzneimittel von den Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmitteln) nach anderen Grundsätzen als bisher vorzunehmen (Ergänzung zu BGHZ 151, 286, 293 f. - Muskelaufbaupräparate).*)
b) Das Verbot des Inverkehrbringens eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft als Lebensmittel mit Zusatzstoffen rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Produkts zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen setzt voraus, daß die geltend gemachte Gefahr für die öffentliche Gesundheit auf der Grundlage der letzten bei seinem Erlaß zur Verfügung stehenden Informationen unter Berücksichtigung des Wahrscheinlichkeitsgrads schädlicher Auswirkungen der zugesetzten Stoffe auf die menschliche Gesundheit und der Schwere dieser potentiellen Auswirkungen als hinreichend nachgewiesen anzusehen ist.*)
c) Ein Verbot kommt darüber hinaus nach dem Vorsorgeprinzip auch dann in Betracht, wenn die gebotene Risikobewertung ergibt, daß wissenschaftliche Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens und des Umfangs tatsächlicher Gefahren für die öffentliche Gesundheit bestehen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1039
OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2002 - 222 Ss 64/02 (Owi)
Rigipsarbeiten können dann eine handwerksfähige Teiltätigkeit darstellen, die nur dann den eingetragenen Handwerksbetrieben vorbehalten ist, wenn zu ihrer einwandfreien und sachgerechten Durchführung Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die eine mehrjährige, umfassende handwerkliche Ausbildung erfordern. Einfache Werkleistungen, die nach kurzer Anlernzeit in gleicher Weise erbracht werden können, erfordern als Ausübung eines Minderhandwerks keine vorherige Eintragung.*)
VolltextIBRRS 2004, 1036
OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2002 - 222 Ss 196/02 (Owi)
1. Über das Vorliegen von Verfahrenshindernissen entscheidet an sich das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen im Freibeweisverfahren mit allen verfügbaren und zulässigen Beweismitteln. Dies umfasst auch die Prüfung, ob die Sperrwirkung eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides teilweise die in dem angefochtenen Urteil festgestellte Tätigkeit des Betroffenen erfasst, aber nur dann, wenn in dem angefochtenen Urteil nähere Feststellungen zu dem vorangegangenen Bußgeldbescheid getroffen worden sind.*)
2. Ein Handwerksbetrieb kann auch vorliegen, wenn in ihm Tätigkeiten ausgeübt werden, die nur Teilbereiche eines Gewerbes aus Anlage A der HandwO umfassen. Erforderlich ist aber, dass die ausgeführten Tätigkeiten zu den „wesentlichen Tätigkeiten“ des betroffenen Handwerks gehören. Arbeitsvorgänge, die aus der Sicht des vollhandwerklich arbeitenden Betriebes als untergeordnet erscheinen, also lediglich einen Randbereich des betreffenden Handwerks erfassen, vermögen demnach die Annahme eines handwerklichen Betriebes nicht zu rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1011
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.08.2003 - 14 S 1183/03
Der auf die Verletzung einer Berufspflicht gestützte Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit setzt einen besonders schwerwiegenden Verstoß voraus.*)
Zur Bedeutung der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung der Kehrbücher bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit.*)
VolltextIBRRS 2004, 0895
VG Schleswig, Urteil vom 10.02.2004 - 2 A 62/03
Richtet sich der Jahresbeitrag für Pflichtmitglieder einer Architektenkammer nach der Jahreslohnsumme und ist der Architekt Mitglied zweier Architektenkammern in unterschiedlichen Ländern und unterhält zwei Büros, so ist für die Bemessung des Kammerbeitrags nach der Jahreslohnsumme nur auf die Jahreslohnsumme abzustellen, die im Gebiet der diesbezüglich beitragserhebenden Architekten- und Ingenieurkammer anfällt.
VolltextIBRRS 2004, 0287
LG Frankenthal, Urteil vom 18.02.2003 - 1 HK O 252/02
1. Die Bezeichnung „Architekt“ auf einem Briefkopf darf nur von Personen geführt werden, die unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.
2. Der Schutz dieser Berufsbezeichnung ist gemäß § 3a ArchG-RP auch von einem Zusammenschluss von Architekten in eine GmbH zu beachten. Die in § 3 Abs. 1 genannten Berufsbezeichnungen darf die GmbH nur verwenden, wenn sie in der Architektenliste eingetragen ist.
3. Der weitere Zusatz "Ingenieurgesellschaft im Bauwesen" auf dem Briefkopf ändert nichts daran, dass der angesprochene Geschäftsverkehr in der Werbung eine Umschreibung einer persönlichen Qualifikation, nicht lediglich einer Umschreibung des Tätigkeitsgebietes, sieht, was im Wettbewerb irreführend und somit unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2004, 0049
BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 6/02
Nach dem die formwechselnde Umwandlung bestimmenden Prinzip der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform und aufgrund der gewerberechtlichen Behandlung einer GmbH & Co. KG wie eine Kapitalgesellschaft gilt die einer GmbH erteilte personenbezogene Erlaubnis zur Ausübung eines Handwerks und deren Eintragung in die Handwerksrolle nach dem Formwechsel in eine GmbH & Co. KG zulagenrechtlich fort, auch wenn der Formwechsel und die etwaige Bestellung eines neuen handwerklichen Betriebsleiters der zuständigen Handwerkskammer noch nicht angezeigt und noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen worden sind. Dementsprechend kann die GmbH & Co. KG für von ihr bereits vor der Eintragung angeschaffte Wirtschaftsgüter eine erhöhte Investitionszulage beanspruchen.*)
VolltextIBRRS 2004, 0026
BGH, Urteil vom 10.11.2003 - II ZR 250/01
Finanziert ein Steuerberater einem bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Ausbildung zum Steuerberater ausschließlich im Hinblick darauf, daß dieser sich nach Erlangung der nötigen Qualifikation mit ihm in Sozietät verbindet, so kann der Steuerberater gegen den Mitarbeiter einen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB haben, wenn der Mitarbeiter nach Abschluß der Ausbildung eine eigene Steuerberaterpraxis eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2004, 0017
VG Stade, Urteil vom 24.11.2003 - 6 A 1073/02
Eine Bauingenieurin hat nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 1 NArchtG a.F. keinen Anspruch auf Eintragung in die Architektenliste, da das Studium des Bauingenieurwesens keine entsprechende Ausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 NArchtG darstellt.*)
VolltextOnline seit 2003
IBRRS 2003, 3112EuGH, Urteil vom 11.12.2003 - Rs. C-215/01
1. Das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit steht der Verpflichtung eines Wirtschaftsteilnehmers, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat verzögert, erschwert oder verteuert, wenn die in der anwendbaren Richtlinie über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat erfüllt sind.*)
2. Allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen wiederholt oder mehr oder weniger regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und von der aus er sich u. a. an die Angehörigen dieses Mitgliedstaats wendet, kann nicht ausreichen, um ihn als in diesem Staat niedergelassen anzusehen.*)
IBRRS 2003, 3098
OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 Ss OWi 629/03
Die unlautere Werbung in Medien gemäß § 4 Abs. 1 SchwArbG setzt, entgegen dem missverständlichen Wortlaut der Norm voraus, dass derjenige, der die handwerklichen Leistungen erbringen soll, pflichtwidrig nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2950
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2002 - 11 U 57/01
1. Ein Unternehmer hat bei Lötarbeiten in einem Gebäude die Unfallverhütungsvorschriften (VBG 15) einzuhalten.*)
2. Bei Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften begründet eine Vermutung für die Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden, wenn dieser in der Gefahrenzone eingetreten ist, die durch Unfallverhütungsvorschriften beherrscht werden soll.*)
3. Zur Geltung und Reichweite des Anscheinsbeweises Gebäudebränden.*)
4. Verstößt ein Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften und führt dies zu einem Schaden, so wird sein Verschulden vermutet.*)
5. Für den Erlass eines Grundurteils ist ausreichend, dass der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in irgend einer Höhe besteht.*)
VolltextIBRRS 2003, 2756
BayObLG, Beschluss vom 01.07.2003 - 3 Z BR 122/03
Die Firma "Profi-Handwerker GmbH" ist mangels hinreichender Unterscheidungskraft unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2003, 2706
BAG, Urteil vom 06.05.2003 - 1 AZR 241/02
Eine Handwerksinnung kann Mitglied in einem Arbeitgeberverband werden und diesem die ihr nach § 54 Abs. 3 Nr. 1 HwO verliehene Tarifsetzungsbefugnis übertragen, soweit und solange nicht ein Innungsverband Tarifverträge für ihren Bereich geschlossen hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 2624
VG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2003 - 5 A 265/02
Städte und Gemeinden dürfen die Plätze für Schausteller und Fahrgeschäfte auf ihren Jahrmärkten per Los oder im Wechsel vergeben.
VolltextIBRRS 2003, 1719
VG Lüneburg, Urteil vom 17.06.2003 - 5 A 21/02
1. Wer ein Handwerk nach § 1 HandwO betreibt und seine handwerkliche Tätigkeit ohne weitere Meisterprüfung auf ein anderes Handwerk erweitern will, bedarf keiner Ausnahmebewilligung nach § 8 HandwO, sondern einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HandwO. Auch eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HandwO ist nicht möglich.
2. Eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HandwO ist zu versagen, wenn der Handwerker in einer Eignungsprüfung keine ausreichenden Leistungen vorweisen kann.
VolltextIBRRS 2003, 1401
OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 Ss OWi 332/02
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Kriterien, mit Hilfe derer die Tätigkeiten eines handwerklichen Berufs (Eintragung in die Handwerksrolle) von denen eines Einzelhandelskaufmanns, des Minderhandwerks und von Hilfsbetrieben abgegrenzt werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1342
BVerfG, Beschluss vom 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02
Die Handwerksordnung definiert den Meisterzwang lediglich anhand von Berufs-Oberbegriffen. Welche Tätigkeiten diesen Begriffen und den durch sie beschriebenen Berufsfeldern zuzuordnen sind, ist gesetzlich nicht geregelt und damit der Auslegung durch Behörden und die sie kontrollierenden Verwaltungsgerichte überlassen. Es muss deshalb einem betroffenen Handwerker möglich sein, im Streitfall eine verwaltungsgerichtliche Klärung - auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - herbeizuführen. Auf eine Klärung in einem etwaigen Bußgeldverfahren muss er sich nicht verweisen lassen.
VolltextIBRRS 2003, 1049
BGH, Urteil vom 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02
Zu gemeinsamen Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank.*)
VolltextIBRRS 2003, 0792
BGH, Urteil vom 06.02.2003 - IX ZR 77/02
Zur Tragweite eines allgemeinen Prüfungsvorbehaltes eines Steuerberaters.*)
VolltextIBRRS 2003, 0609
BayObLG, Beschluss vom 24.01.2003 - Verg 30/02
Ist ein Bieter wegen seiner fehlenden Eintragung in der Handwerksrolle zur Ausführung der ausgeschriebenen Handwerksleistungen nicht fähig, ist sein Angebot wegen fehlender Eignung auszuschließen.*)
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 2062BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 18/02
Aus § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Verpackungsverordnung ergibt sich kein Zahlungsanspruch für Systembetreiber gegen Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die weder die von ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen vom Endverbraucher zurückgenommen noch sich an einem System zur regelmäßigen Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beteiligt haben.*)
VolltextIBRRS 2002, 1956
BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 56.01
1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.*)
2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.*)
3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.*)
VolltextIBRRS 2002, 1939
BGH, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 64/01
Zum Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers gegen den Hersteller über Verträge, welche die mit diesem verbundenen Unternehmen im Bezirk des Vertragshändlers über die Produkte des Herstellers geschlossen haben.*)
VolltextIBRRS 2002, 1892
BVerwG, Urteil vom 18.07.2002 - 3 C 53.01
1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.*)
2. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.*)
VolltextIBRRS 2002, 0989
BGH, Urteil vom 25.07.2002 - III ZR 207/01
Der zum ständigen Vertreter des Hauptgeschäftsführers bestellte Geschäftsführer einer Handwerkskammer ist Organvertreter im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG. Eine Befristung seines Anstellungsvertrags war daher, ohne Rücksicht darauf, ob ein Arbeitsverhältnis vorlag, jedenfalls vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zulässig.*)
VolltextIBRRS 2002, 0464
BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 BvR 608/99
Zur Frage, in welchem Umfang ein Einzelhändler, der nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, handwerkliche Arbeiten anbieten und ausführen darf.
VolltextIBRRS 2002, 0380
LG Berlin, Beschluss vom 01.02.2002 - 103 O 12/02
Einem Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Interessen des ostdeutschen Baugewerbes zu vertreten, wird es untersagt, die Bezeichnung "Zentralverband des ostdeutschen Baugewerbes" zu führen.
VolltextIBRRS 2002, 0313
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.02.2002 - 8 LA 3912/01
Eine Beschränkung der Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle auf die Tätigkeit in einem bestimmten Handwerksbetrieb ist rechtlich nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2002, 0143
EuGH, Urteil vom 03.10.2000 - Rs. C-58/98
Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) und Artikel 4 der Richtlinie 64/427/EWG des Rates vom 7. Juli 1964 über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der be- und verarbeitenden Gewerbe der CITI-Hauptgruppen 23 - 40 (Industrie und Handwerk) stehen einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die die Verrichtung handwerklicher Tätigkeiten in dessen Hoheitsgebiet durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleistende von einem Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis abhängig macht, das geeignet ist, die Ausübung des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr zu verzögern oder zu erschweren, nachdem die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten bereits geprüft worden sind und festgestellt worden ist, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem dürfte das etwaige Erfordernis einer Eintragung in die Handwerksrolle des Aufnahmelandes - gesetzt den Fall, es ist gerechtfertigt - weder zusätzliche Verwaltungskosten noch die obligatorische Zahlung von Beiträgen an die Handwerkskammer nach sich ziehen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0500
BGH, Urteil vom 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Zur Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers in Bezug auf eine bauordnungswidrig errichtete und insbesondere für Kinder gefährliche bauliche Anlage (hier: nicht umfriedeter Löschwasserteich).
1. Die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers zur Absicherung des Baustellenbereichs (Umfriedung eines Löschteichs) besteht auch noch nach Fertigstellung und Abnahme des nicht verkehrssicheren Werks durch den Eigentümer.
2. Gleiches gilt für die Verkehrssicherungspflicht des die Bauaufsicht führenden Architekten.
IBRRS 2000, 0004
BGH, Urteil vom 01.03.1990 - VII ZR 159/89
Begriff und Kriterien der - ein Widerrufsrecht des Haustür-Kunden ausschließenden - vorhergehenden Bestellung.
Bestellung nicht ohne weiteres durch Aufforderung zur Unterbreitung eines Angebots im Falle des Besuchs eines Bauhandwerkers.
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