Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1808 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 4027OLG Köln, Urteil vom 26.04.2013 - 1 U 101/12
Die ordentliche Kündigung eines Pachtvertrags über ein Kleingartengrundstück ist in einem Planungsgebiet zulässig, wenn die Kleingartenfläche durch Bebauungsplan überplant worden ist. Ein übergeleiteter Bebauungsplan ist hierfür ausreichend.
VolltextIBRRS 2013, 4016
KG, Urteil vom 11.07.2013 - 8 U 243/12
Die Klausel:
Macht ein Mieter Minderungsrechte geltend, so ist er verpflichtet, den Betrag auf ein Notaranderkonto oder bei der Vermieterin zu hinterlegen."
ist wirksam und verstößt nicht gegen § 307 BGB.
VolltextIBRRS 2013, 4006
OLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2013 - 3 U 328/13
1. Die Vorschrift des § 624 BGB, wonach ein Dienstverhältnis von dem Verpflichteten nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden, wenn das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen wurde, stellt ein außerordentliches Kündigungsrecht dar. Die Vorschrift hat den Schutz des Dienstverpflichteten vor übermäßigen Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit zum Zweck (in Anknüpfung an BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 845/95 - NZA 1997, 597). Auf gemischte Verträge ist das Kündigungsrecht nach § 624 BGB nur anwendbar, wenn das dienstvertragliche Element überwiegt. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Vertragsverhältnis mehr personen- und weniger unternehmensbezogen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 25.05.1993 - X ZR 79/92 - NJW-RR 1993, 1460).
2. Enthält der Nutzungs- und Organisationsvertrag zwischen einem Golfclub und der Betreibergesellschaft eine Aufteilung der Aufgaben dahingehend, dass der Golfclub für die Organisation und Durchführung der Golfturniere verantwortlich ist, während der Betreibergesellschaft die Instandhaltung des Golfplatzes und der Anlage obliegt, liegt der Schwerpunkt des Nutzungs- und Organisationsvertrages im miet- und pachtvertraglichen Bereich.
3. Eine außerordentliche Kündigung des Nutzungs- und Organisationsvertrages kann nicht erfolgreich darauf gestützt werden, dass die Mitgliederversammlung eines Golfplatzes beschließt, dass ein Gesellschafter der Betreibergesellschaft nicht im Vereinsvorstand des Golfclubs sein darf.
VolltextIBRRS 2013, 4002
LG München I, Beschluss vom 17.09.2013 - 14 O 15811/13
Unter § 29a ZPO unterfallen ausdrücklich auch Mobilfunksendeanlagen, die auf dem Dach eines mit dem Erdboden fest verbundenen Gebäudes angebracht sind.
VolltextIBRRS 2013, 3985
KG, Beschluss vom 05.09.2013 - 8 W 64/13
§ 940a Abs. 2 ZPO findet auf Gewerberaummietverhältnisse keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2013, 3974
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 30 U 4/11
1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages einzuhaltende Schriftform; insbesondere zur Bestimmbarkeit des Objekts.*)
2. Zur notariellen Beurkundungspflicht in Bezug auf ein sog. "Eintrittsrecht".*)
3. Zur Frage, unter welchen Umständen es dem Verpächter nach § 242 BGB verwehrt ist, sich auf die Schriftformwidrigkeit des Pachtvertrages zu berufen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3959
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012 - 10 U 20/12
1. Wird ein befristetes Gewerbemietverhältnis vor Ablauf der Frist wegen Vertragsverletzungen des Mieters durch den Vermieter gekündigt, muss der Mieter den Schaden ersetzen, der dem Vermieter durch das vorzeitige Ende des Mietvertrages entstanden ist.
2. Der Vermieter soll sich um eine alsbaldige Weitervermietung kümmern. Die Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse liegt jedoch beim Altmieter.
VolltextIBRRS 2013, 3924
LG Köln, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 T 147/13
Der Erlass einer Räumungsverfügung nach § 940a ZPO erstreckt sich nur auf Wohnraummietverhältnisse. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Wohnraummieter im Vergleich zu anderen Mietern einen höheren Schutz genießen, damit verbietet sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Norm im Sinne einer "erst-recht"-Auslegung.
VolltextIBRRS 2013, 3910
OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2013 - 2 W 205/13
1. Zu den Anforderungen an die Feststellung eines besonderen Nachteils für den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a Abs. 1 ZPO auf Antrag des Vermieters von Gewerberäumen im Prozess auf Räumung und Mietzahlung*)
2. Die Sicherungsanordnung dient vor allem dem Schutz von Privatvermietern, die den ungerechtfertigten Ausfall von Mieteinnahmen wirtschaftlich nur schwer kompensieren können.
3. Zur Annahme eines besonderen Nachteils reicht das allgemeine Prozessrisiko eines jeden Gläubigers, die Forderung nicht realisieren zu können, als Sicherungsinteresse nicht aus, vielmehr muss der Vermieter in besonderer Weise auf den laufenden Eingang der Zahlungen angewiesen sein, etwa weil er sie zum Bestreiten seines Lebensunterhalts oder zur Tilgung eines Darlehens benötigt, oder ob ein Ausfallrisiko im Hinblick auf seine Altersvorsorge ihn in besonderer Weise belastet.
VolltextIBRRS 2013, 3823
BGH, Urteil vom 24.07.2013 - XII ZR 104/12
Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen dessen eindeutige Bestimmung ermöglichen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3606
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2013 - 2-12 O 210/13
Ein gewerblicher Mieter, der eine deutlich größere Fläche als im Vertrag vereinbart nutzt, kann nicht verlangen, diese Nutzung auch weiterhin betreiben zu dürfen, auch wenn er die zusätzliche Fläche über einen längeren Zeitraum ungestört beansprucht hat. Er kann sich weder auf Vertrauensschutz berufen, da die vermietete Fläche aus dem Mietvertrag klar zu entnehmen ist, noch steht ihm ein Anspruch gegenüber dem Eigentümer zu, die rechtsgrundlos genutzte Fläche anderweitig zu vermieten.
VolltextIBRRS 2013, 3391
AG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2013 - 31 C 153/13
Ein Vermieter stört den Besitz des Mieters (§§ 858, 862 BGB), wenn er wider den Willen des Mieters an der Schaufensterscheibe des Geschäfts eine großflächige Folie bzw. ein Plakat anbringt*)
VolltextIBRRS 2013, 3361
LG Freiburg, Urteil vom 23.04.2013 - 9 S 154/12
Beim Verslust eines Schlüssels einer Schließanlage kann der Vermieter nur den konkret entstandenen Schaden verlangen, der ihm durch den tatsächlichen Austausch der Schlösser entstanden ist.
VolltextIBRRS 2013, 3223
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2013 - 6 U 11/12
1. In dem Umstand, dass der Mieter dem Vermieter die Mieträume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, kann keine Vorenthaltung der Mietsache gesehen werden. Hat die Räumung stattgefunden, gerät der Vermieter in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme verweigert.
2. Eine Vorenthaltung der Mietsache kommt nur in Betracht, wenn trotz Auszug des Mieters eine Nutzung durch den Vermieter vollständig verhindert wird. Andernfalls liegt nur eine Schlechterfüllung der Rückgabepflicht vor, die zu Schadensersatzansprüchen führen kann, den Vermieter jedoch nicht zur Ablehnung der Rücknahme berechtigt.
3. Hat der Mieter entgegen einer vertraglichen Vereinbarung von ihm vorgenommene Einbauten nicht entfernt, liegt keine teilweise Räumung vor, wenn der Vermieter durch den unterlassenen Rückbau nicht daran gehindert wird, das Mietobjekt in Besitz zu nehmen, zu nutzen und aus dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.
VolltextIBRRS 2013, 3183
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - XII ZR 62/12
Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an BGH Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, IMR 2011, 88 = NJW 2011, 843).*)
VolltextIBRRS 2013, 3147
BFH, Urteil vom 09.07.2013 - IX R 48/12
Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann - auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung- dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)
VolltextIBRRS 2013, 3080
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013 - 24 U 115/12
1. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der sich für Gewerberaummietverhältnisse aus § 242 BGB ergibt, darf der Vermieter nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist.*)
2. Der Mieter, der sich auf die Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots beruft, trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für ein pflichtwidriges Verhalten des Vermieters. Deshalb ist es seine Sache, konkret vorzutragen, dass die entsprechenden Leistungen im maßgeblichen Zeitraum günstiger zu erlangen gewesen wären. Gelingt ihm das, hat allerdings der Vermieter darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot gleichwohl nicht verletzt ist.*)
3. Ist ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot festzustellen, hat der Vermieter den Mieter von der Umlegung nicht erforderlicher Kosten freizustellen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3053
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012 - 24 U 69/12
1. Ein Teilurteil darf nicht ergehen, wenn eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren noch einmal stellen kann; dies gilt auch, wenn die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen besteht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden.*)
2. Eine unwirksame Kündigung kann nur in ein Angebot zur Vertragsaufhebung umgedeutet werden, wenn der Erklärende sich bei der Kündigung bewusst war, dass sie möglicherweise nicht die gewünschte Rechtsfolge auslöst und in diesem Fall die vorzeitige Vertragsbeendigung von der Zustimmung des Erklärungsempfängers abhängt.*)
3. Der Mieter verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er die Rückgabe der Mietsache verweigert, obwohl er selbst das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 2964
LG Berlin, Urteil vom 27.02.2013 - 25 S 75/12
1. Die Grundkosten der Wasserversorgung sind umlagefähige Betriebskosten.
2. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrages vereinbart, dass die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung "nach Verbrauch" abzurechnen seien, aber keine Regelungen darüber getroffen, wie die Umlage von Grundkosten der Wasserversorgung zu erfolgen hat, da diese Grundkosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht eingeführt waren, darf der Vermieter den Umlageschlüssel für die Grundkosten - nach Einführung der Grundgebühr - nach billigem Ermessen durch Abrechnung nach Fläche und nicht nach Verbrauch bestimmen.
VolltextIBRRS 2013, 2908
BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12
Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 2899
BGH, Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12
1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.*)
2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.*)
3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.*)
VolltextIBRRS 2013, 2815
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012 - 23 S 296/11
Veranstalter einer Musikveranstaltung ist derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist, bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist oder auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat. Ein Vermieter, der Veranstaltungsräume vermietet, ohne dabei jeglichen organisatorischen oder inhaltlichen Einfluss auf die Veranstaltung als solche zu nehmen, haftet nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen seines Mieters.
VolltextIBRRS 2013, 2788
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2013 - 24 U 97/12
1. Es muss nicht nur die Optionsausübung, sondern bereits die Einräumung der Option dem Schriftformerfordernis genügen.*)
2. Die Formvorschrift des § 550 BGB ist zwingend.*)
VolltextIBRRS 2013, 2773
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2013 - 2 U 7/13
Zur Auslegung eines Mietvertrags hinsichtlich der Identität des Vermieters.*)
VolltextIBRRS 2013, 2686
KG, Urteil vom 02.05.2013 - 8 U 130/12
Zu den Voraussetzungen der Einhaltung der Schriftform gemäß § 550 BGB in einem Gewerberaummietvertrag im Zusammenhang mit der Ausübung einer Verlängerungsoption.*)
VolltextIBRRS 2013, 2635
LG Hamburg, Urteil vom 22.04.2013 - 408 HKO 95/12
1. Will die öffentliche Hand Räumlichkeiten an einen Schilderprägebetrieb vermieten, besteht zur Vermeidung einer unbilligen Behinderung der einzelnen Bewerber die Verpflichtung, ein Auswahlverfahren einzurichten, das an den Bestimmungen des existierenden Vergaberechts orientiert ist und das unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung durchgeführt wird.
2. Als Ausfluss eines umfassend zu verstehenden Transparenzgebots ist den nicht berücksichtigten Bewerbern Auskunft über die Namen der Bieter und die Beträge ihrer Angebote zu erteilen.
VolltextIBRRS 2013, 2393
AG Charlottenburg, Urteil vom 10.10.2011 - 213 C 98/11
Unterschreibt jemand im Namen eines nichtrechtsfähigen Vereins einen Mietvertrag, muss derjenige dem Vermieter die Miete persönlich entrichten, unabhängig davon, ob er den Vertragschluss ohne Vertretungsmacht unterzeichnet hat und zwar auch dann, wenn der Verein nicht mehr existiert.
VolltextIBRRS 2013, 2265
OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2013 - 30 U 82/12
1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Mietvertrages einzuhaltende Schriftform bei Vermietung einer noch herzustellenden Hotelanlage.*)
2. Zum Umfang der Heilung von Schriftformverstößen durch Abschluss von Nachträgen zum Mietvertrag.*)
3. Zur Wirksamkeit einer sog. Schriftformvorsorgeklausel.*)
4. Zum Anspruch des Erwerbers auf Abschluss eines formgültigen Mietvertrages aufgrund einer Schriftformvorsorgeklausel.*)
VolltextIBRRS 2013, 2186
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 02.10.2012 - 51 C 1344/11
1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.
2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.
VolltextIBRRS 2013, 2185
LG Hannover, Beschluss vom 11.02.2013 - 9 S 43/12
1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.
2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.
VolltextIBRRS 2013, 2184
LG Hannover, Beschluss vom 29.04.2013 - 9 S 43/12
1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.
2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.
VolltextIBRRS 2013, 2172
OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2012 - 6 U 618/12
Die Abrechnung von Betriebskosten durch den Vermieter und die Zahlung des Saldos oder die Entgegennahme eines Guthabens durch den Mieter ist für sich genommen im Gewerberaummietrecht kein Schuldbestätigungsvertrag.
VolltextIBRRS 2013, 2109
LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2013 - 307 S 105/12
1. Bei Überlassung von Mieträumen für "Büronutzung und eingerichtete Telekommunikationsmittel" handelt es sich um einen gemischten Vertrag, bei dem das mietvertragliche Element im Vordergrund steht.
2. Zur einschlägigen Kündigungsfrist des Mieters.
VolltextIBRRS 2013, 2073
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 21.08.2012 - 532 C 502/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1983
AG Hamburg, Urteil vom 24.08.2012 - 41 C 51/12
1. Wird in einem älteren Mietvertrag vereinbart, dass eine beim Vertragsschluss zu zahlende "Mietevorauszahlung" bei Rückgabe der Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurück gezahlt werden soll, liegt die Annahme nahe, dass ungeachtet des Wortlautes "Mietvorauszahlung" technisch die Zahlung einer Mietkaution gemeint war und von den Parteien auch so verstanden wurde.
2. Mietkautionen sind seit 01.01.1983 zu verzinsen. Diese Verzinsungspflicht gilt auch für Altverträge, es sei denn die Verzinsung ist ausdrücklich ausgeschlossen worden.
VolltextIBRRS 2013, 1925
LG Stendal, Urteil vom 18.07.2000 - 31 O 28/00
1. Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt, verstößt gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO. In der Folge ist sie nach § 119 InsO unwirksam.
2. Wegen des umfassenden Charakters des § 119 InsO gilt dies auch für Sonderkündigungsrechte des Vermieters für den Fall der Insolvenzeröffnung seitens des Mieters.
VolltextIBRRS 2013, 1917
OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2013 - 10 U 832/12
1. Der Vermieter kann Geldersatz für die vom Mieter geschuldeten Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen verlangen, wenn der Mieter bei Auszug die von ihm geschuldeten Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will und deshalb auch an einer Sachleistung des Mieters nicht mehr interessiert ist und wenn der Mietvertrag für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung enthält.
2. Der Zahlungsanspruch des Vermieters entsteht sobald der Mieter von der Absicht des Vermieters, die Mieträume umzubauen, Kenntnis erlangt und wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter in Kenntnis der Umbauabsichten des Vermieters vor Rückgabe renoviert oder sich zur Renovierung nach dem Umbau bereit erklärt.
3. Die Forderung des Vermieters umfasst den Betrag, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre.
4. Ein Mieter, der Schönheitsreparaturen in Eigenarbeiten ausgeführt hätte oder durch Bekannte hätte ausführen lassen, schuldet grundsätzlich nur die Materialkosten und einen Betrag, den er für deren Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn er erfüllungsbereit ist. Bestreitet der Mieter dagegen die Wirksamkeit der Renovierungsklausel und lehnt er die Durchführung von Schönheitsreparaturen ab, so kann der Vermieter den Betrag verlangen, den er zur Ersatzvornahme hätte aufwenden müssen.
VolltextIBRRS 2013, 1877
BFH, Urteil vom 19.02.2013 - IX R 7/10
1. Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.*)
2. Aufwendungen für ein nach Anmietung leerstehendes Gewerbeobjekt können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige --als gewerblicher Zwischenmieter-- die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)
3. Ist dem Steuerpflichtigen von Anfang an bekannt oder zeigt sich später aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für ein seit Jahren leerstehendes Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und es deshalb nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige --will er die Aufnahme oder Fortdauer seiner Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken, u.U. auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1857
LG Koblenz, Urteil vom 27.06.2012 - 6 O 39/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1841
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.03.2013 - 4 U 29/12
1. Bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 543 BGB für eine außerordentliche Kündigung wegen einer angeblichen Bedrohung durch die andere Vertragspartei ist eine umfassende Gesamtwürdigung des Vorfalls selbst wie auch des anschließenden Verhaltens der Mietvertragsparteien maßgeblich.
2. Ein Mieter, der seine Vertragspflichten verletzt hat und sich im Zahlungsverzug befindet, muss es hinnehmen, wenn der Vermieter in dem vertragsgegenständlichen Geschäftslokal aufsucht und mahnt.
VolltextIBRRS 2013, 1691
OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2013 - 6 U 720/12
"Betriebsvorrichtungen" sind Einrichtungen, die zum Betreiben des vermieteten Gebäudes - und nicht lediglich des darin ausgeübten Gewerbes - erforderlich sind. Eine beispielhafte Aufzählung ("z. B." oder "usw.") genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz und führt zur Umlagefähigkeit von Wartungskosten für weitere technische Einrichtungen.
VolltextIBRRS 2013, 1601
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013 - 24 U 157/12
1. Die Vermietung an eine andere Kampfsportschule verletzt auch dann den Konkurrenzschutz, wenn unterschiedliche Kampfkunstrichtungen unterrichtet werden.
2. Bei Verstoß gegen das Konkurrenzschutzgebot ist auch ohne konkreten Nachweis einer Beeinträchtigung eine Mietminderung von 25% zulässig.
VolltextIBRRS 2013, 1572
BGH, Urteil vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12
Wird bei einem gewerblichen Mietverhältnis über das Vermögen eines Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, beendet die Kündigung des Insolvenzverwalters den Mietvertrag auch mit Wirkung für die Mitmieter.*)
VolltextIBRRS 2013, 1480
EuGH, Urteil vom 15.11.2012 - Rs. C-532/11
1. Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken die Verpachtung eines Hausboots einschließlich der dazugehörenden Liegefläche und Steganlage umfasst, das mit nicht leicht zu lösenden Befestigungen, die am Ufer und auf dem Grund eines Flusses angebracht sind, ortsfest gehalten wird, an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Fluss liegt und nach den Bestimmungen des Pachtvertrags ausschließlich zur auf Dauer angelegten Nutzung als Restaurant bzw. Diskothek an diesem Liegeplatz bestimmt ist. Diese Verpachtung stellt eine einheitliche steuerfreie Leistung dar, ohne dass zwischen der Verpachtung des Hausboots und der der Steganlage zu differenzieren wäre.*)
2. Ein solches Hausboot stellt kein Fahrzeug im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 dar.*)
VolltextIBRRS 2013, 1386
LG Hamburg, Urteil vom 19.04.2012 - 307 S 21/12
Fehlt in einem Bürogemeinschaftsvertrag zwischen Anwälten, der rechtlich als Mischmietvertrag mit dem Schwerpunkt der Raummiete einzuordnen ist, eine Regelung über die Kündigung im Falle der Trennung der Gemeinschaft, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine dreimonatige Kündigungsfrist gemäß § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB analog als angemessen anzusetzen.
VolltextIBRRS 2013, 1375
LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2012 - 311 O 302/11
1. Klimaanlage im EDV-Raum, Telefonanlage und EDV-Verkabelung sind keine Aufwendungen des Mieters zur Erhaltung und Wiederherstellung der Mietsache, sondern bewegliche Sachen, die mit der Mietsache verbunden worden sind, um ihrem wirtschaftlichen Zweck zu dienen. Für diese Einrichtungen ist gesetzlich ein Recht des Mieters auf Wegnahme vorgesehen.
2. Macht der Vermieter von seinem mietvertraglich vereinbarten Recht, das Verbleiben von vom Mieter eingebrachten Einrichtungen im Mietobjekt zu verlangen, ausdrücklich keinen Gebrauch, kann der Mieter die Einrichtungen wegnehmen. Zahlungsansprüche des Mieters oder Aufrechnung mit noch ausstehenden Mietzinsforderungen des Vermieters kommen nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2013, 1333
LG Berlin, Urteil vom 01.11.2012 - 12 O 507/12
1. Der Vermieter darf eine Untervermieterlaubnis nicht willkürlich und nicht ohne Prüfung der Interessen seines Vertragspartners verweigern.
2. Hat sich der Mieter durch notarielle Erklärung der sofortigen Zwangsvollstreckung bezüglich einer Räumungs- und Herausgabeverpflichtung der Mieträume in einem jeden Fall der Mietvertragsbeendigung unterworfen, kann der Vermieter die Untervermietung verweigern, wenn dadurch die Räumung und Herausgabe der Mieträume vereitelt wird, weil ein Untervermieter durch die notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung nicht betroffen ist.
VolltextIBRRS 2013, 1233
LG Berlin, Urteil vom 25.09.2012 - 29 O 681/11
Da für Gewerberäume keine allgemein anerkannte Berechnungsmethode existiert, muss ein Mieter, wenn er die Flächenberechnung des Vermieters nicht hinterfragt, sich gefallen lassen, dass der Vermieter ihm die Mietfläche durch eine mögliche und zulässige Berechnung nachweist. Dies kann insbesondere eine Bruttofläche nach DIN 277 sein.
VolltextIBRRS 2013, 1146
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2011 - 24 U 76/11
1. Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, stellen dann einen Fehler der Mietsache im Sinne des § 536 BGB dar, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen, nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben und mietvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung kann einen Mangel darstellen, der den Mieter zur Minderung der vereinbarten Miete berechtigt.
2. Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften oder eine fehlende Genehmigung führt nicht automatisch zur Annahme eines Mangels gemäß § 536 Abs. 1 BGB und damit zum Vorenthalten des vertragsgemäßen Gebrauchs mit der Folge des Eintritts einer Mietminderung. Voraussetzung ist vielmehr, dass die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat, wenn z. B. die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts in der erforderlichen Form untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten als sicher zu erwarten ist.
VolltextIBRRS 2013, 1134
KG, Beschluss vom 28.01.2013 - 8 W 5/13
Der Sinn der Vereinbarung einer Betriebspflicht, der darin liegt, ein Einkaufszentrum durch ein möglichst großes und vielfältiges Angebot an Geschäften für Kunden attraktiv zu halten würde unterlaufen, wenn der den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragende Vermieter darauf verwiesen werden würde, mit der Durchsetzung der Betriebspflicht bis zum Abschluss eines Verfahrens in der Hauptsache zu warten.*)
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