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Sachgebiet: Gewerberaummiete

1807 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 1518
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zur ordentlichen Kündigung eines Mietvertrages

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10

1. Eine bestimmte Mietzeit im Sinne des § 542 Abs. 2 BGB ist nicht nur im Fall einer Kalenderbestimmung, sondern auch dann vereinbart, wenn der Vertrag bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses dauern soll. Die Parteien können die Dauer des Mietverhältnisses an ein beliebiges zukünftiges Ereignis binden. Entscheidend ist, ob der Eintritt des Ereignisses gewiss oder ungewiss ist.

2. Ein Miet- oder Pachtvertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, ist kein befristeter Vertrag: Hängt der Fortbestand des Vertrages von einem Ereignis ab, von dem nicht bekannt ist, ob es jemals eintritt, ist er als Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit anzusehen.

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IBRRS 2011, 1443
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zur Schriftform des Mietvertrages: Bestimmbarkeit der Mietobjekte

OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2011 - 30 U 53/10

Das Schriftformgebot gilt nicht für nur unwesentliche Teile des Mietobjekts, bei denen nach dem Inhalt des Vertrages einer Partei, in der Regel dem Vermieter, ein Leistungsbestimmungsrecht zusteht, etwa bei solchen Kellerräumen, die erkennbar nur nebensächliche Bedeutung haben; dann genügt es unter Umständen, deren Anzahl anzugeben. Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Stellplätze; hier ist keine genaue Angabe nötig, wenn nach dem Mietvertrag nicht einmal ihre genaue Anzahl als vertragswesentlich angesehen wird.

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IBRRS 2011, 1441
GewerberaummieteGewerberaummiete
GbR als Vermieter: Vermieterstellung bei Gesellschafterwechsel

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2011 - 3 U 77/10

1. Trotz eines Wechsels im Gesellschafterbestand bleibt die Identität und Vermieterstellung bei einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, stets gewahrt. Die rechtsfähige Außen-GbR ist vom Gesellschafterbestand unabhängig.

2. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat und die er bei seinem Auszug wegnehmen darf, sind nur solche beweglichen Sachen, die körperlich mit der Mietsache verbunden werden, um deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen. Keine Einrichtungen sind insbesondere Möbel, Inventarstücke und sonstige bewegliche Gegenstände, die der Mieter auf das Grundstück gebracht hat.

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IBRRS 2011, 1425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

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IBRRS 2011, 1362
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zu viel gezahlte Nebenkosten: ungerechtfertigte Bereicherung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 141/10

1. Legt der Mietvertrag keinen Schlüssel fest, sondern lässt den Vermieter nach billigem Ermessen einen Verteilungsschlüssel bestimmen, so wird dieser Schlüssel zum Vertragsbestandteil. Das Bestimmungsrecht eines gerechten Schlüssels ist einmalig, Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters.

2. Eine vom Mietvertrag abweichende Übung durch dauerhafte Zahlung von bestimmten Positionen durch den Mieter kann zwar auf eine Vertragsänderung hindeuten, muss es aber nicht. Aus dem Verhalten des Mieters muss sich schlüssig die Erklärung ergeben, dass eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung gewollt ist. Eine zwei- bis dreimalige Zahlung reicht hierfür nicht aus, erst recht nicht eine einmalige Zahlung.

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IBRRS 2011, 1291
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Änderung des Verteilungsschlüssels

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 24 U 28/10

1. Treffen Vermieter und Mieter eine Nutzungsvereinbarung "Betrieb im Gesundheitswesen, Rehazentrum" mit dem Zusatz, die Beschaffenheit der Räume sei dergestalt, dass die ambulante Reha-Einrichtung 60 Rehabilitanden ohne Umbaumaßnahmen betreuen könne, so braucht nicht jeder einzelne Raum für den Nutzungszweck vollständig geeignet zu sein.*)

2. Eine GmbH muss sich das Wissen ihres Geschäftsführers vom Zustand des Mietobjekts bei Vertragsschluss zurechnen lassen, auch wenn dieser einen Tag später abberufen wird.*)

3. Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur aufgehoben oder beeinträchtigt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist.*)

4. Bei Geschäftsraummietverhältnissen kann der Vermieter eine Änderung des für die Betriebskosten vereinbarten Verteilungsschlüssels nach den zur Störung der Geschäftsgrundlage geltenden Grundsätzen beanspruchen.*)

5. Bei Änderung der Geschäftsgrundlage ist der Kläger nicht gehalten, zunächst auf Zustimmung zu einer Vertragsanpassung zu klagen; vielmehr ist die Klage auf die nach dem veränderten Vertragsinhalt geschuldete Leistung zu richten.*)




IBRRS 2011, 1290
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

LG Potsdam, Urteil vom 28.10.2010 - 10 O 153/10

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.

2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.

3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.

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IBRRS 2011, 1289
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2011 - 3 U 171/10

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.

2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.

3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.

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IBRRS 2011, 1287
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2011 - 3 U 171/10

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Umsatzmiete in einem Gewerbemietvertrag über Räumlichkeiten eines Ladenlokals in einem Bahnhof stellt keine überraschende und unwirksame Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB dar.

2. Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB.

3. Die Umsatzmiete ist auch nicht sittenwidrig gemäß § 138 BGB.

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IBRRS 2011, 1060
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unwirksame Schöhnheitsreparaturenklausel in Gewerberaummietvertrag

KG, Beschluss vom 17.05.2010 - 8 U 17/10

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist gemäß §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2011, 1059
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Vorausverfügung über den Pachtzins

OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2011 - 2 U 144/10

Die in einem Pachtvertrag enthaltene Regelung, dass sich der monatliche Pachtzins vermindert, wenn und solange der Verpächter im Betrieb des Pächters gegen Entgelt als Angestellter beschäftigt wird, kann als Vorausverfügung über den Pachtzins im Sinne von § 1124 BGB zu beurteilen sein.*)

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IBRRS 2011, 1002
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag unter Bedingung

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 3 U 84/10

1. Ein Mietvertrag kann auch unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass der zukünftige Mieter eine Zahnarztzulassung erhält. Tritt diese Bedingung aufgrund einer Änderung der Lebensplanung infolge Schwangerschaft nicht ein, dürfte dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nicht als treuwidrig anzusehen sein mit der Folge, dass ein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien von Anfang an nicht bestanden hat und ein Anspruch auf Zahlung von Mietzins aus diesem Grunde ausscheidet.

2. Die Nichtzahlung der Mietkaution führt nur dazu, dass der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich vereinbarter durchzuführender Arbeiten gemäß § 273 BGB hat. Übt der Vermieter sein Zurückbehaltungsrecht jedoch nicht aus, steht § 273 BGB einem Verzug des Vermieters, anders als bei § 320 BGB, nicht entgegen.

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IBRRS 2011, 0982
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vorenthaltung der Mietsache: Entschädigung i.H.v. 150% unwirksam!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2011 - 2 U 135/10

Eine in Gestalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen verfasste mietvertragliche Bestimmung, wonach als Nutzungsentschädigung bei nicht oder nicht rechtzeitiger Rückgabe des Mietgegenstands das 1,5-fache der zuletzt vom Mieter monatlich zu zahlenden Beträge nach dem Mietvertrag zu zahlen ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist daher unwirksam.

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IBRRS 2011, 0779
GewerberaummieteGewerberaummiete
Bemessungsgrundlage für Abnutzungsabsetzungen nach Einlage

BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 40/06

Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.

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IBRRS 2011, 0756
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Widerruf bei Haustürgeschäft: Vermietung des Werbetafelstandplatzes

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10

1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)

2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)

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IBRRS 2011, 0601
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Überhitzte Mieträume nach Sanierung - Mangelbeseitigung

OLG Naumburg, Urteil vom 13.10.2009 - 9 U 45/09

Kommt es nach einer aufwändigen Gebäudesanierung dazu, dass sich die Mieträume im Sommer übermäßig aufheizen, hat der Vermieter diesem Mangel selbst dann abzuhelfen, wenn zwischen den aufzuwendenden Kosten und der vereinbarten Miete ein krasses Missverhältnis besteht.

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IBRRS 2011, 0506
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechtigte Kündigung: Keine Gebrauchsüberlassung &Mängelbeseitigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 10 U 22/10

1. Zur Auslegung der Regelung in einem Hotelpachtvertrag, "Die ersten vier Monate der Mietzeit (Juni 2008, Juli 2008, August 2008 und September 2008) sind für den Mieter mietfrei, während dieser Zeit sind nur die Betriebskosten zu zahlen. Weitere vier Monate (Oktober 2008, November 2008, Dezember 2008, und Januar 2009) entrichtet der Mieter 50% der monatlichen Miete. Ab dem Monat Februar 2009 ist die Miete in voller Höhe zu zahlen".*)

2. Nach berechtigter (hier: fristloser) Kündigung ist der Vermieter weder zu einer weiteren Gebrauchsüberlassung noch zu einer Mängelbeseitigung verpflichtet.*)

3. Die Vereinbarung zur Nichtausübung der Option für einen Zeitraum von 2- bis 3 Jahren muss gemäß § 550 BGB beurkundet werden.*)

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IBRRS 2011, 0505
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ohne Schlüssel keine Gebrauchsüberlassung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2010 - 10 U 60/10

1. Der Ersteher tritt als Erwerber an Stelle des Schuldners nur in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Insoweit macht es keinen Unterschied, ob der Mietvertrag noch mit dem Schuldner oder erst während eines laufenden Zwangsverwaltungsverfahrens mit dem Zwangsverwalter abgeschlossen worden ist.*)

2. Ist die Miete für eine Lagerhallenfläche monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag auf das Konto des Zwangsverwalters zu zahlen, und erfolgt der Zuschlag erst nach Fälligkeit der Miete, geht der Mietzahlungsanspruch nicht auf den Ersteher über.*)

3. § 56 Satz 2 ZVG betrifft nur den Binnenausgleich zwischen dem Schuldner und dem Ersteher, verschafft diesem aber keinen eigenen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer bereits vor dem Zuschlag fällig gewordenen Mietforderung.*)

4. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die fristgerechte Räumung und Rückgabe der Mietsache.*)

5. Der Anspruch auf Mietzinszahlung gemäß § 535 Abs. 2 BGB entsteht nur, wenn der insoweit vorleistungspflichtige Vermieter dem Mieter den unmittelbaren Besitz an der Mietsache verschafft hat.*)

6. Ebenso wie es an einer vollständigen Rückgabe der Mietsache fehlt, wenn der Mieter zwar seine Sachen aus den Räumen entfernt, die Schlüssel aber zurückbehält, fehlt es an einer Gebrauchsüberlassung, wenn der Vermieter dem Mieter die zugehörigen Schlüssel nicht aushändigt.*)

7. Sind Schuldner und jeweils zu je ½ Anteil eingetragene Eigentümer zwei natürliche Personen und ist das Grundstück durch eine von den Schuldner gebildete BGB-Gesellschaft vermietet worden, tritt der Ersteher mangels Identität nicht gemäß §§ 57 ZVG, 566 BGB mit dem Zuschlag in den bestehenden Mietvertrag ein.*)




IBRRS 2011, 0469
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung: Streitwert?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011 - 5 U 158/10

Gebührenstreitwert: Anders als bei einer Klage auf künftige Mietzahlungen, für die überwiegend § 9 ZPO angewandt wird, bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung gemäß § 259 ZPO nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.*)

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IBRRS 2011, 0400
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Kein Gebrauch möglich wg. Modernisierungsarbeiten: Schadensersatz?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2010 - 8 U 507/09

Zu den Voraussetzungen der Schadensersatzverpflichtung des Verpächters, wenn der Gebrauch der Pachtsache aufgrund der Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten zeitweise aufgehoben ist.*)

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IBRRS 2011, 0397
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses

KG, Beschluss vom 08.11.2010 - 8 U 43/10

1. § 57a ZVG gewährt dem Ersteher einer Teilfläche eines einheitlich vermieteten Objekts ein auf diese Fläche beschränktes Teilkündigungsrecht.*)

2. Bei dem insoweit geltenden Prinzip der räumlichen Teilkündigung verbleibt es auch dann, wenn sämtliche Flächen des Mietobjekts in zeitlichem Zusammenhang von mehreren Einzelerstehern erworben werden. Es bedarf somit keiner einheitlichen Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a ZVG durch sämtliche Ersteher.*)

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IBRRS 2011, 0396
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung = entgegenstehender Wille i.S.d. § 545 BGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.01.2011 - 3 U 55/10

Die Erklärung des entgegenstehenden Willens i.S.d. § 545 BGB kann schon im Kündigungsschreiben und in der Räumungsaufforderung gesehen werden, einer Klageerhebung bedarf es nicht.

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IBRRS 2011, 0394
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
AGB: Schönheitsreparaturen - Pflichten des Mieters nach Vertragsende

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2010 - 10 U 66/10

1. Die formularmäßige Klausel in einem Gaststättenpachtvertrag "Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen zu lassen, sobald der Grad der Abnutzung dies nach der Art des Gewerbebetriebes bzw. der vertraglichen Nutzung erfordert", ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam *)

2. Der Vermieter muss den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind.*)

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IBRRS 2011, 0286
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 242 BGB und ordentliche Kündigung der Mietvertrags ohne Begründung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 10 W 114/10

1. Grundsätzlich ist es ohne Belang, aus welchen Gründen der Vermieter eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht. Die Ausübung eines Kündigungsrechts kann zwar rechtsmissbräuchlich sein, wenn derjenige, der das Recht geltend macht, die Voraussetzungen dafür in anstößiger, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbarer Weise geschaffen oder (mit-)verursacht hat. An die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Kündigung werden jedoch strenge Anforderungen gestellt.

2. Ist einem Vermieter vertraglich ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, ist dessen Ausübung ohne weitergehende Anhaltspunkte selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er mit der Kündigung zugleich bezweckt, einem (berechtigen) Mängelbeseitigungsverlangen seines Mieters nicht mehr nachkommen zu müssen.

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IBRRS 2011, 0280
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermietung eines Stellplatzes - Verwaltungsmaßnahme der WEG

OLG München, Urteil vom 12.01.2011 - 20 U 2913/10

Die Vermietung eines Stellplatzes durch einen Bruchteilseigentümer stellt eine Verwaltungsmaßnahme der WEG dar, wenn diese Fruchtziehung gemäß einer dem Gesetz entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Bruchteilseigner den Teilhabern der Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam zusteht und daher ausschließlich eine Angelegenheit bzw. ein Geschäft der Gemeinschaft ist. Die Mieteinnahmen sind, gekürzt um den Anteil des vermietenden Eigentümers, an die Eigentümergemeinschaft nach den Regeln der GoA herauszugeben.

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IBRRS 2011, 0236
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine funktionierende Heizung - kein Heizkostenvorschuss!

KG, Urteil vom 22.02.2010 - 20 U 80/08

1. Ein Anspruch auf Zahlung von Heizkostenvorschüssen ist dann nicht gegeben, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist.*)

2. Der Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter ist jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und die Versorgung mit Wärme schuldet.*)

3. Während der Heizperiode darf der Mieter eines Gewerbeobjekts die Bruttomiete um 20% mindern, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist.

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IBRRS 2011, 0230
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fernwärme: Keine Verpflichtung des Vermieters zur Preisverringerung

KG, Beschluss vom 19.04.2010 - 20 U 247/08

Der Vermieter ist trotz Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verpflichtet eine Preisverringerung durch die Abänderung des Fernwärmevertrages mit einem Versorgungsunternehmen noach während der Laufzeit des Vertrages im Wege der Kulanz zu erreichen.

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IBRRS 2011, 0227
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Jahresmiete für Streitwert maßgeblich bei mehreren AGL'en!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2010 - 24 W 68/10

1. Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist für den Streitwert ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend.*)

2. Die Mehrwertsteuer ist als unselbständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und deshalb bei der Bemessung der Jahresmiete zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 0132
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung eines Generalmietvertrages

OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010 - 7 U 33/10

Zur Auslegung eines Generalmietvertrages im Hinblick auf Vereinbarungen zu Mietzeit und garantierter Staffelmiete.*)

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IBRRS 2011, 0131
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fristlose Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens

OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2010 - 7 W 33/10

Zur Frage des Ausschlusses der fristlosen mieterseitigen Kündigung nach Aufgabe des Nutzungswillens und Ablaufs einer angemessenen Frist im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB.

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IBRRS 2011, 0130
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformerfordernis bei Änderung des Mietvertrags

OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.2010 - 2 U 6/10

Wird ein für längere Zeit als ein Jahr schriftlich abgeschlossener Mietvertrag, mit dem zwei Geschäftsraumeinheiten zur einheitlichen gewerblichen Nutzung überlassen worden sind, mündlich in der Weise geändert, dass eine dieser beiden Einheiten gegen eine andere ausgetauscht wird, so liegt darin keine wesentliche Änderung des Mietvertrages, wenn Mietfläche und Mietzins identisch bleiben, beide Vertragsparteien davon ausgehen, dass die überlassenen Räumlichkeiten - wie bisher - eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden und auch sonst keine schützenswerten Belange der Vertragspartner berührt sind. Die Änderung führt deshalb nicht dazu, dass der Mietvertrag fortan als für unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt.*)

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IBRRS 2011, 0126
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietkürzung bei periodisch auftretenden Mängeln

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - XII ZR 132/09

Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.*)

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IBRRS 2011, 0111
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietausfallschaden bei vorzeitiger Kündigung durch Mieter

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2010 - 3 U 155/09

1. Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Gründen, hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der die diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.

2. Der Vermieter muss sich bei vorzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses darum bemühen, den Schaden, gegebenenfalls durch anderweitige Vermietung, gering zu halten. Daraus folgt aber nicht die Verpflichtung, sofort um jeden Preis zu vermieten. Die Beweislast für einen Verstoß des Vermieters gegen seine Schadensminderungspflicht trägt der Mieter.

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IBRRS 2011, 0108
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zwangsverwaltung umfasst nicht Schadensersatz bei Vertrgasaufhebung

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09

1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst.*)

2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Mietgrundstück an einen anderen ab, stellt dies keine Vorausverfügung über eine Mietforderung i. S. von § 1124 Abs. 2 BGB dar.*)

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IBRRS 2011, 0016
GewerberaummieteGewerberaummiete
Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

AG Freiburg, Urteil vom 22.10.2009 - 56 C 2193/09

1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.

2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als „Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.

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IBRRS 2011, 0015
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Offenes Liegenlassen eines Schlüssels = Verletzung der Obhutspflicht

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2010 - 33 C 4131/09

Zu den Obhutspflichten gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten. Das offene liegenlassen eines Schlüsselbundes auf dem Tisch im Behandlungszimmer stellt einen Verstoß gegen diese mietvertragliche Pflicht dar, weil die Lebenserfahrung zeigt, dass Diebe sich des Schlüsselbundes bemächtigen. Mit einer solchen Straftat muss gerade in einer Arztpraxis, in der es auch unter Verschluss gehaltene zur Drogentherapie benötigte Medikamente gibt, gerechnet werden.

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4817
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gilt nicht für Gewerberaum-Nebenkosten!

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - XII ZR 124/09

Zur Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume (im Anschluss an das Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 22/07 - IMR 2010, 90 f = NZM 2010, 240).*)

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IBRRS 2010, 4804
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verstoß des Vermieters gegen Konkurrenzschutz: Keine Mietminderung!

OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2010 - 5 U 1286/09

Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB (entgegen OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; KG, IMR 2007, 184; OLG Koblenz, NZM 2008, 405). Der Mieter kann aber gemäß § 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des auf dem Verstoß beruhenden Schadens verlangen.*)

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IBRRS 2010, 4788
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Grundlose Verweigerung zur Untervermietung: Sonderkündigungsrecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2010 - 24 U 32/10

Darf der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern und liegt ein solcher nicht vor, steht dem Mieter bei Weigerung des Vermieters ein Sonderkündigungsrecht zu (hier: Umwandlung der Filiale einer Buchhandlungskette in einen "Ein-Euro-Laden").*)

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IBRRS 2010, 4787
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Die Gefahr der Unterversicherung trägt grds.der Versicherungsnehmer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2010 - 24 U 46/10

1. Nach einer Verschmelzung zweier Gesellschaften tritt der Gesamtrechtsnachfolger kraft Gesetzes und ohne Zustimmungserfordernis des Gegners an die Stelle der bisherigen Partei.*)

2. Eine Berufung, in der die verschmolzene Gesellschaft fälschlich als Berufungsklägerin bezeichnet ist, gilt als namens der Rechtsnachfolgerin erhoben; der Fehler der falschen Namensbezeichnung ist durch schlichte Berichtigung des Rubrums zu beheben.*)

3. Auch wenn der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Gefahr des über- oder unterversicherten Risikos trägt, treffen den Versicherer im Einzelfall Hinweis- und Beratungspflichten, wenn sich das versicherte Risiko vereinbarungsgemäß auf den vom Versicherungsnehmer nur schwer zu bestimmenden Versicherungswert 1914 bezieht.*)

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IBRRS 2010, 4786
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Existente Limited als taugliche Mietvertragspartei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2010 - 24 U 232/09

Schließt eine Partei einen Mietvertrag im Namen einer Limited nach englischem Recht ab, so wird diese verpflichtet, es sei denn, die Limited ist gar nicht existent.*)

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IBRRS 2010, 4785
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Kostenaspekt ist für den Begriff des Sachmangels irrelevant

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2010 - 24 U 222/09

1. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar, der zur Minderung der Grundmiete berechtigt.*)

2. Beruhen übermäßig hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, wenn die Heizungsanlage schon nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung als mangelhaft zu beurteilen war.*)

3. Beruft sich der Mieter auf eine unzureichende Heizungsanlage, obliegt es ihm darzulegen, wie sich die Heizleistung in den verschiedenen Räumen dargestellt hat und welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgingen.*)

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IBRRS 2010, 4697
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Minderung nur wenn kein Mietzahlungsrückstand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2010 - 24 U 210/09

1. Der Insolvenzschuldner ist nicht gehindert, durch den Abschluss von Verträgen neue Verbindlichkeiten zu begründen, für die er mit dem insolvenzfreien Vermögen einzustehen hat.*)

2. Die Mietvertragsklausel, der Mieter dürfe sich auf eine Minderung nur berufen, wenn er sich mit Mietzahlungen nicht im Rückstand befinde, ist nicht zu beanstanden.*)

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IBRRS 2010, 4617
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Vereinbarte Miete nur als Scheingeschäft

KG, Beschluss vom 11.10.2010 - 12 U 17/10

1. Macht der Mieter geltend, die vereinbarte Miete sei im Sinne eines Scheingeschäfts (§ 117 Abs. 1 BGB) bewusst überhöht vereinbart worden, um der finanzierenden Bank die Werthaltigkeit des Bauprojekts vorzutäuschen und bleibt er mit dieser Behauptung beweisfällig, so kann der Mietvertrag nicht wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig sein.*)

2. Haben die Mietparteien vereinbart, dass der Mieter über die rückständigen Mietansprüche des Vermieters ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben wird und hat der Mieter dies in späteren Gesprächen bekräftigt, so liegen darin jeweils verjährungsunterbrechende Anerkenntnisse im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, und zwar auch dann, wenn der Mieter das vereinbarte notarielle Schuldanerkenntnis nie abgibt.*)




IBRRS 2010, 4568
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Anforderungen an die Wahrung der Schriftform

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 2 U 159/10

1. § 550 BGB dient nicht in erster Linie den Interessen der Vertragsparteien. Im Vordergrund steht das Interesse eines etwaigen Grundstückserwerbers, sich vollständig über die Mietverträge zu unterrichten, in die er nach § 566 BGB mit Rechten und Pflichten eintritt. Daneben hat § 550 BGB aber auch Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander.*)

2. Zu den Anforderungen an die Wahrung der Schriftform im Sinne des § 566 BGB.*)

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IBRRS 2010, 4567
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Anforderungen an die Wahrung der Schriftform

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2010 - 2 U 159/10

1. § 550 BGB dient nicht in erster Linie den Interessen der Vertragsparteien. Im Vordergrund steht das Interesse eines etwaigen Grundstückserwerbers, sich vollständig über die Mietverträge zu unterrichten, in die er nach § 566 BGB mit Rechten und Pflichten eintritt. Daneben hat § 550 BGB aber auch Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander.*)

2. Zu den Anforderungen an die Wahrung der Schriftform im Sinne des § 566 BGB.*)

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IBRRS 2010, 4497
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Fristlose Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung

OLG Köln, Urteil vom 12.11.2010 - 1 U 26/10

1. Werden in einem als "Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie" vermieteten Objekt stattdessen Substitutionsbehandlungen durchgeführt, so rechtfertigt dies keine fristlose Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung.

2. Der Mieter muss auch nicht im Rahmen der Vertragsverhandlungen auf die beabsichtigte Substitutionsbehandlung hinweisen, so dass auch eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung ausscheidet.

3. Wenn die Substitutionsbehandlung als solche eine legitime Behandlungsform im Rahmen des Vertragszwecks ist, kann diese an sich zulässige Behandlungsform durch eine fristlose Kündigung nur dann beendet werden, wenn konkrete Vorfälle die Fortsetzung dieser Behandlung als unzumutbar erscheinen lassen.

4. In die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Kündigung muss zudem das Allgemeininteresse einfließen.

5. Zu der Frage, wann Vorfälle durch die Patienten eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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IBRRS 2010, 4491
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Gewerberaum: Überwälzung von Kosten auf den Mieter

LG Köln, Urteil vom 23.08.2010 - 15 O 211/07

1. Maßgeblich für die Frage, ob die Überwälzung der Kosten auf den Mieter möglich ist, ist nicht die Abrechnung selbst, sondern vielmehr die mietvertragliche Klausel.

2. Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung kann bei der Gewerberaummiete formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, soweit sie sich auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind.

3. In Gewerberaummietverträgen ist es möglich, Verwaltungskosten wirksam auf den Mieter umzulegen. Allerdings muss die Umlage vereinbart werden.

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IBRRS 2010, 4427
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Kündigung durch Bruchteilseigentümer

BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 25/09

1. Die Eigentümer eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks sind nach dem Tode des Nießbrauchers auch dann gemäß § 1056 Abs. 2 Satz 1 BGB zur vorzeitigen Kündigung eines von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrages berechtigt, wenn sie neben weiteren Personen Miterben des Nießbrauchers sind.*)

2. Bruchteilseigentümer können ein Mietverhältnis über das gemeinschaftliche Grundstück wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 745 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 ff.).*)

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IBRRS 2010, 4264
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Können ausstehende Mieten im Urkundsprozess geltend gemacht werden?

OLG München, Urteil vom 06.10.2010 - 7 U 2734/10

Die Geltendmachung rückständiger Mieten im Urkundenprozess ist unstatthaft, wenn der Mieter anfängliche Mängel durch das Übergabeprotokoll belegt und der Vermieter urkundlich nicht nachweisen kann, dass diese nicht vorlagen.

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