Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1816 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 3786KG, Urteil vom 16.03.2009 - 8 U 112/08
Die in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel folgenden Inhalts:
"Eine nicht ausdrücklich vom Vermieter zugestandene oder rechtskräftig bestätigte Mietminderung darf der Mieter nur vornehmen, wenn in Höhe des Minderungsbetrages zugleich eine Hinterlegung bei der Justizkasse eines Deutschen Gerichts durch ihn erfolgt"
ist wirksam und verstößt insbesondere nicht gegen § 307 BGB.
VolltextIBRRS 2009, 3785
KG, Beschluss vom 06.08.2009 - 8 U 61/09
Die dem Grundstücksveräußerer gegenüber eingetretene Verzugslage wirkt nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich aber in diesem Fall nur dann gegen den Grundstückserwerber, wenn der Schaden nach dem Eigentumsübergang eintritt.*)
VolltextIBRRS 2009, 3662
AG Hamburg, Urteil vom 21.06.2006 - 36 C 211/05
1. Maklerprovisionen entsprechen zumindest für den Bereich der Gewerberaummieten der Üblichkeit.
2. Dass neben der Vermietung der Gaststätte auch Wohnraum mitvermietet wurde, grundsätzlich die Erhebung einer Courtage aber im Bereich der Wohnraumvermietung gesetzlich verboten ist, lässt sich nicht .für die Unüblichkeit und für eine anstößige Kommerzialisierung anführen.
3. Das Wohnraumvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeiten - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrages an.
4. Der wirksamen Vereinbarung der Courtageklausel steht auch nicht die Verflechtungsrechtssprechung entgegen, wenn der Mieter um die - zumindest tatsächliche - Verflechtung gewusst und gleichwohl mit der Klägerin aktiv über die Höhe der Courtage verhandelt hat.
VolltextIBRRS 2009, 3507
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 67/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Mietvertrag nach Rechtsscheinsgesichtspunkten zu Stande kommt (hier: verneint).*)
VolltextIBRRS 2009, 3506
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009 - 24 U 109/08
1. Renoviert der Mieter die Räume erst nach Ende der Mietzeit, aber im Einverständnis des Vermieters, steht diesem ein Nutzungsentschädigungsanspruch mangels "Vorenthaltens" nicht zu.*)
2. Wegen verspäteter Rückgabe können aber Ansprüche auf Ersatz des Mietausfalls bestehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 3505
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2009 - 24 U 178/08
1. Aus einem Mietvorvertrag kann der Vermieter nicht allein Anspruch auf den in Aussicht genommenen Mietzins erheben.*)
2. In unbeschränkt mit der Berufung anfechtbaren Urteilen ist ein Hinweis, die Berufung werde nicht zugelassen, überflüssig und irreführend.*)
VolltextIBRRS 2009, 3504
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 6/09
1. Verletzt der Mieter die Pflicht zur Anzeige von Mängeln, haftet er dem Vermieter nur, wenn die Anzeige zur unverzüglichen Mängelbeseitigung durch den Vermieter geführt hätte.*)
2. Feuchtigkeitsschäden, verbunden mit Schimmelpilzbildung, in einer Gaststätte und ihren Nebenräumen rechtfertigen jedenfalls eine Minderung des Pachtzinses um 50 %.*)
IBRRS 2009, 3503
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2009 - 24 U 210/08
1. Das Angebot zum Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages kann, wenn in dem Angebot keine entsprechende Befristung eingeräumt ist, nach Ablauf vom 4½ Wochen nicht mehr wirksam angenommen werden.*)
2. Geht die Annahmeerklärung auf dem Weg zu dem Anbietenden verloren, so liegt keine Vereitelung des Zugangs durch diesen vor.*)
3. Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Postsendungen ist nicht anzuerkennen.*)
4. Ein Aufwendungsersatzanspruch einer Partei kommt nur in Betracht, wenn diese auf Grund des Verhaltens der anderen Partei auf das Zustandekommen des Vertrages vertrauen durfte und diese Partei den Vertragsabschluss ohne triftigen Grund verweigert.*)
5. Wenn ein umfangreiches schriftliches Vertragsangebot übersandt wird, kann der Vertrag ohne besondere Abreden nicht mündlich zustande kommen.*)
IBRRS 2009, 3502
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2009 - 24 U 179/08
1. Der Mieter kann den Mietvertrag ohne vorausgehende Abmahnung kündigen, wenn ihm der Vermieter den Gebrauch zwar nur teilweise, aber dauerhaft entzieht und diesen Mangel hartnäckig leugnet (hier: anderweitige Vermietung von Park- und Zufahrtsflächen vor Lagerhalle).*)
2. § 545 Abs. 1 BGB kann in Geschäftsraum-Mietverträgen wirksam durch eine Formularklausel abbedungen werden.*)
3. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses durch schlüssiges Verhalten der Vertragspartner nach Ende der Mietzeit ist nicht anzunehmen, wenn der Vermieter den geltend gemachten Gebrauchsentzug nicht abstellt, der Mieter auf die Beseitigung des Mangels nicht verzichtet und auch die Miete nicht zahlt.*)
VolltextIBRRS 2009, 3501
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 173/07
Verständigen sich die Parteien nach Streit über ausreichenden Brandschutz in den Pachträumen ("Betreutes Wohnen") in einem Prozessvergleich darauf, dass der vom Bauordnungsamt genehmigte Brandschutz gelten soll, so ist das Pachtobjekt nicht mangelhaft, wenn die Genehmigung erteilt wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 3500
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2009 - 24 U 11/09
1. Grundsätzlich steht dem Mieter ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen zu, wenn der Vermieter die Betriebskosten vertragswidrig nicht abrechnet.*)
2. Hat der Mieter im Prozess gegen Mietforderungen des Vermieters mit Forderungen auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen aufgerechnet und rechnet der Vermieter vor Schluss der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits die Betriebskosten noch ab, so verliert die Aufrechnung ihre Wirkung.*)
VolltextIBRRS 2009, 3488
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 74/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
VolltextIBRRS 2009, 3487
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 73/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
VolltextIBRRS 2009, 3485
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 72/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
VolltextIBRRS 2009, 3484
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 71/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.
VolltextIBRRS 2009, 3479
KG, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08
Eine in einem Mietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft enthaltene Klausel mit dem Inhalt
"Zeitweise Schließungen (z. B. aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen, Betriebsferien, Inventuren) sind nicht zulässig"
ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs.1, Abs.2 Ziffer 2 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn der Mieter hierdurch an der Durchführung der ihm vertraglich auferlegten Schönheitsreparaturen gehindert wird.*)
VolltextIBRRS 2009, 3364
LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 15 O 86/08
1. Verwenden die Parteien eines gewerblichen Mietvertrages differenziert die Bezeichnungen "Kündigung" und "Rücktritt", so ist davon auszugehen, dass sie die Unterschiede der Gestaltungsrechte kennen und wollen.
2. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich der Überlassung von Wohnraum sind nicht auf gewerbliche Mietverträge anzuwenden.
VolltextIBRRS 2009, 3283
LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009 - 23 O 416/08
1. Kommt es nach Regenfällen immer wieder zum Eintritt von Wasser in die vermieteten Lagerräume, kann eine Mietminderung von 25 % angemessen sein.
2. Dementsprechend kann ein Vermieter dem Mieter zur Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete verpflichtet sein.
IBRRS 2009, 3192
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.06.2009 - 14 O 139/09
1. Bei Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages besteht keine Aufklärungspflicht des Mieters darüber, welche Marken er in seinem Modegeschäft vertreiben will. Dies gilt auch dann, wenn eine vertriebene Marke in Bezug mit der rechtsradikalen Szene gebracht wird.*)
2. Es besteht auch keine Aufklärungspflicht dahingehend, dass der Vertrieb solcher Marken Dritte veranlassen könnte, ihren Protest dagegen durch Demonstrationen und Straftaten gegen das Mietobjekt kundzutun.*)
3. Wiederholte - auch evtl. von Straftaten begleitete - Demonstrationen Dritter vor den Mieträumen stellen keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB) dar.*)
VolltextIBRRS 2009, 3184
KG, Beschluss vom 04.12.2008 - 12 U 33/08
Zu der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Eigentümer die Betriebskostenabrechnung eines Zwangsverwalters berichtigen kann.
VolltextIBRRS 2009, 3081
LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 9 S 206/08
Ein Mieter, der in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zulässt, kann aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten.
VolltextIBRRS 2009, 3072
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - 3 U 48/08
Grundsätzlich ist eine Übertragung des Bürgenschutzes auf den regelmäßig aus eigenem rechtlichem oder wirtschaftlichem Interesse der Schuld Beitretenden nicht geboten.
VolltextIBRRS 2009, 3047
KG, Gerichtlicher Hinweis vom 08.05.2008 - 22 U 24/08
Großflächige Kratzer auf mehreren Scheiben eines Supermarkts, die durch das so genannte Scratching entstanden sind, stellen einen Mietmangel dar, sofern hierdurch eine erhebliche Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes gegeben ist. Dass die Kratzer den Lichteinfall vollständig behindern, ist dagegen für die Annahme eines Mangels nicht nötig.
VolltextIBRRS 2009, 3040
OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2008 - 4 U 112/06
1. Unabhängig von der Frage, ob der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen worden ist, ist ein unter Verstoß gegen § 240 ZPO erlassenes Urteil durch Rechtsmittel anfechtbar und nicht nichtig. Betrifft die Insolvenz bei einfacher Streitgenossenschaft nur einen Streitgenossen, tritt Unterbrechung des Verfahrens nur in Bezug auf diesen ein.
2. Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt bei Auszug nur eines von mehreren Mitmietern aus dem gemeinsam gemieteten Objekt, dass der ausgezogene Mieter grundsätzlich auf in den Räumen verbleibende andere Mieter mit rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einwirken muss, damit der Rückgabeanspruch des Vermieters erfüllt wird, und sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Rückgabe berufen kann.
3. Dies ist indes anders zu beurteilen, wenn der Vermieter seinerseits mit dem anderen im Objekt verbliebenen Mitmieter neue Vereinbarungen trifft, die diesen erst zum Verbleib im Mietobjekt bewegen. Denn unter dieser Voraussetzung unterbleibt die auch vom ausgezogenen Mieter geschuldete Rückgabe der Mietsache nicht aus in seine Sphäre fallenden Gründen, sondern sie hat ihre Ursache in den neu zwischen dem Vermieter und dem im Objekt verbliebenen Mieter getroffenen Abreden.
VolltextIBRRS 2009, 3030
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2009 - 30 U 106/08
1. Ob die in einer Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, ob insbesondere ein in der Urkunde bestätigtes Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht hat zu prüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt.
2. Eine Abmahnung ist insbesondere dann unentbehrlich, wenn der Vermieter den Rückstand über längere Zeit rügelos hingenommen hat.
VolltextIBRRS 2009, 3013
LG Wiesbaden, Urteil vom 24.04.2009 - 7 O 116/08
1. Hinter den Erwartungen zurückbleibende Besucherzahlen eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts des Mietrechts dar. Die Eignung der Räumlichkeiten werden allenfalls mittelbar tangiert, was jedoch keinen erheblichen Mangel im Sinne der §§ 536ff. BGB begründet.
2. Das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko trifft innerhalb eines Mietvertrages vertragstypischerweise den Mieter; eine Risikoabwälzung im Wege einer Vertragsanpassung nach § 313 BGB auf den Vermieter ist ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2009, 3012
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 69/07
1. Mit der Beendigung des Mietvertrages vor dem von den Parteien geplanten Ende ist der Rechtsgrund für eine vom Mieter vorgenommene Investition weggefallen mit der Folge, dass der Vermieter bereichert sein kann.
2. Bei einem Vermieterwechsel infolge einer Zwangsversteigerung ist jedoch nicht der ursprüngliche Vermieter, sondern der neue Vermieter (Ersteigerer), der die Mietsache vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückerhält und sie dadurch zu einem höheren Mietzins weiter vermieten kann, bereichert.
VolltextIBRRS 2009, 2986
OLG Düsseldorf, vom 05.05.2009 - 24 U 153/08
1. Bei der Vermietung von Geschäftsräumen erstreckt sich das Recht des Mieters zur Nutzung der gemieteten Räume auf das Recht zur Mitbenutzung der Grundstücksgemeinschaftsflächen.*)
2. Die ständige vertragswidrige Nutzung von Gemeinschaftsflächen ("Sondernutzung") ist grundsätzlich geeignet, Nutzungsentgeltansprüche des Vermieters nach Bereicherungsrecht auszulösen (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2009, 2980
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.06.2008 - 3 U 185/07
Ein fehlender Deckenabschluss stellt keinen zur Minderung durch den Mieter berechtigenden Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
VolltextIBRRS 2009, 2960
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 85/08
1. Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird.
2. Eein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, ist dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte.
3. Eine starke, von der Nutzung der Mietsache als Imbissgaststätte ausgehende Geruchsbeeinträchtigung innerhalb des Gebäudes stellt eine erhebliche, unter Abwägung der Interessen der Parteien nicht zumutbare Vertragsverletzung dar, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
IBRRS 2009, 2952
OLG Bamberg, Beschluss vom 25.05.2009 - 3 U 23/09
1. Wird in einer Baubeschreibung die Ausgestaltung der Mietsache, also auch der Dachfläche, dokumentiert, so ist die Baubeschreibung Bestandteil des Mietvertrags.
2. Dementsprechend darf die mit roten Dachziegeln einzudeckende und eingedeckte Dachfläche nicht durch die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage überlagert werden.
VolltextIBRRS 2009, 2932
BGH, Urteil vom 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Nach Rechtshängigkeit des Rückgabeanspruchs schuldet der Mieter im Rahmen der Herausgabe von Nutzungen nach §§ 546 Abs. 1, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 99 Abs. 3 BGB auch die Auskehr eines durch Untervermietung erzielten Mehrerlöses. Dazu gehört auch eine "Entschädigung", die der Mieter von dem Untermieter als Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des Untermietverhältnisses erhalten hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 2922
OLG Rostock, vom 02.07.2009 - 3 U 146/08
1. Wird ein Mietverhältnis aufgrund einer Vertragsverletzung des Mieters durch eine Kündigung des Vermieters vorzeitig beendet, kann der Vermieter vom Mieter den ihm hierdurch entstandenen Mietausfall ersetzt verlangen. Vom Schadensersatzanspruch nicht umfasst wird die auf die Miete vom Mieter vereinbarungsgemäß zu leistende Umsatzsteuer.
2. Kann der Mieter seinerseits das Mietverhältnis mangels einer wirksamen Befristung des Vertrages oder eines wirksam vereinbarten Kündigungsausschlusses gem. § 542 BGB durch eine ordentliche Kündigung beenden, kann der Vermieter einen Nutzungsausfallschaden nur bis zum Ablauf der nächstmöglichen Kündigungsfrist ab Zugang seiner eigenen Kündigung verlangen.
3. Nimmt der Vermieter einen sog. Vorwegabzug vor, muss er dies in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Unterlässt er dies und stellt den nach Vorwegabzug verbleibenden Kostenanteil in die Betriebskostenabrechnung als Gesamtkosten ein, ist die Betriebskostenabrechnung in dieser Position als formell unwirksam zu behandeln und der entsprechenden Kostenanteil herauszurechnen.
VolltextIBRRS 2009, 2777
BFH, Urteil vom 30.04.2009 - V R 4/07
1. Eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen, da hinsichtlich dieser Flächen auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht abzustellen ist.*)
2. Für die Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer reicht es aus, wenn dieser einen Mietvertrag übernimmt, der eine nicht unwesentliche Fläche der Gesamtnutzfläche des Grundstücks umfasst.*)
VolltextIBRRS 2009, 2776
LG Karlsruhe, Urteil vom 22.05.2009 - 6 O 240/08
1. Zur Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel im Mietvertrag über gewerbliche Räume.*)
2. Zu Verzicht und Verwirkung der Durchsetzung der Mieterhöhungen.*)
3. Zur Wertsicherungsklausel für Gewerberaum, Verzicht und Verwirkung.*)
VolltextIBRRS 2009, 2744
KG, Beschluss vom 01.07.2009 - 8 W 59/09
Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 S. 1 Var. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)
VolltextIBRRS 2009, 2705
AG Göttingen, Urteil vom 18.06.2009 - 21 C 33/09
1. Ansprüche auf Auskehr von Nebenkostenguthaben stehen der Masse zu, auch wenn die Vorauszahlungen aus unpfändbaren Vermögen des Schuldners stammen.*)
2. Nach Erklärung des Insolvenzverwalters gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO und Ablauf der Frist des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO sind fällig werdende Nebenkostenguthaben nicht mehr massezugehörig, auch wenn die aus Zahlungen vor Ablauf der Frist des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO stammen.*)
3. Dies folgt auch aus einem Vergleich mit der Rechtslage bei Mietkautionen, die ebenfalls dem Schuldner zustehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2691
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.10.2008 - 24 U 25/08
Für eine von § 536 b BGB - Mangelkenntnis des Mieters und ihre Folgen - abweichende Vereinbarung trifft diesen die Beweislast.*)
VolltextIBRRS 2009, 2690
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2009 - 24 U 6/08
1. Der kurzen Verjährung unterliegen Schadensersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen und wegen unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Folgeansprüche wegen Mietausfalls, auch wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat.*)
2. In diesem Fall kann der Vermieter Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mieträume beanspruchen, wenn der Mieter den (Mit-)Besitz nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters ausübt, wenn er sich also weigert, dem geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Übergabe der restlichen Schlüssel unverzüglich nachzukommen.*)
IBRRS 2009, 2662
BGH, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08
Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.*)
IBRRS 2009, 2516
KG, Urteil vom 16.03.2009 - 8 U 131/08
Zu der Frage, ob ein Wohnraum- oder ein Gewerberaummietvertrag vorliegt.
VolltextIBRRS 2009, 2513
LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009 - 1 S 19/09
Wirft der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erst am 31. Dezember um 17.00 Uhr in den Briefkasten des Mieters ein, so ist sie nicht mehr fristwahrend zugegangen.
VolltextIBRRS 2009, 2490
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 67/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2468
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - XII ZR 44/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2425
BGH, Urteil vom 24.06.2009 - XII ZR 145/07
Der durch das Mietrechtsreformgesetz eingefügte § 566a BGB findet keine Anwendung, wenn zwar der dingliche Erwerb des Mietobjekts nach dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. September 2001 erfolgt ist, das diesem Erwerb zugrunde liegende schuldrechtliche Rechtsgeschäft jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden ist. In diesem Fall bleibt es bei der Anwendbarkeit des § 572 BGB a.F.*)
VolltextIBRRS 2009, 2381
OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 U 16/09
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene doppelte Schriftformklausel ist unwirksam.
2. Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen haben auch vor doppelten Schriftformklausel in Formularverträgen Vorrang.
VolltextIBRRS 2009, 2369
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.2008 - 8 U 444/07
1. Eine Gesamtvertretung kann die Heilung eines Vertretungsmangels durch Duldung, Verursachung eines Rechtsscheins oder Genehmigung nur durch alle BGB-Gesellschafter herbeigeführt werden.*)
2. Der Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis des mangels der Vertretungsmacht kommt nur in Betracht, wenn - was der Vertreter zu beweisen hat - der Vertragsgegner beim Vertragsschluss entweder tatsächlich Zweifel an den Bestand der Vertretungsmacht hatte oder ist jedenfalls erkennbar Umstände gab, die ihn insoweit hätten zweifeln lassen müssen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2347
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2009 - 2 U 54/09
Bei einer Terrorversicherung, welche vorrangig die Gebäudesubstanz versichert, handelt es sich um eine Sachversicherung. Der Umstand, dass im Rahmen der Terrorversicherung zusätzlich auch ein Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert ist, steht der Beurteilung als Sachversicherung nicht entgegen. Der Abschluss einer Terrorversicherung ist jedenfalls dann mit dem von dem Vermieter zu wahrenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren mit der Folge der Umlagefähigkeit der zu leistenden Prämien auf die Mieter, wenn Art und Lage des Mietobjekts die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2306
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2008 - 2 U 31/08
Zu der Frage, ob ein Vermieter gegen Komplementär und Kommanditisten einen Anspruch auf Miete, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung hat.
VolltextIBRRS 2009, 2178
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 3 U 169/08
1. Eine auf Mietminderung gerichtete Feststellungsklage ist zulässig (im Anschluss an BGH, Urt. v. 12.06.1985 - VIII ZR 142/84 = WM 1985, 1213).
2. Die in der Verletzung eines Konkurrenzschutzes liegende Störung des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache kann einen Sachmangel der Mietsache darstellen (vgl. RGZ 119, 353, 356).
3. Ob die Parteien eines Mietvertrages einen Konkurrenzschutz vereinbart haben, möglicherweise auch nur vertragsimmanent und stillschweigend, ergibt sich aus der Auslegung des Vertrages.
4. Soweit der unveränderte Fortbestand einer räumlichen Alleinstellung des Mieters bei Vertragsabschluss im Herrschaftsbereich des Vermieters liegt, kann der Mieter auch ohne ausdrückliche Absprache davon ausgehen, dass sein Vertragspartner den Vorteil einer solchen Monopollage, der sich allgemein bekannt in einer erhöhten Nachfrage und dementsprechend besseren Vermietbarkeit zu höheren Mieten niederschlägt, bei Vertragsabschluss realisiert und insoweit sein Interesse an einer späteren uneingeschränkten Vermietbarkeit weitere Räumlichkeiten in der Nachbarschaft an Konkurrenten hintanstellt.
5. Liegt der unveränderte Fortbestand einer räumlichen Alleinstellung des Mieters bei Abschluss des Mietvertrags nicht im alleinigen Herrschaftsbereich des Vermieters, so scheidet die konkludente Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes regelmäßig aus (vgl. ebenso BGH, U. v. 09.10.1974 - VIII ZR 113/72; juris-Tz. 34 = NJW 1974, 2317).
6. Teil/Sondereigentümer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mietern der Miteigentümer oder diesen selbst Konkurrenzschutz zu gewähren; vielmehr haben sie entsprechende Wettbewerbstätigkeiten, da diese außerhalb des Regelungsbereiches des § 14 Nr. 1 WEG liegen, hinzunehmen (BGH, U. v. 20.06.1986 - V ZR 47/85; WM 1986, 1273; OLG Stuttgart, U. v. 27.09.1990, ZMR 1990, 465).
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