Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0060
LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2009 - 316 O 284/08
Bezieht ein Mieter Gewerberäume in einem neu hergestellten Gebäude, so ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB berechtigt, wenn nach seinem Einzug lärmstörende Bauarbeiten zum Ausbau einzelner Mietflächen und Gesamtherstellung des Gebäudes erfolgen.

IBRRS 2010, 0055

BGH, Urteil vom 09.12.2009 - XII ZR 109/08
Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.*)
IBRRS 2010, 0031

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.08.2009 - 3 U 112/08
Ein Gesellschafter einer GbR hat den Mietzins für ein gemeinschaftlich genutztes Objekt auch nach seinem Auszug zu tragen, wenn keine andere Kostentragungspflicht wirksam vereinbart wurde.

IBRRS 2010, 0030

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.08.2009 - 3 U 135/08
1. Eine Gleitklausel in einem Mietvertrag, aufgrund derer die Änderung der maßgeblichen Verhältnisse unmittelbar die Vertragskonditionen ändert und nicht etwa nur zu neuen Verhandlungen oder einem zunächst förmlich durchzuführenden Mietfestsetzungsverfahren führt, war bis Inkrafttreten der Preisklauselverordnung 1999 unwirksam.
2. Die Preisklausel ist seit der Einführung des Preisklauselgesetztes generell nicht mehr von einer Genehmigung abhängig, sondern allein der inhaltlichen Überprüfung im gerichtlichen Verfahren unterworfen.

IBRRS 2010, 0026

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.11.2009 - 3 U 5/03
1. Die Nichtaufklärung durch den Vermieter im Rahmen von Mietvertragsverhandlungen über den Umstand, dass die Mieträume für die vertraglich vorgesehene Nutzung nicht öffentlich-rechtlich genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig sind, stellt eine arglistige Täuschung des Mieters dar und befähigt diesen zur Anfechtung.
2. Der Mietvertrag enfällt dann rückwirkend; der Vermieter kann keine Mietzinsansprüche geltend machen.

Online seit 2009
IBRRS 2009, 4129
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird.*)

IBRRS 2009, 4094

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2008 - 14 A 1420/07
1. Voraussetzung für einen Grundsteuererlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung ist weiterhin das Vorliegen atypischer Umstände oder eines strukturell bedingten Leerstandes.*)
2. Auch ein längerer Leerstand bei einem gewerblichen Objekt mit spezieller Ausstattung und besonderem Verwendungsprofil begründet noch keine atypischen Umstände.*)
3. Eine Ertragsminderung kann auch dann zu vertreten sein, wenn sie auf einer gegebenenfalls nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung beruht, ein Gesamtobjekt zu einem nur geringen Mietzins zu vermieten.*)

IBRRS 2009, 4091

OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2009 - 4 W 12/09
Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens, das auf die Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung gerichtet ist, ist nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zu bestimmen, ohne dass vom Mieter geltend gemachte Minderungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte oder aus diesem Grunde aufgelaufene Mietrückstände werterhöhend zu berücksichtigen wären.*)

IBRRS 2009, 4071

OLG Rostock, Urteil vom 10.09.2009 - 3 U 287/08
1. Eine Abwälzung der grundsätzlich dem Vermieter obliegenden Hauptvertragspflicht per Individualabrede auf den Mieter zur Instandhaltung an "Dach und Fach" ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
2. Die Instandhaltung an "Dach und Fach" betrifft nach allgemeinem Sprachgebrauch die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile einschließlich tragender Wände mit Außenfassade.

IBRRS 2009, 4068

BGH, Urteil vom 11.11.2009 - VIII ZR 221/08
1. Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.*)
2. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.*)

IBRRS 2009, 4059

LG Marburg, Urteil vom 23.09.2009 - 2 O 91/09
1. Eine Hemmung der Verjährung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt des hemmenden Ereignisses die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat.
2. Die Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe des Mietobjekts zu laufen.

IBRRS 2009, 4057

OLG Hamm, Urteil vom 02.12.2009 - 30 U 93/09
1. Nebenkosten hat der Pächter neben der Pacht nur dann zu tragen, wenn dies im Vertrag klar und eindeutig geregelt ist.
2. Erforderlich ist eine inhaltliche Konkretisierung der zu tragenden Nebenkosten oder jedenfalls deren eindeutige Bestimmbarkeit.
3. Die Klausel "Die Pächterin trägt .... in vollem Umfang sämtliche Betriebs- und Nebenkosten" ist nicht hinreichend bestimmt genug, um die beim Verpächter erhobene Grundsteuer auf den Pächter abzuwälzen.
4. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Parteien dem Pachtvertrag eine Wirtschaftlichkeitsprognose, die keinen Ansatz für Grundsteuer enthält, beigefügt und diese zur Grundlage der Ermittlung der Pachthöhe gemacht haben.

IBRRS 2009, 4050

BGH, Urteil vom 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.*)

IBRRS 2009, 4016

BGH, Urteil vom 04.11.2009 - XII ZR 86/07
Bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.*)
IBRRS 2009, 3933

KG, Beschluss vom 03.08.2009 - 12 U 96/09
1. Aus der Stellung einer Person als Mitarbeiter einer Grundstücksgesellschaft im Bereich der Verwaltung von Mieträumen und von Verhandlungen mit Mietern ergibt sich grundsätzlich für den Mieter nicht die Kenntnis (§ 174 Satz 2 BGB), dass diese Person auch zur Erklärung einer Kündigung bevollmächtigt ist.*)
2. Denn es macht einen qualitativen Unterschied, ob Verhandlungen im Rahmen des Betriebsverhältnisses eines Mietvertrages geführt werden oder ob der Mietvertrag als Grundverhältnis beendet werden soll.*)
3. Auch muss der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Kündigung eines Mietvertrages in anderer Form unterzeichnet wird als dessen Abschluss.*)
4. Die Zurückweisung einer Kündigung durch den Betreiber einer Gaststätte innerhalb von 8 - 10 Tagen nach Erhalt kann noch unverzüglich im Sinne der §§ 174 Satz 1, 121 Abs. 1 Satz 1 BGB sein, wenn dies noch innerhalb der nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist liegt.*)

IBRRS 2009, 3875

BGH, Beschluss vom 29.10.2008 - XII ZB 75/08
Bei einem Feststellungsantrag, der das Bestehen oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses zum Gegstand hat, ist kein Abschlag vorzunehmen; vielmehr richtet sich die Beschwer nach dem Betrag der auf die gesamte streitige Zeit enfallende Miete.

IBRRS 2009, 3793

KG, Urteil vom 14.09.2009 - 8 U 135/09
Setzt der Vermieter den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht aus dem Besitz, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache, bzw. - im vorliegenden Fall - erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.*)

IBRRS 2009, 3786

KG, Urteil vom 16.03.2009 - 8 U 112/08
Die in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel folgenden Inhalts:
"Eine nicht ausdrücklich vom Vermieter zugestandene oder rechtskräftig bestätigte Mietminderung darf der Mieter nur vornehmen, wenn in Höhe des Minderungsbetrages zugleich eine Hinterlegung bei der Justizkasse eines Deutschen Gerichts durch ihn erfolgt"
ist wirksam und verstößt insbesondere nicht gegen § 307 BGB.

IBRRS 2009, 3785

KG, Beschluss vom 06.08.2009 - 8 U 61/09
Die dem Grundstücksveräußerer gegenüber eingetretene Verzugslage wirkt nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich aber in diesem Fall nur dann gegen den Grundstückserwerber, wenn der Schaden nach dem Eigentumsübergang eintritt.*)

IBRRS 2009, 3662

AG Hamburg, Urteil vom 21.06.2006 - 36 C 211/05
1. Maklerprovisionen entsprechen zumindest für den Bereich der Gewerberaummieten der Üblichkeit.
2. Dass neben der Vermietung der Gaststätte auch Wohnraum mitvermietet wurde, grundsätzlich die Erhebung einer Courtage aber im Bereich der Wohnraumvermietung gesetzlich verboten ist, lässt sich nicht .für die Unüblichkeit und für eine anstößige Kommerzialisierung anführen.
3. Das Wohnraumvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeiten - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrages an.
4. Der wirksamen Vereinbarung der Courtageklausel steht auch nicht die Verflechtungsrechtssprechung entgegen, wenn der Mieter um die - zumindest tatsächliche - Verflechtung gewusst und gleichwohl mit der Klägerin aktiv über die Höhe der Courtage verhandelt hat.

IBRRS 2009, 3507

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 67/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Mietvertrag nach Rechtsscheinsgesichtspunkten zu Stande kommt (hier: verneint).*)

IBRRS 2009, 3506

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009 - 24 U 109/08
1. Renoviert der Mieter die Räume erst nach Ende der Mietzeit, aber im Einverständnis des Vermieters, steht diesem ein Nutzungsentschädigungsanspruch mangels "Vorenthaltens" nicht zu.*)
2. Wegen verspäteter Rückgabe können aber Ansprüche auf Ersatz des Mietausfalls bestehen.*)

IBRRS 2009, 3505

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2009 - 24 U 178/08
1. Aus einem Mietvorvertrag kann der Vermieter nicht allein Anspruch auf den in Aussicht genommenen Mietzins erheben.*)
2. In unbeschränkt mit der Berufung anfechtbaren Urteilen ist ein Hinweis, die Berufung werde nicht zugelassen, überflüssig und irreführend.*)

IBRRS 2009, 3504

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 6/09
1. Verletzt der Mieter die Pflicht zur Anzeige von Mängeln, haftet er dem Vermieter nur, wenn die Anzeige zur unverzüglichen Mängelbeseitigung durch den Vermieter geführt hätte.*)
2. Feuchtigkeitsschäden, verbunden mit Schimmelpilzbildung, in einer Gaststätte und ihren Nebenräumen rechtfertigen jedenfalls eine Minderung des Pachtzinses um 50 %.*)
IBRRS 2009, 3503

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2009 - 24 U 210/08
1. Das Angebot zum Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages kann, wenn in dem Angebot keine entsprechende Befristung eingeräumt ist, nach Ablauf vom 4½ Wochen nicht mehr wirksam angenommen werden.*)
2. Geht die Annahmeerklärung auf dem Weg zu dem Anbietenden verloren, so liegt keine Vereitelung des Zugangs durch diesen vor.*)
3. Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Postsendungen ist nicht anzuerkennen.*)
4. Ein Aufwendungsersatzanspruch einer Partei kommt nur in Betracht, wenn diese auf Grund des Verhaltens der anderen Partei auf das Zustandekommen des Vertrages vertrauen durfte und diese Partei den Vertragsabschluss ohne triftigen Grund verweigert.*)
5. Wenn ein umfangreiches schriftliches Vertragsangebot übersandt wird, kann der Vertrag ohne besondere Abreden nicht mündlich zustande kommen.*)
IBRRS 2009, 3502

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2009 - 24 U 179/08
1. Der Mieter kann den Mietvertrag ohne vorausgehende Abmahnung kündigen, wenn ihm der Vermieter den Gebrauch zwar nur teilweise, aber dauerhaft entzieht und diesen Mangel hartnäckig leugnet (hier: anderweitige Vermietung von Park- und Zufahrtsflächen vor Lagerhalle).*)
2. § 545 Abs. 1 BGB kann in Geschäftsraum-Mietverträgen wirksam durch eine Formularklausel abbedungen werden.*)
3. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses durch schlüssiges Verhalten der Vertragspartner nach Ende der Mietzeit ist nicht anzunehmen, wenn der Vermieter den geltend gemachten Gebrauchsentzug nicht abstellt, der Mieter auf die Beseitigung des Mangels nicht verzichtet und auch die Miete nicht zahlt.*)

IBRRS 2009, 3501

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2009 - 24 U 173/07
Verständigen sich die Parteien nach Streit über ausreichenden Brandschutz in den Pachträumen ("Betreutes Wohnen") in einem Prozessvergleich darauf, dass der vom Bauordnungsamt genehmigte Brandschutz gelten soll, so ist das Pachtobjekt nicht mangelhaft, wenn die Genehmigung erteilt wird.*)

IBRRS 2009, 3500

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2009 - 24 U 11/09
1. Grundsätzlich steht dem Mieter ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen zu, wenn der Vermieter die Betriebskosten vertragswidrig nicht abrechnet.*)
2. Hat der Mieter im Prozess gegen Mietforderungen des Vermieters mit Forderungen auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen aufgerechnet und rechnet der Vermieter vor Schluss der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits die Betriebskosten noch ab, so verliert die Aufrechnung ihre Wirkung.*)

IBRRS 2009, 3488

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 74/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.

IBRRS 2009, 3487

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 73/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.

IBRRS 2009, 3485

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 72/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.

IBRRS 2009, 3484

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - XII ZR 71/07
1. Beendet der Vermieter vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit das Mietverhältnis aufgrund der Zwangsversteigerung des Objekts, so kommt er mit Wirksamwerden der Kündigung in den Genuss der wertsteigernden Investitionen des Mieters, ist also insofern bereichert.
2. Hat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Ersteigerer bereits Eigentum erworben, so richtet sich der Bereicherungsanspruch des Mieters dann gegen diesen.

IBRRS 2009, 3479

KG, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08
Eine in einem Mietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft enthaltene Klausel mit dem Inhalt
"Zeitweise Schließungen (z. B. aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen, Betriebsferien, Inventuren) sind nicht zulässig"
ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs.1, Abs.2 Ziffer 2 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn der Mieter hierdurch an der Durchführung der ihm vertraglich auferlegten Schönheitsreparaturen gehindert wird.*)

IBRRS 2009, 3364

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 15 O 86/08
1. Verwenden die Parteien eines gewerblichen Mietvertrages differenziert die Bezeichnungen "Kündigung" und "Rücktritt", so ist davon auszugehen, dass sie die Unterschiede der Gestaltungsrechte kennen und wollen.
2. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich der Überlassung von Wohnraum sind nicht auf gewerbliche Mietverträge anzuwenden.

IBRRS 2009, 3283

LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009 - 23 O 416/08
1. Kommt es nach Regenfällen immer wieder zum Eintritt von Wasser in die vermieteten Lagerräume, kann eine Mietminderung von 25 % angemessen sein.
2. Dementsprechend kann ein Vermieter dem Mieter zur Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete verpflichtet sein.
IBRRS 2009, 3192

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.06.2009 - 14 O 139/09
1. Bei Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages besteht keine Aufklärungspflicht des Mieters darüber, welche Marken er in seinem Modegeschäft vertreiben will. Dies gilt auch dann, wenn eine vertriebene Marke in Bezug mit der rechtsradikalen Szene gebracht wird.*)
2. Es besteht auch keine Aufklärungspflicht dahingehend, dass der Vertrieb solcher Marken Dritte veranlassen könnte, ihren Protest dagegen durch Demonstrationen und Straftaten gegen das Mietobjekt kundzutun.*)
3. Wiederholte - auch evtl. von Straftaten begleitete - Demonstrationen Dritter vor den Mieträumen stellen keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB) dar.*)

IBRRS 2009, 3184

KG, Beschluss vom 04.12.2008 - 12 U 33/08
Zu der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Eigentümer die Betriebskostenabrechnung eines Zwangsverwalters berichtigen kann.

IBRRS 2009, 3081

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2009 - 9 S 206/08
Ein Mieter, der in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zulässt, kann aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten.

IBRRS 2009, 3072

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - 3 U 48/08
Grundsätzlich ist eine Übertragung des Bürgenschutzes auf den regelmäßig aus eigenem rechtlichem oder wirtschaftlichem Interesse der Schuld Beitretenden nicht geboten.

IBRRS 2009, 3047

KG, Gerichtlicher Hinweis vom 08.05.2008 - 22 U 24/08
Großflächige Kratzer auf mehreren Scheiben eines Supermarkts, die durch das so genannte Scratching entstanden sind, stellen einen Mietmangel dar, sofern hierdurch eine erhebliche Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes gegeben ist. Dass die Kratzer den Lichteinfall vollständig behindern, ist dagegen für die Annahme eines Mangels nicht nötig.

IBRRS 2009, 3040

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2008 - 4 U 112/06
1. Unabhängig von der Frage, ob der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen worden ist, ist ein unter Verstoß gegen § 240 ZPO erlassenes Urteil durch Rechtsmittel anfechtbar und nicht nichtig. Betrifft die Insolvenz bei einfacher Streitgenossenschaft nur einen Streitgenossen, tritt Unterbrechung des Verfahrens nur in Bezug auf diesen ein.
2. Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt bei Auszug nur eines von mehreren Mitmietern aus dem gemeinsam gemieteten Objekt, dass der ausgezogene Mieter grundsätzlich auf in den Räumen verbleibende andere Mieter mit rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einwirken muss, damit der Rückgabeanspruch des Vermieters erfüllt wird, und sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Rückgabe berufen kann.
3. Dies ist indes anders zu beurteilen, wenn der Vermieter seinerseits mit dem anderen im Objekt verbliebenen Mitmieter neue Vereinbarungen trifft, die diesen erst zum Verbleib im Mietobjekt bewegen. Denn unter dieser Voraussetzung unterbleibt die auch vom ausgezogenen Mieter geschuldete Rückgabe der Mietsache nicht aus in seine Sphäre fallenden Gründen, sondern sie hat ihre Ursache in den neu zwischen dem Vermieter und dem im Objekt verbliebenen Mieter getroffenen Abreden.

IBRRS 2009, 3030

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2009 - 30 U 106/08
1. Ob die in einer Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, ob insbesondere ein in der Urkunde bestätigtes Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht hat zu prüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt.
2. Eine Abmahnung ist insbesondere dann unentbehrlich, wenn der Vermieter den Rückstand über längere Zeit rügelos hingenommen hat.

IBRRS 2009, 3013

LG Wiesbaden, Urteil vom 24.04.2009 - 7 O 116/08
1. Hinter den Erwartungen zurückbleibende Besucherzahlen eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts des Mietrechts dar. Die Eignung der Räumlichkeiten werden allenfalls mittelbar tangiert, was jedoch keinen erheblichen Mangel im Sinne der §§ 536ff. BGB begründet.
2. Das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko trifft innerhalb eines Mietvertrages vertragstypischerweise den Mieter; eine Risikoabwälzung im Wege einer Vertragsanpassung nach § 313 BGB auf den Vermieter ist ausgeschlossen.

IBRRS 2009, 3012

BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 69/07
1. Mit der Beendigung des Mietvertrages vor dem von den Parteien geplanten Ende ist der Rechtsgrund für eine vom Mieter vorgenommene Investition weggefallen mit der Folge, dass der Vermieter bereichert sein kann.
2. Bei einem Vermieterwechsel infolge einer Zwangsversteigerung ist jedoch nicht der ursprüngliche Vermieter, sondern der neue Vermieter (Ersteigerer), der die Mietsache vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückerhält und sie dadurch zu einem höheren Mietzins weiter vermieten kann, bereichert.

IBRRS 2009, 2986

OLG Düsseldorf, vom 05.05.2009 - 24 U 153/08
1. Bei der Vermietung von Geschäftsräumen erstreckt sich das Recht des Mieters zur Nutzung der gemieteten Räume auf das Recht zur Mitbenutzung der Grundstücksgemeinschaftsflächen.*)
2. Die ständige vertragswidrige Nutzung von Gemeinschaftsflächen ("Sondernutzung") ist grundsätzlich geeignet, Nutzungsentgeltansprüche des Vermieters nach Bereicherungsrecht auszulösen (hier verneint).*)

IBRRS 2009, 2980

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.06.2008 - 3 U 185/07
Ein fehlender Deckenabschluss stellt keinen zur Minderung durch den Mieter berechtigenden Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

IBRRS 2009, 2960

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 85/08
1. Werden sämtliche Anteile einer Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf einen Gesellschafter übertragen, hat dies zur Folge, dass die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation sofort beendet wird.
2. Eein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellt, ist dem Erklärenden auch dann als Willenserklärung zuzurechnen, wenn er kein Erklärungsbewusstsein hatte.
3. Eine starke, von der Nutzung der Mietsache als Imbissgaststätte ausgehende Geruchsbeeinträchtigung innerhalb des Gebäudes stellt eine erhebliche, unter Abwägung der Interessen der Parteien nicht zumutbare Vertragsverletzung dar, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
IBRRS 2009, 2952

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.05.2009 - 3 U 23/09
1. Wird in einer Baubeschreibung die Ausgestaltung der Mietsache, also auch der Dachfläche, dokumentiert, so ist die Baubeschreibung Bestandteil des Mietvertrags.
2. Dementsprechend darf die mit roten Dachziegeln einzudeckende und eingedeckte Dachfläche nicht durch die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage überlagert werden.

IBRRS 2009, 2932

BGH, Urteil vom 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Nach Rechtshängigkeit des Rückgabeanspruchs schuldet der Mieter im Rahmen der Herausgabe von Nutzungen nach §§ 546 Abs. 1, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 99 Abs. 3 BGB auch die Auskehr eines durch Untervermietung erzielten Mehrerlöses. Dazu gehört auch eine "Entschädigung", die der Mieter von dem Untermieter als Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des Untermietverhältnisses erhalten hat.*)

IBRRS 2009, 2922

OLG Rostock, vom 02.07.2009 - 3 U 146/08
1. Wird ein Mietverhältnis aufgrund einer Vertragsverletzung des Mieters durch eine Kündigung des Vermieters vorzeitig beendet, kann der Vermieter vom Mieter den ihm hierdurch entstandenen Mietausfall ersetzt verlangen. Vom Schadensersatzanspruch nicht umfasst wird die auf die Miete vom Mieter vereinbarungsgemäß zu leistende Umsatzsteuer.
2. Kann der Mieter seinerseits das Mietverhältnis mangels einer wirksamen Befristung des Vertrages oder eines wirksam vereinbarten Kündigungsausschlusses gem. § 542 BGB durch eine ordentliche Kündigung beenden, kann der Vermieter einen Nutzungsausfallschaden nur bis zum Ablauf der nächstmöglichen Kündigungsfrist ab Zugang seiner eigenen Kündigung verlangen.
3. Nimmt der Vermieter einen sog. Vorwegabzug vor, muss er dies in der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Unterlässt er dies und stellt den nach Vorwegabzug verbleibenden Kostenanteil in die Betriebskostenabrechnung als Gesamtkosten ein, ist die Betriebskostenabrechnung in dieser Position als formell unwirksam zu behandeln und der entsprechenden Kostenanteil herauszurechnen.
